Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=16.02.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 09.03.17
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen
Mail:
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Zitierung
& Copyright
Anfang_Subjektwissenschaft_
Überblick_
Rel.
Aktuelles_ Rel.
Beständiges _ Titelblatt_
Konzeption_
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Service_iec-verlag
_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten,
und hier speziell zum Thema:
Entwurf für eine Subjektwissenschaftliche
Orientierung
in der forensisch-psycho-pathologischen
Begutachtungssituation
Zu:
Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen
Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl
F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Abstract
- Zusammenfassung - Summary
"Wir wollen den Grundsatz der
»gemeinsamen Entscheidung« zur Norm machen: Keine Entscheidung
über mich ohne mich." Britisches Gesundheitsministerium, zitiert
nach Gigerenzer (2013), Risiko, S. 244. |
In der Regel ist objektive Erforschung - wie in der Naturwissenschaft
- eines Gegenübers in einer zwischenmenschlichen Begegnung nicht möglich.
Auf beiden Seiten beeinflussen Wünsche, Interessen, Erwartungen, Einstellungen,
Erfahrungen, Stellung und Rolle in der besonderen Situation die Ergebnisse.
Der Forscher und Beobachter wirkt am Forschungsergebnis mit - ob er will
oder nicht. Wenn das schon so ist, so kann auch offen darüber gesprochen
und verhandelt werden. Die ausdrückliche Einbeziehung des Gegenübers
als Erkenntnis- und Erforschungspartner, der es über sein Objekt-Dasein
hinaus hebt und ihn als Subjekt anerkennt hat dem Ansatz seinen Namen verliehen:
subjektwissenschaftlicher Ansatz.
Die subjektwissenschaftliche Orientierung ist keine
bloße ethische Geste oder Nettigkeit, sondern grundsätzlicher
Natur. Werbik hat schon 1985 in "Psychonomie" und "Psychologie"
auf diesen grundsätzlichen Unterschied hingewiesen, ebenso Zitterbarth
& Werbik im gleichen Jahr in Subjektivität als methodisches
Prinzip, wobei dieser Titel, wie der Name "Subjektwissenschaft", leider
einen ungünstigen Beigeschmack hat, insbesondere bei WissenschaftlerInnen,
die in der Subjektivität gerade das sehen, was als unwissenschaftlich
überwunden werden sollte. Es ist aber im Grunde ganz einfach: man
kann derzeit in aller Regel über das Erleben eines anderen Menschen
nichts wissen und herausfinden, ohne mit ihm sprechen. Das bedeutet, ihn
in den Erkenntnisprozess einzubeziehen. Nur er kann auf meine Fragen, die
er verstehen und annehmen muss, antworten und im Dialog weiter klären.
Ein bedeutsamer Teil aller Erkenntnisse geht daher auf die dialogische
Klärungsarbeit der Exploration zurück.
Geschichte: In der Psychologie gab es nach
der frühen Erlebnis- (z.B. Brentano, Wundt, Bühler)
und Verstehenspsychologie (z.B. Dilthey, Windelband, Jaspers, Gruhle) auf
der einen und dem Pragmatismus (James, Dewey) und Operationismus (Bridgman,
Behavioristen) auf der anderen Seite, unterstützt durch die kognitive
Wende, in den 1970er Jahren zwei Forschungsansätze, die ungefähr
um die gleiche Zeit entwickelt wurden. Einmal der Ansatz der Gruppe um
Klaus Holzkamp (Berlin) mit der von ihm geschaffenen kritischen Psychologie
mit engen Bezügen zur marxistisch sozioökonomischen Reflexion.
Der andere Beratungsforschungs- und handlungspsychologische Ansatz gehört
zur Forschungsgruppe um Kaiser & Werbik (Erlangen) und übergeordnet
zum Gesamtgebiet der Kulturpsychologie
deren Wurzeln in der Schule des Erlanger Konstruktivismus lagen, in dem
das Beratungsprinzip wichtig ist. Ganz
allgemein spielt das Thema Subjektwissenschaft in der idiographischen
Wissenschaft und Einzelfallforschung eine wichtigere Rolle, wie auch
bei den qualitativen Forschungsmethoden. Soziologisch steht der symbolische
Interaktionismus (Mead) der Grundidee nahe. In der Forensik hat m.
W. bislang nur Heinz Jürgen Kaiser in seinen verkehrspsychologischen
Obergutachten auf dieser subjektwissenschaftlichen Basis und Orientierung
praktisch
gearbeitet (Beispiel).
Er kann daher als Begründer subjektwissenschaftlicher forensischer
Begutachtung (im Anwendungsbereich Verkehrspsychologie) angesehen werden.
Skizze
subjektwissenschaftlicher Begutachtung
Subjektwissenschaftlich orientierte Begutachtung kann grob in folgenden
Teilen skizziert werden:
-
Schaffen der subjektwissenschaftlichen Voraussetzungen.
-
Aufbau, Entwicklung und Sicherung einer gemeinsamen Sprache zur Verständigung
und Klärung.
-
Gemeinsame Erforschung der relevanten Sachverhalte.
-
Gemeinsame Erörterung und Niederlegung der Ergebnisse.
1. Schaffen der subjektwissenschaftlichen Voraussetzungen
-
Subjektwissenschaftliche Orientierung bedeutet, sein Gegenüber als
Explorationsspartner anzusehen, anzuerkennen und sich nicht über sein
Erleben zu erheben.
-
Zunächst ist eine vertrauensvolle
Arbeitsbeziehung anzustreben und einzurichten, was im psycho-pathologischen
Feld mitunter sehr schwierig sein kann, manchmal auch nicht möglich
ist. Bislang wird das in der forensischen Psychiatrie regelhaft nicht beachtet.
-
Hierbei spielt die Information und Aufklärung, Risiken und Nebenwirkungen,
hinsichtlich der Ziele, der Mittel und Wege der Begutachtung und ihres
Verlaufes eine wichtige erste Rolle. Die regelhafte psychiatrische Begutachtung
beschränkt sich auf die meist nicht schriftlich dokumentierte und
verständnis-evaluierte mündliche Mitteilung, dass der ProbandIn
gesagt wurde, dass ihre Mitwirkung freiwillig sei und die ärztliche
Schweigepflicht nicht gelte.
2. Aufbau und Entwicklung und Sicherung einer gemeinsamen Sprache
zur Verständigung und Klärung
-
Bei der Exploration kommt es sehr darauf an, nicht suggestiv Sachverhalte
nahezulegen, die erst erkundet werden sollen. Das kann an verschiedenen
Stellen sehr schwierig werden und erfordert mitunter großes psychologisches
Können und Geschick. (> Explorations-
und Vernehmungsfehler)
-
Die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache zur Klärung der Beweisfragen
kann sehr unterschiedlich aufwändig sein, etwa bei der Erarbeitung
und Erkundung von Ich-Störungen, Wahn, aber auch
Halluzinationen (nicht jedes Stimmen hören muss ein schizophrenes
Zeichen sein).
-
Die Entwicklung oder Kontrolle einer gemeinsamen Sprache kann mit der gemeinsamen
Erforschung der bedeutsamen Sachverhalte einhergehen und dialogisch während
der Exploration erfolgen.
3. Gemeinsame Erforschung der relevanten Sachverhalte
4. Gemeinsame Erörterung und Niederlegung der Ergebnisse
-
Zu den hässlichsten und destruktivsten Seiten - nicht nur der forensischen
- Psychiatrie gehört der Dominanz- und Machtanspruch, der die PatientInnen
in eine völlig untergeordnete Objektposition im wahrsten Sinne des
Wortes zwingt. Sie haben über die Materiallieferung hinaus nichts
zu sagen und schon gar nicht zu hinterfragen. So entwickelt sich schnell
ein Machtkampf und eine Gewalt-Eskalationsspirale, die jede Vertrauensbasis
zerstört und den Aufbau der so dringend erforderlichen Arbeitbeziehung
behindert oder gar verunmöglicht.
-
Regelhaft wird in der forensisch-psychiatrischen Begutachtung der Erzeugung
von Krankheitseinsicht keinerlei Aufwand gewidmet. Man begnügt sich
mit der einfachen Feststellung, die ProbandIn sei (nicht) krankheitseinsichtig.
-
Wenn die entsprechenden Daten und Informationen, die Befunde vorliegen,
geht es an die gemeinsame Bewertung, indem z.B. die Kriterien der ICD-Diagnosen,
die natürlich erst verständlich dargelegt werden müssen,
Punkt für Punkt durchgegangen und in einer gemeinsamen Beratung festgestellt
werden.
-
Sodann ist die Bedeutung des Befundes im Zusammenhang mit den Beweisfragen
zu erörtern und in einer gemeinsamen Beratung eine übereinstimmende
Beurteilung und Bewertung anzustreben.
Literatur (Auswahl)
-
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-
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Prinzip. Argumente und Verfahrensweisen einer dialogisch-verstehenden Psychologie.
Memorandum Nr. 9. Institut für Psychologie. Lehrstuhl II. [PDF]
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten:
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Stichworte: Eigener
wissenschaftlicher Standort * Beratungsprinzip:
Das
Prinzip der Nicht-Bevormundung,
Konsensbildung
als erkenntnisleitendes Interesse * Konsensbemühung
mit dem psychisch Kranken * Operationalisierung
* Psychisch Kranke als
Grundrechtsträger * Psychonomie * symbolischer
Interaktionismus * Vertrauen,
Vertrauensbasis, Vertrauensbeziehung * Wahn: Infos
zum Wahn, Zur Bedeutung des Wahns
für die Beurteilung der Schuldfähigkeit * Zusammenfassungen
/ Abstracts *
__
Eigener
wissenschaftlicher Standort
__
. |
einheitswissenschaftliche
Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus,
der Logischen Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus
auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener
Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen
wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch
und diesbezüglich im Einklang mit dem Wiener
Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine
Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen
Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer
einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt
an die allgemeine
formale Beweisstruktur.
Schulte, Joachim &
McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma
des Logischen Empirismus. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Geier, Manfred (1992).
Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono).
Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967).
Logische Propädeutik. Mannheim: BI. |
|
_
Wissenschaft
[IL] schafft
Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches
Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge
rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches.
Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (PUK - "Putzfrauenkriterium").
Siehe
hierzu bitte das Hilbertsche
gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein
zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft
sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann
verständlichen Sprache wiedergeben." |
_
Allgemeine
wissenschaftliche
Beweisstruktur
und beweisartige Begründungsregel
Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und
lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt,
wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang)
gelangt. Ein Beweis
oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0
=> A1 => A2 => .... => Ai .... =>
An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken
geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung
für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbar
nachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. |
__
Beratungsprinzip
Kurz und bündig bedeutet die Befolgung des Beratungsprinzps, dass
zunächst keiner der Beteiligten eine bevorzugte, dominante Position
hat, sondern die Teilnehmer grundsätzlich gleichberechtigt sind, sich
nicht bevormunden und eine Übereinstimmung (Konsensusprinzip) anstreben.
-
Kaiser
& Werbik (2012), S.131f führen aus:
"9.4
Das Prinzip der Nicht-Bevormundung
Die Verdoppelung der Realität (bewusst planend die Person des
Forschers, bloß reaktiv die Versuchspersonen) hat sich, analysiert
man Inhalte und Vorgehensweisen in der experimentellen Forschung genauer,
als gravierende Erschwernis der Forschung herausgestellt. Die Unterschiedlichkeit
von Nicht-Forscher (als Objekt) und Forscher (als Subjekt) existiert ja
lediglich als eine kontrafaktische Unterstellung. Faktisch aber muss der
experimentell tätige Psychologe ständig mit sinngehaltsgemäßem
Handeln seiner Versuchspersonen rechnen, beispielsweise mit ihrer Fähigkeit,
Situationen zu interpretieren, und ihr Tun entsprechend dieser ihrer Interpretationen
auszurichten. Täuschungsprozeduren sind die Folge der Doppelbödigkeit
im methodologisch-anthropologischen Ansatz der Forschung.
Beziehen sich die Forschungsfragestellungen auf
Sozialverhalten
und soziale Beziehungen, werden die Art des in der experimentellen
Forschung gewonnenen Wissens und seine Verwendungsmöglichkeit zum
sozialen
Problem. Seel (1981) argumentiert diesbezüglich so:
„Wenn die Überprüfung des Wissens gebunden
ist an Situationen, in denen eine Person(engruppe) nur als Objekt der Handlungen
einer anderen Person(engruppe) in Erscheinung treten darf, ist leicht einzusehen,
dass dieses Wissen praktisch auch nur in ähnlichen, d.h. Herrschaftssituationen,
unproblematisch anwendbar ist.“ (S. 58 f.)
Eine solche sozialwissenschaftliche Forschung verfehlt
notwendigerweise das Ziel, zur Schaffung emanzipatorischen Wissens beizutragen,
d.h. zu einem Wissen, das geeignet ist, Menschen zu einer größeren
Freiheit, zu einer besseren Vertretung ihrer Interessen, zur besseren Einsicht
in ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten zu verhelfen. Es ist ja
eher ein Herrschaftswissen, das geschaffen wird, ein Wissen über das
„Funktionieren“ von Menschen unter bestimmten, herstellbaren Bedingungen.
Wenn der Forscher zu Wissen gelangt, unter welchen Bedin-[>132]gungen Menschen
zu einem bestimmten Verhalten zu bringen sind, markiert dies die Basis
eines bevormundenden Verhältnisses des einen über den anderen.
Die Aufhebung der Subjekt-Objekt-Unterscheidung
in der handlungstheoretisch fundierten, dialogischen „Beratungsforschung“
geschieht im Interesse einer emanzipatorischen Zielsetzung der Forschung.
Forscher und Nicht-Forscher erlangen in der Forschungssituation den Status
von Partnern, die im Austausch miteinander und geleitet von denselben Interessen
nach gültigen Aussagen über das Handeln von Menschen suchen.
So ist das Prinzip der Nicht-Bevormundung als forschungsleitendem Prinzip
zu verstehen.
9.5
Konsensbildung als erkenntnisleitendes Interesse
Wenn von Interessen und Zielen der Forschung die Rede war und dies auch
noch mit dem Komplex sozialer und gesellschaftlicher Emanzipation der erforschten
Subjekte verknüpft wurde, dann wird ein schwieriges Feld des Diskurses
in den Sozialwissenschaften betreten. Schließlich hat die Debatte
um die Wertgebundenheit vs. Wertfreiheit der Wissenschaft dort eine lange
Tradition, besonders sichtbar geworden im sog. „Werturteilsstreit“ zu Zeiten
Max Webers oder im Positivismusstreit der 60er und 70er Jahre des vorigen
Jahrhunderts (vgl. Adorno et al. 1972). Vertreter des Kritischen Rationalismus
(etwa: Karl Popper, Hans Albert) warfen ihrer Gegenseite, den Mitgliedern
der sog. „Frankfurter Schule“ (Theodor W. Adorno oder Jürgen Habermas)
vor, das Postulat der Wertfreiheit der Wissenschaft zu verletzen. Der rationale
(und emotionale) Kern des Wertfreiheitspostulats liegt in dem Unbehagen,
das „wissenschaftsexterne“ Zwecke, nämlich solche des sozialen Lebenszusammenhanges,
auslösen. „Lebenswelt“ bedeutet ja konkret auch immer politische,
gesellschaftliche Welt. Die Freiheit, die sich die Beratungsforschung zum
Ziel gesetzt hat, bezieht sich allerdings nicht auf eine spezielle politische
Idee, sondern auf eine Befreiung von handlungserschwerenden, allgemein
lebenserschwerenden Problemen. Ein besonders herausragendes Problem stellt
das des Konfliktes mit anderen Menschen dar.
Zweck der Forschung soll entsprechend vor allem
sein, Erkenntnisse und Verfahrensweisen zu gewinnen, die eine Konfliktlösung
ohne Gewalt und unter Konsens aller beteiligten Parteien möglich macht
oder fördert. Selbstverständlich wird mit diesem lebenspraktischen
Erkenntnisinteresse die Vorstellung der Erkenntnisgewinnung als eines (wertfreien)
Selbstzweckes der Wissenschaft aufgegeben.
Bernhard Badura hat 1976 vier typische Interessenkontexte
sozialwissenschaftlicher Forschung angegeben, wenn sie den Schritt von
der Grundlagenforschung zur Anwendung vollzieht, von denen der dritte direkt
der handlungspsychologischen Beratungsforschung zugeordnet werden kann:
-
Informierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über bestimmte
Sachverhalte und deren Zusammenhänge
-
Intervention als planmäßiger Eingriff in ein System
-
Konsensbildung im Rahmen von Konfliktlösungsbemühungen
-
Legitimationsversuche zur Rechtfertigung politischer Entscheidungen
Auch die Informierung und Aufklärung der Öffentlichkeit
kann als ein dem Konzept der Beratungsforschung nahestehendes Erkenntnisinteresse
angesehen werden."
-
Oswald Schwemmer in Mittelstraß
(1980, Hrsg), Bd. I., S. 283
"Beratung, vor allem in der konstruktiven > Ethik verwendeter
Terminus zur Bezeichnung von Reden über verschiedene Vorschläge
(zur Aufstellung einer Handlungsnorm, zur Ausführung einer Handlung
oder auch zur Annahme einer Behauptung), die mit dem Ziele der Einigung
geführt werden. Die mit der Betrachtung von B.en verbundene Absicht
ist es, über eine Auszeichnung vernünftiger B.en ohne eine (dogmatische)
Vorfestlegung auf bestimmte Vorschläge gute Begründungen bzw.
gut begründete Vorschläge zu bestimmen. Als vernünftig werden
in der konstruktiven Ethik B.en angesehen, die einem bestimmten Prinzip
folgen, das als Rekonstruktion des kategorischen Imperativs I. Kants (>
Imperativ, kategorischer) verstanden, von einzelnen Autoren aber verschieden
formuliert wird; z.B. als Prinzip der >Transsubjektivität (d.i. als
die Forderung, nicht auf seinen eigenen Vorschlägen, nur weil es die
eigenen sind, zu bestehen), als Prinzip, unvoreingenommen, nicht persuasiv
und zwanglos miteinander zu beraten (> Begründung, > Dialog, rationaler)
oder als > Vernunftprinzip (d.i. als die Forderung, jeden Grund, den man
für einen eigenen Vorschlag anführt, als Grund auch für
die Vorschläge beliebiger anderer anzuerkennen, oder nur solche Vorschläge
vorzutragen, von denen man meint, daß sie allgemein, d.h. für
alle Betroffenen, annehmbar sind (> allgemein (ethisch), > Universalität
(ethisch)).
Literatur: F. Kambartel (ed.). Praktische Philosophie
und konstruktive Wissenschaftstheorie. Frankfurt 1974: P. Lorenzen, Theorie
der technischen und politischen Vernunft, Stuttgart 1978. P. Lorenzen/()
Schwemmer. Konstruktive Logik, Ethik und Wissenschaftstheorie, Mannheim/Wien/Zürich
1973, 21975; O. Schwemmer, Philosophie der Praxis. Versuch zur
Grundlegung einer Lehre vom moralischen Argumentieren in Verbindung mit
einer Interpretation der praktischen Philosophie Kants, Frankfurt 1971,
21980.
O.S."
__
Konsensbemühung
mit dem psychisch Kranken
Rn 38 aus Schmidt, Adrian (2013) Zwangsmedikation von psychisch
Kranken [PDF]
"b) Konsensbemühung
Problematisch erscheint nach den Personenkriterien (oben 3.) die vom
BVerfG 2011 aufgestellte und 2013 wiederholte [FN99: Vgl. schon BVerfGE
128, S. 282, 307.] Forderung, wonach die Ermächtigungsgrundlage zur
Zwangsbehandlung den Ärzten vorschreiben müsse, dass sie sich
vor der Behandlung darum zu bemühen hätten, mit der betroffenen
Person einen Konsens über die Behandlung herbeizuführen. Dieser
Versuch soll eine „freiwillige Zustimmung“ der betroffenen Person erwirken
und damit der Therapie ersichtlich den Ruch der Zwangsbehandlung nehmen
oder diesen zumindest abmildern. In der Aufsatzliteratur wird das insoweit
konkretisiert, als ein ernsthafter, mit angemessenem, also ausreichendem
Zeitaufwand und ohne Druckausübung vorgenommener Versuch vorgeschaltet
werden müsse, bei dem Betreuten ein Therapieverständnis nebst
-einwilligung zu erreichen. [FN100: Georg Dodegge, Ärztliche Zwangsmaßnahmen
und Betreuungsrecht, in: NJW 2013, S. 1265]"
__
Operationalisierung
Vieles, was wir Seele und Geist zurechnen, ist nicht direkt beobachtbar.
Die Merkmale von Seele
und Geist sind Konstruktionen. Daher sind Aussagen über Seele
und Geist (befinden, fühlen, denken, wünschen, wollen, eingestellt
sein, ...) besonders anfällig für Fehler. Damit man sich nicht
in rein geistigen Sphären bewegt, ist es daher in vielen Fällen
sinnvoll, ja notwendig, unsere Konstruktionen seelischer Merkmale und Funktionsbereiche
an Konkretes, Sinnlich-Wahrnehmbares, Zählbares
zu knüpfen. Damit haben wir die wichtigsten praktisches Kriterien
für Operationalisiertes benannt (in Anlehnung an das test-theoretische
Paradigma; Stichwort Operationalisierung
bei Einsicht und Einsichtsfähigkeit)
Ein Begriff kann demnach als operationalisiert gelten,
wenn sein Inhalt durch wahrnehm- oder zählbare
Merkmale bestimmt werden kann. Viele Begriffe in der Psychologie, Psychopathologie,
in Gesetzen und in der Rechtswissenschaft sind nicht direkt beobachtbare
Konstruktionen des menschliches Geistes und bedürften daher der Operationalisierung.
Welcher ontologischer Status
oder welche Form der Existenz ihnen zukommt, ist meist unklar.
Das Operationalisierungsproblem von Fähigkeiten.
Ob einer etwas kann oder nicht, lässt sich im Prinzip leicht prüfen
durch die Aufforderung, eine Fähigkeitsprobe abzulegen in der eine
Aufgabe bearbeitet wird, z.B. die Rechenaufgabe 12 - 7 + 1 = ? Hierbei
gibt es eine ganze Reihe richtiger Lösungen, z.B.: (1) die Hälfte
des ersten Summanden, (2) 5 + 1, 7 - 1 oder (3) die, an die die meisten
zuerst denken: 6. Will man prüfen, ob jemand rechtmäßige
von unrechtmäßigen Handlungen unterscheiden gibt kann, gibt
man z.B. 10 Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden vor und
lässt diese bearbeiten, etwa als einfacher Ja-Nein-Test oder als Begründungs-
oder Erörterungsaufgabe, wenn tiefere Einblicke gewünscht werden.
Doch wie will man herausbringen, ob jemand vor drei Monaten, am TT.MM.JJJJ
um 13.48 Uhr als man einen Gegenstand (z.B. einen Fotoapparat) in seiner
Tasche wiederfand, wusste, dass dieser Gegenstand nicht in seine Tasche
hätte gelangen dürfen?
> Drei Beispiele Innere Unruhe, Angst, Depression
(Quelle)
Merkmal (latente
Dimension) |
Operationalisierung(en) |
(a) Innere Unruhe |
Ich bin innerlich unruhig und nervös. |
(b) Angst |
Ich fühle Angst. |
(c) Depression |
Nicht selten ist alles wie grau und tot und in mir ist nur Leere. |
Hayakawa (1967) zitiert S. 241 Bridgman
kurz und bündig: "Um die Länge eines Gegenstandes herauszufinden,
müssen wir bestimmte physikalische Operationen vornehmen. Der Begriff
der Länge wird daher festgestellt, wenn die Operationen, durch die
die Länge gemessen wird, festgestellt sind .... Im allgemeinen verstehen
wir unter irgend einem Begriff nicht mehr als eine Anzahl von Operationen;
DER BEGRIFF IST SYNONYM MIT DER ENTSPRECHENDEN ANZAHL VON OPERATIONEN.
"(3)"
Zur
Geschichte des Operationalisierungsbegriffs in der Psychopathologie
Kendell (1978) berichtet, S. 25f: "Vor einigen Jahren machte der Philosoph
Carl Hempel einem Publikum von Psychiatern und klinischen Psychologen,
die an Fragen der Diagnose und der Klassifikation interessiert waren, in
taktvoller Weise den Vorschlag, sie sollten das Problem dadurch angehen,
daß sie „operationale Definitionen" für alle die verschiedenen
Krankheitskategorien in ihrer Nomenklatur entwickelten (Hempel 1961). Dies
war wirklich der einzige Rat, den ein Philosoph oder Naturwissenschaftler
überhaupt hätte geben können. Der Ausdruck operationale
Definition wurde ursprünglich von Bridgman (1927) geprägt, der
ihn folgendermaßen definierte:
„Die operationale Definition eines wissenschaftlichen
Begriffes ist eine Übereinkunft des Inhalts, daß S auf alle
die Fälle - und nur auf die Fälle - anzuwenden ist, bei denen
die Durchführung der Testoperation T das spezielle Resultat 0 ergibt."
Wie Hempel selbst zugibt, muß im Rahmen der psychiatrischen Diagnose
der Ausdruck „operational" sehr großzügig interpretiert werden,
um auch noch bloße [>] Beobachtungen mit einschließen zu können.
Im Grunde genommen sagt er nicht mehr, als dass die Diagnose S auf alle
die Personen, und nur auf die, angewandt werden sollte, die das Merkmal
Q bieten oder die dem entsprechenden Kriterium genügen, wobei nur
die Voraussetzung erfüllt sein muß, daß O „objektiv" und
„intersubjektiv verifizierbar" ist und nicht nur intuitiv oder einfühlend
vom Untersucher erfaßt wird.
Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, wie man eine
ganze Reihe klinischer Bilder, von denen viele quantitativ variieren und
kein einzelnes gewöhnlich ausreicht, die fragliche Diagnose zu stellen,
auf ein einziges objektives Kriterium 0 reduzieren kann. Dies ist offensichtlich
eine schwierige und verwickelte Aufgabe. Ein großer Teil dieses Buches
ist direkt oder indirekt mit der Art und Weise befaßt, wie dieses
Ziel erreicht werden könnte. Deshalb ist es angezeigt, an dieser Stelle
zwei allgemeine Prinzipien, die sich hierauf beziehen, aufzustellen. Erstens
müssen Einzelsymptome oder Merkmale, die verschiedene Ausprägungsgrade
haben können, in dichotome Variable umgewandelt werden, indem man
ihnen bestimmte Trennungspunkte zuteilt, so daß die Frage nicht länger
lautet: „weist der Patient das X auf? " oder auch „wieviel X weist er auf?
sondern „weist er soviel X auf? ". Zweitens muß das traditionelle
polythetische Kriterium in ein monotheti-sches umgewandelt werden. Dies
läßt sich ganz einfach durchführen. Anstatt zu sagen, die
typischen Merkmale der Krankheit S seien A, B, C, D und E, und die Mehrzahl
von ihnen müßte vorhanden sein, bevor die Diagnose gestellt
werden kann, müssen A, B, C, D und E algebraisch kombiniert werden,
sodaß eindeutig festgelegt ist, welche Kombinationen dem Kriterium
O genügen und welche nicht.
Man könnte z.B. die Übereinkunft treffen,
daß beliebige drei oder vier der fünf Merkmale dem Kriterium
0 genügen, aber andere, komplexere Kriterien wären ebenfalls
zu akzeptieren unter der Voraussetzung, daß sich jede mögliche
Kombination damit abdecken ließe."
__
Psychisch Kranke
als Grundrechtsträger
Rn 53 aus Schmidt, Adrian (2013) Zwangsmedikation von psychisch Kranken
[PDF]
"Zwischen 2009 und 2011 wurde ein letztes, früher so genanntes
„besonderes Gewaltverhältnis“ geschleift und damit die von Philippe
Pinel (1745-1826) durch die Befreiung der „Irren“ von ihren Ketten im Pariser
Hospice de Bicêtre 1794 begonnene Humanisierung der Psychiatrie fortgesetzt.
Auch im Verhältnis zwischen psychisch kranken Personen und denjenigen,
die als fürsorgende oder Gefahren abwehrende Entscheidungsträger
im privaten oder öffentlichen Interesse tätig sind, hat jede
einzelne Entscheidung Grundrechtsrelevanz: [FN120: Zur diesbezüglichen
Entscheidung auch des BGH vgl. Adrian Schmidt Recla/Jens Diener, Betreuungsrechtliche
Denkfiguren auf dem Prüfstand der Zwangsbehandlung, in: MedR 2013,
S. 6-11, 10.] Auch der psychisch noch so kranke Mensch (und mag er für
das gesamte Umfeld und Personal extrem störend sein) ist Grundrechtsträger.
Seine Freiheit beschränkende und seinen Körper in Anspruch nehmende
Eingriffe brauchen eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage, über
die das Parlament diskutieren und abstimmen muss. Der Staat des Grundgesetzes
erlaubt keine a priori grundrechts-freien Räume."
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Psychonomie
Nach Werbik (1985), S. 1: "Im folgenden wird die Ansicht vertreten,
daß die "Begriffsverwirrungen" der Psychologie (Wittgenstein PU II,
14) zum erheblichen Teil darauf zurückzuführen sind, daß
die Psychologie aus zwei fundamental verschiedenen Wissenschaften besteht,
die in systematischer Absicht gesondert zu behandeln wären. Beiden
Wissenschaften liegt eine unterschiedliche Sichtweise (griechisch) menschlichen
Verhaltens zugrunde. Der jeweiligen Sichtweise sind gewisse Vor-Annahmen,
methodische Prinzipien und Präferenzen zugeordnet. In der heutigen
Zeit wird auf den "inneren" Zusammenhang zwischen theoretischen Annahmen
und Methoden nicht mehr geachtet. Theoretische Propositionen und methodische
Routinen werden aus ihrem jeweiligen Entstehungszusammenhang herausgerissen
und in elementaristischer Manier miteinander beliebig verknüpft, so
als ob jede theoretische Annahme mit jeder Überprüfungsmethode
gleich gut verbunden werden könnte. Kein Wunder, wenn widersprechende
Befunde gehäuft auftauchen. Die Tendenz, den Entstehungszusammenhang
von theoretischen Annahmen und Methoden zu vernachlässigen, hängt
mit einer Vielzahl von Gründen zusammen, von denen ich nur die wichtigsten
benennen kann:
-
Die Neigung zur "Übergeneralisierung" (Was sich in einem speziellen
Kontext einmal als erfolgreich erwiesen hat, wird bedenkenlos auf neue
Kontexte übertragen).
-
Die geringe "Widerständigkeit" des menschlichen Verhaltens gegenüber
theoretischer Interpretation und methodischer Konstruktion.
-
Das Fehlen einer brauchbaren Gegenstandsbestimmung der Psychologie und
in Konsequenz die Konstituierung des Faches durch die Anwendung gewisser
Methoden.
..." S. 3:
"Im Bereich des psychologischen Aspekts menschlicher Probleme können
zwei nach ihren praktischen Fundamenten unterschiedliche Wissenschaftsprogramme
unterschieden werden:
-
A. Eine am Begriff des Herstellers (Machens, griechisch) und der
praktischen Absicht der Kontrolle ausgerichtete "Psychonomie".
Aufgabe der Psychonomie ist es, Gesetze menschlichen Verhaltens (Benehmens)
zu formulieren, diese (relativ zu normativen Vorgaben) in Technologien
zu transformieren und einer praktischen Verwertung (Psychotechnik, Soziotechnik)
zugänglich zu machen.
-
B. Eine am Begriff des Umgangs (griechisch) und dem ethischen Leitbegriff
der Autonomie ausgerichteten "Psychologie". Aufgabe dieser Wissenschaft
ist es, in am regulativen Prinzip des "Diskurses" orientierten Gesprächskreisen
die Gründe und Hintergründe von Handlung und Handlungsbereitschaften
zu erkennen und in praktischer Absicht zur Bewältigung von Konflikten
(inter- und intrapersonalen Konflikten) und Krisen (individuellen
und kollektiven Orientierungsverlusten) beizutragen.
Im Kontext der "Psychonomie" wird der Mensch als Objekt (Organismus),
im Kontext der "Psychologie" als Subjekt (Person) betrachtet (vgl. Holzkamp
1973). [>4]
Die fundamentale Unterscheidung der beiden Wissenschaften schließt
nicht aus, daß sich problembezogene Überlappungen ergeben. So
kann etwa der Fragenkomplex "Menschenbehandlung" gleichermaßen aus
den Perspektiven beider Wissenschaften bearbeitet werden. Es ist auch erwartbar
und an Beispielen belegbar, daß jede der beiden Wissenschaften für
die andere eine heuristische Funktion erfüllt. ..."
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symbolischer Interaktionismus
[W]
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Vertrauen,
Vertrauensbasis, Vertrauensbeziehung
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Wahn
Der Psychiatrie ist es in den letzten Jahrhunderten nicht gelungen,
eine verbindliche Wahndefinition vorzulegen. Ich habe nach meinen Wahnstudien
eine mir angemessen und schlüssig erscheinende Wahndefinition entwickelt:
Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer
(Logik,
Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit
oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen
Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant
gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr.
Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“.
Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen
Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht
daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten
beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft
anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich
ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
Infos zum Wahn in der IP-GIPT:
-
Wissenschaftliches
Wahnsystem am Beispiel Mollath.
-
Wahn in verschiedenen
Störungen und Krankheiten (Diagnostik).
-
Einige
Wahnbegriffe im AMDP-System.
-
Wahnformen.
-
Wahnfälle.
-
Zur Etymologie von WAHN gegenüber
WahnSINN (nach Scharfetter).
-
"Normal",
"Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
-
Unterscheiden Wahn und Glauben.
-
Mehr zum Wahn > Überblick
Wahn.
___
Zur Bedeutung des Wahns für
die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21
StGB.
Dölling, Dieter (2010) Zur Bedeutung des Wahns
für die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§
20 und 21 StGB. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2010) 4:166–169 [DOI
10.1007/s11757-010-0057-4]
"Zusammenfassung Für die Beurteilung
der Schuldfähigkeit eines Täters mit Wahnsymptomatik ist zunächst
zu prüfen, ob ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 des Strafgesetzbuches
(StGB) vorliegt. Hierzu ist eine gründliche Diagnose von Art und Intensität
des Wahns sowie der ihm zugrunde liegenden psychischen Erkrankung erforderlich.
Ist ein Eingangsmerkmal gegeben, ist zu erörtern, wie sich
der Wahn im jeweiligen Einzelfall auf die Fähigkeit des Täters
zur Unrechtseinsicht und seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat.
Hierfür kann ein Blick auf das von Winfried Brugger entwickelte anthropologische
Kreuz der Entscheidung hilfreich sein."
Diese Beurteilungkriterien des Mitherausgebers des
Handbuches
der Forensischen Psychiatrie wurden im Fall Mollath nicht beachtet,
angewendet und eingehalten.
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Wundt Der Altmeister der Psychologie
hatte praktisch schon 1888 das sog. Problem der Selbstbeobachtung auf einfache
Weise gelöst:
„... Es braucht ja die innere Wahrnehmung darum, weil man ihr die wesentlichen
Eigenthümlichkeiten der Beobachtung abspricht, deshalb noch nicht
niedrig gestellt oder verächtlich behandelt zu werden. Letzteres wäre
gewiss um so weniger gerechtfertigt, weil, vor allem in der vorhin beschriebenen
Verbindung mit der Reproduction, die innere Wahrnehmung nicht nur ein unerlässliches
Hülfsmittel, sondern sogar das Fundament der ganzen Psychologie ist.“
Wilhelm Wundt 1888: In: Selbstbeobachtung und innere Wahrnehmung. Philosophische
Studien 4, S. 299.
Leider scheint die ebenso einfache, wie richtige
und grundlegende Idee der inneren Wahrnehmung Wundts aus der neueren
Wahrnehmungs- und Bewusstseinspsychologie verschwunden zu sein. Im Wahrnehmungsband
der Enzyklopädie der Psychologie C,II,1 (1993) gibt es im Sachregister
keinen Eintrag Innere Wahrnehmung (auch keinen zu Selbstbeobachtung, aber
einen zu „Introspektionismus“ (S. 314): „Konstanzforschung war der Kern
der Divergenz zwischen Introspektionismus und Gestaltpsychologie.“ Auch
in der Biologischen Psychologie von Bierbaumer & Schmidt aus
2003 findet sich kein Eintrag zur inneren Wahrnehmung. Selbst im
Handbuch der Psychologie, Bd. 1, (1966), 1. Halbband Wahrnehmung und
Bewusstsein, mit 1179 Seiten findet sich im Sachregister kein Eintrag
„Innere Wahrnehmung“ bzw. „Wahrnehmung, innere“. In dem neueren Werk
von Hagendorf, Herbert (2011, Hrsg.). Wahrnehmung und Aufmerksamkeit.
Allgemeine Psychologie für Bachelor findet sich kein Eintrag "innere
Wahrnehmung" im Sachregister. (Interne Quelle: innere
Wahrnehmung) [Online]
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Zur kritisch-psychologischen
Theorie der Subjektivität
Wie die Spezifikationen der beiden Titel schon nahelegen, geht es hier
nicht um subjektwissenschaftliche Orientierung, sondern um die Analyse
von Zusammenhängen unterschiedlicher "Subjekte", von Subjekt und Gesellschaft.
In II. bleibt dunkel, was gesellschaftliche Subjekte sein sollen.
Hier könnte ein alter und offenbar nicht ausrottbarer Personalisierungs-Fehler
der Soziologie eine Rolle spielen, nämlich Konstruktionen als agierende
Subjekte zu interpretieren: DIE Kirche, DIE Gesellschaft, DIE Gewerkschaft,
DIE Arbeiterklasse ...
__
Zusammenfassungen, Abstracts
Subjektivität,
Nachträglichkeit und Mangel (Kobbé 2003) "Zusammenfassung
Ethische Fragen forensisch-therapeutischer Praxis nötigen zur
Überprüfung vermeintlich (end-) gültiger Standards und Prämissen.
Gegenüber in Mode gekommenen deliktfixierten, effizienz- und effektorientierten,
manualisierten Behandlungsmodulen, wird eine subjektzentrierte Haltung
vertreten. Dies fordert die Ausarbeitung eines psychologisch-subjekttheoretischen
Begründungsdiskurses. Anstelle einer unveränderbar abgeschlossenen
Vergangenheit sollte forensische Behandlung die Wiederherstellung einer
subjektlogisch strukturierten, synchronen Zeitlichkeit des Subjekts provozieren,
um die Art und Weise, wie es seine eigene, delinquente Geschichte annimmt,
zukunftsweisend weiterzuentwickeln und sich dabei zu kontextualisieren.
Die Auseinandersetzung mit Mangel, Devianz, Verkennung, Verleugnung und
Selbstidealisierung ist dabei als Prozess der „Instituierung" und „Subjektivierung"
zu verstehen. Ziel ist die Entwicklung einer Autonomie der Selbstunterwerfung
und des Begehrens."
__
Patient als
Partner in der Forensischen Psychiatrie (Schierek 2003) "Zusammenfassung
Der folgende Beitrag reflektiert die Interaktionen zwischen Patienten1
und Pflegekräften: im Maßregelvollzug unter dem Aspekt der unterschiedlichen
Rollen und Aufgaben von Patienten und Pflegekräften innerhalb des
Auftrages eines Krankenhauses und des Maßregelvollzuges. Dabei stellt
sich die Frage, ob eine partnerschaftliche Begegnung zwischen Patienten
und Pflegekräften überhaupt möglich ist, da die Beziehung
zwischen beiden zunächst als asymmetrisch zu bezeichnen ist. Pflegetheoretikerinnen
aus dem angelsächsischen, aber auch aus dem deutschsprachigen Raum
dagegen sehen den Patienten zwingend als Partner, für eine gelungene
pflegetherapeutische Beziehung.
Innerhalb des Pflege-Entwicklungs-Projektes gehen
wir dieser Fragestellung immer wieder nach und betrachten die professionelle
Beziehungsgestaltung unter vielfältigen Aspekten. Dabei heißt
Projektarbeit als solches auf unserer Station, das Gewachsene zu hinterfragen,
umzudenken, um sodann das Neue zu kreieren und in den Stationsalltag zu
integrieren. Zu¬nächst haben wir uns mit der Frage beschäftigt,
woran man merkt, dass ein soziotherapeutisch wirksames Milieu auf der Station
herrscht. Als ein wichtiges Merkmal galt der gelungene Aufbau einer Beziehung
zwischen Pflegepersonen und Patienten. Sie steht bei vielen Mitarbeitern
auch unter dem sicherheitsfördernden Aspekt im Vordergrund. Hieran
schließt die Frage, woran erkennen wir einen gelungenen Beziehungsaufbau?
Wie wichtig ist er außerhalb der sicherheitsfördernden Aspekte?
Um sich diesen Fragen annähern zu können,
werden zunächst die Begriffe Partnerschaft und Patient unter den Aspekten
bestehender Definitionen geklärt, um dann im Kontext forensischer
Einrichtungen und deren Aufgaben kritisch betrachtet zu werden."
__
__
Querverweise
>
Links.
Standort: Subjektwissenschaft.
*
Handlungspsychologie.
Eine Einführung.
Zur
Haupt- und Überblicksseite Katalog potentieller Fehler in forensischen
Gutachten.
Überblick Forensische
Psychologie.
Allgemeine und Integrative Kommunikationstheorie.
Grundzüge
einer idiographischen Wissenschaftstheorie.
Beweis und beweisen in Psychologie,
Psychopathologie und Psychotherapie.
Überblick Allgemeine
Psychologie. * Überblick
Forensische Psychologie.
Überblick Wissenschaft in der
IP-GIPT.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Entwurf
für eine Subjektwissenschaftliche Orientierung in der forensisch-psycho-pathologischen
Begutachtungssituation zu Potentielle Fehler
in forensisch psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen
der Maßregeljustiz. Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u.a.am Fall Gustl F. Mollath mit einem Katalog der
potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/subjekt.htm
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Hinweise zu Links und Empfehlungen
korrigiert: irs 16.02.2014
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt.
09.03.17 Heinen,
Lit-Erg.
06.03.17 Schäfers,
Lit-Erg.
19.12.16 Lit-Erg
Allespach
...
30.11.15 Linkfehler
geprüft und korrigiert.
22.04.14 Zur
kritisch-psychologischen Theorie der Subjektivität.
27.02.14 Kobbé
und Schiererk ins LitVerz aufgenommen sowie die "Zusammenfassungen".
21.02.14 Literaturergänzung
subjektwissenschaftliche Begutachtung mit akzeptiert Fallbeschreibung des
Betroffenen.
17.02.14 Anmerkung
Wundt.
16.02.14 Psychisch
Kranke als Grundrechtsträger * Stichworte
Glossar.