Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=25.02.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 11.03.14
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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Kriminalitätstheorien_
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Rel.
Aktuelles_ Rel.
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich ..., und hier speziell
zum Thema:
Kriminalitätstheorien
Integrative Theorie kriminellen
Verhaltens
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
_
Einführung
Die meisten Kriminalitätstheorien sind nicht integrativ, sondern
gehen von bestimmten, zwar meist richtigen, aber doch einseitigen Faktoren
oder Komponenten aus. Das mag verwundern, weil Kriminologie ja eine interdisziplinäre
Fachrichtung ist. Von einer integrativen Kriminalitätstheorie mag
man daher zu Recht erwarten, dass sie die meisten bekannten und begründeten
Faktoren und Komponenten einbezieht.
Da es schon viele informative
Netzseiten zur Kriminologie gibt, beschränkt sich diese Seite
auf die praktische Anwendung in forensisch-psycho-pathologischen Sachverständigen-Gutachten,
d.h. auf die Rekonstruktion oder die individuelle Delinquenzgenese
(Mindestanforderungen für Prognosegutachten, Kriterium II.
3.2) kriminellen Verhaltens.
Kritische Sichtweise
Kriminalität ist ein menschliches Konstrukt und ein soziokulturelles
Produkt. Die Natur kennt keine Kriminalität, oder, die belebte
Natur ist von Natur aus "kriminell", weil das Leben der einen den Tod
der anderen bedeutet. So lebt der Mensch auf Kosten der Tiere und Pflanzen.
Aber so sehen das die wenigsten. Und wenn, neutralisiert
man es mit den Naturgesetzen oder der göttlichen Weltordnung.
Beispiel Homosexualität
Krafft-Ebing
betrachtete 1898 die Homosexualität
als angeborene neuropsychopathische Störung, also als eine erbliche
Nervenkrankheit. Sie war bis zur Reform des § 175 StGB bis 1969 unter
Strafe gestellt. Bis 1990, also noch im ICD-9, wurde die Homosexualität
als Krankheit gewertet. Ab dem ICD-10, also ab 1990, verringerten sich
die weltweiten "Kranken" schlagartig um viele Millionen, nämlich um
alle Homosexuellen, die nunmehr nicht mehr als psychisch Kranke angesehen
wurden. So schnell und einfach kann Heilung gehen ;-) |
Tatsächlich ist Kriminalität Definitionssache.
Sie kommt mit der Einrichtung von Normen in die menschliche Welt. All das,
was das Recht im "Normalfall" als kriminell klassifiziert, ist Geheimdiensten,
Verfassungsschützern, der Polizei oder dem Militär nicht nur
bedingt erlaubt, sondern in bestimmten Fällen gilt es sogar als Pflicht
oder als besonders ehrwürdig (töten im Krieg; das Töten
von Feinden wird als eine gute Sache angesehen, die Orden verdient und
meist durch die etablierten "moralischen" Instanzen, die Staatskirchen,
gerechtfertigt
und unterstützt wird). Sehr ausgeprägt zeigt sich dies auch in
den Religionen, insbesondere wenn sie fundamentalistischen
Strebungen nachgeben, extrem derzeit bei islamistischen Gruppierungen.
Nun, im Namen Gottes wird
seit Jahrtausenden gemordet, geplündert, gefoltert, vergewaltigt,
ausgebeutet u.a.m. Mächte verfahren im allgemeinen nach dem Machiavelliprinzip:
Recht ist, was der Mächtige, der sein Verständnis durchsetzen
kann, als solches definiert. Und für die Mächtigen
gilt meist:
der Zweck heiligt die Mittel. Und tatsächlich ist
natürlich richtig: das Recht ist nur so stark, wie die Faust es durchzusetzen
vermag.
Integrative Kriminalitätstheorie
Kriminelles Verhalten ist psychologisch zunächst einmal individuelles
Verhalten. Zum kriminellen Verhalten wird es per definitionem erst durch
ein Rechtssystem, aus dem sich rechtskonformes (nicht kriminelles) oder
eben kriminelles (nicht rechtskonformes) Verhalten ergibt.
Die sieben
Voraussetzungen für konformes (nicht-kriminelles) Verhalten:
-
Erste Voraussetzung für konformes bzw. kriminelles Verhalten ist also
das Vorliegen von Rechtsnormen.
-
Zweite Voraussetzung ist die Kenntnis dieser und das Wissen um diese Normen.
-
Dritte Voraussetzung ist innere Akzeptanz dieser Normen, sie also für
gut und richtig zu bewerten.
-
Vierte Voraussetzung ist die Motivation, die Normen zu befolgen.
-
Fünfte Voraussetzung ist, dass die Fähigkeit zur Lenkung
(steuern, regeln) ausgebildet ist, diese Normen zu befolgen. Hier ist der
Aspekt des grundsätzlichen Könnens, der grundsätzlichen
Fähigkeit angesprochen.
-
Sechste Voraussetzung ist, dass Befinden und Verfassung die Anwendung der
Lenkung (steuern, regeln) erlaubt. Nicht immer kann der Mensch sich lenken,
wie er gerade will. Sein Bewusstsein kann getrübt oder seine kognitive
Verarbeitung kann gestört sein.
-
Siebte Voraussetzung ist, dass die Situation die individuelle und freie
Lenkung auch zulässt und mit der normativen Lenkung verträglich
ist.
Alle diese Voraussetzungen erfordern gewöhnlich
eine differenzierte Betrachtung, da die jeweiligen Sachverhalte unterschiedlich
klar, ausgeprägt, kompliziert oder komplex sein und auch von
Situationsbedingungen (Gelegenheit und Risikoabwägung) abhängen
können.
Damit man eine Norm befolgen kann, muss sie natürlich
existieren und man muss sie zwar nicht im Wortlaut, aber im Bedeutungskern
kennen und erfassen.
Die innere Akzeptanz kann nur sehr oberflächlich
allgemeiner Natur sein, wenn man z.B. die Normen bejaht, nicht zu stehlen,
zu betrügen oder sich an geschlossene Verträge zu halten. Das
muss aber jemand nicht allgemein für sich persönlich übernehmen,
sondern er kann es von Bedingungen oder Voraussetzungen abhängig machen
bis hin zu seiner augenblicklichen Lust und Laune. Ob eine wirkliche allgemeine
Akzeptanz einer Norm vorliegt, entscheidet letztlich die persönliche
Lebenspraxis, nämlich ob die Norm im Lebensalltag umgesetzt, gelebt
wird.
Aus der mehr oder minder allgemein und persönlich
verinnerlichten Akzeptanz folgt nicht zwingend die entsprechende Motivation.
Auch ohne innere Akzeptanz einer Norm, kann eine Motivation erzeugt werden
oder bestehen, die Norm einzuhalten, nämlich aus Angst vor dem Erwischtwerden
und den damit zusammenhängenden negativen Folgen. Die meisten Menschen
dürften sich weniger aus Überzeugung und echter innerer Akzeptanz
an die Normen halten, sondern aus Angst vor den Folgen, wenn man erwischt
wird. Hierzu zählen auch der Mangel an für günstig befundenen
Gelegenheiten. Das ist der Sinn des Spruches: Gelegenheit macht Diebe.
Die nächsten zwei Voraussetzungen betreffen
die Fähigkeit zur Lenkung (Steuerung, Regelung, Selbstkontrolle),
die bei impulsiven oder enthemmten Persönlichkeiten eingeschränkt
ist. Unter Drogen- oder Gifteinflüssen, aber auch bei psychischen
Störungen kann diese Selbstlenkungsfähigkeit erheblich eingeschränkt
oder sogar - vorübergehend - aufgehoben sein (§
20, 21 StGB). Dazu gehören auch situationsbedingte Affektausbrüche.
Aber auch der menschliche Normalbereich kennt das Phänomen, was sich
z.B. in dem Sprichwort äußert: Der Geist ist willig, doch
das Fleisch ist schwach.
Nicht vergessen sollte man, die jeweilige Situation
zu berücksichtigen. Es gibt normative Zwickmühlen und außergewöhnliche
Sondersituationen. Greife ich ein, wenn jemand schikaniert oder malträtiert
wird? Das hat der eine oder andere zivilcouragierte Zeitgenosse schon mit
seinem Leben bezahlt. Brauche ich dringend Geld, um einem Nahestehenden
eine für sein Überleben medizinisch notwendige Leistung zu bezahlen,
kann selbst ein sonst rechtstreuer Mensch in schwere Gewissenskonflikte
geraten. So hat der Fall Kohlhaas
gezeigt, wie aus einem lauteren Charakter und ehrbaren Bürger unter
dem Eindruck von fortgesetzter und gesteigerter Unrechtserfahrung
sich reaktiv ein rasender Soziopath entwickeln kann.
Mit diesen Voraussetzungsüberlegungen ist nun
eine systematische Grundlage für Delinquenzgenese und Delinquenzanamnese
angelegt.
Belege
zu den verschiedenen Auffassungen der Entstehung kriminellen Verhaltens:
Haferkamps Kriminalität
ist normal
"Man sagt heute, die Gesellschaft muß vor der Kriminalität
geschützt werden. Man unterstellt, Kriminalität sei etwas wie
eine Aggression, getragen von Wesen, die, außerhalb der Gesellschaft
stehend, persönlichen, ungezügelten Leidenschaften nachgehen,
und denen das Gesellschaftsleben mit seiner Ruhe, Ordnung und Ausgeglichenheit
fremd ist. Die Gesellschaft ist so konstruiert, daß sie eigentlich
nur gesetzestreue Bürger produziert. Mit der Kriminalität hat
sie nichts zu tun, allenfalls mit der Wiedereingliederung der Kriminellen
auf die eine oder andere Weise, bleibt die Gesellschaft nur wie sie ist.
Kriminalität ist weder für die Gesellschaft noch für ihre
einzelnen Mitglieder normal, normal ist nur die Gesetzestreue.
An dieser Fiktion wird festgehalten, obwohl es schon
für Emile Durkheim keine Erscheinung gab, die unwiderleglicher als
die Kriminalität alle Symptome der Normalität aufwies, da sie
mit den Gesamtbedingungen eines jeden Gesellschaftslebens auf das engste
verknüpft ist. Das war immerhin schon 1895 [FN1].
1938 gelang es Robert K. Merton, die gesellschaftliche
Struktur zu entdecken, die auf einige Leute in der Gesellschaft einen unzweideutigen
Druck ausübt, kriminell statt gesetzestreu zu handeln. Er fand, diese
Leute handeln in ihrer Situation völlig normal [FN2]. Auch die „neue"
Kriminalsoziologie Fritz Sacks findet 1968, daß jemand, der in bestimmten
gesellschaftlichen Situationen lebt, damit rechnen muß, daß
sein Verhalten eine große Wahrscheinlichkeit in sich trägt,
als kriminell bezeichnet zu werden [FN3].
So gibt es in der Kriminalsoziologie keinen Streit mehr darüber:
Kriminalität ist für diese Personen normal, läßt ihnen
ihre Soziallage doch kaum einen Ausweg. Kriminalität ist dann auch
für die Gesellschaft normal, produziert sie doch selbst die „Kriminellen",
die sie so heftig bekämpft.
Es ist unsere Absicht, in Thesen diese Argumentation
nachzuzeichnen und fortzuführen und Ansatzpunkte ihrer Vermittlung
mit dem Alltagswissen zu finden, um eine Zerstörung der Hypothese
von der persönlichen Verantwortung des „Kriminellen" zu fördern.
Denn dieses Wissen ist für die „Kriminalität" in besonderer Weise
relevant. Vor ihm legitimieren sich erst die Strafen, die einzelne treffen,
und der Verzicht auf eine Gesellschaftspolitik, die die strukturellen Gründe
der „Kriminalität" abzuschaffen versucht."
Quelle: Vorwort S. V aus: Haferkamp,
Hans (1972) Kriminalität ist normal. Stuttgart: Enke.
Markowitschs
Rückfall in die Psychobiologie "Kriminalität als Krankheit"
"Zusammenfassung
Genausstattung und Umwelteinflüsse determinieren die Persönlichkeit.
Beide Variablen sind nicht statisch, sondern Veränderungen unterworfen;
deswegen stellt delinquentes Verhalten die Summe von genetischen und Umweltausprägungen
dar, die bis zur Gegenwart auf das Individuum einwirkten. Kriminelles Verhalten
ist von der gesellschaftlich vorgegebenen Norm abweichendes, das entstanden
ist durch Hirnveränderungen, die endogen oder durch die Umwelt hervorgerufen
wurden. Damit existieren auch nur graduelle Unterschiede zwischen forensisch
und nicht-forensisch Straffälligen. Darüber hinaus wird betont,
dass bei einer in ihrem Wertesystem labilen oder durch starke externe Einflüsse
beherrschten Persönlichkeit leicht aus normentsprechendem normabweichendes
Verhalten werden kann."
Quelle: Markowitsch, Hans J. (2008)
In (167-179): Saimeh, Nahlah (2008, Hrsg.)
Rasch
über "Die psychiatrische Perspektive"
"Der psychiatrische Ansatz wurde in der Kriminologie aus der Beschäftigung
dieses Fachs mit der Begutachtung des Täters im Strafverfahren entwickelt.
Es galt, kranke Täter zu erkennen und als Nichtschuldfähige von
der Bestrafung auszuschließen. Mit der Aufgabe, die »nur«
kranken Abweichler von den bösen zu trennen, hatte die Psychiatrie
eine eminent politische Funktion übernommen, über die von Seiten
der traditionellen forensischen Psychiatrie kaum reflektiert worden ist.
Am deutlichsten wird diese Funktion im Umgang mit den sogenannten Psychopathen
(Moser 1971). Personen, die unter psychischen Erkrankungen im engeren Sinne
leiden, d.h. unter einer Schizophrenie oder einer Zyklothymie, stellen
innerhalb der einzelnen Tätergruppen stets nur einen minimalen Anteil,
der bei der Entstehung des Gesamtphänomens Kriminalität nicht
zu Buche schlägt. Die Gutachterfunktion der Psychiatrie entwickelte
sich zu einem Abwehrsystem gegenüber Rechtsbrechern, bei denen eine
psychische Normabweichung unverkennbar war, ohne dass ihnen das Attribut
»Krankheit« zuerkannt wurde. Dass es sich hierbei nicht um
eine wertneutrale Diagnostik handelt, wird daran deutlich, dass die Psychiatrie
schließlich bereit war, das diagnostische Konzept der »Soziopathie«
und schließlich - quasi euphemisierend - der dissozialen Persönlichkeitsstörung
zu entwickeln, d. h., es wurde eine spezielle psychische Abnormität
beschrieben, die sich vornehmlich in sozialer Unangepasstheit manifestiert.
In der traditionellen deutschen Psychiatrie hat
der Begriff der Anlage eine grundlegende Bedeutung. Nicht nur Geisteskrankheiten
im engeren Sinne, d.h. Psychosen, wurden auf eine Anlage zurückgeführt,
sondern auch Persönlichkeitsabnormitäten im Sinne der Psychopathie
oder Soziopathie. Insofern lassen sich verschiedene der von der Psychiatrie
benutzten Erklärungsmuster für kriminelles Verhalten auch beim
biologisch-anthropologischen Ansatz ansiedeln. Die Verlagerung der Ursa-[>147]chen
in den körperlichen Bereich spielt auch eine Rolle bei der Diagnostik
von frühkindlichen Hirnschäden, die als wirkliche Ausgangsbasis
psychopathologischer Persönlichkeitsentwicklungen gelten (z.B. Göllnitz
1954; kritisch M. H. Schmidt 1992). Größere Aufmerksamkeit hat
in den letzten Jahren das hyperkinetische Syndrom bzw. ADHD (attention
deficit hyperactivity disorder) bei Straftätern auf sich gezogen:
Neben dem Problem restrospektiver Diagnostik im Erwachsenenalter haben
sich jedoch aus den bisherigen Untersuchungen außer dem bekannten
Befund, dass aus einem Teil der hyperaktiven Kinder im Erwachsenenalter
dissoziale Persönlichkeiten werden, keine erfolgversprechenden, insbesondere
Rückfallkriminalität reduzierenden therapeutischen Ansätze
ergeben (Ziegler et al. 2003).
Für den psychiatrischen Laien, der innerhalb
der Kriminologie möglichst schlüssige Erklärungen für
das in Frage stehende Verhalten erwartet, ergibt sich ein verwirrendes
Bild. Innerhalb des Bezugssystems einer anderen Theorie werden Verhaltensauffälligkeiten,
die eben noch mit frühkindlichen Hirnschäden in Verbindung gebracht
wurden, psychodynamisch interpretiert. Die von den Psycho-Wissenschaftlern
angebotenen Erklärungen unterscheiden sich nicht nur in Nuancen, sondern
schließen sich gegenseitig aus. Es fällt schwer, die Plausibilität
der einen Interpretation gegen die andere abzuwägen: Alles scheint
möglich. Ausgehend von der Bemühung der ICD-10-Klassifikation
um weitgehende Theorieungebundenheit üben Gutachter in den letzten
Jahren gern ätiologische Zurückhaltung oder bemühen sich
- modernen Störungsgenesemodellen entsprechend - um eine Integration
im Sinne eines »bio-psycho-sozialen« Modells.
Der andere Bereich, durch den die Psychiatrie mit
der Justiz verbunden ist, liegt in der der Psychiatrie durch Gesetz zugewiesenen
Behandlung und Verwahrung psychisch kranker Rechtsbrecher. Innerhalb des
deutschen Rechtsraums hat die Psychiatrie eine eher ablehnende Stellung
gegenüber dieser Aufgabe an den Tag gelegt. Sobald eine psychisch
gestörte Persönlichkeit auch das Attribut »kriminell«
erhalten hatte, fühlten sich die Psychiater nicht mehr zuständig
und waren geneigt, den betreffenden Personenkreis in die Betreuung der
Justiz zu schicken."
Quelle S. 146f: Rasch, Wilfried &
Konrad, Norbert (2004). Forensische Psychiatrie. 3. e. A. Stuttgart: Kohlhammer.
_
Exkurs:
Verfügen die forensische Psychiatrie und der Maßregelvollzug
über eine Kriminalitätstheorie?
Die Übersichtsarbeit
von Hermann (2009)
Auskunft zur Exkursfrage sollte die Arbeit von Hermann "Erklärungsmodelle
von Delinquenz" im Bd. 4 (2009) des Handbuchs für Forensische
Psychiatrie geben. Mit anderen Worten: können die forensisch-psychiatrischen
Gutachter und die Maßregelvollzugsbehandler auf ein forensisch-psychiatrisches
kriminologisches Fundament zurückgreifen?
"1.8 Erklärungsmodelle von Delinquenz 286
D. Hermann
1.8.1 Einleitung 286
1.8.2 Die paradigmatische Verortung von Kriminalitätstheorien
287
1.8.3 Kriminalitätstheorien 288
1.8.3.1 Die Klassiker 288
1.8.3.1.1 Utilitaristische Kriminalitätstheorien 288
1.8.3.1.2 Biologische Kriminalitätstheorien 289
1.8.3.1.3 Anomietheorien 291
1.8.3.1.4 Subkulturtheorien 293
1.8.3.1.5 Lerntheorien 294
1.8.3.1.6 Sozialisationstheorien 295
1.8.3.1.7 Labelingtheorien und ethnomethodologischer Ansatz
297
1.8.3.1.8 Ökologische Kriminalitätstheorien 300
1.8.3.2 Neuere Ansätze 303
1.8.3.2.1 Kontrolltheorien 303
1.8.3.2.2 Konstruktivistische Kriminalitätstheorie von Hess und
Scheerer 307
1.8.3.2.3 Feministische Kriminalitätstheorien 309
1.8.3.2.4 Haferkamps handlungstheoretischer Ansatz 311
1.8.3.2.5 Voluntaristische Kriminalitätstheorie 312
Literatur 315"
Wie man dem Inhaltsverzeichnis entnehmen kann, fehlt eine psychiatrische
Kriminalitätstheorie. Sie scheint also für die Begutachtung und
Behandlung entbehrlich. Und das nicht in irgendeinem Werk sondern im Hauptwerk
gegenwärtiger forensischer Psychiatrie. Inhaltlich fällt auf,
dass das, worum es vor Gericht immer und ausschließlich geht, die
Delinquenz des Einzelfalles, keine Rolle spielt. Kriminalitätsforschung
wird hier anscheinend völlig praxisfern rein nomologisch (psychonomisch)
verstanden. Es werden keine Einzelfälle, sondern statistische Zusammenhänge
aus Stichproben und Gruppen erfasst, die bestenfalls Korrelationen
oder Risikozahlen liefern, die ihrerseits wieder mehr als erklärungsbedürftig
sind - und als gruppenstatistische Werte
auf den Einzelfall gar nicht übertragen werden dürfen.
[Interne offene
Frage: warum zitiert Hermann die Kriminalpsychopathologie von Gschwind
& Rautenberg 1987 nicht?]
Die
unmittelbar an Hermann anschließende Arbeit von Kröber (2009)
Auf die wichtige und zentrale Frage zum Einzelfall geht die nachfolgende
Arbeit Kröbers ein:
"1.9 Zusammenhänge zwischen psychischer Störung und Delinquenz
321
H.-L. Kröber
1.9.1 Methodische Probleme der empirischen Untersuchung des Zusammenhangs
zwischen psychischer Störung und Delinquenz 322
1.9.2 Klinische Vorstellungen zu den Kausalbeziehungen zwischen psychischer
Störung und Delinquenz 328
Literatur 335"
Obwohl Kröber S. 321 die
für die Praxis entscheidende Frage stellt:
"Wie also sieht dann im Einzelfall die Kausalbeziehung, oder zumindest
die Wirkungskette, zwischen einem psychiatrischen Krankheitsbild und einem
juristischen Tatbestand aus?" (S. 321)
kehrt er in den nachfolgenden Ausführungn wieder zur nomologischen
Betrachtungsweise zurück. Es werden dann die methodischen Probleme,
wie sie sich aus Schandas großer Untersuchung (2006) ergeben haben,
dargelegt und ergänzt (S. 326f).
Nedopils
individuelles Delinquenzgenese Konzept (2005)
Nedopil (2005) hingegen formuliert
ausdrücklich einen, von ihm bevorzugten Ansatz, einer individuellen
Delinquenzgenese, besonders im Kapitel "9.1 Zusammenhang zwischen Prognose
und Therapie im Einzelfall", S. 199:
_
Toman Der psychoanalytische
Ansatz zur Delinquenzerklärung und Therapie
"Nach psychoanalytischer Auffassung (Freud 1900, 1916/17, Jung 1912,
Adler 1920, Abraham 1924, Fenichel 1932, 1945, Schultz-Hencke 1940, 1951,
Erikson 1950, auch Toman 1960, 1968, 1978) sind die Ursachen für psychische
Krankheiten und soziales Fehlverhalten in frühen Störungen der
psychischen Entwicklung zu suchen. Zu diesen frühen Störungen
gehören ungünstige Umweltveränderungen oder von Anfang an
bestehende Umweltdefekte, insbesondere solche in der sozialen Umgebung
des Kindes. Eltern, die im unversöhnlichen Konflikt miteinander leben,
gravierende Persönlichkeitsstörungen eines oder beider Eltern,
Elternverluste, das Fehlen eines Elternteils oder beider Eltern von Anfang
an (Aufwachsen in einem Kinderheim) wären Beispiele dafür. Zu
diesen frühen Störungen gehören aber auch angeborene oder
früh im Leben entstandene Schwächen der psychischen Konstitution
des Kindes, insbesondere Schwächen seines Interesses an Kontakt und
Erfahrung mit Personen (seine emotionale Bindungsbereitschaft) sowie seiner
Toleranz gegenüber sachbedingten temporären Entbehrungen und
Versagungen (seine Frustrationstoleranz). Solche konstitutionellen psychischen
Schwächen können trotz intakter Umwelt früh im Leben des
Kindes zu subjektiven Insuffizienzen und traumatischen Erfahrungen, in
der Folge zu psychischen Entwicklungsstörungen führen. ...
...
Zusammenfassung
Psychopathologische und kriminelle Persönlichkeitsentwicklungen
nehmen nach psychoanalytischer Auffassung von den frühen Kindheitsphasen
ihren Ausgang. Umweltstörungen, darunter vor allem chronische Konflikte
unter den Familienmitgliedern und Verluste von Familienmitgliedern, oder
konstitutionelle Schwächen, die in den Kindheitsphasen manifest werden,
gehören zu den wichtigsten Determinanten psychopathologischer und
krimineller Fehlentwicklungen.
Auf solche Entwicklungsstörungen im ersten
Lebensjahr gehen Krankheiten wie Schizophrenie, Manie, Depression, Rauschgiftsucht
und psychosomatische Erkrankungen zurück. Im kriminellen Bereich zählen
eruptive und absurde Gewalttaten ohne Ansehung der Person und sogar der
eigenen Interessen, Entwicklungspsychopathien, schwer narzißtische
Persönlichkeiten und anarchistischer Terrorismus hierher. — Auf Entwicklungsstörungen
im zweiten und dritten Lebensjahr sind Krankheiten wie Paranoia, Tics und
Stottern sowie Zwangsneurosen zurückzuführen, im kriminellen
Bereich sadistische Handlungen an anderen Menschen, aggressive Verkehrsvergehen,
Gewaltdelikte, Besitzstörungen und Betrügereien aller Komplexitätsgrade.
— Auf Entwicklungsstörungen im vierten und fünften Lebensjahr
gehen Angst-[>51]Perversionen zurück, im kriminellen Bereich vor allem
jene Perversionen und Sexualhandlungen, die mit Gewaltakten und psychischen
oder körperlichen Schädigungen der Sexualobjekte verbunden sind.
Familiäre Umweltstörungen nach dem sechsten
Lebensjahr führen mit etwas geringerer Wahrscheinlichkeit zu psychopathologischen
und kriminellen Syndromen. Familiäre Umweltstörungen nach dem
15. oder 16. Lebensjahr wirken in de Regel nicht mehr unmittelbar pathogen
oder kriminogen.
Psychotherapie der psychopathologischen und kriminellen
Syndrome geht umso eher über die klassische Psychotherapie hinaus,
je schwerer die Syndrome und früher in der Kindheit die identifizierbaren
Entwicklungsstörungen zurückliegen. In solchen Fällen spielen
Anleitung und Anweisung durch den Psychotherapeuten, erzieherischer Beistand
und stationäre Behandlung eine entsprechende Rolle in der Psychotherapie."
Quelle S. 41 und S. 50f: Toman, Walter (41 - 51) In:
Lösel, Friedrich (Hrsg.) (1983). Weinheim / Basel: Beltz.
Werbiks
handlungstheoretische Präferenzen für kriminelle Handlungen
"2 Gründe für die Präferenz krimineller Handlungen
Soweit Präferenz der kriminellen Handlungsweise angenommen werden
kann, können dafür folgende Grunde maßgeblich sein:
1. Mit strafrechtlichen Normen unverträgliche Zielsetzungen,
persönliche Werturteile oder gruppenspezifische Normen.
2. Die Wahl strafbarer Mittel zur Erreichung erlaubter Ziele
wegen a) geringer Verfügbarkeit erlaubter Mittel, b) Defiziten
der Handlungsplanung, c) Unfähigkeit, die Wahl erlaubter Mittel
durch Handeln zu realisieren.
Ad 1) Zahlreiche Forscher fassen delinquentes Verhalten
als Präferenz einer unmittelbaren Belohnung auf Kosten späterer
Belohnungen auf (Mischel 1961, Piliavin et al. 1968). Straftaten werden
aber nicht nur begangen, um bestimmte Ziele (d.h. gewollte Handlungskonsequenzen)
zu erreichen. Für die Motivation des Straftäters kann die Übereinstimmung
der Tat mit bestimmten verinnerlichten Standards oder Normen wesentlich
sein. Beispielsweise fassen Jugendliche einen Ladendiebstahl häufig
als Leistung (Mutprobe) auf. Der Grund für die Präferenz
einer kriminellen Verhaltensalternative kann darin bestehen, daß
diese mit einem höheren Risiko verbunden ist. Schließlich
kommt es auch vor, daß ein Straftäter ein ethisches Prinzip,
welches von der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder einer Gesellschaft
anerkannt wird, in einer solchen Weise konkretisiert, daß er sich
Ziele setzt, welche dem geltenden Recht widersprechen. Beispielsweise können
Hausbesetzungen aus ethischen Forderungen nach „gerechter Verteilung" von
Wohnraum entstehen oder zumindest nachträglich unter Bezugnahme auf
derartige ethische Prinzipien legitimiert werden. Indem an und für
sich konsensfähige ethische Prinzipien auf bestehende gesellschaftliche
Verhältnisse angewandt werden, wird man geneigt, bestimmte Verhältnisse
als Mißstände anzusehen und die Rechtslage, welche diese Mißstände
ermöglichen, als „ungerecht" zu beurteilen: auf diese Weise wird ein
Prozeß der Wandlung des Rechtsbewußtseins in Gang gesetzt.
„Wie oft ist das Verbrechen wirklich bloß eine Antizipation der zukünftigen
Moral" (Durkheim 1961, S. 160). Daraus mag man erkennen, wie wenig brauchbar
der gängige Begriff des „abweichenden Verhaltens" ist: Weder bilden
Traditionen, Rechtsnormen und ethische Prinzipien ein widerspruchsfreies
System, von dem das Handeln dann mehr oder weniger „abweichen" könnte,
noch kann man mit einer zeitlichen Invarianz dieser normativen Orientierungen
innerhalb einer Gesellschaft rechnen, ganz zu schweigen von der Unmöglichkeit,
ein einheitliches Wertsystem für eine Gesellschaft aufzustellen.
Ad 2) Die Bedeutsamkeit der Wahl „illegitimer Mittel"
für das Entstehen krimineller Handlungen ist von der Anomie-Theorie
und ihren Weiterentwicklungen (Merton 1968, Cloward 1968, vgl. Dillig in
diesem Band) betont worden. Als Grund für die Wahl krimineller Handlungen
wird die geringe Verfügbarkeit erlaubter Mittel zur Zielerreichung
hervorgehoben:
„Immer dann, wenn ein System kultureller Werte bestimmte allgemeine
Erfolgsziele für den Großteil der Bevölkerung über
alles andere erhebt, während die soziale Struktur für einen beträchtlichen
Teil der gleichen Bevölkerung den Zugang zu anerkannten Methoden,
diese Ziele zu erreichen, unerbittlich beschränkt oder völlig
versperrt, kann abweichendes Verhalten in größerem Maße
erfolgen" (Cloward 1968, S.318). [>88]
Daneben können aber auch bestimmte Defizite der Handlungsplanung
für die Präferenz einer kriminellen Handlungsweise verantwortlich
gemacht werden. Zur Rekonstruktion von Defiziten benötigt man ein
idealtypisches
Modell einer rationalen Handlung. Ein solches Modell wurde beispielsweise
von Werbik (1978) vorgeschlagen. Diesem Modell entsprechend kann jede Handlung
als Antwort auf eine Aufforderung (oder allgemeiner: als Antwort auf eine
Situation, welcher der Akteur Aufforderungsgehalt zuschreibt) dargestellt
und in die Abschnitte „Beurteilung der Aufforderung", „Suchprozeß"
und „Ausführungsphase" untergliedert werden. In jedem dieser Teilabschnitte
sind defizitäre Abwandlungen denkbar.
Im Abschnitt „Beurteilung der Aufforderung"
kommen folgende defizitäre Abwandlungen in Frage:
a) Eine gegebene Situation wird nicht als Aufforderungssituation erkannt
oder umgekehrt als solche mißverstanden.
b) Gegebene Aufforderungen können nicht abgelehnt bzw. nicht eigenständig
abgewandelt werden.
c) Ein negativer Aufforderungsgehalt einer Situation (der Wunsch, die
faktisch gegebene Situation zu beseitigen) kann nicht in konkrete Zielsetzungen
transferiert werden.
d) Die Aufmerksamkeit des Akteurs ist „scheuklappenartig" (vgl. Luhmann
1973) nur auf ein einziges Ziel gerichtet. Nur dieses wird bei der Beurteilung
von Aufforderungsgehalten beachtet, andere Ziele werden von ihm vernachlässigt.
Als defizitäre Varianten im „Suchprozeß" können
angesehen werden:
a) Die Erreichbarkeit von Zielen wird falsch eingeschätzt.
b) Die Auswahl von Mitteln erfolgt allein aufgrund ihrer instrumentellen
Tauglichkeit für das Ziel; es findet keine Bewertung der Mittel aufgrund
von Normen statt.
c) Nebenwirkungen von Mitteln (im Hinblick auf andere Ziele des Akteurs)
werden nicht beachtet.
d) Es werden zu wenig alternative Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen,
erwogen.
e) Die Bildung von Zwischenzielen und die dementsprechend erforderliche
Strukturierung einer Handlungsweise als Sequenz von Operationen
erfolgt nicht oder nicht zureichend (vgl. Lösel 1975a, S. 41).
f) In der Bewertung von Mitteln relativ zu Zielen oder beim Vergleich
mehrerer Mittel untereinander treten instabile oder intransitive Präferenzen
auf.
Die Unfähigkeit, eine in einem Planungs- und Abwägungsprozeß
ausgewählte Handlungsweise tatsächlich auszuführen,
kann auf einer Reihe von Gründen beruhen:
a) Die Ausführbarkeit des intendierten Handlungsergebnisses [FN1]
wurde falsch beurteilt.
b) Die für die Ausführung des Handlungsergebnisses erforderliche
Anstrengung wurde nicht geleistet (mangelnde physische Anstrengung oder
mangelnde Auswertung von Informationen).
c) Die bei der Ausführung auftretende Furcht (vor bedrohlichen
Aspekten einer Situation) kann nicht bewältigt werden.
d) Mißerfolg der Realisierung kann wegen negativer Selbstbewertung
nicht in Kauf genommen werden. [>89]
In den bisherigen Überlegungen wurden als mögliche Gründe
für die Präferenz krimineller Handlungsweisen lediglich Aspekte
der Handlungsvorbereitung und -durchführung angeführt. Die Erklärung
der Handlung durch Hinweise auf solche Gründe stellt gewissermaßen
eine erste Stufe einer vollständigen Handlungserklärung
dar.
Auf einer zweiten Stufe einer Handlungserklärung
versucht man, die Entstehung derjenigen Aspekte der Handlungsvorbereitung
oder -durchführung, die man für die Wahl krimineller Verhaltensalternativen
für verantwortlich hält, nochmals auf bestimmte Bedingungen der
Sozialisation (Familiensituation, frühere Erfahrungen, soziokulturelle
Rahmenbedingungen) zurückzuführen. Meistens sind diese Bedingungen
weder notwendig noch hinreichend für das Entstehen bestimmter Zielsetzungen,
Werturteile, bestimmter Aspekte der Handlungsplanung oder -durchführung.
Nur insofern als bestimmte Bedingungen der Sozialisation grundlegende Voraussetzungen
der menschlichen Existenz oder der Erfahrungsbildung und Enkulturation
betreffen, könnte man idealisierend annehmen, daß bestimmte
Bedingungen bestimmte Handlungen ermöglichen. Hingegen kann
praktisch ausgeschlossen werden, daß hinreichende Zusammenhänge
zwischen Bedingungen und Handlungen bestehen. Daher ist die Handlungserklärung
der zweiten Stufe normalerweise als eine auf einen Einzelfall bezogene
Rekonstruktion
anzusehen, zumal ja auch die sogenannten „Merkmale" von Sozialisationsprozessen
kaum durch ein klassifizierendes Begriffssystem erfaßt werden
können. So bedeutet die Bezeichnung einer familiären Beziehung
als „intakt" nicht, daß es eine finite Liste von verifizierbaren
Bedingungen gibt, mit deren Hilfe Familien in „intakte" und „nicht intakte"
eingeteilt werden können, sondern es wird ein gegebener Einzelfall
aufgrund von Lebenserfahrungen einer idealtypischen Vorstellung von einer
familiären Beziehung zugeordnet. Die „Logik" dieser Handlungserklärungen
entspricht nicht dem deduktiv-nomologischen Erklärungsmodell."
Quelle S. 87ff: Werbik, Hans (85 - 95) In: Lösel,
Friedrich (Hrsg.) (1983). Weinheim / Basel: Beltz.
Querverweis: Entwurf
für eine Subjektwissenschaftliche Orientierung in der forensisch-psycho-pathologischen
Begutachtungssituation.
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und ist eine eigene Methodik. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie,
7, 1, 227-236. [Zusammenfassung]
Links (Auswahl: beachte)
Informative Netzseiten
Kriminologie
-
https://www.krimlex.de/
-
https://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Hauptseite
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Stichwortübersicht: Eigener
wissenschaftlicher Standort * Birnbaums
Kriminalpsychopathologie und psychobiologische Verbrecherkunde,
Vergleich
1. und 2. Auflage,
Die psychopathischen
Verbrecher * Pönalpsychopathologie
* Gene des Bösen * Krafft-Ebing
zur Homosexualität * Rassenhygiene
* Sprache der Rassenhygieniker,
Psycho- und Kriminalbiologen und Psychiater *
Zusammenfassungen,
Abstracts:
Motivationsforderung
gehört zur Zwangstherapie und ist eine eigene Methodik * Zwillingsstudie
als Methode Erblichkeit zu begründen * Hoche
zur Bedeutung der Erblichkeit in Erblichkeit und Entartung (1901)
*
__
Eigener wissenschaftlicher
Standort:
. |
einheitswissenschaftliche
Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus, der Logischen
Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus
auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener
Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen
wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch
und diesbezüglich im Ein- klang mit dem Wiener
Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine
Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen
Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer
einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt
an die allgemeine
formale Beweisstruktur.
Schulte, Joachim &
McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma
des Logischen Empirismus. Frankfurt aM: Suhrkamp.
Geier, Manfred (1992).
Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono).
Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967).
Logische Propädeutik. Mannheim: BI. |
|
_
Wissenschaft
[IL] schafft Wissen
und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen
ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne.
Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches.
Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (PUK - "Putzfrauenkriterium").
Siehe
hierzu bitte das Hilbertsche
gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein
zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft
sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann
verständlichen Sprache wiedergegeben." |
Allgemeine
wissenschaftliche
Beweisstruktur
und beweisartige Begründungsregel
Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und
lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt,
wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang)
gelangt. Ein Beweis
oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0
=> A1 => A2 => .... => Ai .... =>
An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken
geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung
für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbar
nachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. |
__
LK. Laien-Kriterium. Wünschenswert
ist weiterhin, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Laien erklärbar
sein sollten. Psychologisch steckt dahinter: wer einem Laien etwas erklären
kann, sollte es wohl selbst verstanden haben. Siehe
hierzu bitte auch das Hilbertsche
gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein
zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft
sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann
verständlichen Sprache wiedergeben."
__
Birnbaums "Kriminalpsychopathologie
und psychobiologische Verbrecherkunde" (1931) gehört, obwohl er
Jude war, mit zu den Wegbereitern der rassenbiologisch ausgerichteten NS-Psychiatrie
So schreibt er S. 190:
"'Rassenhygiene und Kriminalpolitik
Wächst so durch diesen Circulus vitiosus das Entartungsproblem sich
von der pathologischen Seite her zu einem Kernproblem der wissenschaftlichen
Kriminologie aus, so wird damit Hand in Hand die Entartungsbekämpfung
zugleich zu einem Zentralproblem der praktischen Verbrechensbekämpfung.
Damit tritt nun die Individual-, Sozial- und Rassenhygiene mit ihrem Kampf
gegen Alkohol und Geschlechtskrankheiten, ihren Prohibitivvorkehrungen
gegen die Fortpflanzung Minderwertiger und ihren sonstigen eugenischen
Maßnahmen in engste Fühlung mit der Kriminalpathologie. Insbesondere
die Sterilisation kriminell veranlagter Psychopathen tritt hier
als Maßnahme in den Vordergrund, die in gleicher Weise rassenhygienische
wie kriminalprophylaktische Zwecke erfüllt und darum dringlich eine
— gesetzgeberisch eindeutig geregelte — Einfügung in das Bekämpfungssystem
gegenüber allen biologisch und sozial Minderwertigen verlangt [FN2].
Im übrigen kommt, von den Entartungserscheinungen selbst ausgehend,
ein sozial bedeutsamer und rassisch förderlicher biologischer Reinigungsprozeß
aller Sozial- und Rassenhygiene zu Hilfe: Allenthalben macht sich eine
Art Selbstausschaltung und Selbstauslese der Degenerativen aus dem sozialen
Leben und im weiteren Sinne aus dem Leben überhaupt geltend, wie sie
durch die vielfältigen Selbstschädigungserscheinungen bei Entarteten:
ihre erhöhte Morbidität und Mortalität, ihre starke Selbstmordneigung,
ihre geringe Verehelichungs- und Fortpflanzungstendenz, weiter durch die
herabgesetzte Vitalität ihrer an sich geringen Kinderzahl und schließlich
auch durch ihre langfristigen Detentionen in Straf- und Irrenanstalten
u. dgl. gegeben ist —."
Damit stellt sich die Frage einer differenzierten
Neubewertung seiner Stellung zum Nationalsozialismus als ein psychobiologischer
Wegbereiter und harrt weiterer Aufklärung. Der Fall Birnbaum zeigt,
dass gute und bemerkenswerte Arbeiten, wie z.B. die psychischen Heilmethoden
(1927), mit einem rassenhygienischen Standpunkt einher gehen können,
wobei Rassenhygiene in den 1920er Jahren ein
weltweit großes Thema war.
Vergleich mit
der ersten Auflage 1921
Die erste Auflage 1921 umfasst 214 Seiten, die zweite 1931 hat 304
Seiten. Einen Abschnitt "Rassenhygiene" habe ich in der ersten Auflage
nicht gefunden. Auch im Sachverzeichnis der ersten Auflage kommt der Eintrag
"Rassenhygiene" nicht vor. In beiden Auflagen kommt aber im Inhaltsverzeichnis
ein Abschnitt "Die sozialpsychischen Minderwertigkeitsformen" vor. Man
sieht also, dass Birnbaum in Bezug auf die "Rassenhygiene" zur zweiten
Auflage hin offensichtlich eine Radikalisierung zeigt, obwohl das Thema
der "sozialpsychischen Minderwertigkeitsformen" bereits in der 1. Auflage
voll entfaltet ist, wie man an folgendem Vergleich sehen kann:
1. Auflage: "Die sozialpsychischen Minderwertigkeitsformen
Die sozialpsychischen Minderwertigkeitsformen. Umgekehrt sind ganze
große und wichtige pathologische Formenkreise gerade dadurch charakterisiert,
daß bei ihnen der psychische Oberbau mit seinen sozialpsychischen
Direktiven Not leidet. Entweder besteht ein mangelhafter Aufbau des psychischen
Systems, ein Zurückbleiben auf sozialpsychisch minderwertiger Stufe,
infolge pathologischen Stillstandes oder krankhafter Hemmung und Abirrung
der psychischen Entwicklung, so vor allem bei gewissen angeborenen Schwachsinns-
und Entartungstypen: gewissermaßen pathologische Formen „primärer"
sozialpsychischer Minderwertigkeit; oder es erfolgt, infolge der Zerstörungsprozesse
einer organischen Hirnkrankheit, nachträglich ein [>16] pathologischer
Abbau der bisher vollwertigen psychischen Organisation mit Rückgang
auf ein tieferes sozialpsychisches Niveau, so vorzugsweise bei den Demenzpsychosen:
pathologisch bedingte „sekundäre" sozial psychische Minderwertigkeitsformen.
_
_
_
_
_
Aber auch sonst und außerhalb dieser charakteristischen
Hauptvertreter wird die Geisteskrankheit oft genug durch die ihr eigenen
allgemeinen Veränderungen des psychischen Verhaltens zur Ursache und
zum Träger sozialpsychischer Unzulänglichkeiten und dies in dem
Maße und Umfange, daß man schließlich die geminderte
soziale Wertigkeit allgemein als ein feststehendes psychisches Stigma jedes
seelisch Erkrankten anerkennt. Eine Anerkennung, die übrigens den
Kranken oft viel mehr als die tatsächliche Abnahme der sozialen Brauchbarkeit
beruflich, wirtschaftlich und gesellschaftlich schädigt.
_
_
_
_
_
_
_
_
_
_
Allgemeine und enge Beziehungen zwischen sozialer Unzulänglichkeit
bzw. sozialem Versagen und psychischen Anomalien sind also grundsätzlich
anzunehmen. Strenge Gesetzmäßigkeiten und Parallelen im einzelnen
und besonderen bestehen freilich zwischen ihnen nicht. Unsoziale resp.
kriminelle Äußerungen sind keineswegs so streng den psychopatholo-
gischen zugeordnet, daß etwa einem System von nach ihrer Wesensverwandtschaft
zusammengestellten psychopathologischen Erscheinungen ohne weiteres ein
analoges kriminalpsychopathologisches entspricht und nun dieses sich folgerichtig
aus jenem ableiten läßt. Die Erfahrung lehrt vielmehr, daß
klinisch zusammengehörige pathologische Formen, etwa das Alkoholdelirium
und der chronische Alkoholismus, lcriminalpathologisch weit auseinander
gehen können, während umgekehrt klinisch différente, wie
der pathologische Rausch und der epileptische Dämmerzustand, sich
kriminalpathologisch recht nahe stehen. Für die Gewinnung eines umfassenden
kriminalpsychopathologischen Systems muß man daher von vornherein
auf theoretische Ableitungen aus allgemeinen psychiatrischen Aufstellungen
nach Art einer klinischen Klassifikation verzichten. Man kann nur versuchen,
lediglich aus Spezialerfahrungen heraus für die einzelnen psychopathologischen
Erscheinungen und Typen die zugehörigen sozialen Entgleisungs- und
Versagungstendenzen nach Art und Höhe der Reihe nach festzustellen.."
_
_ |
|
2. Auflage, S. 18f: "Pathologische Störungen der sozialpsychischen
Funktionen: die sozialpsychischen Minderwertigkeitsformen. Umgekehrt sind
ganze große und wichtige pathologische Formenkreise: psychopathische
wie psychotische Fälle der verschiedensten Art, gerade dadurch charakterisiert,
daß bei ihnen der psychische Oberbau der Persönlichkeit mit
seinen sozialpsychischen Direktiven Not leidet. Bei ihnen besteht entweder
von vornherein ein mangelhafter Aufbau des psychischen Systems, ein Zurückbleiben
auf einer sozialpsychisch minderwertigen Stufe, der vorwiegend auf pathologischem
Stillstand oder krankhafter Hemmung und Abirrung der psychischen Entwicklung
beruht. Dies gilt vor allem von gewissen angeborenen Schwachsinns- und
Entartungstypen, die damit gewissermaßen pathologische Formen ,,primärer"
{anlagemäßiger) sozialpsychischer Minderwertigkeit darstellen.
Oder aber es erfolgt nachträglich infolge einer Hirnschädigung
(einer organischen Hirnkrankheit u. dgl.) ein pathologischer Abbau der
bisher vollwertigen psychischen Organisation mit Rückgang auf ein
tieferes sozialpsychisches Niveau. [>19]
Dies trifft vorzugsweise bei den zur Geistesschwäche
(Demenz) führenden Psychosen zu, die sich damit als pathologisch bedingte
„sekundäre" (erworbene) sozialpsychische Minderwertigkeitsformen erweisen.
Aber auch sonst und außerhalb dieser charakteristischen
Hauptvertreter führt die Geisteskrankheit oft genug durch die ihr
eigenen allgemeinen seelischen Veränderungen zu einem Versagen der
sozialpsychischen Anpassungsfähigkeit und wird so zur Ursache und
zum Träger sozialpsychischer Unzulänglichkeiten. Und dies in
dem Maße und Umfange, daß man schließlich die geminderte
soziale Wertigkeit allgemein als ein feststehendes psychisches Stigma jedes
seelisch Erkrankten anerkennt. (Eine Anerkennung, die übrigens den
Kranken oft viel mehr als die tatsächliche Abnahme der sozialen Brauchbarkeit
beruflich, wirtschaftlich und gesellschaftlich schädigt.)
Daß psychische Anomalien tatsächlich mit sozialpsychischen
Unzulänglichkeiten einherzugehen pflegen, wird durch die weitgehend
übereinstimmenden statistischen Feststellungen erwiesen, wonach der
Prozentsatz pathologischer Elemente in allen Sammelbecken sozialer Minderwertigkeit
(Fürsorgeerziehungsanstalten, Arbeitshäusern, Gefängnissen,
Zuchthäusern usw.) den in der freien Bevölkerung ganz erheblich
überschreitet. Rechnet man für letztere mit GAUPP etwa 10%, so
steigt er für erstere auf 30% und zum Teil noch darüber.
Allgemeine und enge Beziehungen zwischen sozialer Unzulänglichkeit
bzw. sozialem Versagen und psychischen Anomalien sind also grundsätzlich
anzuerkennen. Strenge Gesetzmäßigkeiten und Parallelen im einzelnen
und besonderen bestehen freilich zwischen ihnen nicht. Unsoziale resp.
kriminelle Äußerungen sind keineswegs so streng den psychopatholo-
gischen zugeordnet, daß etwa einem System von psychopatho- logischen
Erscheinungen, die nach ihrer Wesensverwandtschaft zusammengestellt sind,
ohne weiteres ein analoges kriminalpsychopathologisches entspräche
und nun dieses sich folgerichtig aus jenem ableiten ließe. Die Erfahrung
lehrt vielmehr: Klinisch zusammengehörige pathologische Formen, etwa
das Alkoholdelirium und der chronische Alkoholismus, können kriminalpathologisch
weit auseinandergehen, klinisch différente dagegen, wie der pathologische
Rausch und der epileptische Dämmerzustand, sich kriminalpathologisch
recht nahestehen. Der Grund dafür ist ja ohne weiteres klar: Nicht
auf die klinisch-psychiatrische Verwandtschaft, sondern auf die psychologischen
Gemeinsamkeiten kommt es kriminologisch an. Für die Gewinnung eines
umfassenden kriminalpsychopatholo- gischen Systems muß man daher
von vornherein auf theoretische Ableitungen aus allgemeinen psychiatrischen
Aufstellungen nach Art einer klinischen Klassifikation verzichten. Man
kann nur versuchen, lediglich aus Spezialerfahrungen heraus für die
einzelnen psychopathologischen Erscheinungen und Typen die zugehörigen
sozialen Versagungs- und Entgleisungstendenzen nach Art und Grad festzustellen
und danach zusammenzuordnen. |
Die psychopathischen
Verbrecher (1926)
In der Sprache ein furchtbares Buch, das vor entwertendem Nazivokabular
nur so strotzt. Beispiele:
-
Einrichtung von "Minderwertigen-Abteilungen" im Strafvollzug (S.
206)
-
Entartung / Degeneration (S. 3 gesperrt hier kursiv): "... Unserer speziellen
Interessenrichtung nach kann es überdies genügen, wenn wir nur
heranziehen, was als hinreichend gesichert gelten kann. Das ist nun einmal
die Anerkennung der Entartung als einer empirisch gegebenen biologischen
bzw. biopathologischen Erscheinung. Und das ist zum andern ihre Kennzeichnung
als eine von der Norm ungünstig abweichende biologische Organisationsform
von erblichem Charakter. Und wir stellen nun sogleich auch die Verbindung
dieses biologischen Degenerationsphänomen mit den psychopathologischen
Objekten unserer Vorlesungen her, indem wir sagen, daß speziell die
eben betonte abnorme Konstitution unserer Psychopathen eine solche biologisch
ungünstige erbliche Abweichung vom Normalen, eine Entartungsform
darstellt."
Anmerkung: Birnbaum hat auch in dem von ihm herausgegebenen "Handwörterbuch
der medizinischen Psychologie" den Eintrag "Entartung" (S. 116-120) verfasst.
__
Gene des Bösen
So lautet der Titel eines Artikels im Tagesspiegel vom 22.06.2011
von Alexander S. Kekulé, wo er u.a. ausführt (Markierungen
in eckigen Klammern a,b,c von mir): "... Wissenschaftler des schwedischen
Karolinska-Instituts untersuchten das Umfeld von mehr als 1,5 Millionen
Gewaltverbrechern. [a] Für Verwandte ersten Grades besteht gegenüber
der Allgemeinbevölkerung eine 4,3-fach erhöhte Wahrscheinlichkeit,
dass sie ebenfalls ein Gewaltverbrechen verüben. [b] Wie Analysen
der sozialen Verhältnisse und Zwillingsstudien zeigten, ist dieser
Zusammenhang zu 55 Prozent erblich bedingt. Einer der ersten handfesten
Hinweise auf die dafür verantwortlichen Gene kam aus Dunedin, einer
Provinzstadt am Südzipfel Neuseelands. In einem einzigartigen Projekt
werden dort sämtliche 1037 Kinder, die zwischen April 1972 und März
1973 geboren wurden, regelmäßig auf ihre psychische und soziale
Entwicklung untersucht. Im Jahr 2002 nahmen sich die Psychologen Terrie
Moffitt und ihr Ehemann Avshalom Caspi von der Duke University die Berichte
von 442 inzwischen erwachsenen Männern der Dunedin-Studie vor und
ließen Gentests durchführen. [c] Dabei zeigte sich, dass eine
Genmutation des für die Hirnfunktion wichtigen Enzyms Monoaminooxidase-A
(MAO-A) mit Gewaltverbrechen und antisozialem Verhalten korreliert ist
– aber nur bei solchen Männern, die in der Kindheit schwer misshandelt
wurden. ..."
Aus [a] folgt nichts über Vererbung.
[b] Die Angaben sind zu allgemein und daher zweifelhaft: hat man eineiige
Zwillinge, die getrennt aufwuchsen, herangezogen? [c] scheint der Erblichkeit
direkt zu widersprechen, wenn die Mutationen nur bei schwerer Misshandlung
auftraten.
Mit der Hirnforschung und den vielen bunten Bildchen
feiert die längst tot geglaubte Psychobiologie ein come back ohne
gleichen. Entsprechend geht es in den Medien zu und ein Unsinn jagt den
anderen wie ein Artikel aus [Die
Welt vom 2.6.13] zeigt: |
"Ist der Puls zu niedrig, wird das Kind ein Mörder.
Die Neigung zur Kriminalität liegt in unseren Genen, zeigen aktuelle
Forschungsergebnisse – zumindest teilweise. Denn die genetische Disposition
allein macht aus einem Menschen noch keinen Mörder. ... Beide Seiten
haben Recht. Die jüngsten Untersuchungen zur Frage des Verbrechergens
scheinen nun beide Seiten gleichermaßen zu bestätigen: Denn
anscheinend hat Kriminalität wirklich biologische Wurzeln und ist
in unseren Genen angelegt. Aber erst das soziale Umfeld – Armut, Vernachlässigung
und schlechte Schulbildung etwa – lässt sie auch wirklich zutage treten.
"Die Saat der Sünde ist im Gehirn gesät", schreibt der US-Amerikaner
Adrian Raine, Kriminologe an der University of Pennsylvania in Philadelphia,
in seinem Buch "The Anatomy of Violence". Für ihn steht fest: Es gibt
Menschen, die einen angeborenen Hang zur Gewalt haben. Trotzdem sei die
Biologie aber kein Schicksal, so Raine. ..."
Kriminalität kann grundsätzlich
nicht vererbt werden, weil sie gar kein Merkmal der Natur ist. Sie ist
ein typisch menschliches Konstrukt und soziokulturelles Produkt. Kriminalität
kann überhaupt nur dort auftreten, wo Normverstöße und
Straftaten definiert sind. Was allenfalls vererbt werden kann sind Faktoren,
die Kriminalität begünstigen, wie z.B. Impulsivität, Aggressionsbereitschaft,
emotional-kognitive Defizite. |
__
Krafft-Ebing zur Homosexualität
In der mir vorliegenden 15. Auflage von 1918 führt Krafft-Ebing,
S. 245f, heute wissenschaftlich abenteuerlich anmutend, aus (gesperrt
hier kursiv):
"Auf Grund der bis 1877 veröffentlichten Fälle
habe ich diese eigenartige Geschlechtsempfindung als ein funktionelles
Degenerationszeichen und als Teilerscheinung eines neuro(psycho)pathischen,
meist hereditär bedingten Zustandes bezeichnet, eine Annahme, welche
durch die fernere Kasuistik durchaus Bestätigung gefunden hat. Als
Zeichen dieser neuro(psycho)-pathischen Belastung lassen sich anführen:
1. Das Geschlechtsleben derartig organisierter Individuen
macht sich in der Regel abnorm früh und in der Folge abnorm stark
geltend. Nicht selten bietet es noch anderweitige perverse Erscheinungen,
außer der an und für sich durch die eigenartige Geschlechtsempfindung
bedingten abnormen sexuellen Richtung.
2. Die geistige Liebe dieser Menschen ist vielfach
eine schwärmerisch exaltierte, wie auch ihr Geschlechtstrieb sich
mit besonderer, selbst zwingender Stärke in ihrem Bewußtsein
geltend macht.
3. Neben dem funktionellen Degenerationszeichen
der konträren Sexualempfindung finden sich oft anderweitige funktionelle,
vielfach auch anatomische Entartungszeichen.
4. Es bestehen Neurosen (Hysterie, Neurasthenie,
epileptoide Zustände usw.). Fast immer ist temporär oder dauernd
Neurasthenie nachweisbar. Diese ist in der Regel eine konstitutionelle,
in angeborenen Bedingungen wurzelnde. Geweckt und unterhalten wird sie
durch Masturbation oder durch erzwungene Abstinenz.
Bei männlichen Individuen kommt es auf Grund dieser Schädlichkeiten
oder schon angeborener Disposition zur Neurasthenia sexualis, die sich
wesentlich in reizbarer Schwäche des Ejakulationszentrums kundgibt.
Damit erklärt sich, daß bei den meisten Individuen schon die
bloße Umarmung, das Küssen oder selbst nur der Anblick der geliebten
Person den Akt der Ejakulation hervorruft. Häufig ist dieser von einem
abnorm starken Wollustgefühl begleitet, bis zu Gefühlen „magnetischer"
Durchströmung des Körpers.
5. In der Mehrzahl der Fälle finden sich psychische
Anomalien (glänzende Begabung für schöne Künste, besonders
Musik, Dichtkunst usw., bei intellektuell schlechter Begabung oder originärer
Verschrobenheit) bis zu ausgesprochenen psychischen Degenerationszuständen
(Schwachsinn, moralisches Irresein).
Bei zahlreichen Urningen
kommt es temporär oder dauernd zu Irresein mit dem Charakter des Degenerativen
(pathologische Affektzustände, periodisches Irresein, Paranoia usw.).
[>246]
6. Fast in allen Fällen, die einer Erhebung
der körperlich geistigen Zustände der Aszendenz und Blutsverwandtschaft
zugänglich waren, fanden sich Neurosen, Psychosen, Degenerationszeichen
usw. in den betreffenden Familien vor[FN1]).
Wie tief die eingeborene konträre Sexualempfindung wurzelt, geht
auch aus der Tatsache hervor, daß der wollüstige Traum des männlichen
Urnings männliche, der des weibliebenden Weibes weibliche Individuen,
bzw. Situationen mit solchen, zum Inhalte hat.
Die Beobachtung von Westphal, daß das
Bewußtsein des angeborenen Defektes von geschlechtlichen Empfindungen
gegenüber dem anderen Geschlechte und des Dranges zum eigenen Geschlechte
peinlich empfunden werde, trifft nur für eine Anzahl von Fällen
zu. Vielen fehlt sogar das Bewußtsein der Krankhaftigkeit des Zustandes.
Die meisten Urninge fühlen sich glücklich in ihrer perversen
Geschlechtsempfindung und Triebrichtung und unglücklich nur insoferne,
als gesellschaftliche und strafrechtliche Schranken ihnen in der Befriedigung
des Triebes zum eigenen Geschlechte im Wege stehen.
Das Studium der konträren Sexualempfindung
weist bestimmt auf Anomalien der zerebralen Organisation der damit Behafteten
hin. Schon der Umstand, daß ausnahmslos hier die Geschlechtsdrüsen
anatomisch und funktionell ganz normal befunden werden, spricht für
diese Annahme.
Diese rätselhafte Naturerscheinung hat vielfach
zu Erklärungsversuchen geführt. ..."
__
Urning, Urninge Männliche
Homosexuelle. [homowiki]
__
Pönalpsychopathologie
Psychopathologie der Haft, z.B. Haftpsychosen, Ausdruck Birnbaums (1926).
__
Rassenhygiene
Aufgrund der Geschichte, der weltweiten und besonders der nationalsozialistischen
Verbrechen ist eine neutrale Bewertung der Grundidee der Eugenik heutzutage
kaum möglich. Wissenschaftlich, weltanschaulich und politisch ein
großes Thema um die Jahrhundertwende, besonders der 1920er Jahre,
später extrem im Nationalsozialismus propagiert und durch die Rassengesetze
1935 und den Führererlass von 1939 zur Euthanasie umgesetzt. Rassenhygiene
war aber bereits vor Hitler weltweit ein großes Thema, wenn auch
mit vielen falschen Zungenschlägen und einer Sprache, die einen heute
schaudern lässt. Bereits 1923 wurde in München der erste Lehrstuhl
für Rassenhygiene geschaffen, auf den Fritz Lenz (Menschliche Auslese
und Rassenhygiene) berufen wurde. Im Biogramm bei Schmuhl, H.-W. (2003,
Hrsg.), S. 333 wird u.a. ausgeführt: "... 1940 maßgeblich an
der internen Diskussion über den Entwurf eines »Gesetzes über
die Sterbehilfe bei Lebensunfähigen und Gemeinschaftsfremden«
beteiligt, ebenso 1940/41 an der Erarbeitung des »Generalplans Ost«.
1946-1953 Ordinarius und Direktor des Instituts für menschliche Erblehre
an der Universität Göttingen." Man sieht, selbst solch exponiert-kriminelle
NS-Wissenschaft tat Nachkriegskarrieren keinen Abbruch, Entnazifizierung
war weitgehend eine Farce.
Schmuhl,
Hans-Walter (2003, Hrsg.) Rassenforschung an Kaiser-Wilhelm-Instituten
vor und nach 1933. Bd. 4 der Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft
im Nationalsozialismus. Herausgegeben von Reinhard Rürup und
Wolfgang Schieder im Auftrag der Präsidentenkommission der Max-Planck-Gesellschaft.
Göttingen: Wallstein.
Anmerkung: Zur Zeit findet in Erlangen
die ausgezeichnete Ausstellung "... plötzlich gestorben. NS-Rassenhygiene
1933-1945" im Stadtarchiv statt, in der der Gesamtkomplex sehr gut dargestellt
wird.
__
Sprache
der Rassenhygieniker, Psycho- und Kriminalbiologen und Psychiater
Radikales entwerten und brandmarken gehört zur Geisteshaltung
und "Ethik" dieser wohl selbst meist tief Gestörten im Menschlichen
und wissenschaftlichen Dünnbrettbohrer.
Der Verhältnisblödsinn
eigener - echter oder vermeintlicher - Überlegenheit zeigt sich vor
allem auf zwei Ebenen: wissenschaftstheoretisch durch leichtfertigen, nicht
verstandenen und daher nicht begründeten Universaliengebrauch
mit seinen Verallgemeinerungen (DER Verbrecher, DER Schwachsinnige, DER
Schizophrene, DER Psychopath, DAS Weib, DIE Minderwertigen, ...)
und ethisch ("Ballastexistenzen", "Minderwertige", "unwertes Leben", Zynismen
wie "Gnadentod"), die unheilvoll zusammenspielen. Das wissenschaftliche,
ethische und menschliche Niveau ist unsäglich. Die moralisch-pseudowissenschaftliche
Verirrung der Entwertungs-Orgiasten wird z.B. auch in der Bewertung
der Frauen deutlich, wo sich etwa ein Möbius nicht entblödete,
eine Schrift
Über den physiologischen Schwachsinns des Weibes
[W]
zu veröffentlichen oder in der psychiatrischen Literatur über
Irre und Psychopathen, inzwischen euphemistisch Persönlichkeitsgestörte
genannt. Einer der eifrigsten Sprachsünder, der mit Minderwertigkeit,
Entartung, Degeneration und Rassenhygiene nur so um sich wirft, war zweifellos
der Psychiater Karl Birnbaum, der trotzdem bei den Nazis als Jude seine
Stellung verlor. Bei nicht wenigen Autoren merkt man regelrecht die Genugtuung,
wie es ihnen eine Freude zu sein scheint, anderen Menschen ihre rabiat-entwertenden
Etikette aufzudrücken, andere wiederum betreiben das Entwertungs-
und Brandmarkungsgeschäft mit kühler, selbstverständlich
bis beiläufig anmutender "Sachlichkeit". Jaspers hierzu:
"... Einen Psychopathen durch
die 'Diagnose' eines Typus festzulegen, ist gewaltsam und immer falsch.
Menschlich aber bedeutet die Klassifikation und Festlegung des Wesens eines
Menschen eine Erledigung, die bei näherer {>366}Besinnung beleidigend
ist und die Kommunikation abbricht. Das darf in aller erleuchtenden Begrifflichkeit
charakterologischer Menschenauffassung nie vergessen werden."
Karl Jaspers, Allgemeine Psychopathologie, 5. A. 1948, S. 365f. |
__
Zusammenfassungen, Abstracts
Motivationsforderung
gehört zur Zwangstherapie und ist eine eigene Methodik. (Vanhoeck)
"Zusammenfassung
Motivation wird oft als ein Konstrukt verstanden, das beim Klienten
entweder vorhanden ist oder eben nicht. Eventuell wird für möglich
gehalten, der Klient sei "ein bisschen" motiviert. Motivation wird dann
als Gegebenheit und Vorbedingung für Therapie aufgefasst: Der Klient
muss motiviert sein, bevor es überhaupt Sinn hat, Psychotherapie anzubieten.
Und scheitert die Therapie, dann lag es an der mangelnden Motivation des
Klienten. Der Therapeut kann aber von seinem Zwangstherapie-Klienten nicht
erwarten, dass dieser sich den Therapieerfordenissen anpasst. Im allgemeinen
ist davon auszugehen, dass der Klient extrinsisch motiviert ist, z.B. dass
ihn Therapie aus dem Vollzug zu bringen oder herauszuhalten habe. Der Therapeut
muss daher eher versuchen, seine Therapie der Motivationslage des Klienten
anzupassen. Motivationsförderung geht von einem dynamischen Motivationskonstrukt
aus. Motivation kann gefördert werden und wird so nicht als Vorbedingung,
sondern als Ziel therapeutischer Interventionen gesehen. Ausgangspunkt
ist die Feststellung, dass Menschen bei wichtigen Änderungen in ihrem
Leben immer einen Prozess durchmachen: Vorstadium, Überlegung, Entscheidung,
Durchführung, Durchhalten, Rückfälle, Vorstadium usw. ...
Motivationsförderung sucht diesen Prozess gezielt voranzutreiben.
Dafür ist es dann wichtig, eine genaue Analyse der Motivationslage
des Klienten vornehmen zu können. Komponenten eines dynamischen Motivationskonstruktes
sind u.a. Problemeinsicht, Problembelastung, Änderbarkeitsvorstellung,
Anstrengungsbereitschaft, Straferleichterung, Therapiekenntnisse, Therapieeinstellung,
Copingressourcen."
__
Zwillingsstudie als Methode Erblichkeit
zu begründen
Deutet man eineiig als erbgleich, so müsste im
Idealfall ein rein erbbedingtes Merkmal i in gleichen wie in ungleichen
Umgebungen maximal, also in allen Fällen, also zu 100% auftreten.
In dem Maße, wie sich die 100% verringern, spielen auch noch andere
Faktoren eine Rolle, z.B. der Geburtsvorgang und die Reihenfolge der Geburt
und danach dann die Unterschiede in den Umgebungen. Hier muss auch kritisch
beachtet werden, dass anscheinend gleiche Umgebungen wie Vater und
Mutter im Fürsorge-, Zuwendungs- und Erziehungsverhalten keinesweg
zwingend als gleich gegenüber den Kindern anzusehen sind.
Mit Hilfe der Tabelle lassen sich nun typische Konfigurationen
und Hypothesen deuten:
Merkmal
|
gU
|
uU
|
gU
|
uU
|
gU
|
uU
|
Häufigkeit M1
|
70
|
70
|
40
|
40
|
20
|
20
|
Häufigkeit M2
|
70
|
50
|
30
|
20
|
10
|
5
|
Häufigkeit M3
|
100
|
100
|
100
|
100
|
100
|
100
|
Beispiel-Deutungen für Konfigurationen und Hypothesen:
-
M1 zeigt einen hohen Erbfaktor, der unabhängig von Umgebungen abnehmend
mit dem Verwandtschaftsgrad auftritt.
-
M2 zeigt einen hohen Erbfaktor, der mit ungleichen Umgebungen und
geringerem Verwandtschaftsgrad abnimmt.
-
M3 zeigt einen generellen Erbfaktor ("Grundbedürfnis"), der unabhängig
vom Verwandtschaftsgrad und von Umgebungen auftritt, z.B. atmen, schlafen,
trinken, essen, ausscheiden.
Hoche zur Bedeutung
der Erblichkeit in Erblichkeit und Entartung (1901) S. 411
(gesperrt = kursiv; fett-kursiv RS)
"Die Frage hat vom gerichtlichen Standpunkte aus zu lauten:
was bedeutet im vorliegenden Falle zur Beurteilung des Geisteszustandes
grade dieses Menschen der Nachweis, dass bei seiner Ascendenz Erkrankungen
des Centralnervensystems vorgekommen sind? Die unbefangene Prüfung
lässt antworten: Diese Feststellung als solche bedeutet gar
nichts, so lange nicht gezeigt wird, dass der erbliche Einfluss
sich in bestimmten noch zu nennenden Erscheinungen in dem gegenwärtigen
Individuum äussert."
Diese Aussage zeigt eine bemerkenswert kritische
Haltung, die wahrscheinlich von bleibender Gültigkeit ist. Gleichzeitig
wird mit dieser Äußerung die Frage aufgeworfen, wie man im Einzelfall
eine Vererbung nachweisen kann. Hierzu werden wahrscheinlich folgende Nachweise
zu führen sein:
-
Ein Genmuster muss für die Erkrankung des Individuums identifiziert
sein.
-
Das Genmuster für diese Erkrankung muss sich bei Vorfahren des Individuums
aufzeigen lassen.
Anmerkung1: Ausführungen zur Kausalität, also
zum Zusammenhang einer Störung und einer Tat oder (unterlassenen)
Handlung, finden sich leider nicht. Dieser auch heute extreme Mangel in
der forenischen Psychiatrie scheint also eine lange Tradition zu haben.
Anmerkung2: Hoche & Bindung haben 1920 die berüchtigte
Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens veröffentlicht
[W].
__
Querverweise
Standort: Kriminalitätstheorien.
*
Überblick Forensische
Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Kriminalitätstheorien.
Integrative
Theorie kriminellen Verhaltens.
Erlangen IP-GIPT:
https://www.sgipt.org/forpsy/KrimTheo.htm
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Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert: irs 01.03.2014
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
11.03.14 Hoche
zur Bedeutung der Erblichkeit in Erblichkeit und Entartung (1901).
10.03.14 Allgemeiner
Versuchsplan Erblichkeitsforschung mit Verwandtschaftsgraden.
09.03.14 Birnbaum:
Die psychopathischen Verbrecher.
07.03.14 Ergänzender
Vergleich Birnbaum 1. (1921) und 2. Auflage (1931).
04.03.14 Rassenhygiene
* Sprache der
Rassenhygieniker, Psycho- und Kriminalbiologen und Psychiater. * Gene
des Bösen * Zwillingsstudien *
03.03.14 Beispiel
Homosexualität als soziolultirelles Produkt für Kriminalität.
02.03.14 Korrigiert.