Nachrichten von der Justiz, vom Justizvollzug
Strafvollzug, Sicherungsverwahrung, Resozialisierung,
Sozialtherapie, Nachsorge u. a. m.
von Rudolf Sponsel, Erlangen
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Schubert, Stefan (2017) No-Go-Areas. Rottenburg a. N: Kopp. Aus dem Verlagsinfo: "Einbrüche, Schlägereien, Sexattacken, Messerangriffe, Morde - viele Städte in Deutschland erleben ein nie da gewesenes Maß der Gewalt. Ganze Stadtteile sind zu unkontrollierbaren Zonen verkommen. Hauptverantwortlich für diese Zustände sind Männer aus arabischen Familienclans. Doch Politik und Medien verweigern politisch korrekt den Blick auf die Realität." |
Weitere Bücher zum Thema:
Enkeltrick
"Der Enkeltrick Das organisierte Verbrechen am Telefon
Mit dem Enkeltrick ergaunern Betrüger jährlich mehrere Millionen
Euro. Dahinter steckt ein ganzer Clan und ein ausgeklügeltes System,
das Arkadiusz L., genannt "Hoss", vor 20 Jahren erfand. ... Seit
fast 20 Jahren angewendet Seit fast 20 Jahren gibt es den Enkeltrick, und
seit fast 20 Jahren ermittelt auch die deutsche Polizei gegen die organisierte
Kriminalität am Telefon. " ... [zdf.info 4.3.18; 11.2.18]
Kommentar Innere Sicherheit Hier zeigt
sich sehr drastisch das Elend des Föderalismus: 17 Innenministerien,
17 Justizministerien, 17 Verfassungsschutz u.a. sowie zahlreiche grenzüberschreitende
EU-und Auslandskomplikationen. Ein einzigartiher Wahnsinn, den die Apostel
zur inneren Sicherheit seit Gründung der Bundesrepublik am Leben erhalten.
Hochgradige und einzigartige politische Inkompetenz und Heuchelei.
Unerträglich und erschütternd ist der Fall Manfred Genditzki, wie die Doku "Deutsche Justiz Wie gefährdet ist unser Recht?" eindeutig und eindringlich zeigt. Wenn Bayern auch nur einen Rest von Ehre und Schamgefühl aufbringt, dann muss dieser Mann begnadigt werden, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren nicht erreichbar ist, auf jeden Fall aber freigelassen werden. Das wird aber nicht um den Preis gehen, dass er die Schuld zugibt und Reue zeigt für etwas, was er nicht getan hat. Begnadigungsrecht in Bayern hier. |
Hierzu kritisch-konstruktive Vorschläge aus dem Gustl-Mollath-Unterstützerkreis (16.3.17):
"Deutsche Justiz Wie gefährdet
ist unser Recht? "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
Ein Sprichwort. Aus einer anderen Zeit? Irrtümer in der Justiz gibt
es heute noch. Nur Pech - oder führen Systemschwächen und Geldmangel
zu menschlichen Tragödien? ..." [br 22.02.2017]_
"Drogenhandel Philippinischer Präsident verteidigt Schießbefehl gegen Drogenhändler Im Kampf gegen den Drogenhandel hat der philippinische Präsident die Hinrichtung von Drogendealern befohlen. Soldaten und Polizisten gewährt er Straffreiheit. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dieses Vorgehen scharf. ... Nach Angaben der Polizei wurden seit Dutertes Amtsantritt etwa 400 mutmaßliche Drogendealer getötet. Medienberichten zufolge wurden zudem hunderte andere Verdächtige von Bürgerwehren umgebracht, die Gesamtzahl der Toten liegt demnach bei 800. ... " [DWN 13.08.16]
"Betrug mit gefälschter Mailadresse: Polizei warnt vor neuer Masche 8. August 2016, 08:55 posten Täter forderten im Burgenland als "CEO" Mitarbeiterin zu 20.000-Euro-Überweisung auf Oberwart – Im Bezirk Oberwart ist es zu einem sogenannten "CEO-Betrugsfall" gekommen: Unbekannte forderten getarnt als Firmenchef eine Mitarbeiterin eines Unternehmens in einer Mail zu einer Überweisung von 20.000 Euro auf. Als Absender erschien die Originaladresse des Geschäftsführers (Chief Executive Officer, kurz CEO, Anm.). Geld floss keines, die Polizei warnt allerdings vor einer neuen Betrugsmasche. - derstandard.at/2000042513997/Betrug-mit-gefaelschter-Mailadresse-Polizei-warnt-vor-neuer-Masche ..." [dS 08.08.16]
"Wohnungseinbrueche Deutschland, das Paradies für Diebe Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt. Für Kriminelle ist Deutschland das gelobte Land: Kaum ein Täter landet im Knast – obwohl viele eher dilettantisch vorgehen. Warum ist das so? ..." [HB 23.07.16]
"Superschneller Gencheck direkt am Tatort Bisher müssen Ermittler oft Wochen auf die Analyse von DNA-Spuren warten. Ein neues Gerät überführt Täter in nur zwei Stunden. ..." [wiwo 06.03.16]
Der geborene Verbrecher - Ein
Kommentar zum Problem der Sicherungsverwahrung
Im beck-blog wurde eine Diskussion zum Thema Sicherungsverwahrung unter
dem Thread "Der geborene Verbrecher" von Thomas-Oliver Meyer-Falk
angestoßen, zu der ich am 31.01.2016 folgenden Kommentar schrieb:
Zum Problem der Sicherungsverwahrung
Die Justiz hat eine sehr dunkle Geschichte, die noch in die Gegenwart
hereinreicht (ich habe das selbst ausführlich dokumentiert).
Dennoch möchte ich die Idee der Sicherungsverwahrung gerne ideologiefrei
zu betrachten versuchen. Dazu gehört, dass man alle "ismen" außen
vorlässt, auch die vermeintlich so fortschrittliche Hirnforschung,
von der nicht wenige Vertreter einen ideologisch ziemlich vernagelten Eindruck
machen, wenn nicht gerade Plattheiten verkündet werden (z.B. teilweise
"Tatort Gehirn").
Man muss keiner Ideologie verbunden sein, um die Idee der Sicherungsverwahrung, zu be-gründen. Ich will es versuchen und nenne erst mal folgende Voraussetzungen: (1) Wenn Menschen über einen längeren Zeitraum, sagen wir z.B. 10-20 Jahre, (2) öfter und (3) schwerer straffällig werden, sagen wir z.B. mindestens 3-6x, dann sieht es so aus, als gäbe es einen gewissen Mangel an Anpassungsfähigkeit (an bestimmte gesellschaftliche Normen).
Solche Menschen stellen aus der Perspektive bürgerlicher Gesellschaft eine gewisse Gefahr dar: wer immer wieder schwerer straffällig wird, wird a) für gefährlich und b) für lerneingeschränkt gehalten. Aus dieser Situation ergibt sich eine ideologiefreie Betrachtung der Sicherungsverwahrung. Ideologiefrei deshalb, weil an dieser Stelle keine Konstrukte wie "der geborene Verbrecher" (Lombroso und seine neuro"wissenschaftlichen" Nachfolger: "Biologisten) oder "Lernunfähige" ("Sozialisations- und Milieutheoretiker") bemüht werden, die man auch gar nicht braucht. Tatsächlich gilt in der modernen und wissenschaftlichen Krimi-nologie, wie es ja schon in den Mindestanforderungen von Prognosegutachten steht, die Forderung einer individuellen Delinquenztheorie (II.1.4; II.3.2; II.3.3), die die einzelfall-wissenschaftliche Grundlage jeder begründeten Prognose sein muss.
Die Idee der Sicherungsverwahrung ist nun ganz einfach ideologiefrei die: Wenn keine hin-reichende Sicherheit dafür besteht, dass ein über längere Zeit und öfter schwererer Straffälliger sich entsprechende Anpassungsfähigkeiten aneignen konnte, dann bleibt er sicherheitshalber in der sog. Sicherungsverwahrung.
Akzeptiert man diese Idee, dann stellt sich (4) die Frage, gibt es Möglichkeiten, diesen Mangel an Anpassungsfähigkeit (mindere Gefährlichkeit) so zu bearbeiten, dass künftig mit mehr Anpassungsfähigkeit (weniger oder gar keinen schwereren Straftaten) gerechnet werden darf?
In jedem Fall wird die Straffällige aber Sachverhalte (Kriterien) angeben müssen, wieso sie nun an Anpassungsfähigkeit gewonnen haben will. Hierzu kann sie unterschiedliche Mög-lichkeiten, Angebote und Methoden nutzen.
Psychotherapie und Sozialtherapie, weil mit dem Wort "-therapie" ein Zustand mit Krankheitswert steckt, sollte man an dieser Stelle nicht verwenden, da Sicherungsverwahrte ja meist nicht als psychisch krank angesehen werden, denn diese gehörten dann in der Forensik untergebracht.
Will man ein rein sachliches Wort, schlage ich Persönlichkeitsentwicklung
(II.3.5), speziell mit Entwicklung der Anpassungsfähigkeit,
vor. Damit Sicherungsverwahrte also (bedingt) entlassen werden können,
müssen sie eine entsprechende Persönlichkeitsentwickung oder
Entwicklung ihrer Anpassungsfähigkeit mit Hilfe von Beratern, Trainern,
Sachverständigen nachweisen.
Thomas-Oliver Meyer-Falk hat mit dem Betreff Das Elend der Prognose im Gefängnis im beck-blog über ein sehr gute Entcheidung des OLG Karlsruhe berichtet, das ich wie folgt kommentiert habe:
Vielen Dank für diese wichtige Mitteilung zur guten OLG Entscheidung
Die "Meinung" des Landgerichts, dass ein Prognosegutachter ein Psychiater
sein müsse, ist natürlich falsch. Selbstverständlich muss
man für ein Prognosegutachten kein Psychiater sein, Sachkundige Psychologen
sind wahrscheinlich in vielen Fällen die besseren Gutachter, wenn
nicht gerade Hirntumore eine Rolle spielen, weil sie auch methodisch viel
besser ausgebildet sind und sie überdies über gründliche
Kenntnisse in Entwicklungspsychologie (Anamnese!), Sozialpsychologie und
von differentielle Psychologie der Persönlichkeit verfügen -
worin die PsychiaterInnen im allgemeinen noch nicht einmal grundausgebildet
sind und daher auch nichts verstehen, was aber in der Beurteilung Sicherungsverwahrter,
die ja nicht als "krank" gelten, besonders wichtig ist. Wenn der Psychologe
auch noch Psychotherapeut ist, beherrscht er ohnehin die derzeit relevante
Krankheitslehre und Praxis. Vielleicht noch einmal etwas aus-führlicher
- auch zum historischen - Verhältnis Psychologie, Psychopathologie,
Psychiatrie:
Psychologie wird kurz und bündig definiert als die Wissenschaft
vom Erleben und Verhalten. Psychopathologie kann man daher kurz und bündig
als die Wissenschaft vom gestörten oder kranken Erleben und Verhalten
definieren. Es gab und gibt viele Überschneidungen. So war z.B. Wundt
Arzt und Psychologe, Störring, der 1900 eine Psychopathologie vorlegte,
war Arzt und Psychologe, Jaspers wurde über seine Psychopathologie
Professor für Psychologie.
Psychopathologie ist kein Reservat der Psychiatrie.
Historisch gibt es einen medizini-schen, psychiatrischen Zugang zur Psychopathologie
und einen in den letzten Jahrzehnten u.a. durch die Entwicklung der psychologischen
Psychotherapie deutlich zugenommenen psychologisch- psychotherapeutischen,
was sich auch durch entsprechende Kooperation in der therapeutischen Praxis,
aber nicht so deutlich in der forensischen Begutachtung, zeigt. Die Voraussetzungen
des § 63 wurden traditionell und in der Hauptsache von (forensischen)
PsychiaterInnen bearbeitet, der Anteil dürfte - um 2013 - um 90% liegen
mit abnehmender Tendenz, besonders bei - methodisch anspruchsvolleren -
Prognosegutachten. Aber die MedizinerIn ist natürlich immer dann die
erste AnsprechpartnerIn, wenn organische Störungen zu untersu-chen
oder zu behandeln sind, wobei natürlich auch jederzeit eine MedizinerIn
durch eine PsychologIn hinzugezogen werden kann - nicht nur umgekehrt.
Anmerkung zur Geschichte der Psychologie
Die Psychologie ist als eigenständige Wis-senschaft ziemlich jung
und ihr Geburtsjahr wird mit der Einrichtung des ersten psychologischen
Labors 1879 - privat finanziert - durch Wilhelm Wundt (1832-1920) in Leipzig
angesetzt. Tatsächlich begann die empirische Psychologie aber schon
früher. Bereits 1777 berichtet J.N. Tetens über seine psychologischen
Messungen zu Nachempfindungen. Und 1791 gab C. C. E. Schmid bereits seine
"Empirische Psychologie" mit einem eigenen Metho-denabschnitt heraus. Jahrtausende
war die Psychologie Teil der Philosophie, während bis auf den heutigen
Tag die Psychiatrie versucht, die Herrschaft über die Psychopathologie
auszu-üben, obwohl sie ebenso bis auf den heutigen Tag kein der Psychologie
vergleichbares Wis-senschafts- und Methodenbewusstsein entwickelt hat,
was hier ausführlich belegt wird.
Die forensische Psychiatrie ist weitgehend unfähig
oder unwillig - beides im Ergebnis gleichermaßen schlimm - den
berufsethischen, wissenschaftlichen oder auch "nur" den Anforderungen des
gesunden Menschenverstandes gerecht zu werden. Das hat vor allem damit
zu tun, dass das fünfstöckige
Haus der Psychiatrie in der Luft hängt: denn es fehlt
das Erdgeschoss, die Grundlage des Erlebens und Verhaltens. Ihr System
fängt erst mit dem ersten Stock, mit dem Symptom an, das dem freien
und willkürlichen Meinen
der PsychiaterInnen überlassen ist. Schon deshalb kann die Psychiatrie
keine Wissenschaft sein. Hinzu kommt, dass die forensische Psychiatrie
die humanwissenschaftlichen und berufsethischen Grundlagen einer psychologisch-psychopathologischen
Untersuchung ignoriert: eine vertrauensvolle
Arbeitsbeziehung zwischen Proband und Gutachter. Die wichtigsten
Standardwerke der forensischen Psychiatrie weisen noch nicht einmal einen
entsprechenden Eintrag in ihren Sachregistern auf. Damit sind wir im Grunde
bei einer prä-faschistischen Einstellung der Beziehung forensischer
Psychiater und Proband. Der Poband ist bloßes Objekt, was m.E. mit
der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Hier ist eine grundsätzlich
- wenn auch schwierige - Neubesinnung, nämlich der subjektwissenschaftliche
Ansatz gefordert - der in den 1970er Jahren von Psychologen
entwickelt wurde.
Dass sich Justiz und Psychiatrie so gut verstehen,
hat wahrscheinlich auch etwas mit der Nachkriegszeit zu tun, fast alle
Juristen des dritten Reiches wurden übernommen und dieser Geist hat
sich wahrscheinlich sehr unheilvoll, wenn auch verdeckt, fortgesetzt. Führt
man sich etwa vor Augen, dass von 570 Richtern und Staatsanwälten
des Volksgerichtshofs nur ein einziger zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt
- 1951 aber schon begnadigt - wurde spricht allein dieser Sachverhalt Bände.
[Belege 1,2,3]
Suizidprophylaxe im Strafvollzug
(Fall Middelhoff)
Der systematische Schlafentzug Middellhoffs zur angeblichen Suizidprophylaxe
hat großes - und erfreulicherweise auch kritisches - Aufsehen erregt.
Alle Viertelstunde aufwecken über Monate hinweg ist sicher eine gute
Methode, einen Häftling verrückt zu machen oder auch in den Selbstmord
zu treiben, vor dem er angeblich geschützt werden soll. Auch der beck-blog
E.-H.Müllers hat sich des Falles angenommen. Folgende Post von mir
wurde allerdings zensiert und für löschungswürdig befunden:
Das war ein interessanter und informativer Vortrag (18.15-19.22) mit einer anschließend regen Diskussion (bis knapp 20. Uhr). Nachdem sich der Vortrag mit zusätzlichen Informationen auch im Internet (hier) findet, erübrigt sich eine Wiedergabe meinerseits, da ich zwar ca. eine Seite Notizen gemacht habe, die aber an die Originalvorlage natürlich nicht heranreichen kann.
Anmerkung: Die Problematik der gruppenstatistischen Kennwerte und ihre
Anwendung auf den Einzelfall wird mit dem russsischen Roulette Beispiel
von Grove & Meehl (1996) m.E. nicht angemessen erfasst. Das hat mich
angeregt, mich mit dieser Frage noch einmal gründlicher auseinanderzusetzen
(Ergebnisse
hier).
Die Forschungsergebnisse wurden auch aktuell veröffentlicht und
können da ausführlich zur Kenntnis genommen werden:
Endres, Johann & Breuer, Maike M. (2014) Leugnen bei inhaftierten
Sexualstraftätern. Ursachen, Korrelate und Konsequenzen. Forens
Psychiatr Psychol Kriminol (2014) 8, 263–278. Hieraus:
Anmerkung: Auch das nächste rechtspsychologische Kolloquium
am 12. Januar 2015, 18 Uhr c.t. ist in diesem Zusammenhang sicher sehr
interessant:
Prof. Dr. Martin Rettenberger (Zentrum für Interdisziplinäre
Forensik, ?Johannes Gutenberg Universität Mainz): "Kriminalprognose
bei Gewalt- und Sexualdelikten"
Zur Frage
der Tat Verneinung im Maßregelvollzug habe ich auch zwei Äußerungen
von Kröber gefunden:
Bedeutung Leugnung der Tat für die Prognose nach Kröber (2006)
im HBFP3
S. 119f: "Leugnen der Tat kann aber nicht von vorneherein als absolutes
Hindernis für Lockerungen, bedingte Entlassung und günstige Kriminalprognose
angesehen werden. Zum einen kann es für Probanden unabhängig
von der Tatbearbeitung gute Gründe geben, nicht mehr straffällig
zu werden: Wenn es sich einfach nicht mehr rechnet, weil der Ertrag zu
gering und das Entdeckungsrisiko zu groß geworden ist (z. B. Räuber,
Betrüger). Zum anderen kann das Leugnen in Einzelfällen eben
auch Ausdruck einer massiven Scham sein, die impliziert, dass der Täter
künftighin alles meiden will, was ihn wieder in die Nähe einer
Tatsituation bringen könnte. Es sind dies oft Täter, die andere,
weniger beschämende Taten zu gestehen stets bereit waren, die sich
aber dieses spezielle Versagen nicht verzeihen können und es nach
außen nicht eingestehen können. Wenn allerdings bei dieser Form
des Leugnens ein ganzer Bereich, z.B. eine deviante Sexualität, global
der therapeutischen Bearbeitung oder zumindest der diagnostischen Überprüfung
entzogen wird, wenn also z. B. alle Gewaltdelikte mit sexueller Motivation
verleugnet werden, muss festgehalten werden, dass ein virulenter Risikobereich
offenbar unbearbeitet geblieben ist und vor einer Auseinandersetzung bewahrt
wird; dies ist prognostisch ungut. Der Gutachter soll allerdings
nicht beurteilen, ob aus dem Gefangenen nun ein anständiger, gar sympathischer
Mensch geworden ist. Auch ein unsympathischer und in seiner Persönlichkeitsartung
weiterhin problematischer Mensch mag strafrechtlich eine gute Prognose
haben."
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