Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=22.01.2015 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 07.12.19
Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Psychiatrie und Umfeld, Bereich:
von Rudolf Sponsel,
Erlangen
_
Editorial: Auf dieser Seite werden Nachrichten, Materialien und Dokumente aus und rund um die Psychiatrie gesammelt, die auch als Informationshilfen für die Psychiatriereform dienen sollen. Anregungen, Ergänzungsvorschläge und Kritik sind natürlich willkommen.
Neue Seite: Gewaltanwendung
und Zwang in der forensischen Psychiatrie.
_
Gemälde von Charles-Louis Mullet (um 1840-50) Pinel befreit psychisch Kranke 1793 von ihren Ketten. Sekundär-Bildquelle Wikipedia. |
Die
unheimlichen Richter
Rudolf Egg (2015) Die unheimlichen Richter: Wie
Gutachter die Strafjustiz beeinflussen. Bertelsmann.
Verlagsinfo: "Von Kachelmann
bis Breivik: Der spannende Bericht eines Insiders über die wahre Macht
der Gerichtsgutachter. Wie konnten Gutachter Gustl Mollath fälschlicherweise
attestieren, gemeingefährlich zu sein, und damit die Basis dafür
schaffen, dass er jahrelang weggesperrt wurde? Wie konnten sie im Fall
Kachelmann zu sich widersprechenden Ergebnissen in Bezug auf den Vergewaltigungsvorwurf
kommen? Was sind Prognosen zur Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern
wert? Fragen, die weit über aufflackernde Sensationslust hinausreichen.
Denn sie zeugen von Verunsicherung. Gerichtsurteile, die auf solchen Gutachten
basieren, können Existenzen vernichten – und potenziell jeden zum
Opfer machen. Rudolf Egg, Psychologieprofessor und Gerichtsgutachter mit
jahrzehntelanger Erfahrung, greift die öffentliche Debatte auf, vermittelt
Innenansichten seiner Arbeit und zeigt, wie schwierig die psychologische
Beurteilung von Opfern, Tätern und Zeugen oft ist. Er verdeutlicht
anhand spannender Fallbeispiele, was ein Gutachter leisten kann und wo
seine Grenzen liegen."
Konsequenzen
aus den fehlerhaften Gutachten bei Gustl Mollath, Ulvi Kulac, den hessischen
Steuerfahndern, dem Taufkirchner Fixierungsskandal u.a.?
Das Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths (Anordnung und Freilassung
6.8.2013; Freispruch 14.8.2014) ) und Ulvi Kulac (Freispruch 14.05.2014)
sind nun bald ein Jahr vorbei. Auch die katastrophalen Fehlbegutachtungen
der hessischen Steuerfahnder sind aufgehoben, das Urteil gegen den "begutachtenden"
Psychiater seit 2010 rechtskräftig (FAZ 7.1.2010). Aber die Ahndung
des Taufkirchener Fixierungsskandals schleppt und schleppt sich. Das sind
die vier spektakulärsten Fälle. Was hat sich seitdem getan, welche
Konsequenzen wurden gezogen? Für eine Beantwortung und Beurteilung
können vielleicht folgende Fragen weiterhelfen:
Nichts als die Wahrheit
Steller, Max (2015) Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig
verurteilt werden kann. München: Heyne.
Verlagsinfo: "Verhaftet. Vernommen. Unschuldig verurteilt. Max Steller
ist führender Experte, wenn es darum geht herauszufinden, ob Zeugen
vor Gericht lügen. Er bringt Täter hinter Gitter und sorgt dafür,
dass Unschuldige freigesprochen werden. Mit seiner Hilfe wurde der Holzklotz-Mörder
überführt, er fand heraus, dass das vermeintliche Opfer im Fall
Andreas Türck log. Würde seine Methode konsequent angewendet,
könnten zahlreiche Fehlurteile verhindert werden. Doch steht es Aussage
gegen Aussage, läuft bei der Wahrheitsfindung an deutschen Gerichten
einiges schief. Vor allem beim Vorwurf Vergewaltigung scheint die Unschuldsvermutung
außer Kraft zu treten. Nachdem er jahrelang beobachten musste, wie
schändlich an deutschen Gerichten mit der Wahrheit umgegangen wird,
klagt Max Steller das System in diesem Buch an. Denn jeder unschuldig Verurteilte
und jeder freie Täter ist einer zu viel!"
Besprechung am 17.10.2015 von Prof. Dr. Henning
Ernst Müller in lto "Aussagepsychologe Max Steller warnt vor Fehlurteilen
Wahrheit, Wahn und Willkür"
Familienrechtspsychologische
Gutachten
Die folgenden Beiträge wurden in die neue Seite "Nachrichten
aus dem Familienrecht und der Familienrechtspsychologie" ausgelagert.
"Gutachten
im Familienrecht: Mindestanforderungen jetzt veröffentlicht
Frontal21
Fragwuerdige Gutachten reissen Familien auseinander (8.9.15)
Hierzu hat die Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbandes
Deutscher Psychologinnen und Psychologen eine Stellungnahme (9.9.15) verfasst:
FPPK 9, 3, 2015 Forensische Psychiatrie,
Psychologie, Kriminologie
Leides nichts wirklich Kritisches zum Gutachten- und Diagnosedesastser,
daher natürlich auch nicht zur grundsätzlichen DSM-5
Fehlleistung - nur ein bißchen reaktive
und billige Polemik von Kröber ausgehend vom Mollathfall
in seinem Blitzlicht, aber auch mit kritisch-interessanten Beiträgen,
z.B. Forensische Psychiatrie ohne Diagnosen
Begriff der psychischen Störung im Kontext der Sicherungsverwahrung.
Internationales
Symposium zu forensischen Fehlern
Science and the Law Forensic labs explore blind testing to prevent
errors. Science Volume 349, Issue 6247, 31.7.15, Summary: "Last week,
at the first International Symposium on Forensic Science Error Management
in Arlington, Virginia, nearly 500 forensic scientists, crime lab managers,
and other practitioners confronted the factors that have led to unreliable
results in the field. A key problem, many said, is that people who evaluate
evidence from crime scenes have access to information about a case that
could bias their analysis. That subconscious bias could arise from irrelevant
contextual information, such as the nature of the crime or police investigators'
beliefs about a suspect's guilt, or from the physical evidence itself.
As forensics struggles to recover from revelations of serious flaws in
its methodology and scientific underpinnings, more labs are considering
ways to shield their examiners from potential bias."
Ein internationales Symposium, an dem fast 500 Forensiker teilnahmen, beschäftigte sich mit den Fehlern forensischer Untersuchungsergebnisse (die in letzter Zeit Aufsehen erregten und Schlagzeilen machten), besonders mit den Fehlern, der sich aus dem nicht(explizit)bewussten Kontext(vor)wissen ergibt, wie z.B. Art des Verbrechens, Vorurteile zur Schuld durch die Polizeiermittler oder das Vorhandensein von physikalischen (Spuren) Beweisen. |
Ich führe derzeit eine Darstellung und Kritik der ICD-10 Diagnostik der Persönlichkeitsstörungen durch:
Schizophrenie und Psychose
Pro Mente Sana Aktuell
"CoverZeitschrift, 40 Seiten, 21 x 29,5 cm, Schwarz-Weiß-Kopie
des Heftes 4/2014. € 6.90 / keine Lieferung in die Schweiz / sofort
lieferbar In den Warenkorb Editorial | Inhalt | Liefer- & Zahlungsbedingungen
inkl. Widerrufsrecht | home Beiträge von Betroffenen, Angehörigen
und psychiatrisch Tätigen, unter anderem von Volkmar Aderhold, Thomas
Bock, Asmus Finzen, Nils Greve, Holger Hoffmann, Bettina Jahnke, Christine
Lare, Lesly Luff, Klaus Nuißl, Silke Thomsen und Stefan Weinmann
zu Recovery, Neuroleptika, Soteria Bern, Trialogseminaren, Sinn und Behandlung
von Psychosen, Ex-In, Offener Dialog u.v.m. Mit einem Interview mit Irvin
D. Yalom und mit Peter Lehmanns Artikel »Konsequenzen aus den Erfahrungen
mit Neuroleptika«"
[Quelle Homepage Antipsychiatrieverlag]
Der chemische Knebel Warum Psychiater
Neuroleptika verabreichen
Peter Lehmann
"Von Asthma bis Schizophrenie, von Bettnässen bis Neurose, von
Juckreiz bis Depression gibt es kaum eine Diagnose, die nicht den Einsatz
von Neuroleptika nach sich ziehen kann. Dabei bestehen die ›Nebenwirkungen‹
dieser psychiatrischen Medikamente aus schweren körperlichen, geistigen
und psychischen Schäden (z. B. Schüttellähmung, Herzstillstand,
Impotenz, Krebs, Zahnausfall, Selbsttötung). In diesem Buch deckt
Peter Lehmann auf, was Psychiater vor den Betroffenen, ihren Angehörigen
sowie der interessierten Öffentlichkeit verbergen.
Der
Werdenfelser-Weg - Das Original - Alternativen zur mechanischen
und medikamentösen Fixierung.
Aus der Homepage: "Wir haben 2007 im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeitsfelder
angefangen, konsequent uns dem Thema der Vermeidung von Fixierungen von
Alten, Kranken und Menschen mit Einschränkungen, der strikten Einhaltung
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der gemeinsamen
Verantwortungsübernahme und dem Austausch von Wissen aus verschiedenen
Professionen zu widmen. Mit ganz viel Unterstützung. Zuerst in unserem
Landkreis, dann in den Nachbarregionen, mittlerweile bundesweit. Mit Rückendeckung
der Justizministerkonferenz und vieler Justizministerien. Nebenbei. Wir
bemühen uns weiterhin, für alle, die uns kontaktieren, Ansprechpartner
zu sein."
Den Informationen nach hat diese Initiative ihren
Schwerpunkt in Betreuung und Pflege.
Neuere Entwicklungen in Italien:
Zur beabsichtigten Schließung forensisch-psychiatrischer Anstalten
Aus der Zeitschrift Recht und Psychiatrie, 2015, 33, 162. Hieraus:
"... Im Jahr 2012 leitete das italienische Parlament durch das Gesetz
9/2012 eine zweite große Psychiatriereform ein, nach der die sechs
forensischpsychiatrischen Krankenhäuser zu schließen sind. Eine
nicht zufriedenstellende Implementation dieser Vorgaben führte dann
zur Verabschiedung des Gesetzes 81/2014, welches Ausführungsbestimmungen
und eine zeitliche Frist zur Umsetzung (März 2015!) enthält (Barbui
& Saraceno 2015). Künftig sollen psychisch kranke Straftäter
von den gemeindepsychiatrischen Diensten ambulant oder in kleinen Wohneinheiten
mit 20 Plätzen behandelt und betreut werden. Einige dieser Einheiten
sollen auf dem Gelände von ehemaligen psychiatrischen Anstalten entstehen,
was prompt zu der Kritik führte, die alten Anstalten würden wieder
eingerichtet. Für die Bewachung dieser Patienten wird die Polizei
zuständig sein. Darüber hinaus sollen Gefängnisse Abteilungen
für psychisch kranke Häftlinge einrichten (Scarpa 2014). Ein
weiterer Aspekt dieser Reform betrifft die »misura di sicurezza«,
die künftig nur noch als Ultima Ratio angeordnet werden und nicht
länger dauern darf als die Strafe für die Tat, wenn der Straftäter
nicht psychisch krank gewesen wäre. Diese Neuerungen werfen viele
Fragen auf, u. a. was aus den betroffenen Patienten in zehn Jahren wird?
Natürlich ist es ein Fortschritt, forensische Verwahrkliniken mit
miserablen Standards zu schließen und den betreffenden Patienten
gemeindenahe Wohnformen in kleinen Einheiten mit Behandlung und Unterstützung
der gemeindepsychiatrischen Dienste zur Verfügung zu stellen. Für
den Aufbau in jeder (der 20) Regionen Italiens hat die Regierung 180 Mio.
€ bereitgestellt (weitere 93 Mio. € für die gemeindepsychiatrischen
Dienste zur Vermeidung künftiger Einweisungen in die forensische Psychiatrie;
Scarpa 2014) ..."
Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus [bmjv 04.11.2015]
"Das Bundeskabinett hat am 4. November einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Die geplanten Neuregelungen sollen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen nach § 63 StGB stärken.
„Mit der Reform bringen wir unterschiedliche Interessen in Einklang: Die steigende Zahl der nach § 63 StGB untergebrachten Personen zeigt, dass der bereits vom Bundesverfassungsgericht betonte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestärkt werden muss. Ganz wichtig ist dabei auch, dass wir die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht aus dem Auge verlieren“, betont Bundesminister Heiko Maas. „Die Neuregelungen sollen in Zukunft dafür sorgen, dass vor allem unverhältnismäßig lange Unterbringungen möglichst vermieden werden können. Dies gilt zum Beispiel für solche Fälle, in denen vom Betroffenen lediglich wirtschaftliche Schäden drohen. Außerdem sollen die regelmäßigen Überprüfungen intensiviert werden. Womöglich lebenslange Unterbringungen sollen auf die wirklich schweren Fälle beschränkt werden, in denen von der untergebrachten Person Straftaten drohen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“
Hintergrund
In den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der nach § 63 StGB untergebrachten Personen und vor allem der Dauer ihrer Unterbringung zu verzeichnen, ohne dass es Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften soll daher dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Unterbringungen stärker zur Wirkung verholfen werden. Dabei greift der Gesetzentwurf in weitem Umfang Vorschläge auf, die eine im letzten Jahr vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet hat.
Konkret sieht der Entwurf insbesondere folgende Änderungen vor:
Konkretisierung der Anordnungsvoraussetzungen nach § 63 StGB,
insbesondere
Kartell gegen den §
63 StGB [Originalquelle]
Am 15. September 2015 hat sich das Kartell gegen § 63 gegründet.
Alle, die sich in dem Kartell zusammengeschlossen haben, sind sich
in Folgendem einig:
Wir sind entschlossen, uns aktiv für die Abschaffung des § 63 StGB einzusetzen, weil er Unrecht ist. Am 24. November 1933 als Teil einer „als ob“ Version von Recht geschaffen ist die Willkür einer Diagnose von krankhafter Schuldunfähigkeit bei gleichzeitiger Gefährlichkeit offenkundig geworden, angefangen von Diagnosen als Todesurteilen von 1939-1948 über das Rosenhan Experiment, die von Armin Nack, dem Präsidenten des 5. BGH Strafgerichtshof als Richter hochgelobten Gutachten des Laiendarstellers Gert Postel, den gegensätzlichen Begutachtungsergebnissen von Frank Schmökel und Anders Behring Breivik, bis hin zu den aktuellen Skandalen um Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Ulvi Kulac.
Zwei Merkmale des Vollzugs des § 63 in der forensischen Psychiatrie:
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung, Juan Méndez, hat bereits seit 2013
einen „absolut Ban“ jeder Zwangsbehandlung legitimierenden Gesetzgebung
gefordert. Staatlicher Zwang zu erduldender Körperverletzung per Gesetz
steht vor der Todesstrafe als schärfste Sanktion des Strafrechts.
Allen am Kartell Beteiligten ist bewusst, dass der § 63 bisher in der deutschen Rechtsdogmatik den Menschenrechten zuwider für ein ehernes Gesetz gehalten und vom BVerfG für verfassungskonform erachtet wird. Wir orientieren uns an der Behindertenrechtskonvention (BRK) und dem absoluten Folterverbot. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat stattdessen klargestellt, dass der § 63 mit der BRK als völkerrechtlichem Vertrag unvereinbar ist.1 Wir erinnern daran, dass Artikel 1 (2) GG die BRD auf die Einhaltung der BRK verpflichtet.
Das Folterverbot ist Grund dafür, dass das BVerfG den § 81 StPO am 9.10.2001 für unzulässig erklärt hat. Alle am Kartell Beteiligten verfolgen deswegen in einem ersten Schritt das Ziel, dass der ähnliche § 126 a StPO vom BVerfG für unvereinbar mit dem GG erklärt wird.
Damit würde es jedem Beschuldigten möglich, eine Untersuchung auf Schuldunfähigkeit erfolgreich zu verweigern. Die Sichtweise, dass einem Beschuldigten in aller Regel dazu geraten werden sollte, diese Untersuchung zu verweigern, wird unseres Erachtens in der strafverteidigenden Anwaltschaft breite Unterstützung finden und sich dann auch in der Bevölkerung herumsprechen. Damit würde der § 63 so unterhöhlt, dass auch der Gesetzgeber nur noch die einzig richtige Konsequenz ziehen kann:
Die Abschaffung des § 63 StGB
Mitglieder des Kartells:
RA Sven-U. Burkhardt, Dortmund
RA Dr. Udo Kauss, Freiburg
Prof. Wolf-Dieter Narr, Berlin
RA Alexander Paetow, Berlin
RA Thomas Saschenbrecker, Ettlingen
RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Karlsruhe
RA Dr. Gerhard Strate, Hamburg
RA Dr. Eckart Wähner, Berlin
Das Werner-Fuß-Zentrum (WFZ) hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
"Selbstverständlich Ja, weil nachträglich die Voraussetzung
für die Bestrafung mit dem § 63, die Einsicht- und Steuerungsfähigkeit
einer Person zur Zeit der Begehung einer Tat, nicht festgestellt werden
können. Die vom Kartell erwähnten Beispiele der reinen Willkür
psychiatrischen Diagnonsens sind evident. Im Gegenteil ist vielmehr davon
auszugehen, dass es nachträglich gar keine Möglichkeit einer
Verifizierbarkeit der Unterstellung von "Schuldunfähigkeit" gibt,
denn es kann aus denselben Gründen das Verschiedenste getan werden,
wie aus den verschiedensten Gründen das Gleiche getan werden kann.
Es gibt also jenseits einer gewissen Plausibilität keine klare Zuordnung
von Gründen zu Verhalten, keine sichere Herleitung von Gedanken aus
Taten, genauso wenig wie umgekehrt. Diese Freiheit macht vielmehr den Kern
menschlicher Freiheit und Würde aus. Eine rückwärtige Begutachtung
von angeblicher "Schuldunfähigkeit" beruht nur auf Geständniszwang,
in Wahrheit ist es ein willkürliches Stochern im Nebel unter Vortäuschung
angeblicher "Wissenschaftlichkeit".
Ein anderes Beispiel bestätigt die praktische Unmöglichkeit solcher Rückwärtsbegutachtungen: Zu Recht kann nahezu kein Testament nach dem Tod des Erblassers noch wegen mangelnder Testierfähigkeit anfochten werden, denn Geisteszustände sind flüchtig, nur aktuell gegeben und plastisch; sie ändern sich oft diskontinuierlich, spontan, in Brüchen. Zwar kann Alkohol- oder Drogenkonsum im Blut gemessen werden, aber der damit verbundene Kontrollverlust kann Schuld nicht negieren, da er von der betroffenen Person ja wissentlich herbeigeführt wurde.
Ein schönes Beispiel für die Willkür des Diagnonsens und seiner Revision ist hier nachzulesen: https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-drei-jahren-in-der-psychiatrie-simulant-will-endlich-ins-gefaengnis/5928768.html
Im ganz normalen Strafvollzug kann dann, wenn der Verurteilte meint, angeblich oder tatsächlich "psychisch krank" zu sein, selbstverständlich einen Arzt/In bzw. Psychiater um eine Untersuchung und Diagnose bitten. Wenn der auch der Meinung ist, der Verurteilte sei geisteskrank, dann kann er (selbstverständlich nur mit informed Consent) im Strafvollzug seine Therapien anbieten (z.b. im Haftkrankenhaus). Wenn der Doktor dann vor dem Ende der Regelvollzugszeit zu der Überzeugung kommt, er habe diese Geisteskrankheit geheilt, dann kann er das Strafvollzugsgericht davon überzeugen, dass dieses vorzeitig entlassen kann/soll.
Wie der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener in seinem Positionspapier
richtig schreibt, Zitat: "Wenn Ärzte der Überzeugung sind, durch
Therapien Kranken helfen zu können, können sie diese in den Krankenabteilungen
der Haftanstalten anbieten. Falls dies Verkürzungen der Regelvollzugszeit
zur Folge hat, dürfte die Nachfrage sehr groß sein." https://bpe-online.de/verband/vorstandsmitteilungen/stgb-63.pdf"
10.
Forensik-Symposium im kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost am 19.6.2015
"Ganz im Zeichen wichtiger Reformen. Schon seit längerer
Zeit diskutiert und berät der Bayerische Landtag über ein neues
Maßregelvollzugsgesetz. An der Ausarbeitung waren unter anderem Experten
aus der Justiz und der forensischen Psychiatrie beteiligt, um dem neuen
Gesetz die notwendige Tiefe und Klarheit geben zu können. Dieser „Neujustierung
des Maßregelvollzugs“ widmet sich daher auch das 10. Münchner
Forensik-Symposium, das am 19. Juni im kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost
stattfinden wird. Herbert Pfeiffer, Chefarzt der dortigen Klinik für
forensische Psychiatrie und Psychotherapie, erwartet mehr als 250 Teilnehmer
und eine fundierte und facettenreiche Diskussion." [Bay Staatszeitung 30.4.15]
Der Rammbock gegen die Menschenrechte
- Stellungnahme der Psychiatrieerfahrenen.
Offener
Brief gegen die Bestrebungen in Berlin ein PsychKG zu installieren,
das Zwangsbehandlung entgegen dem Entscheidungen des BVerfG und der UN-Behindertenkonvention.
„Taeter und Tat ergruenden – Fälle aus der Forensischen Psychiatrie“ [Programm]- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. [Online]
- Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN).
- BFK: Bundesverband forensisch-psychiatrischer Kliniker Deutschlands.
- Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
- BVDP: Berufsverband Deutscher Psychiater.
- Dachverband Gemeindepsychiatrie.
- DGBP: Deutsche Gesellschaft für Biologische Psychiatrie.
- DGPPN. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde.
- DGSP: Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie.
- Forensik.de: Zentrales Informationsportal für den Maßregelvollzug.
- GEP: Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.
- Psychiatrienetz.
- Zwangspsychiatrie (Werner-Fuss-Zentrum)
Querverweise:
Psychiatriemissbrauchter erhält
25.000 Euro Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Unterbringung
"Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld
für rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik"
so titelt das OLG Karlsruhe vom 19.11.2015
"Der damals 38-jährige Kläger wurde
am 15.06.2007 von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht.
Die Beklagte ist die Trägerin dieser Klinik. Ärzte der Klinik
beantragten beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Anordnung der
Unterbringung des Klägers wegen einer „Psychose mit Verfolgungswahn“.
Es sei von „Fremd- und Eigengefährdung“ auszugehen. Das Amtsgericht
Konstanz ordnete in mehreren Beschlüssen die Unterbringung des Klägers
in der psychiatrischen Klinik an. Aufgrund dieser Entscheidungen blieb
der Kläger bis zum 11.08.2007 gegen seinen Willen in der Klinik und
wurde in dieser Zeit zwangsweise medikamentös behandelt. Nach Entlassung
des Klägers wurde auf dessen Antrag im Beschwerdeverfahren festgestellt,
dass die Unterbringung rechtswidrig gewesen sei. Die Voraussetzungen einer
Unterbringung hätten nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes
nicht vorgelegen.
Der Kläger verlangte Schmerzensgeld und
Schadensersatz im Wege der Amtshaftung für die durch die Unterbringung
erlittenen Beeinträchtigungen. Zu der rechtswidrigen Unterbringung
sei es nur auf Grund fehlerhafter ärztlicher Zeugnisse der verantwortlichen
Ärzte gekommen.
Das Landgericht Konstanz hat die Klage abgewiesen, weil eine Amtspflichtverletzung der Ärzte nicht erkennbar sei. Dieses Urteil hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe nunmehr aufgehoben und dem Kläger für die knapp zweimonatige Unterbringung und zwangsweise medikamentöse Behandlung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR zugesprochen. Eine Amtspflichtverletzung der Ärzte liege vor. Bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen ärztlichen Zeugnisse seien von den Ärzten grundlegende fachliche Standards missachtet worden. Für eine Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben. Unter diesen Umständen komme es nicht darauf an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische Erkrankung für sich allein - ohne Eigen- oder Fremdgefährdung - keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertigen könne. Schadensersatz für materielle Schäden wurde dem Kläger nur insoweit zugesprochen, als eine Verursachung der behaupteten finanziellen Einbußen durch die rechtswidrige Unterbringung nachzuweisen war. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2015
- 9 U 78/11 -
Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (gültig
bis 31.12.2014)
§ 1 (1) Psychisch Kranke können gegen
ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung untergebracht
werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.
…
(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch
Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich
gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter
anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere
Weise abgewendet werden kann."
Psychiatrie-Akte
Michael Perez: 18 Tage-Fixierung wegen Verweigerung der Bedarfsmedikation?
Dokumentiert in behoerdenstress.news.
Psychiatriemissbrauch
in Wien "Missbrauchsvorwürfe in Psychiatrie: "Fesselnd und erschütternd"
Die Vorwürfe des Missbrauchs an Kindern
und Jugendlichen in psychiatrischen Einrichtungen der Stadt Wien werden
untersucht. Ein Zwischenbericht liegt vor und gibt Einblicke in tragische
Geschichten und damals übliche Behandlungsmethoden .... " [Der Standard
27.8.15]
Forensik: Minimale Spielräume für gute
Psychiatrie und Psychotherapie
"Forensik:
Minimale Spielräume für gute Psychiatrie und Psychotherapie
Forensik: Seit der spektakulären Affäre
Mollath kommt die Fachdiskussion um Fehlgutachten und Fehlurteile nicht
zur Ruhe. Professor Dr. Dirk Fabricius (Bremen) berichtet in der Fachzeitschrift
"Psychologie und Gesellschaftskritik" über einen vergleichbaren und
ähnlich verhängnisvollen Fall. Der Vorgang ist nicht wirklich
atypisch für die Forensik; denn im strafprozessualen Feld bringen
systemisch induzierte Einflüsse die Beteiligten regelmäßig
vom gesetzlich vorgeschriebenen wahrheitssuchenden Kurs ab. Die herausragenden
Unrechtsfälle unterscheiden sich von unspektakulären Normalfällen
nur darin, dass solche Einflüsse besonders zahlreich, kräftig
und additiv wirken, resümiert der Strafrechtler, Kriminologe und Rechtspsychologe.
..."
"Urteil im
Psychiatrie-Prozess: Eineinhalb Jahre auf Bewährung
Weil sie ein Verhältnis mit einem Psychiatrie-Patienten gehabt
hat, ist eine Ex-Klinikangestellte am Dienstag zu eineinhalb Jahren auf
Bewährung verurteilt worden. Das Schöffengericht am Amtsgericht
Schweinfurt war überzeugt, dass sich die 45-Jährige in sieben
Fällen des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen schuldig gemacht hat.
In einem achten Fall sprach sie das Gericht frei. ..." [Main Post 7.4.15]
Nachtrag 20.5.15:Nach Erscheinen des Artikels
wurde weder ein Leserbrief veröffentlicht, noch kam es zu einer Anschlussberichtersatattung.
Die Führung des Qualitäts- und Wahrheitsmediums NN hat sich offenbar
entschlossen, das Thema auf die Isolierstation zu verbannen. Hier mein
Leserbrief zu "Fragwürdiges Attest", NN 30.3.2015, S. 14:
60
Tage gefesselt: Vorfall beschäftigt Landtag
"Der Patient ist so gut wie bewegungsunfähig gewesen. Seit mehr
als einem Jahr wird gegen die Klinik ermittelt. Die 60-tägige Dauerfixierung
eines Patienten im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils (AZ berichtete)
beschäftigt jetzt auch den Landtag. Der Petitionsausschuss hat die
Akten angefordert. Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Landshuter Staatsanwaltschaft
gegen die damals in der Klinik verantwortlichen Ärzte wegen des Verdachts
der Freiheitsberaubung und Verstößen gegen die ärztliche
Sorgfaltspflicht. Ob die Dauerfixierung unter diesen Gesichtspunkten gerechtfertigt
war, soll nach Angaben von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl
jetzt ein Rechtsgutachten klären. Ein erster Anlauf dazu ist gescheitert.
Der mit der Begutachtung von der Staatsanwaltschaft
beauftragte Experte hat sich für befangen erklärt. „Wir haben
den Fall jetzt an die Rechtsmedizin zur Begutachtung abgegeben“, erklärte
die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der damals verantwortliche Chefarzt,
gegen den ebenfalls ermittelt wird, hatte gegenüber einem Fernsehsender
die Vorgehensweise gerechtfertigt. Es habe keine andere Möglichkeit
gegeben, um sich und andere zu schützen, äußerte er sich
in dem TV-Interview. ... ..." [Abendzeitung 17.3.15]
Was im Fall Mollath in ihn gefahren ist, so ein Machwerk abzuliefern,
kann ich natürlich nicht sagen, ich bin ja nicht er. Ich mutmaße
allerdings, dass hinter den Kulissen in Richtung eierlegende Wollmilchsau
gemauschelt wurde. Sein Gutachten ist für Mollath nicht besser als
der amorphe Brei des Dr. Leipziger. Und dessen Befundfälschung durch
Textmontage zum Vergiftungswahn entspricht bei Nedopil exakt dessen Befundfälschung
zum Kretschmerschen sensitiven Beziehungswahn Ich kann mir nicht vorstellen,
dass Nedopil so dumm sein kann, nicht zu bemerken, was er da gemacht hat.
Das interessiert aber niemanden. Am wenigstens das LG. Und das ist das
eigentliche Problem: Die forensische Psychiatrie genießt absolute
Narrenfreiheit. Da kann jede "Koryphäe" alles machen, zuletzt erst
wieder im Falle Ulvi Ku-lac zelebriert. Und deshalb ist die beste 63er-Psychiatriereform,
diesen Schlechtachtererspuk für eine ganze Weile auszusetzen. Dieses
System ist selbst krank und geistesgestört, es kann sich nicht aus
sich selbst heraus reinigen und heilen.
[im beck-blog der Zensur am 29.1.15, #34, zum Opfer gefallen]
Ermittlungen
verschleppt - Anzeigen ausgeweitet
Die Nürnberger Nachrichten berichten heute, 22.1.15, S. 15: "Ermittlungen
verschleppt. Psychiatrie-Kritiker attackieren Staatsanwaltschaft."
Die erste Strafanzeige sei bereits vor einem Jahr gemacht worden. Die Anzeigen
würden ausgeweitet auf die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte
der Kliniken des Bezirks Oberbayern und die Mitglieder der "Besuchskommission",
die die Beschwerden der PatientInnen eigentlich verfolgen sollte. Heidingsfelder
mache nun von seinem Petitionsrecht Gebrauch und habe sich an den Landtag
gewandt.
Einladung
Am Freitag, den 31. Juli 2015 gegen 9.30 Uhr (Parkplatz BKH) erfolgt
die offizielle Freilassung von Ulvi Kulac nach 14 Jahren Unterbringung
in der Forensik des BKH Bayreuth.
Wir laden dazu, ebenso zur anschließenden gemeinsamen Andacht
in der Autobahnkirche Himmelkron sowie einem Empfang im Wohnheim von Ulvi
in Himmelkron recht herzlich ein!
Unterstützergruppe Ulvi
Er müss nach einer Entscheidungs der Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuths vom 22.01.2015, das sich auf ein hanebüchenes "Gutachten" von Dr. Blocher stützt, für ein weiteres Jahr in der Psychiatrie bleiben. Hierzu:
2/3 der
forensisch-psychiatrischen Prognosen in den USA falsch ...
Gigerenzer berichtet in Das Einmaleins der Skepsis (2002), S.
254: "Es ist schwierig, gewalttätiges Verhalten vorherzusagen. In
einer Stellungnahme des US-amerikanischen Psychiatrie-Verbandes (American
Psychiatric Association, APA) für den Obersten Gerichtshof der USA
sind »nach sorgfältiger Einschätzung der APA rund zwei
Drittel der langfristigen Prognosen zur Gewalttätigkeit, die von Psychiatern
erstellt wurden, falsch«.2 Trotzdem hat der Oberste Gerichtshof wiederholt
entschieden, dass derartige Gutachten als Beweismittel zulässig sind.
Die Bundesrichter kamen zu dem Schluss, dass die Prognosen der Psychiater
»nicht immer falsch [waren] sondern nur in den meisten Fällen«.3
Die Mängel solcher Prognosen machen ein grundsätzlicheres Problem
deutlich. Wenn in der Strafrechtspflege der Rat eines Sachverständigen
eine Rolle spielt, dann oft in Situationen, die kaum richtig beurteilt
werden können und in denen ein Gutachten nur zum Teil auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen gründet."
"Christine Haderthauer soll "planmäßig und bewusst betrogen" haben Die Staatsanwaltschaft in München geht davon aus, dass Christine Haderthauer Steuern hinterzogen hat. Sie soll eine Stimmkreis-Mitarbeiterin beschäftigt, dann aber ihr Gehalt über die Firma Sapor Modelltechnik abgerechnet haben. Der Rechts- und Verfassungsausschuss sprach sich nun einstimmig dafür aus, die Immunität der CSU-Landtagsabgeordneten Haderthauer aufzuheben. ..." [SZ 26.11.15]
Unglaubliche Zustaende
in Bayerns Forensischer Psychiatrie - Der Fall Haderthauer
Die Nürnberger Nachrichten (NN) berichten am 27.6.2015 von der
Anhörung Roland S. im Untersuchungsausschuss des Landtags. Und seine
Aussagen belegen die unglaublichen Zustände in Bayerns Forensiken,
hier namentlich Ansbach und Straubing. Was sich der Psychiater Haderthauer
und seine ministerielle Gemahlin (CSU) in diesem Fall geleistet hatten,
ist kaum vorstellbar. Ausbeutung von psychisch Kranken als neue Heilmethode?
Die NN:
Merkwürdigerweise findet sich Entwurf eines Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes
(BayMRVG) kein Haderthauerparagraph,
der solche Ausbeutung künftig ausdrücklich ausschließt.
Ein 63er bringt - ganz ohne Modellautos und marktwirtschaftlich gesehen
- 100.000
Euro im Jahr. Da wird Privatisierung der Forensiken natürlich sehr
interessant (B35.
Zu unrecht im Hochsicherheitstrakt
?
"Modellauto-Affäre: Kommt der Dreifachmörder bald frei?
"Der Anwalt von Roland S. behauptet, sein Mandat sei zu Unrecht in
den Hochsicherheitstrakt nach Straubing verlegt worden. Brisante Dokumente
um Hubert Haderthauers Firma stützen seine These. ..." [Abendzeitung
29.5.15]
Ich führe derzeit eine Darstellung und Kritik der ICD-10 Diagnostik der Persönlichkeitsstörungen durch.
Psychiatrische Gutachten. Fangfragen für Simulanten. > 2013/14.
DGPPN: Neues Forschungsnetz für psychische Erkrankungen: ein Schritt
in die richtige Richtung > 2013/14
Zeitschriften und Periodika der (forensischen) Psychiatrie (Auswahl)
> 2013/14
"Psychische Erkrankungen:
neue Versorgungsansätze notwendig [DGPPN 27.10.15]
Psychische Erkrankungen gehören zu den Hauptursachen von Krankschreibungen
bei Deutschlands Beschäftigten. Das geht aus dem heute in Berlin vorgestellten
„Psychoreport“ der DAK-Gesundheit hervor. Gleichzeitig bestehen in vielen
Regionen akute Engpässe in der Versorgung der Betroffenen. DGPPN-Präsidentin
Dr. Iris Hauth fordert deshalb neue Ansätze, um Prävention, Diagnostik
und Therapie von psychischen Erkrankungen bundesweit zu verbessern.
„Nach den Daten der DAK-Gesundheit haben psychische
Erkrankungen noch nie so viele Fehltage verursacht wie im vergangenen Jahr.
Jeder 20. Arbeitnehmer war 2014 aufgrund einer Depression, Angststörung
oder einem anderen psychischen Leiden krankgeschrieben. Insgesamt hat sich
die Anzahl der Fehltage in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Dies zeigt,
dass die Bedeutung psychischer Erkrankungen in Deutschland wächst
– auch wenn es heute nicht mehr psychisch erkrankte Menschen gibt als vor
zehn oder zwanzig Jahren. Vielmehr sind die Erkrankungen heute sozial besser
akzeptiert und werden besser diagnostiziert.
Das Gesundheitswesen ist auf diese Entwicklung nicht
ausreichend vorbereitet, die aktuelle Versorgungslage bereitet uns große
Sorgen. Psychisch erkrankte Menschen müssen zum Teil viel zu lange
warten, bis sie einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie oder einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten
erhalten. Wie rasch die Betroffenen Hilfe finden, hängt zudem auch
stark von ihrem Wohnort ab. Menschen in großen Städten und im
Westen sind gegenüber der ländlichen Bevölkerung im Osten
deutlich im Vorteil.
Angesichts der akuten Engpässen in der Versorgung
benötigen wir in Deutschland dringend neue Ansätze in der Versorgung.
Das Potenzial von gestuften, personenzentrierten und sektorenübergreifenden
Versorgungsmodellen, zum Beispiel durch die integrierte Versorgung nach
§ 140 SGB V, ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Eine neue
Chance bietet der Innovationsfonds, durch den strukturierte, sektorenübergreifende
Versorgungsmodelle erprobt werden sollen. Wir hoffen, dass die Entscheidungsträger
aus der Selbstverwaltung, die über die Vergabe der Projekte im Innovationsfonds
entscheiden, die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen
im Blick haben.
Gleichzeitig müssen wir sorgfältig prüfen,
welche Chancen sich durch die neuen technischen Möglichkeiten wie
Online-Therapien eröffnen. Die Resultate erster Pilotprojekte sind
vielversprechend. Allerdings sind noch zahlreiche Fragen zu klären:
Wer führt die Eingangsdiagnostik durch? Wie intensiv muss die Begleitung
durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie ärztliche
und psychologische Therapeuten sein? Wer steht zur Krisenintervention und
bei Suizidalität zur Verfügung?
Mit diesen wichtigen Fragen werden wir uns intensiv
auf dem DGPPN Kongress 2015 auseinandersetzen, der unter Motto „Der Mensch
im Mittelpunkt: Versorgung neu denken“ steht. Nationale und internationale
Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik werden neue Versorgungskonzepte
vorstellen und disziplinenübergreifend diskutieren.“
Psychiatrie
und Psychotherapie
In der folgenden Pressemitteilung der DGPPN werden die PsychotherapeutInnen verdächtigt, sich vor der Arbeit mit Borderline-, Drogen- und Psychose-PatientInnen zu drücken, wobei Belege, insbesondere statistische Daten und Zahlen nicht mitgeteilt werden. |
Psychotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Behandlung psychisch erkrankter Menschen. Doch trotz mehr als 20.000 ambulanter ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten bleiben in Deutschland bestimmte Patientengruppen weitgehend von der Therapie ausgeschlossen. So sind etwa Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, Psychose oder Suchterkrankung häufig unterversorgt. Hinzu kommen große regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit von Psychotherapie, insbesondere in den neuen Bundesländern und ländlichen Regionen. Auf dem Hauptstadtsymposium fordert die DGPPN deshalb heute in Berlin eine Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung.
Dank Fortschritten in der neurobiologischen Forschung lassen sich die Effekte von Psychotherapie heute eindrücklich belegen. So zeigen aktuelle Studien auf, dass zum Beispiel Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung dank gezielter psychotherapeutischer Verfahren besser in der Lage sind, die für die Erkrankung typischen erhöhten limbischen Aktivitäten zu regulieren. „Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Die evidenzbasierten Behandlungsleitlinien empfehlen Psychotherapie neben Psychopharmakotherapie und psychosozialen Therapien als notwendigen Therapiebestandteil bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen. Dazu gehören neben Persönlichkeitsstörungen beispielsweise Depressionen, Angsterkrankungen oder auch Suchterkrankungen – und mit neuen psychotherapeutischen Ansätzen auch Schizophrenien und bipolare Erkrankungen“, erklärt DGPPN-Vorstandsmitglied Professorin Sabine Herpertz aus Heidelberg.
Doch die derzeitige psychotherapeutische Versorgungsstruktur wird den unterschiedlichen Patientengruppen in Deutschland nicht gerecht. So bleiben insbesondere Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, Psychose oder Suchterkrankung häufig unterversorgt, weil das starre Gerüst der Richtlinienpsychotherapie nicht den Bedürfnissen ihrer Erkrankung entspricht. „Die Psychotherapie muss sich am Patientenbedarf orientieren – nicht umgekehrt. Sie muss sich flexibel an der Schwere, Akuität und Chronizität der Erkrankung ausrichten, insbesondere was Inhalt, Dosis und Dauer anbelangt. Das ist mit der aktuell geltenden Psychotherapierichtlinie noch nicht ausreichend der Fall. Wir brauchen zum Beispiel für psychisch schwer kranke Patienten die Möglichkeit kürzerer psychotherapeutischer Interventionen, die eben nicht dem starren Rahmen der Richtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen sowohl kurzzeitige intensive Behandlungen in Krisen als auch eine jahrelange niederfrequente psychotherapeutische Unterstützung zur Stabilisierung des Erreichten möglich sein“, stellt DGPPN-Vorstandsmitglied Professor Fritz Hohagen aus Lübeck fest.
Um die Versorgungssituation an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten, bedarf es daher aus Sicht der DGPPN einer Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung. „Mit der Überarbeitung der Psychotherapierichtlinie, wie sie der Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vorsieht, können nun die Weichen richtig gestellt werden. Doch die Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung lässt sich nur im Rahmen eines umfassenderen, strukturierten, sektorenübergreifenden Gesamtkonzepts erzielen, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die Selbstverwaltung ist dringend aufgefordert, die notwendigen Reformen unter Einbeziehung der an der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen, der Kostenträger sowie der Betroffenen und Angehörigen umzusetzen“, fordert DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin."
Zur Verabschiedung und Verkündung
des bayerischen Maßregelvolzugsgesetzes
Das Gesetz wurde bereits nach zweiter Lesung (überstürzt?)
am 8.7.2015 im bayerischen Landtag verabschiedet und am 17.7.2015 verkündet
mit Geltung ab 1.8.2015. Merkwürdigerweise gab es nur zwei Änderungen
in Artikel 48 und Art. 49 zu Gunsten der PsychotherapeutInnen. Ursprünglich
sollte das Gesetz erst im April 2016 verabschiedet werden. Nach diesem
Plan wäre genügend Zeit für öffentliche Diskussion,
Kritik und Änderungsvorschläge gewesen. Aber man wollte wohl
schnell und und ohne größere öffentliche Debatten die Sache
hinter sich bringen. Auch die bayerischen Qualitäts- und Wahrheitsmedien
haben das Gesetz weitgehend ignoriert, selbst die doch sonst so engagierte
SZ. Eine öffentliche Diskussion fand nicht statt, als ob sich alle
verabredet hätten, einen großen Mantel des Schweigens über
das Thema zu legen. Selbst Prof. Müller vom beck-blog, als Kritiker
der bayerischen Fehlentwicklungen, insbesondere im Fall Mollath, hochgeschätzt,
wartete mit seinem blog zum BayMRVG, bis es verkündet war. Ich habe
Entwurf und Gesetz miteinander verglichen und wie oben ausgeführt
nur zwei Änderungen gefunden.
Forensisch-Psychopathologischer
Kommentar zum Entwurf für ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz
Überblicks- und
Verteilerweite * Zusammenfassung
der Kommentare (Stand & Fortschritt der Kommentierung)
Bayerischer Gesetzentwurf
zum Maßregelvollzug vom 19.01.2015 Drucksache
17_4944.pdf.
Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung über den Vollzug
der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen
Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG). Hierzu
ist eine kritische Seite in Vorbereitung.
Wie Überprüfungen
von Maßregelvollzugs-Beweisfragen organisieren? - Empfehlungen (mehr
anfordern):
Übersicht der Unterlagen Bei längeren Unterbringungen gibt es in der Regel viele Akten, so dass es sehr hilfreich und nützlich erscheint, eine Liste all der Akten, Gutachten, Stellungnahmen zu erstellen, die es gibt und wem sie sich was befindet. Eine richtige Dokumentation ist schwierig und aufwändig, daher sollte man sie nur einmal, dafür aber richtig und gründlich machen, sozusagen ein für allemal. Da die Anwälte nicht immer gleich bleiben, sollte eine möglichst komplette "Zweitakte" von den UnterstützerInnen oder Angehörigen verwaltet werden. Unterlagen Wenn Sie Ihre Gutachten, gutachtlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB, den Maßregelvollzugs-Verlauf der Unterbringung - insbesondere im Hinblick auf Behandlungspläne - überprüfen lassen möchten, sorgen Sie bitte dafür, dass möglichst alle wichtigen Unterlagen beisammen sind (Zweitakte, am besten in digitalisierter Form durch PDFs). Dazu gehören: Urteil, Unterbringungsgutachten, alljährliche Stellungnahmen nach § 67e StGB, externe und sonstige Gutachten wie z.B. zur Zwangsmedikation, Betreuung, Geschäftsfähigkeit. Krankenakte Hier ist der Verlauf, Therapien und Behandlung, Behandlungspläne, Verhaltensbeobachtungen, Medikation, Zwangsmaßnahmen, z.B. Fixierungsanordnungen und Fixierungsprotokolle, dokumentiert. Wenn Sie den ganzen Verlauf in ihren Einrichtungen überprüfen lassen wollen, ist es sinnvoll, diese Akten zu organiseren. Sie kann der Rechtsanwalt oder ein Bevollmächtigter anfordern oder einsehen und sie sollten bei dieser Gelegenheit fotokopiert oder fotografiert werden, damit auf sie Bezug genommen werden kann und diese Unterlagen für kritische Prüfungen zur Verfügung stehen. Chronologien Falls Sie Chronologien anlegen ist bei der Namensgebung der Dateien folgendes Format zu empfehlen: JJJJ_MM_TT_Kurzthema. Vorteil: der Computer sortiert dann von allein chronologisch. |
Maßregelvollzugsgesetze
gibt es erst in einigen Bundesländern, hier eine Übersicht zu
den verschiedenen Gesetzen zum Thema Unterbringung, Psychisch Kranke und
Maßregelvollzug.
Bund-/ Bundesland | PsychKG | MRegVollzG | UnterbringG | Sonstiges |
Bund: Deutsche
Gesetze im Internet
_ |
_ | Diskussion beck-blog._ | _ | StVollzG, StVollstrO, StGB, StPO, JGG, ZPO, FamFG, |
Baden-Württemberg | _ | _ | UBG | _ |
Bayern | _ | Entwurf 17/4944 | UBG | Kommentar. |
Berlin | PsychKG | _ | _ | _ |
Brandenburg | PsychKG | _ | _ | _ |
Bremen | PsychKG | _ | _ | _ |
Hamburg | _ | MVollzG | _ | _ |
Hessen | _ | MRVG | _ | _ |
Mecklenburg-Vorpommern | PsychKG | _ | _ | _ |
Niedersachsen | _ | MVollzG | _ | _ |
Nordrhein-Westfalen | _ | MRVG | _ | _ |
Rheinland-Pfalz | _ | MVollzG | _ | _ |
Saarland | _ | MRVG | _ | _ |
Sachsen | PsychKG | _ | _ | _ |
Sachsen-Anhalt | _ | MVollzG | _ | _ |
Schleswig-Holstein | _ | MVollzG | _ | _ |
Thüringen | PsychKG | _ | _ | _ |
Black Box Psychiatrie Patienten in Fesseln > 2013/14
BVerfG zur Notdurftverrichtung und Menschenwürde > 2013/14
Psychiatrie(geschichte) Ausland- Freeman, D. (2007). Suspicious Minds: The Psychology of Persecutory Delusions. Clinical Psychology Review, 27, 4, 425-427
- Kendell, R. E. (1978). Die Diagnose in der Psychiatrie. Stuttgart: Enke.
- Kendell, R. & Jablensky, A. (2003). Distinguishing Between the Validity and Utility of Psychiatric Diagnoses, Am J Psychiatry; 160:4-12.
- Klee, Ernst (1971). Die armen Irren. Das Schicksal der seelisch Kranken. Düsseldorf : Patmos.
- Klee, Ernst (1973). Knast-Reportagen. Stein (Nürnberg): Laetare-Verlag.
- Klee, Ernst (1978). Psychiatrie-Report. Frankfurt/M: Fischer.
- Klee, Ernst (1979). Pennbrüder und Stadtstreicher. Frankfurt aM: Frankfurt: Fischer.
- Klee, Ernst (1993). Irrsinn Ost. Irrsinn West. Psychiatrie in Deutschland. Frankfurt/M: Fischer.
- Klee, Ernst (1994). Euthanasie" im Nationalsozialismus. Wien : J und V, Ed. Wien, Dachs-Verl.
- Klee, Ernst (1997). Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. Frankfurt aM: Fischer.
- Klee, Ernst (2001). Deutsche Medizin im Dritten Reich. Frankfurt aM: Fischer.
- Klee, Ernst (2004). Was sie taten - was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt aM: Fischer.
- Rasch, Wilfried (2001). Gefährliche Psychiatrie. Bonn: DFG forschung, 4/2001, 25-26.
- Rosenhan, D. L. (1973) On Being Sane in Insane Places. Sciences 179, 250-258. Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.
- Schwenk, Eva (2004). Fehldiagnose Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Norderstedt: Books on Demand. [Die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Zum Beispiel in der Psychiatrie. Was treiben Politik, Ärzteschaft und Justiz mit Menschen, die psychisch leiden, die angeblich selbst nicht wissen, was sie tun? Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Das Buch dokumentiert Verbrechen an psychiatrischen Patienten, begangen aufgrund einer unwissenschaftlichen Diagnostik. Wo Psychiatrie und gesellschaftliche Strukturen aufeinander treffen, deckt es auf, welche primitiven und daher unglaublichen Mechanismen diese Verbrechen ermöglichen. Auf erschreckende Weise wird dem Leser das allgemeine Verständnis von psychischem Erleben ebenso klar, wie die Notwendigkeit einer Erarbeitung von Kontrollkriterien für die psychiatrische Praxis. Die Autorin ist Diplom-Psychologin. Durch ihre Tätigkeit als gerichtliche Betreuerin psychiatrischer Patienten hat sie von Menschenrechtsverletzungen in einer psychiatrischen Klinik erfahren, sie dokumentiert und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eingefordert, die niemals stattgefunden hat.]
- Spitzer, R. L. (1983). Compr Psychiatry. Psychiatric diagnosis: are clinicians still necessary? Sep-Oct;24(5):399-411.
Weitere
Literaturquellen (Auswahl) siehe bitte auch
hier
und da.
Psychiatrie in der IP-GIPT
. | einheitswissenschaftliche
Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus, der Logischen
Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus
auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener
Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen
wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch
und diesbezüglich im Ein- klang mit dem Wiener
Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine
Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen
Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer
einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt
an die allgemeine
formale Beweisstruktur.
Schulte, Joachim & McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma des Logischen Empirismus. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. Geier, Manfred (1992). Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono). Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Mannheim: BI. |
Wissenschaft [IL] schafft Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches. Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (Laienkriterium). Siehe hierzu bitte das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergeben." |
Allgemeine
wissenschaftliche
Beweisstruktur
und beweisartige Begründungsregel
Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt, wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang) gelangt. Ein Beweis oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0 => A1 => A2 => .... => Ai .... => An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbar nachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. |
__
Epidemiologie
__
Komorbidität (Treffliche Medizinerweisheit: "Man kann auch Läuse und Flöhe haben")
__
Konstruktion der Seele aus psychologischer Sicht. (nach)Allgemeines und Integratives
Bio-Psycho-Soziales Krankheitsmodell Im allgemeinen Modell wird von einem Systemstörungsmodell ausgegangen, bei dem wir folgende Entwicklungsstadien unterscheiden: 1) Ursachen, Bedingungen und Auslöser der Störung. 2) die Bewertung einer Störung als Krankheit. Zum Wesen der Krankheit definiert man zweckmäßig eine - wichtige - (Funktions-) Störung (nach Gustav von Bergmann [1878-1955] 1932). 3) unterschiedliche Auswirkungen (lokale, zentrale, allgemeine, spezielle) der Störung. 4) Erfassen und Informationsverarbeitung der Störung und 5) aus Wiederherstellungsprozeduren: der Auseinandersetzung zwischen den Kräften der Störung und der Heilung. Störungen können exogener (ausserhalb des Systems) oder endogener (innerhalb des Systems) Natur sein. Störungen haben im allgemeinen Ursachen, womit sich in der allgemeinen Krankheitslehre die Ätiologie beschäftigt. Entwickelt sich eine Störung in der Zeit, wie meistens, heißt dieser Vorgang Pathogenese. Unklar ist meist der Symptombegriff, der eine dreifache modelltheoretische Bedeutung haben kann:__
1) es ist ein Zeichen der Störung (z. B. bestimmte Antigene im Körper; Angst);
2) es ist ein Zeichen der Spontanreaktion auf die Störung (z. B. bestimmte Antikörper gegen die Antigene; Vermeiden);
3) es ist ein Zeichen der Wiederherstellungsprozedur, also Ausdruck des "Kampfes" zwischen Krankheit und Heilungsvorgängen (z. B. Fieber; Ambivalenzkonflikt zwischen Vermeiden und Stellen).
DasUrsachenproblem ist wissenschaftstheoretisch problematisch aus zwei prinzipiellen und aus einem vermeidbaren Grund: (1) Im Kausalitätskonzept gibt es streng betrachtet nur einen vielfach verzweigten Baum von Ursachen. Jede ausgemachte Ursache kann prinzipiell wiederum auf andere Ursachen zurückgeführt oder zumindest auf andere zurückgeführt gedacht werden. Welche dieser vielen Ursachen soll als die besondere ausgezeichnet werden? In der Wirklichkeit handelt es sich wohl meist um einen Ursachenkomplex, ein Netzwerk von Bedingungen. (2) Man muß zwischen Bedingungen (Rahmen- oder Randbedingungen), Anlässen oder Auslösern, Neben- und Begleiterscheinungen unterscheiden, was häufig sehr schwierig ist.
Praktische Anwendung und Veranschaulichung: Das Buch Eva -Ticket ins Paradies.(3) Die psychischen Ereignisse können mehrperspektivisch betrachtet werden: z. B. physikalisch, biologisch, chemisch, physiologisch, neurologisch, internistisch, psychopharmakologisch, immunologisch, kybernetisch, psychologisch, sozial-ökonomisch, sozialpsychologisch, sozial-rechtlich und kommunikativ. Hinzu kommt, daß in der Computermetapher Hardware als körperlich und Software als psychisch die Realisation im "Betriebssystem Mensch" vielfach miteinander verflochten und vernetzt ist. Man kann es den biokybernetischen Ereignissen im Körper nicht unbedingt ansehen, ob sie "Hardware" oder "Software" repräsentieren. So finden wir häufig in den Mitteilungen und Büchern drei Ebenen durcheinander gehend: a) Perspektive (z. B. physikalisch, chemisch, biologisch, medizinisch, psychologisch, sozial), b) Hard- oder Software-Repräsentation, c) Ursache, Neben- und Begleiterscheinung oder Wirkung. Unbeschadet der Probleme, ist die konzeptionelle Vorsehung einer oder mehrerer Ursachen (Bäume oder Zweige) natürlich sinnvoll und vernünftig. Die Neigung mancher SystemikerInnen und VulgärkonstruktivistInnen, das Ursachenproblem herunterzuspielen oder gänzlich für überflüssig zu erklären, können wir in der Allgemeinen und Integrativen Psychotherapie weder teilen noch akzeptieren. > Krankheitsbegriff.
Okkult, Okkultismus [W]
__
OperationalisierungVieles, was wir Seele und Geist zurechnen, ist nicht direkt beobachtbar. Die Merkmale von Seele und Geist sind Konstruktionen. Daher sind Aussagen über Seele und Geist (befinden, fühlen, denken, wünschen, wollen, eingestellt sein, ...) besonders anfällig für Fehler. Damit man sich nicht in rein geistigen Sphären bewegt, ist es daher in vielen Fällen sinnvoll, ja notwendig, unsere Konstruktionen seelischer Merkmale und Funktionsbereiche an Konkretes, Sinnlich-Wahrnehmbares, Zählbareszu knüpfen. Damit haben wir die wichtigsten praktisches Kriterien für Operationalisiertes benannt (in Anlehnung an das test-theoretische Paradigma; Stichwort Operationalisierung bei Einsicht und Einsichtsfähigkeit)
Ein Begriff kann demnach als operationalisiert gelten, wenn sein Inhalt durch wahrnehm- oder zählbare Merkmale bestimmt werden kann. Viele Begriffe in der Psychologie, Psychopathologie, in Gesetzen und in der Rechtswissenschaft sind nicht direkt beobachtbare Konstruktionen des menschliches Geistes und bedürften daher der Operationalisierung. Welcher ontologische Status oder welche Form der Existenz ihnen zukommt, ist meist unklar.
Das Operationalisierungsproblem von Fähigkeiten. Ob einer etwas kann oder nicht, lässt sich im Prinzip leicht prüfen durch die Aufforderung, eine Fähigkeitsprobe abzulegen in der eine Aufgabe bearbeitet wird, z.B. die Rechenaufgabe 12 - 7 + 1 = ? Hierbei gibt es eine ganze Reihe richtiger Lösungen, z.B.: (1) die Hälfte des ersten Summanden, (2) 5 + 1, 7 - 1 oder (3) die, an die die meisten zuerst denken: 6. Will man prüfen, ob jemand rechtmäßige von unrechtmäßigen Handlungen unterscheiden gibt kann, gibt man z.B. 10 Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden vor und lässt diese bearbeiten, etwa als einfacher Ja-Nein-Test oder als Begründungs- oder Erörterungsaufgabe, wenn tiefere Einblicke gewünscht werden. Doch wie will man herausbringen, ob jemand vor drei Monaten, am TT.MM.JJJJ um 13.48 Uhr als man einen Gegenstand (z.B. einen Fotoapparat) in seiner Tasche wiederfand, wusste, dass dieser Gegenstand nicht in seine Tasche hätte gelangen dürfen?
> Drei Beispiele Innere Unruhe, Angst, Depression (Quelle)
Merkmal (latente Dimension) Operationalisierung(en) (a) Innere Unruhe Ich bin innerlich unruhig und nervoes. (b) Angst Ich fuehle Angst. (c) Depression Nicht selten ist alles wie grau und tot und in mir ist nur Leere.Zur Geschichte des Operationalisierungsbegriffs in der Psychopathologie___
Kendell (1978) berichtet, S. 27f: "Vor einigen Jahren machte der Philosoph Carl Hempel einem Publikum von Psychiatern und klinischen Psychologen, die an Fragen der Diagnose und der Klassifikation interessiert waren, in taktvoller Weise den Vorschlag, sie sollten das Problem dadurch angehen, daß sie „operationale Definitionen" für alle die verschiedenen Krankheitskategorien in ihrer Nomenklatur entwickelten (Hempel 1961). Dies war wirklich der einzige Rat, den ein Philosoph oder Naturwissenschaftler überhaupt hätte geben können. Der Ausdruck operationale Definition wurde ursprünglich von Bridgman (1927) geprägt, der ihn folgendermaßen definierte:
„Die operationale Definition eines wissenschaftlichen Begriffes ist eine Übereinkunft des Inhalts, daß S auf alle die Fälle - und nur auf die Fälle - anzuwenden ist, bei denen die Durchführung der Testoperation T das spezielle Resultat 0 ergibt."
Wie Hempel selbst zugibt, muß im Rahmen der psychiatrischen Diagnose der Ausdruck „operational" sehr großzügig interpretiert werden, um auch noch bloße [>] Beobachtungen mit einschließen zu können. Im Grunde genommen sagt er nicht mehr, als dass die Diagnose S auf alle die Personen, und nur auf die, angewandt werden sollte, die das Merkmal Q bieten oder die dem entsprechenden Kriterium genügen, wobei nur die Voraussetzung erfüllt sein muß, daß O „objektiv" und „intersubjektiv verifizierbar" ist und nicht nur intuitiv oder einfühlend vom Untersucher erfaßt wird.
Wie Hempel selbst zugibt, muß im Rahmen der psychiatrischen Diagnose der Ausdruck „operational" sehr großzügig interpretiert werden, um auch noch bloße [>] genügen, wobei nur die Voraussetzung erfüllt sein muß, daß O „objektiv" und „intersubjektiv verifizierbar" ist und nicht nur intuitiv oder einfühlend vom Untersucher erfaßt wird.
Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, wie man eine ganze Reihe klinischer Bilder, von denen viele quantitativ variieren und kein einzelnes gewöhnlich ausreicht, die fragliche Diagnose zu stellen, auf ein einziges objektives Kriterium 0 reduzieren kann. Dies ist offensichtlich eine schwierige und verwickelte Aufgabe. Ein großer Teil dieses Buches ist direkt oder indirekt mit der Art und Weise befaßt, wie dieses Ziel erreicht werden könnte. Deshalb ist es angezeigt, an dieser Stelle zwei allgemeine Prinzipien, die sich hierauf beziehen, aufzustellen. Erstens müssen Einzelsymptome oder Merkmale, die verschiedene Ausprägungsgrade haben können, in dichotome Variable umgewandelt werden, indem man ihnen bestimmte Trennungspunkte zuteilt, so daß die Frage nicht länger lautet: „weist der Patient das X auf? " oder auch „wieviel X weist er auf? sondern „weist er soviel X auf? ". Zweitens muß das traditionelle polythetische Kriterium in ein monothetisches umgewandelt werden. Dies läßt sich ganz einfach durchführen. Anstatt zu sagen, die typischen Merkmale der Krankheit S seien A, B, C, D und E, und die Mehrzahl von ihnen müßte vorhanden sein, bevor die Diagnose gestellt werden kann, müssen A, B, C, D und E algebraisch kombiniert werden, sodaß eindeutig festgelegt ist, welche Kombinationen dem Kriterium O genügen und welche nicht.
Man könnte z.B. die Übereinkunft treffen, daß beliebige drei oder vier der fünf Merkmale dem Kriterium 0 genügen, aber andere, komplexere Kriterien wären ebenfalls zu akzeptieren unter der Voraussetzung, daß sich jede mögliche Kombination damit abdecken ließe."
Pathogenese Entwicklung der Störung, > Krankheit.
__
Störung > Norm, Wert, Abweichung (Deviation), Krank (Krankheit), Diagnose. "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
__
SymptomKleinste Einheit für eine Störung, die aus Daten nach Regeln erschlossen und gedacht werden.__
Symptomverzeichnis nach PSE, Wing et al. (1984).
SyndromName für eine als typisch gedachte Konfiguration von Symptomen, wobei nach dem medizinischen Krankheitsmodell einem Syndrom unterschiedliche Störungen mit Krankheitswert oder Erkrankungen zugeordnet sein sein können, so daß sich hier die Differentialdiagnose der Ätiologie stellt.__
Gross (1969, S. 15f) führt zur Geschichte des Syndrombegriffs aus:
"Heute hat sich unter dem Eindruck des Standardwerkes von LEIBER und OLBRICH [84] sowie ähnlicher ausländischer Publikationen [33, 277] sozusagen zwischen Symptom und Krankheit das Syndrom (....... = zusammenlaufend, übereinstimmend) geschoben. Der Ausdruck Syndrom wurde bereits von Hippokrates sowie von Galen als Begriff für eine Gruppe von Krankheitszeichen benutzt. Werden Syndrome — wie das gelegentlich geschieht — als reine Symptomkombinationen verstanden, haben sie allenfalls Bedeutung im Sinne einer Vereinfachung. Symptomenkomplexe (oder „Syndrome" in diesem allgemeinen Sinn) dürfen nicht mit Diagnosen verwechselt werden.
Eine Anämie oder ein Pleuraerguß sind z. B. solche Symptomenkomplexe, die allenfalls symptomatische Maßnahmen erlauben. Erst die Diagnosen: 'Perniciöse Anämie' bzw. 'Tuberkulöse Pleuritis' erlauben eine kausale Behandlung.
In einigen neueren amerikanischen Arbeiten (z.B. [37]) wird Syndrom weitgehend identifiziert mit den Clusters (Gruppen, Haufen) der Sets einer medizinischen Taxonomie (s. dazu auch Abschnitt 4.24).
Ohne weiteres Eingehen auf die komplizierte Abgrenzung [84, 368] sei hier zusammengefaßt, daß die meisten Kliniker heute unter einer Krankheit eine Gruppe von Symptomen mit einheitlicher Entstehung (Pathogenese) und einheitlicher tieferer Ursache (Ätiologie, s. u.), unter einem Syndrom eine ähnliche Gruppe von Symptomen mit unbekannter der verschiedener Ursache verstehen. LEIBER [84] definiert in gleichem Sinn: „Ein symptomatologisch einheitliches Krankheitsbild, dessen Auslösungs- und Gestaltungsfaktoren unbekannt, vieldeutig oder plurikausal (... polyätiologisch ... polypathogenetisch ...) sind." Auch in der treffenden Formulierung wird man ihm folgen müssen, daß der Syndrombegriff ein erstes, großes, weit gefaßtes nosologisches Sammelbecken, ist, gewissermaßen für die „Krankheiten im Wartestand". Dagegen halte ich die Einbeziehung der individuellen physischen und psychischen Reaktionen in den Syndrombegriff für verfehlt. Hier wird die Polarität zwischen Krankheiten (in deren Vorfeld LEIBER mit Recht auch das Syndrom verlegt) und Kranken, zwischen nosologischer Typisierung und Berücksichtigung der individuellen Reaktion (s. Kap. 1.2) verwässert — gewiß zum Schaden der begrifflichen Klarheit. Auch sonst hat es nicht an Kritik des Syndrombegriffes gefehlt. So muß verlangt werden, daß die Kombination von Symptomen eine mehr als zufällige ist [361] — eine theoretisch einleuchtende, aber bei den oft seltenen Syndromen schwer zu erfüllende Forderung. Verständlicherweise ist die Tendenz zur Aufteilung von Krankheitseinheiten relativ groß, besonders wenn die Verknüpfung mit einem Eigennamen der per-[>16]sönlichen oder nationalen Eitelkeit entgegenkommt. Da viele Syndrome aber statt langatmiger Aufzählung der Merkmale mit einem Namen (oft: welchem von vielen?) ausreichend gekennzeichnet sind, werden wir wohl auch in Zukunft mit ihnen zu tun haben.
LEIBER [368] gab neuerdings folgende Zahlen: Sein Buch enthält 1600 Syndrome, seine Kartei 3500 (auf deren Aufführung er zum Teil wegen ihrer Unbestimmtheit verzichtet hat). Er rechnet mit derzeit etwa 30 000 Krankheiten und Syndromen sowie mit mindestens einer Verdoppelung innerhalb der nächsten 10—12 Jahre. Vergleichsweise enthält der derzeit beste klinische Diagnosenschlüssel in deutscher Sprache von IMMICH [67] rd. 8000 nosologische und 750 topographische Begriffe, die parallel benutzt werden sollen. Eine amerikanische Schätzung kommt auf etwa 10 000 bekannte Krankheiten und 100 000 erfaßbare Befunde [409]. Alle diese Zahlen sind allerdings noch um einen gewissen Prozentsatz von Synonyma zu vermindern, die teilweise erst eine künftige taxonomische Klassifizierung aufdecken wird (s. auch Abschnitt 4.24).
Die Diagnose als Verknüpfung von Symptomen und Krankheiten hat von der Tatsache auszugehen, daß die meisten Symptome bei mehreren Erkrankungen vorkommen und umgekehrt — ja, daß die bereits genannten unspezifischen Symptome bei einer Vielzahl von Krankheiten beobachtet werden. Ausgehend von einem Leitsymptom, wie z, B. Schwindel, wird man also eine Anzahl von Krankheiten unterscheiden müssen. Dieses Ziel nennt man Differentialdiagnose, den Weg dorthin Differentialdiagnostik.
Streng genommen gibt es zwei Arten von Differentialdiagnostik: Eine allgemeine (semiologische), die von bestimmten Krankheitserscheinungen ausgehend die möglichen Ursachen katalogisiert, und eine spezielle (nosologische), die für die einzelnen Krankheiten aufzählt, von welchen ähnlichen sie mit welchen Mitteln abgegrenzt werden müssen. Tatsächlich sind die meisten Lehrbücher der Differentialdiagnostik Kombinationen aus beiden Ansprüchen. Es wird auch wenig beachtet, daß „Differentialdiagnose" ein schlechter Ausdruck, ein typisch lateinisch-griechischer [griechisch] ("Sag eines mit zwei Worten") ist: Differentiare heißt unterscheiden, [griechisch oder griechisch] ist die Unterscheidung, zusammen also: Die Unterscheidung des Unterschiedes oder des Unterscheidbaren. Auch der Gebrauch von "Differentialdiagnose" ist verschieden: Man gelangt zur Differentialdiagnose, d.h. zur Feststellung der tatsächlich vorliegenden Krankheit. Bei der systematischen Darstellung von Krankheiten werden andererseits deren Differentaldiagnosen, d. h. gerade die in diesem Fall nicht zutreffenden, abzugrenzenden Erkrankungen aufgezählt."
Tests, psychologische, psychopathologische
Lienert (1979) schreibt S. 207: "Das Wort „Test", stammt bekanntlich aus dem englischen Sprachgebrauch und bedeutet soviel wie Probe. Obwohl unter Fachpsychologen meist noch die englische Pluralform verwendet wird, betrachten wir den Begriff als eingedeutscht und deklinieren ihn entsprechend. FN1.
Das Wort „Test" hat in der Psychologie eine mehrfache Bedeutung. Man versteht darunter:1. Ein Verfahren zur Untersuchung eines Persönlichkeitsmerkmals.Unter diesen Bedeutungen ist die erste die weitaus wichtigste; sie soll
2. Den Vorgang der Durchführung der Untersuchung.
3. Die Gesamtheit der zur Durchführung notwendigen Requisiten.
4. Jede Untersuchung, sofern sie Stichprobencharakter hat.
5. Gewisse mathematisch-statistische Prüfverfahren (z. B. Chi2-Test).
in der folgenden Definition in ihren in diesem Zusammenhang wesentlichen Punkten festgelegt werden:
Definition: Ein Test ist ein wissenschaftliches Routineverfahren zur Untersuchung eines oder mehrerer empirisch abgrenzbarer Persönlichkeitsmerkmale mit dem Ziel einer möglichst quantitativen Aussage über den relativen Grad der individuellen Merkmalsausprägung. FN2"> Grundlegende Voraussetzungen psychologischer Tests.__
Testpsychologische Gütekriterien Objektivität, Reliabilität, Validität
Die Welt der Wissenschaft ist Jahrtausende ohne die testpsychologischen bzw. testtheoretischen Kriterien Objektivität, Reliabilität und Validität ausgekommen. Man kann oder sollte sich deshalb sogar fragen: hat die Psychologie tatsächlich relevantes Neues mit diesen Kriterien geschaffen oder ist dies nur eine Besonderheit der Psychologie, speziell der Testpsychologie oder der psychologischen Testtheorie? Und falls: warum? Das Problem der Meßgenauigkeit ist den Menschen seit sie messen bekannt, wenn auch die persönliche Gleichung bei der Sternbeobachtung erst ziemlich spät entdeckt wurde (Bessel 1821). Dieser systematische Fehler betrifft die Objektivität der Beurteilung. Doch wie steht es um die sog. Validität. Die Kurzformel besagt, eine Beurteilung ist valide, wenn das beurteilt, was sie beurteilen soll. In einer Prüfung, anders vielleicht als bei einer Bewerbung, soll also Wissen und Können und nicht die Attraktivität oder die Sprachgewandtheit des Prüflings beurteilt werden. Wir alle wissen natürlich, dass in die Beurteilung von Menschen viele Faktoren einfließen, darunter auch solche, die mit dem interessierenden Sachverhalt kaum etwas zu haben.
__Objektivität, Reliabilität und Validität__
Die drei wichtigsten testtheoretischen Kriterien, die man aber ganz allgemein auf Datenerhebungsmethoden anwenden kann. Objektivitätheißt, dass ein Ergebnis (Befund, Diagnose) unabhängig vom Untersucher bzw. Datenerheber gleich sein sollte. Reliabilität meint die Genauigkeit der Erfassung. Und Validität schließlich meint, dass das Datum für die Zuordnung richtig sein sollte. Ein Validitätsproblem liegt vor, wenn ein Verfahren nicht das feststellt, was es feststellen soll. Ein Reliabilitätsproblem ist gegeben, wenn die Erfassung dessen, was festgestellt werden soll, ungenau ist. Und ein Objektivitätsproblem liegt vor, wenn unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, wenn unterschiedliche Untersucher die Datenerhebung betreiben. Früher hing die psychiatrische Diagnose oft davon ab, an welchen Psychiater oder an welche Einrichtung man geriet, d.h. die Feststellungen war sehr vom Untersucher oder der Einrichtung abhängig.
Exkurs: Es ist ein völlig falscher Satz der sog. „Klassischen Testtheorie“ (KTT), wenn sich dort bereits formal aus dem Ansatz ergibt, dass die Validität von der Reliabilität abhängt. Genau gilt dort: Die Wurzel aus dem Reliabilitätskoeffizienten ist eine obere Schranke für den Validitätskoeffizienten (> Rosenhan, aber: Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.) Die richtige Relation müßte eher umgekehrt lauten, dass ein Test überhaupt nur dann reliabel (genau) messen kann, wenn er überhaupt das Richtige misst, weil es ja wohl keinen Sinn macht, zwar sehr genau, aber das Falsche zu messen. Aber man kann die Genauigkeit einer Messung unabhängig vom richtigen Objekt der Messung denken. Dann dürfte aber die Relation, dass die Wurzel aus dem (korrelativen) Reliabilitätskoeffizienten für die Validität eine obere Grenze darstellt, nicht gelten, das diese Relation ja gerade eine Abhängigkeit ausdrückt. Der zweite große Doppelfehler der KTT ist, dass die Reliabilität (Zuverlässigkeit) offenbar als Merkmal dem Test falsch zugeordnet wird, wobei der Einzelfall völlig untergeht. Die Psychologie "misst" am Menschen. Daher ist Meßgenauigkeit immer auch von dem Menschen, an dem gemessen wird, abhängig. In der sog. klassischen Testtheorie wird die Meßgenauigkeit aber als Test-Kennwert für eine Normgruppe definiert und nicht für einen Einzelfall, wie er uns in der Praxis immer begegnet.
Margraf (1994, S. 7, Mini-DIPS) berichtet: "Rosenhan (1973) ließ zwölf freiwillige Versuchspersonen ohne jegliche psychische Störungen in verschiedene psychiatrische Kliniken einweisen. Bei der Aufnahme sollten die Pseudopatienten lediglich ein Symptom berichten, ansonsten jedoch völlig zutreffende Angaben über sich und ihre Lebensumstände machen. Als Symptom wählte der Autor ein Verhalten aus, das noch nie in der Fachliteratur beschrieben worden war: Die Versuchspersonen sollten angeben, sie hörten Stimmen, die (in deutscher Übersetzung) "leer", "hohl" und "bums" sagten. Unmittelbar nach der Aufnahme berichteten die "Patienten" nicht mehr von diesem Symptom und verhielten sich auch ansonsten völlig normal. Trotzdem wurden alle Patienten als psychotisch diagnostiziert (elfmal als schizophren, einmal als manisch-depressiv). Es lag also ein außerordentlich hohes Ausmaß an diagnostischer Übereinstimmung vor. Dennoch waren alle Diagnosen falsch, sie besaßen also keine Validität."
Inzwischen sind Zweifel an der Studie geäußert geworden (22.6.2018, updated 2.11.2019 New York Post). Cahalan, Susannah (2019) The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. Hachette Nashville: Grand Central Publishing.Objektivitäts-Paradigma
Eine Beurteilung heißt in dem Maße objektiv, wie unterschiedliche BeurteilerInnen einen Sachverhalt gleichermaßen beurteilen, schätzen oder messen.
Reliabilitäts-Paradigma
Eine Ausprägungsschätzung oder Messung einer Ausprägung eines Merkmals ist in dem Maße reliabel, wie sie gleiche Werte unter gleichen Bedingungen schätzt oder misst.
Validitäts-Paradigma
Eine Aussage zu einem Sachverhalt ist in dem Maßen valide, wie die Aussage den Sachverhalt erfasst.
Vertrauen, Vertrauensbasis, Vertrauensbeziehung
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Wahn.
Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkenntnisquellen entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine Progredienz(Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich, dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkenntnisse ablehnen, er entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
Infos zum Wahn in der IP-GIPT:___Wissenschaftliches Wahnsystem am Beispiel Mollath. Einige Wahnbegriffe im AMDP-System. Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten (Diagnostik). Wahnformen. Wahnfälle. Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter). "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt". Unterscheiden Wahn und Glauben. Mehr zum Wahn > Überblick Wahn.
Zwei Beispiele (Identitäten geschwärzt)In beiden Fällen, erst aus der Forensik Straubing, dann aus Rosenheim, wird Wissenschaft beansprucht und versprochen
Aus Rosenheim:
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11.02.17 Kendell Zitat korrigiert und Lücke ergänzt.
21.02.16 Linkfehler geprüft und korrigiert.
09.11.15 Neuere Entwicklungen in Italien: Zur beabsichtigten Schließung forensisch-psychiatrischer Anstalten.
08.11.15 Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psyciatrischen Krankenhaus.
20.10.15 Gutachten im Familienrecht: Mindestanforderungen jetzt veröffentlicht.
27.09.15 Psychiatriereform: 16 psychiatrische Fachgesellschaften und die SPD-Bundestagsfraktion fordern Stopp.
15.09.15 Gründungserklärung Kartell gegen den § 63 StGB
24.08.15 Der Werdenfelser-Weg. Alternativen zur mechanischen und medikamentösen Fixierung.
23.08.15 Aufzeichnung der psychiatrischen Untersuchung Blitzlicht von Hans-Ludwig Kröber.
FPPK 9, 3, 2015 Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie (Psychiatrische Klassifikationssysteme).
07.08.15 Zur Verabschiedung und Verkündung des bayerischen Maßregelvolzugsgesetzes.
06.08.15 Gutachten-Praxis Kritik in Psychologie & Gesellschaftskritik 2014/2015 1(152/153).
05.08.15 Forensik: Minimale Spielräume für gute Psychiatrie und Psychotherapie.
02.08.15 Konsequenzen aus den fehlerhaften Gutachten bei Mollath, Kulac, den hessischen Steuerfahndern u.a.
01.08.15 Fataler Fehler Beweisfragen der Auftraggeber werden in psychiatrischen Gutachten nicht genannt.
31.07.15 Science: Internationales Symposium zu forensischen Fehlern.
01.06.15 Forensisch-Psychopathologischer Kommentar zum Entwurf für ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz
Überblicks- und Verteilerweite * Zusammenfassung der Kommentare
31.05.15 Zu unrecht im Hochsicherheitstrakt ? "Modellauto-Affäre: Kommt der Dreifachmörder bald frei?
29.05.15 10. Forensik-Symposium im kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost am 19.6.2015 . Ganz im Zeichen wichtiger Reformen.
24.05.15 Bayerischer Gesetzentwurf zum Maßregelvollzug vom 19.01.2015.
21.05.15 DGPPN: Psychotherapie endlich am Bedarf der Patienten ausrichten.
20.05.15 Nachtrag zu "Fragwürdiges Attest".
08.04.15 Taeter und Tat ergruenden – Fälle aus der Forensischen Psychiatrie (DGPPN)
07.04.15 Urteil im Psychiatrie-Prozess: Eineinhalb Jahre auf Bewährung
30.03.15 Fragwuerdiges Attest: Psychiater urteilt über Frau, ohne sie je gekannt zu haben
19.03.15 Hinweis auf neue Studie Darstellung und Kritik der Persönlichkeitsstörungen im ICD-10.
10.03.15 Methodologische Fehlleistungen der Kinder- & Jugendpsychiatrie bei Persönlichkeitsstörungen.
Payk 2010: 44. Beleg für die psychiatrische Standardmethode der Exploration.
09.03.15 DSM-5 Anspruch, Wirklichkeit, Kritik - Warum psychiatrische Diagnose-Systeme nichts taugen.
Linkfehler geprüft und korrigiert.
28.02.15 Stellungnahme der Psychiatrieerfahrenen * Neue Bücher aus dem Antipsychiatrieverlag *
03.02.15 Ungelöste Grundprobleme der Psychiatrie und ihrer Diagnosesysteme. Linkfehler geprüft, keinen gefunden.
28.01.15 Thomas Lindlmair entlassen. [Nachgehakt] * Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen *
26.01.15 Fall Ilona Haslbauer "Szenen aus der Zwangspsychiatrie" an Uni Regensburg.
22.01.15 Taufkirchen in der Kritik.* Ulvi Kulac.