Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=19.01.2013
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 20.1.13
Uhr
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen *
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forensischer Gutachten_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
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Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Forensische Psychopathologie,
und hier speziell zum Thema:
Kontrolle forensischer Gutachten
und ihres Missbrauchs in Psychologie
und Psychiatrie, Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Einführung
Brainstorming
Kontrollmöglichkeiten forensischer Gutachten
Der Mensch ist zum Guten wie zum Schlechten befähigt
und die forensischen PsychologInnen und PsychiaterInnen natürlich
auch. In guten Gesellschaften paßt daher am besten jeder auf jeden
auf; dies umso mehr, je mehr Macht jemand hat, denn die Macht ist gefährlich
und wir alle sind anfällig. Supervision und Kontrolle ist nirgendwo
notwendiger als in den Lebensbereichen, in denen Menschen sehr viel Macht
über andere haben, die ihnen mehr oder minder ausgeliefert sind [>
Integratives
Manifest]
Bevorzugte dunkle Orte der
Machtmissbrauchsmöglichkeiten sind daher: Forensische Psychiatrie,
Strafvollzug und Maßregelvollzug, Alten- und Pflegeheime, geschlossene
Abteilungen in der Psychiatrie, Krankenhäuser, insbesondere bei Anästhesieanwendungen,
Pflege und Dienstleistungsverhältnisse mit starkem Kompetenzgefälle
(Arzt-Patient-Beziehung), Gerichte, Polizei, Militär, Kindertages-,
Erziehungsstätten wie auch Schulen, kirchliche, religiöse und
Sekten-Umfelder oder Einrichtungen u.a.
Alle Organisationen und Institutionen
neigen von Natur aus zur Oligarchisierung,
Immunisierung, Abschottung, Chorgeist und Seilschaftsverhalten. Das ist
im extremen Maße bei den staatlichen Institutionen, Politik, Justiz,
Polizei, Militär, Verfassungsschutz, Geheimdienste der Fall. Was sich
hier abspielt, spottet jeder Beschreibung und stellt die Rechtsstaatsidee
völlig auf den Kopf. Nicht, weil diese Leute besonders böse oder
schlecht wären. Es liegt in der Natur des Menschen, sich Vorteile
zu sichern und sich gegen Nachteile abzusichern. Wir sind fast alle so,
ich auch, deshalb sollten wir alle aufeinander ein wenig aufpassen,
wenigstens gelegentlich wachsam und sensibel sein. Das gilt für Psychologenverbände
ebenso wie für die Handwerkskammern, die Apotheker- oder Rechtsanwaltsvereinigungen.
Und weil das allgemein so ist, müssen allgemeine Vorkehrungen getroffen
werden, denn die meisten wehren sich gegen Aufsicht und Kontrolle. Und
eine der beliebtesten und oft erfolgreichen Methoden ist das abwiegelnde
Gerede von der freiwilligen Selbstkontrolle.
Das geht so gut wie immer schief und ist in aller Regel weitgehend wirkungslos,
wenn nicht sogar kontraproduktiv.
Kontrollen müssen
wie Belohnungen oder Strafen wirksam
sein, sonst haben sie keinen Wert, kosten nur Zeit, Geld, Nerven, frustrieren
und führen zur Abwendung und Resignation. Sie müssen aber auch
leistbar und finanzbar sein. Daher ist das wirkungsvollste Kontrollprinzip
- analog den Ephoren
in Sparta - eine mit Sondervollmachten - ähnlich wie
die Steuerfahnder - ausgestattete Ombudseinheit, die jederzeit
ohne Vorwarnung ihren Prüfaufgaben stichprobenmäßig
nachgehen kann und finanzierbar ist es auch. Die Ombudsleute müssen
z.B. PolitikerInnen, BürgermeisterInnen, Krankenkassen, RichterInnen,
StaatsanwältInnen, Banken, SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen,
Arztpraxen, FinanzberaterInnen, GutachterInnen unter ihre Kontroll-Lupe
nehmen können.
Brainstorming
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten
Die schärfsten Waffen gegen Fehlverhalten
von GutachterInnen sind Freiheitsstrafen, saftige Bußgelder - nicht
solche läppischen Beträge wie im hessischen Steuerfahnderskandal
- , Entzug der Erlaubnis zur Begutachtung befristet oder dauernd, Berufsverbot
durch Entzug der sozialrechtlichen Zulassung oder sogar der Approbation.
Andere Möglichkeiten
sind die Veröffentlichung von Gutachten auf verschiedenen Ebenen:
Internet ohne Einschränkung bis auf Unkenntlichmachung von Namen,
in einem geschützen entsprechenden Sachverständigenforum, oder
auch Einrichten einer Gutachterpunktekartei für schwerwiegendere Fehler
ähnlich wie bei den "Verkehrssündern", z.B.
-
1-3 Punkte Mahnung und Honorar zurück
-
4-6 Punkte Eindringliche Mahnung und doppeltes Honorar
zurück
-
7-10 Punkte Scharfe Mahnung 3-5 faches Honorar zurück
-
> 10 Punkte Entzug der Begutachtungserlaubnis (partielles
Berufsverbot) für 1 Jahr und 10x Honorar zurück
-
erneute Zulassung nur nach erfolgreicher Bearbeitung
von drei Mustergutachten
-
bei Wiederholung nach erneuter Zulassung zur Begutachtung
endgültiger, lebenslanger Entzug der Begutachtungserlaubnis.
Werden Unregelmäßigkeiten gefunden,
könnte ein analoges System greifen. Nur wenn Unregelmäßigkeiten
nachhaltig teurer sind als der Gewinn würde schnell Recht und Ordnung
herrschen. Ab einer bestimmten Punktezahl könnten GutachterInnen von
Aufträgen durch Gerichte ausgeschlossen werden.
Literatur (Auswahl)
> Literatur
der und zur Antipsychiatrie.
-
Albrecht, Wilma, Ruth (o.J). Buchbesprechung Sabine Rückert Unrecht
im Namen des Volkes in Justizskandal Psychiatrie [GB]
-
Amnesty International (Alljährlich). Länderberichte, Stichwort
"Psychiatrie".
-
Amnesty International (1980, Hrsg.). Sowjetunion Kritik - ein Verbrechen?
- Kurzbroschüre. Bonn: Eigenverl.
-
Ascher, Bernhard (1893). Zur Staatlichen Beaufsichtigung der Irrenanstalten.
Berlin: Karger.
-
Behnke, Klaus & Fuchs, Jürgen (1995, Hrsg.). Zersetzung
der Seele. Psychologie und Psychiatrie im Dienste der Stasi. Hamburg: Rotbuch
-
Bloch, Sidney & Reddaway, Peter (1978). Dissident oder geisteskrank?
Mißbrauch der Psychiatrie in der Sowjetunion. München: Piper.
-
Below, Yuri & Freese, Christiane (1986). Die Psychiatrie als
politische Waffe: Dokumentation über den Missbrauch der Psychiatrie
zu politischen Zwecken in der UdSSR. Internationale Ges. f. Menschenrechte.
-
Borgmann, Werner (1960). Die Problematik der Freiheitsentziehung und der
Zwangsunterbringung Geisteskranker. Eine Erörterung der vorliegenden
Rechtsgrundlagen. Berlin: [26 Seiten Rückenstreifen-Heftung]
-
Burton, Neel & Reiss, Matthias (2011). Der Sinn des Wahnsinns - Psychische
Störungen verstehen. (): Spektrum Akademischer Verlag (10. Mai 2011)
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Cranach, Michael von & Siemen, Hans-Ludwig (1999, Hrsg.). Psychiatrie
im Nationalsozialismus: Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen
1933 und 1945 [Gebundene Ausgabe]
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Degkwitz, Rudolf (1971). Zwangsjacke und Drogen. Düsseldorf : Patmos.
-
Deiseroth, Dieter & Falter, Annegret (2010, Hrsg.). Whistleblower
in der Steuerfahndung: Preisverleihung 2009 - Rudolf Schmenger, Frank Wehrheim.
BWV Berliner-Wissenschaft. [GB]
-
Dinger, Andrea; Koch, Uwe; Stein, Barbara
& Zier, Johanna (1992). Querulanz in Gericht und Verwaltung. München:
C.H. Beck.
-
Elmer, Paul (1914) Geld und Irrenhaus. Auf aktenmässiger Grundlage.
Beiträge auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Sicherung persönlicher
Freiheit. Eine kritische Betrachtung des Internierungs- und Entmündigungsfalles
der Frau Wilhelmine Peill-Schillings. Berlin: Rosenthal. ["Elmer, Redakteur
der Zeitschrift "Irrenrechts-Reform", macht Einzelheiten des Schicksals
der Wilhelmine Peill-Schillings bekannt. Sie wurde, auf Betreiben ihres
Neffen, des Generalmusikdirektors Max Schillings, zum Zwecke der Entmündigung
in der geschlossenen Abteilung der Ehrenwall'schen Privatirrenanstalt in
Ahrweiler festgehalten. - Beilage: Offener Brief an "die Herren Reichs-
und Landtagsabgeordneten, Verwaltungsbeamten und Richter, Rechtsanwälte
und Ärzte" mit der Bitte, die "Aufklärungsschrift, mit der kein
Erwerbszweck verfolgt wird, einer geneigten Beachtung und Nachprüfung
würdigen zu wollen ... als wichtiger Beitrag für die gesetzliche
Reform des deutschen Irrenrechts ..."]
-
Foucault, Michel (dt. 1973, franz. 1961).
Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft.
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Reissner, Arthur (1905). Die Zwangsunterbringung in Irrenanstalten und
der Schutz der persönlichen Freiheit. Vorwort von Albert Eulenburg.
Berlin: Urban & Schwarzenbg. [- Reichs-Justizamt 770, 107 - Enthält
unter anderem: Straflose Freiheitsberaubung an Geisteskranken; Der Charakter
der geistigen Erkrankung; Recht des Staates, dritter Personen, des Vormundes
und des Pflegers; Die wissenschaftliche Zuverlässigkeit des attestierenden
Arztes]
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Schneider, Carl (1939, Hrsg.). Literaturbericht zu Band 106: Bericht über
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Organ der Psychiatrischen Abteilung der Deutschen Gesellschaft für
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Schröter, Sonja (1994). Psychiatrie in Waldheim / Sachsen (1716 -
1946). Frankfurt aM: Mabuse-Verlag.
-
Schwenk, Eva (2004). Fehldiagnose
Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Norderstedt: Books
on Demand. [Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort,
wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel
in der Psychiatrie. Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit
Menschen, die psychisch leiden, die angeblich selbst nicht wissen, was
sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat
keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Das Buch dokumentiert
Verbrechen an psychiatrischen Patienten, begangen aufgrund einer unwissenschaftlichen
Diagnostik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander
treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen
diese Verbrechen ermöglichen. Auf erschreckende Weise wird dem Leser
das allgemeine Verständnis von psychischem Erleben ebenso klar, wie
die Notwendigkeit einer Erarbeitung von Kontrollkriterien für die
psychiatrische Praxis. Die Autorin ist Diplom-Psychologin. Durch ihre Tätigkeit
als gerichtliche Betreuerin psychiatrischer Patienten hat sie von Menschenrechtsverletzungen
in einer psychiatrischen Klinik erfahren, sie dokumentiert und bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eingefordert,
die niemals stattgefunden hat.]
-
Süß, Sonja (1998). Politisch mißbraucht? Psychiatrie und
Staatssicherheit in der DDR. Berlin_ Ch. Links
-
Unger, Heinrich (1898). Die Irrengesetzgebung in Preussen neben den Bestimmungen
über das Entmündigungsverfahren sowie die Einrichtung und Beaufsichtigung
der Irrenanstalten. Nach deutschem Reichs- und preussischem Landesrecht
dargestellt. Berlin: Siemenroth.
-
Watson, Peter (1982). Psycho-Krieg. Möglichkeiten, Macht und Mißbrauch
der Militärpsychologie. Düsseldorf: Econ.
-
Wehrheim, Frank & Gösele, Michael (2011). Inside Steuerfahndung.
Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der
Behörde. München: Riva.
-
Weil, Francesca (2007). Zielgruppe Ärzteschaft: Ärzte als inoffizielle
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (Berichte
und Studien). Göttingen: V&R Unipress.
Links (Auswahl: beachte)
Prognosen in der Psychiatrie.
Missbrauch
in und mit der forensischen Psychologie und Psychiatrie
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
___
freiwillige
Selbstkontrolle Hierzu kann man die institutionsinternen Gremien rechnen,
wie Schieds- oder Ethikkommissionen, Beschwerdestellen und hauseigene Ombudsleute,
Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Ausbildungs- und Zertifizierungshürden,
nicht selten nur eine Alibi- oder Feigenblattfunktion, um nach außen
hin etwas vorweisen zu können, aber auch Marktzugangskontrollinstanzen
und Gelddruckmaschinen für die Etablierten. Sieht man sich z.B. an,
was für forensisch-psychiatrische Gutachten im Umlauf sind,
auch von der sog. crème de la crème, etwa im Fall Mollath,
so kann man nur noch schockiert und konsterniert mit dem Kopf schütteln,
vor allem, wenn man bedenkt, was z.B. die DGPPN
für Zertifizierungsanforderungen stellt bzw. das letzte Heft Forens
Psychiatr Psychol Kriminol 2012,6,4 mit dem Schwerpunktthema:
Forensische Psychiatrie und Psychologie auf dem Prüfstand: Qualifizierung
und Zertifizierung, dann kann man sich nur an den Kopf greifen, umso
mehr, wenn man bedenkt, was Prof. Dr. Kröber sich bei Mollath fehlgeleistet
hat.
Thomas Wolf gibt in
Zur
Qualität forensischer Gutachten aus strafrechtlicher Sicht folgende
"Zusammenfassung Der Beitrag stellt die grundlegenden Anforderungen an
Gutachten im Strafprozess, die in vielfältigen Aufgabenstellungen
auftreten, dar, zeigt die Abgrenzungslinien zwischen Sachverständigem
und Gericht auf, benennt wesentliche Fehlerquellen und ihre Ursachen und
weist auf die Folgen schlechter Gutachten hin. Gefordert werden eine wesentliche
Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Gutachter, aber auch der auftraggebenden
Richter, Staatsanwälte und Vollzugsbeamten sowie eine neue Kultur
des gegenseitigen Austausches."
Dem ist nichts hinzufügen.
___
Herrmann’s
Triumph über Hans-Jürgen Möller [Q]
"Teppichhändler Herrmann siegt nach über 14 Jahren Prozeßdauer
gegen Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller. Der hatte ihn
für geisteskrank erklärt, ohne ihn vorher persönlich zu
untersuchen. Jetzt muß er 15000 € Schmerzensgeld zahlen. (überarbeitete
Version) Mehr Informationen zu diesem Thema unter: www.merkur-online.de
www.sueddeutsche.de www.spiegel.de www.bild.de www.zwangspsychiatrie.de."
___
Ombudseinheit
Name für eine mit Sondervollmachten - ähnlich
den Steuerfahndern - ausgestattete Sondereinheit, die jederzeit ohne Vorwarnung
in ihrem Bereich auftauchen und Kontrollen durchführen kann. So könnte
im Gesundheitswesen eine solche Ombudseinheit "Hippokrates" heißen,
im Finanzsektor "Pecunia", im Justizwesen, "Justizia". Wir
könnten dann vielleicht öfter in der Zeitung lesen: Die Ombudseinheit
"Justizia" hat bei Richter XYZ kinderpornografisches Material sichergestellt
oder Schweizer Nummern Konten oder Kommunikationsdaten zu kriminellen Kreisen
gefunden ...
___
WHO-Materialsammlung zur psychischen Gesundheit [PDF]:
"3.2 Menschenrechtsverletzungen
Einer der wichtigsten Gründe für die Unerlässlichkeit
einer menschenrechtsorientierten Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit
basiert auf erlittenen und andauernden Verletzungen von Menschenrechten.
Teile der Öffentlichkeit, bestimmte Gesundheitsbehörden und sogar
einige Gesundheitsfachkräfte haben zu verschiedenen Zeiten und an
unterschiedlichen Orten die Rechte von Menschen mit psychischen Störungen
auf eklatante und extrem missbräuchliche Art und Weise verletzt –
und in einigen Fällen werden fortwährend derartige Verstöße
begangen. In vielen Gesellschaften sind Menschen mit psychischen Störungen
extrem harten Lebensumständen ausgesetzt. Zum Teil ist die wirtschaftliche
Marginalisierung dafür verantwortlich; Diskriminierungen und fehlende
gesetzliche Schutzmechanismen gegen unzulässige und missbräuchliche
Behandlung sind jedoch wichtige Faktoren. Der Freiheitsentzug von Menschen
mit psychischen Störungen erstreckt sich häufig über lange
Zeiträume, ohne dass ein gesetzliches Verfahren zugrunde liegt (manchmal
liegt sogar ein unfaires gesetzliches Verfahren zugrunde, z. B. wenn Inhaftierungen
ohne strenge zeitliche Begrenzungen oder regelmäßige Berichterstattungen
zulässig sind). Die Betroffenen werden oft mit Zwangsarbeit belegt,
in lebensfeindlichen institutionellen Einrichtungen vernachlässigt
und es fehlt ihnen an grundlegender Gesundheitsversorgung. Darüber
hinaus werden sie – häufig in psychiatrischen Einrichtungen – gefoltert
und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen
unterzogen, einschließlich sexueller Ausbeutung und körperlichem
Missbrauch.
Des Weiteren werden einige Menschen zur Behandlung
in psychosoziale Einrichtungen eingewiesen, in denen sie gegen ihren Willen
ein Leben lang bleiben müssen. Ob für die Einweisung und Behandlung
eine Einwilligung erteilt wurde, wird nicht abgeklärt, und nicht immer
finden unabhängige Beurteilungen des Geistesvermögens statt.
Das bedeutet, dass viele Menschen zwangsweise in Einrichtungen festgehalten
werden können, obgleich sie in der Lage sind, Entscheidungen über
ihre Zukunft zu treffen. Dagegen stellt die bei Bettenmangel unterlassene
Einweisung stationär behandlungsbedürftiger Menschen sowie deren
vorzeitige Entlassung (die zu hohen Wiedereinweisungsquoten und manchmal
sogar zum Tod führen kann) eine Verletzung des Rechts auf Behandlung
dar.
Menschen mit psychischen Störungen laufen sowohl
innerhalb als auch außerhalb des institutionellen Zusammenhangs Gefahr,
in ihren Rechten verletzt zu werden. Selbst innerhalb ihrer Gemeinden und
Familien gibt es Fälle, in denen Menschen z. B. in geschlossenen Räumen
eingesperrt, an Bäume angekettet oder sexuell missbraucht wurden."
___
Querverweise
Standort: Kontrolle forensischer Begutachtungen.
*
Missbrauch in der forensischen Psychologie und
Psychiatrie [In Arbeit]
Potentielle
Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten.
Juristisches
Denken. Gibt es eine kognitive Eigenwelt der Rechtswissenschaft?
Erörtert am Beispiel Betreuung und Geschäftsfähigkeit.
Forensisch psychologisch-psychopathologische
Schuldfähigkeitsprüfung.
Einsicht und Einsichtsfähigkeit
in
Recht, Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie.
Zur Theorie und Praxis des Sachverständigengutachtens
der Geschäftsunfähigkeit.
Unrecht
im Namen des Rechts: Kapitalrecht - Justizkritik.
Überblick Forensische
Psychologie.
Beweis
und beweisen in Kriminologie und Recht.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Kontrolle
forensischer Gutachten und ihres Missbrauchs in Psychologie und Psychiatrie,
Staat, Justiz, Polizei und Verwaltung. Erlangen:
IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/PsyMissbr/FGAK.htm
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korrigiert: 19.01.2013 irs
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
19.01.13 Endnote
Freiwillige Selbstkontrolle eingeführt.