16. Aufklärungs- und Informations- Aktion attac-Erlangen
Stoppt den Wahnsinn! Stoppt CETA (Info-PDF)
Samstag, den 11.02.2017 Hugenottenplatz 11-13 Uhr.
Jetzt gilt es noch einmal besonders, denn:
Bekanntgabe Entscheidung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren am 15. Februar
2017, 10.30 Uhr: Abgelehnt.
Abstimmung im Europaparlament am 15.
Februar 2017: Beschlossen.
Ein Teil der Mannschaft am Samstag - Die Welt ist keine Ware - Stoppt
den Wahnsinn!
_
Stoppt den Wahnsinn! Stoppt CETA
Wer sich für die Verteidigung der Grundrechte und eine solidarische
Gesellschaft einsetzt, hat wahrlich viel zu tun: In Syrien herrscht Krieg,
Zivilisten sterben, Krankenhäuser werden bombardiert, die Türkei
steuert unter Erdogan auf eine Diktatur zu, oppositionelle Medien werden
behindert, Journalisten und Juristen eingekerkert, in vielen europäischen
Staaten ist der Nationalismus auf dem Vormarsch, Abschottung ist das Thema,
und die neue US-Regierung unter Trump hat erklärt, dass sie von „Freihandelsabkommen“
nichts hält, das geplante Abkommen der EU mit den USA, das TTIP gilt
als gestorben. Wozu also noch gegen CETA kämpfen?
CETA, das Abkommen zwischen Kanada und der EU ist verhandelt und soll ratifiziert werden. Falls es in Kraft käme, könnten alle Konzerne, die eine Niederlassung in Kanada haben, mit Hilfe von CETA gegen Regeln in der EU klagen, die ihnen im Wege stehen, also auch US-Konzerne.
Abstimmung im Europaparlament am 15. Februar 2017
Aber noch ist es nicht zu spät: Die Abstimmung im Europaparlament über das CETA-Abkommen soll am 15. Februar 17 in Straßburg stattfinden. Nachdem sich die großen Fraktionen übereinstimmend geäußert haben, dass sie zustimmen werden, ist mit keinen Überraschungen zu rechnen. Allerdings soll der Protest der Bevölkerung gegen dieses Abkommen auch vor Ort zu hören und zu sehen sein, attac ruft auf, nach Straßburg zu fahren und zu protestieren.
Proteste gegen CETA
Das CETA-Abkommen (wie TTIP auch) wurde hinter verschlossenen Türen
verhandelt und nur durch öffentlichen Druck und durch gezielte Aufdeckung
der Öffentlichkeit im Detail bekannt gemacht.
Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat 3,5 Millionen Unterschriften im November 2015 an den damaligen Präsidenten des EU-Parlaments, Martin Schulz, übergeben, er ist weiter ein Verfechter von CETA.
Bundesweit demonstrierten im Herbst letzten Jahres über 300 000 CETA-Gegner in deutschen Städten, in Erlangen fand im Juli eine Demonstration des Bündnisses „Erlangen gegen TTIP“ statt, auf der Vertreter von Stadt, Stadtwerken, attac und anderen klar Position gegen das geplante Abkommen der Konzerne Stellung bezogen.
Volksbegehren in Bayern
In Bayern haben wir die Möglichkeit, durch einen Volksentscheid
die bayerischen Vertreter im Bundesrat zu verpflichten, gegen die Ratifizierung
von CETA zu stimmen.
Die erste Hürde dazu wurde genommen: 25 000 Unterschriften wären zur Einleitung nötig, in einem Tag waren 50 000 gesammelt worden, insgesamt wurden 86 000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium hat die Entscheidung, ob das Volksbegehren gegen CETA rechtlich zulässig ist, an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen, dieser will am 14. Februar 2017 entscheiden. Danach müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf den Rathäusern für das Volksbegehren eintragen.
Volksentscheid – ein Instrument direkter Demokratie
Seit 1946 fanden in Bayern 19 Volksentscheide statt, unter anderem
zur Rundfunkfreiheit, zum kommunalen Bürgerentscheid, zur Abschaffung
des Senats.Ein Volksentscheid braucht die einfache Mehrheit, hat kein Quorum
(Mindestbeteiligung).
Die größte Hürde: Unterschriften für
das Volksbegehren
Um in 14 Tagen in Bayern 950 000 Wähler in die Rathäuser
zu leiten, bedarf es einer großen Zahl von lokalen Gruppen, die sich
gut darauf vorbereiten. Wir von attac leisten unseren Beitrag dazu.
Macht mit bei attac Erlangen, Treffen jeden 2. Montag im Monat um 19.30 Uhr im Dritte Welt Laden, Neustädter Kirchplatz 7 |
Eine andere Welt ist möglich – gegen Handelsabkommen der Konzerne – für fairen Handel
1. CETA schafft Sonderrechte für Konzerne
In Kapitel 8 des CETA Abkommens erhalten international tätige
Konzerne exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von
Investitionsgerichten, vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten
klagen können. Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch
beschlossene Maßnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern,
überhaupt legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz
verdonnern.
2. CETA ist ein Paradies für die Industrielobby
Die „Regulatorische Kooperation“, festgeschrieben in Kapitel 21, und
einige sektorale Kapitel schaffen diverse transatlantische Kooperationsforen.
Dort besprechen Expert/-innen aus den Regierungen die zukünftige Politik.
Doch wo Regierungen ohne Journalist/-innen und sogar ohne gewählte
Abgeordnete Politik machen, geht Demokratie verloren. Es entsteht ein Paradies
für die Industrielobby, die sogar als „stakeholder“ oder „interested
parties“ explizit eingeladen ist, mitzureden.
3. CETA gefährdet die öffentliche Daseinsfürsorge
Das Abkommen erhöht den Privatisierungsdruck und macht es schwieriger,
Privatisierungen rückgängig zu machen. Eine umfassende Ausnahme
für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse findet sich in CETA
nicht. Selbst die Wasserversorgung ist nicht ausgenommen. Daher kommt auch
die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, ein Zusammenschluss
kommunaler Wasserversorger, zu dem Schluss: „Nein zu diesem Abkommen!“
4. CETA gibt grünes Licht für Gentechnik
In Artikel 25.2 verpflichten sich Kanada und die EU zur Zusammenarbeit
bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang
mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen.
Das Ziel dabei ist ausschließlich die Förderung des Handels
und nicht der Schutz von Umwelt und Verbraucher/-innen oder die Eindämmung
der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.
5. CETA erhöht den Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft
Mit dem Abkommen öffnen die EU und Kanada ihre Märkte für
landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch und Milch. Das geschieht ganz
still im Anhang 2-A durch zollfreie Quoten und Zollsenkungen. Doch die
Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind groß, denn der Druck, möglichst
billig zu produzieren, steigt. Die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern
wird für den Export auf globale Märkte geopfert.
6. CETA verhindert Umweltschutz
Wenn CETA abgeschlossen wird, werden Fortschritte beim Umwelt- und
Verbraucherschutz schwieriger. Ein konkretes Beispiel: Nach den Tricksereien
von Monsanto bei der Zulassung des Ackergifts Glyphosat fordert die Umweltbewegung:
Wer die Zulassung für eine Chemikalie beantragt, muss seine Daten
offenlegen. Doch Artikel 20.30 in CETA würde eine solche Gesetzesänderung
unmöglich machen.
7. CETA bringt Fracking und Teersande
Die kanadische Industrie ist besonders stark, wo es besonders dreckig
wird: Erdöl aus Teersanden, Fracking oder der Abbau von Buntmetallen
mit giftigem Zyanid. Bereits während der Verhandlungen über CETA
verbündete sich die kanadische Regierung mit der Ölindustrie,
um die EU-Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen zu verhindern,
damit Europa in Zukunft Treibstoffe aus Teersanden importieren kann. Der
Preis dafür: Die Zerstörung ganzer Landschaften und des Klimas.
8. CETA trickst die Arbeitnehmerrechte aus
Während große Konzerne Sonderrechte bekommen, wird sich
kein Arbeiter und keine Arbeiterin je auf das Abkommen berufen. Obwohl
sich Kapitel 23 mit „Handel und Arbeit“ beschäftigt, enthält
CETA nur Minimalstandards. Und während Verstöße gegen das
Abkommen ansonsten mit Strafzöllen oder Schadensersatzzahlungen bestraft
werden, gibt es für Kapitel 23 einen besonderen Mechanismus: Eine
Debatte von Expert/-innen in einer Arbeitsgruppe.
9. CETA ist unfairer Handel
CETA ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen zwei Industriestaaten,
das die Interessen der ärmeren Länder nicht beachtet. Zusammen
mit TTIP (EU-USA), FIPA (Kanada-China), TPP (Nordamerika-Asien) und einigen
Abkommen der EU mit anderen Staaten (z. B. Japan, Vietnam, Südkorea
und Singapur) entsteht ein Welthandelsregime, das die ausschließt,
die schon heute arm sind. Doch wir leben alle in einer Welt: Die Armut
und Instabilität in Afrika darf uns in Europa nicht egal sein.
10. CETA nützt der Wirtschaft nichts
Die EU-Kommission, die das Abkommen verhandelt hat, hat es ausrechnen
lassen: CETA bringt insgesamt 11,6 Milliarden Euro Wachstum. Für ganz
Europa sind das pro Jahr 0,08 % Wachstumsrate. Also fast nichts. Wollen
wir dafür unsere Demokratie, Umwelt, Gesundheit und Rechte verkaufen?
Bildeindruecke
Vielen Dank an Gunter und Irmgard für die Fotos.
Auch Dein Freund und Helfer gibt sich die Ehre ...
Und auch der Nachwuchs schaut mit vorbei ...
So ist es: Die Welt ist keine Ware!
Offensichtlich gibt es auch was zum Schmunzeln ...
Pressmitteilung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „Nein zu CETA!“ nicht zugelassen
Vf. 60-IX-16
München, 15. Februar 2017
Volksbegehren „Nein zu CETA!“ nicht zugelassen
Pressemitteilung
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Februar 2017
über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
für Bau und Verkehr,
betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt.
II.
1. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.
Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.
2. Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.
III.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 15. Februar 2017 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Erwägungen:
1. Ob auf der Grundlage des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung eine landesgesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, erscheint zweifelhaft, bedarf aber keiner abschließenden Erörterung.
2. Die Weisungsbefugnis des Landesgesetzgebers setzt jedenfalls voraus, dass die Abstimmung im Bundesrat ein Gesetzesvorhaben betrifft, das ausdrücklich auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union durch ein Gesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz gerichtet ist. Maßgeblich ist dabei allein, wie die Gesetzgebungsorgane des Bundes das zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorhaben bewerten.
3. Im Hinblick auf das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist ein Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes, das nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, weder eingeleitet noch steht eine solche Einleitung unmittelbar bevor.
Zu der Entscheidung im Einzelnen:
Der Verfassungsgerichtshof hat gemäß Art. 67 Bayerische Verfassung i. V. m. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlgesetz über die Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden.
1. Nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Mit der Aufnahme dieser Vorschrift sowie weiterer Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte des Landtags in die Bayerische Verfassung im Jahr 2013 sollen die Mitwirkungsrechte des bayerischen Landesgesetzgebers in Angelegenheiten der Europäischen Union gestärkt werden. Es soll der Aushöhlung seiner Befugnisse entgegengewirkt werden, die sich daraus ergibt, dass eine unmittelbare Beteiligung der Landesparlamente an der Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Eine Bindung der Staatsregierung nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung ist grundsätzlich auch im Wege der Volksgesetzgebung möglich.
Mit der Formulierung „Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union“ knüpft Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung bewusst an die Regelung des Art. 23 Grundgesetz an, der die spezielle Ermächtigung zur Mitwirkung an der europäischen Integration und zur Entwicklung einer als Staatenbund konzipierten Europäischen Union enthält. Dem Landesgesetzgeber soll dann – und nur dann – eine unmittelbare Beteiligung insbesondere durch gesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für die Abstimmung im Bundesrat ermöglicht werden, wenn die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union durch ein Bundesgesetz im Sinn des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz das Gesetzgebungsrecht des Landtags betrifft. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz kann auch Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung finden. Insbesondere kann das Weisungsrecht des Landesgesetzgebers nicht auf die Abstimmung über Gesetzesvorhaben ausgedehnt werden, die auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen nach Art. 24 Abs. 1 Grundgesetz gerichtet sind.
2. Ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Bindungswirkung des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung auf das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat zu erstrecken, erscheint zweifelhaft.
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes. Nach Art. 50 ff. Grundgesetz wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes hat sich damit für die Ausgestaltung des Bundesrats als Kammer der Landesregierungen und gegen ein auf dem Gedanken der Repräsentanz des Landesstaatsvolks beruhendes Senatssystem entschieden. Aus dieser Konzeption hat das Bundesverfassungsgericht in einer 1958 ergangenen Entscheidung gefolgert, dass das Landesparlament oder das Landesvolk zu einem Hineinwirken in die Entscheidungen des Bundesrats nicht befugt sei; eine Instruktion der Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat durch das Landesvolk sei nach der Struktur des Bundesrats ausgeschlossen. Einer abschließenden Klärung dieser Frage bedarf es im vorliegenden Verfahren jedoch nicht.
3. Das mit dem Volksbegehren angestrebte Gesetz zur Bindung der Staatsregierung bei der Abstimmung über das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundesrat kann schon deshalb nicht auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung gestützt werden, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes, das nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, weder eingeleitet ist noch eine solche Einleitung unmittelbar bevorsteht.
Maßgeblich ist dabei allein, wie die Gesetzgebungsorgane des Bundes das zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorhaben bewerten. Führen sie kein Gesetzgebungsverfahren nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz durch, ist auch kein Raum für eine Bindung der Staatsregierung durch Landesgesetz. Etwaige Meinungsverschiedenheiten über das Erfordernis eines Gesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz sind gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Eine Kompetenz des bayerischen Gesetzgebers oder des Verfassungsgerichtshofs zur Beurteilung dieser Frage ist nicht eröffnet.
Nach den Ausführungen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten bislang nicht in Gang gesetzt. Dies soll erst geschehen, wenn das Europäische Parlament, das sich heute in einer Plenarberatung ebenfalls mit dem Abkommen befasst, zugestimmt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt, zu gegebener Zeit einen Entwurf zu einem Zustimmungsgesetz nach dem für völkerrechtliche Verträge geltenden Art. 59 Grundgesetz einzubringen. Noch nicht festgelegt hat sich die Bundesregierung, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Wahlperiode durchgeführt werden soll.
Gegenwärtig ist daher kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass die Bundesregierung oder der Bundestag das Vorhaben als Gesetz im Sinn von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz einstufen wird. Das Volksbegehren kann daher unabhängig davon, ob demnächst eine Einbringung des Vertragsgesetzes zu erwarten ist, nicht zugelassen werden.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
01 Ich mache mir Sorgen! Geheimverhandlungen in Grundfragen,
die alle Bürgerinnen nachhaltig betreffen, sind mit Demokratie und
Rechtsstaat nicht vereinbar. Oder sehen Sie das anders?
02 Ich mache mir Sorgen! Private Schiedsgerichte widersprechen allen demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich bitte Sie sehr, dem entgegenzutreten. 03 Ich mache mir Sorgen! Das ist kein Freihandels- sondern ein Geheimhandelsabkommen und damit untragbar, ich hoffe, Sie stimmen entsprechend. 04 Ich mache mir Sorgen! Halten Sie es als Abgeordneter für nötig, die Verträge genau zu kennen, um über sie gewissenhaft und verantwortungsvoll abzustimmen? 05 Ich mache mir Sorgen! Haben Sie sich mit der Aushebelung europäischer Standards schon gründlich auseinandergesetzt? 06 Ich mache mir Sorgen! Konzerne brauchen keine Sondergerichtsbarkeit. Der Rechtsstaat ist für alle verbindlich. Der Gleichheitsgrundsatz muss für alle gelten. 07 Ich mache mir Sorgen! Die Freihandelsabkommen haben bislang nur eines erreicht: Kopfschütteln, Enttäuschung und Empörung. Wollen Sie da wirklich mitmachen? 08 Ich mache mir Sorgen! Ich bin für einen fairen und gerechten Welthandel! CETA und TTIP werden nur die wirtschaftlich Stärksten in Kanada, USA und EU noch stärker machen. Flüchtlingsströme und Klimabedrohung werden weiter zunehmen. Wie wollen Sie sich für einen gerechten Welthandel einsetzen? 09 Ich mache mir Sorgen! ...... (zum freien Eintragen für individuell Kreative). |
Adressenliste
regionaler Abgeordneter
Europa-Parlament
Thomas Händel (EUP) , WIB 03M061 Rue Wiertz 60 B-1047 Brüssel Frau Kerstin Westphal (EUP) Semmelstraße 46R 97070 Würzburg An MdL und MdB empfohlen mit dem Aufkleber: Machen Sie bitte Ihren Einfluss geltend Landtag
Bundestag
|
Beginn Zitat von der Seite Volksbegehren gegen CETA.
"Darum sind wir gegen CETA
1. CETA schafft Sonderrechte für Konzerne
In Kapitel 8 des Abkommens erhalten international tätige Konzerne
exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von Investitionsgerichten,
vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten klagen können.
Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch beschlossene
Maßnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern, überhaupt
legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz verdonnern.
2. CETA ist ein Paradies für die Industrielobby
Die „Regulatorische Kooperation“, festgeschrieben in Kapitel 21, und
einige sektorale Kapitel schaffen diverse transatlantische Kooperationsforen.
Dort besprechen ExpertInnen aus den Regierungen die zukünftige Politik.
Doch wo Regierungen ohne JournalistInnen und sogar ohne gewählte Abgeordnete
Politik machen, geht Demokratie verloren. Es entsteht ein Paradies für
die Industrielobby, die sogar als „stakeholder“ oder „interested parties“
explizit eingeladen ist, mitzureden.
3. CETA gibt grünes Licht für Gentechnik
In Artikel 25.2 verpflichten sich Kanada und die EU zur Zusammenarbeit
bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang
mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen.
Das Ziel dabei ist ausschließlich die Förderung des Handels
und nicht der Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen oder die Eindämmung
der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.
4. CETA erhöht den Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft
Mit dem Abkommen öffnen die EU und Kanada ihre Märkte für
landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch und Milch. Das geschieht ganz
still im Anhang 2-A durch zollfreie Quoten und Zollsenkungen. Doch die
Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind groß, denn der Druck, möglichst
billig zu produzieren steigt. Die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern
wird für den Export auf globale Märkte geopfert.
5. CETA verhindert Umweltschutz
Wenn CETA abgeschlossen wird, werden Fortschritte beim Umwelt- und
Verbraucherschutz schwieriger. Ein konkretes Beispiel: Nach den Tricksereien
von Monsanto bei der Zulassung des Ackergifts Glyphosat fordert die Umweltbewegung:
Wer die Zulassung für eine Chemikalie beantragt, muss seine Daten
offenlegen. Doch Artikel 20.30 in CETA würde eine solche Gesetzesänderung
unmöglich machen.
6. CETA bringt Fracking und Teersande
Die kanadische Industrie ist besonders stark, wo es besonders dreckig
wird: Erdöl aus Teersanden, Fracking oder der Abbau von Buntmetallen
mit giftigem Zyanid. Bereits während der Verhandlungen über CETA
verbündete sich die kanadische Regierung mit der Ölindustrie,
um die EU-Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen zu verhindern,
damit Europa in Zukunft Treibstoffe aus Teersanden importieren kann. Der
Preis dafür: Die Zerstörung ganzer Landschaften und des Klimas.
7. CETA macht Medikamente teurer
Der Patentschutz und die Geheimhaltung von Daten über die Sicherheit
und Wirksamkeit von Medikamenten werden in den Artikeln 20.27 und 20.28
festgeschrieben. Das Abkommen erschwert so die Entwicklung von günstigen
Generika. Die garantierten Gewinne für Patentinhaber bezahlen alle.
Auf das ohnehin schon teure kanadische Gesundheitssystem kommen Mehrkosten
von 850 Millionen Dollar zu.
8. CETA trickst die Arbeitnehmerrechte aus
Während große Konzerne Sonderrechte bekommen, wird sich
kein Arbeiter und keine Arbeiterin je auf das Abkommen berufen. Obwohl
sich Kapitel 23 mit „Handel und Arbeit“ beschäftigt, enthält
CETA nur Minimalstandards. Und während Verstöße gegen das
Abkommen ansonsten mit Strafzöllen oder Schadensersatzzahlungen bestraft
werden, gibt es für Kapitel 23 einen besonderen Mechanismus: Eine
Debatte von ExpertInnen in einer Arbeitsgruppe.
9. CETA ist unfairer Handel
CETA ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen zwei Industriestaaten,
das die Interessen der ärmeren Länder nicht beachtet. Zusammen
mit TTIP (EU-USA), FIPA (Kanada-China), TPP (Nordamerika-Asien) und einigen
Abkommen der EU mit asiatischen Staaten (z.B. Japan, Vietnam, Südkorea
und Singapur) entsteht ein Welthandelsregime, das die ausschließt,
die schon heute arm sind. Doch wir leben alle in einer Welt: Die Armut
und Instabilität in Afrika darf uns in Europa nicht egal sein.
10. CETA nützt der Wirtschaft nichts
Die EU-Kommission, die das Abkommen verhandelt hat, hat es ausrechnen
lassen: CETA bringt 11,6 Milliarden Euro Wachstum. Für ganz
Europa sind das pro Jahr 0,08%. Also fast nichts. Wollen wir dafür
unsere Demokratie, Umwelt, Gesundheit und Rechte verkaufen?"
Ende Zitat von der Seite Volksbegehren gegen CETA.
"Ecuador wurde vom Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung
verurteilt.
Das Schiedsgericht der Weltbank hat der Klage des US-amerikanischen
Ölkonzerns Occidental Petroleum (Oxy) gegen Ecuador wegen Verstoßes
gegen das bilaterale Investitionsabkommen mit den USA teilweise stattgegeben.
Zwar anerkannte das Gericht, dass Oxy gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen
habe, geht aber davon aus, dass die Firma durch den Staat benachteiligt
wurde. ... „Eine Milliarde Dollar bedeutet 200 Schulzentren, die auf den
Altaren des internationalen Kapitals geopfert werden“, sagte der Präsident
Ecuadors, Rafael Correa, und bezeichnete das Urteil als Angriff auf die
Souveränität des Landes. ..."
Quelle: Ecuador von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden
US-Dollar Strafzahlung verurteilt (amerika21 vom 8.11.15)
"Konzerne klagen in Milliardenhöhe gegen Ecuador
Gegen Ecuador sind aktuell sogar 24 Klagen transnationaler Konzerne
in Höhe von 14 Milliarden US-Dollar bei Schiedsgerichten anhängig.
Dabei geht es um angebliche Verstöße gegen bilaterale Investitionsschutzverträge.
... Dies sei unbezahlbar, sagte Piedad Mancero, Mitglied der Kommission.
Es würde bedeuten, einen großen Teil der Staatsausgaben für
Strafzahlungen zu verwenden und auf staatliche Ausgaben in den Bereichen
Soziales, Bauen und Umwelt zu verzichten. Dabei hätten die klagenden
Unternehmen – wie Chevron, das für schwere Umweltvergiftungen verantwortlich
ist – dem Land teilweise große Schäden zugefügt."
Quelle: Konzerne klagen in Milliardenhöhe gegen
Ecuador (amerika21 vom 24.10.15)
Konzerne klagen, wir zahlen: Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat
aushebeln
Im Namen des Volkes urteilen sie nicht. Im Gegenteil: Sie tagen hinter
verschlossenen Türen. Sie verurteilen Staaten zu Strafen in Milliardenhöhe.
Konzerne verklagen mit ihrer Hilfe Regierungen, wenn sie ihre Geschäfte
bedroht sehen. Und zahlen – müssen wir.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=6x9Hwr-iJhc
Diese Nachrichten zeigen: wir müssen noch viel, viel aktiver werden, denn unsere Zukunft kann auch so aussehen.
Der bisherige Höhepunkt der kritischen Freihandelsbewegung war ohne Zweifel die Großdemonstration in Berlin am 10.10.2015 mit geschätzten 250.000 TeilnehmerInnen:
Ein Teil der BürgerInnen reagiert resigniert und meint, man könne
nichts machen. "Denen da oben" sei halt nicht beizukommen, die machen,
was sie wollen, das Volk interessiere nicht, sei eher ein Störfaktor.
Das hörten wir immer wieder. Deshalb haben wir uns in unserer Vorbereitungssitzung
gefragt: was haben wir erreicht? Haben wir überhaupt etwas erreicht?
Hat es sich gelohnt? Sollen wir am Ball bleiben?
|
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Die BürgerIn kann sehr viel tun, wenn sie sich darauf besinnt, wie sie in ihrem Lebensraum wirken kann:
Voradressierte Postkarten an Abgeordnete unserer Region können Sie im Dritte Welt Laden Erlangen e.V. Neustädter Kirchenplatz 7 91054 Erlangen [Karte] kostenlos erhalten [Öffnungszeiten] |
Wo? Natürlich dort, wo sie lebt, arbeitet, einkauft, ihre Freizeit
verbringt und wo sie am gesellschaftlichen und kommunikativen Leben (Medien,
Foren)
teilnimmt. Aber auch bei den politischen Funktions- und EntscheidungsträgerInnen:
Abgeordneten (Landtag, Bundestag, besonders EU), aber auch Stadt-, Land-
und BezirksrätInnen, BürgermeisterInnen u.a. Man sollte nicht
vergessen, dass mittlerweile über 300
Nichtregierungsorganisationen europaweit zusammenwirken und einiges auf
die Beine gestellt wurde und noch wird. Allein die Tatsache der Geheimverhandlungen,
der Umgehung der Parlamente und der Institutionen des demokratisches Rechtsstaates
genügen, um TTIP, CETA und TiSA wie PPP-Projekte ohne Wenn-und-Aber
abzulehnen. Es wird bereits seit den 1990er Jahren immer wieder und mehr
und mehr versucht, den demokratischen Rechtsstaat nicht nur zu umgehen,
sondern praktisch privatwirtschaftlich zu übernehmen, wie eine hervorragende
Doku
in 3sat jüngst nachwies.
DER SPIEGEL berichtet in Nr. 26/2015 vom 20.6.2015, S. 48 unter dem
Titel "Staatsgeheimnis":
Flyer attac Erlangen (PDF) * attac-Zentrale zu TTIP. * Sand im Getriebe 112 *
EU: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)
https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/
https://de.wikipedia.org/wiki/TAFTA
Bündnis 90/
Grünen-Antrag 12.6.13
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713925.pdf
SPD-Antrag vom 11.6.13
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713904.pdf
Die Linke vom 11.6.13
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713894.pdf
Deutschlandradio Kultur
https://www.dradio.de/aktuell/2170465/
"TTIP hinter verschlossenen Türen. USA und EU verhandeln über
Freihandelsabkommen. Trotz der Spannungen wegen der Aktivitäten der
NSA sprechen die USA und die EU jetzt über mehr freien Handel zwischen
den Kontinenten. Politiker hatten gefordert, den Beginn der Verhandlungen
zu verschieben, solange die Spionagevorwürfe nicht aufgeklärt
seien."
"Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet. Ein Neustart der Gespräche wäre die beste Lösung. Denn in jedem Scheitern liegt die Chance, es besser zu machen." [SZ 17.8.14]
Pro und Contra Freihandelsabkommen
https://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftammittag/2146292/
"Beim G8-Gipfel in Irland geht es neben dem Syrienkonflikt auch um
die Verhandlungen zwischen den USA und der EU zu einem Freihandelsabkommen.
Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung und des ifo Instituts zeigt jedoch,
dass von einem solchen Abkommen vor allem die Amerikaner profitieren könnten."
Netzpolitik: "Zusammengefasst zeigt sich, dass die ökonomischen
Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens keineswegs eindeutig positiv
sind. Im Gegenteil, zu den netzpolitischen Kritikpunkten im Bereich Datenschutz
und Urheberrecht kommen auch grundlegende Zweifel an der ökonomischen
Sinnhaftigkeit des Abkommens. Von dem intransparenten Verhandlungsprozess
ganz zu schweigen."
https://netzpolitik.org/2013/freihandelsabkommen-ttiptafta-okonomischer-nutzen-zweifelhaft/
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Arbeiterwohlfahrt * attac
* Ausländerbeirat*
Bündnis
90/ Die Grünen * Caritas*
DGB
* Diakonie * Die
Linke * DKP * Dritte
Welt Laden * Evang. Kirchlicher Dienst in der
Arbeitswelt (KDA) * Frauengruppentreff
Bildung evangelisch * GEW
[PDF]
* Greenpeace * Initiative
Gewerkschaftsgrün *
IGM
* Mieterverein * Sozialforum
* SPD * Tafel
* VdK *
verdi
*
"TTIP- Elefantenhochzeit für Freihandel stoppen
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership): Hoch schlagen die Wellen der Begeisterung in Berlin, Brüssel und Washington; nicht nur Regierungsrepräsentanten der USA und der EU jubeln, auch die Vertreter von Wirtschaftsverbänden auf beiden Seiten des Atlantiks reiben sich die Hände: Die Karten in der globalen Wirtschaft werden neu gemischt.
Anfang Juli wurde die erste Verhandlungsrunde zur größte Freihandelszone der Welt eingeläutet, zwei weitere Runden folgen noch bis Ende des Jahres. Eile ist aus verschiedenen Gründen angesagt, wenn das Abkommen 2015 in Kraft treten soll. Zum einen wird nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014 Ende des Jahres eine neue EU Kommission ernannt, zum anderen finden Ende 2014 in den USA die Zwischenwahlen statt und 2015 beginnt die US Präsidentschaftswahlkampagne.
Die Entscheidung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen transatlantischen Binnenmarkt zwischen den USA und der EU fiel vor allem vor dem Hintergrund
Karten auf den Tisch!
Auf dem Verhandlungstisch liegt der „größte bilaterale Handelsdeal“
aller Zeiten. Bereits jetzt erwirtschaften die EU und die USA gemeinsam
fast die Hälfte des globalen BIP (47 %). Sie stehen für ein Drittel
der weltweiten Handelsströme und für einen Markt mit 800 Millionen
Menschen.
Es wird erwartet, dass die Vereinbarungen sich in einem jährlichen
BIP-Zuwachs von insgesamt 0,5 % bis 1% des BIP für die EU niederschlagen.
Man erwartet, dass ein besserer Zugang zum US-Markt und eine größere
Vereinbarkeit von Regulierungen zwischen der EU und den USA auch dem Lohnniveau
zugute kommt und Preise senkt.
Unter dem beabsichtigten „umfassenden und ehrgeizigen Abkommen“ TTIP ist weit mehr als eine reine Zollunion zu verstehen, sind doch Zölle bereits jetzt mit durchschnittlich 3% vergleichsweise niedrig. Angestrebt ist eine weit darüber hinausgehende „wirtschaftliche Har-monisierung“ zwischen der EU und den USA. Zugleich soll damit der Weg für neue globale Standards geebnet werden, d.h. externe Handelspartner der Freihandelszone sollen veranlasst werden, die bilateralen Liberalisierungen zu übernehmen.
TTIP-Verhandlungen zielen auf Ergebnisse in drei Bereichen:
Marktzugang
Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse
Berücksichtigung der gemeinsamen globalen Herausforderungen
und Chancen des Handels im 21. Jahrhundert
Es spricht demokratischen Prinzipien Hohn, wenn die Parlamente nach Abschluss der Ver-handlungen nur über den gesamten Vertrag mit ja oder nein beschließen können.
Die im Rahmen der WTO am Widerstand vieler Staaten gescheiterten Themen
„öffentliches Beschaffungswesen“ und Schutz von Investitionen werden
nun in einem bilateralen Abkommen verhandelt. Regulierungen im Interesse
von lokaler Wirtschaftsförderung können so ausgehebelt
werden.
Investor-Staat-Schiedsverfahren sollen internationalen Konzernen sogar
Extra-Klagerechte außerhalb staatlicher Justiz und unter
Ausschluss der Öffentlichkeit ermöglichen. Investoren sind damit
legitimiert, den Schutz von Verbrauchern, öffentlicher Gesundheit
und Umwelt zu untergraben.
Im Brennpunkt der Verhandlungen werden nicht-tarifäre Handelshemmnisse stehen. Butterweiche Formulierungen zur gegenseitigen Anerkennung der Regulierungssysteme der USA und der EU können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier im Kern um tief einschneidende Eingriffe in den Alltag der Menschen geht, wenn bäuerliche Landwirtschaft und Ernährungssouveränität - Stichwort Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen - oder das Vorsorgeprinzip, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Interesse von Konzernen unter den Tisch gekehrt werden.
TTIP ist alter Wein in neuen Schläuchen. Freihandels- und Investorenschutz-Rezepte aus dem 20. Jahrhundert nach Art der WTO sind keine Lösung für die aktuellen Herausforderungen. Eine transatlantische Partnerschaft für die sozial-ökologische Transformation sieht ganz anders aus!
Attac fordert:
Transparenz statt Geheimdiplomatie: Die TTIP- Verhandlungen müssen auf ein demokratisches Fundament gestellt, Verhandlungs-Dokumente veröffentlicht werden.
Stopp der „Global Europe“ - Strategie: Die EU-Kommission muss ihre Wirtschaftspolitik an den Bedürfnissen der Menschen und nicht länger an den Interessen der Konzerne ausrichten.
Keine privilegierte Klagerechte für Konzerne: grundlegende
Prinzipien des Rechtsstaats müssen Vorrang vor Profitinteressen von
Investoren haben."
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korrigiert: irs 11.02.2017