Die Staatslehre des Aristoteles
Ein Leitmotiv für die Organisation der Welt zur
Minimierung von
Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung und Ausbeutung
Gleich zur Lex Bill Gates
der Verbannung
Präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen
Einführung: Zu den zentralen Ideen, wie ein guter
Staat verfasst sein muß, gehört neben Gerechtigkeit, Kontrolle,
z.B. durch ein Abwechslungsprinzip - wie es urprünglich die Grünen
in Deutschland forderten - bedeutsamer Funktionen; und unter anderem auch
die Forderung nach einer möglichst großen Mitte,
also
so wenig wie möglich Über- und Unterprivilegierte. Angewandt
auf die gesamte Menschheit und Erde ergibt sich daraus sofort, wie man
Kriege, Terror, Unterdrückung und Ausbeutung minimieren kann.
Übersicht und Inhaltsverzeichnis zur Politik (Staats- und Wirtschaftslehre) des Aristoteles. |
Aristoteles Politik aus dem 5. Buch 8. Kapitel
„Die Erhaltung (soteria) der Verfassungen“
nach der Rowohlt-Klassikerausgabe von 1965 zitiert S.
181-186
Aus der Gliederung:
"(c) Man muß dafür sorgen, daß der Gegensatz der Reichen und Armen sich möglichst ausgleicht oder daß der Mittelstand wächst." |
"1. Im Anschluß hieran haben wir von der Erhaltung (soteria) der
Verfassungen (politeia) im allgemeinen wie der einzelnen Verfassungen im
besonderen zu sprechen. Hier ist nun zuvörderst klar, daß, wenn
wir erkennen, woran die Verfassungen zugrunde gehen, wir eben damit auch
wissen, wodurch sie erhalten werden, denn Entgegengesetztes (enantion)
wird durch Entgegengesetztes bewirkt, und das Zugrundegehen (phthorá)
ist der Erhaltung entgegengesetzt (FN01)."
"Und so muß man denn in wohlgemischten Verfassungen so sehr wie nichts anderes dies zu verhüten suchen, daß irgendwie von den Gesetzen abgewichen wird, ..." |
"2. Und so muß man denn in wohlgemischten Verfassungen so sehr wie nichts anderes dies zu verhüten suchen, daß irgendwie von den Gesetzen abgewichen wird, und sich gerade vor Kleinigkeiten ganz besonders in acht nehmen. Denn es ist mit solchen unvermerkt sich einschleichenden Gesetzwidrigkeiten wie mit den kleinen Ausgaben, die, wenn sie oft kommen, das ganze Vermögen aufzehren, und unvermerkt schleichen sie sich ein, weil sie nicht haufenweise auf einmal kommen. Denn infolgedessen wird der Verstand (dianoia) irregeleitet und stellt sich die Sache in der Weise jener sophistischen Beweisführung vor: wenn jedes Einzelne klein ist, so ist es auch die Gesamtheit. Dies aber ist nur beziehungsweise richtig, denn das Ganze (holon) und die Gesamtheit (panta) sind als solche nicht klein, sondern sie bestehen nur aus kleinen Teilen. So muß man also vor einem solchen Anfang große Vorsicht anwenden, sodann aber muß man sich hüten, jenen Kunstgriffen zu vertrauen, die zur Täuschung der Menge ersonnen sind, denn die Tatsachen zeigen, wie eitel sie sind. Was wir unter Kunstgriffen in den Verfassungen verstehen, ist weiter oben ausgeführt worden.
3. Ferner muß man beachten, daß nicht nur manche Aristokratien,
sondern auch manche Oligarchien sich nicht dadurch erhalten, daß
diese Verfassungen an sich dauerhaft sind, sondern dadurch, daß die
Inhaber der Staatsämter (arche) sowohl mit denen, die von den Verfassungsrechten
ausgeschlossen sind (ektós politeias), als auch mit denen, die Mitinhaber
der Staatsgewalt sind (en tós politeúmati), gut umzugehen
verstehen, indem sie den ersteren kein Unrecht antun - vielmehr den zur
Führung Geschickten (hegemonikós) unter ihnen den Zutritt zur
Staatsverwaltung (politeia) erlauben -, im übrigen aber die ehrliebenden
Leute nicht an ihrer Ehre kränken und der Menge nicht in ihrem Erwerb
zu
nahe treten, unter sich selbst aber und mit den übrigen an der Staatsgewalt
Teilnehmenden auf dem Fuße demokratischer Gleichheit verkehren."
"Denn diese Gleichheit, nach welcher die Demokraten für die Volksmenge trachten, ist unter den wirklich Gleichen nicht nur gerecht, sondern auch heilsam. Ist daher die Zahl der Inhaber der Staatsgewalt eine größere, so sind manche demokratische Einrichtungen förderlich, wie zum Beispiel, daß die Staatsämter (arche) alle sechs Monate wechseln, damit alle Gleichberechtigten zur Teilnahme an ihnen gelangen." |
"Denn diese Gleichheit, nach welcher die Demokraten für die Volksmenge trachten, ist unter den wirklich Gleichen nicht nur gerecht, sondern auch heilsam. Ist daher die Zahl der Inhaber der Staatsgewalt eine größere, so sind manche demokratische Einrichtungen förderlich, wie zum Beispiel, daß die Staatsämter (arche) alle sechs Monate wechseln, damit alle Gleichberechtigten zur Teilnahme an ihnen gelangen. Denn die Gleichberechtigten bilden auch wieder eine Art Volksgemeinde (demos), daher denn auch unter ihnen oft Demagogen aufkommen, wie vorhin bemerkt wurde; sodann wird auf diesem Wege eher verhütet, daß die Oligarchien und Aristokratien zu Dynastenherrschaften verfallen, indem es denen, welche kurze Zeit regieren, nicht ebenso leichtfällt, Umtriebe auszuführen, wie denen, die es lange tun; und gerade wegen der langen Dauer der Ämter entstehen die Tyrannenherrschaften in den Oligarchien und Demokratien. Denn entweder sind es in beiden Verfassungen die Mächtigsten, die nach der Tyrannenherrschaft streben, hier die Demagogen und dort die Dynasten, oder die, welche die höchsten Staatsämter (arche) innehaben, wenn sie dieselben lange zu bekleiden haben.
4. Im übrigen ist das, was die Verfassungen erhält, manchmal nicht so sehr die Abwesenheit der zerstörenden Elemente, sondern gerade ihre Nähe, denn die Furcht macht, daß man die Wahrung der Verfassung um so fester in Händen hält. Infolgedessen sollten diejenigen, welche ihre Sorgfalt an die Verfassung wenden, Furcht erzeugen, damit man auf der Hut sei und die Obacht über die Verfassung gleichwie eine nächtliche Sicherheitswache niemals ruhen lasse, und sie sollten das Ferne als Nahes darstellen. Ferner muß man Vorkehrung dafür zu treffen suchen, daß den Hadereien und Zwistigkeiten unter den Vornehmen (gnórimos) auch schon durch die gesetzlichen Einrichtungen noch eher ein Ende gemacht wird, als bis außer ihnen auch die außerhalb des Streites Stehenden mit davon ergriffen werden, da es nicht Sache des ersten besten, sondern des wahren Staatsmannes (politikós) ist, das Übel gleich am Anfang seiner Entstehung zu erkennen.
5. Gegen die aus der Schätzung (timema) hervorgehende Umwandlung
von Oligarchien und Politien, die dann eintreten kann, wenn die Höhe
der Schatzung dieselbe geblieben, inzwischen aber der Reichtum an barem
Geld gewachsen ist, ist es das geeignete Mittel, die Summe der neuen Steuereingänge
mit der der früheren Zeit zu vergleichen, und zwar alle Jahre, wo
die Schätzung alljährlich vorgenommen wird, sonst aber in längeren
Fristen von drei bis fünf Jahren; und wenn der Betrag um ein Vielfaches
größer oder kleiner ist als der Betrag in der früheren
Zeit, wo die Schätzungsbestimmungen der Verfassung festgelegt worden
waren, so soll man durch Gesetz in demselben Maße, in welchem der
Steuerbetrag zu- oder abgenommen hat, auch die Höhe der für einen
jeden erforderlichen Schätzung vergrößern oder verkleinern.
Denn unterläßt man das eine, so kann entweder aus der Politie
eine Oligarchie und aus der Oligarchie eine Dynastenherrschaft entstehen,
unterläßt man aber das andere (die Erhöhung), so entsteht
aus der Politie eine Demokratie und aus der Oligarchie eine Politie oder
eine Volksherrschaft."
Exkurs (Beispiel): Bill Gates, Chef der Firma Microsoft, hätte mit rund 100 Millarden Dollar Vermögen nach Aristoteles gute Chancen, verbannt zu werden. Er allein besitzt mehr als die ärmsten 120 Millionen Amerikaner alle zusammen (Quelle). Dies zeigt uns z.B., daß das amerikanische System in sich schon ungeeignet ist, Stabilität zu fördern: es befindet sich auf vor- aristotelesischem Niveau grundlegender Staatsideen: eine u. U. zu starke Ellenbogengellschaft von Wirtschaftsoligarchen, euphemistisch amerikanischer Traum genannt, und das trägt dieser Staat und die ihn tragende Gesellschaft auch sehr symbolisch mit über 60 Militärstützpunkten in die Welt hinaus. Dieser amerikanische Traum ist womöglich ein Alptraum für den "Rest der "Welt". [USA] |
"6. (a) Eine gemeinsame Regel für Demokratie, Oligarchie, Monarchie
und jede andere Verfassung ist es ferner, daß man niemanden unverhältnismäßig
emporkommen lasse, sondern lieber kleinere und langdauernde Ehren zu verleihen
suche als rasch große denn letzteres verdirbt, und es ist nicht jedermanns
Sache, Glück zu ertragen - oder daß man wenigstens, falls man
einem haufenweise gegeben hat, demselben nicht haufenweise wieder nimmt,
sondern nach und nach, und namentlich muß man bedacht sein, durch
die Gesetze die Verhältnisse so zu regeln, daß niemand aufkommen
kann, der allzu übermächtig ist durch Anhang oder Reichtum; und
gelingt dies nicht, so muß man solche Leute ins Ausland verbannen.
(b) Da sodann manche Leute infolge ihres Privatlebens zu Neuerungen getrieben
werden, muß man eine Behörde einrichten, welche die Aufsicht
darüber hat, daß niemand eine der Verfassung zum Schaden gereichende
Lebensweise führe, in der Demokratie eine undemokratische, in der
Oligarchie eine der Oligarchie schädliche und entsprechend in jeder
anderen Verfassung. (c) Und daß es jeweils nur einem Teil des Staates
wohlergehe, muß man aus den nämlichen Gründen verhüten,
und das Mittel dagegen ist dies, daß man immer die entgegengesetzten
Teile der Bevölkerung zugleich an den Staatsgeschäften und Staatsämtern
teilnehmen läßt (als Gegensätze meine ich die Vornehmen
und die Volksmasse, die Reichen und die Armen) und versucht, entweder zwischen
der Masse der Armen und der Reichen eine Verbindung herzustellen oder den
Mittelstand zu fördern, denn dies wehrt den aus der Ungleichheit entspringenden
inneren Unruhen."
"Die Hauptsache aber ist in jeder Verfassung, daß durch die Gesetze und die ganze übrige Staatseinrichtung die Verhältnisse so geordnet sind, daß man sich an den Staatsämtern nicht bereichern kann." |
"7. (a) Die Hauptsache aber ist in jeder Verfassung, daß durch die Gesetze und die ganze übrige Staatseinrichtung die Verhältnisse so geordnet sind, daß man sich an den Staatsämtern nicht bereichern kann. Namentlich aber hat man in den Oligarchien hierauf zu achten Denn die große Masse empfindet es nicht so schmerzlich, von der Teilnahme an der Staatsregierung ausgeschlossen zu sein, ist vielmehr sogar ganz zufrieden damit, wenn man sie ruhig bei ihren Privatgeschäften läßt, wenn sie aber glaubt, daß die Regierenden sich am öffentlichen Gut vergreifen, dann schmerzt sie beides: von den Ehrenämtern ausgeschlossen zu sein und vom Gewinn. Und so allein ist es auch möglich, Aristokratie und Demokratie zu verbinden, wenn man die angegebene Vorkehrung trifft. Denn so allein ist es möglich, daß jeder von beiden Teilen, die Vornehmen und die Menge, bekommt, was er wünscht. Demokratisch nämlich ist es, daß alle an der Regierung teilnehmen dürfen, aristokratisch aber, daß nur die Vornehmen wirklich die Staatsämter innehaben, und letzteres wird geschehen, sobald bei den Staatsämtern nichts zu gewinnen ist, denn die Armen werden dann gar keine Lust haben, dieselben zu übernehmen, weil doch nichts dabei abfällt, sondern lieber bei ihren Geschäften bleiben, die Reichen aber werden es können, weil sie dabei keines Zuschusses aus öffentlichen Mitteln bedürftig sind, und so wird denn den Armen die Gelegenheit gegeben, reich zu werden indem sie ihren eigenen Geschäften nachgehen, und den Vornehmen, daß sie nicht von dem ersten besten regiert werden. (b) Damit nun aber Unterschlagungen des öffentlichen Gutes vermieden werden, lasse man die Übergabe der Kassen in Gegenwart aller Staatsbürger vor sich gehen und ordne eine Niederlegung von Abschriften der Rechnungen bei den Geschlechtsverbänden (phairia), Kompanien (lochos) und Stammverbänden (phyle) an; und damit man bereit sei, ohne Eigennutz zu regieren, müssen gesetzliche Ehrenauszeichnungen für eine löbliche und unbescholtene Verwaltung festgesetzt sein.
8. (a) Ferner muß man in den Demokratien die Wohlhabenden schonen,
nicht nur insofern, daß man ihren Besitz nicht einzieht, um ihn unter
das Volk zu verteilen, sondern daß man sie auch nicht der Erträge
desselben beraubt, wie es in manchen Staaten unvermerkt geschieht; weit
besser ist es vielmehr, daß man sie sogar, auch wenn sie wollen,
davon abhält, kostspielige, aber unnütze Leistungen (leiturgia)
zu übernehmen, wie die Ausrüstung von Chören, Fackelläufen
und was dergleichen mehr ist. (b) In der Oligarchie aber muß man
vielfache Sorge für die Armen tragen und muß solche Ämter,
die Einkünfte mit sich bringen, ihnen überweisen; und wenn einer
von den Reichen sie übermütig behandelt, muß eine größere
Strafe darauf stehen, als wenn er gegen Leute seinesgleichen so verfährt.
Auch dürfen Erbschaften nicht verschenkt werden, sondern müssen
im Geschlecht bleiben, und niemand darf mehr als eine Erbschaft annehmen,
weil so eine größere Vermögensgleichheit erhalten bleibt
und mehr Arme zu Wohlhabenheit gelangen. (c) In der Demokratie aber und
in der Oligarchie ist es ratsam, daß man an allen anderen Ämtern
einen gleichen oder größeren Anteil denen gewährt, die
weniger an den Verfassungsrechten teilhaben, in der Demokratie den Wohlhabenden,
in der Oligarchie den Armen, abgesehen natürlich von denjenigen Staatsämtern,
bei welchen die entscheidende Gewalt liegt; diese muß man ausschließlich
oder in der Mehrheit den durch die Verfassung Berechtigten in die Hand
geben."
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