Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=06.11.2013
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 26.07.15
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& .Copyright
Anfang_Freilassung
Ulvi Kulac_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachtenkritik,
und hier speziell zum Thema:
Freilassung Ulvi Kulac aus der
forensischen Psychiatrie Bayreuth
Recht und Freiheit für
Ulvi Kulac
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
In eigener
Sache Meine verschiedenen Rollen in der Auseinandersetzung.
Inhaltsüberblick
_
Aktuelles
Einladung
Am Freitag, den 31. Juli 2015 gegen 9.30 Uhr (Parkplatz BKH) erfolgt
die offizielle Freilassung von Ulvi Kulac nach 14 Jahren Unterbringung
in der Forensik des BKH Bayreuth.
Wir laden dazu, ebenso zur anschließenden gemeinsamen Andacht
in der Autobahnkirche Himmelkron sowie einem Empfang im Wohnheim von Ulvi
in Himmelkron recht herzlich ein!
Unterstützergruppe Ulvi
Eine
gute Nachricht: Ulvi Kulac wird am 31.7.2015 entlassen
Das OLG Bamberg hat den Schandentscheidung des LG Bayreuth aus Gründen
der Verhältnismäßigkeit gekippt. Mit echter und kritischer
Einsicht war leider auch dort nicht zu rechnen. Aber immerhin: Nach 5075
Tagen in der forensischen Psychiatrie Bayreuths und 4118 Tagen "Spezialbehandlung"
wird Ulvi Kulac nun mit der üblichen Führungsaufsicht zum 31.07.2015
entlassen. Es war ein langer und harter Kampf, die letzten Monate schienen
auch die früher so Engagierten im Internet sehr nachzulassen, so dass
es auch mir nicht leichter wurde, am Ball zu bleiben. Wie der Homepage
von Gudrun Rödel, der dies alles letztlich zu verdanken ist, entnommen
werden kann, erwägt man ein Wiederaufnahmeverfahren, dem ich an dieser
Stelle alles Gute wünsche.
Eine glatte Fehlentscheidung
Ulvi Kulac sitzt seit dem 7.9.2001 in der Bayreuther Forensik, das
sind 4884 Tage. Heute genau vor 10 Jahren und 275 Tagen
- am 21.04.2004 - wurde er einer behindertengerechten Spezialbehandlung
in der Bayreuther Forensik zugeführt. Und da erlaubt es sich diese
Strafvollstreckungskammer tatsächlich zu sagen: "Es seien zwar in
den abgelaufenen Monaten Fortschritte
erzielt worden, allerdings seien die erforderlichen therapeutischen Ziele
noch nicht erreicht worden." In 10 Jahren und 275 Tagen nicht!"?
So mancher mag sich daher fragen: Ist das die Rache für Mollath und
den Freispruch vom Mordvorwurf, lässt sich das überhaupt noch
anders als mit hässlichen Beweggründen erklären? |
Falschbewertung Dr. Blocher
- Prognostische
Bedeutung der Progredienz ("hand off - hand on") bei Ulvi Kulac
Das Wesentliche: die Progredienz beim sexuellem Kindesmissbrauch hat
in der Studie von Prof. Rettenberg et al. (2011) keinerlei Prognosewert.
Aber auch das wird diese Koryphäe nicht stören, schließlich
hat er die einmalige Chance bekommen, sein okkultesAktengutachten
aus 2010 im Nachhinein durch sein neues "Gutachten"
2014, also durch sich selbst, zu bestätigen. Das hat nichts mit Wissenschaft
und auch nichts mit wohlverstandenem Rechtsstaat zu tun. Es kann eigentlich
nur noch mit einem Nietzschewort
charakterisiert werden. Das schreit nach Bundesverfassungsgericht und dem
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Presseerklärung LG
Baryeuth Ulvi Kulac muss in der Forensischen Psychiatrie bleiben
Das Landgericht Bayreuth teilte heute, den 21.01.2015, mit:
"Landgericht Bayreuth ordnet Fortdauer der Unterbringung des Verurteilten
Ulvi K. in einem psychiatrischen Krankenhaus an Im Hinblick auf bereits
vorliegende Medienanfragen teile ich zum Strafvollstreckungsverfahren des
Ulvi K. folgendes mit:
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth
hat mit Beschluss vom 09.01.2015 die Fortdauer der Unterbringung des Ulvi
K. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Sie hat gleichzeitig
als neuen Prüfungstermin den 08.01.2016 festgelegt.
Die Kammer geht – sachverständig beraten –
davon aus, dass von dem Untergebrachten nach wie vor eine Gefahr für
die Allgemeinheit ausgeht. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass
der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen
Taten mehr begehen wird.
Es seien zwar in den abgelaufenen Monaten Fortschritte
erzielt worden, allerdings seien die erforderlichen therapeutischen Ziele
noch nicht erreicht worden. Die Kammer hält deshalb in Übereinstimmung
mit dem psychiatrische [ >S.2] Sachverständigen weiterhin eine intensive
Delinquenzbearbeitung in einem stationären Setting für erforderlich.
Eine solche müsse aber von sich moderat ausweitenden Lockerungen begleitet
werden, damit ggf. neu erzielte Fortschritte auch erprobt werden können.
In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer auch das Ergebnis
der Anhörung des Untergebrachten vom 08.01.2015.
Die Strafvollstreckungskammer hat sich in ihrem
Beschluss intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung
des Ulvi K. noch verhältnismäßig ist. Sie hatte dabei insbesondere
zu berücksichtigen, dass es sich bei den Taten, wegen derer die Unterbringung
angeordnet wurde, nicht etwa um „Doktorspiele“, sondern um erhebliche Straftaten
gegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung, handelte. Die Kammer
bedauert in ihrer Entscheidung ausdrücklich, dass aufgrund aktuell
ungünstiger Einflüsse „von außen“ der sich in den letzten
Monaten abzeichnende Therapiefortschritt, der weitergehende Lockerungen
und die Entwicklung eines Entlassungssettings in den nächsten Monaten
erwarten ließ, dadurch gefährdet erscheint, dass dem Untergebrachten
offensichtlich suggeriert wird, er habe „überhaupt nichts“ getan.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können
wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Jochen
Götz Pressesprecher"
Nach Anhörung
8.1.15 Ulvi Kulac bleibt wahrscheinlich in Psychiatrie
"Ulvi Kulac wird vorerst wohl in der geschlossenen Psychiatrie bleiben
müssen. Davon geht sein Verteidiger nach der Anhörung am Landgericht
Bayreuth aus. Kulacs Betreuerin reagierte verärgert. Entschieden ist
aber noch nichts. Die Entscheidung des Landgerichts Bayreuth wird erst
in ein bis zwei Wochen fallen. Die Prognosen der Klinik und eines Gutachters
seien derzeit allerdings negativ, so Kulacs Anwalt Thomas Saschenbrecker
nach der Anhörung. Auch müsse man sich mit den Missbrauchsvorwürfen
an der 2001 verschwundenen neunjährigen Peggy Knobloch und anderen
Kindern weiter auseinandersetzen. ...!´" [08.01.2015, BR
8.1.15]
Ulvi Kulac darf
am Heiligabend nicht nach Hause, das lasse sein Therapiestand nicht zu,
nach über 10 Jahren
"Mein Antrag bei Herrn Dr. Leipziger, dass Ulvi Heiligabend zum 1.
Weihnachtsfeiertag in Lichtenberg bei seinen Eltern sein darf, wurde abgelehnt
mit der Begründung, dass dies sein Therapiestand nicht zulässt
"
Das hörte ich gestern von Gudrun Rödel, der Betreuerin
von Ulvi Kulac, die das WA auf den Weg brachte.
Am Heiligabend wird Ulvi Kulac 3899 Tage Spezialbehandlung
- seit dem 21.4.2004 - hinter sich haben, also 10 2/3 Jahre. Insgesamt
werden es dann es dann über 13 Jahre, nämlich 4856 Tage sein.
Seit er vom Mordvorwurf frei gesprochen wurde, scheint
er in den Augen des Dr. L und der Bayreuther Forensik anscheinend an Gefährlichkeit
gewonnen zu haben, so dass offenbar die Behandlungskompetenz abgenommen
hat. Na ja, fast 11 Jahre Spezialbehandlung, das reicht selbstverständlich
längst nicht.
Da fragt sich vielleicht der eine oder andere schon,
hat das etwas mit Macht, Geld oder Sadismus zu tun? Einerseits könnten
Schadensersatzansprüche im Raum stehen, andererseits bringt ein "63er"
der Anstalt ca. 100.000 im Jahr ...
Grundinformation
Ulvi Kulacs Behandlung im BKH Bayreuth - am 6.11.2014 sind es 4808 Tage.
Das BKH Bayreuth schreibt in seinen Jahresgutachten nach § 67e
StGB regelmäßig in seiner Einleitung:
"mit Urteil des Landgerichts Hof vom 30.04.2004, rechtskräftig
seit dem 26.01.2005, wurde Herr Kulac wegen Mordes aufgrund vollständiger
Schuldfähigkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
gemäß § 63 StGB in Verbindung mit § 20 StGB wegen
wiederholtem sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. Bereits seit
dem 07.09.2001 ist Herr Kulac — zunächst in vorläufiger Unterbringung
gemäß § 126 a StPO — in der Klinik für Forensische
Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth untergebracht. Seit dem 21.04.2004
wird er kontinuierlich auf einer geschlossenen forensischen Station behandelt,
die speziell für Patienten mit einer Intelligenzminderung/Lernbehinderung
und/oder Entwicklungsrückständen konzipiert ist."
Aktualisierung
2015 Forensik-Tage Zählung (1.1.2015-31.12.2015) > Erste
Tabelle.
Lesebeispiel Tabelle: Vom 07.09.2001 bis 01.02.2015, sind es 4864 Tage.
Gibt man ein halbes Jahr am Anfang dazu, also seit 7.3.2002, so sind es
auch noch 4683 Tage. Und seit dem 21.04.2004 wird er sogar auf einer Spezialstation
"kontinuierlich" "behandelt", also seit 3907 Tagen. Anmerkung: Der 7.9.2001
war ein Freitag, 21.04.2004 war ein Mittwoch. [Zeitrechner]
Zusammenfassung Methodenkritische Analyse des
Gutachtens von Dr. Blocher vom 3.9.2014 über die Freilassung von Ulvi
Kulac. (18.11.2014)
"Weshalb kommt Ulvi
nicht endlich frei? Gutachter sieht weiterhin Gefährlichkeit —
Betreuerin: „Missbrauch von Peggy hat nie stattgefunden" VON ELKE GRASSER-REITZNER
Ist Ulvi Kulac ein weiterhin gefährlicher Sexualstraftäter
oder abermals Opfer der Justiz?,Auch nach 13 Jahren soll der geistig behinderte
Mann, der im Frühjahr vom Mordvorwurf an der kleinen Peggy in Lichtenberg
freigesprochen worden ist, vorerst nicht aus der Psychiatrie kommen, weil
er Kinder sexuell missbraucht hat. „Unverhältnismäßig"
nennt das sein neuer Verteidiger. Zudem seien die meisten ihm vorgeworfenen
Taten gar nicht nachweisbar. ..." NN 13.11.14, S.16
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Überblick Stichworte Glossar und Anmerkungen:
__
Staatskriminalität
> Literatur.
> > Unrecht im Namen
des Rechts.
Staatskriminalität ist einfach zu definieren: das sind im engeren
Sinne die Straftaten, die Menschen im Staatsdienst begehen und im weiteren
Sinne alle die, die im Auftrag des Staates Dienstleistungen erbringen.
Kurz: Straftaten von Staatsbediensteten bilden die Staatskriminalität.
In der Hauptsache sind das Beamte, Angestellte und Freiberufler im Dienste
des Staates. Von oben nach unten sind das Kanzler, Präsidenten Minister,
Ministerialbeamte, Abgeordnete, Professoren, Richter, Staatsanwälte,
Polizisten, Geheimpolizei, Staats- und Verfassungsschutz, Spione, Militärs,
Vollzugsbeamte, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Krankenpfleger, Verwaltungsbedienste
u.a.m. Staatskriminalität ist ein normales Phänomen, wenn man
unterstellt, dass Staatsbedienstete keine besondere und höhere Menschenart
darstellen. Aber die Immunisierungs-, Schutz- und Deckungsmechnismen innerhalb
des Staatsapparates sind sehr ausgeprägt und daher Aufdeckung und
Verfolgung nicht sehr zugänglich. Bedenkt man, dass die Verjährungsfrist
von Rechtsbeugung bei RichterInnen ganze 5 Jahre beträgt, so dürfte
allein dieser Umstand nur ganz selten zur angemessenen Verfolgung führen.
Mit Staatskriminalität befasst man sich bevorzugt, wenn es um andere
Staaten geht oder man weicht auf historische Betrachtungen aus. Ein einfacher
Beleg hierfür ist, wie wenig Literatur, Forschung und investigative
Arbeiten - Ausnahme z.B. Jürgen
Roth - man hierzu findet. Die allgemeine selbstzufriedene Lebenslüge
lautet: das war einmal, das gibt es bei uns nicht, das gibt es bei den
anderen.
Wer Staats-, Regierungs-, Polizei- oder Justizkriminalität anegeht,
läuft u.a. Gefahr, ganz schnell kriminalisiert oder psychiatrisiert
zu werden.
DasOnline-Lexikon
Kriminologie führt aus:
"Regierungskriminalität
Unter Regierungskriminalität werden Straftaten verstanden, die
von Regierungen oder ihren ausführenden Organen verübt, unterstützt,
vorbereitet oder gedeckt werden oder zu denen von diesen angestiftet wird.
Die Regierungskriminalität bezieht sich auf Straftaten, deren
Ziel die Vergrößerung oder Erhaltung politischer und ökonomischer
Macht ist. Dazu gehören Straftaten, wie beispielsweise der Stimmkauf,
die Wahlfälschung oder die Korruption.
Die Regierungskriminalität wird von der Makrokriminalität
abgegrenzt, zu der Straftaten wie Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen
oder der Genozid zählen. Beide, Regierungs- und Makrokriminalität,
bilden gemeinsam die sogenannte Staatskriminalität. ..."
Folgendes Beispiel aus dem 3. Reich: Carl Schmitt »Der
Führer schützt das Recht« bringt man z.B. gerne:
"... Auch daraus mag man etwas lernen, etwa wie stark Recht von Ideologien
beeinflusst wird. Im Vordergrund steht aber die zeitgeschichtliche Bedeutung
der Darstellung. Manches sollte jungen Juristen schlechthin bekannt sein.
So etwa, dass Carl Schmitt unmittelbar nach der Ermordung von etwa 85 Menschen
am 30. Juni 1934 – Staatskriminalität, für die die NSPropaganda
die Bezeichnung »Röhm-Putsch« verbreitete – einen Aufsatz
schrieb mit dem Titel »Der Führer schützt das Recht«
(Deutsche Juristenzeitung v. 30.8.1934, Sp. 945). Die Pe:rvertierung des
Rechts war Teil der durch den Nationalsozialismus herbeigeführten
Katastrophe. Das kann im Einzelnen bei Michael Stolleis nachgelesen werden.
..." [ja-aktuell:
Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland
C.H. Beck, Vier Bände]
Graue Staatskriminalität Mit grauer Staatskriminalität
ist Abwiegelungsverhalten gemeint, das nur schwer zu greifen ist. Sachen
bleiben liegen, werden verräumt, verschwinden, Zuständige sind
nicht klar, es wird vorbei geantwortet, gar nicht geantwortet, verspätet
gewantwortet; unötig wird nachgefragt, Zeit geschunden; man stellt
sich dumm, versteht nicht recht. All diese Machenschaften dienen der Verzögerung,
Entnervung, der Behinderung von Aufklärung und angemessener Abarbeitung.
__
Erste Tabelle
01.11.2014 bis 31.01.2015
Lesebeispiel Tabelle: Vom 07.09.2001 bis heute, 6.11.2014, sind es
4808 Tage. Gibt man ein halbes Jahr am Anfang dazu, also seit 7.3.2002,
so sind es auch noch 4627 Tage. Und seit dem 21.04.2004 wird er sogar auf
einer Spezialstation "kontinuierlich" behandelt, also seit 3851 Tagen.
Anmerkung: Der 7.9.2001 war ein Freitag, 21.04.2004
war ein Mittwoch. [Zeitrechner]
__
Querverweise
Standort: Freilassung Ulvi Kulac.
*
Zusammenfassung Methodenkritische Analyse des
Gutachtens von Dr. Blocher vom 3.9.2014 über die Freilassung von Ulvi
Kulac.
Methodenkritische
Erstanalyse GA Prof. Kröber.
Wiederaufnahmeverfahren
Ulvi Kulac ("Peggy").
Überblick: Potentielle
Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und
Urteilen der Maßregeljustiz.
Internet-Mahnwachen
Forensische Psychiatrie und Justiz.
Nachrichten
aus der Psychiatrie.
Gewaltanwendung
und Zwang in der forensischen Psychiatrie.
Überblick
Forensische Psychologie.
Unrecht
im Namen des Rechts.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Freilassung Ulvi Kulac aus der forensischen Psychiatrie Bayreuth. Recht
und Freiheit für Ulvi Kulac. Erlangen
IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/UK_frei.htm
Copyright & Nutzungsrechte
Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen
Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht inhaltlich
verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle
benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten
oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen.
Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden.
Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um
Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus ... geht,
sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
Ende_Freilassung
Ulvi Kulac_
Überblick_Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
Archiv_
Region_
Service_iec-verlag_
Mail:
sekretariat@sgipt.org_
__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert:
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
21.03.15 Eine
gute Nachricht: Ulvi Kulac wird am 31.7.2015 entlassen.
03.02.15 Aktualisierung
Forensik-Tage Zählung 1.1.2015-31.12.2015.
Kein Linkfehler gefunden.
22.01.15 Eine glatte Fehlentscheidung.
Falschbewertung im Gutachten. PE LG Bayreuth.,
19.12.14 Ulvi
Kulac darf am Heiligabend nicht nach Hause, das lasse sein Therapiestand
nicht zu, nach über 10 Jahren.
02.12.14 [Zeitrechner]
13.11.14 Hinweis NN Artikel
vom 13.11.14