Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=14.09.2013 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 07.12.19
Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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von Rudolf Sponsel,
Erlangen
_
Editorial: Auf dieser Seite werden Nachrichten, Materialien und Dokumente aus und rund um die Psychiatrie gesammelt, die auch als Informationshilfen für die Psychiatriereform dienen sollen. Anregungen, Ergänzungsvorschläge und Kritik sind natürlich willkommen.
Neue Seite: Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie.
06.09.2013 22:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es bei der DGPPN so etwas wie ein Berufs-, Schieds- oder Ehrengericht,
das sich mit potentiellem Fehlverhalten von forensischen psychiatrischen
Sachverständigen befasst?
Falls: Wie und von wem kann diese Institution in Anspruch genommen
werden?
Konkret geht es um den Fall Mollath und seine Gutachter.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
18.09.2013 18:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben bisher keine Eingangsbestätigung oder Orientierung erteilt.
Untergegangen?
MfG Rudolf Sponsel
17.10.2013 23:51
Sehr geehrter Herr Kollege Gerlinger,
vielen Dank für Ihre - wenn auch sehr unbestimmte - Orientierung.
Könnten Sie den Zeitraum etwas genauer angeben?
Mit freundlichen Grüßen Rudolf Sponsel
Verteidiger: Gutachter
ist befangen
Im Fall der 48-jährigen Frau, die sich wegen Brandstiftung vor
dem Ravensburger Landgericht verantworten muss, hat der Verteidiger am
Freitag die Ablehnung des psychiatrischen Sachverständigen beantragt:
Er sei ungeeignet und befangen. ... Da es hier nicht nur um das Strafmaß
geht, sondern vor allem auch darum, ob die Frau in der Psychiatrie oder
in der Sicherungsverwahrung unterzubringen ist, kommt dem forensischen
Gutachten in diesem Fall besondere Bedeutung zu.
Dieser Verantwortung werde der Psychiater Ernst
Baljer nicht gerecht, befand Verteidiger Adam Ahmed am Freitag in seinen
Anträgen. Dieser habe für seine „Metaanalyse“, wie es Baljer
selbst nannte, Gutachten aus der langjährigen kriminellen Vergangenheit
der Angeklagten herangezogen, die ihm nur zum Teil vollständig und
nicht alle im Original vorgelegen hätten. In seinen Äußerungen
habe er die Gutachterkollegen diffamiert. Ahmed bemängelt insbesondere,
dass der Psychiater keine Personalakten aus dem Strafvollzug und der Sicherungsverwahrung
eingesehen habe, um sich ein Bild von der Frau zu machen. Diese Einsichtnahme
fordere aber der BGH in einer Grundsatzentscheidung. In diesem Fall sei
dies umso wichtiger gewesen, als die Angeklagte praktisch ihr ganzes Leben
im Vollzug verbracht habe.
Der Gutachter habe diffamierende und unzutreffende
Behauptungen aufgestellt und sich deutlich von den Klassifikationssystemen
für Krankheiten distanziert, an welchen sich die Rechtsprechung orientiere.
Dass Baljer dies auch noch in einer Sitzungspause gegenüber der Presse
äußere, sei ein Zeichen mangelnder Professionalität. ...
" [schwaebische.de
21.11.2014]
Phänomenologie
islamistischer Straftäter
Ein interessanter Vortrag von Prof. Dr. Norbert
Leygraf im Rechtspsychologischen Kolloqium im Psychologischen Institut
der FAU Erlangen am 19.5.14. Er berichtete über insgesamt 60 begutachtete
Fälle im Umfeld Staatsschutz. Davon waren 29 islamistische Straftäter.
6 von den 29 haben sich - im Erkenntnisverfahren - nicht explorieren lassen,
die meisten (80%) aber schon - im Gegensatz zu RAF-Mitgliedern. In der
Diskussion fragte ich natürlich, was er denn mache, wenn sich der
Proband nicht zur Zeit bei Begehung der Tat, wie im §
20 StGB ja verlangt wird, äußere. Die Antwort dann sei es
schwierig habe ich als ausweichend erlebt. Denn es ist ganz einfach:
wenn man nichts weiß, kann man nichts sagen und erst recht nicht
gutachten.
Die wichtigste Botschaft:
die Stichprobe sei zu klein, um statistische Aussagen machen können,
aber phänomenologisch sei es wohl so, dass die meisten Terroristen
psychiatrisch unauffällig und weitgehend "normal" seien. Überstimmend
könne man nur sagen, es handle sich durchweg um junge Männer.
Schmidbauers Hypothesen und de
Boors abwegigen Konstruktionen steht N. Leygraf kritisch gegenüber.
In einer Gruppe zeigte sich ein stärkere Ausprägung der Identitätssuche.
M.E. wurde eine möglicherweise gut passende Hypothese nicht untersucht:
das Motiv nach Sinn und Bedeutung, sich einer großen Sache kämpferisch
hinzugeben. Was daran nun spezifisch narzißtisch sein soll, blieb
auch weitgehend ungeklärt. Die Hypothese - sich einer großen
Sache hingeben - passt auch gut zu der teilweise festgestellten Identitätsproblematik.
Aufklärung, wie leicht es anscheinend ist, alle moralischen und ethischen
Hürden zu überspringen, wenn man sich (s)einem mörderischen
und terroristischen Fanum hingibt,
wurde anscheinend auch nicht gesucht.
Inzwischen gibt es eine Publikation:
Leygraf, Norbert (2014) Zur Phänomenologie islamistisch-terroristischer
Straftäter.
Forens
Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8:237–245. DOI 10.1007/s11757-014-0291-2.
Diagnosewandel nach
Unterbringung - Kritisches von Kröber.
"Anders als Erfahrungswissenschaftler neigen Juristen zu einem kindlichen
Nominalismus, also zu dem Glauben, dass das Wesen einer Sache in deren
Namen liegt; der Mond ist der Mond und nicht „la luna“. Mag sein, dass
es in Italien la luna gibt, aber bei Besuchen dort sehen wir den deutschen
Mond. Und Mörder ist halt, wer aus Mordlust … Dies kann zu erheblichen
Kommunikationsproblemen zwischen Juristen und Psychowissenschaftlern führen.
Die nominalistische Anfechtung auch der Psychiater ist aber groß,
wie sich derzeit z. B. bei der Übersetzung des diagnostischen Manuals
DSM-5 zeigt."
Nach dieser deutlichen Attacke (< Naives
Universaliendenken) kommt er zum Ende hin zu dem brisanten Thema der
Jahresgutachten:
"Erstaunlicherweise wechseln die in Jahresstellungnahmen
der Kliniken genannten Diagnosen häufig, in Abhängigkeit von
wechselnden Oberärzten oder Psychologen, ohne dass dem für die
Behandlung eine große Bedeutung zuzukommen scheint. Dies wäre
eher ein sinnvoller Ansatzpunkt anwaltlicher Nachfrage: Ist der so bezeichnete
Erstaunlicherweise wechseln die in Jahresstellungnahmen der Kliniken genannten
Diagnosen häufig, in Abhängigkeit von wechselnden Oberärzten
oder Psychologen, ohne dass dem für die Behandlung eine große
Bedeutung zuzukommen scheint. Dies wäre eher ein sinnvoller Ansatzpunkt
anwaltlicher Nachfrage: Ist der so bezeichnete bezeichnete Zustand denn
immer noch einer, der eine erhebliche Gefährlichkeit konstituiert?
Also weniger die konventionsgebundene Benennung des Zustandes (Diagnose),
sondern die psychopathologische Intensität und kriminologische Relevanz
des Zustandes bedürfen der ständigen sorgfältigen Überprüfung.
Die schlimmere psychische Störung kann durchaus eine geringere Gefährlichkeit
indizieren: Der manifest psychotische Patient kann besser behandelbar und
leitbar sein als in seiner dissozial-unstet-umtriebigen Verfassung vor
Krankheitsbeginn.
Bei vielen Jahresstellungnahmen gemäß
§ 67e StGB klafft eine Lücke zwischen der Diagnose, die in der
Regel nicht mehr begründet wird, wie auch Diagnosewechsel oft nicht
begründet werden, und der angegebenen Zielsymptomatik der Therapie.
Diese liegt oftmals im Bereich der Optimierung der Anstaltstauglichkeit
des untergebrachten Patienten („Wie werde ich ein pflegeleichter Patient“),
also der Reduktion von Kränkbarkeit (durch die kränkenden Regeln
der Freiheitsentziehung), Dominanzstreben (nach mehr Freiheiten) und Impulsivität
(Lautwerden bei Ärger). In einem Mittelbereich dazwischen liegen allgemeine,
hehre Ziele wie „Herstellung einer tragfähigen therapeutischen Beziehung“
oder „Deliktbearbeitung“, die vermeintlich bei jeder Diagnose richtig und
wichtig sind. Es lohnt sich also für den externen Gutachter, für
Rechtsvertreter des Untergebrachten und die Strafvollstreckungskammer nachzufragen,
sich erklären zu lassen oder selbst abzuklären, welcher kriminogene,
die Schuldfähigkeit erheblich vermindernde Zustand denn eigentlich
(noch) vorliegt und welche Behandlung dafür angeboten wird. Im Grunde
sollte man systematisch die Vorschriften des §
66c StGB zur Behandlungsqualität auch für die psychiatrischen
Maßregelpatienten anwenden und entlassen, wenn die stationäre
Therapie an ein Ende gekommen ist und ambulante Sicherung ausreicht. Allemal
greift hier, neuerdings, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Quelle und mehr: Kröber, Hans-Ludwig
(2014) Blitzlicht. Diagnosewandel nach Unterbringung. Forens Psychiatr
Psychol Kriminol (2014) 8:154–155.
Psychiater-Fall:
Bis zu 13 Urteile könnten kippen
"Der frühere Gerichtspsychiater, der bei Aschaffenburg versucht
haben soll, ein völlig fremdes Kind zu entführen, war in den
vergangenen zwei Jahren in 13 Strafverfahren vor Gerichten im Freistaat
als Gutachter bestellt. Das hat am Montag der bayerische Justizminidter
Winfried Bausback (CSU) im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt.
..." [MainNetz 9.5.14]
Ist
die Forensische Psychiatrie eine Wissenschaft und woran könnte man
das erkennen?
Sogenannte "Wissenschaftlich begründete forensisch psychiatrische
Gutachten" (2 Bsp)
sollten Auskunft geben, wie forensisch-psychiatrische Wissenschaft funktioniert.
Ist es tatsächlich Wissenschaft, die hier angewandt wird, oder sind
es eher magisch anmutende Rituale sog. "primitiver"
Kulturen? Ist etwa das forensisch-psychiatrische Sachverständigengutachten
in der Verhandlung bei Gericht eine bloße theatralische Inszenierung,
ein pseudowissenschaftliches Schauspiel?
Provokante Fragen, die aber nicht nur gestellt werden
dürfen, sondern müssen. Auf diese Fragen bin ich mittlerweile
notwendigerweise gestoßen, weil der Murks und Pfusch in der forensischen
Psychiatrie offensichtlich systemischer Natur und kein Einzelfall ist.
Zwei Grundhypothesen bieten sich daher an: die wollen nicht anders oder
sie können nicht anders. Und falls sich herausstellen sollte, dass
es sich tatsächlich oft nur um magische Rituale und Inszenierungen
handelt, muss man natürlich fragen: warum machen die RichterInnen
dieses pseudowissenschaftliche Theater mit? Können die etwa selbst
gar nicht wissenschaftlich denken oder wissen die um den Spielcharakter
der Sachverständigeninszenierung?
Als jüngste erschütternde Erkenntnis musste
ich feststellen, dass im 5bändigen "wissenschaftlichen" Standardwerk
der Forensischen Psychiatrie in Bd. 4, Kriminologie und Forensische Psychiatrie,
in der Übersichtsarbeit "1.8
Erklärungsmodelle von Delinquenz" von D. Hermann, zwar 13 Kriminalitätstheorien,
aber keine psychiatrische aufgeführt wird, obwohl es für die
angemessene Beantwortung der Beweisfragen nach §§ 20, 21
StGB zwingend erforderlich wäre, den Zusammenhang zwischen psychischer
Störung und Delinquenz (Straftaten) wissenschaftlich begründet
darzulegen, wie sogar Kröber
(theoretisch natürlich) erkennt.
Der
Okkultismus in der Forensischen Psychiatrie - natürlich DGPPN zertifiziert
Okkult bedeutet verborgen, geheim,
dunkel. Bei dem Wort denkt man an Magie, Zauberer, Hexen, an grenzwissenschaftliche
oder metaphysische Spinner. Der Gerichtsmediziner
Prokop und der Jurist Wolf Wimmer haben schon 1976 sogar ein Buch "Der
moderne Okkultismus" aus wissenschaftlicher und vernünftiger Perspektive
geschrieben, das sie 2006 fortschrieben: "Der moderne Okkultismus: Parapsychologie
und Paramedizin ; Magie und Wissenschaft im 20. Jahrhundert." Obwohl
die Kritik an Esoterik und modernem Okkultismus sehr berechtigt und wichtig
ist, fehlt den meisten wissenschaftlich orientierten Menschen der Blick
für die eigene Esoterik, den eigenen Okkultismus. Sie sehen den Splitter
im Auge der bekannten Okkultismen, aber nicht den Balken im eigenen (>
Szientismus-Glosse;
Signifikanz;
Kommentar;
FA-Zaubern;).
Wenn forensische PsychiaterInnen in verhältnisblödsinniger
Manier sich anmaßen, ohne persönliche Untersuchung, ohne Exploration
und ohne entsprechende Datengrundlage "Gutachten" über Menschen zu
verfassen, die dann für Jahre oder Jahrzehnte auf dieser okkulten
Basis des Nichts im Maßregelvollzug verschwinden, so müssen
sie offensichtlich über geheime und verborgene Erkenntnisquellen verfügen.
Im Fall Mollath tummelten sich gleich bald ein halbes Dutzend solcher okkulten
forensischen Psychiater, besonders hervortraten Dr. K. Leipziger und Prof.
Dr. K.-L. Kröber.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn die DGPPN
einmal erklären würde, wie man mit ihrem Zertifikat solche okkulten
Fähigkeiten erwerben kann: gutachten auf der Basis des informativen
Nichts. Besonders, wenn es um die Fragen der Voraussetzungen der Schuldfähigkeit
"bei Begehung der Tat" (§ 20 StGB) geht. Da hilft
natürlich auch keine noch so lange "Beobachtung", da sich aus Beobachtungen
des Verhaltens zum Zeitpunkt t2, gewöhnlich Monate oder Jahre später,
nicht auf das Erleben zum Zeitpunkt t1 schließen lässt. Das
kann nur, wer offensichtlich über okkulte oder parapsychopathologische
DGPPN-zertifizierte Qualitäten verfügt.
Querverweise: Das
Meinungsachten in der Psychiatrie, Gutachten
nach Aktenlage, Was ist ein
wissenschaftliches forensisch-psychopathologisches Gutachten?
Gerichte
geben Gutachtern häufig Tendenzen vor
"Seit dem Fall Mollath sind die Vorbehalte gegen vom Gericht bestellte
Gutachten gewachsen. Zu Recht, wie nun die Ergebnisse einer Doktorarbeit
zeigen. Gerichte signalisieren den Gutachtern häufig, welche Ergebnisse
die Richter sich wünschen. Und viele sind wirtschaftlich von deren
Aufträgen abhängig. ... Fingerzeig vom Gericht Vor allem die
Psychiater und die Psychologen haben solch einen Fingerzeig schon häufig
erlebt: 28 Prozent der befragten Psychiater und 45 Prozent der Psychologen
gaben an, in Einzelfällen oder sogar häufig ein Signal bekommen
zu haben, in welche Richtung ihr Gutachten laufen soll. Diese Ergebnisse
werden in der neuesten Ausgabe des Deutschen
Ärzteblattes publiziert. ..." [SZ
14.02.2014]
FPPK: Schwerpunktthema:
Qualität in der forensischen Begutachtung erreichen, prüfen und
aufrechterhalten
"Die Qualifizierung darf sich nicht nur auf den Erwerb des fachlichen Wissens konzentrieren, sondern es müssen auch Fähigkeiten und Kompetenzen in der praktischen Anwendung systematisch vermittelt werden." |
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Volume 8, Issue
1, February 2014
Aus dem Editorial von Henning Saß:
” … Am Beginn steht der Beitrag von Cording aus Regensburg, der neben
der fundierten Darstellung grundsätzlicher Aspekte auch interessante
Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Standards und Fortbildungsmaßnahmen
enthält. Sodann behandelt Nedopil vom Münchener Lehrstuhl das
von den praktischen Auswirkungen her besonders wichtige Gebiet der betreuungsrechtlichen
Begutachtungsfragen, die im Hinblick auf die demografische Entwicklung
in unserem Land stetig an Bedeutung gewinnen werden.
Eine Darstellung der Grundlagen für die sozialrechtliche
Begutachtung liefern die Kollegen Foerster aus Tübingen und Dressing
aus Mannheim, wobei insbesondere das in der Praxis ebenso wichtige wie
vom theoretischen Konzept her vage Konstrukt der zumutbaren Willenstätigkeit
eine hilfreiche Klärung erfährt. Beide Autoren widmen sichber
hinaus in einem weiteren Beitrag dem derzeit besonders aktuellen Problem
der Begutachtung posttraumatischer Belastungsstörungen, ein Thema,
das trotz manch zeitgeistbedingter Überdehnung wichtige Grundsatzfragen
der Kausalitätsbeurteilung berührt. Neuerdings führt dies
bis zum Problem von Haftungsansprüchen an den Verursacher der traumatischen
Schädigung hinsichtlich der Behandlungsund Folgekosten, ein Thema,
das angesichts des komplexen Bedingungsgefüges bei Entstehung, Aufrechterhaltung
und Therapie dieser Störungen außerordentlich vielschichtig
erscheint.
Der Beitrag der Kollegen Sachs, Habermeyer und Ebner
über die Situation der Qualifizierung und Qualitätskontrolle
in der Schweiz ist zum einen von Bedeutung, weil dort gegenwärtig
das curriculare System für die Weiterbildung in Forensischer Psychiatrie
besonders sorgfältig aufgebaut wird, zum anderen bietet er aber auch
eine interessante Vergleichsmatrix für unsere eigenen Regelungen.
Diese werden dann in der den Themenkomplex abschließenden Arbeit
von Müller aus Göttingen und Saimeh aus Lippstadt zusammengefasst,
die beide die Sektion Forensik der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie
und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) repräsentieren.
Auch hier finden sich, wie im ersten Beitrag, grundsätzliche Überlegungen
zur künftigen Gestaltung der Konzepte für die Weiter- und Fortbildung
in der forensischen Psychiatrie, die es weiter zu diskutieren gilt.
Dabei ist v.a. auf einen in Zukunft wichtigen Aspekt
hinzuweisen, der in ähnlicher Form schon bei der strafrechtlichen
Begutachtung herausgestellt wurde: Die Qualifizierung darf sich nicht nur
auf den Erwerb des fachlichen Wissens konzentrieren, sondern es müssen
auch Fähigkeiten und Kompetenzen in der praktischen Anwendung systematisch
vermittelt werden. Darüber hinaus kann es nicht nur bei der einmaligen
Zertifizierung bleiben, vielmehr benötigen wir, wie in anderen medizinischen
Disziplinen, verbindliche Verfahren der kontinuierlichen Fortbildung, einschließlich
damit verbundener Prüfungsschritte und „peer reviews“ im Sinne einer
Rezertifizierung nach bestimmten Zeitabständen.
Als freier Beitrag folgt schließlich die Arbeit
von Wößner aus Freiburg über die Methodik der Therapieerfolgsmessung,
der zwar nicht direkt zum Schwerpunktthema gehört, aber durchaus in
engem Bezug zur beständigen Aufgabe der Qualitätssicherung in
unserem Fach steht.”
Anmerkung Steinzeit-Forensik
Ich finde, dass der Beitrag von Wößner aus Freiburg zur Therapieerfolgsmessung
sehr wohl dazu passt. Denn durch die unglaublichen Vorfälle in Taufkirchen
steht das "Behandlungskonzept" des Maßregelsvollzugs auf dem Prüfstand
und damit die Hypothese einer Steinzeit-Forensik, in der wahrscheinlich
Gewalt und Überdosierung viel zu häufig und falsch angewendet
werden. Die einstigen Ketten vor Pinel sind heute nämlich zurückgekehrt
als Fixierung, Isolierung und Pharmabomben. Fortschritt?
|
Rn 71: "Entgegen den verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zudem eine vorausgehende Überprüfung der Maßnahme in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 <315 ff.>; 129, 269 <283>) nicht vorgesehen. Die erforderliche Überprüfung ist insbesondere nicht dadurch sichergestellt, dass nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsPsychKG die Behandlung eines Untergebrachten, die nicht mit dessen eigenem Einverständnis erfolgt, grundsätzlich das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters, bei Erwachsenen also eines Betreuers, voraussetzt. Zwar gehört neben anderen möglichen Lösungen, wie etwa einem Richtervorbehalt oder der Beteiligung einer sonstigen neutralen Stelle (vgl. BVerfGE 128, 282 <316>), auch die Einschaltung eines Betreuers grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten der erforderlichen vorausgehenden externen Überprüfung, sofern das Betreuungsrecht selbst dies zulässt. Die in § 22 Abs. 1 Satz 1 SächsPsychKG getroffene Regelung sieht jedoch, unabhängig von den betreuungsrechtlichen Fragen, die sie aufwirft, eine derartige Überprüfung schon im Ansatz nicht vor. Die Vorschrift weist, indem sie die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung allein an das Vorliegen des Einverständnisses des gesetzlichen Vertreters bindet, diesem nicht die Funktion zu, eine Entscheidung der Klinik darauf hin zu überprüfen, ob sie vorgegebenen gesetzlichen Maßstäben entspricht. Vielmehr setzt sie die Entscheidung des Betreuers an die Stelle solcher Maßstäbe. Um eine externe Kontrolle im Sinne des Erfordernisses vorausgehender Überprüfung der Maßnahme in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung handelt es sich daher hier nicht. Das Fehlen materieller Kriterien für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung (oben B.I.3b)bb)(1)) entzieht somit zugleich dem verfahrensrechtlichen Ansatz des angegriffenen Gesetzes die ihm zugedachte Legitimationsfunktion."
Im neuen Heft
4, 2014 der FPPK hat Prof. Dr. Kröber ein "Blitzlicht" verfasst":
Das
neue Heft 3,
2014 der FPPK (Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie,
Auswahl)
Gutachtenschulden
sollten der Staat oder die Institutionen übernehmen - Kritik an aufgeblähten
Gutachten
Im Blitzlicht der Fachzeitschrift Forensische
Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie, Heft
3. Quartal 2014, fordert Prof. Dr. Kröber zu Recht, dass man den
Untergebrachten
nicht alle Gutachterkosten aufbürden kann, darf und sollte. Er berichtet:
"Nun schicken keineswegs alle
Bundesländer ihren Untergebrachten die Rechnungen für das Prognosegutachten,
aber manche. Zum Beispiel Bayern und Sachsen. Da bekommt der Sicherungsverwahrte
oder der Maßregelpatient bald nach Vorlage des Gutachtens eine Vorstellung,
wie teuer die fachkundige Fortschreibung seiner Freiheitsentziehung ihn
kommt. Ein unterfränkischer Patient berichtete, dass wirklich alles
in Rechnung gestellt wurde: der hochgesicherte Transport des Patienten
über mehrere Hundert Kilometer in die Landeshauptstadt, der teure
mehrtägige stationäre Aufenthalt in der Universitätsklinik,
das lange Gutachten einer Assistenzärztin, die kurze Untersuchung
und Gegenzeichnung durch einen Professor, das allem Anschein nach diagnostisch
und kriminalprognostisch entbehrliche psychologische Zusatzgutachten, der
hochgesicherte Rücktransport und schließlich auch noch die Kosten
der Anhörung und seines eigenen Anwalts bei der Anhörung. Die
Gesamtsumme betrug recht exakt 12.000 €. Der Mann legte dagegen beim
Oberlandesgericht Beschwerde ein: Es sei unbillig, ihm die Kosten für
diese enorm kostenträchtige Form der von ihm weder begehrten noch
beauftragten Begutachtung aufzuerlegen. Das OLG beschied knapp, es gelte
das Verursacherprinzip, er habe zu zahlen."
Sehr zu unterstützen
ist sein Schlussappell:
"An die Psycho-Gutachter ist der Appell zu richten,
aufgeblähte Gutachten zum immer gleichen hohen Preis zu unterlassen.
Das fängt bei der übergroßen Schrift an, als
gehe es um eine Lektüre für Leseanfänger,
und geht damit weiter, dass wie in einer immer fetteren Matroschka-Puppe
erneut sämtliche Vorgutachten referiert werden. Die Neigung
zur Reduplikation der Vorgutachten führt
nicht selten dazu, dass auch all deren Denkfehler reproduziert werden,
sodass schließlich auch die Beurteilung so ausfällt wie bei
allen vorherigen. Stattdessen sollte man überlegen,
was man zur Klärung noch beitragen kann. Weswegen ist der Mann immer
noch da, was wissen wir eigentlich heute noch von seiner ursprünglichen
Gefährlichkeit? Da muss man vielleicht nochmal oder erstmals die Ermittlungsakten
sichten und dieses Material zur Verfügung stellen; das ist verdienstvoller
als immer neue Kurzfassungen von Vorgutachten.
Und natürlich: hingehen zum Probanden, wenn man seine Lage verstehen
will: ihn und sein Gefängnis erleben, ihn und seine Klinik erleben.
So lernt der Gutachter auch seine Heimat kennen."
Mindeststandards
der Nachsorge als integraler Bestandteil der Führungsaufsicht
Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Fachzeitschrift
Forensische
Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie im Heft
3. Quartal 2014. ist Mindeststandards forensischer Nachsorge, Qualitätskriterien
in forensisch-psychiatrischen Nachsorgeambulanzen von Roland Freese und
Friedhelm Schmidt-Quernheim.
"Zusammenfassung Forensische
Nachsorge ist seit 2007 integraler Bestandteil der Führungsaufsicht.
Durch die Aufnahme in das Strafgesetzbuch (StGB) ist es zu einer enormen
Zunahme von Fällen gekommen, die durch forensische und forensisch-psychiatrische
Ambulanzen betreut werden. Diese Art der Nachsorge scheint, gemessen an
den Rückfallraten in Delinquenz, sehr erfolgreich zu sein. Bisher
wenig bedacht war, welche Standards inhaltlicher und formaler Arbeit zum
Erfolg der Nachsorge beitragen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet entlang
von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität die Parameter,
die die Grundlage einer erfolgreichen Nachsorge ausmachen, skizziert darüber
Mindeststandards der Ausstattung von Nachsorgeambulanzen und gibt damit
einhergehend auch den Rahmen eines sachgerechten Berichtswesens vor."
Anmerkung: Interessenkonflikt:?
R. Freese und F. Schmidt-Quernheim geben an, dass kein Interessenkonflikt
besteht.
Stille
Tage in der Psychiatrie - Andere Welt
"MACHTVERHÄLTNISSE Über Wochen hat die Hamburger Filmemacherin
Christa Pfafferott Pflegerinnen und Patientinnen in einer forensischen
Klinik mit der Kamera begleitet. Ihre Dokumentation "Andere Welt" liefert
Einblicke in einen fremden Alltag - voller Schlösser, Kameras und
Abhängigkeiten ... "Andere Welt" läuft im Rahmen der Dokumentarfilmwoche
Hamburg am 11. April, 18 Uhr, im Lichtmess-Kino, Gaußstraße
25. Regisseurin Christa Pfafferott und Produzentin Julia Kleinhenz sind
anwesend und diskutieren im Anschluss mit dem Publikum ..." [taz
3.4.14]
Öffentliche Diskussion zur Psychiatrie
Ohnmacht,
Zwang und Psychiatrie - Geschlossene Gesellschaft,
Dr. David Schneider-Addae-Mensah im Gespräch mit "Schattenblick"
(SB) am 22.11.2013.
Aus dem Interview:
"SB: Die deutsche Geschichte kennt sehr finstere Kapitel der Psychiatrie,
die eigentlich als überwunden galten. Steht zu befürchten, daß
sich die alte Geschichte in neuer Form bis heute fortsetzt?
DS: Psychiatrie ist Psychiatrie, und sie ist immer
von verschiedensten staatlichen Autoritäten und Regimen genutzt oder
besser mißbraucht worden. Davon spreche ich keines dieser Systeme
wirklich frei. Die Psychiatrie ist sicherlich zu ganz schlimmen Zwecken
eingesetzt worden. Jetzt wird sie unter dem Deckmantel der Hilfe geführt.
Daß man sie in dieser Form forciert, hat eher einen ökonomischen
Grund. Denn natürlich gibt es Alternativen. Jedes politische System
trägt eine Mitschuld an den Verbrechen der Psychiatrie. Und es gibt
kein politisches System, in dem diese Verbrechen nicht existieren, in dem
einen mehr und in dem anderen weniger.
SB: Müßte man daher konsequenterweise
die Abschaffung der Psychiatrie fordern?
DS: Jedenfalls fordern die Betroffenenverbände die Abschaffung
der Zwangspsychiatrie. Das ist schließlich auch das Thema dieser
Tagung. Wenn dieser Zwang abgeschafft wäre, hätte man sicherlich
einen großen Teil dieses Graubereichs reduziert. Ob die Psychiatrie
komplett abschaffbar ist, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht wäre
das durchaus möglich, aber es handelt sich dabei sicherlich um ein
sehr dickes Brett, das zu bohren ist. Bis dahin werden noch einige Jährchen
ins Land gehen. ..."
Restrisiko Doku BR3, 26.11.113,
22.45, 88 min.
"Sie haben die abscheulichsten Verbrechen begangen: Mord, schwerer
sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung. Von der Gesellschaft
weggesperrt, fristen die Straftäter ihr neues Dasein im Maßregelvollzug
- meist lebenslang. Hinter den grausamen Taten der Straftäter verbergen
sich krankhafte seelische Störungen wie Schizophrenie, massive Persönlichkeitsstörungen
oder sexuelle Orientierungsstörungen, die es zu therapieren gilt.
... Im Gegensatz zum Justizvollzug ist für die kranken Straftäter
die Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie immer unbefristet. Noch
nie zuvor konnte ein Filmteam sich wochenlang in einer Einrichtung des
Maßregelvollzugs aufhalten, um dort den Alltag zu beobachten und
zu dokumentieren. ..."
Eine sehr interessante Dokumentation mit drei Maßregelvollzugspatienten
(Sexualstraftätern) - und der Chefin von Eickelborn - wobei der Schuldfähigkeitsstatus
unklar blieb. Alle drei gehörten der Darstellung nach eher zum vierten
Eingangsmerkmal
(Persönlichkeitsstörung). So gesehen war die Doku nicht repräsentativ
für die Kandidaten. Eine Information, wer alles in den Maßregelvollzug
gelangt, wäre wünschenswert gewesen, weil sonst ein falsches
Bild vermittelt wird. Auffiel, dass die Interviewerin sehr suggestiv fragte.
"Culture Clash. Kampfwörter Nennen Sie mich ruhig phobiophob – aber ich finde den Trend bedenklich, unsympathische Ansichten als Phobien, also psychische Störungen, zu klassifizieren. ... " [dP 31.8.13]
Querverweis: Gesellschaftliche und politische Kampfbegriffe zur Diskreditierung gegnerischer Ansichten:
Transkulturelle
Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie
In Deutschland gibt es viele Migranten, Gastarbeiter, Zuwanderer, Flüchtlinge
und Asylsuchen mit den unterschiedlichsten soziokulturellen Hintergründen.
Daher sind Informationsquellen in diesem Feld besonders wichtig.
- Gesetz ist überfällig ... Das Gesetz muss klare rechtliche Grundlagen schaffen, die in allen 14 Forensiken in Bayern gelten. Sowohl für die Patienten als auch für die Beschäftigten muss klar sein, was erlaubt ist und was nicht. Zwangsmaßnahmen wie die Fixierung von Patienten – in einigen Kliniken bisher an der Tagesordnung – sollten nur in absoluten Ausnahmefällen und mit richterlicher Genehmigung möglich sein. ..." [MB 06.8.14]
- Rechtsfehler: Zur Reform des § 63 StGB.
- Die Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums.
- Neue Richtervereinigung (NRV) zu den Reformüberlegungen des BMJ betreffend die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (HP, PDF)
- "Forensische Psychiatrie Chefarzt fordert befristete Unterbringung. Der Chef der Ansbacher Psychiatrie fordert, bei der Unterbringung von Straftätern auch die Schwere der Verbrechen zu berücksichtigen. Das Bundesjustizministerium arbeitet im Zusammenhang mit dem Fall Mollath an einer Rechtsreform. ... " [BR 14.8.13]
- Siehe auch: Antipsychiatrie, die eine Geschichte der Reformbewegungen enthält.
_
Zwangsunterbringung soll zeitlich begrenzt werden "Experten für Reformen beim Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter — Fall Mollath als Auslöser der Debatte.
MÜNCHEN - In einer Landtags¬anhörung haben Experten überein¬stimmend Reformen beim Maßregel-vollzug für psychisch kranke Straf¬täter angemahnt. Angestoßen hat die Debatte vor allem das Schicksal des Nürnbergers Gustl Mollath. ..." [NN 9.5.14, S. 16]Auflösung der Irrenanstalten in Italien: Basaglia Revolution in Triest - Gesetz Nr. 180
Das bayerische Fernsehen brachte am 2.3.14 in Alpen-Donau-Adria einen sehenswerten Beitrag zur Psychiatriereformbewegung, die von Triest und dem Psychiater Franco Basaglia in den 1970er Jahren ausging.
"... Franco Basaglia begründete ein neues Profil der Geisteskrankheiten, das den Patienten Zugang zu Arbeit und selbstständigem Wohnen ermöglichte und ihnen so die menschliche Würde zurückgab.
"Und dort setzte Basaglia an und sagte: 'Wenn ich mich einer Person nähern will, kann ich nicht die Psychiatrie anwenden. Eine Person muss in ihrer Menschenwürde respektiert werden. Also darf ich sie nie im Bett festbinden, wenn es ihr schlecht geht.' ..."
Der Spiegel verglich in seinem Interview mir Basaglia 1980 die "Irrenhäuser" mit KZs:
"SPIEGEL: Herr Professor Basaglia, in Deutschland kommt die Reform der Psychiatrie nicht voran, in Italien hingegen wurde 1978 ein revolutionäres Gesetz verabschiedet, das die Abschaffung der alten, oft an Konzentrationslager erinnernden Irrenhäuser verlangt ..." [Spiegel 15/1980]
Dr. Giuseppe dell´Acqua: ""In Triest gibt es nur sechs Betten für psychiatrische Notfälle, höchstens für zwei Tage. Dann kommen die Patienten in die Zentren für geistige Gesundheit. Und das ist die große Neuerung, die von Triest ausging. Diese Zentren sind 24 Stunden geöffnet für ein Gebiet von 60.000 Einwohnern. Sie sind mit hochprofessionellem Personal ausgestattet, nicht nur Ärzte und Krankenschwestern, sondern auch mit allen Einrichtungen für Rehabilitation, mit Psychologen, Lehrern und Technikern aller Richtungen. Sie machen die Therapien. Ein epochaler Wandel! Wenn mir vor 40 Jahren, als ich hier zu arbeiten begann, jemand gesagt hätte, in 40 Jahren würden wir so miteinander reden, einander so anschauen, so vorgehen, ich hätte gedacht, na ja, der ist verrückt!""Müller will unabhängige Kontrollen im Maßregelvollzug
"Einen zweiten Fall Mollath darf es nicht geben: Nach Kritik am psychiatrischen Maßregelvollzug reagiert nun Sozialministerin Emilia Müller. Sie will unabhängige Kontrollen einführen und verspricht sich davon mehr Transparenz und Rechtssicherheit - für Untergebrachte und Beschäftigte. ... Bayern plant Initiative zur Psychiatrie-Reform Kein Psychiatrie-Straftäter solle mehr das Gefühl haben, lebendig begraben zu sein. Mit umfangreichen Reformen will Bayerns Justizminister Winfried Bausback einen zweiten Fall Mollath verhindern. Künftig sollen mehr Gutachter einen Fall öfter und auch gründlicher prüfen. " [SZ 16.2.14]"Kritik am Unterbringungsrecht „Über die Hälfte gehört nicht in die Psychiatrie“
Wie kann es sein, dass ein Schwarzfahrer, der dem Kontrolleur einen Faustschlag versetzt elf Jahre in der Psychiatrie verschwindet? Wie kann es sein, dass eine Regensburgerin statt sechs Monaten Haft wegen Körperverletzung mittlerweile über sechs Jahre in der Forensik eingesperrt ist – ohne Aussicht auf Entlassung. Und wie kann es sein, dass das nichts Ungewöhnliches ist, sondern völlig rechtens zu sein scheint? Drei Juristen waren sich am Montagabend einig: Das Unterbringungsrecht muss dringend reformiert werden. ..." [Regensburg digital 4.2.14]Kutschaty fordert Forensik-Reform
"NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat sich für eine Reform der Zwangsunterbringung von kranken Straftätern in der Psychiatrie ausgesprochen. „Mich sorgt der Weg, auf dessen Grundlage wir in diesem Rechtsbereich jemandem im schlimmsten Fall lebenslang die Freiheit entziehen können“, sagte Kutschaty der NRZ. ... Bislang müsse die Anlasstat für eine unbefristete Unterbringung „keine gravierende“ sein. Der NRW-Justizminister erwartet von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zu diesem Thema eingesetzt werden soll, bis zur Sommerpause erste Zwischenergebnisse.
Der umstrittene Artikel 63 Strafgesetzbuch regelt die Einweisung in eine Psychiatrie. Anders als bei „normalen“ Straftätern legt das Gericht bei vermindert schuldfähigen keine Höchstdauer der Freiheitsstrafe fest. Die Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie kann lebenslang dauern. Entscheidend für die Dauer ist die von Gutachtern prognostizierte künftige Gefährlichkeit des kranken Täters. ... " [WAZ 23.12.13]
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Klaus Dörner, der Wegbereiter der Psychiatriereform in Deutschland, wird 80.
"... Dörner, der am 22. November 80 Jahre alt, wird, war einer der wichtigsten Wegbereiter der Psychiatriereform in Deutschland. Als leitender Arzt in Gütersloh hat er es geschafft, die dortige psychiatrische Anstalt in ein modernes psychiatrisches Akutkrankenhaus umzustrukturieren, den Langzeitbereich der Klinik aufzulösen und die Patienten wieder in ihren Herkunftsgemeinden zu beheimaten. In Gütersloh wurde zum ersten Mal gezeigt, dass die Psychiatrie ohne Anstalten und Heime auskommen kann. ... " [epd 15.11.13]Rheinland-Pfalz für eine Reform des Rechts des Maßregelvollzugs
"Rheinland-Pfalz hat sich auf der Justizministerkonferenz in Berlin für eine Reform der Anordnung und der Vollstreckung des Maßregelvollzugs ausgesprochen. Justizminister Jochen Hartloff betonte, dass auch aufgrund des Falles „Mollath“ eine Reform des Rechts des Maßregelvollzugs notwendig sei.
„Gerade in der Diskussion im Zusammenhang mit diesem Fall ist ein dringender Regelungsbedarf offensichtlich geworden. Wir glauben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen genau überprüft werden müssen. Die derzeit grundsätzlich unbefristete Unterbringung eines psychisch kranken Rechtsbrechers könnte vielmehr durch eine differenzierte dreistufige Regelung ersetzt werden. Hierbei gilt: Je länger der Maßregelvollzug dauert, desto enger sind die Voraussetzungen unter denen er fortgesetzt werden kann“, so Hartloff.
Auch die Fristen für die Überprüfung der weiteren Vollstreckung sei ein wichtiges Thema. „Wir müssen überlegen, ob künftig nicht nach kürzerer Zeit eine erstmalige Überprüfung stattfinden soll. Auch für die späteren Überprüfungen sind engere Abstände denkbar. Auch muss die Frage einer gesetzlichen Regelung für die Einholung von Sachverständigengutachten diskutiert werden.“
Hartloff bekräftigte, dass er sich von der Einsetzung der Arbeitsgruppe Vorschläge für eine deutliche Verbesserung der geltenden Rechtslage erwarte. „Ich hoffe bei einem so wichtigen Thema auf einen breiten Konsens und bin sicher, dass wir mit den Vorschlägen dem Freiheitsanspruch der Betroffenen und dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung gerecht werden.“ [RP-MJV 14.11.13]
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Reform in Wien - Österreich: Regionalisierung, Dezentralisierung und wohnortnahe Betreuung.
"Stadträtin Wehsely enthüllt Tafel für den “Stephan-Rudas-Platz”. Ehemaliger Chefarzt des PSD bewirkte größte Psychiatriereform der Zweiten Republik ... Sichtbare Erfolge der Psychiatriereform Im Vergleich zum Jahre 1979 braucht die Stadt Wien dank der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten heute nur noch rund 1/5 der stationären psychiatrischen Betten von damals. Unfreiwillige Aufnahmen konnten im Zuge der Psychiatriereform bis 2010 von 80 auf rund 25 Prozent reduziert und beispielsweise die Zahl der Suizide in Wien etwa halbiert werden. Die Gründung der Psychosozialen Dienste war ein wesentlicher Schritt zur Reformierung der Psychiatrie und einem neuen Umgang der Gesellschaft mit psychiatrischen PatientInnen. 248 MitarbeiterInnen, davon rund ein Fünftel ÄrztInnen, betreuen und behandeln heute bei den Psychosozialen Diensten in Wien jährlich über 10.000 PatientInnen im Rahmen von rund 150.000 Behandlungskontakten.
Kampf gegen Stigmatisierung. ..." [APA OTS 30.10.13]
- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. [Online]
- Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN).
- BFK: Bundesverband forensisch-psychiatrischer Kliniker Deutschlands.
- Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
- BVDP: Berufsverband Deutscher Psychiater.
- Dachverband Gemeindepsychiatrie.
- DGBP: Deutsche Gesellschaft für Biologische Psychiatrie.
- DGPPN. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde.
- DGSP: Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie.
- Forensik.de: Zentrales Informationsportal für den Maßregelvollzug.
- GEP: Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.
- Psychiatrienetz.
- Zwangspsychiatrie (Werner-Fuss-Zentrum)
DGPPN
Kongress 26. bis 29. November 2014 I CityCube Berlin - Pressemitteilung
vom 21.11.14
Auch was nicht gesagt wird, sagt etwas. Bezeichnenderweise fehlen
in der Presseerklärung zum DGPPN Konkress Stichworte wie "Zwangsbehandlung",
"Reform", "Forensik", "Fixierung", Falschgutachten", "Mollath", "Peggy",
"Ulvi Kulac", ...
Lebenskrise oder Krankheit
– wo verläuft die Grenze?
"Wo und wann beginnt Krankheit? Und was sind Lebensprobleme ohne Krankheitswert?
Angesichts der drastisch zunehmenden Krankheitstage und Frühverrentungen
aufgrund psychischer Erkrankungen muss sich die Solidargemeinschaft heute
fragen, welche Voraussetzungen sie an die Erstattung therapeutischer Leistungen
knüpfen will. Auf ihrem Hauptstadtsymposium in Berlin plädiert
die DGPPN dafür, nicht jedes seelische oder soziale Leid zur psychischen
Krankheit zu erklären und Krankheitsdiagnosen auf medizinisch relevantes
Leiden zu beschränken. ..." [DGPPN Presseinformation Nr. 28
06.10.2014; PDF]
Gute Nachrichten aus der Psychiatrie: Vortrag
Prof. Dr. Dieckhöfer über den Fall Mollath vor Münchner
Medizinstudenten
Leseprobe: "... Erstmals kommt das Thema Mollath bei Ihnen hier in
einem größeren medizinischen Kreis zu ernsthafter Diskussion.
Aus der Psychiatrischen Klinik verlautete zu Gustl Mollath bisher nur,
das Problem sei gewesen, „daß er mit den Gutachtern, die regelmäßig
seinen Zustand überprüfen sollten, nicht mehr sprechen wollte“
(Interview Prof. Falkai mit der Südwest Presse vom 13.8.2013). Das
Problem war dabei ein ganz anderes. Mir scheint, es fand auch keiner der
Mitarbeiter seiner Klinik, obwohl Flugblätter zur Genüge im Areal
verteilt worden waren, den Weg über die Straße hierher zu uns
in den Hörsaal der Chirurgischen Universitätsklinik. In Anlehnung
an ein Wort in Shakespeares Hamlet (1,4) – Something is rotten in the state
of Denmark – legt es den Schluß nahe: Etwas ist faul im Freistaat
Bayern, nicht zuletzt in seiner Psychiatrie.
Ist der Skandal Mollath nur ein Einzelfall? Mitnichten!
Ich war selbst kürzlich als Gutachter mit dem Fall Eberhart Herrmann
konfrontiert. Durch leichtfertig-haltlose Atteste des Direktors der Klinik
„schräg gegenüber“ wurde dessen blühende geschäftliche
Existenz in der Münchner Theatinerstraße ruiniert. Der Fall
ging durch die Münchner Presse – wenn auch merkwürdig kleingehalten.
Psychiatriemißbräuche passieren leider nicht ganz selten. Ja,
sie haben, auch weil von den Medien oft abgedeckt, quasi Tradition,
in Bayern insbesondere seit dem spektakulären Fall von König
Ludwig II,, gewiß aber nicht nur hier. Ich zitiere aus einem Aufruf
in der Neuen (pardon:) Preußischen Zeitung (Kreuzzeitung) vom 9.7.1892:
Potentieller Missbrauch
forensisch-psychiatrischer "Behandlung" und Verwahrung
Querverweise:
"Weggesperrt und vergessen
- Psychiatrieopfer in Deutschland Sieben Jahre saß Gustl
Mollath gegen seinen Willen in der geschlossenen Psychiatrie – zu Unrecht.
Seine Geschichte hat große Aufmerksamkeit erregt. Doch der Fall Mollath
ist kein Einzelfall. Frontal21 hat Menschen getroffen, die viele Jahre
in der geschlossenen Psychiatrie verbringen mussten, weggesperrt auf Grundlage
von zweifelhaften Gutachten und Gerichtsentscheidungen.
In den vergangenen 25 Jahren hat sich die Zahl der Untergebrachten
mehr als verdoppelt. Und: Wer einmal in der Psychiatrie ist, bleibt immer
länger drin. Die Justiz begründet das mit der Sicherheit der
Bevölkerung, doch die Freiheitsrechte des Einzelnen werden dabei oft
missachtet. Um unverhältnismäßig lange Unterbringungen
künftig zu vermeiden, hat die Politik nach dem Fall Mollath Reformen
angekündigt. Doch die lassen seit Monaten auf sich warten. ..." [Frontal
21, 11.11.14]
Ulvi
Kulac: Bayreuther Justizpsychiatrie unfähig ? Nicht nach 3, sondern
nach 13 Jahren immer noch nicht therapiert?
"Neuer Anwalt soll Ulvi K. helfen Unterstützergruppe
will eine schnelle Freilassung ? BAYREUTH — Die Betreuerin des geistig
Behinderten Ulvi K. will mit einem neuen Verteidiger die schnellstmögliche
Entlassung ihres Schützlings aus der Psychiatrie erreichen." - so
die Nürnberger Nachrichten (NN) am 4.11.2014, S. 14. "Schnellstmöglich"
nach 13 Jahren, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen? Man kann
oder muss sich natürlich an dieser Stelle fragen, wenn eine forensische
Psychiatrie für einen solchen Fall von (schuldunfähigem) Exhibitionismus/
Kindesmissbrauch nicht 3, sondern 13 Jahre zur Therapie braucht, ob man
eine solche Stätte der Unfähigkeit oder Unwilligkeit nicht besser
gleich schließt. Und dass noch nicht einmal ein gelernter Jurist
und Richter erkennt, dass dies mit Verhältnismäßigkeit
nicht das Geringste zu tun haben kann, ist nicht minder erschreckend. >
Internetmahnwachen,
hier Ulvi Kulac.
Norbert
Kuß saß unschuldig im Gefängnis - Jetzt traf er seine
Gutachterin wieder vor Gericht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens
80 000 Euro und etwa 38 000 Euro Schadensersatz fordert Justizopfer Norbert
Kuß von einer Gerichtspsychiaterin, deren Gutachten ihn unschuldig
ins Gefängnis brachte. ..." [SOL 31.10.14]
_
"Zu Unrecht in der Psychiatrie Seit Jahren beschimpft Markus M. die Justiz wüst. Ein Schreiben an einen Staatsanwalt brachte den Betriebswirt schließlich in die Psychiatrie - zu Unrecht wie das Oberlandesgericht München jetzt entschied. Sein Anwalt ärgert sich: "Die Justiz hat aus dem Fall Gustl Mollath nichts gelernt. ... " [SZ 19.8.14]
"Kritik an Attest aus reiner Gefälligkeit"
titeln die Nürnberger Nachrichten am 24.7.14 auf S. 17 im Rahmen des
Wiederaufnahmeverfahrens von Mollath: "ANSBACH - Die mittelfränkischen
Bezirkskliniken ziehen aus dem fragwürdigen Umgang einer ihrer Ärztinnen
mit dem Fall Mollath erste Konsequenzen. Derzeit ist dort ein neues Konzept
für die Herausgabe von ärztlichen Stellungnahmen in Arbeit."
... "Ferner dürften „medizinische Stellungnahmen über Dritte
nicht abgegeben werden, ohne die Person gesehen zu haben".
Wieder ein glattes Fehlurteil aus Bayern? "Sachgerechte Elektroschocks. Sie musste 114 Tage in die Isolierzelle und bekam Elektroschocks - eine Psychiatriepatientin, die freiwillig in Behandlung ging, verklagt die Ärzte des Max-Planck-Instituts. Sie hätten ihre seelischen Leiden verstärkt. Das Landgericht München I wies die Klage ab. ... Aus zwei bis drei Wochen wurden zwei Jahre ... Das Gericht schloss sich den Erwägungen des Sachverständigen an. ..." [SZ 21.5.14]
Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutschen Krankenhäusern bei Generalstaatsanwalt Nerlich > Taufkirchen. > Text Politplag.
Strafanzeige
wegen acht Wochen Fxierung
[NN 28.1.14: Auszug im Wolff-Blog]
> Text Politplag.
_
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurden dem Generalsstaatsanwalt in Nürnberg, Hasso Nehrlich
1437 Seiten mit Hinweisen und Beweisen von Straftaten innerhalb von Forensiken
in Bayern übergeben.
Freiheitsberaubung, Psychiatriesierung und Misshandlungen sind in Deutschland
an der Tagesordnung.
Sie stellen das größte Verbrechen seit 1945 dar.
§ 7 Abs.
I Nr. 5 des Völkerstrafgesetzbuches lautet:
Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen
eine Zivilbevölkerung
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise
unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche
oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich
Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
wird […] mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren […] bestraft.
Tausende Mitglieder unserer Gesellschaft werden systematisch mit Wissen von Richtern, Staatsanwälten, Ärzten, Pflegern und auch mit unserem Wissen, in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen, gefesselt und zwangsmedikamentiert.
Sie werden Todesangst ausgesetzt, erniedrigt, gedemütigt und zur
Unterwerfung gezwungen.
Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle. Deshalb ist euer Engagement
so wichtig.
Erich Kästner hatte Recht: „Es gibt nichts Gutes, außer
man tut es.“
Vernetzt euch! Schafft Öffentlichkeit und zeigt die Straftaten
hinter diesen weißen Mauern an!
Patienten, Angehörige, Pfleger, Ärzte, engagierte Bürger,
macht ein Ende mit diesem barbarischen System!
Euer Gustl Mollath"
Hermann-Josef Krämer
[Nähere
Infos siehe bitte hier]
Taufkirchen
in der Kritik (Pressemitteilungen
Forensik Taufkirchen; Bewertungen).
Aus dem Anordnungsblatt (ausgeschnitten und montiert) "Zwangsmaßnahmen
- Fixierung" von Taufkirchen ergibt sich, dass die Zeitdauer für Akutpsychiatrie
max. 24 Stunden, für Geronto- und Neuropsychiatrie max. 7 Tage dauern
darf, nicht 60, 120 oder 240 Tage. Die Fixierwut, die in der Frauenforensik
Taufkirchen herrscht, ist mit einer humanistisch-therapeutischen Konzeption
überhaupt nicht zu vereinbaren. Es scheint, als sei das "therapeutische"
Hauptheilmittel der Frauenforensik Taufkirchen die chemische, soziale und
mechanische Gewalt. Man ahnt nun, was in Taufkirchen zertifiziert wurde
und was diese Zertifikate tatsächlich wert sind. Hier scheint sich
etwas zu wiederholen, was wir von den forensisch-psychiatrischen Gutachten
schon kennen: grottenschlecht, aber zertifiziert.
Dr. Michael von Cranach
erinnert sich, dass in den 26 Jahren seiner Leitung in Kaufbeuren vielleicht
1-2 mal Fixierungen von 12 oder mehr Stunden vorkamen. In der Regel gehe
es nur um 2-3 Stunden. In England sei die Fixierung sogar sogar verboten.
Stattdessen arbeitete Kaufbeuren wie die Engländer mit der meist effektiven
Festhaltemethode ("holding down"). Kein Mensch halte das länger als
5-6 Minuten aus. Dann breche die Erregung in sich zusammen. Und dann könne
man sprechen.
Es bleibt die Hoffnung: ermitteln, anklagen, verurteilen,
Strafe ableisten und lebenslanges forensisches Berufsverbot für alle
führenden Bediensteten bei den Ärzten aber auch in der Pflegeleitung.
Das ist das Mindeste, was in Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Folter in einem Krankenhaus verlangt werden muss, wenn diese ungeheuren
Vorfälle tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Die Pseudo-Kontrollkommission
gehört wie die verantwortliche Ministerin entlassen.
"Oberarzt
verdächtigt wegen Amtsmissbrauchs Ein Oberarzt hat wiederholt
auf dem privaten Parkplatz eines Mannes parkiert. Als dieser sich wehrte,
drohte der Arzt, den Mann in die psychiatrische Klinik einzuweisen. ...
[baz
31.12.13]
"Zwangsweise zum Psychiater Jobcenter dürfen Erwerbslose nicht unter Androhung von Sanktionen zu medizinischen Behandlungen nötigen, entschied das Sozialgericht Schleswig. Um dessen »Leistungsfähigkeit zu verbessern«, wollte das Jobcenter Schleswig-Flensburg einen Klienten dazu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Damit habe es eindeutig gegen Grundrechte verstoßen, wies das Sozialgericht Schleswig die Behörde jetzt in die Schranken, wie die Rechtsanwältin des Klägers, Luisa Milazzo, informierte. ... [jw 26.10.13]
Der Fall Dennis Stephan
in Gießen > Internetmahnwache.
Dokumente: https://owncloud.piratenpartei-hessen.de/public.php?service=files&t=466ae96e4c80e368c79a96389fe0b603
28.01.14 Ausführlicher Bericht vom
Verhandlungstag von Horst Paschulke im Wolff-Blog.
"Anwesend waren etwa 10 – 15 Zuschauer, die Sitzung begann leicht verspätet
um 8:30 Uhr. Es bot sich eine Verhandlung mit leicht surrealen Zügen.
Heute wurden vernommen die Zeugin Ö, die zum Unfall des Herrn
Stephan aussagte, und der Zeuge K, der zu seinen Ermittlungen zum Brandfall
berichtete. Beide sind von der Polizei. Zeugin B. fehlt entschuldigt durch
Attest des behandelnden Arztes. ...
Flurfunk: ... Seither sei Herr Stephan in
den höheren Ebenen seiner Partei nicht mehr wohlgelitten. Seine einzige
Fraktionskollegin sei zu der “Zweitliste” quasi übergelaufen. Man
habe ihm wohl von Parteiseite die Unterstützung entzogen und wünsche
seinen Rücktritt – er stünde also alleine da. Der politische
Gegner wisse das wohl. Und den “Parteifreunden” sei seine Lage zumindest
nicht arg.” ...
Nach der Verhandlung fand eine Demonstration gegen
Unterdrückungs- und Zwangssysteme in dieser Gesellschaft statt, die
von der angrenzenden JVA über das Arbeitsamt bis zur örtlichen
psychiatrischen Klinik ging. Im Rahmen der Kundgebungen wurde thematisiert,
dass – trotz der vorherrschenden Zwangsideologien dieser Gesellschaft –
man sich die Utopie bzw. das Ideal einer zwangfreien Gesellschaft nicht
nehmen lassen wolle und doch darauf hin arbeiten möchte, diesem Ideal
näher zu kommen – anstatt Zwamngsinstitutionen auszubauen und zu Zwänge
zu verfestigen."
27.01.14 "»Bei kleinster Regelverletzung:
ab in den Bunker« Strafen und Überwachen in der Psychiatrie
der Vitos-Kliniken Gießen und Haina. Ein Gespräch mit Dennis
Stephan ... Welche Regelverstöße können zu dieser Sanktion
führen?
Jede Form des Widerspruchs: Wirst du morgens um halb sieben zur Medikamentenausgabe
geweckt und sagst: »Ich nehme sie nicht«, kann allein das schon
zur Einzelunterbringung führen. Anderes Beispiel: Ich war mit meiner
Vorsorgebevollmächtigten verabredet. Sie wollte mich um 17 Uhr anrufen.
Weil Wärter mich fünf Minuten zuvor wegschließen wollten
und auf meine Bitte abzuwarten nicht reagierten, weigerte ich mich mitzugehen
und setzte mich auf den Boden. Ich landete im Bunker. Ein Mitgefangener
wurde sogar nur deshalb drei Tage lang von der Gemeinschaft isoliert, weil
er die Verbringung eines anderen in den »Bunker« gesehen hatte
und daraufhin seine Angst äußerte. ..." [jw
27.1.14]
19.01.14 "Dennis-Stephan-Prozess: Willkür durch Justiz und Psychiatrie wird immer deutlicher! Kritiker_innen kündigen Demonstration zur Vitosklinik an ... Höhepunkt war die Aussage des Polizeibeamten Fett. Er wähnte sich von Beginn an auf .der Jagd nach einem gefährlichen Verrückten, konnte als Grund für diese Annahme aber nur Informationen aus dem Polizeifunk benennen. Den von ihm selbst als „harmlos“ wirkenden, auf einer Bank sitzenden Gesuchten drohte er sofort den Einsatz von Pfefferspray an. Auch dazu konnte er auf Nachfrage keinen Grund benennen. Die Frage des Angeklagten, was dieser hätte tun können, um der Drohung zu entgehen, verstand der Polizist zunächst mehrfach nicht und antwortete dann „Nicht da sein“. Auch für die Einlieferung in die Psychiatrie fiel dem Beamten kein Grund ein. ... " [Gießener Zeitung 19.1.14]
16.01.2014 "Für die Polizei ganz normal. Prozeß gegen den Gießener Linken-Politiker Dennis Stephan zeigt, wie schnell es zur zwangsweisen Einweisung in die Psychiatrie kommen kann. Der Prozeß gegen den Gießener Linken-Politiker Dennis Stephan wird immer mehr zur Farce. Der Tatvorwurf der Brandstiftung, die er angeblich in seiner Wohnung begangen haben soll, besteht vor allem aus haltlosen Gerüchten. Zudem scheint niemand zu wissen, woher diese eigentlich stammen. Auch die befragten Polizisten, die ihn deswegen festgenommen hatten, konnten am Dienstag bei der Verhandlung vor der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts in Gießen keine plausible Antwort geben. ..." [jw 16.1.14]
15.01.2014 Ausführlicher Bericht im [wolff-Blog] vom Prozess vor der zweiten Strafkammer des Landgerichtes Gießen, 14.01.2014, (Az: 2 KLs-401Js 18007/13): "Heute wurden die beiden Polizeibeamten vernommen, die maßgeblich für die Einweisung von Herrn Stephan verantwortlich sind, sowie seine Halbschwester. Letzere verweigerte die Aussage. Weiter wurden vom Beklagten Beweisanträge eingebracht."
13.01.2014 "Linke-Politiker gezielt aus Verkehr gezogen? Strafanzeige gegen Gericht und Staatsanwalt wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Strafvereitelung. Prozeß gegen Dennis Stephan wird Dienstag fortgesetzt ..." [jw 13.1.14]
05.01.2014 Kürzer Bericht im Wolff-Blog von Horst Pachulke vom 1/2-stündigen Verhandlungstag am 3.1.2014. Erörterung eines ausgesprochen schwach anmutenden kriminaltechnischen Gutachtens des LKA zu Brandrückständen auf der Hose.
23.12.2013 Ausführlicher Bericht im Wolff-Blog von Horst Pachulke vom Verhandlungstag am 23.12.2013. Im wesentlichen ging es um den Unfall. Am Ende: "Flurfunk: Gutachter Gliemann (der wegen Befangenheit abgelehnt wurde) und der Leiter der Forensik in Haina, Müller-Isberner (in die Herr Stephan verbracht wurde) seien sehr gute Bekannte. Sie würden einander zuarbeiten."
13.12.2013 Ausführlicher Bericht im Wolff-Blog
von Horst Pachulke vom Verhandlungstag am 12.12.2013
Obwohl die Verhandlung nur ca. eine Stunde dauerte, kam offenbar sehr
Wichtiges zur Sprache. Ungeheuerlich mutet die Bewertung der Metallplatte
in seiner entzündeten Schulter an und die Amtsarzt-Tortur, die ihm
die Richterin auferlegte, wodurch sich erhebliche Zweifel an deren Kompetenz
ergeben. Da fällt einem sofort unterlassene Hilfeleistung und Versagen
ein, man kann hier aber auch an Menschenverachtung und Folter denken. Deshalb
ist der Befangenheitsantrag für die ganze Kammer mehr als verständlich.
Der Bericht enthält auch eine wichtige Erklärung der Freundin
zur Entstehung des Brandes.
27.11.13 Kurzer Bericht im Wolff-Blog
von Horst Pachulke vom Verhandlungstag am 26.11.2013
Wegen Verspätung und Erkrankung wird die Verhandlung erneut vertagt
auf den 12.12.13, 16.30, wo der Sachverständige nicht zugegen sein
müsste. Nachvollziehbar kritisch wurde vom Gericht das Organisationsmanagement
von Dennis Stephan gesehen.
22.11.13 Detaillierter
Bericht von Horst Pachulke vom gestrigen Verhandlungstag im Wolff-Blog
Der sehr informative und wichtige Bericht (danke) relativiert einige
einseitige Vorfeldberichterstattungen. Die Gretchenfrage, ob Unterbringung
und Maßregelvollzug nötig war oder weiterhin sein könnte,
muss bis zum Abschluss der Beweisaufnahme offen bleiben. Immerhin: die
Öffentlichkeit und öffentliche Anteilnahme an diesem Verfahren
dürfte die Justiz - vielleicht sogar die Unterbringungspsychiatrie
- motivieren, ordentlich, gründlich und fair zu handeln. Die Ferngutachter
aus dem Netz möchte ich um Zurückhaltung bitten.
06.11.2013 Gute Nachrichten waren aus dem Landgericht
Gießen zu vernehmen. Horst Pachulke brichtete darüber im Wolf-Blog.
Hier noch einmal seine erste Zusammenfassung:
"
1) Aufgrund im Verfahren ermittelter neuer Erkenntnisse wurde der Gutachter
abgelehnt
2) Mangels qualifizierten Gutachtens wurde die Unterbringung bis zu
einem erneuten Gutachten ausgesetzt
3) Die Erstellung eines erneuten Gutachtens wurde angeordnet
4) Die Verhandlung wurde unterbrochen bis zum Donnerstag, 21.11.13,
9:00 Uhr."
30.10.13 Psychiatrisches Gutachten vom Kontrahenten. Gießen: Für krank erklärter Linksparteipolitiker wegen Brandstiftung vor Gericht ... Die Klinikleitung der Forensik wähnt sich indes jenseits von Recht und Gesetz und ignoriert, daß das Gericht eine Aufhebung der Kontaktsperre verfügt hat: Mal verhängte Klinikchef Rüdiger Müller-Isberner Hausverbot gegen die Vorsorgebevollmächtigte des linken Politikers, die ihn doch betreuen soll, mal mißachtete er Auskunftsrechte der Presse. Besuche wurden im Namen der Klinikleitung verhindert, Telefonanrufer mit aberwitzigen Erklärungen abgewimmelt. ..." [jw 30.10.13]
25.10.13 "Isoliert in der Psychiatrie
Linke-Politiker Dennis Stephan für krank erklärt und Monate
weggesperrt: Generelles Kontaktverbot vor Prozeßbeginn. Skandalöse
Vorfälle im Vorfeld eines Prozesses, der am heutigen Freitag am Landgericht
Gießen beginnt: Der Linken-Politiker Dennis Stephan, zeitweise bei
Pro Asyl engagiert, ist für mehr als drei Monate zwangsweise in einer
psychiatrischen Einrichtung untergebracht. ... Kurz vor Redaktionsschluß
hat das Landgericht Gießen einem Eilantrag des Rechtsanwalts stattgegeben,
nach dem die Kontaktsperre aufzuheben sei – ausdrücklich auch gegenüber
der Vorsorgebevollmächtigten. Die Psychologin ist jedoch fassungslos:
Als sie erneut am Donnerstag in der Forensik anruft, habe ihr ein Pfleger
mitgeteilt, die Anweisung von oben bestünde trotz des Gerichtsbescheids
weiter. Für sie ist Dennis Stephan weiterhin nicht erreichbar." [jw
25.10.13]
09.10.13 "»Die Auswahl dieses
Gutachters ist unglücklich« Gießener Linken-Politiker
sitzt wegen angeblicher Brandstiftung im Maßregelvollzug. Ein Gespräch
mit Thomas Saschenbrecker ...
Vermuten Sie, daß es politische Hintergründe
gibt, warum Stephan in all dies hineingeraten ist?
Das Landgericht Gießen hatte einen Sachverständigen benannt,
der Dennis Stephan, der bei Pro Asyl engagiert war, nicht unbekannt ist.
Er ist als Abschiebearzt berüchtigt – und vertritt eine vorgefertigte
Meinung bezüglich einer psychischen Grunderkrankung von Herrn Stephan.
Und das, obgleich dieser betont, er habe den Gutachter noch nie zu Gesicht
bekommen. Ich hatte einen Befangenheitsantrag gestützt, das Oberlandesgericht
hatte hier leider eine andere Meinung. Ich kann ihm jetzt nur raten, sich
von diesem Sachverständigen nicht begutachten zu lassen. Die Auswahl
dieses Gutachters ist sehr unglücklich. Mit Sicherheit kann es nicht
mehr zu einer objektiven Begutachtung kommen, weil er aufgrund öffentlichen
Drucks von Pro Asyl in die Kritik geraten ist: Laut Frankfurter Rundschau
vom 12. März 2004 wurde er damals sofort beurlaubt und sein Arbeitsvertrag
nicht mehr verlängert. Aufgrund dieser beruflichen Konsequenzen für
den Gutachter ist nicht auszuschließen, daß er den hieran beteiligten
Dennis Stephan in die Ecke des psychisch Kranken drängen könnte.
Der Gutachter Rainer Gliemann ging durch die
Schlagzeilen, weil er den Abschiebebehörden als Arzt galt, der fast
immer »Flugtauglichkeit« bescheinigte.
Ja, genau das deutet darauf hin, daß hier
die Psychiatrie als politisches Lenkinstrument wie im Fall Gustl Mollath
zu verstehen ist – nicht als therapeutische Hilfe. Man instrumentalisiert
die Psychiatrie, um womöglich zu gewünschten Ergebnissen zu kommen.
Dennis Stephan hat sich im Umweltbereich verschiedenen Bauvorhaben widersetzt
– abseits vom politischen Mainstream. All das nährt den Verdacht,
daß hier ein unbequemer Kritiker entsorgt werden soll.
Stephan soll wenige Wochen vor seiner Unterbringung
im Ältestenrat des Kreistages in Gießen einen Antrag gestellt
habe, daß alle Abgeordneten, die vor 1945 NSDAP Mitglieder waren
und bereits das Alter von 18 Jahren erreicht hatten, namentlich benannt
werden sollten…
Er hat mir davon berichtet. Dies habe bei verschiedenen
Politikern zu offenem Widerstand geführt. Offenbar will man die Vergangenheit
lieber ruhen lassen." (Junge Welt 9.10.13), auch Zwangspsychiatrie,
Justizirrtum
Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie
"Das Bonner Landgericht hat einen Justizirrtum korrigiert und verurteilt
einen 26-jährigen Räuber zu acht Jahren Haft. Vor viereinhalb
Jahren hatte das Amtsgericht wegen vermeintlicher Gefährlichkeit die
Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
4 1/2 Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie ..." [Bonner Rundschau 12.12.2014]
"Er fühlt sich wie der zweite Mollath Ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen meint, er sei zu Unrecht in einer Ingolstädter Klinik festgehalten und falsch behandelt worden. Jetzt fordert er 30 000 Euro Schmerzensgeld und 320 000 Schadensersatz nebst Zinsen. ... Der erstbehandelnde Arzt in der Ingolstädter Fachklinik sowie eine Kollegin erklärten, dass der Patient nach ihrer – wenn auch mittlerweile arg verblassten – Erinnerung sehr wohl freiwillig im Haus geblieben sei. Rechtanwältin Liubov Zelinskij-Zunik hielt dagegen, dass sich in der Krankenakte aber ein Vermerk befinde, wonach der Patient in eine geschlossene Abteilung verlegt werden müsse, da der „Patient nicht stationär bleiben möchte“ – für sie ein klares Indiz, dass er sich unfreiwillig in der Klinik befand. ..." [Donaukurier 12.11.14, fette Hervorhebung zum entlarvenden Krankenaktenvermerk RS]
"Gutachter soll Drogen für Sex verschrieben haben Ein Münchner Gerichtspsychiater muss wegen einer Affäre mit einer suchtkranken Staatsanwältin vor Gericht. Er soll der Frau für sexuelle Dienste als Domina Betäubungsmittel verschrieben haben. Der Prozess beginnt in wenigen Tagen - trotzdem arbeitet der Gutachter noch immer für die Justiz. ..." [SZ 7.11.14]
Die Brand-Rede Ilona
Haslbauers bei ihrer Entlassung vor den Frauenforensik in Taufkirchen an
der Seite von Gustl F. Mollath
https://www.youtube.com/watch?v=1fr0NXAzK_g
Ilona Haslbauer heute entlassen,
Gustl Mollath holt sie ab
"Sieben Jahre untergebracht Entlassung aus der Psychiatrie in Taufkirchen.
Nach mehr als sieben Jahren angeordneter Unterbringung wurde am Donnerstag
(14.08.14) Ilona H. aus der geschlossenen Abteilung der psychiatrischen
Klinik in Taufkirchen entlassen. Gustl Mollath holte sie ab. Kurz nach
seinem Freispruch vor dem Regensburger Landgericht hat Gustl Mollath Ilona
H. aus der Psychiatrie in Taufkirchen (Landkreis Erding) abgeholt. Gemeinsam
mit Freunden und der Familie der Frau nahm er sie in Empfang. "Jetzt kommt
die schwerste Zeit", sagte Mollath zu ihr über die schwierige Wiedereingewöhnung
nach so langer Zeit unter Verschluss und nahm sie in den Arm. Die Frau
lebte bis zu ihrer Entlassung sieben Jahre lang in der geschlossenen Abteilung
der psychiatrischen Klinik - auch ihr Fall sorgte für öffentliche
Diskussionen. ..." [BR 14.8.14]
Ilona Haslbauer
soll am 14. August aus der Frauenforensik Taufkirchen entlassen werden
"Freiheit nach sieben Jahren Forensik. Nina Hagen und die zweite Mollath.
Ist unverhältnismäßig lange Unterbringung in der Forensik
Alltag? Der Fall der Regensburgerin Ilona Haslbauer sei „krasser als der
von Mollath“, sagt Rechtsanwalt Adam Ahmed. Ihr Schicksal hat sogar Nina
Hagen auf den Plan gerufen. Nach siebeneinhalb Jahren wird die Sozialpädagogin
jetzt aus der geschlossenen Psychiatrie entlassen. Dort landete sie wegen
eines Delikts, für das ihr das Gericht zunächst „nur“ vier Jahre
[RS: Monate] Haft aufgebrummt hatte. ... " [regdig 16.7.2014]
Erneuter
Prozess Ilona Haslbauer wegen Vorfall 2010
Regensburg-digital berichtet ziemlich ausführlich und informativ
über die Regensburger Verhandlung heute.
Die mittelbayerischen Nachrichten berichteten: "...
In der Berufungsverhandlung am Dienstag geht es um Fall, der beinahe vier
Jahre zurückliegt. Die Staatsanwaltschaft wirft Ilona H., sie habe
Ende April 2010 eine Oberärztin im Bezirkskrankenhaus Straubing mit
einer Krücke absichtlich ans Schienbein geschlagen und dabei verletzt.
Das Amtsgericht verurteilte die Psychiatrieinsassin,
diese Entscheidung wurde angefochten und steht nun vor der Einstellung.
Zumindest gab das der Vorsitzende Richter dem Staatsanwalt und dem Verteidiger
für die Mittagspause mit auf den Weg. Nach Aussage von Ilona H. habe
dieser Übergriff überhaupt nicht stattgefunden, die Ärztin
erklärte, sie habe kein Interesse an einer Bestrafung der Angeklagten.
Ohnehin habe sie nur eine „Bagatellverletzung“ erlitten.
Mollath ist gekommen, sagt er abseits des Prozesses
zur MZ, um sich ein Bild darüber zu machen wie es „der sogenannten
Patientin“ geht. Der Nürnberger hatte nach seiner Entlassung im Sommer
2008 angekündigt, sich für bessere Bedingungen von Psychiatriensassen
zu engagieren. Dass Ilona H. seit mehr als sieben Jahren in der Forensik
untergebracht ist, sei bloßer Irrsinn. Über die Situation der
Frauen im BKH Straubing sagt Mollath: „Das ist KZ-Haltung.“"
Michael
von Cranach über Psychiatrie-Kontrolle in Bayern. > siehe
bitte auch.
Michael
von Cranach, langjähriger Leiter des BZK Kaufbeuren: "Ich konnte
in den 26 Jahren als Chef machen, was ich wollte; eine effektive Kontrolle
gab es nicht.” (Quelle: Rudolf Winzen im Wolff-blog)
ICD-10 Verschlüsselungspraxis in Gutachten, Stellungnahmen, Attesten, Berichten mit einer Befragung von bayerischen psychiatrischen Kliniken und Forensiken"Fehldiagnose in Nervenklinik „gemeingefährlich“ Unschuldiger Mann wird erst in Psychiatrie zum Kranken. Ein Mann sitzt seit 38 Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie. Ein heute 56-jähriger Mann ist seit 38 Jahren zu Unrecht in der Nervenklinik Warstein. Erst nach mehr als 20 Jahren stellte sich heraus: Er hatte lediglich eine harmlose Tic-Erkrankung. Jetzt aber ist er nach FOCUS-Informationen zu einem selbständigen Leben nicht mehr in der Lage. ..." [Focus 13.10.13]
Schlechte Ärzte ?- Fehldiagnosen bei Psychiatern liegen bei 45 %. November 20th, 2008 - 03:45 in: Gesundheit & Medizin [G&M 20.11.2008]
Monahan-Studie
"Bereits die Monahan-Studie aus dem Jahre 1973 stellte fest, dass zwischen 65% und 95% aller Personen, die von Psychiatern als gefährlich eingestuft wurden, dies in Wirklichkeit nicht sind. Studien in den 70er, 80er und 90er Jahren an Psychiatriepatienten lieferten Erkenntnisse, die schockierend sind: Eine Studie an 131 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Patienten des Psychiatric Center in New York ergab 1985, dass schätzungsweise 75% aller Patienten bei der Einlieferung ins Zentrum fehldiagnostiziert wurden." [G&M 20.11.2008]Rosenhan-Versuch
"Rosenhan (1973) ließ zwölf freiwillige Versuchspersonen ohne jegliche psychische Störungen in verschiedene psychiatrische Kliniken einweisen. Bei der Aufnahme sollten die Pseudopatienten lediglich ein Symptom berichten, ansonsten jedoch völlig zutreffende Angaben über sich und ihre Lebensumstände machen. Als Symptom wählte der Autor ein Verhalten aus, das noch nie in der Fachliteratur beschrieben worden war: Die Versuchspersonen sollten angeben, sie hörten Stimmen, die (in deutscher Übersetzung) "leer", "hohl" und "bums" sagten. Unmittelbar nach der Aufnahme berichteten die "Patienten" nicht mehr von diesem Symptom und verhielten sich auch ansonsten völlig normal. Trotzdem wurden alle Patienten als psychotisch diagnostiziert (elfmal als schizophren, einmal als manisch-depressiv). Es lag also ein außerordentlich hohes Ausmaß an diagnostischer Übereinstimmung vor. Dennoch waren alle Diagnosen falsch, sie besaßen also keine Validität."
Quelle (S. 7): Margraf, J. (1994) Mini-DIPS. Diagnostisches Kurz-Interview bei psychischen Störungen. Berlin: Springer.
Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.
_
Topeka Skandal
Günter Ammon (1979, I.) berichtet in der Einleitung S. 1f: " Wenige Jahre bevor ich nach Topeka kam, war das dortige State-Hospital noch eine mittelalterliche Verwahranstalt. Niemand fühlte sich für das, was dort geschah, verantwortlich. Es gab dort außer einem Superintendenten, der die Funktion des ärztlichen Direktors hatte, zwei Abteilungsärzte, von denen einer Alkoholiker und der andere kein Psychiater war. Dazu kamen zwei Krankenschwestern und eine Anzahl unausgebildeter grobschlächtiger Pfleger. Ein Journalist, der sich als Patient in die Anstalt eingeschmuggelt hatte, berichtete in der Presse über die unmenschlichen Zustände in der Klinik und meldete diese den Behörden. Die staatlichen Instanzen konnten nicht mehr länger an den bislang totgeschwiegenen Mißständen vorbeigehen. Bei der öffentlichen Untersuchung stellte sich heraus, daß über die Hälfte der Patienten längst hätte entlassen werden können. So wurde dort [>2] zum Beispiel ein dänischer Matrose gefunden, der vor zwanzig Jahren betrunken aufgegriffen worden und dann in der Klinik festgehalten worden war, weil man seine dänische Sprache für »schizophrenen Wortsalat« hielt. Je mehr er tobte, um so mehr galt dies als ein Beweis für seine angebliche schizophrene Erkrankung. In dieser Anstalt waren noch Zwangsjacken in Gebrauch, im Keller befanden sich Anschnallstühle und Ketten.""Wegen Fehldiagnose: Mädchen 6 Jahre in der Psychiatrie Weil die Diagnose Schizophrenie lautete, wurde eine damals 15-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen. Dort verbrachte sie die nächsten sechs Jahre ihres Lebens. Innerhalb dieser sechs Jahre hatte sie zwar auch die Klinik gewechselt, allerdings habe es nie eine neue Untersuchung oder Diagnose gegeben...." [paradisi 18.2.2008]
Kendell (dt. 1978) Die Diagnose in der Psychiatrie
"Mehrere Psychiater haben meistens verschiedene Meinungen darüber, ob ein Patient schizophren oder depressiv ist, und nicht einmal bezüglich Definition und Bedeutung dieser beiden Begriffe stimmen sie überein. (S. 1) ... Die meisten Psychiater erkennen das Vorhandensein des Problems zwar an, aber sie ziehen daraus nur die Konsequenz, sich immer weniger mit der Frage der Diagnose zu beschäftigen. Aus Gewohnheit teilen sie zwar weiterhin ihren Patienten Diagnosen zu, aber die von ihnen benutzten Kriterien werden durch Nichtgebrauch stumpf und unscharf; es stört diese Psychiater auch nicht, wenn ihre Kollegen andere Diagnosen stellen als sie selbst, weil sie dies als eine rein akademische Frage ohne praktische Konsequenzen betrachten. Dadurch kommt es zu einer weiteren Abnahme der diagnostischen Zuverlässigkeit, was wiederum eine Schwächung und Verunsicherung für die therapeutischen und prognostischen Konsequenzen bedeutet; es ergibt sich also ein circulus vitiosus. Eine dritte Gruppe, zu denen Männer wie Neumann im letzten Jahrhundert und Karl Menninger in unserer Zeit gehören, befürwortet eine strikte Abschaffung der Diagnosen und argumentiert überzeugend für die Vorteile und sogar die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens." (S. 2)
"Psychiatrische Gutachten. Fangfragen für Simulanten.
DGPPN: Neues Forschungsnetz
für psychische Erkrankungen: ein Schritt in die richtige Richtung
Zeitschriften
und Periodika der (forensischen) Psychiatrie (Auswahl)
Österreich: "Zwölf Psychiater für 258.000 erkrankte Kinder. Experten kritisieren massive Unterversorgung mangels Ärzten mit Kassenverträgen. Auch die Zahl der Spitalsbetten bleibt hinter den Vorgaben zurück. Wien/Apa. In Österreich brauchen 258.000 Kinder und Jugendliche psychiatrische Beratung oder Behandlung, dafür stehen in der Erstversorgung nur zwölf Kassenfachärzte zur Verfügung. In vier Bundesländern gibt es keine einzige Kassenstelle. Auch die Zahl der Spitalsbetten bleibt hinter den Vorgaben zurück. ... " [dP 13.9.13]
Ziegert: Ein rechtsfreier
Raum ..
"Psychiaterin über das Mollath-Verfahren „Es ist ein rechtsfreier
Raum“. Vor Gericht darf der Psychiater wichtige Entscheidungen treffen
– ohne mit dem Straftäter zu reden. Das kritisiert die Sachverständige
Hanna Ziegert. ... Die meisten Gutachter hatten mit Mollath gar nicht
gesprochen. Eigentlich hätten sie sagen müssen: Ich kann
zu keinem Ergebnis kommen, weil ich mit ihm nicht reden kann. Wir Psychiater
leben davon, dass sich ein Patient äußert. Wenn ein Psychiater
einen Patienten im Notdienst betreut, muss er mit ihm reden, sonst kann
er sich strafbar machen. Aber im Gerichtssaal gilt es als in Ordnung, dass
der Psychiater, ohne mit dem Straftäter zu reden, wichtige Entscheidungen
trifft. Das ist nicht nachvollziehbar. ... " [taz 14.8.14]
Wie Überprüfungen
von Maßregelvollzugs-Beweisfragen organisieren? - Empfehlungen (mehr
anfordern):
Übersicht der Unterlagen Bei längeren Unterbringungen gibt es in der Regel viele Akten, so dass es sehr hilfreich und nützlich erscheint, eine Liste all der Akten, Gutachten, Stellungnahmen zu erstellen, die es gibt und wem sie sich was befindet. Eine richtige Dokumentation ist schwierig und aufwändig, daher sollte man sie nur einmal, dafür aber richtig und gründlich machen, sozusagen ein für allemal. Da die Anwälte nicht immer gleich bleiben, sollte eine möglichst komplette "Zweitakte" von den UnterstützerInnen oder Angehörigen verwaltet werden. Unterlagen Wenn Sie Ihre Gutachten, gutachtlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB, den Maßregelvollzugs-Verlauf der Unterbringung - insbesondere im Hinblick auf Behandlungspläne - überprüfen lassen möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass möglichst alle wichtigen Unterlagen beisammen sind (Zweitakte, am besten in digitalisierter Form durch PDFs). Dazu gehören: Urteil, Unterbringungsgutachten, alljährliche Stellungnahmen nach § 67e StGB, externe und sonstige Gutachten wie z.B. zur Zwangsmedikation, Betreuung, Geschäftsfähigkeit. Krankenakte Hier ist der Verlauf, Therapien und Behandlung, Behandlungspläne, Verhaltensbeobachtungen, Medikation, Zwangsmaßnahmen, z.B. Fixierungsanordnungen und Fixierungsprotokolle, dokumentiert. Wenn Sie den ganzen Verlauf in ihren Einrichtungen überprüfen lassen wollen, ist es sinnvoll, diese Akten zu organiseren. Sie kann der Rechtsanwalt oder ein Bevollmächtigter anfordern oder einsehen und sie sollten bei dieser Gelegenheit fotokopiert oder fotografiert werden, damit auf sie Bezug genommen werden kann und diese Unterlagen für kritische Prüfungen zur Verfügung stehen. Chronologien Falls Sie Chronologien anlegen ist bei der Namensgebung der Dateien folgendes Format zu empfehlen: JJJJ_MM_TT_Kurzthema. Vorteil: der Computer sortiert dann von allein chronologisch. |
Maßregelvollzugsgesetze
gibt es erst in einigen Bundesländern, hier eine Übersicht zu
den verschiedenen Gesetzen zum Thema Unterbringung, Psychisch Kranke und
Maßregelvollzug.
Bund-/ Bundesland | PsychKG | MRegVollzG | UnterbringG | Sonstiges |
Bund: Deutsche
Gesetze im Internet
_ |
_ | _ | _ | StVollzG, StVollstrO, StGB, StPO, JGG, ZPO, FamFG, |
Baden-Württemberg | _ | _ | UBG | _ |
Bayern | _ | _ | UBG | _ |
Berlin | PsychKG | _ | _ | _ |
Brandenburg | PsychKG | _ | _ | _ |
Bremen | PsychKG | _ | _ | _ |
Hamburg | _ | MVollzG | _ | _ |
Hessen | _ | MRVG | _ | _ |
Mecklenburg-Vorpommern | PsychKG | _ | _ | _ |
Niedersachsen | _ | MVollzG | _ | _ |
Nordrhein-Westfalen | _ | MRVG | _ | _ |
Rheinland-Pfalz | _ | MVollzG | _ | _ |
Saarland | _ | MRVG | _ | _ |
Sachsen | PsychKG | _ | _ | _ |
Sachsen-Anhalt | _ | MVollzG | _ | _ |
Schleswig-Holstein | _ | MVollzG | _ | _ |
Thüringen | PsychKG | _ | _ | _ |
Menschenrechte im Maßregelvollzug
Black
Box Psychiatrie Patienten in Fesseln
BVerfG
zur Notdurftverrichtung und Menschenwürde
Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen
"Sachverhalt und Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer, der eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen
Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt,
wurde im November 2009 wegen plötzlich auftretender krampfartiger
Schmerzen im Unterleib von mehreren Justizvollzugsbediensteten in eine
Klinik verbracht. Ihm wurden dabei Hand- und Fußfesseln angelegt,
die auch während der Behandlung in der Klinik nicht abgenommen wurden.
Im Beisein der Justizvollzugsbediensteten und von Polizeibeamten wurden
ihm im Behandlungszimmer mehrere Einläufe verabreicht. Dabei wurde
ihm nicht gestattet, im Anschluss daran die im Behandlungszimmer befindliche
fensterlose Toilette aufzusuchen. Vielmehr musste er seine Notdurft im
Beisein der Beamten im Behandlungszimmer auf einem Toilettenstuhl verrichten.
Die Strafvollstreckungskammer stellte rechtskräftig
fest, dass die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die fortdauernde
Fesselung des Beschwerdeführers anlässlich des Krankenhausaufenthaltes,
rechtswidrig waren.
Zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Diesen Antrag lehnten Land- und Oberlandesgericht mangels hinreichender
Erfolgsaussicht ab. Die Fesselung habe zwar einen erheblichen Eingriff
in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und auch in die Menschenwürde
des Beschwerdeführers dargestellt; dieser sei jedoch durch die Entscheidung
der Strafvollstreckungskammer auch ohne Geldentschädigung hinreichend
ausgeglichen.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und offensichtlich begründet.
Die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzt den Beschwerdeführer
in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung
mit Art. 20 Abs. 3 GG und ist daher aufzuheben.
Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit
zuwider, wenn ein Fachgericht das Zivilprozessrecht dahingehend auslegt,
dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren
„durchentschieden“ werden können. Dies ist der Fall, wenn Prozesskostenhilfe
für eine maßgeblich von einer Einzelfallbetrachtung abhängige,
von der Rechtsprechung noch nicht geklärte Entschädigungsfrage
wegen einer - vom Fachgericht selbst als gegeben erachteten - Menschenwürdeverletzung
versagt wird.
Zwar ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung
abstrakt geklärt, dass auch bei Verletzungen der Menschenwürde
nicht in jedem Falle eine Wiedergutmachung durch Geldentschädigung
auszugleichen ist. Zur Frage, wann eine Entschädigungspflicht besteht,
gibt es jedoch noch keine obergerichtliche Rechtsprechung, die vorliegend
zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren herangezogen
werden könnte.
Diese Prüfung in das Prozesskostenhilfeverfahren
vorzuverlegen und damit eine bloß summarische Prüfung an die
Stelle des Erkenntnisverfahrens treten zu lassen überspannt die Anforderungen
an die Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren. Dies gilt insbesondere
vor dem Hintergrund, dass in Fällen der Menschenwürdeverletzung
die entschädigungspflichtige Erheblichkeitsschwelle niedriger als
bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
anzusetzen ist."
"Feuertod in russischer Psychiatrie. 37 Menschen starben in der Nacht auf Freitag, als in einer Klinik ein Brand ausbrach. Der unvorsichtige Umgang eines Patienten mit Feuer dürfte die Ursache für den Unfall in dem Heim gewesen sein. Feuertod in russischer Psychiatrie ... " [dP 13.9.13]
Psychiatrie(geschichte) Ausland- Freeman, D. (2007). Suspicious Minds: The Psychology of Persecutory Delusions. Clinical Psychology Review, 27, 4, 425-427
- Kendell, R. E. (1978). Die Diagnose in der Psychiatrie. Stuttgart: Enke.
- Kendell, R. & Jablensky, A. (2003). Distinguishing Between the Validity and Utility of Psychiatric Diagnoses, Am J Psychiatry; 160:4-12.
- Klee, Ernst (1971). Die armen Irren. Das Schicksal der seelisch Kranken. Düsseldorf : Patmos.
- Klee, Ernst (1973). Knast-Reportagen. Stein (Nürnberg): Laetare-Verlag.
- Klee, Ernst (1978). Psychiatrie-Report. Frankfurt/M: Fischer.
- Klee, Ernst (1979). Pennbrüder und Stadtstreicher. Frankfurt aM: Frankfurt: Fischer.
- Klee, Ernst (1993). Irrsinn Ost. Irrsinn West. Psychiatrie in Deutschland. Frankfurt/M: Fischer.
- Klee, Ernst (1994). Euthanasie" im Nationalsozialismus. Wien : J und V, Ed. Wien, Dachs-Verl.
- Klee, Ernst (1997). Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. Frankfurt aM: Fischer.
- Klee, Ernst (2001). Deutsche Medizin im Dritten Reich. Frankfurt aM: Fischer.
- Klee, Ernst (2004). Was sie taten - was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt aM: Fischer.
- Rasch, Wilfried (2001). Gefährliche Psychiatrie. Bonn: DFG forschung, 4/2001, 25-26.
- Rosenhan, D. L. (1973) On Being Sane in Insane Places. Sciences 179, 250-258. [Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.]
- Schwenk, Eva (2004). Fehldiagnose Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Norderstedt: Books on Demand. [Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel in der Psychiatrie. Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit Menschen, die psychisch leiden, die angeblich selbst nicht wissen, was sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Das Buch dokumentiert Verbrechen an psychiatrischen Patienten, begangen aufgrund einer unwissenschaftlichen Diagnostik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen diese Verbrechen ermöglichen. Auf erschreckende Weise wird dem Leser das allgemeine Verständnis von psychischem Erleben ebenso klar, wie die Notwendigkeit einer Erarbeitung von Kontrollkriterien für die psychiatrische Praxis. Die Autorin ist Diplom-Psychologin. Durch ihre Tätigkeit als gerichtliche Betreuerin psychiatrischer Patienten hat sie von Menschenrechtsverletzungen in einer psychiatrischen Klinik erfahren, sie dokumentiert und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eingefordert, die niemals stattgefunden hat.]
- Spitzer, R. L. (1983). Compr Psychiatry. Psychiatric diagnosis: are clinicians still necessary? Sep-Oct;24(5):399-411.
Weitere
Literaturquellen (Auswahl) siehe bitte auch
hier
und da.
Psychiatrie in der IP-GIPT
. | einheitswissenschaftliche
Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus, der Logischen
Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus
auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener
Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen
wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch
und diesbezüglich im Ein- klang mit dem Wiener
Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine
Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen
Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer
einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt
an die allgemeine
formale Beweisstruktur.
Schulte, Joachim & McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma des Logischen Empirismus. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Geier, Manfred (1992). Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono). Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Mannheim: BI. |
Wissenschaft [IL] schafft Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches. Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (Laienkriterium). Siehe hierzu bitte das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergeben." |
Allgemeine
wissenschaftliche
Beweisstruktur
und beweisartige Begründungsregel
Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt, wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang) gelangt. Ein Beweis oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0 => A1 => A2 => .... => Ai .... => An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbar nachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. |
__
Epidemiologie
__
Komorbidität (Treffliche Medizinerweisheit: "Man kann auch Läuse und Flöhe haben")
__
Konstruktion der Seele aus psychologischer Sicht. (nach)Allgemeines und Integratives
Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell Im allgemeinen Modell wird von einem Systemstörungsmodell ausgegangen, bei dem wir folgende Entwicklungsstadien unterscheiden: 1) Ursachen, Bedingungen und Auslöser der Störung. 2) die Bewertung einer Störung als Krankheit. Zum Wesen der Krankheit definiert man zweckmäßig eine - wichtige - (Funktions-) Störung (nach Gustav von Bergmann [1878-1955] 1932). 3) unterschiedliche Auswirkungen (lokale, zentrale, allgemeine, spezielle) der Störung. 4) Erfassen und Informationsverarbeitung der Störung und 5) aus Wiederherstellungsprozeduren: der Auseinandersetzung zwischen den Kräften der Störung und der Heilung. Störungen können exogener (ausserhalb des Systems) oder endogener (innerhalb des Systems) Natur sein. Störungen haben im allgemeinen Ursachen, womit sich in der allgemeinen Krankheitslehre die Ätiologie beschäftigt. Entwickelt sich eine Störung in der Zeit, wie meistens, heißt dieser Vorgang Pathogenese. Unklar ist meist der Symptombegriff, der eine dreifache modelltheoretische Bedeutung haben kann:__
1) es ist ein Zeichen der Störung (z. B. bestimmte Antigene im Körper; Angst);
2) es ist ein Zeichen der Spontanreaktion auf die Störung (z. B. bestimmte Antikörper gegen die Antigene; Vermeiden);
3) es ist ein Zeichen der Wiederherstellungsprozedur, also Ausdruck des "Kampfes" zwischen Krankheit und Heilungsvorgängen (z. B. Fieber; Ambivalenzkonflikt zwischen Vermeiden und Stellen).
DasUrsachenproblem ist wissenschaftstheoretisch problematisch aus zwei prinzipiellen und aus einem vermeidbaren Grund: (1) Im Kausalitätskonzept gibt es streng betrachtet nur einen vielfach verzweigten Baum von Ursachen. Jede ausgemachte Ursache kann prinzipiell wiederum auf andere Ursachen zurückgeführt oder zumindest auf andere zurückgeführt gedacht werden. Welche dieser vielen Ursachen soll als die besondere ausgezeichnet werden? In der Wirklichkeit handelt es sich wohl meist um einen Ursachenkomplex, ein Netzwerk von Bedingungen. (2) Man muß zwischen Bedingungen (Rahmen- oder Randbedingungen), Anlässen oder Auslösern, Neben- und Begleiterscheinungen unterscheiden, was häufig sehr schwierig ist.
Praktische Anwendung und Veranschaulichung: Das Buch Eva -Ticket ins Paradies.(3) Die psychischen Ereignisse können mehrperspektivisch betrachtet werden: z. B. physikalisch, biologisch, chemisch, physiologisch, neurologisch, internistisch, psychopharmakologisch, immunologisch, kybernetisch, psychologisch, sozial-ökonomisch, sozialpsychologisch, sozial-rechtlich und kommunikativ. Hinzu kommt, daß in der Computermetapher Hardware als körperlich und Software als psychisch die Realisation im "Betriebssystem Mensch" vielfach miteinander verflochten und vernetzt ist. Man kann es den biokybernetischen Ereignissen im Körper nicht unbedingt ansehen, ob sie "Hardware" oder "Software" repräsentieren. So finden wir häufig in den Mitteilungen und Büchern drei Ebenen durcheinander gehend: a) Perspektive (z. B. physikalisch, chemisch, biologisch, medizinisch, psychologisch, sozial), b) Hard- oder Software-Repräsentation, c) Ursache, Neben- und Begleiterscheinung oder Wirkung. Unbeschadet der Probleme, ist die konzeptionelle Vorsehung einer oder mehrerer Ursachen (Bäume oder Zweige) natürlich sinnvoll und vernünftig. Die Neigung mancher SystemikerInnen und VulgärkonstruktivistInnen, das Ursachenproblem herunterzuspielen oder gänzlich für überflüssig zu erklären, können wir in der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie weder teilen noch akzeptieren. > Krankheitsbegriff.
Okkult, Okkultismus [W]
__
OperationalisierungVieles, was wir Seele und Geist zurechnen, ist nicht direkt beobachtbar. Die Merkmale von Seele und Geist sind Konstruktionen. Daher sind Aussagen über Seele und Geist (befinden, fühlen, denken, wünschen, wollen, eingestellt sein, ...) besonders anfällig für Fehler. Damit man sich nicht in rein geistigen Sphären bewegt, ist es daher in vielen Fällen sinnvoll, ja notwendig, unsere Konstruktionen seelischer Merkmale und Funktionsbereiche an Konkretes, Sinnlich-Wahrnehmbares, Zählbareszu knüpfen. Damit haben wir die wichtigsten praktisches Kriterien für Operationalisiertes benannt (in Anlehnung an das test-theoretische Paradigma; Stichwort Operationalisierung bei Einsicht und Einsichtsfähigkeit)
Ein Begriff kann demnach als operationalisiert gelten, wenn sein Inhalt durch wahrnehm- oder zählbare Merkmale bestimmt werden kann. Viele Begriffe in der Psychologie, Psychopathologie, in Gesetzen und in der Rechtswissenschaft sind nicht direkt beobachtbare Konstruktionen des menschliches Geistes und bedürften daher der Operationalisierung. Welcher ontologische Status oder welche Form der Existenz ihnen zukommt, ist meist unklar.
Das Operationalisierungsproblem von Fähigkeiten. Ob einer etwas kann oder nicht, lässt sich im Prinzip leicht prüfen durch die Aufforderung, eine Fähigkeitsprobe abzulegen in der eine Aufgabe bearbeitet wird, z.B. die Rechenaufgabe 12 - 7 + 1 = ? Hierbei gibt es eine ganze Reihe richtiger Lösungen, z.B.: (1) die Hälfte des ersten Summanden, (2) 5 + 1, 7 - 1 oder (3) die, an die die meisten zuerst denken: 6. Will man prüfen, ob jemand rechtmäßige von unrechtmäßigen Handlungen unterscheiden gibt kann, gibt man z.B. 10 Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden vor und lässt diese bearbeiten, etwa als einfacher Ja-Nein-Test oder als Begründungs- oder Erörterungsaufgabe, wenn tiefere Einblicke gewünscht werden. Doch wie will man herausbringen, ob jemand vor drei Monaten, am TT.MM.JJJJ um 13.48 Uhr als man einen Gegenstand (z.B. einen Fotoapparat) in seiner Tasche wiederfand, wusste, dass dieser Gegenstand nicht in seine Tasche hätte gelangen dürfen?
> Drei Beispiele Innere Unruhe, Angst, Depression (Quelle)
Merkmal (latente Dimension) Operationalisierung(en) (a) Innere Unruhe Ich bin innerlich unruhig und nervoes. (b) Angst Ich fuehle Angst. (c) Depression Nicht selten ist alles wie grau und tot und in mir ist nur Leere.Zur Geschichte des Operationalisierungsbegriffs in der Psychopathologie___
Kendell (1978) berichtet, S. 27f: "Vor einigen Jahren machte der Philosoph Carl Hempel einem Publikum von Psychiatern und klinischen Psychologen, die an Fragen der Diagnose und der Klassifikation interessiert waren, in taktvoller Weise den Vorschlag, sie sollten das Problem dadurch angehen, daß sie „operationale Definitionen" für alle die verschiedenen Krankheitskategorien in ihrer Nomenklatur entwickelten (Hempel 1961). Dies war wirklich der einzige Rat, den ein Philosoph oder Naturwissenschaftler überhaupt hätte geben können. Der Ausdruck operationale Definition wurde ursprünglich von Bridgman (1927) geprägt, der ihn folgendermaßen definierte:
„Die operationale Definition eines wissenschaftlichen Begriffes ist eine Übereinkunft des Inhalts, daß S auf alle die Fälle — und nur auf die Fälle — anzuwenden ist, bei denen die Durchführung der Testoperation T das spezielle Resultat 0 ergibt."
Wie Hempel selbst zugibt, muß im Rahmen der psychiatrischen Diagnose der Ausdruck „operational" sehr großzügig interpretiert werden, um auch noch bloße [>28] Beobachtungen mit einschließen zu können. Im Grunde genommen sagt er nicht mehr, als daß die Diagnose S auf alle die Personen, und nur auf die, angewandt werden sollte, die das Merkmal O bieten oder die dem entsprechenden Kriterium genügen, wobei nur die Voraussetzung erfüllt sein muß, daß O „objektiv" und „intersubjektiv verifizierbar" ist und nicht nur intuitiv oder einfühlend vom Untersucher erfaßt wird.
Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, wie man eine ganze Reihe klinischer Bilder, von denen viele quantitativ variieren und kein einzelnes gewöhnlich ausreicht, die fragliche Diagnose zu stellen, auf ein einziges objektives Kriterium 0 reduzieren kann. Dies ist offensichtlich eine schwierige und verwickelte Aufgabe. Ein großer Teil dieses Buches ist direkt oder indirekt mit der Art und Weise befaßt, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Deshalb ist es angezeigt, an dieser Stelle zwei allgemeine Prinzipien, die sich hierauf beziehen, aufzustellen. Erstens müssen Einzelsymptome oder Merkmale, die verschiedene Ausprägungsgrade haben können, in dichotome Variable umgewandelt werden, indem man ihnen bestimmte Trennungspunkte zuteilt, so daß die Frage nicht länger lautet: „weist der Patient das X auf? " oder auch „wieviel X weist er auf? sondern „weist er soviel X auf? ". Zweitens muß das traditionelle polythetische Kriterium in ein monothetisches umgewandelt werden. Dies läßt sich ganz einfach durchführen. Anstatt zu sagen, die typischen Merkmale der Krankheit S seien A, B, C, D und E, und die Mehrzahl von ihnen müßte vorhanden sein, bevor die Diagnose gestellt werden kann, müssen A, B, C, D und E algebraisch kombiniert werden, sodaß eindeutig festgelegt ist, welche Kombinationen dem Kriterium O genügen und welche nicht.
Man könnte z.B. die Übereinkunft treffen, daß beliebige drei oder vier der fünf Merkmale dem Kriterium 0 genügen, aber andere, komplexere Kriterien wären ebenfalls zu akzeptieren unter der Voraussetzung, daß sich jede mögliche Kombination damit abdecken ließe."
Pathogenese Entwicklung der Störung, > Krankheit.
__
Störung > Norm, Wert, Abweichung (Deviation), Krank (Krankheit), Diagnose. "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
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SymptomKleinste Einheit für eine Störung, die aus Daten nach Regeln erschlossen und gedacht werden.__
Symptomverzeichnis nach PSE, Wing et al. (1984).
SyndromName für eine als typisch gedachte Konfiguration von Symptomen, wobei nach dem medizinischen Krankheitsmodell einem Syndrom unterschiedliche Störungen mit Krankheitswert oder Erkrankungen zugeordnet sein sein können, so daß sich hier die Differentialdiagnose der Ätiologie stellt.__
Gross (1969, S. 15f) führt zur Geschichte des Syndrombegriffs aus:
"Heute hat sich unter dem Eindruck des Standardwerkes von LEIBER und OLBRICH [84] sowie ähnlicher ausländischer Publikationen [33, 277] sozusagen zwischen Symptom und Krankheit das Syndrom (....... = zusammenlaufend, übereinstimmend) geschoben. Der Ausdruck Syndrom wurde bereits von Hippokrates sowie von Galen als Begriff für eine Gruppe von Krankheitszeichen benutzt. Werden Syndrome — wie das gelegentlich geschieht — als reine Symptomkombinationen verstanden, haben sie allenfalls Bedeutung im Sinne einer Vereinfachung. Symptomenkomplexe (oder „Syndrome" in diesem allgemeinen Sinn) dürfen nicht mit Diagnosen verwechselt werden.
Eine Anämie oder ein Pleuraerguß sind z. B. solche Symptomenkomplexe, die allenfalls symptomatische Maßnahmen erlauben. Erst die Diagnosen: 'Perniciöse Anämie' bzw. 'Tuberkulöse Pleuritis' erlauben eine kausale Behandlung.
In einigen neueren amerikanischen Arbeiten (z.B. [37]) wird Syndrom weitgehend identifiziert mit den Clusters (Gruppen, Haufen) der Sets einer medizinischen Taxonomie (s. dazu auch Abschnitt 4.24).
Ohne weiteres Eingehen auf die komplizierte Abgrenzung [84, 368] sei hier zusammengefaßt, daß die meisten Kliniker heute unter einer Krankheit eine Gruppe von Symptomen mit einheitlicher Entstehung (Pathogenese) und einheitlicher tieferer Ursache (Ätiologie, s. u.), unter einem Syndrom eine ähnliche Gruppe von Symptomen mit unbekannter der verschiedener Ursache verstehen. LEIBER [84] definiert in gleichem Sinn: „Ein symptomatologisch einheitliches Krankheitsbild, dessen Auslösungs- und Gestaltungsfaktoren unbekannt, vieldeutig oder plurikausal (... polyätiologisch ... polypathogenetisch ...) sind." Auch in der treffenden Formulierung wird man ihm folgen müssen, daß der Syndrombegriff ein erstes, großes, weit gefaßtes nosologisches Sammelbecken, ist, gewissermaßen für die „Krankheiten im Wartestand". Dagegen halte ich die Einbeziehung der individuellen physischen und psychischen Reaktionen in den Syndrombegriff für verfehlt. Hier wird die Polarität zwischen Krankheiten (in deren Vorfeld LEIBER mit Recht auch das Syndrom verlegt) und Kranken, zwischen nosologischer Typisierung und Berücksichtigung der individuellen Reaktion (s. Kap. 1.2) verwässert — gewiß zum Schaden der begrifflichen Klarheit. Auch sonst hat es nicht an Kritik des Syndrombegriffes gefehlt. So muß verlangt werden, daß die Kombination von Symptomen eine mehr als zufällige ist [361] — eine theoretisch einleuchtende, aber bei den oft seltenen Syndromen schwer zu erfüllende Forderung. Verständlicherweise ist die Tendenz zur Aufteilung von Krankheitseinheiten relativ groß, besonders wenn die Verknüpfung mit einem Eigennamen der per-[>16]sönlichen oder nationalen Eitelkeit entgegenkommt. Da viele Syndrome aber statt langatmiger Aufzählung der Merkmale mit einem Namen (oft: welchem von vielen?) ausreichend gekennzeichnet sind, werden wir wohl auch in Zukunft mit ihnen zu tun haben.
LEIBER [368] gab neuerdings folgende Zahlen: Sein Buch enthält 1600 Syndrome, seine Kartei 3500 (auf deren Aufführung er zum Teil wegen ihrer Unbestimmtheit verzichtet hat). Er rechnet mit derzeit etwa 30 000 Krankheiten und Syndromen sowie mit mindestens einer Verdoppelung innerhalb der nächsten 10—12 Jahre. Vergleichsweise enthält der derzeit beste klinische Diagnosenschlüssel in deutscher Sprache von IMMICH [67] rd. 8000 nosologische und 750 topographische Begriffe, die parallel benutzt werden sollen. Eine amerikanische Schätzung kommt auf etwa 10 000 bekannte Krankheiten und 100 000 erfaßbare Befunde [409]. Alle diese Zahlen sind allerdings noch um einen gewissen Prozentsatz von Synonyma zu vermindern, die teilweise erst eine künftige taxonomische Klassifizierung aufdecken wird (s. auch Abschnitt 4.24).
Die Diagnose als Verknüpfung von Symptomen und Krankheiten hat von der Tatsache auszugehen, daß die meisten Symptome bei mehreren Erkrankungen vorkommen und umgekehrt — ja, daß die bereits genannten unspezifischen Symptome bei einer Vielzahl von Krankheiten beobachtet werden. Ausgehend von einem Leitsymptom, wie z, B. Schwindel, wird man also eine Anzahl von Krankheiten unterscheiden müssen. Dieses Ziel nennt man Differentialdiagnose, den Weg dorthin Differentialdiagnostik.
Streng genommen gibt es zwei Arten von Differentialdiagnostik: Eine allgemeine (semiologische), die von bestimmten Krankheitserscheinungen ausgehend die möglichen Ursachen katalogisiert, und eine spezielle (nosologische), die für die einzelnen Krankheiten aufzählt, von welchen ähnlichen sie mit welchen Mitteln abgegrenzt werden müssen. Tatsächlich sind die meisten Lehrbücher der Differentialdiagnostik Kombinationen aus beiden Ansprüchen. Es wird auch wenig beachtet, daß „Differentialdiagnose" ein schlechter Ausdruck, ein typisch lateinisch-griechischer [griechisch] ("Sag eines mit zwei Worten") ist: Differentiare heißt unterscheiden, [griechisch oder griechisch] ist die Unterscheidung, zusammen also: Die Unterscheidung des Unterschiedes oder des Unterscheidbaren. Auch der Gebrauch von "Differentialdiagnose" ist verschieden: Man gelangt zur Differentialdiagnose, d.h. zur Feststellung der tatsächlich vorliegenden Krankheit. Bei der systematischen Darstellung von Krankheiten werden andererseits deren Differentaldiagnosen, d. h. gerade die in diesem Fall nicht zutreffenden, abzugrenzenden Erkrankungen aufgezählt."
Tests, psychologische, psychopathologische
Lienert (1979) schreibt S. 207: "Das Wort „Test", stammt bekanntlich aus dem englischen Sprachgebrauch und bedeutet soviel wie Probe. Obwohl unter Fachpsychologen meist noch die englische Pluralform verwendet wird, betrachten wir den Begriff als eingedeutscht und deklinieren ihn entsprechend. FN1.
Das Wort „Test" hat in der Psychologie eine mehrfache Bedeutung. Man versteht darunter:1. Ein Verfahren zur Untersuchung eines Persönlichkeitsmerkmals.Unter diesen Bedeutungen ist die erste die weitaus wichtigste; sie soll
2. Den Vorgang der Durchführung der Untersuchung.
3. Die Gesamtheit der zur Durchführung notwendigen Requisiten.
4. Jede Untersuchung, sofern sie Stichprobencharakter hat.
5. Gewisse mathematisch-statistische Prüfverfahren (z. B. Chi2-Test).
in der folgenden Definition in ihren in diesem Zusammenhang wesentlichen Punkten festgelegt werden:
Definition: Ein Test ist ein wissenschaftliches Routineverfahren zur Untersuchung eines oder mehrerer empirisch abgrenzbarer Persönlichkeitsmerkmale mit dem Ziel einer möglichst quantitativen Aussage über den relativen Grad der individuellen Merkmalsausprägung. FN2"> Grundlegende Voraussetzungen psychologischer Tests.__
Testpsychologische Gütekriterien Objektivität, Reliabilität, Validität
Die Welt der Wissenschaft ist Jahrtausende ohne die testpsychologischen bzw. testtheoretischen Kriterien Objektivität, Reliabilität und Validität ausgekommen. Man kann oder sollte sich deshalb sogar fragen: hat die Psychologie tatsächlich relevantes Neues mit diesen Kriterien geschaffen oder ist dies nur eine Besonderheit der Psychologie, speziell der Testpsychologie oder der psychologischen Testtheorie? Und falls: warum? Das Problem der Meßgenauigkeit ist den Menschen seit sie messen bekannt, wenn auch die persönliche Gleichung bei der Sternbeobachtung erst ziemlich spät entdeckt wurde (Bessel 1821). Dieser systematische Fehler betrifft die Objektivität der Beurteilung. Doch wie steht es um die sog. Validität. Die Kurzformel besagt, eine Beurteilung ist valide, wenn das beurteilt, was sie beurteilen soll. In einer Prüfung, anders vielleicht als bei einer Bewerbung, soll also Wissen und Können und nicht die Attraktivität oder die Sprachgewandtheit des Prüflings beurteilt werden. Wir alle wissen natürlich, dass in die Beurteilung von Menschen viele Faktoren einfließen, darunter auch solche, die mit dem interessierenden Sachverhalt kaum etwas zu haben.
__Objektivität, Reliabilität und Validität__
Die drei wichtigsten testtheoretischen Kriterien, die man aber ganz allgemein auf Datenerhebungsmethoden anwenden kann. Objektivität heißt, dass ein Ergebnis (Befund, Diagnose) unabhängig vom Untersucher bzw. Datenerheber gleich sein sollte. Reliabilität meint die Genauigkeit der Erfassung. Und Validität schließlich meint, dass das Datum für die Zuordnung richtig sein sollte. Ein Validitätsproblem liegt vor, wenn ein Verfahren nicht das feststellt, was es feststellen soll. Ein Reliabilitätsproblem ist gegeben, wenn die Erfassung dessen, was festgestellt werden soll, ungenau ist. Und ein Objektivitätsproblem liegt vor, wenn unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, wenn unterschiedliche Untersucher die Datenerhebung betreiben. Früher hing die psychiatrische Diagnose oft davon ab, an welchen Psychiater oder an welche Einrichtung man geriet, d.h. die Feststellungen war sehr vom Untersucher oder der Einrichtung abhängig.
Exkurs: Es ist ein völlig falscher Satz der sog. „Klassischen Testtheorie“ (KTT), wenn sich dort bereits formal aus dem Ansatz ergibt, dass die Validität von der Reliabilität abhängt. Genau gilt dort: Die Wurzel aus dem Reliabilitätskoeffizienten ist eine obere Schranke für den Validitätskoeffizienten (> Rosenhan: Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.] Die richtige Relation müßte eher umgekehrt lauten, dass ein Test überhaupt nur dann reliabel (genau) messen kann, wenn er überhaupt das Richtige misst, weil es ja wohl keinen Sinn macht, zwar sehr genau, aber das Falsche zu messen. Aber man kann die Genauigkeit einer Messung unabhängig vom richtigen Objekt der Messung denken. Dann dürfte aber die Relation, dass die Wurzel aus dem (korrelativen) Reliabilitätskoeffizienten für die Validität eine obere Grenze darstellt, nicht gelten, das diese Relation ja gerade eine Abhängigkeit ausdrückt. Der zweite große Doppelfehler der KTT ist, dass die Reliabilität (Zuverlässigkeit) offenbar als Merkmal dem Test falsch zugeordnet wird, wobei der Einzelfall völlig untergeht. Die Psychologie "misst" am Menschen. Daher ist Meßgenauigkeit immer auch von dem Menschen, an dem gemessen wird, abhängig. In der sog. klassischen Testtheorie wird die Meßgenauigkeit aber als Test-Kennwert für eine Normgruppe definiert und nicht für einen Einzelfall, wie er uns in der Praxis immer begegnet.
Margraf (1994, S. 7, Mini-DIPS) berichtet: "Rosenhan (1973) ließ zwölf freiwillige Versuchspersonen ohne jegliche psychische Störungen in verschiedene psychiatrische Kliniken einweisen. Bei der Aufnahme sollten die Pseudopatienten lediglich ein Symptom berichten, ansonsten jedoch völlig zutreffende Angaben über sich und ihre Lebensumstände machen. Als Symptom wählte der Autor ein Verhalten aus, das noch nie in der Fachliteratur beschrieben worden war: Die Versuchspersonen sollten angeben, sie hörten Stimmen, die (in deutscher Übersetzung) "leer", "hohl" und "bums" sagten. Unmittelbar nach der Aufnahme berichteten die "Patienten" nicht mehr von diesem Symptom und verhielten sich auch ansonsten völlig normal. Trotzdem wurden alle Patienten als psychotisch diagnostiziert (elfmal als schizophren, einmal als manisch-depressiv). Es lag also ein außerordentlich hohes Ausmaß an diagnostischer Übereinstimmung vor. Dennoch waren alle Diagnosen falsch, sie besaßen also keine Validität."
Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.
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Objektivitäts-Paradigma
Eine Beurteilung heißt in dem Maße objektiv, wie unterschiedliche BeurteilerInnen einen Sachverhalt gleichermaßen beurteilen, schätzen oder messen.
Reliabilitäts-Paradigma
Eine Ausprägungsschätzung oder Messung einer Ausprägung eines Merkmals ist in dem Maße reliabel, wie sie gleiche Werte unter gleichen Bedingungen schätzt oder misst.
Validitäts-Paradigma
Eine Aussage zu einem Sachverhalt ist in dem Maßen valide, wie die Aussage den Sachverhalt erfasst.
Vertrauen, Vertrauensbasis, Vertrauensbeziehung
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Wahn.
Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkenntnisquellen entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich, dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkenntnisse ablehnen, er entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
Infos zum Wahn in der IP-GIPT:___Wissenschaftliches Wahnsystem am Beispiel Mollath. Einige Wahnbegriffe im AMDP-System. Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten (Diagnostik). Wahnformen. Wahnfälle. Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter). "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt". Unterscheiden Wahn und Glauben. Mehr zum Wahn > Überblick Wahn.
Zwei Beispiele (Identitäten geschwärzt)In beiden Fällen, erst aus der Forensik Straubing, dann aus Rosenheim, wird Wissenschaft beansprucht und versprochen
Aus Rosenheim:
Querverweise
Standort: Nachrichten aus der Psychiatrie und Umfeld.
*
Links: Psychiatrie in der IP-GIPT.
Gewaltanwendung und Zwang in der forensischen Psychiatrie.
Potentielle Fehler in forensisch-psycho-pathologischen Gutachten.
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Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
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Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Nachrichten aus der Psychiatrie und Umfeld. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm
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Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
07.12.19 Zweifel am Rosenhan-Versuch vermerkt.
11.02.17 Kendell Zitat korrigiert und ergänzt.
21.02.16 Linkfehler geprüft und korrigiert.
02.03.15 Linkfehler geprüft und korrigiert.
25.11.14 Psychisch Kranke vor Gericht: Mit Messer auf Arzt eingestochen.
14.11.14 Er fühlt sich wie der zweite Mollath.
13.11.14 Weshalb kommt Ulvi nicht endlich frei".
11.11.14 Weggesperrt und vergessen - Psychiatrieopfer in Deutschland.
05.11.14 Ulvi Kulac: Bayreuther Justizpsychiatrie unfähig ?
06.10.14 Lebenskrise oder Krankheit – wo verläuft die Grenze? (DGPPN)
01.10.14 Psychiater-Gutachten: Schadensersatz für kaltgestellte Steuerfahnder.
26.09.14 Psychiatrische Gutachten. Fangfragen für Simulanten.
09.09.14 Gustl Mollath bei der Akademischen Gesellschaft in Gießen.
04.09.14 Die Brand-Rede Ilona Haslbauers.
30.08.14 SPD legt zum Fall Haderthauer zwei Rechtsgutachten vor.
23.08.14 Ziegert (taz-Interview) Maßregelvollzug ein rechtsfreier Raum.
14.08.14 Iloana Haslbauer heute entlassen und von Gustl Mollath abgeholt.
12.08.14 Das neue Heft 3, 2014 der FPPK (Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie, Auswahl).
11.07.14 Demonstration in Landshut. Freiheit & Gerechtigkeit für Ilona Haslbauer - Weg mit § 63 StGB !
25.06.14 Leserbrief an die NN: Falsche Suggestivbehauptung Zwang: es gibt spätestens seit 1801 Alternativen.
23.05.14 Bei lebendigem Leibe verfault.
22.05.14 "Sachgerechte Elektroschocls" und 114 Tage in die Isolierzelle.
20.05.14 Vortrag Leygraf: Phänomenologie islamistischer Straftäter.
14.05.14 Freispruch für Dennis Stephan.
10.05.14 Diagnosewandel nach Unterbringung - Kritisches von Kröber.
09.05.14 Psychiater-Fall: Bis zu 13 Urteile könnten kippen. * Zwangsunterbringung soll zeitlich begrenzt werden *
19.04.14 Akten in Forensik Taufkirchen beschlagnahmt.
06.04.14 Wie Überprüfungen von Maßregelvollzugs-Beweisfragen organisieren? - Empfehlungen.
25.03.14 Neue Rubrik: Hitlers Helfer. Psychiatrie im Nationalsozialismus * erfasst, verfolgt, vernichtet ... Ausstellungseröffnung.
25.03.14 Neue Rubrik: Forensische Psychiatrie vor Gericht, Erneuter Prozess Ilona Haslbauer 25.03.2014.
03.03.14 40 Jahre Psychiatriereform Triest.
28.02.14 Quer über Taufkirchen u. Fixierungen * Ist die Forensische Psychiatrie eine Wissenschaft und woran könnte man das erkennen?
27.02.14 Nachrichten zu Gustl Mollath.
24.02.14 Hinweis auf Vortrag Prof. Dr. Dieckhöfer vor Münchner Medizinstudenten.
18.02.14 Fixierungstatistik * Klinikchef rechtfertigt sich für Fixierungen.
17.02.14 Neu: Wissenschaft und Forschung * Neues Forschungsnetz *
16.02.14 Taufkirchen: 9813 Stunden in Fesseln * Psychiatriereform: Müller will unabhängige Kontrollen im Maßregelvollzug * Stephan eigene Internetseite *
15.02.14 Überblick Gesetze: Unterbringung, Psychisch Kranke und Maßregelvollzug.
14.02.14 Gerichte geben Gutachtern häufig Tendenzen vor.
13.02.14 Korrektur Aussage Michael von Cranach. Ursprünglicher Text: "Dr. Michael von Cranach erinnert sich, dass in den 26 Jahren seiner Leitung in Kaufbeuren vielleicht 1-2 mal Fixierungen von mehreren Stunden vorkamen. In England seien sie sogar verboten. Stattdessen arbeitete Kaufbeuren wie die Engländer mit der meist effektiven Festhaltemethode (ca. 5 Minuten). " Neuer, korrigierter Text: "Dr. Michael von Cranach erinnert sich, dass in den 26 Jahren seiner Leitung in Kaufbeuren vielleicht 1-2 mal Fixierungen von 12 oder mehr Stunden vorkamen. In der Regel gehe es nur um 2-3 Stunden. In England sei die Fixierung sogar sogar verboten. Stattdessen arbeitete Kaufbeuren wie die Engländer mit der meist effektiven Festhaltemethode ("holding down"). Kein Mensch halte das länger als 5-6 Minuten aus. Dann breche die Erregung in sich zusammen. Und dann könne man sprechen."
12.02.14 Einmal drin, immer drin? Wie Psychiatrie-Patienten um ihre Rechte kämpfen.
11.02.14 Privatisierung der Psychiatrie
11.02.14 Michael von Cranach über Psychiatrie-Kontrolle in Bayern.
08.02.14 Black Box Psychiatrie Patienten in Fesseln.
06.02.14 FPPK: Schwerpunktthema: Qualität in der forensischen Begutachtung erreichen, prüfen und aufrechterhalten.
06.02.14 Anmerkung: Steinzeit-Forensik.
04.02.14 Menschenrechte im Maßregelvollzug
02.02.14 Fall von Dauer-Fixierung in Taufkirchener Forensik kommt in den Landtag.
30.01.14 Liste potentieller Missbrauch * Authenzitätsprüfung Gustl Mollath Posting.
28.01.14 LG Gießen Verhandlung gegen Dennis Stephan.
28.01.14 Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutschen Krankenhäusern.
24.01.14 Hilferuf Hermann-Josef Krämer.
16.01.14 Neues vom Dennis Stephan Prozess am LG Gießen.
12.01.14 aufkirchen in der Kritik.
05.01.14 Neues vom Fall Stephan.
01.01.14 Amtsmissbrauch Oberarzt?
23.12.13 Justizminister Kutschaty (NRW) fordert Forensik-Reform. * 23.12. Verhandlungstag Dennis Stephan.
01.12.13 Neue Rubrik: Alternative Psychiatrie * Statt Psychiatrie 2.
27.11.13 Kurzbericht Horst Pachulke vom LG Gießen (Dennis Stephan)
15.11.13 Klaus Dörner, der Wegbereiter der Psychiatriereform in Deutschland, wird 80.
14.11.13 Justizministerium Rheinland-Pfalz spricht sich für eine Reform der Anordnung und Vollstreckung des Maßregelvollzuges aus.
09.11.13 Der Okkultismus in der Forensischen Psychiatrie - natürlich DGPPN zertifiziert.
07.11.13 06.11.2013 Gute Nachrichten waren aus dem Landgericht Gießen zu vernehmen.
06.11.13 Anfrage bei der DGPPN.
30.10.13 Neues vom Fall Stephan.
26.10.13 Beschwerdestellen, Der Fall Dennis Stephan in Gießen.
25.10.13 Zwangsweise zum Psychiater.
13.10.13 Fehldiagnose in Nervenklinik „gemeingefährlich“ Unschuldiger Mann wird erst in Psychiatrie zum Kranken