Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=09.12.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 12.07.23
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe und hier speziell zum Thema:

    Nachrichten von der Justiz, vom Justizvollzug
    Strafvollzug, Sicherungsverwahrung, Resozialisierung, Sozialtherapie, Nachsorge u. a. m.

    von  Rudolf Sponsel, Erlangen



    Aktuelles:  ... " [] > Doku Kriminalität in Erlangen.
    • Wiederaufnahmeverfahren. Sehr interessanter Vortag von Prof. Bliesener im Rechtspsychologischen Kolloquium des Psychologischen Instituts der FAU Erlangen am 10.07.2023. Fazit: 37.9% erfolgreich, widerlegt alte Vorurteile.

    • https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/mks-2023-0017/pdf
    • Vatermord Russische Justiz und häusliche Gewalt: Wende in Ermittlungen gegen missbrauchte Schwestern ... " [FR 31.01.2020]
    • Neues Forschungsprojekt von Fehlern in Strafprozessen und Wiederaufnahmeverfahren (auch abgelehnten)"Am 1. Oktober 2019 startete ein neues, von der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) gefördertes Verbundprojekt, das sich Fehlern und Wiederaufnahmen in Strafverfahren widmet. Wir sprachen darüber mit Prof. Dr. Renate Volbert, die Professorin für Rechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) ist. Projektpartner der PHB sind Prof. Dr. Thomas Bliesener vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sowie Prof. Dr. Karsten Al-tenhain am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. " Miteilung im Report Psychologie, Vorinformation zum Interview mit Prof. Dr. RenateVolbert zu Fehlern in Strafprozessen  reportpsychologie ‹45› 1, 2020, 27
    • Versagen von Ausführungen langjährig Inhaftierter verfassungswidrig: Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen langjährig Inhaftierter Pressemitteilung Nr. 68/2019 vom 18. Oktober 2019. Hierzu lautet der Kurztext: "Das Gebot, die Lebenstüchtigkeit Gefangener zu erhalten und zu festigen, greift nicht erst dann ein, wenn sich bereits eine Einschränkung der Lebenstüchtigkeit unter den Verhältnissen der Haft bemerkbar macht. Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Grundrecht Gefangener auf Resozialisierung gebietet vielmehr gerade auch die Erhaltung der Tüchtigkeit für ein Leben in Freiheit. Gefangene sollen so lebenstüchtig bleiben, dass sie sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfinden. Mit dieser Begründung hat die 2. Kammer des Zweiten Senats mit heute veröffentlichten Beschlüssen drei Verfassungsbeschwerden von langjährig inhaftierten Strafgefangenen stattgegeben, mit denen diese sich gegen die Versagung von Ausführungen gewandt hatten, und die Verfahren unter Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse zur erneuten Entscheidung an die Landgerichte zurückverwiesen."
    • Vergleich und Kritik der Empfehlungen für Prognose-Gutachten 2006/2019.
    • Recht und Rechtswissenschaft. Eine operational-empirisch-kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive
    • Juristische Normentheorie zu Recht und Rechtswissenschaft Eine wissenschaftstheoretische Analyse aus interdisziplinärer Perspektive.
    • "Exklusive Erhebung für FOCUS OnlineUmfrage-Schock: 45 Prozent der Deutschen misstrauen der Justiz Behandeln Deutschlands Gerichte alle Menschen gleich? Urteilen Richter in Berlin genauso hart wie in München? Wir haben Tausende Menschen im ganzen Land gefragt, wie sie unsere Justiz einschätzen – und teilweise alarmierende Antworten erhalten. ... " [Focus 1.1.19]
    • "Immer mehr BKA-Beamte haben einen Nebenjob Beamte dürfen neben ihrem Hauptjob einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Dass diese Praxis beim BKA in den letzten Jahren zugenommen hat, stößt auf Kritik. ... " [HB 24.12.18]
    • Barton, S.;  M. Dubelaar, M.; Kölbel, R. & Lindemann, M. (2018, Hrsg.).'Vom hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit': Fehlurteile im Strafprozess. Baden-Baden: Nomos.
    • "Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen Überlastung des Gerichts. Pressemitteilung Nr. 52/2018 vom 26. Juni 2018: Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Mit dieser Begründung hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Haftfortdauerentscheidung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Das Verfahren war nicht in der gebotenen Zügigkeit gefördert worden. Die Fachgerichte hatten bereits nicht schlüssig begründet, warum ein besonderer Ausnahmefall vorgelegen haben sollte, der es gerechtfertigt hätte, dass das Landgericht Dresden erst ein Jahr und einen Monat nach Beginn der Untersuchungshaft und sieben Monate nach der Anklageerhebung mit der Hauptverhandlung begonnen hat. Erst recht wird die bisherige Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht gerecht."
    • Maltry, Andreas  (2018) Offenbarungs- und Verschwiegenheitspflichten in der ambulanten Psychotherapie von Straftäterinnen. Psychotherapeutjpournal 2, 2018, S. 144: "Zusammenfassung:  Der Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie von Straftäterinnen, denen eine gerichtliche Therapieweisung erteilt worden ist. Als Faustregel gilt, dass bei Patientinnen, die unter Bewährungsaufsicht stehen, die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeutin nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu beachten ist, während bei Patientinnen, die unter Führungsaufsicht stehen, die Verschwiegenheitspflicht nur eingeschränkt gilt, da daneben eine Offenbarungspflicht nach § 68a Abs. 8 StGB besteht."
    • Wetzels, Peter (18.06.2018) "Über das Erfordernis einer rechtspsychologischen Basisausbildung für Juristen – Reflektionen von Erfahrungen aus Lehre und praktischer Gutachtertätigkeit". Rechtspsychologisches Kolloqium PI-FAU Erlangen-Nürnberg. Es wurde leider mehr als deutlich, dass die meisten JuristInnen unzulänglich ausgebildet sind, vor allem von  Exploration  keine Ahnung haben, ganz besonders bei der Vernehmung von Kindern. Der hohe Wert des Zuhörenkönnen wurde betont. Aber zuhören ist nicht alles, die Verständnis-Rückfrage (z.B. Kannst Du noch mal sagen, was Du verstanden hast?) wurde als wichtige Methode (Evaluation des Verständnisses)  nicht erkannt und eigens aufgeführt.
    • "Kriminalstatistik: 250 missbrauchte Kinder pro Woche. Den jüngsten Zahlen zufolge erlebten im vergangenen Jahr 4200 Kinder schwere körperliche Gewalt. Mehr als dreimal so viele wurden Opfer von sexuellem Missbrauch. Anlass zur Besorgnis sieht die Polizei bei der Kinderpornografie, denn die Opfer werden immer jünger. Von Verena Mayer ..." [SZ 05.06.18]
    • Enkeltrick.
    • Misstände in der Justiz. Thema bei Hart aber fair am 19.02.2018. "Überlastet, überfordert, zu lasch – Was läuft schief bei den Gerichten? Justiz in der Kritik: Liegt es an mangelnder Ausstattung oder falscher Einstellung, wenn Terrorverdächtige freikommen, Kinderschänder ohne Aufsicht bleiben, Verfahren versanden? Und stimmt der Vorwurf: Es wird zu viel an die Täter gedacht, zu wenig an die Opfer?
      • "Darin auch: "Drei Fragen an Joachim Wagner Der Richterbund klagt, die Justiz sei völlig überlastet. Dabei zeigen Statistiken: Es gibt weniger Strafverfahren und mehr Richter. Ein Widerspurch, den der Jurist und renommierte frühere ARD-Moderator Joachim Wagner für ein Buchprojekt aufklären wollte. ... " [Hart aber fair 19.02.18]
    • "10.000 Fälle betroffen Daten in Kriminallabor manipuliert Tausende Strafprozesse könnten neu aufgerollt werden: In einem gerichtsmedizinischen Labor in Großbritannien sind möglicherweise Daten von Tausenden Fällen manipuliert worden. Es gab deshalb bereits Festnahmen. ... " [ARD 21.11.17]
    • "Oberpfalz: Mörder eines Jungen war Straftäter mit Fußfessel In einem Flüchtlingsheim hat ein Mann einen kleinen Jungen und dessen Mutter angegriffen. Der Junge stirbt, die Mutter überlebt schwer verletzt. Der Mörder war ein verurteilter Straftäter mit Fußfessel.   ... " [DWN 05.06.17]
    • "Wie die Digitalisierung die Rechtsberatung verändert Das Gespenst der Digitalisierung erfasst allmählich die Anwaltsbranche. Auch in der Rechtsberatung wird die Maschine den Menschen ersetzen – von vielen Kanzleien wird nichts übrig bleiben. ... " [Welt 24.03.17]

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      Schubert, Stefan  (2017) No-Go-Areas.  Rottenburg a. N: Kopp.

      Aus dem Verlagsinfo: "Einbrüche, Schlägereien, Sexattacken, Messerangriffe, Morde - viele Städte in Deutschland erleben ein nie da gewesenes Maß der Gewalt. Ganze Stadtteile sind zu unkontrollierbaren Zonen verkommen. Hauptverantwortlich für diese Zustände sind Männer aus arabischen Familienclans. Doch Politik und Medien verweigern politisch korrekt den Blick auf die Realität."

      Weitere Bücher zum Thema:

      • Gangland Deutschland Wie kriminelle Banden unser Land bedrohen.
      • Inside Polizei  Die unbekannte Seite des Polizeialltags.
      • Gewalt ist eine Lösung. Morgens Polizist, abends Hooligan - mein geheimes Doppelleben.
    _
    • Die unerträglichen Fehlurteile im Fall Manfred Genditzky.
    • Einbrueche: "Ganz ohne Zutun der Politik kommt es in Deutschland alle drei Minuten zur Umverteilung von Vermögenswerten. Nicht Politiker von Linkspartei oder Grünen, sondern straff organisierte Banden sorgen dafür. Sie brechen alle 180 Sekunden eine andere Haustür auf. Anhand von Zeugenaussagen und Gerichtsakten zeichnet unser Investigativ-Team die Geschichte einer albanischen Gangster GmbH nach, die mit 81 Einbrüchen 32618 Euro, 57 Uhren, 128 Ohrringe, 237 Ringe, 170 Halsketten, 21 Kameras, 25 Computer und 12 Handys erbeutete. Wenn die Kanzlerin heute über ein paar Minuten noch unverplanter Zeit verfügt, sollte sie unser soeben fertiggestelltes Multimedia-Special anklicken. Hier spricht nicht der politische Gegner, hier spricht die deutsche Wirklichkeit.  ... " [Handelsblatt MorningBriefing 09.02.17]
    • "Angst vor Einbrechern Bei den Banken werden die Schließfächer knapp Die steigende Zahl von Einbrüchen und der allgemeine Anlagenotstand haben in Deutschland einen Run auf Schließfächer ausgelöst. Die Wartezeiten werden immer länger, die Gebühren steigen. ... " [SPON 6.1.17]
    • "Holland-Bande hat deutsche Geldautomaten im Visier Statt Banken zu überfallen, sprengen Verbrecher oft die Geldautomaten. Statistisch passiert das alle drei Tage. Die Explosionen sind oft so heftig, dass auch Menschenleben in Gefahr sind. Noch nie sind so viele Geldautomaten in die Luft geflogen wie 2016. Eine Bande aus den Niederlanden treibt ihr Unwesen in Deutschland. Auch, weil vielen Banken die „Gas-Ex-Technik“ zu teuer ist. ... " [Welt 1.1.17]
    • "Deutlich mehr Taschendiebstähle in Bahnhöfen und Zügen Die Zahl der Taschendiebstähle in Bahnhöfen und Zügen hat in Deutschland deutlich zugenommen. Die Täter gehen dabei in Teams vor. Die Bundespolizei fordert die Bürger auf, sich im Zug nicht so sicher wie im eigenen Wohnzimmer zu fühlen.  ... " [DWN 26.09.16]
    • Drogenhandel Philippinischer Präsident verteidigt Schießbefehl gegen Drogenhändler (13.08.16)
    • Betrug mit gefälschter Mailadresse: Polizei warnt vor neuer Masche (08.08.16)
    • Wohnungseinbrueche Deutschland, das Paradies für Diebe (23.07.16)
    • Superschneller Gencheck direkt am Tatort (06.03.16)
    • Der geborene Verbrecher - Ein Kommentar zum Problem der Sicherungsverwahrung  (31.01.16)
    • Begutachtung Sicherungsverwahrung: Gute Entscheidung des OLG Karlsruhe.
    • "Die Sicherungsverwahrung: Schöne neue Welt oder Auslaufmodell?"

    • Vortrag im Rechtspsychologischen Kolloquium am 11.01.2016 Psychologisches Institut FAU Erlangen von Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht.
          Mein Eindruck: Das war ein interessanter, kritischer und ehrlicher Vortrag mit (selbst-) ironisch-humorigen Einlagen, verständlich und klar dargestellt mit dem ernüchternden Ergebnis, dass die grundlegenden Begriffe - Hang, Gefährlichkeit, Prognosemethoden  - unklar sind. Hinzu kommt, dass die RichterInnen, die das zu beurteilen haben, dafür in aller Regel gar nicht ausgebildet (und daher meist den Sachverständigen ausgeliefert) sind. Das Maßregelrecht ist komplex, kompliziert, verwirrend und schwierig und daher ist eine Neuregelung mehr als überfällig.
    • "Vermutung statt Tatsachen: Das Strafrecht auf einem gefährlichen Weg Das Strafrecht befindet sich auf einem gefährlichen Weg: Neuerdings können Menschen aufgrund von Vermutungen und Unterstellungen verhaftet werden. Der Verdacht einer in der Zukunft liegenden „staatsgefährdenden Gewalttat“ erfordert von den Richtern hellseherische Fähigkeiten. Es droht die Demontage des Rechtsstaats. ... " [DWN 27.10.15]
    • Aktualisierung Strafstatistik:
      • Vom Vorteil, ein Justizopfer zu sein (Oliver Garcia in delegibus, 20.9.2015)
      • Berichte zu den Zuständen in der Freiburger Sicherungsverwahrung (19.7.15):
        • Freiburger JVA reagiert mit Verlegung und Sanktionen:

        • http://community.beck.de/gruppen/forum/freiburger-jva-reagiert-mit-verlegung-und-sanktionen
        • Hungerstreik geht weiter - Droht Entmündigung?

        • http://community.beck.de/gruppen/forum/hungerstreik-geht-weiter-droht-entm-ndigung
        • Neues zum Freiburger Hungerstreik

        • https://linksunten.indymedia.org/de/node/147996
      • Gefangene und Verwahrte 31.03.2014. (18.5.15)
      • Zahl der Verurteilten im Jahr 2013 weiter rückläufig. (18.5.15)
    • Neue Seite  Berichte aus dem Vollzug  (Strafvollzug, Sicherungsverwahrung, Maßregelvollzug.




    Meldungen  " ... []

    Enkeltrick
    "Der Enkeltrick Das organisierte Verbrechen am Telefon
    Mit dem Enkeltrick ergaunern Betrüger jährlich mehrere Millionen Euro. Dahinter steckt ein ganzer Clan und ein ausgeklügeltes System, das Arkadiusz L., genannt "Hoss", vor 20 Jahren erfand. ...  Seit fast 20 Jahren angewendet Seit fast 20 Jahren gibt es den Enkeltrick, und seit fast 20 Jahren ermittelt auch die deutsche Polizei gegen die organisierte Kriminalität am Telefon. " ... [zdf.info 4.3.18; 11.2.18]
    Kommentar Innere Sicherheit Hier zeigt sich sehr drastisch das Elend des Föderalismus: 17 Innenministerien, 17 Justizministerien, 17 Verfassungsschutz u.a. sowie zahlreiche grenzüberschreitende EU-und Auslandskomplikationen. Ein einzigartiher Wahnsinn, den die Apostel zur inneren Sicherheit seit Gründung der Bundesrepublik am Leben erhalten. Hochgradige und einzigartige politische Inkompetenz und Heuchelei.



    Die unerträglichen Fehlurteile im Fall Manfred Genditzky
    Wiederaufnahme oder endlich begnadigen und jedenfalls freilassen! [Wikipedia]
     
    Unerträglich und erschütternd ist der Fall Manfred Genditzki, wie die Doku "Deutsche Justiz Wie gefährdet ist unser Recht?" eindeutig und eindringlich zeigt. Wenn Bayern auch nur einen Rest von Ehre und Schamgefühl aufbringt, dann muss dieser Mann begnadigt werden, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren nicht erreichbar ist, auf jeden Fall aber freigelassen werden. Das wird aber nicht um den Preis gehen, dass er die Schuld zugibt und Reue zeigt für etwas, was er nicht getan hat. Begnadigungsrecht in Bayern hier.

    Hierzu kritisch-konstruktive Vorschläge aus dem Gustl-Mollath-Unterstützerkreis (16.3.17):

    • Es fehlt eine Richterhaftpflicht für Fehlurteile, wie bei einem Arzt.
    • Es fehlt eine Bürgeranwaltschaft, die auf die Bürger aufpasst.
    • Es fehlt ein Bürgergericht, dass "Staatsdiener" zur Rechenschaft zieht.
    • Wie kann es sein, dass eine Neubeuerteilung an das gleiche Gericht zurückverwiesen wird? Da entsteht das Urteil in der Kantine!
    • Es fehlt auch an einem wirksamen Rechtsbeugungs-§-en, der nicht nur Anwendung fiindet, wenn der Richter gegen seine Überzeugung arbeitet - was fast nie der Fall ist - sondern objektivierbar eklatante (formale UND inhaltliche) Fehler gemacht hat.


    "Deutsche Justiz Wie gefährdet ist unser Recht? "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Ein Sprichwort. Aus einer anderen Zeit? Irrtümer in der Justiz gibt es heute noch. Nur Pech - oder führen Systemschwächen und Geldmangel zu menschlichen Tragödien? ..." [br 22.02.2017]_

    "Wendt, Rainer (2016) Deutschland in Gefahr Wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt. Riva. Verlagstetxt: "Ein schwacher Staat kann die Menschen nicht schützen, die in seinen Grenzen leben. Und deshalb muss Schluss sein damit, Deutschland weiter zu schwächen. Denn unser Land ist längst nicht mehr sicher, deshalb brauchen wir den starken Staat. Denn nur der hat die Macht, die Bürger zu schützen und gegen diejenigen anzutreten, die unsere Demokratie, unsere Verfassung, das Recht und die Gerechtigkeit mit Füßen treten. Rainer Wendt legt mit seinem Buch den Finger in zahlreiche Wunden. Er beschreibt Versäumnisse, die dazu führten, dass Täter heutzutage häufig besseren Schutz genießen als die Opfer. Er erklärt, warum der Staat sich bei der Bekämpfung von Verkehrssündern stark macht, aber im Kampf gegen Vergewaltiger, Totschläger oder andere Schwerkriminelle schwach bleibt. Außerdem nimmt er die Politik ins Visier, die nie vorausschauend handelt, sondern immer erst dann einschreitet, wenn die Probleme unübersehbar geworden sind - etwa dann, wenn bereits 1,5 Millionen Schutzsuchende ins Land gekommen sind. Wendt sagt klar und deutlich, was sich ändern muss, damit wir weiterhin in einem so wohlhabenden, sicheren und freien Land leben können. Ein wichtiges Buch, das zeigt, wie sich Deutschland für die anstehenden Herausforderungen wappnen kann und muss."

    "Drogenhandel Philippinischer Präsident verteidigt Schießbefehl gegen Drogenhändler Im Kampf gegen den Drogenhandel hat der philippinische Präsident die Hinrichtung von Drogendealern befohlen. Soldaten und Polizisten gewährt er Straffreiheit. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dieses Vorgehen scharf. ... Nach Angaben der Polizei wurden seit Dutertes Amtsantritt etwa 400 mutmaßliche Drogendealer getötet. Medienberichten zufolge wurden zudem hunderte andere Verdächtige von Bürgerwehren umgebracht, die Gesamtzahl der Toten liegt demnach bei 800. ... " [DWN 13.08.16]

    "Betrug mit gefälschter Mailadresse: Polizei warnt vor neuer Masche 8. August 2016, 08:55 posten Täter forderten im Burgenland als "CEO" Mitarbeiterin zu 20.000-Euro-Überweisung auf Oberwart – Im Bezirk Oberwart ist es zu einem sogenannten "CEO-Betrugsfall" gekommen: Unbekannte forderten getarnt als Firmenchef eine Mitarbeiterin eines Unternehmens in einer Mail zu einer Überweisung von 20.000 Euro auf. Als Absender erschien die Originaladresse des Geschäftsführers (Chief Executive Officer, kurz CEO, Anm.). Geld floss keines, die Polizei warnt allerdings vor einer neuen Betrugsmasche. - derstandard.at/2000042513997/Betrug-mit-gefaelschter-Mailadresse-Polizei-warnt-vor-neuer-Masche ..." [dS 08.08.16]

    "Wohnungseinbrueche Deutschland, das Paradies für Diebe Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt. Für Kriminelle ist Deutschland das gelobte Land: Kaum ein Täter landet im Knast – obwohl viele eher dilettantisch vorgehen. Warum ist das so?  ..." [HB 23.07.16]

    "Superschneller Gencheck direkt am Tatort Bisher müssen Ermittler oft Wochen auf die Analyse von DNA-Spuren warten. Ein neues Gerät überführt Täter in nur zwei Stunden. ..." [wiwo 06.03.16]

    Der geborene Verbrecher - Ein Kommentar zum Problem der Sicherungsverwahrung
    Im beck-blog wurde eine Diskussion zum Thema Sicherungsverwahrung unter dem Thread "Der geborene Verbrecher" von  Thomas-Oliver Meyer-Falk  angestoßen, zu der ich am 31.01.2016 folgenden Kommentar schrieb:

    Zum Problem der Sicherungsverwahrung
    Die Justiz hat eine sehr dunkle Geschichte, die noch in die Gegenwart hereinreicht (ich habe das selbst ausführlich  dokumentiert). Dennoch möchte ich die Idee der Sicherungsverwahrung gerne ideologiefrei zu betrachten versuchen. Dazu gehört, dass man alle "ismen" außen vorlässt, auch die vermeintlich so fortschrittliche Hirnforschung, von der nicht wenige Vertreter einen ideologisch ziemlich vernagelten Eindruck machen, wenn nicht gerade Plattheiten verkündet werden (z.B. teilweise "Tatort Gehirn").

    Man muss keiner Ideologie verbunden sein, um die Idee der Sicherungsverwahrung, zu be-gründen. Ich will es versuchen und nenne erst mal folgende Voraussetzungen:  (1) Wenn Menschen über einen längeren Zeitraum, sagen wir  z.B. 10-20 Jahre,  (2) öfter und (3) schwerer straffällig werden, sagen wir z.B. mindestens 3-6x, dann sieht es so aus, als gäbe es einen gewissen Mangel an Anpassungsfähigkeit (an bestimmte gesellschaftliche Normen).

    Solche Menschen stellen aus der Perspektive bürgerlicher Gesellschaft eine gewisse Gefahr dar: wer immer wieder schwerer straffällig wird, wird a) für gefährlich und b) für lerneingeschränkt gehalten. Aus dieser Situation ergibt sich eine ideologiefreie Betrachtung der Sicherungsverwahrung. Ideologiefrei deshalb, weil an dieser Stelle keine Konstrukte wie "der geborene Verbrecher" (Lombroso und seine neuro"wissenschaftlichen" Nachfolger: "Biologisten)  oder "Lernunfähige" ("Sozialisations- und Milieutheoretiker") bemüht werden, die man auch gar nicht braucht. Tatsächlich gilt in der modernen und wissenschaftlichen Krimi-nologie, wie es ja schon in den Mindestanforderungen von Prognosegutachten steht, die Forderung einer individuellen Delinquenztheorie (II.1.4; II.3.2; II.3.3), die die einzelfall-wissenschaftliche Grundlage jeder begründeten Prognose sein muss.

    Die Idee der Sicherungsverwahrung ist nun ganz einfach ideologiefrei die: Wenn keine hin-reichende Sicherheit dafür besteht, dass ein über längere Zeit und öfter schwererer Straffälliger sich entsprechende Anpassungsfähigkeiten aneignen konnte, dann bleibt er sicherheitshalber in der sog. Sicherungsverwahrung.

    Akzeptiert man diese Idee, dann stellt sich (4) die Frage, gibt es Möglichkeiten, diesen Mangel an Anpassungsfähigkeit (mindere Gefährlichkeit) so zu bearbeiten, dass künftig mit mehr Anpassungsfähigkeit (weniger oder gar keinen schwereren Straftaten) gerechnet werden darf?

    In jedem Fall wird die Straffällige aber Sachverhalte (Kriterien) angeben müssen, wieso sie  nun an Anpassungsfähigkeit gewonnen haben will. Hierzu kann sie unterschiedliche Mög-lichkeiten, Angebote und Methoden nutzen.

    Psychotherapie und Sozialtherapie, weil mit dem Wort "-therapie" ein Zustand mit Krankheitswert steckt, sollte man an dieser Stelle nicht verwenden, da Sicherungsverwahrte ja meist nicht als psychisch krank angesehen werden, denn diese gehörten dann in der Forensik untergebracht.

    Will man ein rein sachliches Wort, schlage ich Persönlichkeitsentwicklung (II.3.5), speziell mit Entwicklung der Anpassungsfähigkeit, vor. Damit Sicherungsverwahrte also (bedingt) entlassen werden können, müssen sie eine entsprechende Persönlichkeitsentwickung oder Entwicklung ihrer Anpassungsfähigkeit mit Hilfe von Beratern, Trainern, Sachverständigen nachweisen.
     



    Begutachtung Sicherungsverwahrung - Kommentar zu einer guten Entscheidung des OLG Karlsruhe [2 Ws 502/15 12 StVK 533/15 (SV)]

    Thomas-Oliver Meyer-Falk hat mit dem Betreff Das Elend der Prognose im Gefängnis im  beck-blog  über ein sehr gute Entcheidung des OLG Karlsruhe berichtet, das ich wie folgt kommentiert habe:

    Vielen Dank für diese wichtige Mitteilung zur guten OLG Entscheidung
    Die "Meinung" des Landgerichts, dass ein Prognosegutachter ein Psychiater sein müsse, ist natürlich falsch. Selbstverständlich muss man für ein Prognosegutachten kein Psychiater sein, Sachkundige Psychologen sind wahrscheinlich in vielen Fällen die besseren Gutachter, wenn nicht gerade Hirntumore eine Rolle spielen, weil sie auch methodisch viel besser ausgebildet sind und sie überdies  über gründliche Kenntnisse in Entwicklungspsychologie (Anamnese!), Sozialpsychologie und von differentielle Psychologie der Persönlichkeit verfügen - worin die  PsychiaterInnen im allgemeinen noch nicht einmal grundausgebildet sind und daher auch nichts verstehen, was aber in der Beurteilung Sicherungsverwahrter, die ja nicht als "krank" gelten, besonders wichtig ist. Wenn der Psychologe auch noch Psychotherapeut ist, beherrscht er ohnehin die derzeit relevante Krankheitslehre und Praxis. Vielleicht noch einmal etwas aus-führlicher - auch zum historischen -  Verhältnis Psychologie, Psychopathologie, Psychiatrie:
    Psychologie wird kurz und bündig definiert als die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten. Psychopathologie kann man daher kurz und bündig als die Wissenschaft vom gestörten oder kranken Erleben und Verhalten definieren. Es gab und gibt viele Überschneidungen. So war z.B. Wundt Arzt und Psychologe, Störring, der 1900 eine Psychopathologie vorlegte, war Arzt und Psychologe, Jaspers wurde über seine Psychopathologie Professor für Psychologie.
        Psychopathologie ist kein Reservat der Psychiatrie. Historisch gibt es einen medizini-schen, psychiatrischen Zugang zur Psychopathologie und einen in den letzten Jahrzehnten u.a. durch die Entwicklung der psychologischen Psychotherapie deutlich zugenommenen psychologisch- psychotherapeutischen, was sich auch durch entsprechende Kooperation in der therapeutischen Praxis, aber nicht so deutlich in der forensischen Begutachtung, zeigt. Die Voraussetzungen des § 63 wurden traditionell und in der Hauptsache von (forensischen) PsychiaterInnen bearbeitet, der Anteil dürfte - um 2013 - um 90% liegen mit abnehmender Tendenz, besonders bei - methodisch anspruchsvolleren - Prognosegutachten. Aber die MedizinerIn ist natürlich immer dann die erste AnsprechpartnerIn, wenn organische Störungen zu untersu-chen oder zu behandeln sind, wobei natürlich auch jederzeit eine MedizinerIn durch eine PsychologIn hinzugezogen werden kann - nicht nur umgekehrt.
        Anmerkung zur Geschichte der Psychologie Die Psychologie ist als eigenständige Wis-senschaft ziemlich jung und ihr Geburtsjahr wird mit der Einrichtung des ersten psychologischen Labors 1879 - privat finanziert - durch Wilhelm Wundt (1832-1920) in Leipzig angesetzt. Tatsächlich begann die empirische Psychologie aber schon früher. Bereits 1777 berichtet J.N. Tetens über seine psychologischen Messungen zu Nachempfindungen. Und 1791 gab C. C. E. Schmid bereits seine "Empirische Psychologie" mit einem eigenen Metho-denabschnitt heraus. Jahrtausende war die Psychologie Teil der Philosophie, während bis auf den heutigen Tag die Psychiatrie versucht, die Herrschaft über die Psychopathologie auszu-üben, obwohl sie ebenso bis auf den heutigen Tag kein der Psychologie vergleichbares Wis-senschafts- und Methodenbewusstsein entwickelt hat, was hier ausführlich belegt wird.
        Die forensische Psychiatrie ist weitgehend unfähig oder unwillig - beides im Ergebnis gleichermaßen schlimm - den berufsethischen, wissenschaftlichen oder auch "nur" den Anforderungen des gesunden Menschenverstandes gerecht zu werden. Das hat vor allem damit zu tun, dass das fünfstöckige Haus der Psychiatrie in der Luft hängt: denn es fehlt das Erdgeschoss, die Grundlage des Erlebens und Verhaltens. Ihr System fängt erst mit dem ersten Stock, mit dem Symptom an, das dem freien und willkürlichen  Meinen  der PsychiaterInnen überlassen ist. Schon deshalb kann die Psychiatrie keine Wissenschaft sein. Hinzu kommt, dass die forensische Psychiatrie die humanwissenschaftlichen und berufsethischen Grundlagen einer psychologisch-psychopathologischen Untersuchung ignoriert: eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Proband und Gutachter. Die wichtigsten Standardwerke der forensischen Psychiatrie weisen noch nicht einmal einen entsprechenden Eintrag in ihren Sachregistern auf. Damit sind wir im Grunde bei einer prä-faschistischen Einstellung der Beziehung forensischer Psychiater und Proband. Der Poband ist bloßes Objekt, was m.E. mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Hier ist eine grundsätzlich - wenn auch schwierige - Neubesinnung, nämlich der subjektwissenschaftliche Ansatz gefordert - der in den 1970er Jahren von Psychologen entwickelt wurde.
        Dass sich Justiz und Psychiatrie so gut verstehen, hat wahrscheinlich auch etwas mit der Nachkriegszeit zu tun, fast alle Juristen des dritten Reiches wurden übernommen und dieser Geist hat sich wahrscheinlich sehr unheilvoll, wenn auch verdeckt, fortgesetzt. Führt man sich etwa vor Augen, dass von 570 Richtern und Staatsanwälten des Volksgerichtshofs nur ein einziger zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt - 1951 aber schon begnadigt - wurde spricht allein dieser Sachverhalt Bände. [Belege 1,2,3]


    Suizidprophylaxe im Strafvollzug (Fall Middelhoff)
    Der systematische Schlafentzug Middellhoffs zur angeblichen Suizidprophylaxe hat großes - und erfreulicherweise auch kritisches - Aufsehen erregt. Alle Viertelstunde aufwecken über Monate hinweg ist sicher eine gute Methode, einen Häftling verrückt zu machen oder auch in den Selbstmord zu treiben, vor dem er angeblich geschützt werden soll. Auch der beck-blog E.-H.Müllers hat sich des Falles angenommen. Folgende Post von mir wurde allerdings zensiert und für löschungswürdig befunden:
     

      Wie wärs mit intelligenten, sachgerechten, humanen und rechtlich angemessenen Lösungen?
      Dass viertelstündiges Wecken nicht nur Folter sondern ein Unsinn ist, sollten nicht erst Sachverständige erkennen, wenn sie es denn überhaupt erkennen und nicht als willfährige Büttel funktionieren (wie so oft).
      Wer denkt sich denn solches überhaupt aus und wer prüft die sachliche, humane und rechtliche Angemessenheit?




    Muslimische Gewalt
    • Nicolai Sennels' Therapiegespräche: Teil 1/4, EuropaNews 2.Mai 2012.
    • Nach Arbeit im Gefängnis: Psychologe warnt vor muslimischer Zuwanderung. EuropeNews "Unter kriminellen Muslimen" , Frontpage Magazine 12 Mai 2010. Jamie Glazov interviewt Nicolai Sennels. Übersetzung: LIZ/EuropeNews




    Maskenmoerder: Sicherungsverwahrung Der Gerichtshof für Menschenrechte prüft den Fall Michael W.
    DER SPIEGEL 14/2015 berichtet S. 62 über den Fall des sog. "Maskenmörders", Verteidiger Dr. Adam Ahmed: "... Michael W. blieb hinter Gittern wie ein Straftäter, obwohl er seine Strafe abgesessen hat. Für Ahmed ist das ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), deshalb klagt er nun in Straßburg. Mit Aussicht auf Erfolg, meint Thomas Ullenbruch, Experte für Sicherungsverwahrung und Strafrichter in Emmendingen. ... Hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Form des Wegsperrens für legitim, könnte die gerade erst a weitgehend verbotene nachträgliche Siehe- I rungsverwahrung womöglich alsbald unter m neuem Etikett wiedereingeführt werden."



    "Kriminalprognose bei Gewalt- und Sexualdelikten"
    Prof. Dr. Martin Rettenberger - Zentrum für Interdisziplinäre Forensik, Johannes Gutenberg Universität Mainz
    Vortrag im  Rechtspsychologischen Kolloquium  am Psychologischen Institut der FAU Erlangen-Nürnberg.

    Das war ein interessanter und informativer Vortrag (18.15-19.22) mit einer anschließend regen Diskussion (bis knapp 20. Uhr). Nachdem sich der Vortrag mit zusätzlichen Informationen auch im Internet (hier) findet, erübrigt sich eine Wiedergabe meinerseits, da ich zwar ca. eine Seite Notizen gemacht habe, die aber an die Originalvorlage natürlich nicht heranreichen kann.

    Anmerkung: Die Problematik der gruppenstatistischen Kennwerte und ihre Anwendung auf den Einzelfall wird mit dem russsischen Roulette Beispiel von Grove & Meehl (1996) m.E. nicht angemessen erfasst. Das hat mich angeregt, mich mit dieser Frage noch einmal gründlicher auseinanderzusetzen (Ergebnisse hier).
     



    Wichtiges forensisches Forschungsergebnis in Bayern: Leugnung der Missbrauchs-Tat bedeutet kein erhöhtes Rückfallrisiko
    Sexuelle Missbrauchstäter, die die Tat leugnen - und eine Behandlung verweigern - werden später nicht öfter rückfällig als die anderen, die die Tat gestehen und an einer Therapie teilgenommen haben. Tat leugnen ist also kein höheres Rückfallrisiko. Dieses einigermaßen sensationelle Forschungsergebnis, das immerhin auf 1381 Fällen seit 2004 beruht, bedeutet auch, dass sämtliche Therapieprogrammkonzepte, die eine Auseinandersetzung mit der Tat und ein Geständnis erfordern bzw. erzwingen möchten, falsch sind. Das ist ein wesentliches Ergebnis des Vortrages -  "Das Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern - Ursachen und Folgen" - im Rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der FAU Erlangen am 8.12.2014 von Dr. Johann Endres, Leiter des Kriminologischen Dienstes des Bayerischen Justizvollzugs, Erlangen.

    Die Forschungsergebnisse wurden auch aktuell veröffentlicht und können da ausführlich zur Kenntnis genommen werden:
    Endres, Johann & Breuer, Maike M. (2014)  Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern. Ursachen, Korrelate und Konsequenzen. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8, 263–278. Hieraus:
     

       "Zusammenfassung Das Leugnen der Tatvorwürfe ist bei Sexualstraftätern nicht selten und gilt vielfach als Behandlungshindernis und als Indikator für ein erhöhtes Rückfallrisiko. Beides ist jedoch in der neueren Literatur umstritten. Nach dem Risk-need-responsivity“(RNR)-Modell von Andrews und Bonta liegt es nahe, Leugnen nicht als Risikofaktor, sondern als Problem der Ansprechbarkeit aufzufassen. Bei 1381 in den Jahren ab 2004 aus dem bayerischen Strafvollzug entlassenen Sexualstraftätern bestätigte sich, dass Leugner selten an Behandlungsmaßnahmen teilnahmen und seltener Vollzugslockerungen erhielten oder vorzeitig entlassen wurden. Der Anteil der Leugner war größer bei Zuwanderern, bei Verheirateten und bei älteren Tätern. Von 833 bis Ende 2008 Entlassenen lagen Daten zur Rückfälligkeit (Bundeszentralregisterauszüge) vor; der Katamnesezeitraum betrug zwischen 5 und 9 Jahren. Es ergaben sich keinerlei Zusammenhänge zwischen dem Leugnen und verschiedenen Rückfallkriterien. Diskutiert werden die Implikationen dieser Ergebnisse für die Vollzugspraxis, insbesondere der Bedarf an Behandlungsmaßnahmen, die auch für leugnende Täter geeignet sind."


    Anmerkung: Auch das nächste rechtspsychologische Kolloquium am 12. Januar 2015, 18 Uhr c.t. ist in diesem Zusammenhang sicher sehr interessant:
    Prof. Dr. Martin Rettenberger (Zentrum für Interdisziplinäre Forensik, ?Johannes Gutenberg Universität Mainz): "Kriminalprognose bei Gewalt- und Sexualdelikten"
     

    Zur Frage der Tat Verneinung im Maßregelvollzug habe ich auch zwei Äußerungen von Kröber gefunden:
     

      Leugnen der Tat in der prognostischen Begutachtung nach Kröber, H.-L. (2010).
      S. 32: „Zusammenfassung Der Auseinandersetzung eines Verurteilten mit der eigenen Straftat wird seitens der Justiz und vieler Gutachter ein großes kriminalprognostisches Gewicht beigemessen. Dabei haben vermutlich andere Einflussfaktoren wie allgemeine Dissozialität, die Struktur des sozialen Empfangsraumes, aber auch personale Kernkompetenzen des Verurteilten eine größere Bedeutung für die Legalbewährung. Die eigene Stellungnahme zur Tat kann allerdings ein wichtiger Knotenpunkt sein, aus der sich die Einstellungen und Lebensanschauungen eines Verurteilten erkennen lassen. Insofern kann sie ein wichtiges Lernfeld sein zur kognitiven Umstrukturierung. Allerdings ist die Tatbearbeitung nicht die einzige Möglichkeit, und auch Tatleugnung muss kein zwingendes Hindernis für Lockerungen und Entlassung sein. Es kommt darauf an, ob die Tatleugnung verdeutlicht, dass der Insasse Straftaten als seine Privatangelegenheit verhandelt und einer normativen Erörterung entzieht, oder ob in der Verleugnung primär Scham und ein letztlich prosoziales Konzept deutlich werden.“

      Bedeutung Leugnung der Tat für die Prognose nach Kröber (2006) im HBFP3
      S. 119f: "Leugnen der Tat kann aber nicht von vorneherein als absolutes Hindernis für Lockerungen, bedingte Entlassung und günstige Kriminalprognose angesehen werden. Zum einen kann es für Probanden unabhängig von der Tatbearbeitung gute Gründe geben, nicht mehr straffällig zu werden: Wenn es sich einfach nicht mehr rechnet, weil der Ertrag zu gering und das Entdeckungsrisiko zu groß geworden ist (z. B. Räuber, Betrüger). Zum anderen kann das Leugnen in Einzelfällen eben auch Ausdruck einer massiven Scham sein, die impliziert, dass der Täter künftighin alles meiden will, was ihn wieder in die Nähe einer Tatsituation bringen könnte. Es sind dies oft Täter, die andere, weniger beschämende Taten zu gestehen stets bereit waren, die sich aber dieses spezielle Versagen nicht verzeihen können und es nach außen nicht eingestehen können. Wenn allerdings bei dieser Form des Leugnens ein ganzer Bereich, z.B. eine deviante Sexualität, global der therapeutischen Bearbeitung oder zumindest der diagnostischen Überprüfung entzogen wird, wenn also z. B. alle Gewaltdelikte mit sexueller Motivation verleugnet werden, muss festgehalten werden, dass ein virulenter Risikobereich offenbar unbearbeitet geblieben ist und vor einer Auseinandersetzung bewahrt wird; dies ist prognostisch  ungut. Der Gutachter soll allerdings nicht beurteilen, ob aus dem Gefangenen nun ein anständiger, gar sympathischer Mensch geworden ist. Auch ein unsympathischer und in seiner Persönlichkeitsartung weiterhin problematischer Mensch mag strafrechtlich eine gute Prognose haben."
       



    Kriminalitaet
    • "Polizeigewerkschaft warnt Das sind die Geheimcodes der Einbrecher Ein Kreuz, ein paar Striche, kleine Kreise: Kriminelle hinterlassen „Gaunerzinken“ an heimgesuchten Häusern, etwa um sich gegenseitig mitzuteilen, wo etwas zu holen ist oder mit welcher Masche sie erfolgreich waren. ..." [wiwo 11.08.14]




    Literatur (Auswahl)
    • Endres, Johann & Breuer, Maike M. (2014)  Leugnen bei inhaftierten Sexualstraftätern. Ursachen, Korrelate und Konsequenzen. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8, 263–278.
    • Kröber, Hans-Ludwig (2010) Leugnen der Tat und Tatbearbeitung in der prognostischen Begutachtung- Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2010) 4: 32–38
    • Kröber, H.-L. (2006). I  Inhaltliche Mindestanforderungen in: Kröber, H.-L. et al. (2006, Hrsg.). Psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie, Handbuch der Forensischen Psychiatrie Bd. 3.




    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.
     



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten: > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: Nachrichten Justiz.
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    Strafstatistik.
    Allgemeine und integrative Psychologie der Strafe.
    Nachrichten aus der Psychiatrie und dem Maßregelvollzug.
    Überblick Forensische Psychologie.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site:www.sgipt.org. 
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Nachrichten von der Justiz, vom Justizvollzug: Strafvollzug, Sicherungsverwahrung, Resozialisierung, Sozialtherapie, Nachsorge u.a.m.   IP-GIPT: Erlangen, Abteilung Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie: https://www.sgipt.org/forpsy/NJV.htm
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    korrigiert:



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    18.10.19   Versagen von Ausführungen langjährig Inhaftierter verfassungswidrig.
    15.10.19   Hinweis: Vergleich und Kritik der Empfehlungen für Prognose-Gutachten 2006/2019.
    03.01.19   Aktuelles.
    20.06.18   Wetzels.
    04.03.18   Erweiterung Thema in den Titel genommen; Aktuell: Enkeltrick.
    05.01.17   Lit-Hinweis: No-Go-Area.
    20.09.16   Deutschland in Gefahr.
    31.01.16   Der geborene Verbrecher - Ein Kommentar zum Problem der Sicherungsverwahrung.
    15.01.16   Begutachtung Sicherungsverwahrung: Gute Entscheidung des OLG Karlsruhe.
    12.01.16   Sicherungsverwahrung > Aktuelles.
    21.09.15   Aktuelles: Vom Vorteil ein Justizopfer zu sein.
    19.07.15  Aktuelles: Berichte zu den Zuständen in der Freiburger Sicherungsverwahrung.
    18.05.15  Aktuelle Querverweise.
    01.05.15  Suizidprophylaxe im Strafvollzug
    29.03.15  Maskenmörder. Linkfehler geprüft (keiner).
    24.01.15  Berichte aus dem Vollzug