Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=11.02.2017 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 15.02.17
    Impressum: Dipl.-Psych. Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_Zitierung & Copyright

    Anfang_TTIP-16_Überblick_Rel. Aktuelles_Relativ Beständiges_Titelblatt_Konzept_Archiv_Service_iec-verlag_
    Psychologische und sozialpädagogische Hilfe (Beratung) in Nordbayern

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Regionalprogramm Franken, Bereich Erlangen, und hier speziell zum Thema:

    16. Aufklärungs- und Informations- Aktion attac-Erlangen
    Stoppt den Wahnsinn! Stoppt CETA (Info-PDF)

    Samstag, den 11.02.2017 Hugenottenplatz 11-13 Uhr.

    Jetzt gilt es noch einmal besonders, denn:
    Bekanntgabe  Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs  zum Volksbegehren  am 15. Februar 2017, 10.30 Uhr: Abgelehnt.
    Abstimmung im Europaparlament am 15. Februar 2017: Beschlossen.


    Ein Teil der Mannschaft am Samstag - Die Welt ist keine Ware - Stoppt den Wahnsinn!
    _

    Inhaltsübersicht

    Bericht.
    Flugblatt-Info.
    Bildeindrücke.
    Postkarte und Vorschlagstexte (aus unserer 13. Aktion am 03.06.2016).
    Adressenliste regionaler Abgeordneter.
    Zum Volksbegehren gegen CETA.
    attac-Flyer zu CETA [PDF]
    Widerlegung der Regierungspropaganda zu TTIP.
    Abschlusserklärung der TTIP Strategie- und Aktionskonferenz 26./27.02.2016.
    Ecuador Nachrichten zum Wahnsinn mit den Schiedsgerichten.
    Was haben wir in den zwei Jahren Informations- und Aufklärungsaktionen zu TTIP erreicht?
    Was wir noch nicht erreicht haben und wofür mit allem Engagement zu kämpfen ist.
    Was kann die BürgerIn tun?
    Exkurs: Was kosten Schiedsgerichte - Lehren aus dem Daimler/Telekom-Mautdesaster.
    Aktuelle Pressemeldungen.
    Info-Quellen. *  Erlangen gegen TTIP.
    Glossar, Anmerkungen und Endnoten.
    Querverweise (Links zu den Aktionen 1-12).  *  Zitieren.  *  Änderungen.

    *
     von Irmgard Rathsmann-Sponsel & Rudolf Sponsel, Erlangen

     Info-Quellen.



    und hier gehts zur Gemeinwohl-Ökonomie - Das Wirtschaftsmodell der Zukunft [PDF] Steueroasen finden Sie hier.

    Bericht
    Bei kühlem, aber schönen Wetter informierten wir (Elmar, Gunter, Irmgard, Judith, Julie, Moni, Rudi, Rudolf, Wolfi ) zum  16. Mal  heute im wesentlichen zu CETA (10 Gründe gegen ...). Der Zeitpunkt passte bestens, weil nächste Woche am 14.2.17 der bayerische Verfassungsgerichtshof zum Volksbegehren entscheiden und am 15.2. das Europaparlament trotz jahrelanger und massivster Bürgerproteste CETA durchwinken wird. Aber wir geben nicht auf, denn Grundsätzliches steht auf dem Spiel. Am meisten Freude bereiteten uns interessierte und aufgeschlossene BürgerInnen mit denen wir ins Gespräch kamen oder die Flugblatt-Infos mitnahmen.



    Flugblatt-Info (hier auch als  PDF  herunterladbar; ein besonderes Dankeschön an Wolfi)

    Stoppt den Wahnsinn! Stoppt CETA
    Wer sich für die Verteidigung der Grundrechte  und eine solidarische Gesellschaft einsetzt, hat wahrlich viel zu tun: In Syrien herrscht Krieg, Zivilisten sterben, Krankenhäuser werden bombardiert, die Türkei steuert unter Erdogan auf eine Diktatur zu, oppositionelle Medien werden behindert, Journalisten und Juristen eingekerkert, in vielen europäischen Staaten ist der Nationalismus auf dem Vormarsch, Abschottung ist das Thema, und die neue US-Regierung unter Trump hat erklärt, dass sie von „Freihandelsabkommen“ nichts hält, das geplante Abkommen der EU mit den USA, das TTIP gilt als gestorben. Wozu also noch gegen CETA kämpfen?

    CETA, das Abkommen zwischen Kanada und der EU ist verhandelt und soll ratifiziert werden. Falls es in Kraft käme, könnten alle Konzerne, die eine Niederlassung in Kanada haben, mit Hilfe von CETA gegen Regeln in der EU klagen, die ihnen im Wege stehen, also auch US-Konzerne.

    Abstimmung im Europaparlament am 15. Februar 2017

    Aber noch ist es nicht zu spät: Die Abstimmung im Europaparlament über das CETA-Abkommen soll am 15. Februar 17 in Straßburg stattfinden. Nachdem sich die großen Fraktionen übereinstimmend geäußert haben, dass sie zustimmen werden, ist mit keinen Überraschungen zu rechnen. Allerdings soll der Protest der Bevölkerung gegen dieses Abkommen auch vor Ort zu hören und zu sehen sein, attac ruft auf, nach Straßburg zu fahren und zu protestieren.

    Proteste gegen CETA
    Das CETA-Abkommen (wie TTIP auch) wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt und nur durch öffentlichen Druck und durch gezielte Aufdeckung der Öffentlichkeit im Detail bekannt gemacht.

    Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat 3,5 Millionen Unterschriften im November 2015 an den damaligen Präsidenten des EU-Parlaments, Martin Schulz, übergeben, er ist weiter ein Verfechter von CETA.

    Bundesweit demonstrierten im Herbst letzten Jahres über 300 000 CETA-Gegner in deutschen Städten, in Erlangen fand im Juli eine Demonstration des Bündnisses „Erlangen gegen TTIP“ statt, auf der Vertreter von Stadt, Stadtwerken, attac und anderen klar Position gegen das geplante Abkommen der Konzerne Stellung bezogen.

    Volksbegehren in Bayern
    In Bayern haben wir die Möglichkeit, durch einen Volksentscheid die bayerischen Vertreter im Bundesrat zu verpflichten, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.

    Die erste Hürde dazu wurde genommen: 25 000 Unterschriften wären zur Einleitung nötig, in einem Tag waren 50 000 gesammelt worden, insgesamt wurden 86 000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium hat die Entscheidung, ob das Volksbegehren gegen CETA rechtlich zulässig ist, an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen, dieser will am 14. Februar 2017 entscheiden. Danach müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf den Rathäusern für das Volksbegehren eintragen.

    Volksentscheid – ein Instrument direkter Demokratie
    Seit 1946 fanden in Bayern 19 Volksentscheide statt, unter anderem zur Rundfunkfreiheit, zum kommunalen Bürgerentscheid, zur Abschaffung des Senats.Ein Volksentscheid braucht die einfache Mehrheit, hat kein Quorum (Mindestbeteiligung).

    Die größte Hürde: Unterschriften für das Volksbegehren
    Um in 14 Tagen in Bayern 950 000 Wähler in die Rathäuser zu leiten, bedarf es einer großen Zahl von lokalen Gruppen, die sich gut darauf vorbereiten. Wir von attac leisten unseren Beitrag dazu.
     
     

    Macht mit bei attac Erlangen, Treffen jeden 2. Montag im Monat  um 19.30 Uhr im Dritte Welt Laden, Neustädter Kirchplatz 7

    Eine andere Welt ist möglich – gegen Handelsabkommen der Konzerne – für fairen Handel






    10 gute Gründe gegen CETA
     

    1. CETA schafft Sonderrechte für Konzerne
    In Kapitel 8 des CETA Abkommens erhalten international tätige Konzerne exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von Investitionsgerichten, vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten klagen können. Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch beschlossene Maßnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern, überhaupt legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz verdonnern.

    2. CETA ist ein Paradies für die Industrielobby
    Die „Regulatorische Kooperation“, festgeschrieben in Kapitel 21, und einige sektorale Kapitel schaffen diverse transatlantische Kooperationsforen. Dort besprechen Expert/-innen aus den Regierungen die zukünftige Politik. Doch wo Regierungen ohne Journalist/-innen und sogar ohne gewählte Abgeordnete Politik machen, geht Demokratie verloren. Es entsteht ein Paradies für die Industrielobby, die sogar als „stakeholder“ oder „interested parties“ explizit eingeladen ist, mitzureden.

    3. CETA gefährdet die öffentliche Daseinsfürsorge
    Das Abkommen erhöht den Privatisierungsdruck und macht es schwieriger, Privatisierungen rückgängig zu machen. Eine umfassende Ausnahme für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse findet sich in CETA nicht. Selbst die Wasserversorgung ist nicht ausgenommen. Daher kommt auch die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, ein Zusammenschluss kommunaler Wasserversorger, zu dem Schluss: „Nein zu diesem Abkommen!“

    4. CETA gibt grünes Licht für Gentechnik
    In Artikel 25.2 verpflichten sich Kanada und die EU zur Zusammenarbeit bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen. Das Ziel dabei ist ausschließlich die Förderung des Handels und nicht der Schutz von Umwelt und Verbraucher/-innen oder die Eindämmung der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.

    5. CETA erhöht den Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft
    Mit dem Abkommen öffnen die EU und Kanada ihre Märkte für landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch und Milch. Das geschieht ganz still im Anhang 2-A durch zollfreie Quoten und Zollsenkungen. Doch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind groß, denn der Druck, möglichst billig zu produzieren, steigt. Die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern wird für den Export auf globale Märkte geopfert.

    6. CETA verhindert Umweltschutz
    Wenn CETA abgeschlossen wird, werden Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz schwieriger. Ein konkretes Beispiel: Nach den Tricksereien von Monsanto bei der Zulassung des Ackergifts Glyphosat fordert die Umweltbewegung: Wer die Zulassung für eine Chemikalie beantragt, muss seine Daten offenlegen. Doch Artikel 20.30 in CETA würde eine solche Gesetzesänderung unmöglich machen.

    7. CETA bringt Fracking und Teersande
    Die kanadische Industrie ist besonders stark, wo es besonders dreckig wird: Erdöl aus Teersanden, Fracking oder der Abbau von Buntmetallen mit giftigem Zyanid. Bereits während der Verhandlungen über CETA verbündete sich die kanadische Regierung mit der Ölindustrie, um die EU-Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen zu verhindern, damit Europa in Zukunft Treibstoffe aus Teersanden importieren kann. Der Preis dafür: Die Zerstörung ganzer Landschaften und des Klimas.

    8. CETA trickst die Arbeitnehmerrechte aus
    Während große Konzerne Sonderrechte bekommen, wird sich kein Arbeiter und keine Arbeiterin je auf das Abkommen berufen. Obwohl sich Kapitel 23 mit „Handel und Arbeit“ beschäftigt, enthält CETA nur Minimalstandards. Und während Verstöße gegen das Abkommen ansonsten mit Strafzöllen oder Schadensersatzzahlungen bestraft werden, gibt es für Kapitel 23 einen besonderen Mechanismus: Eine Debatte von Expert/-innen in einer Arbeitsgruppe.

    9. CETA ist unfairer Handel
    CETA ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen zwei Industriestaaten, das die Interessen der ärmeren Länder nicht beachtet. Zusammen mit TTIP (EU-USA), FIPA (Kanada-China), TPP (Nordamerika-Asien) und einigen Abkommen der EU mit anderen Staaten (z. B. Japan, Vietnam, Südkorea und Singapur) entsteht ein Welthandelsregime, das die ausschließt, die schon heute arm sind. Doch wir leben alle in einer Welt: Die Armut und Instabilität in Afrika darf uns in Europa nicht egal sein.

    10. CETA nützt der Wirtschaft nichts
    Die EU-Kommission, die das Abkommen verhandelt hat, hat es ausrechnen lassen: CETA bringt insgesamt 11,6 Milliarden Euro Wachstum. Für ganz Europa sind das pro Jahr 0,08 % Wachstumsrate. Also fast nichts. Wollen wir dafür unsere Demokratie, Umwelt, Gesundheit und Rechte verkaufen?


    Bildeindruecke
    Vielen Dank an Gunter und Irmgard für die Fotos.


    Auch Dein Freund und Helfer gibt sich die Ehre ...


    Und auch der Nachwuchs schaut mit vorbei ...

     


    So ist es: Die Welt ist keine Ware!


    Offensichtlich gibt es auch was zum Schmunzeln ...


     



    Europaparlament Die ARD meldet:
    "Handelsabkommen beschlossen 408 Stimmen für CETA
    Mit deutlicher Mehrheit hat das EU-Parlament dem Handelsabkommen CETA mit Kanada zugestimmt. 408 Abgeordnete votierten dafür, 254 dagegen. Ein Teil des Vertrags kann damit voraussichtlich im April schon in Kraft treten. Die Ratifizierung kann aber Jahre dauern.
    Das Europaparlament hat dem Freihandelsabkommen CETA mit Kanada zugestimmt. 408 Abgeordnete votierten in Straßburg für den Vertrag, 254 Abgeordnete stimmten dagegen, 33 enthielten sich. ...
        Mit der heutigen Zustimmung gelten die Teile des Vertrags, für die die Europäische Union alleine zuständig ist, voraussichtlich ab April vorläufig. Die umstrittenen Schiedsgerichte, die über Klagen von Unternehmen gegen Staaten entscheiden sollen, gehören nicht dazu. Damit CETA insgesamt vorläufig in Kraft tritt, muss noch das kanadische Parlament grünes Licht geben.
        Für die endgültige Inkraftsetzung muss der Handelsvertrag von 38 nationalen und regionalen Parlamenten in den EU-Staaten ratifiziert werden. Dieses Verfahren kann mehrere Jahre dauern und der Ausgang ist ungewiss, weil es in einigen Mitgliedsländern entschiedenen Widerstand gegen das Abkommen gibt." (ARD 15.02.2017)


    Der Kampf geht unverdrossen und nachhaltig weiter.

    Pressmitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren „Nein zu CETA!“ nicht zugelassen
     

    Vf. 60-IX-16                                                                                                                                München, 15. Februar 2017
     

    Volksbegehren „Nein zu CETA!“ nicht zugelassen

    Pressemitteilung
    zur
    Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
    vom 15. Februar 2017

    über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr,
    betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

    I.

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt.

    II.

    1. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

    Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

    2. Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

    III.

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 15. Februar 2017 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Erwägungen:

     1.  Ob auf der Grundlage des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung eine landesgesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, erscheint zweifelhaft, bedarf aber keiner abschließenden Erörterung.

    2.  Die Weisungsbefugnis des Landesgesetzgebers setzt jedenfalls voraus, dass die Abstimmung im Bundesrat ein Gesetzesvorhaben betrifft, das ausdrücklich auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union durch ein Gesetz nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz gerichtet ist. Maßgeblich ist dabei allein, wie die Gesetzgebungsorgane des Bundes das zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorhaben bewerten.

    3.  Im Hinblick auf das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist ein Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes, das nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, weder eingeleitet noch steht eine solche Einleitung unmittelbar bevor.

    Zu der Entscheidung im Einzelnen:

    Der Verfassungsgerichtshof hat gemäß Art. 67 Bayerische Verfassung i. V. m. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlgesetz über die Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden.

    1. Nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Mit der Aufnahme dieser Vorschrift sowie weiterer Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte des Landtags in die Bayerische Verfassung im Jahr 2013 sollen die Mitwirkungsrechte des bayerischen Landesgesetzgebers in Angelegenheiten der Europäischen Union gestärkt werden. Es soll der Aushöhlung seiner Befugnisse entgegengewirkt werden, die sich daraus ergibt, dass eine unmittelbare Beteiligung der Landesparlamente an der Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz nicht vorgesehen ist. Eine Bindung der Staatsregierung nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung ist grundsätzlich auch im Wege der Volksgesetzgebung möglich.

     Mit der Formulierung „Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union“ knüpft Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung bewusst an die Regelung des Art. 23 Grundgesetz an, der die spezielle Ermächtigung zur Mitwirkung an der europäischen Integration und zur Entwicklung einer als Staatenbund konzipierten Europäischen Union enthält. Dem Landesgesetzgeber soll dann – und nur dann – eine unmittelbare Beteiligung insbesondere durch gesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für die Abstimmung im Bundesrat ermöglicht werden, wenn die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union durch ein Bundesgesetz im Sinn des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz das Gesetzgebungsrecht des Landtags betrifft. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz kann auch Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung finden. Insbesondere kann das Weisungsrecht des Landesgesetzgebers nicht auf die Abstimmung über Gesetzesvorhaben ausgedehnt werden, die auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen nach Art. 24 Abs. 1 Grundgesetz gerichtet sind.

    2. Ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Bindungswirkung des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung auf das Abstimmungsverhalten der Staatsregierung im Bundesrat zu erstrecken, erscheint zweifelhaft.

    Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes. Nach Art. 50 ff. Grundgesetz wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes hat sich damit für die Ausgestaltung des Bundesrats als Kammer der Landesregierungen und gegen ein auf dem Gedanken der Repräsentanz des Landesstaatsvolks beruhendes Senatssystem entschieden. Aus dieser Konzeption hat das Bundesverfassungsgericht in einer 1958 ergangenen Entscheidung gefolgert, dass das Landesparlament oder das Landesvolk zu einem Hineinwirken in die Entscheidungen des Bundesrats nicht befugt sei; eine Instruktion der Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat durch das Landesvolk sei nach der Struktur des Bundesrats ausgeschlossen. Einer abschließenden Klärung dieser Frage bedarf es im vorliegenden Verfahren jedoch nicht.

    3. Das mit dem Volksbegehren angestrebte Gesetz zur Bindung der Staatsregierung bei der Abstimmung über das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundesrat kann schon deshalb nicht auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung gestützt werden, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes, das nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf, weder eingeleitet ist noch eine solche Einleitung unmittelbar bevorsteht.

    Maßgeblich ist dabei allein, wie die Gesetzgebungsorgane des Bundes das zur Abstimmung gestellte Gesetzesvorhaben bewerten. Führen sie kein Gesetzgebungsverfahren nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz durch, ist auch kein Raum für eine Bindung der Staatsregierung durch Landesgesetz. Etwaige Meinungsverschiedenheiten über das Erfordernis eines Gesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz sind gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Eine Kompetenz des bayerischen Gesetzgebers oder des Verfassungsgerichtshofs zur Beurteilung dieser Frage ist nicht eröffnet.

     Nach den Ausführungen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten bislang nicht in Gang gesetzt. Dies soll erst geschehen, wenn das Europäische Parlament, das sich heute in einer Plenarberatung ebenfalls mit dem Abkommen befasst, zugestimmt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt, zu gegebener Zeit einen Entwurf zu einem Zustimmungsgesetz nach dem für völkerrechtliche Verträge geltenden Art. 59 Grundgesetz einzubringen. Noch nicht festgelegt hat sich die Bundesregierung, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Wahlperiode durchgeführt werden soll.

    Gegenwärtig ist daher kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass die Bundesregierung oder der Bundestag das Vorhaben als Gesetz im Sinn von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz einstufen wird. Das Volksbegehren kann daher unabhängig davon, ob demnächst eine Einbringung des Vertragsgesetzes zu erwarten ist, nicht zugelassen werden.

    Bayerischer Verfassungsgerichtshof
     
     



    Medienmeldungen (Auswahl) siehe bitte auch: Aktuelle Pressemeldungen (kleine Auswahl)  ..." []
    • attac-Zentrale Infos und Berichte. * Impressionen.
    • Das Neue Deutschland berichtet ausführlich zum Aktionstag
    • "Österreich: Sozialdemokraten lehnen CETA ab Die Mitglieder von Österreichs Sozialdemokraten (SPÖ) haben sich deutlich gegen Ceta ausgesprochen. Eine große Mehrheit lehne das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada ab, teilte die Partei am Dienstag mit. ..." [DMN 20.09.16]
    • ""EU-Ratspräsidentschaft Ceta soll im Oktober unterschrieben werden In den EU-Ländern ist das Handelsabkommen mit Ceta umstritten, vor allem die Zustimmung aus Österreich ist ungewiss: Dennoch ist die slowakische EU-Ratspräsidentschaft zuversichtlich. ... " [SPON 20.9.16]
    • Campact äußert sich ausführlich zum SPD-Konventsbeschluss in einer Mail: "Wenn Sie und die vielen anderen Campact-Unterstützer/innen das Engagement fortsetzen, können wir CETA weiterhin stoppen. Hier ist unser Plan für die nächsten Wochen und Monate:
      • Nach der Zustimmung im Ministerrat muss CETA auch vom Europaparlament ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. In enger Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern werden wir alle deutschen Europaabgeordneten mit den Schwächen des Abkommens konfrontieren und deren Ablehnung einfordern.
      • Als gemischtes Abkommen muss CETA auch von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden, um endgültig in Kraft zu treten. Unsere beste Chance ist derzeit, CETA im Bundesrat zu stoppen. Die Grünen sind an 10 von 16 Landesregierungen beteiligt – nach der Berlin-Wahl womöglich an 11. Fast überall haben die Grünen klar gemacht, dass sie CETA im Bundesrat nicht zustimmen werden. Doch Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg ducken sich weg. In den kommenden Monaten müssen wir dafür sorgen, dass auch sie Farbe gegen CETA bekennen.
      • Bislang ist es der CDU und CSU zu gut gelungen, sich die Debatte vom Leib zu halten. Vor allem die CSU-Basis sieht mit CETA die bäuerliche, gentechnikfreie Landwirtschaft und die kommunale Gestaltungshoheit bedroht. Mit einem Volksbegehren in Bayern zwingen wir die CSU-Landesregierung, CETA im Bundesrat abzulehnen.
      Sie sehen: Es sind gute Optionen da. Die Auseinandersetzung um CETA wird von uns allen einen langen Atem erfordern. Ja, es könnte sogar noch Jahre dauern, bis es uns gelingt, das Abkommen zu stoppen. Wenn wir aber dranbleiben, schaffen wir das auch."
    • "Ärger für Merkel: CDU-Arbeitnehmer stellen CETA in Frage Der Arbeitnehmerflügel der CDU will Klarstellungen der Bundesregierung über das CETA. Zwar lehnt der Flügel das Abkommen nicht ab, doch trauen die Arbeitnehmer der eigenen Regierung bei den Folgen des CETA nicht über den Weg. ..." [DWN 19.09.16]
    • "Kanadas Ex-Premier kritisiert Angst der Deutschen Paul Martin, Ex-Premier von Kanada, hat die Bedenken vieler Bundesbürger zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) offen kritisiert. ..." [wiwo 19.09.16]
    • "Die vielen Motive des Protests Was treibt jene an, die gegen die Abkommen TTIP und CETA demonstrierten? Zahlreiche am Samstag gehaltene Reden geben darüber Aufschluss ..." [jw 19.09.16]
    • "Rügemer: TTIP und CETA sind Instrumente der globalen Finanz-Eliten Werner Rügemer sieht hinter sogenannten Freihandelsabkommen vor allem die Interessen der ungewählten Eliten des globalen Finanzkapitalismus. In Kombination mit der militärischen Präsenz in Europa hält Rügemer TTIP und CETA für gefährlich. Dass es auch anders geht, beweise die Praxis von China.  ... " [DWN 18.9.16]
    • "Vor SPD-Votum über Handelsabkommen CETA Nagelprobe für Gabriel. Einen Tag vor dem SPD-Konvent haben Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen an die Delegierten appelliert, gegen das Freihandelsabkommen CETA zu stimmen. SPD-Chef Gabriel steht unter Druck: Er will seine Partei zu einem Ja bewegen.... " [ARD 18.9.16]
    • "Freihandelsabkommen Ceta Greenpeace und Co. fordern Nein von SPD Erst die Großdemos, jetzt ein öffentlicher Brief von Greenpeace, Foodwatch und anderen: Der Druck auf die SPD nimmt zu, gegen das geplante EU-Abkommen mit Kanada zu stimmen. Die Parteispitze gibt sich unbeeindruckt. ... " [SPON 18.9.16]
    • "Über 300.000 gegen CETA und TTIP Bundesweite Proteste gegen geplante Handelsabkommen. SPD und EU-Kommission beharren auf Durchsetzung von Konzerninteressen ..." [jw 16.09.16]
    • "Tausende protestierten gegen CETA und TTIP  Großdemos gegen TTIP und CETA brachten von Wien bis Hamburg Menschenmassen auf die Straße ...  In Deutschland sprachen die Veranstalter von rund 320.000 Teilnehmern in sieben Großstädten, die Polizei von etwa 180.000. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Umweltverbänden und kirchlichen Initiativen hatte zu den Demos in Österreich sowie sieben deutschen Städten und einigen Orten in Schweden aufgerufen. ...  Teilgenommen in Wien haben auch mehrere Politiker von SPÖ und Grünen.  ..." [dS 18.09.16]
    • "Tausendfacher Protest gegen TTIP und CETA. In Berlin, Hamburg, Leipzig und anderen Großstädten haben die Demonstrationen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA begonnen - allerdings mit weniger Teilnehmern als erwartet. Zu den Protesten hatten zahlreiche Organisationen aufgerufen. ..." [Tagesschau 17.09.16]
    • "TTIP und Ceta Zehntausende demonstrieren gegen Freihandel Hunderttausende wurden zu den Demonstrationen gegen TTIP und Ceta erwartet. Am Ende kamen teils deutlich weniger. Doch sie machten ordentlich Stimmung gegen die Freihandelsabkommen.  ..." [SPON 17.09.16] Fotostrecken.
    • "Chef des Richterbunds "Die rechtlichen Bedenken gegen Ceta sind noch nicht geklärt" Heute wird in Deutschland gegen TTIP und Ceta demonstriert. Auch Richterbund-Chef Jens Gnisa kritisiert den geplanten Investitionsgerichtshof - und die Eile der Politik bei Ceta. ..." [DWN 17.09.16]
    • "Proteste gegen TTIP und CETA Widerstand als Zeitzeichen Sieben Städte, zehntausende Teilnehmer – die Proteste gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA erreichen an diesem Wochenende einen neuen Höhepunkt. Mehr als 30 Organisationen haben dazu aufgerufen. Längst geht es weniger um Fakten als um Botschaften. Befürworter und Kritiker haben sich festgefahren. ..." [ARD 17.09.16]  RS: Merkel-TV liegt - wie meist - falsch und hat das Grundlegende nicht begriffen.
    • "Kanada schließt Neuverhandlung von Ceta aus Der umstrittene Freihandelsvertrag Ceta zwischen der EU und Kanada wird nicht mehr verändert - sonst würde "die Büchse der Pandora geöffnet", warnt die kanadische Handelsministerin. Einige Punkte sollen aber klargestellt werden. ... " [SPON 16.9.16]




    Postkarte und Vorschlagstexte (aus unserer 13. Aktion am 03.06.2016)
    01 Ich mache mir Sorgen! Geheimverhandlungen in Grundfragen, die alle Bürgerinnen nachhaltig betreffen, sind mit Demokratie und Rechtsstaat nicht vereinbar. Oder sehen Sie das anders? 
    02 Ich mache mir Sorgen! Private Schiedsgerichte widersprechen allen demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich bitte Sie sehr, dem entgegenzutreten.
    03 Ich mache mir Sorgen! Das ist kein Freihandels- sondern ein Geheimhandelsabkommen und damit untragbar, ich hoffe, Sie stimmen entsprechend. 
    04 Ich mache mir Sorgen!  Halten Sie es als Abgeordneter für nötig, die Verträge genau zu kennen, um über sie gewissenhaft und verantwortungsvoll abzustimmen? 
    05 Ich mache mir Sorgen! Haben Sie sich mit der Aushebelung europäischer Standards schon gründlich auseinandergesetzt? 
    06 Ich mache mir Sorgen! Konzerne brauchen keine Sondergerichtsbarkeit. Der Rechtsstaat ist für alle verbindlich. Der Gleichheitsgrundsatz muss für alle gelten. 
    07 Ich mache mir Sorgen! Die Freihandelsabkommen haben bislang nur eines erreicht: Kopfschütteln, Enttäuschung und Empörung. Wollen Sie da wirklich mitmachen? 
    08 Ich mache mir Sorgen! Ich bin für einen fairen und gerechten Welthandel! CETA und TTIP werden nur die wirtschaftlich Stärksten in Kanada, USA und EU noch stärker machen. Flüchtlingsströme und Klimabedrohung werden weiter zunehmen. Wie wollen Sie sich für einen gerechten Welthandel einsetzen? 
    09 Ich mache mir Sorgen! ...... (zum freien Eintragen für individuell Kreative).

    Adressenliste regionaler Abgeordneter
     
    Europa-Parlament
    Thomas Händel (EUP) , WIB 03M061 Rue Wiertz 60 B-1047 Brüssel
    Frau Kerstin Westphal (EUP) Semmelstraße 46R  97070 Würzburg 

    An MdL und MdB empfohlen mit dem Aufkleber:  Machen Sie bitte Ihren Einfluss geltend

    Landtag
    Herrn MdL Joachim Herrmann Bayerischer Staatsminister des Innern Ludwig-Erhard-Straße 9 a  D-91052 Erlangen 
    Herrn MdL Walter Nussel  Burgstall 30a 91074 Herzogenaurach 
    Frau MdL Alexandra Hiersemann c/o SPD Friedrich-List-Str. 5 91054 Erlangen

    Bundestag
    Herrn MdB Stefan Müller Mitglied des Bundestages Ludwig-Erhard-Straße 9 a  D-91052 Erlangen
    Frau MdB Martina Stamm-Fibich c/o SPD Friedrich List Str. 5  91054 Erlangen 
    Herrn MdB Uwe Kekeritz Mathildenstraße 24  90762 Fürth 
    Herrn MdB Harald Weinberg  Die Linke Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin 



    Zum Volksbegehren gegen CETA
    Quelle: Seite Volksbegehren gegen CETA.

    Beginn Zitat von der Seite Volksbegehren gegen CETA.

    "Darum sind wir gegen CETA

    1. CETA schafft Sonderrechte für Konzerne
    In Kapitel 8 des Abkommens erhalten international tätige Konzerne exklusive Sonderrechte. Es schafft ein bilaterales System von Investitionsgerichten, vor denen sie gegen Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten klagen können. Diese Spezialgerichte können entscheiden, ob demokratisch beschlossene Maßnahmen, die die Gewinne der Konzerne schmälern, überhaupt legitim waren – und Staaten zu Milliardensummen Schadensersatz verdonnern.

    2. CETA ist ein Paradies für die Industrielobby
    Die „Regulatorische Kooperation“, festgeschrieben in Kapitel 21, und einige sektorale Kapitel schaffen diverse transatlantische Kooperationsforen. Dort besprechen ExpertInnen aus den Regierungen die zukünftige Politik. Doch wo Regierungen ohne JournalistInnen und sogar ohne gewählte Abgeordnete Politik machen, geht Demokratie verloren. Es entsteht ein Paradies für die Industrielobby, die sogar als „stakeholder“ oder „interested parties“ explizit eingeladen ist, mitzureden.

    3. CETA gibt grünes Licht für Gentechnik
    In Artikel 25.2 verpflichten sich Kanada und die EU zur Zusammenarbeit bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen. Das Ziel dabei ist ausschließlich die Förderung des Handels und nicht der Schutz von Umwelt und VerbraucherInnen oder die Eindämmung der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.

    4. CETA erhöht den Druck auf die bäuerliche Landwirtschaft
    Mit dem Abkommen öffnen die EU und Kanada ihre Märkte für landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch und Milch. Das geschieht ganz still im Anhang 2-A durch zollfreie Quoten und Zollsenkungen. Doch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind groß, denn der Druck, möglichst billig zu produzieren steigt. Die bäuerliche Landwirtschaft in Bayern wird für den Export auf globale Märkte geopfert.

    5. CETA verhindert Umweltschutz
    Wenn CETA abgeschlossen wird, werden Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz schwieriger. Ein konkretes Beispiel: Nach den Tricksereien von Monsanto bei der Zulassung des Ackergifts Glyphosat fordert die Umweltbewegung: Wer die Zulassung für eine Chemikalie beantragt, muss seine Daten offenlegen. Doch Artikel 20.30 in CETA würde eine solche Gesetzesänderung unmöglich machen.

    6. CETA bringt Fracking und Teersande
    Die kanadische Industrie ist besonders stark, wo es besonders dreckig wird: Erdöl aus Teersanden, Fracking oder der Abbau von Buntmetallen mit giftigem Zyanid. Bereits während der Verhandlungen über CETA verbündete sich die kanadische Regierung mit der Ölindustrie, um die EU-Richtlinie über die Qualität von Treibstoffen zu verhindern, damit Europa in Zukunft Treibstoffe aus Teersanden importieren kann. Der Preis dafür: Die Zerstörung ganzer Landschaften und des Klimas.

    7. CETA macht Medikamente teurer
    Der Patentschutz und die Geheimhaltung von Daten über die Sicherheit und Wirksamkeit von Medikamenten werden in den Artikeln 20.27 und 20.28 festgeschrieben. Das Abkommen erschwert so die Entwicklung von günstigen Generika. Die garantierten Gewinne für Patentinhaber bezahlen alle. Auf das ohnehin schon teure kanadische Gesundheitssystem kommen Mehrkosten von 850 Millionen Dollar zu.

    8. CETA trickst die Arbeitnehmerrechte aus
    Während große Konzerne Sonderrechte bekommen, wird sich kein Arbeiter und keine Arbeiterin je auf das Abkommen berufen. Obwohl sich Kapitel 23 mit „Handel und Arbeit“ beschäftigt, enthält CETA nur Minimalstandards. Und während Verstöße gegen das Abkommen ansonsten mit Strafzöllen oder Schadensersatzzahlungen bestraft werden, gibt es für Kapitel 23 einen besonderen Mechanismus: Eine Debatte von ExpertInnen in einer Arbeitsgruppe.

    9. CETA ist unfairer Handel
    CETA ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen zwei Industriestaaten, das die Interessen der ärmeren Länder nicht beachtet. Zusammen mit TTIP (EU-USA), FIPA (Kanada-China), TPP (Nordamerika-Asien) und einigen Abkommen der EU mit asiatischen Staaten (z.B. Japan, Vietnam, Südkorea und Singapur) entsteht ein Welthandelsregime, das die ausschließt, die schon heute arm sind. Doch wir leben alle in einer Welt: Die Armut und Instabilität in Afrika darf uns in Europa nicht egal sein.

    10. CETA nützt der Wirtschaft nichts
    Die EU-Kommission, die das Abkommen verhandelt hat, hat es ausrechnen lassen: CETA bringt 11,6 Milliarden Euro Wachstum.  Für ganz Europa sind das pro Jahr 0,08%. Also fast nichts. Wollen wir dafür unsere Demokratie, Umwelt, Gesundheit und Rechte verkaufen?"

    Ende Zitat von der Seite Volksbegehren gegen CETA.



    attac-Flyer zu CETA [PDF]



    Die Regierungspropaganda für TTIP und CETA ist enorm, wenn auch, wie attac Bremen gezeigt hat, durch und durch manipulativ bis regelrecht falsch:
    Widerlegung der Regierungspropaganda zu TTIP  (Download direkt hier) oder:


     



    Abschlusserklaerung der TTIP Strategie- und Aktionskonferenz 26./27.02.2016: hier.



    Ecuador Nachrichten zum Wahnsinn mit den Schiedsgerichten

    "Ecuador wurde vom Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt.
    Das Schiedsgericht der Weltbank hat der Klage des US-amerikanischen Ölkonzerns Occidental Petroleum (Oxy) gegen Ecuador wegen Verstoßes gegen das bilaterale Investitionsabkommen mit den USA teilweise stattgegeben. Zwar anerkannte das Gericht, dass Oxy gegen ecuadorianische Gesetze verstoßen habe, geht aber davon aus, dass die Firma durch den Staat benachteiligt wurde. ... „Eine Milliarde Dollar bedeutet 200 Schulzentren, die auf den Altaren des internationalen Kapitals geopfert werden“, sagte der Präsident Ecuadors, Rafael Correa, und bezeichnete das Urteil als Angriff auf die Souveränität des Landes. ..."
        Quelle: Ecuador von Schiedsgericht zu 1,1 Milliarden US-Dollar Strafzahlung verurteilt (amerika21 vom 8.11.15)

    "Konzerne klagen in Milliardenhöhe gegen Ecuador
    Gegen Ecuador sind aktuell sogar 24 Klagen transnationaler Konzerne in Höhe von 14 Milliarden US-Dollar bei Schiedsgerichten anhängig. Dabei geht es um angebliche Verstöße gegen bilaterale Investitionsschutzverträge. ... Dies sei unbezahlbar, sagte Piedad Mancero, Mitglied der Kommission. Es würde bedeuten, einen großen Teil der Staatsausgaben für Strafzahlungen zu verwenden und auf staatliche Ausgaben in den Bereichen Soziales, Bauen und Umwelt zu verzichten. Dabei hätten die klagenden Unternehmen – wie Chevron, das für schwere Umweltvergiftungen verantwortlich ist – dem Land teilweise große Schäden zugefügt."
        Quelle: Konzerne klagen in Milliardenhöhe gegen Ecuador (amerika21 vom 24.10.15)

    Konzerne klagen, wir zahlen: Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln
    Im Namen des Volkes urteilen sie nicht. Im Gegenteil: Sie tagen hinter verschlossenen Türen. Sie verurteilen Staaten zu Strafen in Milliardenhöhe. Konzerne verklagen mit ihrer Hilfe Regierungen, wenn sie ihre Geschäfte bedroht sehen. Und zahlen – müssen wir.
        Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=6x9Hwr-iJhc

        Diese Nachrichten zeigen: wir müssen noch viel, viel aktiver werden, denn unsere Zukunft kann auch so aussehen.



    Was haben wir in den zweieinhalb Jahren Informations- und Aufklärungsaktionen zu TTIP erreicht?

    Der bisherige Höhepunkt der kritischen Freihandelsbewegung war ohne Zweifel die Großdemonstration in Berlin am 10.10.2015 mit geschätzten 250.000 TeilnehmerInnen:

    Ein Teil der BürgerInnen reagiert resigniert und meint, man könne nichts machen. "Denen da oben" sei halt nicht beizukommen, die machen, was sie wollen, das Volk interessiere nicht, sei eher ein Störfaktor. Das hörten wir immer wieder. Deshalb haben wir uns in unserer Vorbereitungssitzung gefragt: was haben wir erreicht? Haben wir überhaupt etwas erreicht? Hat es sich gelohnt? Sollen wir am Ball bleiben?
     
    1. Als wir begannen, waren rund 70 Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) dabei, inzwischen sind es weit über 300.
    2. Als wir begannen, waren die Gewerkschaften noch sehr zurückhaltend, inzwischen beziehen sie erfreulich klar Position.
    3. Als wir begannen, waren wir nur wenige, inzwischen sind in Erlangen viele Organisationen und Institutionen dabei.
    4. Als wir begannen, waren die geheimen Schiedsgerichte beschlossene Sache, inzwischen ist ein internationaler Handelsgerichtshof geplant, der die rechtsstaatlichen Grundsätze Europas erfüllen soll.
    5. In Erlangen konnte eine breite Öffentlichkeit informiert werden. Viele bekundeten in Unterschriftenlisten ihre Ablehnung von TTIP. Viele äußerten ihre kritische Anteilnahme. 
    6. Auch CETA ist noch nicht ratifiziert. 
    7. Selbst die BefürworterInnen haben inzwischen die schlimmsten Grausamkeiten ausgeklammert.
    8. Die Geheimhaltung wurde gelockert. 
    9. Letztlich gewannen wir die Erkenntnis, dass nicht die Parteien, sondern hauptsächlich NGO-Bündnisse unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie retten können.
    10. Die kritische Berichterstattung in den Medien hat deutlich zugenommen. Immer mehr zum Himmel schreiende Unerträglichkeiten der Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TiSA werden publik gemacht. 



    Was wir noch nicht erreicht haben und wofür mit allem Engagement zu kämpfen ist
     
    1. Es ist vollkommen unakzeptabel und grundsätzlich nicht verhandelbar, das solche Abkommen, die alle, insbesondere unsere Gesundheit, unsere Steuergelder und unsere Zukunft betreffen, im Geheimen verhandelt werden. Dafür hat Europa nicht Jahrhunderte für Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat gekämpft.
    2. Alle Vereinbarungen müssen offengelegt und in breiter Öffentlichkeit diskutiert werden.
    3. Ein Freihandelsabkommen bedarf der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. 
    4. Es ist absurd, von Abgeordneten zu verlangen, dass sie über ein Abkommen abstimmen sollen, das sie gar nicht kennen, dessen Text ihnen vorenthalten wird. 



    Was kann die BürgerIn tun? > Verteilerseite Was tun für einen besseren Umgang mit der Welt?

    Die BürgerIn kann sehr viel tun, wenn sie sich darauf besinnt, wie sie in ihrem Lebensraum wirken kann:

    • Anteil nehmen, Interesse zeigen, informieren. Das ist schon sehr wertvoll.
    • Mit anderen - Nachbarn, Bekannte, Freunde, Angehörige, KollegInnen - über das Freihandelsabkommen sprechen, diskutieren. Andere informieren, Flyer und Infomaterial weitergeben. Unterwegs, auf der Straße, im Bus, im Zug, beim Bummeln, Einkaufen, Spazieren gehen, in Begegnungsstätten, wo immer Sie und andere gerade sind.
    • Leserbriefe schreiben, an Blogs und Foren teilnehmen, z.B. im Bürgerforum Erlangen mitmachen. Für den Fall, dass die Seite des Bürgerforums Erlangen nicht zugänglich ist: https://web.archive.org/web/20160110092859/https://buergerforum-erlangen.de/
    • Teilnehmen an Demonstrationen, Protesten, Petitionen.
    • Politische Funktions- und EntscheidungsträgerInnen anrufen, anschreiben (Landtag, Bundestag, besonders EU), aber auch Stadt-, Land- und BezirksrätInnen, BürgermeisterInnen u.a.:
    • Voradressierte Postkarten an Abgeordnete unserer Region können Sie im Dritte Welt Laden Erlangen e.V. Neustädter Kirchenplatz 7 91054 Erlangen [Karte] kostenlos erhalten [Öffnungszeiten]
    • Zeichen und Flagge zeigen z.B. mit Buttons.
    • Bei Bürgerinitiativen oder an Ständen wie z.B. bei uns mitmachen oder auch mit Spenden Aktionen unterstützen.


    Wo? Natürlich dort, wo sie lebt, arbeitet, einkauft, ihre Freizeit verbringt und wo sie am gesellschaftlichen und kommunikativen Leben (Medien, Foren) teilnimmt. Aber auch bei den politischen Funktions- und EntscheidungsträgerInnen: Abgeordneten (Landtag, Bundestag, besonders EU), aber auch Stadt-, Land- und BezirksrätInnen, BürgermeisterInnen u.a. Man sollte nicht vergessen, dass mittlerweile über 300 Nichtregierungsorganisationen europaweit zusammenwirken und einiges auf die Beine gestellt wurde und noch wird. Allein die Tatsache der Geheimverhandlungen, der Umgehung der Parlamente und der Institutionen des demokratisches Rechtsstaates genügen, um TTIP, CETA und TiSA wie PPP-Projekte ohne Wenn-und-Aber abzulehnen. Es wird bereits seit den 1990er Jahren immer wieder und mehr und mehr versucht, den demokratischen Rechtsstaat nicht nur zu umgehen, sondern praktisch privatwirtschaftlich zu übernehmen, wie eine hervorragende Doku in 3sat  jüngst nachwies.



    Exkurs: Was kosten Schiedsgerichte - Lehren aus dem Daimler/Telekom-Mautdesaster (Toll Collect)

    DER SPIEGEL berichtet in Nr. 26/2015 vom 20.6.2015, S. 48 unter dem Titel "Staatsgeheimnis":
     

      "Tausende Seiten interner Unterlagen enthüllen, wie Daimler und Telekom das milliardenschwere Schiedsverfahren um die Lkw-Maut hintertreiben ? auf Kosten der Steuerzahler. ...
      ...Hinter den Kulissen explodieren die Ausgaben. Mehr als 130 Millionen Euro kostet der Mautstreit mittlerweile allein den Bund. Die Regierung und Toll Collect haben einige der besten Kanzleien des Landes angeheuert. Natürlich müssen auch die drei Richter entlohnt werden. Dazu kommen die edlen Konferenzräume für die mündlichen Verhandlungen, außerdem Techniker und Stenografinnen. Sogar an einen "War Room" für jede Seite hat man gedacht. Dort lagern gut 170 Ordner mit Gerichtsakten. ...
      ... Im Herbst 2014 können die Prozessparteien das zehnte Jubiläum ihres Schiedsverfahrens begehen. Natürlich im Stillen, ihre Auseinandersetzung läuft ja weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit."




    Aktuelle Pressemeldungen
    • "Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland  Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung. ... " [SPON 20.7.16]
    • "TTIP: US-Gewerkschafter befürchtet Job-Verluste Statt mehr Arbeitsplätze in Europa zu bringen, könnte das geplante Freihandelsabkommen zum Gegenteil führen, warnt Michael Dolan ..." [Der Standard 21.9.15]
    • "Rote Karte für TTIP Tausende besuchten das Solidaritätsfest der belgischen Zeitung Solidaire. Für den 15. November plant die Partei der Arbeit Belgiens eine »Protestparade« in den Straßen Brüssels ... " [junge welt 20.9.15]
    • "TTIP-Protestbrief: Deutscher Bundestag will US-Dokumente sehen In der Berliner US-Botschaft können bisher nur Beamte der Regierung Dokumente einsehen Düsseldorf – In einem Protestschreiben an die US-Regierung hat der deutsche Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) Einblick in die Verhandlungsdokumente zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP für deutsche Abgeordnete verlangt. ..." [Der Standard 19.7.2015]






    Info-Quellen

    Flyer attac Erlangen (PDF) * attac-Zentrale zu TTIP. * Sand im Getriebe 112 *

    EU: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)
    https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
    https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/
    https://de.wikipedia.org/wiki/TAFTA

    Bündnis 90/ Grünen-Antrag 12.6.13
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713925.pdf

    SPD-Antrag vom 11.6.13
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713904.pdf

    Die Linke vom 11.6.13
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713894.pdf

    Deutschlandradio Kultur
    https://www.dradio.de/aktuell/2170465/
    "TTIP hinter verschlossenen Türen. USA und EU verhandeln über Freihandelsabkommen. Trotz der Spannungen wegen der Aktivitäten der NSA sprechen die USA und die EU jetzt über mehr freien Handel zwischen den Kontinenten. Politiker hatten gefordert, den Beginn der Verhandlungen zu verschieben, solange die Spionagevorwürfe nicht aufgeklärt seien."

    "Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand  Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet. Ein Neustart der Gespräche wäre die beste Lösung. Denn in jedem Scheitern liegt die Chance, es besser zu machen." [SZ 17.8.14]

    Pro und Contra Freihandelsabkommen
    https://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftammittag/2146292/
    "Beim G8-Gipfel in Irland geht es neben dem Syrienkonflikt auch um die Verhandlungen zwischen den USA und der EU zu einem Freihandelsabkommen. Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung und des ifo Instituts zeigt jedoch, dass von einem solchen Abkommen vor allem die Amerikaner profitieren könnten."

    Netzpolitik: "Zusammengefasst zeigt sich, dass die ökonomischen Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens keineswegs eindeutig positiv sind. Im Gegenteil, zu den netzpolitischen Kritikpunkten im Bereich Datenschutz und Urheberrecht kommen auch grundlegende Zweifel an der ökonomischen Sinnhaftigkeit des Abkommens. Von dem intransparenten Verhandlungsprozess ganz zu schweigen."
    https://netzpolitik.org/2013/freihandelsabkommen-ttiptafta-okonomischer-nutzen-zweifelhaft/
     


    und hier gehts zur  Postwachstumsökonomie  und zur Gemeinwohl-Ökonomie - Das Wirtschaftsmodell der Zukunft [PDF]
    Steueroasen finden Sie hier.


    Erlangen gegen TTIP

    Geänderte URL ohne Weiterleitung wurden entlinkt:
    Arbeiterwohlfahrt * attac * Ausländerbeirat* Bündnis 90/ Die Grünen * Caritas* DGB * Diakonie * Die Linke * DKP * Dritte Welt Laden * Evang. Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) * Frauengruppentreff Bildung evangelisch * GEW [PDF] * Greenpeace * Initiative Gewerkschaftsgrün * IGM  * Mieterverein * Sozialforum * SPD * Tafel * VdK * verdi *



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    attac
    "Attac ist die Abkürzung für den französischen Ausdruck "Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen" (association pour une taxation des transactions financières pour l'aide aux citoyens). Ausgehend von der ursprünglichen Forderung, die so genannte Tobin-Steuer (eine Steuer zur Eindämmung kurzfristiger Börsenspekulation) international einzuführen, befassen wir uns inzwischen mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung. Als Bildungsbewegung mit Aktionscharakter und Expertise bieten wir dazu fundierte Analysen sowie klare und vermittelbare Forderungen."
    __
    attac-Zentrale zu TTIP [Q]

    "TTIP- Elefantenhochzeit für Freihandel stoppen

    Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership): Hoch schlagen die Wellen der Begeisterung in Berlin, Brüssel und Washington;  nicht nur Regierungsrepräsentanten der USA und der EU jubeln, auch die Vertreter von Wirtschaftsverbänden auf beiden Seiten des Atlantiks reiben sich die Hände: Die Karten in der globalen Wirtschaft werden neu gemischt.

    Anfang Juli wurde die erste Verhandlungsrunde zur größte Freihandelszone der Welt eingeläutet, zwei weitere Runden folgen noch bis Ende  des Jahres. Eile ist aus verschiedenen Gründen angesagt, wenn das Abkommen 2015 in Kraft treten soll. Zum einen wird nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im  Mai 2014 Ende des Jahres eine neue EU Kommission ernannt, zum anderen finden Ende 2014 in den USA die Zwischenwahlen statt und  2015 beginnt die US Präsidentschaftswahlkampagne.

    Die Entscheidung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen transatlantischen Binnenmarkt zwischen den USA und der EU fiel vor allem vor dem Hintergrund

    • der seit 2008 andauernden Wirtschaftskrise; Wachstum und Beschäftigung diesseits und jenseits des Atlantik sollen angekurbelt werden.
    • der veränderten Kräfteverhältnisse im Welthandel; EU und USA wollen ihre Position gegenüber aufstrebenden Schwellenländern, insbesondere China, Indien und Brasilien, stärken.
    • der auf Eis liegenden multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO; als Teil einer Mehrebenenstrategie der EU soll der bilaterale Vertrag  als  sog. "WTO-plus-Abkommen" die dortige Erstarrung auflösen.


    Karten auf den Tisch!
    Auf dem Verhandlungstisch liegt der „größte bilaterale Handelsdeal“ aller Zeiten. Bereits jetzt erwirtschaften die EU und die USA gemeinsam fast die Hälfte des globalen BIP (47 %). Sie stehen für ein Drittel der weltweiten Handelsströme und für einen Markt mit 800 Millionen Menschen.
    Es wird erwartet, dass die Vereinbarungen sich in einem jährlichen BIP-Zuwachs von insgesamt 0,5 % bis 1% des BIP für die EU  niederschlagen. Man erwartet, dass ein besserer Zugang zum US-Markt und eine größere Vereinbarkeit von Regulierungen zwischen der EU und den USA auch dem Lohnniveau zugute kommt und Preise senkt.

    Unter dem beabsichtigten „umfassenden und ehrgeizigen Abkommen“  TTIP ist weit  mehr als eine reine Zollunion zu verstehen, sind doch Zölle bereits jetzt mit durchschnittlich 3% vergleichsweise niedrig.  Angestrebt  ist  eine weit darüber hinausgehende „wirtschaftliche Har-monisierung“ zwischen der EU und den USA. Zugleich soll damit der Weg  für neue globale Standards geebnet werden, d.h. externe Handelspartner der Freihandelszone sollen veranlasst werden, die bilateralen Liberalisierungen zu übernehmen.

    TTIP-Verhandlungen zielen auf Ergebnisse in drei Bereichen:

    Marktzugang

    • Zölle im transatlantischen Handel mit industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sollen möglichst vollständig abgebaut werden.
    • Dienstleistungssektoren sollen zumindest so weit geöffnet werden, wie dies im Rahmen anderer Handelsabkommen bereits gelungen ist.
    • Für Investitionen soll das höchste Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveau erreicht werden, das beide Seiten bisher im Rahmen anderer Handelsabkommen vereinbart haben.
    • das öffentliche Beschaffungswesen der USA soll  auf allen staatlichen Ebenen  geöffnet werden.


    Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse

    • „Handelsbarrieren hinter den Zollgrenzen“ werden als größte Hemmnisse für den Freihandel betrachtet; daher sollen diese nicht-tarifäre Handelshemmnisse (Non-Trade Barriers, NTBs) möglichst weit  aufeinander abgestimmt oder gegenseitig anerkannt werden.


    Berücksichtigung der gemeinsamen globalen Herausforderungen und Chancen des Handels  im 21. Jahrhundert

    • Da TTIP Auswirkungen auf globale Handelsströme hat, will man sich mit Bereichen beschäftigen, die einen Beitrag zur Stärkung des multilateralen Handelssystems leisten.
    • Rechte des geistigen Eigentums: Ein hohes Schutzniveau soll aufrecht erhalten und  befördert werden.
    _
    TTIP - ein ehrgeiziges Abkommen des 21. Jahrhunderts?
    Schon jetzt steckt das Wirtschaftsmodell von EU und USA in ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen. Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt sind an der Tagesordnung. Schon jetzt bleiben Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Finanzmarktkontrolle  auf der Strecke. Der Glaube, dass Konkurrenz und ständiges  Wirtschaftswachstum  den Wohlstand steigern und gesellschaftliche Probleme lösen könne, beherrscht das Denken der Eliten. Getreu der Strategie für ein global wettbewerbsfähiges Europa beharrt die EU  auf dem Wachstumsdogma und ruft nach noch  mehr Handelsströmen, mehr Liberalisierung und Deregulierung im Interesse von Unternehmen.
    Mit TTIP setzt die EU-Kommission erneut auf Geheimverhandlungen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente; mit „vertraulich“  ist das Mandat markiert, das die Verhandlungsrichtlinien für die EU-Kommission festgelegt. Die Öffentlichkeit darf sich wieder einmal aus durchgesickerten Papieren informieren.

    Es spricht demokratischen Prinzipien Hohn, wenn die Parlamente nach Abschluss der Ver-handlungen  nur über den gesamten Vertrag mit ja oder nein beschließen können.

    Die im Rahmen der WTO am Widerstand vieler Staaten gescheiterten Themen „öffentliches Beschaffungswesen“ und Schutz von Investitionen werden nun in einem bilateralen Abkommen verhandelt. Regulierungen im Interesse von lokaler Wirtschaftsförderung  können so ausgehebelt werden.
    Investor-Staat-Schiedsverfahren sollen internationalen Konzernen sogar Extra-Klagerechte außerhalb  staatlicher Justiz  und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermöglichen. Investoren sind damit legitimiert, den Schutz von  Verbrauchern, öffentlicher Gesundheit und Umwelt zu untergraben.

    Im Brennpunkt der Verhandlungen werden nicht-tarifäre Handelshemmnisse stehen. Butterweiche Formulierungen zur gegenseitigen Anerkennung der Regulierungssysteme der USA und der EU können nicht darüber hinwegtäuschen, dass  es hier im Kern um tief einschneidende Eingriffe in den Alltag der Menschen geht, wenn bäuerliche Landwirtschaft und  Ernährungssouveränität - Stichwort Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen - oder das Vorsorgeprinzip, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Interesse von Konzernen unter den Tisch gekehrt werden.

    TTIP ist alter Wein in neuen Schläuchen. Freihandels- und Investorenschutz-Rezepte aus dem 20. Jahrhundert nach Art der WTO sind keine Lösung für die aktuellen Herausforderungen. Eine transatlantische Partnerschaft für die sozial-ökologische Transformation sieht ganz anders aus!

    Attac fordert:

    Transparenz statt Geheimdiplomatie: Die TTIP- Verhandlungen müssen auf ein demokratisches Fundament gestellt, Verhandlungs-Dokumente veröffentlicht werden.

    Stopp der „Global Europe“ - Strategie: Die EU-Kommission muss ihre Wirtschaftspolitik an den Bedürfnissen der Menschen und nicht länger an den Interessen der Konzerne ausrichten.

    Keine privilegierte Klagerechte für Konzerne: grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats müssen Vorrang vor Profitinteressen von Investoren haben."
    ___


    Querverweise
    Standort: 16. Aufklärungs- und Informations Aktion CETA, TTIP, TiSA.
    *
    Zur ersten und Auftaktveranstaltung am 26.10.13.
    Zur 2. Informationsveranstaltung am 18.01.2014.
    Zur 3. Informationsveranstaltung am 17.05.2014.
    Zur 4. Informationsaktion am 11.10.2014.
    Zur 5. Unterschriftsaktion am 29.11.2014.
    6. Informationsveranstaltung zusammen mit der Stadtbibliothek vom 11.2.-10.3.2015.
    7. Informations- und Unterschriftsaktion Erlangen gegen TTIP am 11.04.2015.
    8. Globaler Aktionstag - Erlangen gegen TTIP am 18.04.2015.
    9. Aktion Erlangen gegen TTIP - Fahrrad-Demo 11.07.2015.
    10. Informations- und Aufklärungsaktion attac-Erlangen zu TTIP.
    11. Informations- und Aufklärungsaktion attac-Erlangen zu TTIP.
    12. Informations- und Aufklärungsaktion attac-Erlangen zu TTIP.
    13. Informations- und Aufklärungsaktion attac-Erlangen zu TTIP.
    14. Informations- und Aufklärungsaktion attac-Erlangen zu TTIP.
    15. Bundesweite Zentrale Aktion gegen CETA, TTIP, TiSA.
    *
    Gemeinwohl-Ökonomie * Neue Werte für die Wirtschaft * Vorbilder * Vorschläge/Alternativen * Manager-Gagen* "Deutschland AG" * Hartz4 * Niedriglöhne & Sklavenarbeit * Projekt ZeitzeugInnen Wirtschaftskrisen in Erlangen * Steueroasenausstellung * Gemeinwohl * Staatslehre des Aristoteles * Politikaxiome * Oligarchie * Globalplayer * Elite & etilE * Kapitalrecht: Unrecht im Namen des Rechts *
    Finanzkrise 2007/8/9, Doku 09-3, 09-4, 10-1, 10-2, 10-3, 10-4, 11-1, 11-2, 11-3, 11-4, 12-1, 12-2, 12-3, 12-4, 13-1, 13-2, 13-3, 13-4, 14-1, 14-2, 14-3, 14-4, 15-1, 15-2, 15-3, 15-4, 16-1, 16-2, 16-3, 16-4, 17-1, 17-2,
    Medienkritik: 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, 2008, 2007, 2006.
    *
    * FAQ: Integration & Migration * Überblick Wirtschaftsstatistik * Überblick Staatsverschuldung *
    * Schuldenporträt Erlangen * Eindrücke vom Theater * Eindrücke vom Erlanger Poetenfest * 10 Jahre Offenes Atelier Erlangen * Der Charakter und sein Preis * Ausflug Staffelberg * Sturmspuren im Schlossgarten nach "Emma" * Regionales *
    Psychologische u. sozialpädagog. Hilfe (Beratung) in Nordbayern
      * Google Psychotherapie Mittelfranken. * Google Psychologie Mittelfranken. * Psychologisches Institut FAU Erlangen *
    *
    30 Jahre Psychopraxis - 30 Jahre Partnerschaft.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Psychologie Psychotherapie Mittelfranken site: www.sgipt.org
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). 16. Aufklärungs- und Informations Aktion attac-Erlangen: Stoppt den Wahnsinn! Stoppt CETA.
     IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/regional/attac/TTIP/TTIP170211/TTIP16.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.



    Ende_TTIP-16: _Überblick_ Rel. Aktuelles_ Relativ Beständiges_Titelblatt_Konzept_ Archiv_Service_iec-verlag_
    Psychologische und sozialpädagogische Hilfe (Beratung) in Nordbayern

    korrigiert: irs 11.02.2017



    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
    15.02.17    Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs  * Abstimmung im Europaparlament
    11.02.17    Angelegt und eingestellt.