Forensisch-Psychopathologischer Kommentar
zum
Gesetz und Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG)
BayMRVG.pdf verabschiedet
8.7.2015, verkündet 17.7.2015, in Kraft ab 1.8.2015
Entwurf: Drucksache
17_4944.pdf.
- Zur Übersichts- und Verteilerseite -
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Glossar
Grundsatz: Was immer die Wissenschaft herausgefunden hat, bedarf bei der Anwendung im Einzelfall einer sorgfältigen und kritischen Prüfung, insbesondere bei pädgogischen Maßnahmen, bei denen immer auch das "Gesetz der ungewollten Nebenwirkungen" (Spranger) zu beachten ist. Zudem können psychisch Kranke störungsbedingt eigen und untypisch reagieren. [Texte teilweise entlehnt aus]. |
Aversions-Aversionskonflikt Das ist der Konflikt, wenn man zwischen zwei Übeln zu wählen hat.
Belohnung und Verstaerkung Belohnung exisitiert nicht nur in der Form, daß eine Annehmlichkeit erhalten wird, sondern auch darin, dass etwas Unangenehmes vermieden werden kann. Flucht und Vermeiden können daher wie Belohnungen wirken. Beispiel: Jemand steigt aufs 3 Metersprungbrett, traut sich infolge Angst aber dann doch nicht springen. Die Vermeidung geht mit Angstrückgang einher und wird so gesehen belohnt. So kann man - fatalerweise - vermeiden lernen. Dieses Phänomen heißt negative Verstärkung: aus der Situation wird etwas entfernt, das mit einem angenehmen oder erleichternden Gefühlszustand einhergeht. Wegsehen, unterdrücken, ausblenden aus der Wahrnehmung und dem Bewußtsein können wie negative Verstärkungen wirken: schaue ich meine Fehler nicht an, kann ich nach der Regel verfahren: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Bestrafung lernpsychologisch betrachtet In der Lernpsychologie und Verhaltenstherapie gilt als Strafe bereits der sog. Verstärkerentzug. Das ist sozusagen die mildeste und pädagogischste Form einer Strafe: nicht das direkte Zufügen von Schmerz, Leid oder eines Schadens - das nennt man aversiver Reiz - , sondern das Nichtgewähren oder Entziehen einer Annehmlichkeit. Macht ein Kind seine Hausaufgaben nicht, so darf es z.B. nicht Fernsehen. Zahlt einer seine Steuern nicht, wird sein Autozugang entzogen. Hält jemand nachhaltig die Straßenverkehrsordnung nicht ein, wird der Führerschein für eine Zeit lang entzogen. Wirtschaftet ein Vorstand eine Aktie in den Keller, sollten wenigstens Prämien und Boni entfallen. Sinnvoll wäre hier ein einfache Grundgage, sagen wir von 100.000 Euro pro Jahr. In Abhängigkeit vom Erfolg - wie hier ausgeführt - kann dann bis zu 250.000 Euro Maximum aufgestockt werden.
Intermittierende Verstaerkung
(Vom Lateinischen: inter =: dazwischen, mittere=: schicken, senden).
Definition: Eine Verstärung, die mit Unterbrechungen erfolgt,
also nicht gleichmäßig oder stetig. Bei der intermittierenden
Verstärkung wird demnach nicht jedes erwünschte
Verhalten verstärkt (belohnt), sondern mit Auslassungen nach einem
(Verstärkungs-) Plan vorgegangen.
Negative Uebung Nach Dorsch (2013, 16.A.): negative Übung [engl, negative practice], [KLI, KOG] ein 1932 von Dunlap entwickeltes und in den 1950er Jahren v.a. von Vertretern der Hull'schen Lerntheorie analysiertes Verfahren. Diese verhaltenstherapeutische Technik (Verhaltenstherapie) beruht auf der Annahme dass mehrmalige gezielte Wiederholung eines bestimmten Verhaltensmusters allmählich zum Verschwinden dieses Verhaltensmusters führt. Der Pb muss also die sonst unwillkürlich auftretende Verhaltensweise (Tic, Sprechstörung, Nägelbeißen usw.) mehrmals hinterereinander willkürlich wiederholen. Diese mehrmalige Wiederholung des störenden Verhaltensmusters erzeugt ein reaktives Hemmungspotential (Ermüdung). Die Beendigung dieser Reaktionswiederholungen wirkt belohnend (Entspannung, Verstärkung), sodass eine neue Gewohnheit - nämlich das störende Verhaltensmuster nicht mehr zu zeigen - gelernt wird (konditionierte Hemmung). Diese neue Gewohnheit wirkt dann der Tendenz, das störende Verhaltensmuster zu zeigen, entgegen. Anwendungsbereiche: Sprechstörungen, Bewegungsstereotypien. paradoxe Intention. Dunlap 1932, Yates 1970."
Negative Verstaerkung Dieser Begriff wird oft alsch im Sinne aversiver Reiz verstanden. Im Dorsch (2013, 15.A.) heißt es: "negative V. wirkt durch den Wegfall eines vorhandenen aversiven Reizes ebenfalls belohnend." Es muss aber nicht zwingend ein direkter aversiver Reiz sein. Man kann z.B. sagen, dass alle Schutzvorrichtungen, wie z.B. Schlösser oder Tresore als negative Verstärker angesehen werden können, weil ihr Wegnehmen z.B. Diebstahl extrem fördern würde.
time out Auszeit, jemanden z.B. für eine begrenzte Zeit aus einer Situation herausnehmen, isolieren. In der (forensischen) Psychiatrie spricht man auch von Isolierung, etwa um die PatientIn zu beruhigen oder zur Besinnung anzuregen, aber auch um negative Verhaltensweisen anderen gegenüber zu verhindern.
Verstaerkung Definition: Ein Sachverhalt ist ein Verstärker, wenn die Häufigkeit des Auftretens von Erleben oder Verhalten zunimmt. Nicht nur Belohnung, wie man landläufig annimmt, verstärkt ein Verhalten, wie folgende Übersicht aus Zimbardo (1983, S. 195) zeigt:
Querverweise
Gesetze,
Verordnungen, Entscheidungen
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten (Standort)
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site:www.sgipt.org
z.B. Forensische Psychologie site:www.sgipt.org. |