Kommentare zu einigen Medienberichten
über Gustl F. Mollath
Wirr-Hypothesenraum
des Duraplexschnellhefters (161 Seiten)
Rudolf Sponsel, Erlangen
sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. |
Abstract -
Zusammenfassung - Summary zur Wirr-Hypothese zum "Konvolut"
Der Duraplex
Schnellhefter oder das "Konvolut", das Gustl F.
Mollath am 25.09.2003 dem Gericht übergab
Mein Exemplar (PDF) umfasst 161 Seiten (zum Abgleich: Das ärztliche Attest findet sich auf S. 80)
Ich habe eine Themenübersicht erstellt, wonach die 153-seitige Anlage aus 101 Belegen (teils mehrseitig) besteht, die allesamt gut erklärbar und verständlich sind, wie etwa der Brief an den Papst oder an den Dalai Lama. Nur bei dem Brief an Heuss hatte ich eine Anfangsschwierigkeit, bis ich die ironisch-metaphorische Absicht verstand. Alle Themenkomplexe sind hilfreich bis wichtig, um den Menschen Gustl F. Mollath und seine damalige Verfassung und Not zu verstehen. Die Themenkomplexe sind: (1) Ehestreit um die Schwarzgeldschiebereien, (2) der Kampf um die Aufdeckung und um Gehör zu finden, (3) die fundamentalen Ungerechtigkeiten und Nöte dieser Welt (Ziegler: alle 7 Sekunden verhungert ein Kind; Unicef). (4) Auswüchse des Kapitalismus (z.B. Seveso, Steuerhinterziehung, Geldgier, ungehemmte Plünderung des Planeten, Abholzung des Regenwaldes) im Kontrast zu den Ausgebeuteten und Unterdrückten, (5) das Furchtbare des Krieges, (5a) der Vietnamkrieg, (5b) der Jugoslawienkrieg mit deutscher Beteiligung trotz der schrecklichen Erfahrungen mit dem 2. Weltkrieg, (5c) Landminen, (5d) Rüstungskonzerne (Bsp. Diehl), (5e) Leukämieopfer unter den Soldaten, (5f) Probleme mit der kath. Kirche, die zum Krieg schweigt, (5g) Situation in Nahost; (5h) Terrorismus; (5i) Bürgerkrieg in Angola, Kambodscha, ... ... (6) Politische Themen um das Weltgeschehen, das ihn bewegte (Apartheid, Ölkrise, Watergate, Beinahe-GAU in Harrisburg, ...). Die Anlagen lassen ein tiefes Verständnis des Menschen Gustav F. Mollath in seiner Entwicklung ("was mich prägte") und in den letzten Jahren bis zu seiner Verfassung im September 2003 zu. Um das zu verstehen, muss man auch gar kein Psychologe oder Psychotherapeut sein. Es bedarf nur genügend Zeit, etwas politische Bildung, Einfühlung und Verständnismotivation. |
Der
Hypothesenraum der Wirr-Hypothese - oder wie kommt es zu Wirr-Bewertungen?
Der Standardfall in der Sozialpsychologie ist, dass sich jemand zum Bezugsmaßstab macht, also eine egozentrische Position einnimmt nach dem Motto: was ICH nicht verstehe, ist wirr.
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Mindeststandards
für Schuldfähigkeitsgutachten
I. Formelle Mindestanforderungen
MASFGA-F
b. Subjektive Darstellung des Untersuchten MASFGA-1.5b c. Beobachtung und Untersuchung MASFGA-1.5c d. Zusätzlich durchgeführte Untersuchungen (z.B. bildgebende Verfahren, psychologische Zusatzuntersuchung) MASFGA-1.5d Wiedergabe der Informationen und Befunde MASFGA-1.6 1.7. Trennung von gesichertem medizinischen (psychiatrischen, psychopathologischen, psychologischen) Wissen und subjektiver Meinung oder Vermutungen der GutachterIn MASFGA-1.7 1.8. Offenlegung von Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen, ggf. rechtzeitige Mitteilung an den Auftraggeber über weiteren Aufklärungsbedarf MASFGA-1.8 1.9. Kenntlichmachung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten GutachterInnen und MitarbeiterInnen MASFGA-1.9 1.10. Bei Verwendung wissenschaftlicher Literatur Beachtung der üblichen Zitierpraxis MASFGA-1.10 1.11. Klare und übersichtliche Gliederung MASFGA-1.11 1.12. Hinweis auf die Vorläufigkeit des schriftlichen Gutachtens MASFGA-1.12 II. Inhaltliche
Mindestanforderungen
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Die
Schuldfähigkeitsprüfungserfordernisse im Fall Mollath
1.18 der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten verlangt: "Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß diese Funktionsbeeinträchtigungen bei dem Untersuchten bei Begehung der Tat vorlagen" Insgesamt werden vier unterschiedliche Tattypen mit insgesamt 10 Tathandlungen zu verschiedenen Tatzeiten genannt. Die Tatzeiten nach dem Urteil des Landgerichts vom 8.8.2006 (Blatt 10f)
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Kriterien
für ein wissenschaftliches forensisches Gutachten (Quelle
nach Kriterien
forensischer Psychiatrie)
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Medien Artikel
Das Imperium schlägt zurück: Zeit wird's, damit sich
herauskristallisiert, was wer im Köcher hat.
ZEIT
ONLINE (Zeitgeschehen) 14.12.2012 Justizskandal Ein Kranker wird
Held. (fett-kursiv von RS)
"Wurde der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt,
weil er einen Bankenskandal aufdeckte? Oder wird mit dem vermeintlichen
Justizopfer Wahlkampf gemacht? ..." (Zeit
Online 14.12.2012 Von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg, Sabine
Rückert)
Zeit Artikel | Kommentar | |
Z01 "Mollath erstattete damals Anzeige. Auch
dem Gericht ließ er einen Schnellhefter zukommen, in dem er zahlreiche
Anschuldigungen erhob. Angestellte der HypoVereinsbank sollten – so Mollath
– Bargeld in die Schweiz verfrachtet haben, um es vor der Steuer zu verstecken.
Seine Angaben waren zwischen wirren Ausführungen verborgen,
ein 106 Seiten dickes Konvolut, die mit dem Krebstod
seiner Mutter begannen und beim ugandischen Diktator Idi Amin nicht endeten
– gespickt mit Riesenlettern, Rechtschreibfehlern und unvollständigen
Sätzen."
_ _ _ |
KZ01 Welche Ausführungen des "Schnellhefters" sind gemeint, seine Verteidigungsschrift ("was mich prägte") mit 8 Seiten oder die Anlage mit 153 Seiten u.a. mit Flugblättern und ihrer üblichen Typographie? Welche Riesenlettern, welche Rechtschreibfehler, welche unvollständigen Sätze bedeuten nun genau was und warum? Wirr und falsch ist in der Tat die Zusammenfassung der drei Autorinnen. Die Aufzeichnungen begannen nicht mit dem Krebstod seiner Mutter, sondern so, wie oben ausgewiesen. Und was soll denn heißen "... und beim ugandischen Diktator Idi Amin nicht endeten ..."? Hier wird in übelstem Journaille-Stil "Wirr" durch Textmontage konstruiert. Dass so etwas in der ZEIT möglich ist, hätte ich nicht gedacht. |
Z02 "Chronologie 1965-2012:
1965 Geburt von Gustl Ferdinand Mollath"
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KZ02 Gustl F. Mollath wurde am 7.11.1956 geboren!
Es fehlen viele wichtige Daten in der Chronologie, z.B. der verfassungswidrige (Antwort BVerfG) Einweisungsbeschluss vom 22.04.2004. |
Z05 "Am 8. August 2006 ordnete
das Landgericht Nürnberg seine Unterbringung an. Der Angeklagte galt
als nicht schuldfähig. Die Richter stützten ihre Anordnung auf
das
psychiatrische Gutachten des Bayreuther Sachverständigen Klaus Leipziger. Mollath war für die Begutachtung einen guten Monat in dessen forensischer Abteilung untergebracht gewesen. Dort erschien das Verhalten des Patienten dem Personal bizarr: Mollath weigerte sich zu essen und sich zu waschen oder seine Schuhe anzuziehen. Manchmal lief er nur in Unterhosen herum." _ _ _ _ |
KZ05 Die Einweisung zur Beobachtung war verfassungswidrig (Antwort BVerfG) und nutzte überdies nichts, weil sich Mollath nicht untersuchen und explorieren ließ, was vollkommen richtig war. Obwohl Dr. Leipziger mehrfach hervorhob, wie erforderlich und notwendig eine Exploration für das Gutachten sei, hat ihn diese Erkenntnis offensichtlich nicht daran gehindert, auch ohne persönliche Untersuchung und Exploration sein "Gut"achten zu verfassen. Damit hat er Mollath auch angelogen, im Nachhinein ein weiterer Grund, Dr. Leipziger in jeder Hinsicht mit Misstrauen zu begegnen. Wiederum übelster Journaille-Stil ist, die einfache Begründung für Mollaths Nichtwaschen zu verschweigen. Im übrigen hat das nichts mit Wahn zu tun. Dahin gehört auch die Diffamierung "bizzar", insbesondere im Zusammenhang mit "das Verhalten". |
Z08 "Das Landgericht Nürnberg
hielt es schon 2006 für möglich, dass es durchaus zu den von
Mollath angeprangerten Schwarzgeldmachenschaften gekommen war. Die Richter
schrieben: »Mag sein, dass es die Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat, bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.« Nicht das behauptete Schwarzgeld ist für die Richter also Beweis für die Geisteskrankheit des Gustl Mollath, sondern die wahnhafte Verstrickung aller möglichen Leute." _ _ |
KZ08 Genau diese Begründungen sind im Einzelnen von niemandem gegeben worden. Zudem ist natürlich zu trennen, zwischen einer wahnhaften Ausweitung und einer zunehmenden Zahl von Ablehnenden, die mit dem Problem konfrontiert werden. Naheliegend wäre ja gewesen, die Banker, die seinen Vorhaltungen seiner Meinung nicht nachhaltig genug nachgegangen waren, in das System einzubeziehen. Genau das hat er aber nicht gemacht. Typisch für die ganzen Gutachten ist ja, dass die Wahnhypothese überhaupt nicht differenziert und kritisch erörtert wurde. Ein oberflächlicher Blick in den Duraplex-Schnellhefter hat offenbar genügt. Wahn bedeutet in jedem Falle Gewissheit, durch Logik und Erfahrung unkorrigierbare Gewissheit. Diese wäre bei "allen möglichen" Leuten nachzuweisen. Das wäre aber echte Arbeit. Die hat sich keiner gemacht. |
Z09 "Sollten sich sämtliche
– auch später – mit Mollath befasste Sachverständigen irren oder
aus bösem Willen zu ihren Ergebnissen gekommen sein? Der Psychiater
Leipziger
hat seine Ansicht über diesen Patienten auch in den Jahren, die Mollath nun in seiner Klinik sitzt, nicht geändert. Sein Gutachten beschreibt einen geistig schwer Gestörten, der unzählige Schriftsätze in alle Welt schickt. Unter anderem an den Papst und den UN-Generalsekretär. Auch an die Klinik schrieb er: »Ihre skandalösen Vollisolationseinzelerzwingungshaftbedin- gungen mit psychischer Folter und Nahrung, die nachweislich zu Körperverletzung führt, konnte und werde ich nicht zu mir nehmen.« Er habe beschlossen, sich dem »Unrechtsstaat« zu widersetzen." _ _ _ _ _ _ |
KZ09 Das könnte genauso gut bedeuten, dass Dr. Leipziger sein wissenschaftliches Wahnsystem pflegt, nämlich ohne persönliche Untersuchung und Exploration, ohne sorgfältige, fundierte, kreative und intelligente Analysen zu einer Wahndiagnose zu kommen, die buchstäblich auf Nichts beruht. Es sieht so aus, als wären die Falschgutachter nicht in der Lage, ihre Fehldiagnose Wahn als schizophrene oder hirnorganische Störung oder auch als ICD-10 F22.0 oder auch im Rahmen einer Persönlichkeits- störung oder ... definitiv und eindeutig zu diagnostizieren, also ein Verstoß gegen die vom BGH 2004 geforderte Diagnosesicherheit in den Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB. Die Schriftsätze Mollaths sind zählbar; der an den Papst, an die UN oder den Dalai Lama sind auch sehr verständlich und haben mit dem Schwarzgeldthema gar nichts zu tun. Jedenfalls für die, die sich die Mühe gemacht haben, das ganze 161 Seiten Konvolut ordentlich durchzuarbeiten. Warum montieren Sie also im übelsten Journaille-Stil so ein Zeug zusammen? Haben Sie nicht genügend Zeit für eine solide Recherche? Sollten Sie es dann nicht besser lassen? |
Z10 "Der Bayreuther Chefarzt sitzt erschöpft
in einem Münchner Café. Wenn es in dieser Geschichte außer
der Justizministerin einen Bösewicht gibt, dann ist er das: Klaus
Leipziger. Ein Jurist verklagte ihn wegen »Freiheitsberaubung«.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer warf
ihm nach einem Besuch bei Mollath öffentlich vor, »Gefälligkeitsgutachten«
erstattet zu haben. »Das ist üble Nachrede«, sagt Leipziger,
deshalb hat er die Frau jetzt angezeigt. Leipzigers Lage ist undankbar:
Einerseits will er sich gegen die Unterstellungen wehren. Andererseits
ist er als
Mollaths behandelnder Arzt an die Schweigepflicht gebunden, deshalb sagt er nur: »Bei Patienten mit wahnhaften Störungen findet sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.« _ _ |
KZ10 Nein, da gibt es viele "Bösewichter", aber Dr. Leipziger gehört sicher in die oberen Ränge der Fehlleister: Wer ein Schuldunfähigkeits-, Unterbringungsgutachten und viele Stellungnahmen ohne persönliche Untersuchung und Exploration wider besseres Wissen schreibt, wer Stellungnahmen mit einer Überschrift "Behandlungsverlauf" abgibt, obwohl nur beugehaftähnlich verwahrt wurde, wer den Interessenkonflikt zwischen Gutachter, Verwahrer und Stellungnehmer nicht sieht - wie die Gerichte übrigens auch nicht, allen voran die Strafvollstreckungskammer Bayreuth - und den Fall abgibt, wie es sich gehörte, wer bei manipulativen Textmontagen erwischt wird, und wer sich grundsätzlich unkorrigierbar gibt und nicht das geringste Gespür für Verhältnismäßigkeit zeigt. An die Schweigepflicht gebunden? Was will er denn sagen, wo er doch gar nichts weiß? Will er vom Nichts nichts erzählen? |
Z11 "Der Nervenarzt Hans-Ludwig Kröber
hat Leipzigers negative Diagnose 2008 in einem Gutachten bekräftigt.
Nach Aktenlage – Mollath weigerte sich, mit ihm zu sprechen.
Der Berliner Kröber ist unverdächtig, einer bayerischen Camorra anzugehören. Er gilt als kompetent und patienten- freundlich. Kröber hat bereits mehrfach Patienten gegen den erbitterten Widerstand psychiatrischer Anstalten aus der Unterbringung geholt. Mollath gehört nicht dazu." _ _ _ _ _ _ |
KZ11 Der Nervenarzt Prof. Dr. Hans Ludwig Kröber darf sich rühmen, entgegen vielen seiner eigenen Regeln und den Regeln der forensischen Psychiatrie, insbesondere der Mindestan- forderungen gehandelt zu haben (z.B. Exploration Prof. Kröber 1999, 2006a, 2006b,2010). Vielleicht sollte man nicht nur an eine bayerische Camorra denken, obwohl, im Falle Ulvi Kovacs, scheint es auch ein Gutachten von ihm zu geben. Was einer gilt und für einen Ruf hat, ist nicht so wichtig wie das, was einer tatsächlich tut. Zwischen dem, was Professor Kröber von sich gibt, sozusagen theoretisch entwirft, was er für einer sein möchte und dem, was er tatsächlich im Falle Mollath gemacht bzw. nicht gemacht hat, liegen Welten. Schauen Sie einfach mal genau hin. Tipp zur Komplotthypothese: Schauen Sie sich einfach seine Beweisfrage 5 mal genau an, besonders Teil 2. |
Z12 "Der dritte Mollath-Sachverständige
ist Friedemann Pfäfflin, Leiter der Forensischen Psychiatrie der Universität
Ulm. Pfäfflin hat im November 2010 einen ganzen Tag mit
Mollath gesprochen, er hat die Akten gelesen und die behandelnden Ärzte befragt. Doch auch er schließt sich der Einweisungsdiagnose an: Mollath sei wahnkrank. Pfäfflin konstatiert aber auch, Mollath sei heute deutlich unauffälliger und angepasster als zu Beginn seiner Unterbringung." _ _ |
KZ12 Das wäre mindestens der vierte (Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber, Prof. Dr. Pfäfflin), wenn man nur die strafrechtlichen zählt. Es ist richtig, dass er Mollath explorieren konnte. Ebenso richtig ist, dass er nicht erkannte, wie wichtig eine Exploration zu den 10 Tathandlungen und Tatzeiten gewesen wäre. Obwohl er mit dem aufwändigen SKID II Verfahren bei Mollath keine Paranoia erkennt, meint er andererseits, entgegen dieser aktuell operational handfesten Diagnose keine Paranoia, doch Paranoia. Dieser fundamentale Widerspruch wird von ihm nicht einmal kritisch erörtert. |
Z13 "Im November 2002 hatte die HypoVereinsbank
in Nürnberg den ersten von drei Briefen aus der Feder Gustl Mollaths
erhalten. Darin beschuldigte er seine Ehefrau, die ihn gerade verlassen
hatte, und einige ihrer Kollegen, seit Anfang der 1990er Jahre Geld von
Kunden der ehemaligen Hypo-Bank in die Schweiz transferiert zu haben. Nach
der Fusion der
Hypo-Bank mit der Vereinsbank seien diese Transfers weitergelaufen, so Mollath. Das Wort Schwarzgeld taucht in diesem ersten Brief nicht auf." |
KZ13 Es ist richtig, dass in diesem ersten Brief
vom 27.11.2002 das Wort Schwarzgeld noch nicht auftaucht. Wohl aber: "Seit
Jahren belasten mich diese Geschäfte, seelisch und dadurch auch körperlich.
Über die vielen rechtlichen Probleme gar nicht zu reden. Mir ist seit
Jahren nicht möglich, meine Frau zu einem 'Ausstieg' bzw. zu einem
durchweg legalen Handeln in dieser und anderen Dingen zu bewegen." Angesprochen
sind die Illegalität und das damit einhergehende subjektive Leiden.
_ |
Z14 "Wie konkret muss eine Anzeige sein?,
muss sich der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich bei der
Anhörung im Bayrischen Landtag fragen lassen. Wie verständlich
muss sie formuliert sein, bis sich die Ermittler aus dem Sessel erheben?"
_ _ _ _ |
KZ14 Wenn es um Banken, politische, berufliche oder gesellschaftliche Freunde und deren Interessen geht, mag es sogar Fälle geben, dass sich gar keiner aus dem Sessel erhebt, und wenn noch so viele Anfangsindizien vorliegen und wenn es noch so klar und verständlich wäre. Manche kann man nicht einmal zum Jagen tragen. Das ist aber ganz anders, wenn ein Bürogehilfe einen Kugelschreiber oder einen Schnellhefter "mitnimmt". Schauen Sie doch einmal hier, wie es (auch) ausschaut. |
Z15 ""Einige Fragen lässt Hasso Nerlich
nun prüfen. Sie entscheiden über eine mögliche Wiederaufnahme
der Causa Mollath. Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath
ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht. Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?" |
KZ15 So? Ich analysiere die ca. 12 Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen und dokumentiere seit einem 3/4 Jahr die forensisch-psychiatrischen Fehler. Wer ist "man"? Dass wir den Beteuerungen der Justiz nicht vertrauen, ist nach all den Vorfällen der letzten 10 Jahre wohl nicht verwunderlich. Gustl F. Mollath hat immer deutlich gemacht, dass er vor allem an einem und nur an einem interessiert war und ist: an einer vollständigen Rehabilitation. Das sollte, wenn mich meine Rechtskenntnisse nicht trügen, einzig und allein über eine Wiederaufnahme und einen Freispruch gehen. Wie das im einzelnen bewerkstelligt werden wird, entscheiden nicht die Medien. Schon mal etwas von Kooperation, Abwägen, Vernunft gehört?. |
Spiegel Online Artikel | Kommentar | |
S01 "Es klingt nach einer tollen Geschichte: Ein Mann, verheiratet
mit einer Bankerin, erfährt angeblich von Schwarzgeldschiebereien,
in die seine Frau verwickelt ist."
_ _ |
KS01 Er war dabei und Zeuge, sogar direkt einmal in der Schweiz, er hat Belege und die Bestätigung vom Prüfbericht der HypoVereinsbank. Hinzu kommen die seit Jahren mehr und mehr bekannten Phänomene (Steueroasen, Steuer-CDs, hessischer Steuerfahnder-Skandal, Finanzkrise, Schattenbanken, ...). |
S02 "Angeprangert werden pauschal angebliche Gefälligkeits-
gutachten und Husch-Husch-Urteile, die Psychiatrie wird als "dunkle Zone
des Rechts" dämonisiert - und das Publikum applaudiert. Menschen solidarisieren
sich in Leserbriefen und Internet-Blogs blindlings mit dem mutmaßlichen
Justizopfer.
Jede Behauptung, die irgendwer im Netz aufstellt, wird geglaubt, sofern sie ins Bild passt, nach dem jeder schneller als gedacht unschuldig in die Fänge der Psychiatrie geraten könne. Täglich fördert die Schwarmintelligenz neue angebliche "Ungereimt- heiten" im Fall Mollath zutage." |
KS02 Angeprangert werden die "Gut"achten vor allem
deshalb, weil sie vielen Mindestanforderungen
für Gutachten nicht genügen und sich besonders dadurch auszeichnen,
dass sie auf keiner persönlichen Untersuchung und Exploration
beruhen - zur Notwendigkeit siehe insbesondere Dr.
Leipziger 2005 und Prof. Kröber 1999,
2006a,
2006b,
2010)
- und sogar gegen höchstrichterliche Gebote verstoßen.
In der Tat verschwinden viele Menschen z.T. auch politisch motiviert in der forensischen Psychiatrie. Es werden ja auch dauernd neue Fälle bekannt. |
S03 "Natürlich ist Mollaths zwangsweise Unterbringung
jedes Jahr überprüft worden, wie es das Gesetz verlangt, und
zwar ziemlich sorgfältig. Und für viele Ungereimtheiten finden
sich Erklärungen."
_ _ _ |
KS03 Sie ist von Dr. Leipziger "überprüft" worden, der das Ursprungsgutachten, das Mollath auf verfassungswidrige Weise (Antwort BVerfG) zur Beobachtung in die Psychiatrie brachte, also Schuldunfähigkeit aufgrund falscher Wahndiagnose und Unterbringung wegen Gemeingefährlichkeit ohne persönliche Untersuchung und Exploration bis zum 19.4.2012 attestierte. |
S04 "Andere Quellen berichteten, eine Freundin von Mollaths Frau arbeite in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss." | KS04 Die persönlichen Beziehungen sind nicht
Ergebnis einer Verschwörungstheorie, sondern Tatsache und müssen
sorgfältig untersucht und bedacht werden.
_ |
S05 "Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis
der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. ... Doch es gibt
eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin:
Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur
Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern
ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis
arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner
Unterschrift. Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen
hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen:
Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach
mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
und sie gebissen. Sie sei in
diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden." |
KS05 Die "einfache" Erklärung ist erstens nicht
einfach, weil die Attest-Urkunde dann falsch wäre (Konvolut S. 80).
Zweitens ist nicht klar, ob die neue Erklärung richtig ist. Drittens
bleibt der Fakt bestehen, dass ein Ereignis erst 10 Monate später
attestiert wird, nämlich just zu einem Zeitpunkt, wo das Ereignis
gebraucht wird. Viertens ist Mollaths Version hierzu weder erforscht noch
gehört, geschweige denn berücksichtigt worden. Fünftens
sind die persönlichen Beziehungen, wie unter 04 schon angesprochen,
zu berücksichtigen.
_ _ _ _ _ |
S06 "Und das Schwarzgeld? Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet." | KS06 Ja, beweisen ist Sache der Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaften, der Steuerfahndung. Und die zeigten sich über die Jahre hinweg - wie in vielen anderen Fällen auch - noch nicht einmal willig, sich zum Jagen tragen zu lassen. Und was sagt Ihnen das? |
S07 "Mollath liefert der Bank keinen konkreten
Anhaltspunkt dafür, dass es sich dabei um Schwarzgeld handelt."
_ _ |
KS07 Immerhin haben die Angaben gereicht, die Bank zu internen Ermittlungen zu veranlassen, wie der Prüfbericht ja zeigt, der Mollaths Hinweise bestätigte. Die Bank wird selbst natürlich nicht gegen sich ermitteln. |
S08 "Mollath schickt unterdessen seine Anzeige
wegen "Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Schwarzarbeit in Hunderten,
ja sogar Tausenden Fällen. Kriminelle Vereinigung, Körperver-
letzung, Verschleppung, Falschanzeige..." an Horst Köhler, Kofi Annan,
den Papst und an den Generalbundesan- walt in Karlsruhe."
_ _ |
KS08 Nein, das hat er nicht. Diese Aussage ist übelster Journaille-Stil und zeigt, dass Sie die 161 Seiten gar nicht richtig gelesen haben. Ich wusste gar nicht, dass Spiegel-Online eine solch schlampige Arbeit erlaubt. Bevor Sie sich also derart aus dem Fenster hängen und derartige Falschbehauptungen aufstellen, sollten sie die primitivsten journalistischen Hausgaben machen: die Quellen ordentlich studieren. Aber das ist natürlich Arbeit. Zahlt Spiegel Online so schlecht, dass Sie das nicht leisten können? |
S09 "Doch selbst wenn, ist es fraglich, ob dies
für Mollath den Weg in die Freiheit ebnet. Denn anders als vielfach
behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath
für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner
Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen."
_ _ _ |
KS09 Da ist richtig, sie begründen sie quasi gar nicht, weil sie das anscheinend gar nicht richtig können; sie wissen gar nicht, was ein wissenschaftliches Gutachten ist. Sie scheinen auch gar nicht richtig zu wissen, was er angeblich hat. Scheinbare Gutachten, die dermaßen gegen die Mindestanforderungen und sogar gegen höchstrichterliche Gebote verstoßen, sind schlicht und einfach nicht zu gebrauchen für einen solchen massiven Eingriff in das Leben eines Menschen. |
S10 ""Wahnhaftes Erleben geht nicht selten von einem
konkreten Kern beobachteten oder selbst erfahrenen Unrechts aus, das keine
angemessene Würdigung bzw. Genugtuung erfährt", erläutert
der Ulmer Psychiatrieprofessor Friedemann Pfäfflin in seinem Gutachten.
Ausgewählt von Mollaths damaliger
Verteidigerin verbrachte er im Jahr 2010 einen ganzen Tag mit Mollath. In klassischer Form sei die Dynamik schon in Kleists Novelle "Michael Kohlhaas" beschrieben: "In der wahnhaften Entwicklung wird der Kreis derer, die in das Unrechtssystem einbezogen werden, ausgeweitet, so dass immer mehr Personen als Verfolger bzw. als an dem Unrechtssystem aktiv Beteiligte identifiziert werden. Diese Ausweitung findet sich auch bei Herrn M." _ |
KS10 Es interessiert hier gar nicht, was selten oder weniger selten ist. Es geht hier um den ganz konkreten Einzelfall Gustl F. Mollath und um sonst nichts. Und es geht hier auch nicht um Michael Kohlhaas, obwohl der Fall und Kleists Kernaussage außerordentlich interessant ist. Die Ausweitung ist nicht gezeigt. Außerdem gibt es eine ganz normale Erklärung, dass mehr in den Kreis potentiell Verdächtiger einbezogen wurden, nämlich schlicht und einfach dadurch, das immer mehr Personen, von denen Mollath sich Gehör versprach, ihm dies verweigerten. Zwischen Ablehnern seiner Anliegen und einer wahnhaften Ausweitung liegen Welten. Prof. Pfäfflin ist es als gelernter Psychoanalytiker gewohnt, seinen Phantasien mehr Überzeugungskraft als handfesten operationalen Belegen einzuräumen, wie man ja an seiner abenteuerlichen Verarbeitung des SKID II Ergebnisses sieht, wo gerade keine Paranoia herauskommt. |
S11 "Mollath, der im Jahr 2000 sein Geschäft
mit Autoreifen und Oldtimer-Restauration dichtmachen musste, als seine
Frau kein Geld mehr zuschoss, begann schon Jahre zuvor damit, bekannte
Persönlichkeiten mit Schreiben zu bombardieren. Es sind eng beschriebene
Blätter voller wirrer Inhalte in wechselnden
Schriftgrößen und mit vielen Ausrufezeichen. Den Chef des Instituts für forensische Psychiatrie der Charité in Berlin, Hans-Ludwig Kröber, erinnern sie "in Aufbau und Argumen- tation an entsprechende Schriftstücke psychosekranker Menschen". _ _ _ _ _ _ _ _ |
KS11 So wie Sie das schreiben, ist es falsch und zeigt wieder den schon mehrfach kritisierten üblen Journaille-Stil. Persönlichkeiten mit Schreiben bombardieren suggeriert, als würde er denselben immer wieder Briefe gleichen Inhalts schreiben. An die meisten Persönlichkeiten hat er nur einmal geschrieben, und das durchaus nachvollziehbar und außerordentlich scharfsinnig und bemerkens- wert wie z.B. an den Dalai Lama. Präsidenten, Vorsitzende usw. Persönlichkeiten wie sie bekommen viele Briefe. Das ist gut und sinnvoll. Sie sollen schließlich wissen, was da unten gedacht, wahrgenommen und gewünscht wird. Ihre Wertung "wirr" zeigt nur, dass Sie zu faul waren, es Ihnen an Bildung oder kreativer Intelligenz fehlt, ... (>Hypothesenraum), sich in Mollaths Leben einzufühlen und zu verstehen. Vielleicht wollen Sie das aber auch gar nicht und kungeln lieber mit den "Renommierten" oder leiden am Besserwissersyndrom. Alles schon gewusst, ohne zu kennen. An was Prof. Kröber "erinnert" wird und was er daraus für unwissenschaftliche Analogieschlüsse zieht, ist völlig bedeutungslos, da es um den Einzelfall Mollath geht. |
S12 "Mollath, so schreibt er in seinem Gutachten,
kämpfe in diesen Schriftstücken gegen eine vermeintliche
"gemeinschaftliche Verschwörung, die einen Eckpunkt in der Schwarzgeldverschiebung in der Schweiz hatte, die von allen Beteiligten vertuscht werden soll, und die aus seiner Sicht wiederum dazu führte, dass zahllose unschuldige arme Kinder verhungern". Kröber attestiert dem Schreiber "größenwahnhafte Züge": Mollath erklärt, er habe am 31.01.2003 die größte Friedensdemonstration Süddeutschlands in Nürnberg initiiert, er könne auch dafür sorgen, dass zwei Wochen später die größte Friedensdemonstration Europas stattfinde." _ |
KS12 Das ist richtig. Die Komplotthypothese ist auch keineswegs wahnhaft, sondern, sieht man sich an, wie die Geschichte gelaufen ist, völlig vernünftig. Sie muss zwingend gedacht, untersucht und auf ihr Für und Wider sorgfältig geprüft werden. Das wurde alles nicht gemacht, vieles wurde in der Tat vertuscht. Und dabei spielen die vermeintlichen ca. 12 "Gut"achten und gutachtlichen Stellungnahmen eine ganz unrühmliche Rolle. Sie tragen zwar das Etikett "Gutachten", aber eine genaue Analyse nach den Mindeststandards und dem Wissen der forensischen Psychopa- thologie lehren uns, dass sie dieses Etikett nicht verdienen. So viel Murks und Pfusch auf einem Haufen verlangt in der Tat nach Aufklärung. |
S13 "Aus einer 106 Seiten langen Verteidigungsschrift,
die
Mollath bei seiner Hauptverhandlung dem Gericht überreicht, geht hervor: Alle stecken unter einer Decke: die Rüstungsindustrie, die Rotarier, seine Frau und ihre Schwarzgeld-Kumpane bei der Bank. "Ich musste diese Bande stoppen."" _ _ |
KS13 Eine Montage, wie sie Dr. Leipziger kaum besser hätte fabrizieren können." Die Verteidigungsschrift ist 8 Seiten lang und die Anlage hat bei mir 153 Seiten, insgesamt sind es also 161 Seiten. Ich weiß daher nicht was Ihnen vorliegt. Es scheint mir aber, dass Sie Ihrer elementaren journalistischen Pflicht, die Quellen ganz und sorgfältig zu lesen, nicht nachgekommen sind, sonst könnten Sie nicht so oberflächlich und falsch daherschreiben. |
S14 "Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht
selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg
fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt,
mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvoll- zieher, Psychiater,
Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt
eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter
nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath
die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung
zu den Schwarzgeldgeschäften."
_ _ _ |
KS14 Auch das stimmt so nicht. Lesen Sie doch wenigstens einmal die Tathandlungen und Tatzeiten. Und prüfen Sie anschließend, welcher Gutachter der Pflicht nachgekommen ist, die Voraussetzungen der Schuldfähigkeit zu den Tatzeiten zu explorieren. Sie werden feststellen, dass von den vier strafrechtlichen Koryphäen kein einziger dabei war, der sich der Mühe und Pflicht, wie es die Beweisfragen und Mindestan- forderungen erfordern, unterzog. Ich mutmaße mal, sie wollten nicht, weil sie das gar nicht können. Da ist es natürlich viel leichter, okkulte Nichtsachten zu fertigen, die auf bloßem Meinen, Phantasieren, Mutmaßen, "erinnert sein an" und auf nebulöse Akten verweisen. Wer jemand in die forensische Psychiatrie bringen will, muss liefern: sauber, gründlich, nachvollziehbar. |
S15 "Mollath lebt noch immer im Wahn, es finde
ein "Vernich- tungsfeldzug" gegen ihn statt, gegen den er sich wehren müsse.
Auch der Oberarzt in der Klinik sei daran beteiligt, hat er dem Gutachter
Pfäfflin gesagt: Der weigere sich nämlich, das Schwarz- geldkomplott
der HypoVereinsbank aufzuklären. Es gibt Menschen, die auch heute
noch Angst vor Gustl Mollath haben."
_ _ _ |
KS15 So ein Unsinn. Mollath lebte noch nie im Wahn, allenfalls zeigte er überwertige Ideen, was nicht krankhaft ist, und überschätzte sehr gelegentlich mal seinen Einfluss, übertrieb also. Wer Mollath in seinen Video- oder Radio-Interviews sehen und hören konnte, wird in aller Regel den Eindruck bekommen haben, dass er ein ziemlich vernünftiger, verständiger und angesichts dessen, was ihm angetan wurde, beherrschter und kontrollierter Mensch ist. Einen interessanten Eindruck vermittelt auch sein Auftritt am 16.3.2003 in der Lorenzkirche (youtube). |
Tagesspiegel Artikel | Kommentar | |
TS01 "„Wenn diese Strukturen einmal ganz aufgedeckt
werden“, raunt der Mann am Telefon, „wenn aufgedeckt ist, wer da alles
seine Finger im Spiel hat – dann wird das der größte Skandal
der Bundesrepublik sein.“ Das sagt einer, der im Unterstützerkreis
für den Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath aktiv ist. Ein anderes
Mitglied sei dabei, „die kompletten Hintergründe“ aufzuarbeiten. „Und
der wird liefern, das verspreche ich Ihnen.“ Geliefert hat er bisher nichts."
_ _ |
KTS01 Es ist nicht die Aufgabe eines Unterstützerkreises, die Steuerhinterziehungen nachzuweisen, sondern das ist die Aufgabe der Steuerfahndung - die allerdings, wenn sie zu erfolgreich wird, Gefahr laufen kann, psychiatrisiert zu werden, wie der hessische Steuerfahnderskandal beweist, der Ermittlungsbehörden, der Kripo und der Staatsanwaltschaften. Leider sieht es so, als sei die deutsche Justiz ganz groß darin, Kleinstvergehen (ein altes Brötchen mitgehen lassen) aufzudecken, während man sie bei den wirklichen Finanzbanditen im großen Stil zum Jagen tragen müsste, wenn sie sich denn ließen (> Unrecht im Namen des Rechts). |
TS02 "Viele Unterstützer verbreiten Verschwörungstheorien,
setzen pauschal die deutsche Justiz und die Psychiatrie herab, stellen
Behauptungen auf, die sie nicht belegen können. Sie erwecken den Eindruck,
als müsse man an einen gemeingefährlichen, von Wahnvorstellungen
beherrschten Zwangseingewiesenen mehr glauben als an die Justiz."
_ _ |
KTS02 Ich kann jede meiner Behauptungen über die 200-300 Fehler, die in den psychiatrischen Gutachten und Stellungnahmen belegen und habe einige sehr wichtige auch schon belegt, wie aus zahlreichen meiner Seiten und speziell auch dieser hervorgeht: Fehler (wichtigste Gutachtenkritik), Manipulative Textmontage im Bayreuther Gutachten vom 25.7.2005 über Gustl F. Mollath, Potentielle Fehler, Explorationsfehler (mit Belegen im Fall Mollath). |
TS03 "Auf diese Weise schaden sie ihrem Helden.
Vor allem aber wird es immer schwieriger, zu unterscheiden, was an der
Kritik an der Justiz berechtigt ist und was nicht. Medien, die den Fall
bisher wenig beachtet hatten, nehmen nun die fragwürdigen Einlassungen
von Unterstützern zum Anlass, in den Fall einzusteigen."__
_ _ _ |
KTS03 Gustl F. Mollath ist für die meisten Unterstützer in erster Linie ein Opfer, möglicherweise auch eines Komplotts (> Hypothese). Dass vielen MedienvertreterInnen elementarste Kenntnisse hinsichtlich wissenschaftlicher forensischer Gutachten fehlen, zeigt sich auf dieser Seite besonders drastisch. Die gustl-for-help Seite hat jedenfalls ein Dokumentationsniveau, dass man sich nur wundern kann, warum sich Patrick Guyton für den Tagesspiegel hier nicht gründlich informiert. |
TS04 "Der ganze Fall ist für die Öffentlichkeit
deshalb so elektrisierend, weil sich hier Wahnsinn und Wahrheit in einer
Weise vermengen, in der alles durcheinandergerät."
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KTS04 Die Wahndiagnose ist aus der Luft gegriffen und wissenschaftlich nicht nachgewiesen, im übrigen rechtswidrig zustande gekommen (> Fehler). Ja, das ist vor allem einem Journaille-Stil zu verdanken, wie er sich teilweise nun in Zeit-Online, Spiegel-Online und Tagesspiegel darstellt: manipulativ und tendenziös, wie ich es von den dreien nicht für möglich gehalten hätte und im übrigen vor Unkenntnis geradezu strotzend, was z.B. die Kenntnis der Mindestanforderungen an forensisch-psychiatrische Gutachten betrifft. |
TS05 "Um so wichtiger ist es, die Fakten festzuhalten."
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KTS05 Ja, dazu gehört auch, dass "Gut"achten, die gar keine sind, nur so firmieren und ihre nicht hinnehmbaren Kardinalfehler, auf den Prüfstand kommen und die Machenschaften der "crème de la crème (> BVerfG 2001, zu gutachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration, zu gutachten ohne lückenlose Begründung für Verfassung und Befinden zu den Tatzeiten, wie es die §§ 20, 21 StGB erfordern) öffentlich gemacht werden. |
TS06 "In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert." | KTS06 Diese Kritik kann ich nachvollziehen und mich
ihr anschließen. Ich selbst habe erst begonnen, die Namen der Gutachter
zu nennen, als sie von den Medien oder etwa von Frau Dr.
Merk schon breit getreten wurden. Richter haben Namen, sie sprechen
Recht "im Namen des Volkes", von daher sollten sie auch namentlich für
ihre Beschlüsse und Urteile gerade stehen.
_ _ _ |
TS07 "Viele kruden Theorien der Unterstützer
werden verbreitet: etwa jene, dass Frau Mollath das ärztliche Attest,
welches ihre Verletzungen nach dem Gewaltausbruch belegt, gefälscht
haben könnte. Oder es wird spekuliert, um welche „allgemein bekannte
Persönlichkeit“ es sich handeln könnte, die viel Geld in die
Schweiz verfrachtet haben soll.
Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten." _ _ _ _ |
KTS07 Nun, durch die Recherche des Spiegels
ist die Sache mit dem ärztlichen Attest ja noch dubioser geworden
als sie ohnehin schon war. Das alles spricht nicht gegen Mollath, sondern,
wenn auch in keinem ausschlaggebenden Detail, für ihn. Wenn Sie nur
einen Hauch von forensischem Verstand hätten, würden Sie wissen,
dass ein Arzt niemals belegen kann, von wem die Wunden, die ein Opfer zeigt,
sind. Das ist ein typischer ÄrztInnenfehler, der gerade bei streitigen
Auseinandersetzung (besonders im Familienbereich), immer wieder vorkommt.
Vermutlich geht es hier nicht nur um eine einzige prominente Persönlichkeit. Steuerhinterziehung und das Finanzamt bescheißen, ist nicht nur ein Volkssport, sondern vor allem eine Spezialität der Reichen und Superreichen. |
Matthäus von Paris (~1199 - ~1259) Gustl F. Mollath am 22.4.2004 im Landgericht Nürnberg-Fürth: "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus" |
Ulrike Löw Artikel NN 18.12.12 | Kommentar RS | |
NN01 "Nun, am Ende des Jahres, ist es der Fall des vermeintlichen
Justiz/Psychiatrieopfers Mollath, der für Empörung sorgt. Diesmal,
so der üble Verdacht, sitzt ein Mann zu Unrecht seit Jahren in der
Psychiatrie.
_ |
KNN01 Zu Recht. Es wurden hunderte von Fehlern gemacht, alle zu Ungunsten von Mollath, allein 200-300 von den "Gut"achtern. So ganz grundlos wird ja eine Staatsanwaltschaft, vermutlich der erste Fall in Deutschland, auch kein Wiederaufnahmeverfahren auf den Weg bringen. |
NN02 "Bei einem weiteren Termin im April 2004 teilte Mollath im Amtsgericht mit, aus dem „Rechtsstaat auszutreten". | KNN02 Das ist richtig und auch sehr verständlich, allerdings nur für die, denen der Zusammenhang nicht vorenthalten wird. |
NN03 "Weil dieser Eingriff so schwer wiegt, werden
die Patienten jedes Jahr begutachtet."
_ _ |
KNN03 Und das sollte dann natürlich auch derjenige sein, der für die Unterbringung gesorgt hat, weil von diesem ganz besondere Objektivität und Unbefangenheit zu erwarten ist? Offenbar ein Höhepunkt der Wissenschaft und Rechtsstaatlichkeit. |
NN04 "Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers." | KNN04 Donnerwetter, wie richtig, doch diese Erkenntnis hält nur zwei Sätze. Schlimmer noch: im Falle Mollath waren die Gutachter nicht mit der einfachen Kristallkugel unterwegs, sondern mit der besonderen, der unsichtbar-okkulten. Wie sonst könnten sie wissen, ohne zu wissen, gutachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration? |
NN05 "Untersuchung verweigert
Auch forensische Psychologen entscheiden „nicht aus dem Bauch heraus", so Lippert, ob ein Straftäter entwicklungsverzögert oder gar strafunfähig ist. Sie stützen sich auf jahrelange klinische Erfahrung und blicken meist auf eine große Zahl von eigenen Untersuchungen zurück. Es gibt Leitlinien, an denen sich zu orientieren ist. Manche Probanden, wie übrigens auch Gustl Mollath, verweigern die Untersuchung. Dann bleiben nur die Akten und die in der Hauptverhandlung aussagenden Zeugen." |
KNN05 Dann hat sich Lippert sich wohl ganz besonders auf die Leitlinie 1.13 der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten, Voraussetzung für Unterbringung und Prognosegutachten gestützt: "Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung)" oder 1.18: Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß diese Funktionsbeeinträchtigungen bei dem Untersuchten bei Begehung der Tat vorlagen. __ |
NN06 "Gustl Mollath war im September 2004 für
die Begutach- tung fünf Wochen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth."
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KNN06 Das ist nur die halbe Wahrheit. Hier wird verschwiegen, dass eine solche Einweisung seit 2001 verfassungswidrig ist, was die gesamte Zunft der crème de la crème Gutachter seit nunmehr 11 Jahren systematisch verschweigt. Und die Presse macht mit. |
NN07 "Um die Gesellschaft
künftig vor ihnen zu schützen, werden
sie nicht jahrelang ins Gefängnis gesteckt, sondern von
Ärzten behandelt."
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KNN07 Gustl F. Mollath wird, obwohl die alljährlichen Stellung- nahmen falsch suggestiv die Überschrift "Behandlungsverlauf" ausweisen, seit fast 7 Jahren nicht behandelt, sondern in einer folterähnlichen Beugehaft verwahrt, bis er widerruft: Ja, ich habe einen Wahn. Das geht aber auch nicht, weil Wahn ja keine Krankheitseinsicht kennt. Dann müsste man ihn weiter dort verwahren, weil er lügt, nämlich einen Wahn einräumt, den er gar nicht hat, aber doch auch wieder haben muss. Die Gutachter irren nicht. Sie bleiben durch Logik und Erfahrung unkorrigierbar bei ihrer Wahndiagnose - und das nennt man? Wahn, richtig. |
NN08 "Übrigens schloss das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht aus, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab: „Wahnhaft ist, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbeziehe." | KNN08 Aha. Das (falsche) Zitat ist ja sehr erhellend. Wahnhaft ist also nicht das vorhandene Wahnsystem, sondern erst die Einbeziehung weiterer Personen in eben dieses? Es liegt zwar schon ein Wahnsystem vor, das aber nicht zählt, und erst durch die Einbeziehung weiterer Personen, zu einem Wahn wird. Alles klar? |
"Psychiatrie ist vielen suspekt, als ginge es dort zu wie im Film
„Einer flog über das Kuckucksnest". ... Der Generalverdacht, Justiz
und Psychiatrie brächten mit Husch-husch-Urteilen und -Gutachten mal
so eben Bürger für Jahre in die Maßregel, ist nicht nur
falsch, er ist schädlich, weil er das Vertrauen in die Institutionen
des Rechtsstaats untergräbt."
Die forensische Psychiatrie, sollte es korrekt heißen. Aber korrekt passt nicht in den Spiegel der Zeit. Nun, richtig an diesem Kommentar ist, dass der Generalverdacht in der Tat das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats untergräbt. Das haben inzwischen offenbar einige erkannt und eine konzertierte Aktion bei einigen Herausgebern und Chefredaktionen gestartet, die vor keiner Lüge, keiner Verleugnung der Realität, keiner Diffamierung oder Manipulation zurückschreckt. Und beweist gerade dadurch, wie Recht die misstrauenden KritikerInnen haben. Die forensische Psychiatrie und der Rechtsstaat, der sie kontrollieren und lenken sollte, versagen an vielen Stellen seit vielen Jahrzehnten. Mit dem Fall Mollath ist das Fass nur übergelaufen. Sie haben es hemmungslos übertrieben, sind sorglos geworden und führen sich auf wie in Gulagsystemen, meinen, sie könnten sich alles leisten - besonders in Hessen und Bayern. Doch damit ist nun Schluss, jetzt wird aufgeräumt, dank vieler zivilcouragierter und anteilnehmender BürgerInnen (Danke). Dagegen stemmen sich im Hintergrund offenbar mächtige Interessengruppen (Hypothesenraum: Richterverbände, forensisch-psychiatrische Hochschulprofessoren, DGPPN, PolitikerInnen, allen voran Dr. Merk und Co.). Entgegen allen journalistischen Grundpflichten werden sachliche Kritiken noch nicht einmal berichtet, sondern gezielt, mit Absicht und Vorsatz, unterdrückt und ignoriert. Nämlich:
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Lakotta
manipuliert Telefon-Interview mit Dr. Simmerl
In Quelle: gustl-for-help 21.12.2012: https://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2.
wird ausgeführt: "
Stellungnahme von Dr. Hans Simmerl / Mainkofen zu den qualitätsjournalistischen Behauptungen von Beate Lakotta im Spiegel-Blog:
In einem Beitrag im Spielgel-Blog behauptet die Journalistin Beate Lakotta: "Ich habe mit Dr. Simmerl gesprochen. Er bestätigte mir, dass er Mollath sehr wohl für deutlich gestört gehalten habe, und dass er sich, was das betrifft, in vielen Medien nicht korrekt wiedergegeben sieht. Außerdem räumte er ein, dass er für sein Gutachten die Strafakten nicht herangezogen hat. Musste er ja auch für ein Betreuungsgutachten nicht. Aber ein vollständiges Bild wird er sich so kaum erworben haben können."
Hierzu nimmt Dr. Simmerl wie folgt Stellung:
"Richtig ist, dass ich kurz mit Frau Lakotta gesprochen habe.
Richtig ist ebenfalls, dass ich die Formulierung, ich hätte Herrn
Mollath als "normal" bezeichnet, zurückgewiesen habe. Dies entspricht
schon gar nicht meinem Vokabular - ausserdem, wer ist denn schon "normal"
und wer legt das fest? [s. Ergebnisse
des Gutachtens Dr. Simmerl bei Dr. Rudolf Sponsel]
Richtig ist ausserdem, dass ich in meinem Gutachten - das Frau Lakotta
bekannt war - mit gewisser Einschränkung eine psychiatrische Diagnose
gestellt habe.
Meine Aussage - auch in anderen Medien - ging immer in die Richtung,
dass ich bei meiner Untersuchung mit Sicherheit keine psychotische Symptomatik
und nach meiner Einschätzung auch keinen aktuellen Wahn (9/2007) feststellen
konnte.
Weitere Aussagen zur Gefährlichkeit, Schuldfähigkeit etc.
habe ich nie getroffen.
Die Strafakten standen mir für ein Betreuungsgutachten nicht zur
Verfügung, so dass ich sie auch gar nicht hätte einbeziehen können.
Vielleicht bin ich dadurch aber auch unvoreingenommener an die "Sache"
herangegangen, was nicht immer ein Nachteil sein muss.
Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen und schöne Feiertage,
Dr. H. Simmerl"
|
"Fest steht, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht ausschloss, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab. „Wahnhaft ist", so heißt es im Urteil, „dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbezieht." Wiederholungen eines Falsch-Zitates
im doppelten Sinne machen es nicht richtiger. Wahnhaft
ist also nicht das vorhandene Wahnsystem (!), sondern erst die Einbeziehung
weiterer Personen in eben dieses? Es liegt zwar schon ein Wahnsystem vor
- ja, wo kommt das denn her? - , das aber aus unerfindlichen Gründen
nicht zählt, und erst durch die Einbeziehung weiterer Personen,
zu einem Wahn wird. Alles klar? Sollte man da nicht besser die Hypothese
prüfen, ob diese Wahndiagnostik
nicht selber wahnhaft ist?
|
NN2912-01: "Erfahren sie von einer Straftat, sind die Behörden zu Ermittlungen verpflichtet." | KNN2912-01: Bereits der erste Satz ist falsch, weil Behörden allenfalls von zunächst mutmaßlichen Straftaten erfahren. _ |
NN2912-02: "Doch warum unternahm die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth nichts, als Gustl Mollath einen Schwarzgeld- skandal
anzeigte? ... Wieso packte die Staatsanwaltschaft die „illegalen Geschäfte
um 400 Milliarden Franken!“ nicht an?"
_ _ _ _ _ _ _ _ |
KNN2912-02: Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage. Die Staatsanwaltschaften musste man, wenn es um Steuerhinterziehung der Reichen, Großen und Banken ging, zum Jagen tragen. Das hat sich erst in diesem Jahr deutlicher verändert (Razzien bei der Hypovereins- und bei der Deutschen Bank). StaatsanwältInnen und RichterInnen sind sehr mutig und korrekt, wenn es darum geht, die Entwendung eines Brötchens oder den Diebstahl einer Zahnpasta zu ahnden. Sie sind regelmäßig und fast immer sehr einäugig und ausgesprochen milde (Beispiel Zumwinkel), wenn es um Reiche, Große, Banken und das Finanzsystem geht, das inzwischen ganze Staaten und Völker angreift und bedroht. > Unrecht im Namen des Rechts. > Finanzkrise Doku. |
NN2912-03: "Die Gesetzeslage ist eindeutig: Das
sogenannte Legalitätsprinzip verpflichtet
Polizei und Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen,
wenn sie als Strafverfolgungs- behörde von einer Straftat erfährt.
Unser Rechtssystem spricht vom Anfangsverdacht."
_ _ |
KNN2912-03: Wiederholung von Fehlern scheint eine Spezialität von Ulrike Löw zu sein. Die Gesetzeslage ist alles andere als eindeutig und beim "Anfangsverdacht" der Auslegung unterworfen, obwohl es den Grundsatz „In dubio pro duriore“ (im Zweifel für das Härtere) gibt > Legalitätsprinzip. Die kritische Stelle ist da, wo der juristische Befund "Anfangsverdacht" eine positive oder negative Wertung erfährt._ |
NN2912-04: "Wer Mollaths Anzeigen liest, muss sich
durch ein Gewimmel von unvollständigen Sätzen und wirren Ausführungen
kämpfen, willkürlich sind besonders groß geschriebene Sätze
eingestreut. In einer „Zeugen- und Täterliste“ führt er seitenweise
Namen auf, doch wer Täter und wer nur Zeuge möglicher Straftaten
sein soll, wird aus diesem Schreiben, es liegt der Redaktion vor, nicht
klar."
_ _ _ |
KNN2912-04: Die Wirr-Hypothesen und wie sie in den Köpfen von JournalistInnen entstehen können, sind hier abgehandelt. Besonders groß geschriebene Sätze findet man in jeder Zeitung und auf jedem Flugblatt. Hätte man jemals Klarheit gewollt, so hätte man Gustl F. Mollath vorladen und speziell vernehmen müs- sen und bei der Hypovereinsbank vorstellig werden müssen. Es scheint aber, dass aufgrund von Vorurteilen, Befangenheiten oder Amigoseilschaften von vornherein keinerlei ernsthafte Absicht auf eine solide Prüfung bestand. Man wollte keinen "Anfangsver- dacht" und daher hatte man keinen. So einfach ist das. |
NN2912-05: "Wäre die Behörde, trotz der wirren Angaben Mollaths, des arbeitsrechtlichen Verfahrens seiner Frau, nicht dennoch verpflichtet gewesen, wenigstens stichprobenartig zu ermitteln?" | KNN2912-05: Die Wirr-Hypothesen und wie sie in den Köpfen von JournalistInnen entstehen können, sind hier abgehandelt. Die arbeitsrechtliche Seite hat mir der strafrechtlichen gar nichts zu tun._ |
NN2912-06: "Nur aufgrund von pauschalen Vorwürfen
nicht, so Gabriels-Gorsolke, die Sprecherin leitet selbst eine Wirtschafts-
abteilung der Staatsanwaltschaft."
_ _ |
KNN2912-06: Die Vorwürfe sind ja nicht pauschal, sondern teilweise sehr konkret. Die Wertung "Nur aufgrund von pauschalen Vorwürfen" zeigt, damaliges Fehlverhalten aufgrund von Vorurteilen, Befangenheit oder Seilschafteninteressen soll im Nachhinein gerechtfertigt werden. _ |
NN2912-07: "Dazu kommt: Gustl Mollath schickte seine Anzeigen nicht nur an diverse Staatsanwälte quer durch die Republik, sondern auch an die Steuerfahndung: Laut Abgabenordnung sind es die Zollfahndung und die Beamten der Steuerfahndung, die in Strafverfahren wegen Steuerstraftaten ermitteln. Auch dort reichte es nicht für einen Anfangsverdacht." | KNN2912-07: Es reicht immer dann nicht für einen "Anfangsverdacht", wenn man - nach seinem Ermessen - keinen haben will. Die Hypothese, dass man unisono Vorurteilen, Befangenheiten oder Seilschaftsinteressen aufsaß, hat einiges für sich, zumal ja offenbar frühzeitig rechtswidrig telefoniert wurde. Wie oft wird das im bundesdeutschen Rechtsstaat vorkommen?_ |
NN2912-08: "Gustl Mollath wollte es nicht akzeptieren,
dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Er wandte sich im ersten Halbjahr
2004 an den Petitionsausschuss des Landtages, doch seine Beschwerde wurde
nicht angenommen. Auch hier gilt: Acht Jahre später, nach dem öffentlichen
Druck, und mitten im Wahlkampf, interessieren sich einige Politiker plötzlich
vehement für den Fall."
_ |
KNN2912-08: Das spricht eben für den lauteren und starken, ja unbeugsamen Charakter Gustl F. Mollaths, der inzwischen auf der ganzen Linie bestätigt wurde. Hunderte von Fehlern - alle zu seinen Ungunsten sprechen eher für eine Seilschafts- oder Komplotthypothese als für den an den Haaren herbeigezogenen "Wahn" der bemühten forensisch-psychiatrischen Schlecht- achterindustrie. Jeder mit gesundem Menschenverstand sieht das. |
NN2.1.: "Gustl Mollath gehört zu denjenigen,
die jede Behandlung in der Psychiatrie ablehnen. Ist es möglich, ein
Gutachten nach Aktenlage anzufertigen?
Nedopil: Das muss gehen, auch wenn es nicht optimal oder wün- schenswert ist. Wäre das nämlich nicht möglich, dann würden Gerichte zum Spielball von Angeklagten. Wenn ein Betroffener selbst festlegen könnte, von wem er sich begutachten lässt, wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Wenn zu mir jemand sagt: Von Ihnen lasse ich mich nicht begutachten; dann antworte ich ihm, dass ich nach Aktenlage vorgehen werde, und dann können Sie Ihre Karten, die Sie vielleicht noch in der Hand haben, nicht ins Spiel bringen." |
Warum sollte das gehen müssen?
Es
ist nicht die Aufgabe der Sachverständigen, den Gerichten, Gesetzgebern
und Recht die Probleme abzunehmen, die ihre problematischen, unrealistischen
bis manchmal unsinnigen Rechtskonstruktionen schaffen. Nedopil macht sich
hier zum Anwalt der Gerichte, des Gesetzes und des Rechts.
Und selbstverständlich müsste vorab geklärt werden, ob eine angemessene Vertrauensbasis - die allerdings für die meisten forensischen Psychiater ein Fremdwort ist, wie die wichtigen Standardwerke beweisen - zustande kommt. Menschen dürfen nicht zum bloßen Objekt von Erkenntnisinteressen gemacht werden und erst recht nicht, wenn die Informations- und Datenbasis in aller Regel nicht ausreichend ist. ?_ |
Eine psychopathologische Begutachtung ohne das Einverständnis des Betroffenen verstößt meiner Meinung nach gegen die Menschenwürde (Art 1 GG). Umso mehr, wenn ein nötigender und erpresserischer Wink mit dem Zaunpfahl erfolgt, wenn man nicht mitmache, könne man eben seine "Argumente" nicht einbringen und geltend machen (Nedopil NN S. 18, 2.1.2013. Auf jeden Fall aber wird gegen wichtige Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- (Boetticher et al. 2005: 1.13; 1.17, 1.18, 1.21) oder Prognosegutachten (Boetticher et al. 2006: II.1.1 bis 1.6) und Standardlehrbücher und Kommentare zur psychiatrischen Untersuchung (Explorationserfordernisse, z.B. Lehrmeinungen hier von 1881 - aktuell) verstoßen. Zudem ergibt sich aus der Sache selbst, dass man nur begründet und nachvollziehbar gutachten kann, wenn entsprechende Informationen und Daten zuverlässig und gültig zu den Beweisfragen vorliegen. Und die allgemeine Lebenserfahrung, ebenso wie der gesunde Menschenverstand besagen: worüber man nichts weiß, darüber kann man auch nichts sagen und natürlich erst recht nicht gutachten - es sei denn, man ist Para-Psychopathologe mit okkulten Wissensquellen wie die Mollath-"Gut"achter Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Kröber und anscheinend auch Prof. Nedopil. |
Woher weiß Joachim Braun, dass es sich um "einen Teil
der Wahrheit" handelt? Bislang ist das nur eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt
zu prüfen ist und keineswegs klar ist oder gar schon feststeht. Die
Unglaubwürdigkeit der Zeugin ist ja immerhin ein Wiederaufnahmegrund.
Warum sollte sie auf einmal, wenige Stunden vor Mollaths Vernehmung im
Untersuchungsausschuss des Landtags, glaubwürdig sein?
Weit unter der Gürtellinie ist die Passage:
"Und sie bestätigt das Gerücht, Mollath habe 'schon seine
Mutter geschlagen': 'das ist richtig.'"
Hier wird also ein Gerücht bestätigt.
Mehr zu Dr. Leipziger Progredienz-Kapriolen ("Sprung-Befund") hier.
Offensichtlich sind die Falschbehauptungen von Frau Löw unkorrigierbar,
wie bei Dr. Leipziger und Prof. Kröber. Damit sind diese Progredienzüberzeugungen
selbst ein guter Kandidat für ein Wahnsystem.
Tatsache ist, es gab überhaupt nur einen, der von Mollath "einbezogen" wurde, das war Dr. W. vom BZK Erlangen und der erklärte sich selbst für befangen. Dass das Bankster-System in Deutschland seit Jahrzehnten systematisch Beihilfe oder gar Anstiftung zum Steuerbetrug "leistet", dürfte seit Ausbruch dem Finanzkrise - dokumentiert vom 8.2.2007 bis dato nunmehr im 28. Quartal - doch auch einer Journalistin der Nürnberger Nachrichten allmählich dämmern.
Angemerkt sei an dieser Stelle noch einmal: Eine angebliche "Wissenschaft", die nach über hundert Jahren, immer noch nicht in der Lage ist, "Wahn" oder "Progredienz" klar und eindeutig zu definieren, hat vor Gericht nichts verloren. Sie ist verloren - obwohl zertifiziert, woran man sieht, dass Zertifikate nichts bringen.
Plan D
OLG Nürnberg lässt Wiederaufnahme zu - Mollath ist frei
(06.08.13)
Die Nachricht erreichte mich gegen Mittag und sorgte für große
Freude, Erleichterung, Genugtuung nach - für mich - 19monatigem Kampf
für dieses erste große Etappenziel: (Vorläufige) Freiheit
durch Wiederaufnahme und die Chance auf einen fairen und gerechten Prozeß
für Gustl F. Mollath.
Das OLG Nürnberg hat meinen Plan C widerlegt. Die Nürnberger
Justiz hat es verbockt. Die Nürnberger Justiz hat es nun gerichtet
und damit die letzte Chance genutzt, der ramponierten Ruf seiner Justiz
wieder ein wenig in eine positive Spur zu bringen.
Was hier geschehen war, kann man nur als ungeheuerlich
bezeichnen. Hunderte von Fehlern, alle zu Lasten Gustl F. Mollaths. Das
lässt sich mit "Schlamperei", "handwerklichen Fehlern", Nachlässigkeiten
oder Alltagswidrigkeiten in der Justizbürokratie (fehlende Schreibmaschine!)
nicht mehr erklären. Hier wurde Recht gebrochen, gebeugt, verbogen,
verdreht und sophistisch-rabulistisch
auf den Kopf gestellt, wie es schlimmer kaum vorstellbar ist und wie man
es hauptsächlich aus totalitären Staaten kennt. Genauso schlimm
und schrecklich hat sich die forensische Psychiatrie aufgeführt. Solche
"Gutachten" (> Meinungsachten) sind
Verbrechen gegen die Wissenschaft, scham- und hemmungslose Verstöße
gegen die Berufsethik, wie auch gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde.
Was sich hier für ein Dünnbrettbohrer-,
Murkser-
und Pfuschertum seit Jahrzehnten entwickelt und eingenistet hat, das
geht längst nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier
reicht nicht einmal eine Elefantenherde. Dieser Saustall bedarf der ebenso
grundlegenden wie nachhaltigen Ausmistung. Denn es gibt viele Mollaths
und die forensische Praxis im Maßregelvollzug, in der Betreuung und
bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zeigt viele und zum Teil
unerträgliche Missstände.
Noch ein persönliches Wort: Lieber Herr Mollath,
wir freuen uns sehr, dass Sie nun wieder Freiheit
atmen dürfen. Wenn Sie uns brauchen, denken Sie an die Liste,
die Ihnen Edith Dörner mitgebracht hat und machen Sie Gebrauch davon,
wenn Ihnen danach ist.
Nach den ersten Feiern geht der Kampf natürlich
weiter. Die Ziele sind: Freispruch, Rehabilitation, Entschädigung
und Bestrafung der Verantwortlichen. Das System sollte nicht unterschätzt
werden. Mit welcher Chuzpe die Justiz vorgeht, kann man daran ersehen dass
der bestrafte Falschgutachter im Fall der vier inzwischen rehabilitierten
vier hessischen
Steuerfahnder weiterhin mit Aufträgen aus der hessischen Justiz
bedient wird.
Zum (vorläufigen) Abschluss: Danke an all die
vielen UnterstützerInnen-Kreise - besonders den originär ersten
von Gerhard Dörner nach Gustls
Hilferuf aus Straubing - und die unterstützenden Medien (Report
Mainz, Michael Kasperowitsch von den Nürnberger Nachrichten,
Süddeutsche Zeitung), die hervorragenden Blogs (Wolff, Beck, Delegibus,
Opablog, Ein Buch lesen, u.v.a.) an die
RechtsanwältInnen, besonders natürlich an Dr. h.c. Strate.
Strategie
nach Wiederaufnahmeentscheidung - Plan C (Kurze
Erklärung vom 24.7.13)
Am 24.7.2013 wurden vom Landgericht Regensburg beide Wiederaufnahmeanträge
abgelehnt (Presserklärung, PDF-Beschluss). Das Gericht dokumentiert
damit, dass die Mollathjustiz aus dem Rechtsstaat ganz unverblümt
und offen ausgestiegen ist. Das ist aber auch das Gute am Schlechten, weil
der Beschluss aller Welt überdeutlich und nachhaltig vorführt,
wie es um die bayerische Mollathjustiz bestellt ist. Bereits im Plan
B wurde nach der absurden Augsburger Einstellungsverfügung
drastisch dokumentiert, dass wir es mit - geradezu wahnhaftem - hochgradigem
Starrsinn, Sophistik und Rabulistik
zu tun haben.
Es steht nun fest: Bayern ist kein Rechtsstaat
mehr, wenn höhere Interessen der Politik oder der Staatsmacht
und Justiz im Spiel sind. Das begann bereits am 24. April 1961 mit der
Gutachtenchuzpe im Fall Zimmermann
("Old Schwurhand"), setzte sich mit dem Fall Wiesheu
fort und zeigte sich auch mit dem Fall Pfahl (Verbeugung des Richters nach
Urteil), Schreiber und Max Strauß (Festplatten verschwinden aus der
Asservatenkammer). Dazu gehören auch die extremen Fehlleistungen der
bayerischen Polizei, wenn sie ihre Opfer zu psychiatrisieren
versucht. Der ehemalige oberste Steuerfahnder in Bayern, Wilhelm Schlötterer,
hat die Entrechtlichung, Filz und Korruption in Bayern in seinen Büchern
Macht
und Machtmissbrauch und, aktuell, Wahn und Willkür beispielhaft
dokumentiert.
Völlig verblendet, verstört und
erstarrt. Wie man auf die Idee kommt, dass das OLG Nürnberg,
den anstehenden Beschwerden gegen die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge,
stattgeben könnte, verstehe ich nicht. So wie (Neo-) Nazis den Holocaust
leugnen, die Türken den Todesmarsch
der Armenier leugnen, die Serben, USA, Japaner, Chinesen, Israelis,
Palästinenser und, und, und ... ihre Verbrechen leugnen, so
wird die bayerische Justiz ihre Rechtsbrüche und Fehlleistungen leugnen.
Sie werden dabei bleiben und mit allen Mitteln, seien sie noch so wahnsinnig,
ihr falsch-selbstgerechtes Selbstbild verteidigen. Das wissen wir jetzt.
Aus Bayern kann keine Lösung kommen. Die bayerische Mollath-Justiz
ist verstört, erstarrt und sophistisch-rabulistisch
entgleist.
Wie kann es also weitergehen mit dem Kampf
Recht und Freiheit für Gustl F. Mollath? Aus Bayern wird es
keine Lösung geben. Es bleibt also das Bundesverfassungsgericht
und
der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Begnadigung kommt
für Gustl F. Mollath nicht in Frage und erst recht nicht, sich selbst
aufgeben, indem er sich den Bedingungen einen wahnsinnigen forensisch-psychiatrischen
Meinungsachtersystems unterwirft, in dem hanebüchener Murks und
Pfusch, Okkultismus und Parapsychopathologie in hemmungsloser, von den
UnterbringungsrichterInnen gedeckten und geförderten Weise, offenbar
die Regel sind.
Der Kampf geht weiter, so lange, bis Gustl
F. Mollath Gerechtigkeit, volle Rehabilitation und Entschädigung widerfahren
ist.
Bertolt Brecht - Das Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens aus der Dreigroschenoper. |
sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. |
Die Ehre der Justiz. Von Olaf Przybilla: https://www.sueddeutsche.de/u5y38r/1138295/Die-Ehre-der-Justiz.html
Nedopil, N. & Stadtland, C. (2007) Das Problem der falsch Positiven. Haben wir unsere prognostische Kompetenz seit 1966 verbessert? [GB] In (541-550): In (541-550): Lösel, Bender, Jehle (2007, Hrsg.) Kriminologie und wissensbasierte Kriminalpolitik. Entwicklungs- und Eva- luationsforschung. Godesberg: Forum. S. 541: "Die Zahl der fälschlich für so gefährlich gehaltenen Patienten, dass sie forensisch gesichert werden müssen, ist bei Betrachtung derartiger 'juristischer Experimente' erschreckend hoch. Sie lag in allen Untersuchungen zwischen 84% und 86%." Quelle: GB. oder (2005, 161) |
(1) Geben Sie bitte genau und lückenlos
an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit
aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung
eingewirkt haben. Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern
Sie pro und contra.
(2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist. |
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Vorermittlungen:
Pfeiffer/Hannich Karlsruher Kommentar zur StPO 6. Auflage 2008 [in
beck-online] führen im Abschnitt Vorermittlungen aus: "Ein staatsanwaltschaftliches
Vorermittlungsverfahren/Beobachtungsverfahren als gesonderter Verfahrensabschnitt
vor dem regulären Ermittlungsverfahren ist in Deutschland gesetzlich
nicht geregelt. In der Rechtswirklichkeit werden Vorermittlungen von der
StA gleichwohl durchgeführt. Das entspricht auch der herrschenden
Meinung (BGHSt 38, 227: BayObLGSt 85, 75; LG Offenburg NStZ 1993, 506;
KK-Griesbaum § 158 Rn 1 und § 163 Rn 8; Meyer-Goßner §
163 Rn 9; Beulke Rn 111, 113; Hellebrand Die Staatsanwaltschaft Rn 187;
Keller/Griesbaum NStZ 1990, 416; Lange, Vorermittlungen S. 38) Da noch
kein gesetzliches Ermittlungsverfahren vorliegt, ist der Vorgang in das
AR-Register einzutragen (BayOLGSt 1985, 75); nach Bejahung des sog. Anfangsverdachts
ist die AR-Sache in eine Ermittlungssache gegen einen Tatverdächtigen
(Js-Sache) oder gegen Unbekannt (UJs-Sache) umzutragen (Hellebrand, Die
Staatsanwaltschaft, Rn 187; KK-Griesbaum § 158 Rn 1). Die durch das
Legalitätsprinzip
niedergelegte Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit setzt für
die StA mit Vorliegen von „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“
ein (§ 152 Abs. 2). Hierdurch wird der Strafanspruch des Staates gesichert.
Das Legalitätsprinzip soll Gewähr für eine gleichmäßige
Strafrechtspflege bieten. Die Staatsanwaltschaft kann diesen Anspruch nur
erfüllen, wenn eine Vorermittlungspflicht anerkannt wird. Nur so wird
ermöglicht, dass bei bekannt gewordenen Umstände, die zwar noch
nicht alle Elemente einer verfolgbaren Straftat erkennen lassen, aber Anhaltspunkte
für sachdienliche Erhebungen zeigen, weitere Erkenntnisse für
die Klärung des Vorliegens des Anfangsverdacht gewonnen werden können.
Denn häufig werden Sachverhalte bekannt, die unterhalb der in §
152 Abs. 2 normierten Verdachtsschwelle liegen und deshalb unaufgeklärt
bleiben. Die Vorermittlungen können drei Entscheidungsmöglichkeiten
der StA bewirken: Führen die Vorermittlungen zu dem Ergebnis, dass
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte iSd § 152 Abs. 2 vorliegen,
darf ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sind die Kenntnisse der
StA bezüglich der möglichen Straftat noch vage oder haben sie
noch keine klaren Konturen angenommen, sind die Vorermittlungen weiter
zu betreiben. Ergeben die weiteren Vorermittlungen ein Fehlen von zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkten für verfolgbare Straftaten, ist
die Einleitung eines gegen den Betroffenen gerichtete Ermittlungsverfahren
unzulässig (Lange, Vorermittlungen S. 23)."
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Wahn.
Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer
(Logik,
Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit
oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen
Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant
gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr.
Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“.
Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen
Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht
daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten
beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft
anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich
ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus
dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkenntnisquellen
entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine
Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem
Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie
offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich,
dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkenntnisse ablehnen, er
entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen
für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn
in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt
sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
Infos zum Wahn in der IP-GIPT:
sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. |
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. |
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