Der geheimnisvolle Wandel der Borderline Persönlichkeits-Diagnostik vom DSM-III zum DSM-IV
von Rudolf Sponsel, Erlangen Querverweise
Tabelle: Der geheimnisvolle Wandel der Borderline Persönlichkeits-Diagnostik vom DSM-III zum DSM-IV
Die Kriterien 5 aus 9 im DSM-IV "(1) verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes
Verlassenwerden zu vermeiden. Beachte: Hier werden keine suizidalen
oder selbstverletzenden Handlungen berücksichtigt, die in Kriterium
5 enthalten sind.
DSM-Kritik: a) 1,3,5,7,9 können auch von Depressionen erfüllt werden. b) 1-3,5-9 können auch bei Schizophrenien auftreten. c) 1-9 können auch in schizoaffektiven Psychosen auftreten. d) 1-9 können auch bei schizoiden Persönlichkeitsstörungen auftreten. e) 1-9 können auch bei narzißtischen Persönlichkeitsstörungen auftreten. f) 1-9 können auch bei paranoiden Persönlichkeitsstörungen auftreten. |
Die Kriterien 5 aus 8 im DSM-III "(1) Impulsivität oder Unberechenbarkeit in mindestens zwei Bereichen,
die potentiell selbstschädigend sind, z. B. Verschwendung, Sexualität,
Glücksspiel, Gebrauch psychotroper Substanzen, Ladendiebstahl, zu
viel essen, Selbstbeschädigungshandlungen;
B) Bei einem Alter unter 18 Jahren dürfen die Kriterien der Identitätsstörung nicht erfüllt sein." Frage: was ist geschehen zwischen 1980 und 1994, daß
sich die Diagnosekriterien so verändert haben?
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Im DSM-IV wurde 1994 die Borderline-Diagnostik
erweitert. Es sind nun 5 aus 9 Kriterien, d. h. die 56 im DSM-III
äquivalent definierten Typen sind nun ganz plötzlich 126 geworden
- das geht nach der Formel (n=9, i= 5; "n!" lies: n Fakultät; * =
Malzeichen)
n! / [(n-i)!*i!] = (9*8*7*6*...)/[(9-5)!*5!]
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Im DSM-III wurde 1980
die Borderline-Diagnostik durch 5 aus 8 Kriterien vorgenommen:
n! / [(n-i)!*i!] = (8*7*6*
...) / [(8-5)!*5!]
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