Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=17.12.2012 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung  20.12.13
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_Kommentare Medienberichte über GFM_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath, und hier speziell zum Thema:

    Kommentare zu einigen Medienberichten über Gustl F. Mollath
    Wirr-Hypothesenraum des Duraplexschnellhefters (161 Seiten)

    Rudolf Sponsel, Erlangen

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    Wer der forensischen Psychiatrie und ihren RichterInnen einfach so vertraut, 
    sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
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    Inhaltsübersicht
    Die neue Strategie des politischen Justizsystems
    Medien-Hochstapler KandidatInnen in der forensisch-psychiatrischen Berichterstattung.
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    Basisinformationen: 
         Abstract - Zusammenfassung - Summary zur Wirr-Hypothese zum "Konvolut".
         Weitere wichtige Äußerungen Gustl F. Mollaths.
           Auftritt am 16.3.2003 in der Lorenzkirche (Video). 
           Brief an das Landgericht Straubing vom 17.April 2008.
         Der Hypothesenraum der Wirr-Hypothese  - oder wie kommt es zu Wirr-Bewertungen?
         Mindeststandards für Schuldfähigkeitsgutachten.
         Die Schuldfähigkeitsprüfungserfordernisse im Fall Mollath. 
         Kriterien für ein wissenschaftliches forensisches Gutachten.
    Kritik einiger Medien Artikel - Die neue Strategie des politischen Justizsystems.
         Zeit Online Artikel 14.12.12. 
         Spiegel OnlineArtikel 14.12.12.
         Tagesspiegel Artikel 15.12.12.
         Nürnberger Nachrichten 18.12.12. * Leserbrief.
         Spiegel 51,2012: Lakotta: Schizo-Protestbürger.
         Nürnberger Nachrichten 21.12.12: Ulrike Löw nicht lernfähig.
         Lakotta manipuliert Telefon-Interview mit Dr. Simmerl.
              Eine Anmerkung zu Lakottas manipulativem Blog-Eintrag.
        Medien-Hochstapler KandidatInnen in der forensisch-psychiatrischen Berichterstattung.
        Analyse und Kommentar zu Ulrike Löws  "Was tun mit wirren Angaben?" (NN 29.12.12)
        Kommentar zu Prof. Nedopil in den NN 2.1.13 zur Möglichkeit einer Begutachtung
            nach Aktenlage.
        Kommentar zur Begutachtung überhaupt und nach Aktenlage im Besonderen. 
        Wenige Stunden vor der Anhörung äußert sich Petra Maske im Nordbayern Kurier
        Ulrike Löw von den Nürnberger Nachrichten lernt es nicht mehr (20.12.13).
    Strategische Phantasien eines politischen Psychologen.
        Plan D OLG Nürnberg lässt Wiederaufnahme zu - Mollath ist frei.
        Strategie nach Wiederaufnahmeentscheidung - Plan C.
        Neue Überlegungen zur Strategie der bayerischen Mollath-Justiz - Plan B.
        Die neue Strategie des politischen Justizsystems - So könnte der Plan A sein.
    Literatur und Links, Querverweise.
    Glossar, Anmerkungen, Endnoten: 
         Nedopils richtiger Grundansatz *  60% falsch Positive * Aktenlage * Anfangsverdacht * 
         cut-off * Ermittlungen * Ermittlungsverfahren * 
         Fehler * Kohlhaas: Die soziopathisch-wahnhafte Entwicklung * 
         Komplotthypothese zwischen Politik, Geld, Forensischer Schlechtachterindustrie und Justiz * 
         Konvolut * Legalitätsprinzip * Nedopils richtiger Grundsatz und Inkonsequenz * Para-Psychopathologie * 
         PCL-R * Schuldfähigkeitsprüfungen *  Suggestion * Suggestivität der Medien * 
         Systematische Unterdrückung des BVerfG Urteils  zum Verbot der Einweisung zur Beobachtung bei 
         mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Probanden * Vertrauen,Vertrauensbasis - Mangelware in der 
         Forensik * Vorermittlungen *  Wahn * Zur Bedeutung des Wahns für die Beurteilung der Schuldfähigkeit * 
    Zitierung und Copyright.
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    Basisinformationen

    Abstract - Zusammenfassung - Summary zur Wirr-Hypothese zum "Konvolut"
     
    Der Duraplex Schnellhefter oder das "Konvolut", das Gustl F. Mollath am 25.09.2003 dem Gericht übergab
    Mein Exemplar (PDF) umfasst 161 Seiten (zum Abgleich: Das ärztliche Attest findet sich auf S. 80)
    • 1 Deckblatt mit der Aufschrift "Wurde vom Angeklagten in der Sitzung v. 25.09.03 übergeben. AG:"
    • Blatt 2, überschrieben mit "Meine Verteidigung in der Strafsache mit der Geschäftsnummer 41 Ds 802 Js 4743 / 03 und 41 Cs 802 Js 4726 / 03. Die Seite benennt Ort und Datum: "Nürnberg, den 24.9.2003". Sie beginnt mit der Überschrift "Was mich prägte" Die Anordnung ist chronologisch und beginnt mit dem Geburtstag: "1956 geboren am 7.11". Dieses Kapitel umfasst 8 DIN A 4 Seiten, ziemlich dicht beschrieben.
    • Die Blätter 10 bis 161 sind als Anlage mit Belegen für die ersten 8 Seiten der Verteidigungsschrift und Was mich prägte anzusehen. Die Anlage ist weitgehend absteigend chronologisch geordnet und enthält, wie die amorphen Gutachten Dr. Leipzigers und Prof. Kröbers, keine Inhaltsübersicht. Die Anlage beginnt auf S. 10 mit einem Zeitungsartikel "Hypo: Noch 2000 Jobs weg" und endet auf S. 161 mit dem Zeitungsartikel "Araber drehen den Ölhahn zu."

    •     Ich habe eine Themenübersicht erstellt, wonach die 153-seitige Anlage aus 101 Belegen (teils mehrseitig) besteht, die allesamt gut erklärbar und verständlich sind, wie etwa der Brief an den Papst oder an den Dalai Lama. Nur bei dem Brief an Heuss hatte ich eine Anfangsschwierigkeit, bis ich die ironisch-metaphorische Absicht verstand. Alle Themenkomplexe sind hilfreich bis wichtig, um den Menschen Gustl F. Mollath und seine damalige Verfassung und Not zu verstehen. Die Themenkomplexe sind: (1) Ehestreit um die Schwarzgeldschiebereien, (2) der Kampf um die Aufdeckung und um Gehör zu finden, (3) die fundamentalen Ungerechtigkeiten und Nöte dieser Welt (Ziegler: alle 7 Sekunden verhungert ein Kind; Unicef). (4) Auswüchse des Kapitalismus (z.B. Seveso, Steuerhinterziehung, Geldgier, ungehemmte Plünderung des Planeten, Abholzung des Regenwaldes) im Kontrast zu den Ausgebeuteten und Unterdrückten, (5) das Furchtbare des Krieges, (5a) der Vietnamkrieg, (5b) der Jugoslawienkrieg mit deutscher Beteiligung trotz der schrecklichen Erfahrungen mit dem 2. Weltkrieg, (5c) Landminen, (5d) Rüstungskonzerne (Bsp. Diehl), (5e) Leukämieopfer unter den Soldaten, (5f) Probleme mit der kath. Kirche, die zum Krieg schweigt, (5g) Situation in Nahost; (5h) Terrorismus; (5i) Bürgerkrieg in Angola, Kambodscha, ... ... (6) Politische Themen um das Weltgeschehen, das ihn bewegte (Apartheid, Ölkrise, Watergate, Beinahe-GAU in Harrisburg,  ...). 
          Die Anlagen lassen ein tiefes Verständnis des Menschen Gustav F. Mollath in seiner Entwicklung ("was mich prägte") und in den letzten Jahren bis zu seiner Verfassung im September 2003 zu. Um das zu verstehen, muss man auch gar kein Psychologe oder Psychotherapeut sein. Es bedarf nur genügend Zeit, etwas politische Bildung, Einfühlung und Verständnismotivation.
    • Aus den Datierungen lässt sich entnehmen, dass die Verteidigungsschrift einen Tag vor der Übergabe zusammengestellt wurde. Dies macht verständlich, dass für besondere Ordnungsstrukturen schlicht und einfach nicht genügend Zeit war.



    Weitere wichtige Äußerungen Gustl F. Mollaths
    • Auftritt am 16.3.2003 in der Lorenzkirche (youtube).
    • Brief an das Landgericht Straubing vom 17.April 2008 [NürnbergWiki, gfh]




     
    Der Hypothesenraum der Wirr-Hypothese  - oder wie kommt es zu Wirr-Bewertungen?

    Der Standardfall in der Sozialpsychologie ist, dass sich jemand zum Bezugsmaßstab macht, also eine egozentrische Position einnimmt nach dem Motto: was ICH nicht verstehe, ist wirr. 

    • Das Paradigma: A nennt Bs Produkt wirr, wenn er Bs Produkt nicht versteht mit den Varianten
      • wirr in der Form im Ganzen
      • wirr im Inhalt im Ganzen
      • wirr sowohl in der Form als auch im Inhalt im Ganzen
      • wirr in der Form in Teilen mit pars pro toto Fehlschluss
      • wirr im Inhalt in Teilen mit pars pro toto Fehlschluss
      • wirr sowohl in der Form als auch im Inhalt jeweils in Teilen mit pars pro toto Fehlschluss
    • Aus dem Zustand des Produktes von B schließt A auf den Geisteszustand Bs zurück (was natürlich zu begründen ist, weil es nicht richtig sein muss). 
    • Der Hypothesenraum der Wirr-Hypothese beim Textkonvolut kann wie folgt aufgespannt werden:
      • H0: Der Text ist bezüglich einer spezifischen Position tatsächlich als wirr (Form, Inhalt, Teile) zu beurteilen. 
      • H1: Vorurteilsvoll (befangen) an das Textkonvolut herangegangen; Variante a) nicht bemerkt; b) schon bemerkt, aber nicht beachtet und kontrolliert.
      • H2: Nicht gründlich eingefühlt und nach Verständnis gesucht: in welcher Situation ist dieser Mensch, was treibt ihn, was will er? Wie lässt sich das verstehen?
      • H3: Zu faul oder zu bequem, die Herausforderung (161 Seiten!) anzunehmen.
      • H4: Mangelnde Bildung oder mangelnde geistige oder kreative Kräfte, um die Herausforderung zu bestehen.
      • H5: Nur Teile, die zum Vorurteil passen, ausgewählt und präsentiert. 
      • H6: Absichtlich, mit Wissen und Vorsatz eine manipulative Textmontage vorgenommen, um einen bestimmten Eindruck hervorzurufen oder zu bahnen.
      • H7: Narzißtisch eigensinnig, eine eigene, abweichende Position aufgebaut, sich vom mainstream absetzen wollen.
      • Hx: Sonstige Gründe für die Wirr-Hypothese.

     
    Mindeststandards für Schuldfähigkeitsgutachten

    I. Formelle Mindestanforderungen MASFGA-F
    1.1. Nennung von Auftraggeber und Fragestellung MASFGA-1.1
    1.2. Darlegung von Ort, Zeit und Umfang der Untersuchung MASFGA-1.2
    1.3. Dokumentation der Aufklärung MASFGA-1.3
    1.4. Darlegung der Verwendung besonderer Untersuchungs- und Dokumentationsmethoden (z.B. Videoaufzeichnung, 
           Tonbandaufzeichnung, Beobachtung durch anderes Personal, Einschaltung von Dolmetschern) MASFGA-1.4
    1.5. Exakte Angabe und getrennte Wiedergabe der Erkenntnisquellen MASFGA-1.5

      a. Akten MASFGA-1.5a
      b. Subjektive Darstellung des Untersuchten MASFGA-1.5b
      c. Beobachtung und Untersuchung MASFGA-1.5c
      d. Zusätzlich durchgeführte Untersuchungen (z.B. bildgebende Verfahren, psychologische Zusatzuntersuchung) MASFGA-1.5d
    1.6.  Eindeutige Kenntlichmachung der interpretierenden und kommentierenden Äußerungen und deren Trennung von der 
           Wiedergabe der Informationen und Befunde MASFGA-1.6
    1.7.  Trennung von gesichertem medizinischen (psychiatrischen, psychopathologischen, psychologischen) Wissen und 
            subjektiver Meinung oder Vermutungen der GutachterIn MASFGA-1.7
    1.8.  Offenlegung von Unklarheiten und Schwierigkeiten und den daraus abzuleitenden Konsequenzen, ggf. rechtzeitige 
            Mitteilung an den Auftraggeber über weiteren Aufklärungsbedarf MASFGA-1.8
    1.9.  Kenntlichmachung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten GutachterInnen und MitarbeiterInnen 
            MASFGA-1.9
    1.10. Bei Verwendung wissenschaftlicher Literatur Beachtung der üblichen Zitierpraxis MASFGA-1.10
    1.11. Klare und übersichtliche Gliederung MASFGA-1.11
    1.12. Hinweis auf die Vorläufigkeit des schriftlichen Gutachtens MASFGA-1.12

    II. Inhaltliche Mindestanforderungen
    1.13.  Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche 
                   Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung) MASFGA-1.13
    1.14.  Benennung der Untersuchungsmethoden. Darstellung der Erkenntnisse, die mit den jeweiligen Methoden gewonnen wurden. 
              Bei nicht allgemein üblichen Methoden oder Instrumenten: Erläuterung der Erkenntnismöglichkeiten und deren Grenzen 
              MASFGA-1.14
    1.15.  Diagnosen unter Bezug des zugrunde liegenden Diagnosesystems (i. d. R. ICD-10 oder DSM–IV-TR). Bei Abweichung 
              von diesen Diagnosesystemen: Erläuterung, warum welches andere System verwendet wurde MASFGA-1.15
    1.16.  Darlegung der differentialdiagnostischen Überlegungen MASFGA-1.16
    1.17.  Darstellung der Funktionsbeeinträchtigungen, die im Allgemeinen durch die diagnostizierte Störung bedingt werden,
              soweit diese für die Gutachtenfrage relevant werden könnten MASFGA-1.17
    1.18.  Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß diese Funktionsbeeinträchtigungen bei dem Untersuchten bei Begehung der Tat 
              vorlagen MASFGA-1.18
    1.19.  Korrekte Zuordnung der psychiatrischen Diagnose zu den gesetzlichen Eingangsmerkmalen MASFGA-1.19
    1.20.  Transparente Darstellung der Bewertung des Schweregrades der Störung MASFGA-1.20
    1.21.  Tatrelevante Funktionsbeeinträchtigung unter Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten MASFGA-1.21
    1.22.  Darstellung von alternativen Beurteilungsmöglichkeiten." MASFGA-1.22


     
    Die Schuldfähigkeitsprüfungserfordernisse im Fall Mollath
    1.18 der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten verlangt: "Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß diese Funktionsbeeinträchtigungen bei dem Untersuchten bei Begehung der Tat vorlagen" Insgesamt werden vier  unterschiedliche Tattypen mit insgesamt 10 Tathandlungen zu verschiedenen Tatzeiten genannt.

    Die Tatzeiten nach dem Urteil des Landgerichts vom 8.8.2006 (Blatt 10f)

    • 01a Unter "Gründe I." wird ein falsches Datum angegeben, nämlich der 12.08.2004
    • 01b 12.08.2001 Schlagen, würgen, beißen
    • 02 31.05.2002 Freiheitsberaubung
    • 03 Reifenstechen: Zwischen dem 31.12.2004, 19.00 Uhr und 01.01.2005, 16.45 Uhr (a)
    • 04 Reifenstechen: Zwischen dem 05.01.2005, 15.00 Uhr und dem 07.01.2005, 10.30 Uhr (b)
    • 05 Reifenstechen: Zwischen dem 05.01.2005, 21.00 Uhr und dem 06.01.2005, 11.00 Uhr (c)
    • 06 Sachbeschädigung: 14.01.2005, gegen 10.30 Uhr (d)
    • 07 Reifenstechen: Zwischen dem 18.01.2005, 18.00 Uhr bis 19.01.2005, 14.30 Uhr (e)
    • 08 Reifenstechen: In der Zeit vom 18.01.2005, 22.30 Uhr bis 25.01.2005, 7.40 Uhr (f)
    • 09 Reifenbeschädigung: Zwischen dem 07.01.2005 und dem 20.01.2005 (g)
    • 10 Reifenstechen: In der Zeit vom 31.01.2005, 18.00 Uhr bis 01.02.2005, 10.30 Uhr (h)
    Im Urteil heißt es (Bl. 14): „Der Angeklagte beging alle oben genannten Taten im Zustand der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit. Eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit gemäß § 20 StGB ist nicht ausschließbar.“ Eine solche Behauptung müsste sich auf entsprechende Untersuchungsergebnisse der Verfassung und Befindlichkeit zu den Tatzeiten stützen. Solche liegen nicht vor. Alle strafrechtlichen Gerichtsgutachter, Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber, Prof. Dr. Pfäfflin haben die Tatzeiten nicht exploriert. Die ersten drei haben noch nicht einmal persönlich untersuchen und explorieren können, weil sie nicht in der Lage waren, eine entsprechende Vertrauensbasis - ein Fremdwort in der forensischen Psychiatrie - aufzubauen. Obwohl sie also nichts zu Verfassung und Befinden der 10 Tatzeiten wissen, meinten sie "gutachten" zu können. Ein klarer Verstoß gegen Mindestanforderung 1.13, den gesunden Menschenverstand, das fachliche psychiatrische Wissen zur Bedeutung und Notwendigkeit persönlicher Exploration und damit auch der forensischen Berufsethik. Das wussten auch Dr. Leipziger 2005 und Prof. Kröber 1999, 2006a, 2006b, 2010). 

     
    Kriterien für ein wissenschaftliches forensisches Gutachten (Quelle nach Kriterien forensischer Psychiatrie)
    1. Wissenschaftliche Gutachten müssen klar und übersichtlich strukturiert sein. Sie enthalten daher als erstes ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, aus dem sich das Gutachtenkonzept, Weg und Verlauf ergibt. Sie beginnen mit der Nennung des Auftraggebers, dem Auftragsdatum und den Beweisfragen, beschreiben die Daten der Untersuchung, Dauer und Ergebnisse, zunächst beschreibend und nicht wertend. Sachverhaltsmitteilungen und ihre Bewertung sind streng voneinander zu trennen.
    2. Sodann sind die Datengrundlagen, ihre Quellen und ihre Fundorte aufzuführen. Übermäßig lange Aktenzitierungen sind zu vermeiden oder genau zu begründen (> Konrad).
    3. Zuerst stellt sich die Frage, welche Daten benötigt werden. Je nach Beweisfragen sind nach den Standarddaten spezifische Daten zu erfragen, bei Sexualstraftätern z.B. die Sexualanamnese, die bei gewöhnlichen Schuldfähigkeits- oder Prognosegutachten keine Rolle spielen, während bei Schuldfähigkeitsgutachten natürlich Befinden und Verfassung zu den Tatzeiten zwingend zu erforschen sind.
    4. Nach den Beweisfragen sind die Hypothesen zu formulieren (BGH 1999).
    5. Danach sind die Daten und ihre Quellen zunächst unverarbeitet (originale Datenbasis, "Rohdaten") zu erfassen, wie z.B. in der Aussagepsychologie ein Wortprotokoll.
    6. Bei allen Daten stellt sich zwingend die Frage: wie genau, gültig und sicher sind sie, und wie genau und zuverlässig sind die Quellen? Sämtliche Daten, die in ein Gutachten eingehen, müssen daher im Hinblick auf ihre Güte und Zuverlässigkeit kritisch erörtert und ausgewählt werden.
    7. Im forensischen Regelfall ist die Datenlage im Allgemeinen weder vollständig noch ausreichend klar oder widerspruchsfrei. Im Allgemeinen gibt es mehr oder minder viele Lücken. Lücken und Widersprüche müssen ausgewiesen und kritisch erörtert werden.
    8. Die verschiedenen Daten haben in aller Regel unterschiedliche Bedeutung in Bezug auf eine Betrachtungsbasis oder Fragestellung, die sich aus den Beweisfragen ergibt. Aus der Vielzahl der Daten werden relevante ausgewählt, was zu begründen ist, ebenso weshalb andere vernachlässigt und nicht weiter betrachtet werden sollen.
    9. Die für relevant erachteten Daten bilden den Befund, dessen Bedeutung für die Beweisfragen lückenlos abzuleiten ist. So ist z.B. bei der Frage der Schuldfähigkeit genau und lückenlos anzugeben, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wieauf die Tathandlung eingewirkt haben.
    10. Ganz allgemein gilt für alle forensischen Gutachten vor Gericht, dass sie so zu verfassen und vorzutragen sind, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich sind.


    Medien Artikel
    Das Imperium schlägt zurück: Zeit wird's, damit sich herauskristallisiert, was wer im Köcher hat.

    ZEIT ONLINE (Zeitgeschehen) 14.12.2012  Justizskandal Ein Kranker wird Held. (fett-kursiv von RS)
    "Wurde der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt, weil er einen Bankenskandal aufdeckte? Oder wird mit dem vermeintlichen Justizopfer Wahlkampf gemacht? ..." (Zeit Online 14.12.2012  Von Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg, Sabine Rückert)
     
     
    Zeit Artikel Kommentar
    Z01 "Mollath erstattete damals Anzeige. Auch dem Gericht ließ er einen Schnellhefter zukommen, in dem er zahlreiche Anschuldigungen erhob. Angestellte der HypoVereinsbank sollten – so Mollath – Bargeld in die Schweiz verfrachtet haben, um es vor der Steuer zu verstecken. Seine Angaben waren zwischen wirren Ausführungen verborgen, ein 106 Seiten dickes Konvolut, die mit dem Krebstod seiner Mutter begannen und beim ugandischen Diktator Idi Amin nicht endeten – gespickt mit Riesenlettern, Rechtschreibfehlern und unvollständigen Sätzen."
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    KZ01 Welche Ausführungen des "Schnellhefters" sind gemeint, seine Verteidigungsschrift ("was mich prägte") mit 8 Seiten oder die Anlage mit 153 Seiten u.a. mit Flugblättern und ihrer üblichen Typographie? Welche Riesenlettern, welche Rechtschreibfehler, welche unvollständigen Sätze bedeuten nun genau was und warum? Wirr und falsch ist in der Tat die Zusammenfassung der drei Autorinnen. Die Aufzeichnungen begannen nicht mit dem Krebstod seiner Mutter, sondern so, wie oben ausgewiesen. Und was soll denn heißen "... und beim ugandischen Diktator Idi Amin nicht endeten ..."? Hier wird in übelstem Journaille-Stil "Wirr" durch Textmontage konstruiert. Dass so etwas in der ZEIT möglich ist, hätte ich nicht gedacht.
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    Z02 "Chronologie 1965-2012:
    1965 Geburt von Gustl Ferdinand Mollath"

     

    KZ02 Gustl F. Mollath wurde am 7.11.1956 geboren!
    Es fehlen viele wichtige Daten in der Chronologie, z.B. der verfassungswidrige (Antwort BVerfG)  Einweisungsbeschluss vom 22.04.2004.
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    Z03 "Die Staatsanwälte ermittelten damals nicht, sie nahmen den Absender nicht für voll. Aber die HypoVereinsbank, an die sich Mollath ebenfalls wandte, tat es. Im November 2012 drang ein interner Revisionsbericht der Bank an die Öffentlichkeit, darin steht der Satz: »Alle nachprüfbaren Behauptungen (Mollaths) haben sich als zutreffend herausgestellt.« Jetzt geraten alle unter Druck, die Staatsanwaltschaft und die bayerische Justizministerin Beate Merk.
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    KZ03  Das ist korrekt und richtig. Zur Wiederaufnahme sollte aber auch reichen, wenn erkannt wird, dass Beweise, die wesentlich waren und die man für richtig und stichhaltig hielt, es nicht mehr sind, nämlich die psychiatrischen Sachverständigen- beweise  Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin unter besonderer Berücksichtigung der positiven Gutachten  Dr. Simmerl, Dr. Weinberger, des methoden- kritischen Briefs Prof. Dr. Dieckhöfers und der zahlreichen, auch grob rechtswidrigen Fehler, die ich aufgedeckt habe. 
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    Z04  "Mollath bleibt ruhig, aber auf jede noch so harmlose Frage antwortet er mit einem Verdacht. »Ich habe Dinge erlebt, die überschreiten die Grenzen der folterähnlichen
    Umstände.« Die meiste Zeit halte er sich in seinem Einzelzimmer auf, denn »die anderen wissen, mich können sie ungestraft fertigmachen«. Man habe ihm immer wieder was anhängen wollen, ständig müsse er aufpassen. Wer eine knappe Stunde mit Mollath geredet hat, merkt, dass das Schwarzgeld sein Anker ist, um den er unentwegt kreist, von dem er nicht mehr loskommt."
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    KZ04 Das glaube ich erstens nicht. Hier wäre es nötig, "jede noch so harmlose Frage", die gestellt wurde, mit der entsprechenden Antwort zu versehen. Angesichts seiner Erfahrungen ist zweitens sein Misstrauen nicht Ausdruck paranoider Prozesse, sondern als ausgesprochen gesund und realitätstüchtig zu werten. Die folterähnliche Beugehaft, die Mollath aufgezwungen wurde, bis er widerruft, ist eine Sache für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Ich sehe hier keinen Anker "Schwarzgeld", um den die obigen Äußerungen kreisen sollen. Offenbar wird hier Pfäfflins nebulöse Phantasie "Kreisen um einen fernen Punkt" nachgeäfft. 
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    Z05  "Am 8. August 2006 ordnete das Landgericht Nürnberg seine Unterbringung an. Der Angeklagte galt als nicht schuldfähig. Die Richter stützten ihre Anordnung auf das
    psychiatrische Gutachten des Bayreuther Sachverständigen Klaus Leipziger. Mollath war für die Begutachtung einen guten Monat in dessen forensischer Abteilung untergebracht
    gewesen. Dort erschien das Verhalten des Patienten dem Personal bizarr: Mollath weigerte sich zu essen und sich zu waschen oder seine Schuhe anzuziehen. Manchmal lief er nur in
    Unterhosen herum."
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    KZ05 Die Einweisung zur Beobachtung war verfassungswidrig (Antwort BVerfG)  und nutzte überdies nichts, weil sich Mollath nicht untersuchen und explorieren ließ, was vollkommen richtig war. Obwohl Dr. Leipziger mehrfach hervorhob, wie erforderlich und notwendig eine Exploration für das Gutachten sei, hat ihn diese Erkenntnis offensichtlich nicht daran gehindert, auch ohne persönliche Untersuchung und Exploration sein "Gut"achten zu verfassen. Damit hat er Mollath auch angelogen, im Nachhinein ein weiterer Grund, Dr. Leipziger in jeder Hinsicht mit Misstrauen zu begegnen. Wiederum übelster Journaille-Stil ist, die einfache Begründung für Mollaths Nichtwaschen zu verschweigen. Im übrigen hat das nichts mit Wahn zu tun. Dahin gehört auch die Diffamierung "bizzar", insbesondere im Zusammenhang mit "das Verhalten". 
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    Z06  "Auch die Ärztin wird vom Unterstützerkreis nun zur Verschwörung gegen Mollath gerechnet, denn die Freundin des Bruders von Petra Mollath arbeitete damals als Sprechstun-  denhilfe bei ihr. Muss deshalb das Attest falsch sein? Stellt eine niedergelassene Ärztin ihrer Sprechstundenhilfe zuliebe ein falsches Dokument aus, von dem sie weiß, dass es gerichts- relevant werden und sie ihre Zulassung kosten könnte?"
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    KZ06 Nein, das Attest muss deshalb nicht falsch sein. Aber, falls die Recherchen von Spiegel Online stimmen, scheint es falsch. Ungeachtet dessen sind natürlich die privaten und persönlichen Beziehungen immer von forensischer Bedeutung und erfordern eine genaue Untersuchung. Ärztliche Atteste sind in streitigen Verfahren grundsätzlich mit großer Skepsis zu betrachten. Und völliger Unsinn ist es natürlich, wenn einem Opfer bescheinigt werden soll, von wem die Wunden stammen. Ein Arzt kann Wunden oder Spuren feststellen, aber nicht von wem sie sind (es sei denn er war dabei). Hierzu bedarf es forensischer Methoden. 
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    Z07  "Mit Ausnahme dieses Psychiaters zählte Mollath sämt- liche Geschädigten in einem anklagenden Brief an einen der Rechtsanwälte auf. Das Schreiben liest sich wie ein Kommentar 
    zu den Taten. Außerdem hatte die Polizei festgestellt, dass alle Stiche in die Reifen mit einem sehr dünnen Werkzeug vorgenommen worden waren, sodass die Luft manchmal erst auf der Fahrt entwich, was die Anschläge besonders gefährlich machte. Auch diese Spur führte zu Mollath, dem Auto-Fachmann."
    KZ07  "Das Schreiben liest" sich nicht so. sondern Sie lesen es so. Was soll mit "Außerdem" und "mit einem sehr dünnen Werkzeug" gesagt werden? Diese Spur führt nicht nur zu Mollath, dem Auto-Fachmann, sondern zu jedem, der Mollath, den Autofachmann, belasten wollte. Und wer hat eigentlich die besondere "Gefährlichkeit" dieser Reifenstechmethode festgestellt? Ist hier ein technischer Sachverständiger, etwa vom TÜV, hinzugezogen worden? Was passiert denn wirklich, wenn die Luft ganz langsam aus einem Reifen entweicht?
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    Z08  "Das Landgericht Nürnberg hielt es schon 2006 für möglich, dass es durchaus zu den von Mollath angeprangerten Schwarzgeldmachenschaften gekommen war. Die Richter
    schrieben: »Mag sein, dass es die Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat, bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast
    alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.«
    Nicht das behauptete Schwarzgeld ist für die Richter also Beweis für die Geisteskrankheit des Gustl Mollath, sondern die wahnhafte Verstrickung aller möglichen Leute."
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    KZ08 Genau diese Begründungen sind im Einzelnen von niemandem gegeben worden. Zudem ist natürlich zu trennen, zwischen einer wahnhaften Ausweitung und einer zunehmenden Zahl von Ablehnenden, die mit dem Problem konfrontiert werden. Naheliegend wäre ja gewesen, die Banker, die seinen Vorhaltungen seiner Meinung nicht nachhaltig genug nachgegangen waren, in das System einzubeziehen. Genau das hat er aber nicht gemacht. Typisch für die ganzen Gutachten ist ja, dass die Wahnhypothese überhaupt nicht differenziert und kritisch erörtert wurde. Ein oberflächlicher Blick in den Duraplex-Schnellhefter hat offenbar genügt. Wahn bedeutet in jedem Falle Gewissheit, durch Logik und Erfahrung unkorrigierbare Gewissheit. Diese wäre bei "allen möglichen" Leuten nachzuweisen. Das wäre aber echte Arbeit. Die hat sich keiner gemacht.
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    Z09 "Sollten sich sämtliche – auch später – mit Mollath befasste Sachverständigen irren oder aus bösem Willen zu ihren Ergebnissen gekommen sein? Der Psychiater Leipziger
    hat seine Ansicht über diesen Patienten auch in den Jahren, die Mollath nun in seiner Klinik sitzt, nicht geändert. Sein Gutachten beschreibt einen geistig schwer Gestörten, der unzählige Schriftsätze in alle Welt schickt. Unter anderem an den
    Papst und den UN-Generalsekretär. Auch an die Klinik schrieb er: »Ihre skandalösen Vollisolationseinzelerzwingungshaftbedin- gungen mit psychischer Folter und Nahrung, die nachweislich zu Körperverletzung führt, konnte und werde ich nicht zu mir nehmen.« Er habe beschlossen, sich dem »Unrechtsstaat« zu widersetzen."
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    KZ09 Das könnte genauso gut bedeuten, dass Dr. Leipziger sein wissenschaftliches Wahnsystem pflegt, nämlich ohne persönliche Untersuchung und Exploration, ohne sorgfältige, fundierte, kreative und intelligente Analysen zu einer Wahndiagnose zu kommen, die buchstäblich auf Nichts beruht. Es sieht so aus, als wären die Falschgutachter nicht in der Lage, ihre Fehldiagnose Wahn als schizophrene oder hirnorganische Störung oder auch als ICD-10 F22.0 oder auch im Rahmen einer Persönlichkeits- störung oder ... definitiv und eindeutig zu diagnostizieren, also ein Verstoß gegen die vom BGH 2004 geforderte Diagnosesicherheit in den Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB. Die Schriftsätze Mollaths sind zählbar; der an den Papst, an die UN oder den Dalai Lama sind auch sehr verständlich und haben mit dem Schwarzgeldthema gar nichts zu tun. Jedenfalls für die, die sich die Mühe gemacht haben, das ganze 161 Seiten Konvolut ordentlich durchzuarbeiten. Warum montieren Sie also im übelsten Journaille-Stil so ein Zeug zusammen? Haben Sie nicht genügend Zeit für eine solide Recherche? Sollten Sie es dann nicht besser lassen?
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    Z10  "Der Bayreuther Chefarzt sitzt erschöpft in einem Münchner Café. Wenn es in dieser Geschichte außer der Justizministerin einen Bösewicht gibt, dann ist er das: Klaus Leipziger. Ein Jurist verklagte ihn wegen »Freiheitsberaubung«. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer warf ihm nach einem Besuch bei Mollath öffentlich vor, »Gefälligkeitsgutachten« erstattet zu haben. »Das ist üble Nachrede«, sagt Leipziger, deshalb hat er die Frau jetzt angezeigt. Leipzigers Lage ist undankbar: Einerseits will er sich gegen die Unterstellungen wehren. Andererseits ist er als
    Mollaths behandelnder Arzt an die Schweigepflicht gebunden, deshalb sagt er nur: »Bei Patienten mit wahnhaften Störungen findet sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.«
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    KZ10  Nein, da gibt es viele "Bösewichter", aber Dr. Leipziger gehört sicher in die oberen Ränge der Fehlleister: Wer ein Schuldunfähigkeits-, Unterbringungsgutachten und viele Stellungnahmen ohne persönliche Untersuchung und Exploration wider besseres Wissen schreibt, wer Stellungnahmen mit einer Überschrift "Behandlungsverlauf" abgibt, obwohl nur beugehaftähnlich verwahrt wurde, wer den Interessenkonflikt zwischen Gutachter, Verwahrer und Stellungnehmer nicht sieht - wie die Gerichte übrigens auch nicht, allen voran die Strafvollstreckungskammer Bayreuth - und den Fall abgibt, wie es sich gehörte, wer bei manipulativen Textmontagen erwischt wird, und wer sich grundsätzlich unkorrigierbar gibt und nicht das geringste Gespür für Verhältnismäßigkeit zeigt. An die Schweigepflicht gebunden? Was will er denn sagen, wo er doch gar nichts weiß? Will er vom Nichts nichts erzählen?
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    Z11  "Der Nervenarzt Hans-Ludwig Kröber hat Leipzigers negative Diagnose 2008 in einem Gutachten bekräftigt. Nach Aktenlage – Mollath weigerte sich, mit ihm zu sprechen.
    Der Berliner Kröber ist unverdächtig, einer bayerischen Camorra anzugehören. Er gilt als kompetent und patienten- freundlich. Kröber hat bereits mehrfach Patienten gegen den erbitterten Widerstand psychiatrischer Anstalten aus der Unterbringung geholt. Mollath gehört nicht dazu."
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    KZ11 Der Nervenarzt Prof. Dr. Hans Ludwig Kröber darf sich rühmen, entgegen vielen seiner eigenen Regeln und den Regeln der forensischen Psychiatrie, insbesondere der  Mindestan- forderungen gehandelt zu haben (z.B. Exploration Prof. Kröber 1999, 2006a, 2006b,2010). Vielleicht sollte man nicht nur an eine bayerische Camorra denken, obwohl, im Falle Ulvi Kovacs, scheint es auch ein Gutachten von ihm zu geben. Was einer gilt und für einen Ruf hat, ist nicht so wichtig wie das, was einer tatsächlich tut. Zwischen dem, was Professor Kröber von sich gibt, sozusagen theoretisch entwirft, was er für einer sein möchte und dem, was er tatsächlich im Falle Mollath gemacht bzw. nicht gemacht hat, liegen Welten. Schauen Sie einfach mal genau hin. Tipp zur Komplotthypothese: Schauen Sie sich einfach seine Beweisfrage 5 mal genau an, besonders Teil 2.
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    Z12  "Der dritte Mollath-Sachverständige ist Friedemann Pfäfflin, Leiter der Forensischen Psychiatrie der Universität Ulm. Pfäfflin hat im November 2010 einen ganzen Tag mit
    Mollath gesprochen, er hat die Akten gelesen und die behandelnden Ärzte befragt. Doch auch er schließt sich der Einweisungsdiagnose an: Mollath sei wahnkrank. Pfäfflin
    konstatiert aber auch, Mollath sei heute deutlich unauffälliger und angepasster als zu Beginn seiner Unterbringung."
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    KZ12 Das wäre mindestens der vierte (Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber, Prof. Dr. Pfäfflin), wenn man nur die strafrechtlichen zählt. Es ist richtig, dass er Mollath explorieren konnte. Ebenso richtig ist, dass er nicht erkannte, wie wichtig eine Exploration zu den 10  Tathandlungen und Tatzeiten gewesen wäre. Obwohl er mit dem aufwändigen SKID II Verfahren bei Mollath keine Paranoia erkennt, meint er andererseits, entgegen dieser aktuell operational handfesten Diagnose keine Paranoia, doch Paranoia. Dieser fundamentale Widerspruch wird von ihm nicht einmal kritisch erörtert. 
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    Z13 "Im November 2002 hatte die HypoVereinsbank in Nürnberg den ersten von drei Briefen aus der Feder Gustl Mollaths erhalten. Darin beschuldigte er seine Ehefrau, die ihn gerade verlassen hatte, und einige ihrer Kollegen, seit Anfang der 1990er Jahre Geld von Kunden der ehemaligen Hypo-Bank in die Schweiz transferiert zu haben. Nach der Fusion der
    Hypo-Bank mit der Vereinsbank seien diese Transfers weitergelaufen, so Mollath. Das Wort Schwarzgeld taucht in diesem ersten Brief nicht auf."
    KZ13 Es ist richtig, dass in diesem ersten Brief vom 27.11.2002 das Wort Schwarzgeld noch nicht auftaucht. Wohl aber: "Seit Jahren belasten mich diese Geschäfte, seelisch und dadurch auch körperlich. Über die vielen rechtlichen Probleme gar nicht zu reden. Mir ist seit Jahren nicht möglich, meine Frau zu einem 'Ausstieg' bzw. zu einem durchweg legalen Handeln in dieser und anderen Dingen zu bewegen." Angesprochen sind die Illegalität und das damit einhergehende subjektive Leiden. 
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    Z14  "Wie konkret muss eine Anzeige sein?, muss sich der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich bei der Anhörung im Bayrischen Landtag fragen lassen. Wie verständlich muss sie formuliert sein, bis sich die Ermittler aus dem Sessel erheben?"
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    KZ14 Wenn es um Banken, politische, berufliche oder gesellschaftliche Freunde und deren Interessen geht, mag  es sogar Fälle geben, dass sich gar keiner aus dem Sessel erhebt, und wenn noch so viele Anfangsindizien vorliegen und wenn es noch so klar und verständlich wäre. Manche kann man nicht einmal zum Jagen tragen. Das ist aber ganz anders, wenn ein Bürogehilfe einen Kugelschreiber oder einen Schnellhefter "mitnimmt". Schauen Sie doch einmal hier, wie es (auch) ausschaut.
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    Z15  ""Einige Fragen lässt Hasso Nerlich nun prüfen. Sie entscheiden über eine mögliche Wiederaufnahme der Causa Mollath. Auch der Unterstützerkreis des Gustl Mollath
    ermittelt: Hier sucht man einen prominenten Verteidiger für die Wiederaufnahme. Offenbar traut man den Beteuerungen der Staatsanwaltschaft nicht. Florian Streibl von den Freien
    Wählern hat den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei – Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?" 
    KZ15 So? Ich analysiere die ca. 12 Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen und dokumentiere seit einem 3/4 Jahr die forensisch-psychiatrischen Fehler. Wer ist "man"? Dass wir den Beteuerungen der Justiz nicht vertrauen, ist nach all den Vorfällen der letzten 10 Jahre wohl nicht verwunderlich. Gustl F. Mollath hat immer deutlich gemacht, dass er vor allem an einem und nur an einem interessiert war und ist: an einer vollständigen Rehabilitation. Das sollte, wenn mich meine Rechtskenntnisse nicht trügen, einzig und allein über eine Wiederaufnahme und einen Freispruch gehen. Wie das im einzelnen bewerkstelligt werden wird, entscheiden nicht die Medien. Schon mal etwas von Kooperation, Abwägen, Vernunft gehört?. 
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    SPIEGEL ONLINE (Panorama) 14.12.2012 "Warum der Justizskandal doch keiner ist Von Beate Lakotta  (fett-kursiv von RS)
    "Sitzt Gustl Mollath seit Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie? Sein Fall wurde zum Justizskandal erklärt, Mahnwachen werden für den "deutschen Mandela" abgehalten - doch am Ende könnte von all dem nicht viel mehr bleiben als heiße Luft. Denn viele Ungereimtheiten sind gar keine.
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    Spiegel Online Artikel Kommentar
    S01 "Es klingt nach einer tollen Geschichte: Ein Mann, verheiratet mit einer Bankerin, erfährt angeblich von Schwarzgeldschiebereien, in die seine Frau verwickelt ist."
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    KS01 Er war dabei und Zeuge, sogar direkt einmal in der Schweiz, er hat Belege und die Bestätigung vom Prüfbericht der HypoVereinsbank. Hinzu kommen die seit Jahren mehr und mehr bekannten Phänomene (Steueroasen, Steuer-CDs, hessischer Steuerfahnder-Skandal, Finanzkrise, Schattenbanken, ...).
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    S02 "Angeprangert werden pauschal angebliche Gefälligkeits- gutachten und Husch-Husch-Urteile, die Psychiatrie wird als "dunkle Zone des Rechts" dämonisiert - und das Publikum applaudiert. Menschen solidarisieren sich in Leserbriefen und Internet-Blogs blindlings mit dem mutmaßlichen Justizopfer. 
    Jede Behauptung, die irgendwer im Netz aufstellt, wird geglaubt, sofern sie ins Bild passt, nach dem jeder schneller als gedacht
    unschuldig in die Fänge der Psychiatrie geraten könne. Täglich fördert die Schwarmintelligenz neue angebliche "Ungereimt- heiten" im Fall Mollath zutage."
    KS02 Angeprangert werden die "Gut"achten vor allem deshalb, weil sie vielen Mindestanforderungen für Gutachten nicht genügen und sich besonders dadurch auszeichnen, dass sie auf keiner persönlichen Untersuchung und Exploration beruhen - zur Notwendigkeit siehe insbesondere  Dr. Leipziger 2005 und Prof. Kröber 1999, 2006a, 2006b, 2010) -  und sogar gegen höchstrichterliche Gebote verstoßen. 
    In der Tat verschwinden viele Menschen z.T. auch politisch motiviert in der forensischen Psychiatrie. Es werden ja auch dauernd neue Fälle bekannt. 
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    S03 "Natürlich ist Mollaths zwangsweise Unterbringung jedes Jahr überprüft worden, wie es das Gesetz verlangt, und zwar ziemlich sorgfältig. Und für viele Ungereimtheiten finden sich Erklärungen."
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    KS03 Sie ist von Dr. Leipziger "überprüft" worden, der das Ursprungsgutachten, das Mollath auf verfassungswidrige Weise (Antwort BVerfG) zur Beobachtung in die Psychiatrie brachte, also Schuldunfähigkeit aufgrund falscher Wahndiagnose und Unterbringung wegen Gemeingefährlichkeit ohne persönliche Untersuchung und Exploration bis zum 19.4.2012 attestierte. 
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    S04 "Andere Quellen berichteten, eine Freundin von Mollaths Frau arbeite in der Praxis als Sprechstundenhilfe. Alles klar. Als Verschwörungstheoretiker zählt man eins und eins zusammen und landet beim Komplott, in das die Ärztin verstrickt sein muss." KS04 Die persönlichen Beziehungen sind nicht Ergebnis einer Verschwörungstheorie, sondern Tatsache und müssen sorgfältig untersucht und bedacht werden.
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    S05 "Das Attest stammt laut Stempel aus der Praxis der Nürnberger Allgemeinärztin Madeleine R. ... Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift. Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in
    diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden."
    KS05 Die "einfache" Erklärung ist erstens nicht einfach, weil die Attest-Urkunde dann falsch wäre (Konvolut S. 80). Zweitens ist nicht klar, ob die neue Erklärung richtig ist. Drittens bleibt der Fakt bestehen, dass ein Ereignis erst 10 Monate später attestiert wird, nämlich just zu einem Zeitpunkt, wo das Ereignis gebraucht wird. Viertens ist Mollaths Version hierzu weder erforscht noch gehört, geschweige denn berücksichtigt worden. Fünftens sind die persönlichen Beziehungen, wie unter 04 schon angesprochen, zu berücksichtigen. 
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    S06  "Und das Schwarzgeld? Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet." KS06 Ja, beweisen ist Sache der Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaften, der Steuerfahndung. Und die zeigten sich über die Jahre hinweg - wie in vielen anderen Fällen auch - noch nicht einmal willig, sich zum Jagen tragen zu lassen. Und was sagt Ihnen das?
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    S07  "Mollath liefert der Bank keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass es sich dabei um Schwarzgeld handelt."
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    KS07 Immerhin haben die Angaben gereicht, die Bank zu internen Ermittlungen zu veranlassen, wie der Prüfbericht ja zeigt, der Mollaths Hinweise bestätigte. Die Bank wird selbst natürlich nicht gegen sich ermitteln.
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    S08  "Mollath schickt unterdessen seine Anzeige wegen "Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Schwarzarbeit in Hunderten, ja sogar Tausenden Fällen. Kriminelle Vereinigung, Körperver- letzung, Verschleppung, Falschanzeige..." an Horst Köhler, Kofi Annan, den Papst und an den Generalbundesan- walt in Karlsruhe." 
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    KS08 Nein, das hat er nicht. Diese Aussage ist übelster Journaille-Stil und zeigt, dass Sie die 161 Seiten gar nicht richtig gelesen haben. Ich wusste gar nicht, dass Spiegel-Online eine  solch schlampige Arbeit erlaubt. Bevor Sie sich also derart aus dem Fenster hängen und derartige Falschbehauptungen aufstellen, sollten sie die primitivsten journalistischen Hausgaben machen: die Quellen ordentlich studieren. Aber das ist natürlich Arbeit. Zahlt Spiegel Online so schlecht, dass Sie das nicht leisten können?
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    S09 "Doch selbst wenn, ist es fraglich, ob dies für Mollath den Weg in die Freiheit ebnet. Denn anders als vielfach behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen."
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    KS09 Da ist richtig, sie begründen sie quasi gar nicht, weil sie das anscheinend gar nicht richtig können; sie wissen gar nicht, was ein wissenschaftliches Gutachten ist. Sie scheinen auch gar nicht richtig zu wissen, was er angeblich hat. Scheinbare Gutachten, die dermaßen gegen die Mindestanforderungen und sogar gegen höchstrichterliche Gebote verstoßen, sind schlicht und einfach nicht zu gebrauchen für einen solchen massiven Eingriff in das Leben eines Menschen. 
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    S10 ""Wahnhaftes Erleben geht nicht selten von einem konkreten Kern beobachteten oder selbst erfahrenen Unrechts aus, das keine angemessene Würdigung bzw. Genugtuung erfährt", erläutert der Ulmer Psychiatrieprofessor Friedemann Pfäfflin in seinem Gutachten. Ausgewählt von Mollaths damaliger
    Verteidigerin verbrachte er im Jahr 2010 einen ganzen Tag mit Mollath. In klassischer Form sei die Dynamik schon in Kleists Novelle "Michael Kohlhaas" beschrieben: "In der wahnhaften Entwicklung wird der Kreis derer, die in das Unrechtssystem einbezogen werden, ausgeweitet, so dass immer mehr
    Personen als Verfolger bzw. als an dem Unrechtssystem aktiv Beteiligte identifiziert werden. Diese Ausweitung findet sich auch bei Herrn M."

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    KS10 Es interessiert hier gar nicht, was selten oder weniger selten ist. Es geht hier um den ganz konkreten Einzelfall Gustl F. Mollath und um sonst nichts. Und es geht hier auch nicht um Michael Kohlhaas, obwohl der Fall und Kleists Kernaussage außerordentlich interessant ist. Die Ausweitung ist nicht gezeigt. Außerdem gibt es eine ganz normale Erklärung, dass mehr in den Kreis potentiell Verdächtiger einbezogen wurden, nämlich schlicht und einfach dadurch, das immer mehr Personen, von denen Mollath sich Gehör versprach, ihm dies verweigerten. Zwischen Ablehnern seiner Anliegen und einer wahnhaften Ausweitung liegen Welten. Prof. Pfäfflin ist es als gelernter Psychoanalytiker gewohnt, seinen Phantasien mehr Überzeugungskraft als handfesten operationalen Belegen einzuräumen, wie man ja an seiner abenteuerlichen Verarbeitung des SKID II Ergebnisses sieht, wo gerade keine Paranoia herauskommt. 
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    S11 "Mollath, der im Jahr 2000 sein Geschäft mit Autoreifen und Oldtimer-Restauration dichtmachen musste, als seine Frau kein Geld mehr zuschoss, begann schon Jahre zuvor damit, bekannte Persönlichkeiten mit Schreiben zu bombardieren. Es sind eng beschriebene Blätter voller wirrer Inhalte in wechselnden
    Schriftgrößen und mit vielen Ausrufezeichen. Den Chef des Instituts für forensische Psychiatrie der Charité in Berlin, Hans-Ludwig Kröber, erinnern sie "in Aufbau und Argumen- tation an entsprechende Schriftstücke psychosekranker Menschen".
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    KS11 So wie Sie das schreiben, ist es falsch und zeigt wieder den schon mehrfach kritisierten üblen Journaille-Stil. Persönlichkeiten mit Schreiben bombardieren suggeriert, als würde er denselben immer wieder Briefe gleichen Inhalts schreiben. An die meisten Persönlichkeiten hat er nur einmal geschrieben, und das durchaus nachvollziehbar und außerordentlich scharfsinnig und bemerkens- wert wie z.B. an den Dalai Lama. Präsidenten, Vorsitzende usw. Persönlichkeiten wie sie bekommen viele Briefe. Das ist gut und sinnvoll. Sie sollen schließlich wissen, was da unten gedacht, wahrgenommen und gewünscht wird. Ihre Wertung "wirr" zeigt nur, dass Sie zu faul waren, es Ihnen an Bildung oder kreativer Intelligenz fehlt, ... (>Hypothesenraum), sich in Mollaths Leben einzufühlen und zu verstehen. Vielleicht wollen Sie das aber auch gar nicht und kungeln lieber mit den "Renommierten" oder leiden am Besserwissersyndrom. Alles schon gewusst, ohne zu kennen.   An was Prof. Kröber "erinnert" wird und was er daraus für unwissenschaftliche Analogieschlüsse zieht, ist völlig bedeutungslos, da es um den Einzelfall Mollath geht. 
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    S12  "Mollath, so schreibt er in seinem Gutachten, kämpfe in diesen Schriftstücken gegen eine vermeintliche
    "gemeinschaftliche Verschwörung, die einen Eckpunkt in der Schwarzgeldverschiebung in der Schweiz hatte, die von allen Beteiligten vertuscht werden soll, und die aus seiner Sicht wiederum dazu führte, dass zahllose unschuldige arme Kinder verhungern". Kröber attestiert dem Schreiber "größenwahnhafte Züge": Mollath erklärt, er habe am 31.01.2003 die größte Friedensdemonstration Süddeutschlands in Nürnberg
    initiiert, er könne auch dafür sorgen, dass zwei Wochen später die größte Friedensdemonstration Europas stattfinde."
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    KS12 Das ist richtig. Die Komplotthypothese ist auch keineswegs wahnhaft, sondern, sieht man sich an, wie die Geschichte gelaufen ist, völlig vernünftig. Sie muss zwingend gedacht, untersucht und auf ihr Für und Wider sorgfältig geprüft werden. Das wurde alles nicht gemacht, vieles wurde in der Tat vertuscht. Und dabei spielen die vermeintlichen ca. 12 "Gut"achten und gutachtlichen Stellungnahmen eine ganz unrühmliche Rolle. Sie tragen zwar das Etikett "Gutachten", aber eine genaue Analyse nach den Mindeststandards und dem Wissen der forensischen Psychopa- thologie lehren uns, dass sie dieses Etikett nicht verdienen. So viel Murks und Pfusch auf einem Haufen  verlangt in der Tat nach Aufklärung.
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    S13 "Aus einer 106 Seiten langen Verteidigungsschrift, die 
    Mollath bei seiner Hauptverhandlung dem Gericht überreicht, 
    geht hervor: Alle stecken unter einer Decke: die Rüstungsindustrie, die Rotarier, seine Frau und ihre Schwarzgeld-Kumpane bei der Bank. "Ich musste diese Bande stoppen.""
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    KS13 Eine Montage, wie sie Dr. Leipziger kaum besser hätte fabrizieren können." Die Verteidigungsschrift ist 8 Seiten lang und die Anlage hat bei mir 153 Seiten, insgesamt sind es also 161 Seiten. Ich weiß daher nicht was Ihnen vorliegt. Es scheint mir aber, dass Sie Ihrer elementaren journalistischen Pflicht, die Quellen ganz und sorgfältig zu lesen, nicht nachgekommen sind, sonst könnten Sie nicht so oberflächlich und falsch daherschreiben.
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    S14  "Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt, mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvoll- zieher, Psychiater, Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften."
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    KS14 Auch das stimmt so nicht. Lesen Sie doch wenigstens einmal die Tathandlungen und Tatzeiten. Und prüfen Sie anschließend, welcher Gutachter der Pflicht nachgekommen ist, die Voraussetzungen der Schuldfähigkeit zu den Tatzeiten zu explorieren. Sie werden feststellen, dass von den vier strafrechtlichen Koryphäen kein einziger dabei war, der sich der Mühe und Pflicht, wie es die Beweisfragen und Mindestan- forderungen erfordern, unterzog. Ich mutmaße mal, sie wollten nicht, weil sie das gar nicht können. Da ist es natürlich viel leichter, okkulte Nichtsachten zu fertigen, die auf bloßem Meinen, Phantasieren, Mutmaßen, "erinnert sein an" und auf nebulöse Akten verweisen. Wer jemand in die forensische Psychiatrie bringen will, muss liefern: sauber, gründlich, nachvollziehbar. 
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    S15  "Mollath lebt noch immer im Wahn, es finde ein "Vernich- tungsfeldzug" gegen ihn statt, gegen den er sich wehren müsse. Auch der Oberarzt in der Klinik sei daran beteiligt, hat er dem Gutachter Pfäfflin gesagt: Der weigere sich nämlich, das Schwarz- geldkomplott der HypoVereinsbank aufzuklären. Es gibt Menschen, die auch heute noch Angst vor Gustl Mollath haben."
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    KS15 So ein Unsinn. Mollath lebte noch nie im Wahn, allenfalls zeigte er überwertige Ideen, was nicht krankhaft ist, und überschätzte sehr gelegentlich mal seinen Einfluss, übertrieb also. Wer Mollath in seinen Video- oder Radio-Interviews sehen und hören konnte, wird in aller Regel den Eindruck bekommen haben, dass er ein ziemlich vernünftiger, verständiger und angesichts dessen, was ihm angetan wurde, beherrschter und kontrollierter Mensch ist. Einen interessanten Eindruck vermittelt auch sein Auftritt am 16.3.2003 in der Lorenzkirche (youtube). 
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    Tagesspiegel (Welt) Artikel 15.12.12  "Verschwörungstheorien Gustl Mollath: Der falsche Held von Patrick Guyton
    Mit der Wahrheit Verwirrung stiften. Gustl Mollath (Bild).
    "Gustl Mollaths Unterstützer verbreiten unglaubwürdige Verschwörungstheorien und falsche Behauptungen. Dadurch schaden sie ihrem fragwürdigen Helden. Und sie stiften Verwirrung, wenn es darum geht, Wahres und Unwahres zu unterscheiden."
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    Tagesspiegel Artikel Kommentar
    TS01  "„Wenn diese Strukturen einmal ganz aufgedeckt werden“, raunt der Mann am Telefon, „wenn aufgedeckt ist, wer da alles seine Finger im Spiel hat – dann wird das der größte Skandal der Bundesrepublik sein.“ Das sagt einer, der im Unterstützerkreis für den Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath aktiv ist. Ein anderes Mitglied sei dabei, „die kompletten Hintergründe“ aufzuarbeiten. „Und der wird liefern, das verspreche ich Ihnen.“ Geliefert hat er bisher nichts."
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    KTS01 Es ist nicht die Aufgabe eines Unterstützerkreises, die Steuerhinterziehungen nachzuweisen, sondern das ist die Aufgabe der Steuerfahndung - die allerdings, wenn sie zu erfolgreich wird, Gefahr laufen kann, psychiatrisiert zu werden, wie der hessische Steuerfahnderskandal beweist, der Ermittlungsbehörden, der Kripo und der Staatsanwaltschaften. Leider sieht es so, als sei die deutsche Justiz ganz groß darin, Kleinstvergehen (ein altes Brötchen mitgehen lassen) aufzudecken, während man sie bei den wirklichen Finanzbanditen im großen Stil zum Jagen tragen müsste, wenn sie sich denn ließen (> Unrecht im Namen des Rechts). 
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    TS02 "Viele Unterstützer verbreiten Verschwörungstheorien, setzen pauschal die deutsche Justiz und die Psychiatrie herab, stellen Behauptungen auf, die sie nicht belegen können. Sie erwecken den Eindruck, als müsse man an einen gemeingefährlichen, von Wahnvorstellungen beherrschten Zwangseingewiesenen mehr glauben als an die Justiz."
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    KTS02 Ich kann jede meiner Behauptungen über die 200-300 Fehler, die in den psychiatrischen Gutachten und Stellungnahmen belegen und habe einige sehr wichtige auch schon belegt, wie aus zahlreichen meiner Seiten und speziell auch dieser hervorgeht: Fehler (wichtigste Gutachtenkritik), Manipulative Textmontage im Bayreuther Gutachten vom 25.7.2005 über Gustl F. Mollath, Potentielle Fehler, Explorationsfehler (mit Belegen im Fall Mollath). 
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    TS03 "Auf diese Weise schaden sie ihrem Helden. Vor allem aber wird es immer schwieriger, zu unterscheiden, was an der Kritik an der Justiz berechtigt ist und was nicht. Medien, die den Fall bisher wenig beachtet hatten, nehmen nun die fragwürdigen Einlassungen von Unterstützern zum Anlass, in den Fall einzusteigen."__
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    KTS03 Gustl F. Mollath ist für die meisten Unterstützer in erster Linie ein Opfer, möglicherweise auch eines Komplotts (> Hypothese). Dass vielen MedienvertreterInnen elementarste Kenntnisse hinsichtlich wissenschaftlicher forensischer Gutachten fehlen, zeigt sich auf dieser Seite besonders drastisch. Die gustl-for-help Seite hat jedenfalls ein Dokumentationsniveau, dass man sich nur wundern kann, warum sich Patrick Guyton für den Tagesspiegel hier nicht gründlich informiert.
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    TS04  "Der ganze Fall ist für die Öffentlichkeit deshalb so elektrisierend, weil sich hier Wahnsinn und Wahrheit in einer Weise vermengen, in der alles durcheinandergerät." 
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    KTS04  Die Wahndiagnose ist aus der Luft gegriffen und wissenschaftlich nicht nachgewiesen, im übrigen rechtswidrig zustande gekommen (> Fehler). Ja, das ist vor allem einem Journaille-Stil zu verdanken, wie er sich teilweise nun in Zeit-Online, Spiegel-Online und Tagesspiegel darstellt: manipulativ und tendenziös, wie ich es von den dreien nicht für möglich gehalten hätte und im übrigen vor Unkenntnis geradezu strotzend, was z.B. die Kenntnis der Mindestanforderungen an forensisch-psychiatrische Gutachten betrifft.
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    TS05 "Um so wichtiger ist es, die Fakten festzuhalten."
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    KTS05  Ja, dazu gehört auch, dass "Gut"achten, die gar keine sind, nur so firmieren und ihre nicht hinnehmbaren Kardinalfehler, auf den Prüfstand kommen und die Machenschaften der "crème de la crème (> BVerfG 2001, zu gutachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration, zu gutachten ohne lückenlose Begründung für Verfassung und Befinden zu den Tatzeiten, wie es die §§ 20, 21 StGB erfordern) öffentlich gemacht werden.
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    TS06 "In welche Schieflage, in wie viel Polemik, Beleidigung und Verschwörungstheorie das Thema abgeglitten ist, zeigt die überbordende Diskussion in Internet-Foren. Was Zeitungen wie der Tagesspiegel weiterhin schützen – etwa den heutigen Namen von Mollaths Ex-Frau, ihre derzeitige Tätigkeit, die Namen der angegriffenen Psychiatrie-Gutachter oder des Vorsitzenden Richters in der umstrittenen Verhandlung 2006 – all das verbreitete sich im Internet innerhalb von Stunden und wird seither mit dementsprechender Häme kommentiert." KTS06 Diese Kritik kann ich nachvollziehen und mich ihr anschließen. Ich selbst habe erst begonnen, die Namen der Gutachter zu nennen, als sie von den Medien oder etwa von Frau Dr. Merk schon breit getreten wurden. Richter haben Namen, sie sprechen Recht "im Namen des Volkes", von daher sollten sie auch namentlich für ihre Beschlüsse und Urteile gerade stehen. 
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    TS07 "Viele kruden Theorien der Unterstützer werden verbreitet: etwa jene, dass Frau Mollath das ärztliche Attest, welches ihre Verletzungen nach dem Gewaltausbruch belegt, gefälscht haben könnte. Oder es wird spekuliert, um welche „allgemein bekannte Persönlichkeit“ es sich handeln könnte, die viel Geld in die Schweiz verfrachtet haben soll.
    Fast scheint es so zu sein, dass es einem an Wahnvorstellungen leidenden Mann gelungen ist, die Wahrheit zu benutzen, um größtmöglichen Schaden und Verwirrung anzurichten."
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    KTS07  Nun, durch die Recherche des Spiegels ist die Sache mit dem ärztlichen Attest ja noch dubioser geworden als sie ohnehin schon war. Das alles spricht nicht gegen Mollath, sondern, wenn auch in keinem ausschlaggebenden Detail, für ihn. Wenn Sie nur einen Hauch von forensischem Verstand hätten, würden Sie wissen, dass ein Arzt niemals belegen kann, von wem die Wunden, die ein Opfer zeigt, sind. Das ist ein typischer ÄrztInnenfehler, der gerade bei streitigen Auseinandersetzung (besonders im Familienbereich), immer wieder vorkommt. 
    Vermutlich geht es hier nicht nur um eine einzige prominente Persönlichkeit. Steuerhinterziehung und das Finanzamt bescheißen, ist nicht nur ein Volkssport, sondern vor allem eine Spezialität der Reichen und Superreichen.
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    "Ein zu Unrecht geneigter Kaiser sagt zornig und hochmütig zu einem seiner Beamten: Verschwinde, für mich bist du nicht länger Beamter. Der Beamte erwidert unerschrocken: Und für mich bist du nicht mehr Kaiser. 
    Matthäus von Paris (~1199 - ~1259)
    Gustl F. Mollath am 22.4.2004 im Landgericht Nürnberg-Fürth: "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus"



    Nürnberger Nachrichten 18.12.12  Fall Mollath: Im Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht von ULRIKE LÖW
    Forensisch-psychiatrische Gutachter sollen Prognose über künftige Taten erstellen, aber sichere Vorhersagen gibt es nicht
    Wird er es wieder tun? Wird ein Täter rückfällig? Gutachter beurteilen Spuren der Tat, Verletzungen der Opfer, Glaubwürdigkeit der Zeugen. Sie sollen tragfähige Prognosen stellen — aber das sagt sich leicht. Auch im aktuellen Fall Gustl Mollath.
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    Ulrike Löw Artikel NN 18.12.12 Kommentar RS
    NN01  "Nun, am Ende des Jahres, ist es der Fall des vermeintlichen Justiz/Psychiatrieopfers Mollath, der für Empörung sorgt. Diesmal, so der üble Verdacht, sitzt ein Mann zu Unrecht seit Jahren in der Psychiatrie.
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    KNN01 Zu Recht. Es wurden hunderte von Fehlern gemacht, alle zu Ungunsten von Mollath, allein 200-300 von den "Gut"achtern. So ganz grundlos wird ja eine Staatsanwaltschaft, vermutlich der erste Fall in Deutschland, auch kein Wiederaufnahmeverfahren auf den Weg bringen.
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    NN02 "Bei einem weiteren Termin im April 2004 teilte Mollath im Amtsgericht mit, aus dem „Rechtsstaat auszutreten".  KNN02 Das ist richtig und auch sehr verständlich, allerdings nur für die, denen der Zusammenhang nicht vorenthalten wird.
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    NN03 "Weil dieser Eingriff so schwer wiegt, werden die Patienten jedes Jahr begutachtet."
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    KNN03 Und das sollte dann natürlich auch derjenige sein, der für die Unterbringung gesorgt hat, weil von diesem ganz besondere Objektivität und Unbefangenheit zu erwarten ist? Offenbar ein Höhepunkt der Wissenschaft und Rechtsstaatlichkeit.
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    NN04 "Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers." KNN04 Donnerwetter, wie richtig, doch diese Erkenntnis hält nur zwei Sätze. Schlimmer noch: im Falle Mollath waren die Gutachter nicht mit der einfachen Kristallkugel unterwegs, sondern mit der besonderen, der unsichtbar-okkulten. Wie sonst könnten sie wissen, ohne zu wissen, gutachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration? 
    NN05 "Untersuchung verweigert
    Auch forensische Psychologen entscheiden „nicht aus dem Bauch heraus", so Lippert, ob ein Straftäter entwicklungsverzögert oder gar strafunfähig ist. Sie stützen sich auf jahrelange klinische Erfahrung und blicken meist auf eine große Zahl von eigenen Untersuchungen zurück. Es gibt Leitlinien, an denen sich zu orientieren ist. Manche Probanden, wie übrigens auch Gustl Mollath, verweigern die Untersuchung. Dann bleiben nur die Akten und die in der Hauptverhandlung aussagenden Zeugen."
    KNN05 Dann hat sich Lippert sich wohl ganz besonders auf die Leitlinie 1.13 der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten, Voraussetzung für Unterbringung und Prognosegutachten gestützt: "Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung)" oder 1.18: Überprüfung, ob und in welchem Ausmaß diese Funktionsbeeinträchtigungen bei dem Untersuchten bei Begehung der Tat vorlagen. __
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    NN06 "Gustl Mollath war im September 2004 für die Begutach- tung fünf Wochen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth."
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    KNN06 Das ist nur die halbe Wahrheit. Hier wird verschwiegen, dass eine solche Einweisung seit 2001 verfassungswidrig ist, was die gesamte Zunft der crème de la crème Gutachter seit nunmehr 11 Jahren systematisch verschweigt. Und die Presse macht mit.
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    NN07 "Um die Gesellschaft  künftig  vor  ihnen  zu  schützen, werden sie nicht jahrelang  ins Gefängnis gesteckt, sondern von  Ärzten behandelt." 
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    KNN07 Gustl F. Mollath wird, obwohl die alljährlichen Stellung- nahmen falsch suggestiv die Überschrift "Behandlungsverlauf" ausweisen, seit fast 7 Jahren nicht behandelt, sondern in einer folterähnlichen Beugehaft verwahrt, bis er widerruft: Ja, ich habe einen Wahn. Das geht aber auch nicht, weil Wahn ja keine Krankheitseinsicht kennt. Dann müsste man ihn weiter dort verwahren, weil er lügt, nämlich einen Wahn einräumt, den er gar nicht hat, aber doch auch wieder haben muss. Die Gutachter irren nicht. Sie bleiben durch Logik und Erfahrung unkorrigierbar bei ihrer Wahndiagnose - und das nennt man? Wahn, richtig. 
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    NN08  "Übrigens schloss das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht aus, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab:  „Wahnhaft ist, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbeziehe." KNN08 Aha. Das (falsche) Zitat ist ja sehr erhellend. Wahnhaft ist also nicht das vorhandene Wahnsystem, sondern erst die Einbeziehung weiterer Personen in eben dieses? Es liegt zwar schon ein Wahnsystem vor, das aber nicht zählt, und erst durch die  Einbeziehung weiterer Personen, zu einem Wahn wird. Alles klar?
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    Leserbrief NN 18.12.12 zu Fall Mollath: Im Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht, abgedruckt am 22.12.2012
    Sie weisen auf „Leitlinien“ hin. Die gibt es, aber die vier strafrechtlichen Gutachter haben sämtlich gegen die Mindestanforderungen verstoßen. Sie alle mögen bestenfalls wissen, was ein wissenschaftliches Gutachten ist. Vorgelegt wurde keines. Völlig falsch ist die Behauptung von Frau Löw, dass, verweigert ein Proband die Untersuchung, dann eben nach Aktenlage oder sonst wie entschieden werden müsse. Das einzig korrekte Verhalten, wenn die Informationsbasis nicht ausreicht, wie sich auch aus verschiedenen höchstrichterlichen Urteilen, insbesondere BverfG 2001, zwingend ergibt, ist, den Auftrag als nicht erfüllbar zurückzugeben. Dann wandert der Angeklagte nach einem ordentlich verstandenen in dubio pro reo in den Knast und nicht in die folterähniche Dauerbeugehaft forensische Psychiatrie. Rudolf Sponsel, 91052 Erlangen Stubenlohstr. 20




    Spiegel 51,2012, S. 19: Lakotta: Schizo-Protestbürger

    "Psychiatrie ist vielen suspekt, als ginge es dort zu wie im Film „Einer flog über das Kuckucksnest". ... Der Generalverdacht, Justiz und Psychiatrie brächten mit Husch-husch-Urteilen und -Gutachten mal so eben Bürger für Jahre in die Maßregel, ist nicht nur falsch, er ist schädlich, weil er das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats untergräbt."
     
    Ganz schön plemplem DER SPIEGEL  - Ein Kommentar zum Kommentar "Schizo-Protestbürger"

    Die forensische Psychiatrie, sollte es korrekt heißen. Aber korrekt passt nicht in den Spiegel der Zeit. Nun, richtig an diesem Kommentar ist, dass der Generalverdacht in der Tat das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats untergräbt. Das haben inzwischen offenbar einige erkannt und eine konzertierte Aktion bei einigen Herausgebern und Chefredaktionen gestartet, die vor keiner Lüge, keiner Verleugnung der Realität, keiner Diffamierung oder Manipulation zurückschreckt. Und beweist gerade dadurch, wie Recht die misstrauenden KritikerInnen haben. Die forensische Psychiatrie und der Rechtsstaat, der sie kontrollieren und lenken sollte, versagen an vielen Stellen seit vielen Jahrzehnten. Mit dem Fall Mollath ist das Fass nur übergelaufen. Sie haben es hemmungslos übertrieben, sind sorglos geworden und führen sich auf wie in Gulagsystemen, meinen, sie könnten sich alles leisten - besonders in Hessen und Bayern. Doch damit ist nun Schluss, jetzt wird aufgeräumt, dank vieler zivilcouragierter und anteilnehmender BürgerInnen (Danke). Dagegen stemmen sich im Hintergrund offenbar mächtige Interessengruppen (Hypothesenraum: Richterverbände, forensisch-psychiatrische Hochschulprofessoren, DGPPN, PolitikerInnen, allen voran Dr. Merk und Co.). Entgegen allen journalistischen Grundpflichten werden sachliche Kritiken noch nicht einmal berichtet, sondern gezielt, mit Absicht und Vorsatz, unterdrückt und ignoriert. Nämlich:

    1. Es wird von den Medien unterdrückt, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 verfügt hat, dass Einweisungen zur Beobachtung die Mitwirkungsbereitschaft der ProbandIn voraussetzen. Gustl F. Mollath wurde also verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen.
    2. Es wird von Medien unterdrückt, dass maßgebliche Standardwerke der forensischen Psychiatrie den Verfassungsgerichtsbeschluss aus 2001 unterdrücken, also seit 11 Jahren. 
    3. Es wird von den Medien unterdrückt, dass der BGH 2004 in einem wichtigen Beschluss Diagnosesicherheit bei den Eingangsmerkmalen des § 20 StGB verlangt, also Vermutungen, Möglichkeiten, Unbestimmtheiten (Oder-Verknüpfungen) nicht zulässt.
    4. Es wird von den Medien unterdrückt, dass der BGH bereits 1999 in einem wichtigen Beschluss hypothesenorientiertes Vorgehen bei wissenschaftlichen Gutachten vorschreibt. 
    5. Es wird von den Medien unterdrückt, dass die Gutachten von Dr. Lippert, Dr. Leipziger und Prof. Dr. Kröber die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Unterbringung, Gefährlichkeit und Prognose) nicht erfüllen.
    6. Es wird von den Medien unterdrückt, dass Prof. Dr. Pfäfflin, obwohl er als einziger der strafrechtlichen Gutachter die Möglichkeit hatte, zu den Tatzeiten zu explorieren, dies nicht für erforderlich hielt, um den okkulten Nichtsachten seiner Vorgänger eine empirische Basis zu verschaffen.
    7. Es wird von den Medien unterdrückt, dass Prof. Dr. Pfäfflin mit dem aufwendigen SKID II Verfahren nicht im mindesten auffällige Werte bei Paranoia fand. Der fundamentale Widerspruch zwischen den handfesten operationalen Ergebnissen im SKID II und den Wahndiagnosen davor, wird noch nicht einmal kritisch erörtert. Ebenfalls ein schwerer Verstoß gegen die Mindestanforderungen an Gutachten.
    8. Es wird von den Medien unterdrückt, dass das zwingend erforderliche Befinden zu den Tatzeiten nicht erhoben und lückenlos im Sinne des § 20 StGB für die Wahndiagnose abgeleitet wurde.
    9. Es wird von den Medien unterdrückt, dass der Schuldfähigkeits- und Unterbringungsgutachter zugleich der Verantwortliche für die meisten jährlichen Stellungnahmen ist, also Unterbringer und Kontrolleur in einer einzigen Person. 
    10. Es wird von den Medien unterdrückt, dass hunderte von Ungereimtheiten und Fehler alle zu Lasten Gustl F. Mollaths gingen, was natürlich eine solide Basis für eine Komplotthypothese abgibt und nichts mit sog. "Verschwörungstheorien" zu tun hat. 
    Es ist richtig, der Generalverdacht ist furchtbar. Das Vertrauen ist in der Tat erschüttert. Aber verleugnen und weglügen ist noch furchtbarer und hilft überhaupt nichts. Die jüngst bekannt geworden Fälle (z.B. Franz Einhell, SZ 14.12.12, S. 3 "Der nackte Wahnsinn Anmerkung 21.2.13] "; Polizeipsychologenpsychiatrisierung in Hessen) begleiten die Welle der Empörung. Und es werden mehr und mehr werden.

    Lakotta manipuliert Telefon-Interview mit Dr. Simmerl
    In Quelle: gustl-for-help 21.12.2012: https://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2. wird ausgeführt: "

    Stellungnahme von Dr. Hans Simmerl / Mainkofen zu den qualitätsjournalistischen Behauptungen von Beate Lakotta im Spiegel-Blog:

    In einem Beitrag im Spielgel-Blog behauptet die Journalistin Beate Lakotta: "Ich habe mit Dr. Simmerl gesprochen. Er bestätigte mir, dass er Mollath sehr wohl für deutlich gestört gehalten habe, und dass er sich, was das betrifft, in vielen Medien nicht korrekt wiedergegeben sieht. Außerdem räumte er ein, dass er für sein Gutachten die Strafakten nicht herangezogen hat. Musste er ja auch für ein Betreuungsgutachten nicht. Aber ein vollständiges Bild wird er sich so kaum erworben haben können."

    Hierzu nimmt Dr. Simmerl wie folgt Stellung:
    "Richtig ist, dass ich kurz mit Frau Lakotta gesprochen habe.
    Richtig ist ebenfalls, dass ich die Formulierung, ich hätte Herrn Mollath als "normal" bezeichnet, zurückgewiesen habe. Dies entspricht schon gar nicht meinem Vokabular - ausserdem, wer ist denn schon "normal" und wer legt das fest? [s. Ergebnisse des Gutachtens Dr. Simmerl bei Dr. Rudolf Sponsel]
    Richtig ist ausserdem, dass ich in meinem Gutachten - das Frau Lakotta bekannt war - mit gewisser Einschränkung eine psychiatrische Diagnose gestellt habe.
    Meine Aussage - auch in anderen Medien - ging immer in die Richtung, dass ich bei meiner Untersuchung mit Sicherheit keine psychotische Symptomatik und nach meiner Einschätzung auch keinen aktuellen Wahn (9/2007) feststellen konnte.
    Weitere Aussagen zur Gefährlichkeit, Schuldfähigkeit etc. habe ich nie getroffen.
    Die Strafakten standen mir für ein Betreuungsgutachten nicht zur Verfügung, so dass ich sie auch gar nicht hätte einbeziehen können.
    Vielleicht bin ich dadurch aber auch unvoreingenommener an die "Sache" herangegangen, was nicht immer ein Nachteil sein muss.
    Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen und schöne Feiertage,
    Dr. H. Simmerl"
     
    Eine Anmerkung zu Lakottas manipulativen Blog-Eintrag
    Man sollte Frau Lakotta nicht mehr viel Aufmerksamkeit widmen seit klar geworden ist, dass sie von forensischer Psychiatrie gar nichts versteht und überdies einen manipulativen Journaille-Stil pflegt. Sie maßt sich zwar an, psychiatrische Gutachten zu bewerten, hat aber nicht die geringste Ahnung, so dass sie inzwischen bei mir zu einer Kandidatin für journalistische Hochstapelei (Bereich Forensik) anvancierte. Ich werde über die Feiertage einen entsprechenden Bereich auf der zuständigen Hochstaplerseite ("Medien") einrichten.



    Nürnberger Nachrichten 21.12.2012: Ulrike Löw Mollath nimmt kostenfreie Hilfe von Strafverteidiger an.
     
    Ulrike Löw nicht lernfähig - wiederholt Falschzitat aus dem Urteil vom 26.8.2006

    "Fest steht, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht ausschloss, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab. „Wahnhaft ist", so heißt es im Urteil, „dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbezieht." 

    Wiederholungen eines Falsch-Zitates im doppelten Sinne machen es nicht richtiger. Wahnhaft ist also nicht das vorhandene Wahnsystem (!), sondern erst die Einbeziehung weiterer Personen in eben dieses? Es liegt zwar schon ein Wahnsystem vor - ja, wo kommt das denn her? - , das aber aus unerfindlichen Gründen nicht zählt, und erst durch die  Einbeziehung weiterer Personen, zu einem Wahn wird. Alles klar? Sollte man da nicht besser die Hypothese prüfen, ob diese Wahndiagnostik nicht selber wahnhaft ist?
     



    Analyse und Kommentar zu Ulrike Löws Was tun mit wirren Angaben ? (NN 29.12.12)
    Der Artikel liest sich, als hätte ihn die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth verfasst. Ist das wohl die neue Rolle der Nürnberger Nachrichten nach Intervention von oben? Aus propagandapsychologischer Sicht ist eine Analyse reizvoll. Die Titelsuggestion ist deutlich: Mollath hat "wirre" Angaben gemacht. Das stimmt zwar nicht, aber selbst wenn er "wirre" Angaben gemacht hätte, wäre es die Pflicht der Staatsanwaltschaft gewesen, die angeblich "wirren" Angaben zu "entwirren". Dass die Angaben nicht "wirr", sondern sehr fundiert waren, ergibt sich schon allein daraus, dass die Hypovereinsbank mit den Daten so viel anfangen konnte, dass sie sie am Ende in ihrem Prüfbericht weitgehend bestätigte.
     
    NN2912-01: "Erfahren sie von einer Straftat, sind die Behörden zu Ermittlungen verpflichtet." KNN2912-01: Bereits der erste Satz ist falsch, weil Behörden allenfalls von zunächst mutmaßlichen Straftaten erfahren. _
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    NN2912-02: "Doch warum unternahm die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nichts, als Gustl Mollath einen Schwarzgeld- skandal anzeigte? ... Wieso packte die Staatsanwaltschaft die „illegalen Geschäfte um 400 Milliarden Franken!“ nicht an?"
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    KNN2912-02: Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage. Die Staatsanwaltschaften musste man, wenn es um Steuerhinterziehung der Reichen, Großen und Banken ging, zum Jagen tragen. Das hat sich erst in diesem Jahr deutlicher verändert (Razzien bei der Hypovereins- und bei der Deutschen Bank). StaatsanwältInnen und RichterInnen sind sehr mutig und korrekt, wenn es darum geht, die Entwendung eines Brötchens oder den Diebstahl einer Zahnpasta zu ahnden. Sie sind regelmäßig und fast immer sehr einäugig und ausgesprochen milde (Beispiel Zumwinkel), wenn es um Reiche, Große, Banken und das Finanzsystem geht, das inzwischen ganze Staaten und Völker angreift und bedroht. > Unrecht im Namen des Rechts. > Finanzkrise Doku.
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    NN2912-03: "Die Gesetzeslage ist eindeutig: Das sogenannte Legalitätsprinzip verpflichtet Polizei und Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie als Strafverfolgungs- behörde von einer Straftat erfährt. Unser Rechtssystem spricht vom Anfangsverdacht."
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    KNN2912-03: Wiederholung von Fehlern scheint eine Spezialität von Ulrike Löw zu sein. Die Gesetzeslage ist alles andere als eindeutig und beim "Anfangsverdacht"  der Auslegung unterworfen, obwohl es den Grundsatz  „In dubio pro duriore“ (im Zweifel für das Härtere) gibt > Legalitätsprinzip. Die kritische Stelle ist da, wo der juristische Befund "Anfangsverdacht" eine positive oder negative Wertung erfährt._
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    NN2912-04: "Wer Mollaths Anzeigen liest, muss sich durch ein Gewimmel von unvollständigen Sätzen und wirren Ausführungen kämpfen, willkürlich sind besonders groß geschriebene Sätze eingestreut. In einer „Zeugen- und Täterliste“ führt er seitenweise Namen auf, doch wer Täter und wer nur Zeuge möglicher Straftaten sein soll, wird aus diesem Schreiben, es liegt der Redaktion vor, nicht klar."
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    KNN2912-04: Die Wirr-Hypothesen und wie sie in den Köpfen von JournalistInnen entstehen können, sind hier abgehandelt. Besonders groß geschriebene Sätze findet man in jeder Zeitung und auf jedem Flugblatt. Hätte man jemals Klarheit gewollt, so hätte man Gustl F. Mollath vorladen und speziell vernehmen müs- sen und bei der Hypovereinsbank vorstellig werden müssen. Es scheint aber, dass aufgrund von Vorurteilen, Befangenheiten oder Amigoseilschaften von vornherein keinerlei ernsthafte Absicht auf eine solide Prüfung bestand. Man wollte keinen "Anfangsver- dacht" und daher hatte man keinen. So einfach ist das. 
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    NN2912-05: "Wäre die Behörde, trotz der wirren Angaben Mollaths, des arbeitsrechtlichen Verfahrens seiner Frau, nicht dennoch verpflichtet gewesen, wenigstens stichprobenartig zu ermitteln?" KNN2912-05: Die Wirr-Hypothesen und wie sie in den Köpfen von JournalistInnen entstehen können, sind hier abgehandelt. Die arbeitsrechtliche Seite hat mir der strafrechtlichen gar nichts zu tun._
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    NN2912-06: "Nur aufgrund von pauschalen Vorwürfen nicht, so Gabriels-Gorsolke, die Sprecherin leitet selbst eine Wirtschafts- abteilung der Staatsanwaltschaft."
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    KNN2912-06: Die Vorwürfe sind ja nicht pauschal, sondern teilweise sehr konkret. Die Wertung "Nur aufgrund von pauschalen Vorwürfen"  zeigt, damaliges Fehlverhalten aufgrund von Vorurteilen, Befangenheit oder Seilschafteninteressen soll im Nachhinein gerechtfertigt werden. _
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    NN2912-07: "Dazu kommt: Gustl Mollath schickte seine Anzeigen nicht nur an diverse Staatsanwälte quer durch die Republik, sondern auch an die Steuerfahndung: Laut Abgabenordnung sind es die Zollfahndung und die Beamten der Steuerfahndung, die in Strafverfahren wegen Steuerstraftaten ermitteln. Auch dort reichte es nicht für einen Anfangsverdacht." KNN2912-07: Es reicht immer dann nicht für einen "Anfangsverdacht", wenn man - nach seinem Ermessen - keinen haben will. Die Hypothese, dass man unisono Vorurteilen, Befangenheiten oder Seilschaftsinteressen aufsaß, hat einiges für sich, zumal ja offenbar frühzeitig rechtswidrig telefoniert wurde. Wie oft wird das im bundesdeutschen Rechtsstaat vorkommen?_
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    NN2912-08: "Gustl Mollath wollte es nicht akzeptieren, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Er wandte sich im ersten Halbjahr 2004 an den Petitionsausschuss des Landtages, doch seine Beschwerde wurde nicht angenommen. Auch hier gilt: Acht Jahre später, nach dem öffentlichen Druck, und mitten im Wahlkampf, interessieren sich einige Politiker plötzlich vehement für den Fall."
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    KNN2912-08: Das spricht eben für den lauteren und starken, ja unbeugsamen Charakter Gustl F. Mollaths, der inzwischen auf der ganzen Linie bestätigt wurde. Hunderte von Fehlern - alle zu seinen Ungunsten sprechen eher für eine Seilschafts- oder Komplotthypothese als für den an den Haaren herbeigezogenen "Wahn" der bemühten forensisch-psychiatrischen Schlecht- achterindustrie. Jeder mit gesundem Menschenverstand sieht das. 
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    Kommentar zu Prof. Nedopil in den NN 2.1.13 zur Möglichkeit einer Begutachtung nach Aktenlage
    Michael Kasperowitsch führte für die Nürnberger Nachrichten ein Interview mit Prof. Nedopil, das am 2.1.2013, S. 18 in den NN abgedruckt wurde: "Gutachter liegen mit ihren Prognosen meist daneben". Übrigens deutlich mehr als die im Interview mitgeteilten 60%. Nach Nedopils Angaben an verschiedenen Stellen sind es rund 85% falsch positive Prognosen, weshalb man das forensisch-psychiatrische Prognoseunwesen mit gruppenstatistischen Risikowerten auch auflösen und stattdessen lieber Nedopils richtigen Grundansatz (aber konsequent dann) folgen sollte.
     
    NN2.1.: "Gustl Mollath gehört zu denjenigen, die jede Behandlung in der Psychiatrie ablehnen. Ist es möglich, ein Gutachten nach Aktenlage anzufertigen?
    Nedopil: Das muss  gehen, auch wenn es nicht optimal oder wün-
    schenswert ist. Wäre das nämlich nicht möglich, dann würden Gerichte zum Spielball von Angeklagten. Wenn ein Betroffener selbst festlegen könnte, von wem er sich begutachten lässt, wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Wenn zu mir jemand sagt: Von Ihnen lasse ich mich nicht begutachten; dann antworte ich ihm, dass ich nach Aktenlage vorgehen werde, und dann können Sie Ihre Karten, die Sie vielleicht noch in der Hand haben, nicht ins Spiel bringen."
    Warum sollte das gehen müssen? Es ist nicht die Aufgabe der Sachverständigen, den Gerichten, Gesetzgebern und Recht die Probleme abzunehmen, die ihre problematischen, unrealistischen bis manchmal unsinnigen Rechtskonstruktionen schaffen. Nedopil macht sich hier zum Anwalt der Gerichte, des Gesetzes und des Rechts. 
    Und selbstverständlich müsste vorab geklärt werden, ob eine angemessene Vertrauensbasis - die allerdings für die meisten forensischen Psychiater ein Fremdwort ist, wie die wichtigen Standardwerke beweisen - zustande kommt. Menschen dürfen nicht zum bloßen Objekt von Erkenntnisinteressen gemacht werden und erst recht nicht, wenn die Informations- und Datenbasis in aller Regel nicht ausreichend ist.  ?_
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    Kommentar zur Begutachtung überhaupt und nach Aktenlage im Besonderen
     
    Eine psychopathologische Begutachtung ohne das Einverständnis des Betroffenen verstößt meiner Meinung nach gegen die Menschenwürde (Art 1 GG). Umso mehr, wenn ein nötigender und erpresserischer Wink mit dem Zaunpfahl erfolgt, wenn man nicht mitmache, könne man eben seine "Argumente" nicht einbringen und geltend machen (Nedopil NN S. 18, 2.1.2013. Auf jeden Fall aber wird gegen wichtige Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits- (Boetticher et al. 2005: 1.13; 1.17, 1.18, 1.21) oder Prognosegutachten (Boetticher et al. 2006: II.1.1 bis 1.6) und Standardlehrbücher und Kommentare zur psychiatrischen Untersuchung (Explorationserfordernisse, z.B. Lehrmeinungen hier von 1881 - aktuell) verstoßen. Zudem ergibt sich aus der Sache selbst, dass man nur begründet und nachvollziehbar gutachten kann, wenn entsprechende Informationen und Daten zuverlässig und gültig zu den Beweisfragen vorliegen. Und die allgemeine Lebenserfahrung, ebenso wie der gesunde Menschenverstand besagen: worüber man nichts weiß, darüber kann man auch nichts sagen und natürlich erst recht nicht gutachten - es sei denn, man ist Para-Psychopathologe mit okkulten Wissensquellen wie die Mollath-"Gut"achter Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Kröber und anscheinend auch Prof. Nedopil. 



    Wenige Stunden vor der Anhörung äußert sich Petra Maske im Nordbayern Kurier (11.6.13)
    Strategie und Taktik sind sehr durchsichtig. Öffentlichkeit, Untersuchungsausschuss und Gustl F. Mollath sollen wohl verwirrt und gestört werden und auch keine Zeit haben, sich auf die teils extremen Vorwürfe einzustellen. Vielleicht möchte sich Petra Maske aber auch um eine Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss bewerben.
        Die finanziellen Probleme und Verhältnisse sind nicht neu und von Gustl F. Mollath in seiner Verteidigungsschrift "Was mich prägte" auch eingeräumt, wenngleich natürlich nicht in dieser extremen und einseitigen Zuspitzung, wie im Nordbayernkurier dargelegt.  Joachim Braun sagt im "Standpunkt":
     
      "Unsere Recherchen in Mollaths früherem Umfeld, die Gespräche mit dessen Ex-Frau, stellen nur einen Teil der Wahrheit dar, aber einen, der bisher verschwiegen wurde."


    Woher weiß Joachim Braun, dass es sich um "einen Teil der Wahrheit" handelt? Bislang ist das nur eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt zu prüfen ist und keineswegs klar ist oder gar schon feststeht. Die Unglaubwürdigkeit der Zeugin ist ja immerhin ein Wiederaufnahmegrund. Warum sollte sie auf einmal, wenige Stunden vor Mollaths Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Landtags, glaubwürdig sein?

        Weit unter der Gürtellinie ist die Passage:
    "Und sie bestätigt das Gerücht, Mollath habe 'schon seine Mutter geschlagen':  'das ist richtig.'"
        Hier wird also ein Gerücht bestätigt.



    Ulrike Löw von den Nürnberger Nachrichten lernt es nicht mehr (20.12.13, S. 14)
    Obwohl bei dieser Journalistin Hopfen & Malz verloren scheint - sie kann oder mag offenbar nicht fair und korrekt - berichten, muss ihren wesentlichen öffentlichen Falschbehauptungen trotzdem widersprochen werden, wenn sie z.B. schreibt (fett-kursiv RS):
     
      "Doch da der damalige Gutachter aber auch nicht ausschloss, dass von Mollath auch künftig gefährliche Straftaten zu erwarten seien, kam Mollath in die Psychiatrie. Weil er während des Verfahrens damals stetig immer mehr Menschen unterstellte, in einen Schwarzgeld-Skandal verwickelt zu sein, beschrieb der Psychiater ein „Wahnsystem"."


    Mehr zu Dr. Leipziger Progredienz-Kapriolen ("Sprung-Befund") hier. Offensichtlich sind die Falschbehauptungen von Frau Löw unkorrigierbar, wie bei Dr. Leipziger und Prof. Kröber. Damit sind diese Progredienzüberzeugungen selbst ein guter Kandidat für ein Wahnsystem.

    Tatsache ist, es gab überhaupt nur einen, der von Mollath "einbezogen" wurde, das war Dr. W. vom BZK Erlangen und der erklärte sich selbst für befangen. Dass das Bankster-System in Deutschland seit Jahrzehnten systematisch Beihilfe oder gar Anstiftung zum Steuerbetrug "leistet", dürfte seit Ausbruch dem Finanzkrise - dokumentiert vom 8.2.2007 bis dato nunmehr im 28. Quartal - doch auch einer Journalistin der Nürnberger Nachrichten allmählich dämmern.

    Angemerkt sei an dieser Stelle noch einmal: Eine angebliche "Wissenschaft", die nach über hundert Jahren, immer noch nicht in der Lage ist, "Wahn" oder "Progredienz" klar und eindeutig zu definieren, hat vor Gericht nichts verloren. Sie ist verloren -  obwohl zertifiziert, woran man sieht, dass Zertifikate nichts bringen.



    Strategische Phantasien eines politischen Psychologen

    Plan D   OLG Nürnberg lässt Wiederaufnahme zu - Mollath ist frei (06.08.13)
    Die Nachricht erreichte mich gegen Mittag und sorgte für große Freude, Erleichterung, Genugtuung nach - für mich - 19monatigem Kampf für dieses erste große Etappenziel: (Vorläufige) Freiheit durch Wiederaufnahme und die Chance auf einen fairen und gerechten Prozeß für Gustl F. Mollath.
    Das OLG Nürnberg hat meinen Plan C widerlegt.  Die Nürnberger Justiz  hat es verbockt. Die Nürnberger Justiz hat es nun gerichtet und damit die letzte Chance genutzt, der ramponierten Ruf seiner Justiz wieder ein wenig in eine positive Spur zu bringen.
        Was hier geschehen war, kann man nur als ungeheuerlich bezeichnen. Hunderte von Fehlern, alle zu Lasten Gustl F. Mollaths. Das lässt sich mit "Schlamperei", "handwerklichen Fehlern", Nachlässigkeiten oder Alltagswidrigkeiten in der Justizbürokratie (fehlende Schreibmaschine!) nicht mehr erklären. Hier wurde Recht gebrochen, gebeugt, verbogen, verdreht und sophistisch-rabulistisch auf den Kopf gestellt, wie es schlimmer kaum vorstellbar ist und wie man es hauptsächlich aus totalitären Staaten kennt. Genauso schlimm und schrecklich hat sich die forensische Psychiatrie aufgeführt. Solche "Gutachten" (> Meinungsachten) sind Verbrechen gegen die Wissenschaft, scham- und hemmungslose Verstöße gegen die Berufsethik, wie auch gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde. Was sich hier für ein Dünnbrettbohrer-, Murkser- und Pfuschertum seit Jahrzehnten entwickelt und eingenistet hat, das geht längst nicht mehr auf die sprichwörtliche Kuhhaut, hier reicht nicht einmal eine Elefantenherde. Dieser Saustall bedarf der ebenso grundlegenden wie nachhaltigen Ausmistung. Denn es gibt viele Mollaths und die forensische Praxis im Maßregelvollzug, in der Betreuung und bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zeigt viele und zum Teil unerträgliche Missstände.
        Noch ein persönliches Wort: Lieber Herr Mollath, wir freuen uns sehr, dass Sie nun wieder Freiheit atmen dürfen. Wenn Sie uns brauchen, denken Sie an die Liste, die Ihnen Edith Dörner mitgebracht hat und machen Sie Gebrauch davon, wenn Ihnen danach ist.
        Nach den ersten Feiern geht der Kampf natürlich weiter. Die Ziele sind: Freispruch, Rehabilitation, Entschädigung und Bestrafung der Verantwortlichen. Das System sollte nicht unterschätzt werden. Mit welcher Chuzpe die Justiz vorgeht, kann man daran ersehen dass der bestrafte Falschgutachter im Fall der vier inzwischen rehabilitierten vier hessischen Steuerfahnder weiterhin mit Aufträgen aus der hessischen Justiz bedient wird.
        Zum (vorläufigen) Abschluss: Danke an all die vielen UnterstützerInnen-Kreise - besonders den originär ersten von Gerhard Dörner nach Gustls Hilferuf aus Straubing - und die unterstützenden Medien (Report Mainz,  Michael Kasperowitsch von den Nürnberger Nachrichten, Süddeutsche Zeitung), die hervorragenden Blogs (Wolff, Beck, Delegibus, Opablog, Ein Buch lesen, u.v.a.) an die RechtsanwältInnen, besonders natürlich an Dr. h.c. Strate.

    Strategie nach Wiederaufnahmeentscheidung - Plan C  (Kurze Erklärung vom 24.7.13)
    Am 24.7.2013 wurden vom Landgericht Regensburg beide Wiederaufnahmeanträge abgelehnt (Presserklärung, PDF-Beschluss). Das Gericht dokumentiert damit, dass die Mollathjustiz aus dem Rechtsstaat ganz unverblümt und offen ausgestiegen ist. Das ist aber auch das Gute am Schlechten, weil der Beschluss aller Welt überdeutlich und nachhaltig vorführt, wie es um die bayerische Mollathjustiz bestellt ist. Bereits im Plan B wurde nach der absurden Augsburger Einstellungsverfügung drastisch dokumentiert, dass wir es mit - geradezu wahnhaftem - hochgradigem Starrsinn, Sophistik und Rabulistik zu tun haben.
        Es steht nun fest: Bayern ist kein Rechtsstaat mehr, wenn höhere Interessen der Politik oder der Staatsmacht und Justiz im Spiel sind. Das begann bereits am 24. April 1961 mit der Gutachtenchuzpe im Fall Zimmermann ("Old Schwurhand"), setzte sich mit dem Fall Wiesheu fort und zeigte sich auch mit dem Fall Pfahl (Verbeugung des Richters nach Urteil), Schreiber und Max Strauß (Festplatten verschwinden aus der Asservatenkammer). Dazu gehören auch die extremen Fehlleistungen der bayerischen Polizei, wenn sie ihre Opfer zu psychiatrisieren versucht. Der ehemalige oberste Steuerfahnder in Bayern, Wilhelm Schlötterer, hat die Entrechtlichung, Filz und Korruption in Bayern in seinen Büchern Macht und Machtmissbrauch und, aktuell, Wahn und Willkür beispielhaft dokumentiert.
        Völlig verblendet, verstört und erstarrt. Wie man auf die Idee kommt, dass das OLG Nürnberg, den anstehenden Beschwerden gegen die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge, stattgeben könnte, verstehe ich nicht. So wie (Neo-) Nazis den Holocaust leugnen, die Türken den Todesmarsch der Armenier leugnen, die Serben, USA, Japaner, Chinesen, Israelis, Palästinenser und, und, und ... ihre Verbrechen leugnen,  so wird die bayerische Justiz ihre Rechtsbrüche und Fehlleistungen leugnen. Sie werden dabei bleiben und mit allen Mitteln, seien sie noch so wahnsinnig, ihr falsch-selbstgerechtes Selbstbild verteidigen. Das wissen wir jetzt. Aus Bayern kann keine Lösung kommen. Die bayerische Mollath-Justiz ist verstört, erstarrt und sophistisch-rabulistisch entgleist.
        Wie kann es also weitergehen mit dem Kampf Recht und Freiheit für Gustl F. Mollath? Aus Bayern wird es keine Lösung geben. Es bleibt also das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Begnadigung kommt für Gustl F. Mollath nicht in Frage und erst recht nicht, sich selbst aufgeben, indem er sich den Bedingungen einen wahnsinnigen forensisch-psychiatrischen Meinungsachtersystems unterwirft, in dem hanebüchener Murks und Pfusch, Okkultismus und Parapsychopathologie in hemmungsloser, von den UnterbringungsrichterInnen gedeckten und geförderten Weise, offenbar die Regel sind.
        Der Kampf geht weiter, so lange, bis Gustl F. Mollath Gerechtigkeit, volle Rehabilitation und Entschädigung widerfahren ist.
     



    Neue Überlegungen zur Strategie der bayerischen Mollath-Justiz - Plan B  (20.3.13)
    Plan B lautet kurz und bündig: relativ zu den damaligen Erkenntnissen hat die bayerische Mollath-Justiz alles richtig gemacht.
    Nachdem Plan A, das Kippen der öffentlichen Meinung trotz beachtlicher medialer Assistenz nicht geglückt ist, greift nun evtl. Plan B. Der könnte wie folgt gedacht sein. Nachdem der Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft ausschließlich auf "neuen Tatsachen" beruhen soll, kann eigentlich nichts schief gehen, selbst wenn die neue Hauptverhandlung nach Wiederzulassung zu einem Freispruch Mollaths führen würde, wovon man nicht  voreilig und unkritisch ausgehen sollte, weil wir es bei der Mollath-Justiz möglicherweise mit hochgradig starrsinniger und sophistischer Rabulistik (Rechthaberei um jeden Preis) zu tun haben. Einen überzeugenden Vorgeschmack hat ja bereits die Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwältin geliefert. Die bayerische Mollath-Justiz könnte sich mit dem einfachen Argument aus dem Schneider mogeln: ja, wenn das damals schon bekannt gewesen wäre, dann hätte auch das damalige Verfahren ganz sicher einen anderen Verlauf genommen. Damit hätten sie  - bei den seinerzeit  nicht bekannten falschen Kenntnissen - alles richtig gemacht und die bayerische Mollath-Justiz stünde in ihrem Selbstbild einigermaßen ordentlich da. Dann gibt es aber noch Dr. Strates irgendwie störenden Wiederaufnahmeantrag. Wohin dessen Reise gedacht sein könnte, kann man vielleicht der schon erwähnten Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwältin zu Dr. Strates Anzeige entnehmen.
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    Die neue Strategie des politischen Justizsystems - So könnte der Plan A sein (21.12.12)
    Die Strategie ist einfach zu durchschauen. Unter dem extremen öffentlichen Druck wurde ein Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft - ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte - durch "Anregung" von Ministerpräsident Seehofer über die Justizministerin auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine enorme konzertierte Aktion bei den Herausgebern und Chefredaktionen der Medien gestartet, um die öffentliche Meinung zu kippen. Federführend waren hier ZEIT-ONLINE, SPIEGEL-ONLINE,DER SPIEGEL und DER TAGESSPIEGEL. Es folgten einige andere Blätter. U.a. die Nürnberger Nachrichten [1, 2], wo Kasperowitsch, der den Fall nach der Pressekonferenz Dr. Schlötterer (März 2011) am 7.10 2011 durch einen ganzseitigen Artikel ins Rollen brachte, nun durch die willfährigere Ulrike Löw "abgelöst" wurde.  Die Talkshows werden nun mit der crème de la crème forensischer Psychiater geflutet, um ihre Kompetenz und Humanität unter die Leute zu bringen, Lanz hat bereits subtil begonnen. Gelingt es, die öffentliche Meinung nachhaltig zu kippen, wird sich nach "aller gründlichster, aller sorgfältigster und strengster rechtsstaatlicher Prüfung" herausstellen, dass es mit dem größten Bedauern leider nicht reicht, das Wiederaufnahmeverfahren durch das Gericht zu beschließen. Aber, man weiß natürlich, was man dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit schuldig ist, Mollath darf nicht ewig schmoren, also muss er raus, also braucht es ein neues Gutachten, das nach zahlreichen Windungen, Biegungen, Verkrümmungen erkennen wird, so ganz reiche die "streng wissenschaftliche Basis" nicht mehr, um einen sooo langen Aufenthalt in der Verwahrung (er wurde nie behandelt) zu rechtfertigen. Das geplante Ende vom Lied: na, seht doch, der Rechtsstaat funktioniert. Gell! Und wie - Fei wergli!
     
        "Ja mach nur einen Plan, sei nur ein großes Licht. Und mach dann noch 'nen zweiten Plan. Geh'n tun sie beide nicht." 
    Bertolt Brecht - Das Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens aus der Dreigroschenoper.



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    Wer der forensischen Psychiatrie und ihren RichterInnen einfach so vertraut, 
    sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
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    Literatur (Auswahl) > Medienkritik. > Forensik.



    Links (Auswahl: beachte) > Stellungnahmen.

    Die Ehre der Justiz. Von Olaf Przybilla: https://www.sueddeutsche.de/u5y38r/1138295/Die-Ehre-der-Justiz.html
     



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Übersicht Stichworte:
      Nedopils richtiger Grundansatz *  60% falsch Positive * Aktenlage * Anfangsverdacht * cut-off * Ermittlungen * Ermittlungsverfahren * Fehler * Kohlhaas: Die soziopathisch-wahnhafte Entwicklung * Komplotthypothese zwischen Politik, Geld, Forensischer Schlechtachterindustrie und Justiz *  Konvolut * Legalitätsprinzip * Nedopils richtiger Grundsatz und Inkonsequenz * Para-Psychopathologie * PCL-R * Schuldfähigkeitsprüfungen *  Suggestion * Suggestivität der Medien * Systematische Unterdrückung des BVerfG Urteils  zum Verbot der Einweisung zur Beobachtung bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Probanden * Vertrauen,Vertrauensbasis - Mangelware in der Forensik * Vorermittlungen *  Wahn *
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    Nedopils (2005, S. 195) richtiger Grundansatz und Inkonsequenz  "Um zu wissenschaftlich begründeten individuellen Risikoabschätzungen zu kommen, bedarf es einer wissenschaftlichen Theoriebildung und der Entwicklung von Hypothesen zur Genese der Delinquenz des zu begutachtenden Patienten (Pollock, 1990; Rubin, 1972)." Wenn das allerdings gelingt, braucht man das "allgemeine Wissen über Risikovariablen auch nicht mehr auf "den Einzelfall zu übertragen", weil man ja schon eine individuelle, auf den Einzelfall zugeschnittene Theorie der Genese der Delinquenz hat und weil das ohnehin methodologisch unzulässig ist. Hier ist Nedopil inkonsequent und macht Konzessionen an ein grundsätzlich methodologisch falsches Konzept.
    60% Die falsch Positiven erreichen ihren niedrigsten Wert von 60% bei einem Grenzwert des PCL-R von 28. Im NN-Artikel wird aber die falsche Information transportiert, als sei 60% die allgemein falsche Positivrate. So weist S. 541 (GB) aus : "Die Zahl der fälschlich für so gefährlich gehaltenen Patienten, dass sie forensisch gesichert werden müssen, ist bei Betrachtung derartiger 'juristischer Experimente'  erschreckend hoch. Sie lag in allen Untersuchungen zwischen 84% und 86%." Diese gruppenstatistischen Werte nutzen aber für den Einzelfall nichts, wie Nedopil in seinem Buch (2005, S. 195) ja selbst einräumt: "Wie schon in Kapitel 4.3 dargestellt, kann die individuelle Risikoeinschätzung nicht direkt aus den Daten abgeleitet werden, welche bei Gruppenuntersuchungen gewonnen wurden."
     
    Nedopil, N. & Stadtland, C. (2007) Das Problem der falsch Positiven. Haben wir unsere prognostische Kompetenz seit 1966 verbessert? [GB]  In (541-550): In (541-550): Lösel, Bender, Jehle (2007, Hrsg.) Kriminologie und wissensbasierte Kriminalpolitik. Entwicklungs- und Eva- luationsforschung. Godesberg: Forum. S. 541: "Die Zahl der fälschlich für so gefährlich gehaltenen Patienten, dass sie forensisch gesichert werden müssen, ist bei Betrachtung derartiger 'juristischer Experimente'  erschreckend hoch. Sie lag  in allen Untersuchungen zwischen 84% und 86%." Quelle: GB. oder (2005, 161)
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    cut-off. [Komplement zum ProzentRANG] Allttägliche Bedeutung: größer als. Kritischer Grenzwert, für den z.B. Kennwerte wie falsch positiv berechnet werden. In der Abbildung 2 waren die cut-off Werte 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36. Darüber wurde der Prozentsatz falsch Positiver für den jeweiligen cut-off Wert eingetragen, also: 85% (zu cut-off > 4),  82% (zu cut-off > 8), 77% (zu cut-off > 12), 72% (zu cut-off > 16), 68% (zu cut-off > 20), 67% (zu cut-off > 24), 60% (zu cut-off > 28), 67% (zu cut-off > 32), > 36 blieb unbesetzt. Lesebeispiele: In der Strichprobe mit einem PCL-R Test-Wert von mehr als 28 Punkten sind 60% falsch positiv diagnostiziert, also als rückfällig, obwohl sie es nicht wurden. Mit anderen Worten: wählte man mehr als 28 Rohwertpunkte als kritischen Grenzwert, hätte man immer noch 60% falsche (falsch positiv) Prognosen. Hinzu kommt das gruppenstatistische Problem, dass man im Einzelfall natürlich nicht weiß, zu welchem Teil der Strichprobe der Einzelfall gehört. Der ganze Ansatz ist wissenschaftlicher Unsinn (forensische Para-Psychopathologie oder platte  Kaffeesatzleserei), der allerdings von vielen, insbesondere den RichterInnen meist nicht richtig verstanden wird.
        Nedopil (2005, S.162) teilt mit, dass man in Europa mit einem Punktwert (cut-off) von mehr als 24 oder mehr als "Psychopath" gilt, in den USA erst mit mehr 30 Punkten. An den Daten kann man sehen, dass die allermeisten Täter nach den mitgeteilten cut-offs gar keine "Psychopathen" wären. Wozu das Ganze also?
    An dieser Stelle möchte ich auch auf einen klaren, informativen und kritischen Vortrag zur PCL von Prof. Dr. Henning Ernst Müller hinweisen, den er am 3. Tag der Rechtspsychologie am 17.11.2012 in Bonn gehalten hat: PDF-Download. Auch hier: Müller: „Oberflächlich charmant”, tendenziell gefährlich? - Die Psychopathy-Checklist Revised (PCL-R) von Robert Hare NStZ 2011, 665
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    PCL-R. Nedopil (2005, S. 100) führt sehr widersprüchlich aus: "Mit der Psychopathie-Checkliste hat Robert Hare ein Instrument geschaffen, das diesen Persönlichkeitstyp reliabel identifizieren soll. Wenngleich die Validität des Konstruktes „ Psychopathie" weiterhin umstritten bleibt (Cooke et al., 2004) hat sich die PCL-R als Prognoseinstrument in vielen Untersuchungen bewährt, weil sie einerseits gut operationalisierte Merkmalsdefinitionen hat und somit eine reliable und valide Datenerhebung ermöglicht, zum anderen aber auch einige klinisch relevante Charakteristika beschreibt, welche in der Realität - insbesondere der forensischen Psychiatrie und der Kriminologie - ihre Entsprechungen finden. ..." Im ersten Teil wird die Validität als "umstritten" bewertet, im zweiten Teil wird gesagt, eine reliable und valide Datenerhebung sei damit möglich. S. 103:
    "Tabelle 6-1 : Merkmale in der revidierten Psychopathie-Checkliste (PCL-R)
      1.    Trickreich sprachgewandter Blender mit oberflächlichem Charme
      2.    Erheblich übersteigertes Selbstwertgefühl
      3.    Stimulationsbedürfnis (Erlebnishunger), ständiges Gefühl der Langeweile
      4.    Pathologisches Lügen (Pseudologie)
      5.    Betrügerisch-manipulatives Verhalten
      6.    Mangel an Gewissensbissen oder Schuldbewusstsein
      7.    Oberflächliche Gefühle
      8.    Gefühlskälte, Mangel an Empathie
      9.    Parasitärer Lebensstil
      10.  Unzureichende Verhaltenskontrolle
      11.  Promiskuität
      12.  Frühe Verhaltensauffälligkeiten
      13.  Fehlen von realistischen, langfristigen Zielen
      14.  Impulsivität
      15.  Verantwortungslosigkeit
      16.  Mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen
      17.  Viele kurzzeitige ehe(ähn)liche Beziehungen
      18.  Jugendkriminalität
      19.  Missachtung von Weisungen und Auflagen
      20.  Polytrope Kriminalität"
    ___
    Aktenlage
    Hier gilt die alte Warnung Mephistos, dass die Verwendung eines Wortes, einen scheinbaren Inhalt suggeriert. Was heißt "Akte", Beurteilung nach "Aktenlage"? Eine Akte kann 1000 Seiten enthalten und doch keine einzige brauchbare Information über das Befinden zu speziellen Tatzeiten, die für Schuldfähigkeitsbegutachtungen (§§ 20, 21 StGB) Grundlage und Voraussetzung für die Unterbringung (§ 63 StGB) sind. Akten bezeichnen eine bloße Hülle, die Papier enthalten, auf dem etwas drauf steht. Eine Beurteilung nach "Aktenlage" suggeriert, als ginge das. Im Falle Gustl Mollath ist als Voraussetzung für die Unterbringung wegen Schuldunfähigkeit der entsprechende Nachweis für die 10 Tatzeiten zu erbringen. Das geht  in seinem Fall weder durch verfassungswidrige Beobachtung - nicht selten Jahre später - noch durch einen Blick in die "Akten". Solche Formulierungen verschleiern das Problem und das ist dem massiven Eingriff Einweisung in den Maßregelvollzug in keinster Weise angemessen.
    ___
    Anfangsverdacht [W]
    Pfeiffer/Hannich Karlsruher Kommentar zur StPO 6. Auflage 2008 [in beck-online]
    ___
    Anmerkung 21.2.13 Nachfragen haben ergeben, dass der Fall möglicherweise nicht ganz so einfach liegt und klar scheint, wie der SZ-Artikel nahelegt. Eine ausgewogene Beurteilung erfordert weitere Recherchen.
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    Ermittlungen [W]  > Vorermittlungen.
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    Ermittlungsverfahren  [W] > Vorermittlungen.
    Pfeiffer/Hannich Karlsruher Kommentar zur StPO 6. Auflage 2008 [in beck-online]
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    Fei wergli. Nürnbergerisch, wirklich, bekräftigt durch "fei".
    __
    Fehler. Aufgrund meiner Erfahrungen als forensischer Psychologe (Schwerpunkte: Familien- und vormundschaftsgerichtliche Fragestellungen, Glaubhaftigkeitsbegutachtungen) bot sich an, dass ich mich im Unterstützerkreis speziell um die Gutachten, ihre Analyse und Kritik kümmere. Es liegen rund ein Dutzend Gutachten oder Stellungnahmen vor.
    Ich habe bislang intensiv seit über einem halben Jahr an den potentiellen Fehlern in forensisch-psychiatrischen Gutachten gearbeitet. Bislang habe ich 136 neben 13 Fehlermöglichkeiten bei Richtern nach den forensisch psychologisch-psychopathologischen  Fachveröffentlichungen erfasst.
     
      Wichtigste Gutachtenkritik: > Was sind wissenschaftliche forensische Gutachten?
      Erstens: Die ca. 12 Gutachten und Stellungnahmen erfüllen die wissenschaftlichen Standards in vielfältiger Weise nicht. Nach einer ersten kritischen Schätzung enthalten sie ca. 200 bis 300 Fehler, die Professoren eingeschlossen.
      Zweitens: Insbesondere beruhen die ersten drei Gutachten nicht auf persönlicher Untersuchung, wie es die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Nr. 1.13) verlangen und sind auch noch auf verfassungswidrige Weise (Antwort BVerfG) eingeleitet worden, nämlich die Einweisung zur Beobachtung gegen den erklärten Willen Gustl F. Mollaths und seine Weigerung zur Mitwirkung.
      Drittens: Alle Gutachten verstoßen gegen das vom Bundesgerichtshof 2004 verlangte Gebot der Diagnosensicherheit, indem „vermutet“, dieses oder jenes bei den sog. Eingangsmerkmalen des § 20 StGB für möglich erachtet wird.
      Viertens: Alle Gutachten verstoßen gegen das vom Bundesgerichtshof 1999 erlassene Gebot einer hypothesengeleiteten Untersuchung, d.h. man muss alle Hypothesen von vornherein einbeziehen und darf nicht einseitig in nur eine Richtung ermitteln und forschen. Sämtliche Gutachten entsprechen nicht diesen wissenschaftlichen Minimalerfordernissen, die sich auch ohne akademische Bildung dem gesunden Menschenverstand unmittelbar erschließen.
      Fünftens: Der Ulmer Gutachter, der Gustl F. Mollath als einziger der von der Justiz bestellten Gutachter explorieren durfte und konnte, hat es aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen versäumt, die Grundlagen der Unterbringung, insbesondere die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit zu untersuchen (Eisenberg-1). Ein weiterer mehrfacher Kardinalfehler seines Gutachtens, besteht darin dass er eines der besten Instrumente (SKID II) zur Erfassung psychopathologischer Merkmale, hier in erster Linie der Wahndiagnose, nicht richtig einsetzte. Zitat ( fett-kursiv RS), S. 39: „Allein bei den Antworten auf die Fragen nach Symptomen der zwanghaften Persönlichkeitsstörung fand sich eine gering ausgeprägte, jedoch in Bezug auf die Vergabe der Diagnose deutlich unterschwellige Antworttendenz in Richtung zwanghafter Symptomatik, Züge einer paranoiden oder anderweitigen Persönlichkeitsstörung ließen sich mit diesem Instrument nicht objektivieren.“ Das ist ein ganz offensichtlicher Widerspruch zur Wahndiagnose, der noch nicht einmal kritisch erörtert und geklärt wird, wie es z.B. Eisenberg-2 fordert und ist damit ein schwerer Sachverständigen-Fehler (DarF09, MethF13). Im wesentlichen beruft sich der Ulmer Gutachter auf den Bayreuther und Berliner Gutachter, die alle nicht exploriert haben, statt selbst die Inhalte aus seiner Exploration - die er ja nun teilweise hat und wenn er seine Arbeit richtig gemacht vielleicht auch ganz hätte - abzuleiten.
    ___
    Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit. Es ist sehr wichtig, dass man den grundlegenden Unterschied zwischen Glaubwürdigkeit (Persönlichkeit des Probanden) und Glaubhaftigkeit (Merkmal der Aussagen) streng unterscheidet. AussagepsychologInnen erforschen nicht die GlaubWÜRDIGKEIT einer Persönlichkeit - das ist ein wissenschaftlich veraltet - sondern die GlaubHAFTIGKEIT von Aussagen. Und das, spätestens seit dem BGH-Urteil 1999, hypothesenorientiert. Dies trägt der Lebenserfahrung und dem Wissen Rechnung, dass RichterInnen, StaatsanwältInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, Rechtsanwälte, ... kurz alles was einen gewissen Rang und Status hat genauso lügen können wie alle anderen Menschen und dass Kriminelle, Verwahrloste, Minderbemittelte, Proleten, Huren ...  im Einzelfall natürlich genauso die Wahrheit sagen können. Jede forensische PsychologIn weiß das, in Rechtskreisen, insbesondere bei der Richterschaft scheint hier aber ein gewisser Nachholbedarf zu bestehen. Die Gerichte, selbst eine Inszenierung, fallen viel zu oft auf Theater herein. Damit liegen sie allerdings im Trend. Nicht die Wahrheit zählt, sondern der Schein, hochstapeln ist sozusagen alles, man ist nur, was man scheint.
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    Kohlhaas. Die soziopathisch-wahnhafte Entwicklung des Kohlhaas in der Novelle Kleists (Quelle)
    Kohlhaas wird zunächst als ein äußerst tüchtiger, anständiger, ja vorbildlich tugendhafter Charakter und Mensch geschildert, der auch diesen untadeligen Ruf in seinem gesamten sozialen Lebensraum genießt. Nichts wird in seiner Lebensgeschichte und in seiner Persönlichkeit erkennbar, das den späteren rasenden Mordbrenner und den jede Verhältnismäßigkeit sprengenden Wüterich auch nur andeuten würde. Das ist die eine streng werkorientierte zentrale - und vielleicht sogar revolutionäre - psychopathologische Aussage Kleists und des Kohlhaas-Stückes: Eine soziopathische und verbrecherische Entwicklung kann aus einem völlig untadeligen Charakter und einer seelisch-geistig gesunden Persönlichkeit hervorgehen - durch die Verhältnisse und die Erfahrungen, die er mit ungerechten Verhältnissen macht. Zugleich macht Kleist hiermit deutlich, wie wichtig es ist, dass Recht und Gesetz funktionieren; dass auch die Besten bei gravierender Unrechtserfahrung ausrasten und ins Gegenteil umschlagen können, wenn Recht und Gesetz nicht richtig funktionieren, wie wir es so oft bei revolutionären Entwicklungen erleben, man denke denke nur an den berüchtigten Tugendmörder Robespierre und was die Französische Revolution (auch) angerichtet hat. Eine zweite zentrale Aussage Kleists ist, dass bei tiefgreifender und nachhaltiger Ungerechtigkeitserfahrung eine Rache- und Gewaltentwicklung in Gang gesetzt werden kann, die in ihrer Eigendynamik nicht mehr zu kontrollieren ist, wie man im Nachkriegsdeutschland z.B. an der RAF (Rote Armee Fraktion) auch studieren kann.
        Richtig wäre gewesen, wenn Staat- und Rechtswesen versagen - dann ist Widerstand natürlich elementares Menschenrecht, wenn nicht sogar Pflicht -, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und gegen den Lumpen Wenzel von Tronka und seine Helfer, aber nur gegen diese vorzugehen. Europäisches Recht und Ethik kennen keine Sippenhaft, weder im engeren noch im weiteren Sinne. Unschuldige Frauen, Kinder und nicht verwickelte Bürger zu brandschatzen und zu morden kann niemals legitimiert werden und war in dieser Geschichte auch kein "Kollateralschaden". Kohlhaas war kein Robin Hood und hat sich selbst aus seiner Unrechts-, Verlust- und Schmäherfahrung heraus zum soziopathischen Verbrecher mit wahnhaften Zügen entwickelt:
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    Komplotthypothese zwischen Politik, Geld, Forensischer Schlechtachterindustrie und der Justiz
    Aufgrund der unglaublich vielen Fehler über so lange Zeit und des Auftritts von Justizministerin Frau Dr. Beate Merk hat die Hypothese eines "Komplotts" zwischen Politik, Staatsanwaltschaft, Richter, der forensischen Schlechtachter- und Schwarzgeldindustrie eine realfundierte Basis ("Anfangsverdacht"), so dass der Komplotthypothese nachgegangen werden sollte. Man kann sie nicht einfach als Verschwörungstheorie abtun. Denn dass Hunderte von Fehlern gemacht wurden, die alle zu Ungunsten von Gustl F. Mollath zusammen wirkten, spricht  nicht für ein Werk des Zufalls. Zu viel Falsches passt zu gut zusammen. Hier waren womöglich mächtige Vermögensschiebereien einiger sehr prominenter Persönlichkeiten von Aufdeckung bedroht. Das könnte ein sehr mächtiges Motiv für entsprechende Einflussnahmen gewesen sein. Auch diese Hypothese sollte bei der Wiederaufnahme berücksichtigt werden.
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    Konvolut: [W]: "Ein Konvolut (lat. convolutum „zusammengerollt“) bezeichnet:
    • in der Medizin eine Verwachsung
    • in der Aktenkunde ein Bündel von Schriftstücken oder Drucksachen, siehe Schriftstück
    • im Bibliothekswesen in einem Einband zusammengebundene Druckschriften
    • davon abgeleitet im schulischen oder universitären Lehrbetrieb ein Bündel von schriftlichen Prüfungsleistungen oder auch einen umfangreichen Formularsatz für eine Prüfungsanmeldung
    • eine Gruppe von Gegenständen, die gemeinsam versteigert werden sollen, siehe Auktion
    • ein Medien-Konvolut, die Gesamtheit der Aktivitäten (zum Beispiel klassische Werbung, Kundenzeitschrift, Sponsoring) in sämtlichen Medien."
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    Legalitätsprinzip. [W] "Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat, die kein reines Antragsdelikt ist, erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO) und, sofern der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich macht, auch Anklage zu erheben. Nur bezogen auf die deutsche Polizei ist der Ermessenspielraum zur Anzeigenerstattung auf Null reduziert. Diese ist auch dann zur Anzeigenerstattung verpflichtet, wenn es sich um Antragsdelikte handelt oder der Täter offenkundig schuldunfähig ist. Mit dem Beginn der Ermittlungen wird ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten auf den Weg gebracht. Mit Anklageerhebung wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht wird der Angeschuldigte zum Angeklagten. Das Legalitätsprinzip wird verfassungsrechtlich durch den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vorgegeben.
        Das Legalitätsprinzip wird rechtlich durch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) und durch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens (§ 172 StPO) gestützt. Hier verwehrt der Grundsatz „In dubio pro duriore“ (im Zweifel für das Härtere) der Staatsanwaltschaft, juristische Streitfragen selbst zu entscheiden, und verpflichtet sie, im Zweifel nach der härteren (durior) Auslegung anzuklagen."
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    Para-Psychopathologie. Wortbildung analog Parapsychologie: Forschungsgebiet außersinnliche Wahrnehmung und Fähigkeiten, esoterisch-okkulte Phänomene (> Grenzwissenschaften). Sehr viele forensisch-psychiatrische Gutachten sind nicht wissenschaftlich aufgebaut und fundiert. Sie enthalten oft Lücken und Sprünge (Beispiel) und nicht wenige Antworten auf die Beweisfragen scheinen regelrecht vom Himmel zu fallen. Besonders extrem fällt dies bei "Gut"achten nach "Aktenlage" auf. Nicht wenige forensische PsychiaterInnen halten sich für fähig, ohne persönliche Untersuchung und Exploration, wie es die Mindestanforderungen und der Fachstandard verlangen, sehr schwierige und extrem folgenreiche Antworten zu geben und demonstrieren damit meist eine Störung, die Eugen Bleuler als Verhältnisblödsinn kennzeichnete.
    ___
    Schuldfähigkeitsprüfungen. Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
     
    (1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben. Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
    (2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist. 
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    Suggestion. Hierunter sind Einflußnahmen durch Vorgaben, Erfahrungen, Bemerkungen, Erlebnisse, Lernen, Wissen, Wahrnehmungen u.a.m. zu verstehen. Diese Einflußnahmen können unbewußt und ungewollt erfolgen, wodurch sie mitunter noch wirkungsvoller werden können. Sie können aber auch - selbst unbewußt - gezielt ausgeübt werden. Wir alle unterliegen tagtäglich vielen und unterschiedlichen suggestiven Einflüssen. Es geht also hier nicht um hypnotische oder trance-nutzende Suggestionen, sondern um ganz normale Alltagssuggestionen. Die Lehre von der Suggestion gehört allgemein zur Lehre der Beeinflussung, der Meinungs-, Vorurteils-, Stereotypie- und Einstellungsforschung und betrifft damit nahezu das gesamte Gebiet der Psychologie und ragt auch in die Soziologie und Kulturanthropologie hinein. > Suggestivfragen und Vernehmungsfehler.
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    Suggestivität der Medien. Die einfache Suggestion ist die offene oder verdeckte Behauptung, z.B. "Was tun mit wirren Angaben?". Hier wird z.B. "wirr" als wahr unterstellt. Nachrichten, Berichterstattung und hier die besonders scheinbar objektive sind voller Suggestionen: durch die Auswahl, durch die Aufbereitung (Layout, Titel, Formatierung, Anordnung, Formulierung, Inhalt, Form und Stil).
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    Systematische Unterdrückung des BVerfG Urteils (2001) zum Verbot der Einweisung zur Beobachtung bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Probanden. Dieser wichtige Bundesverfassungsgerichtsbeschluss aus 2001, der Einweisung zur Beobachtung nur dann erlaubt, wenn Mitwirkungsbereitschaft der Probanden gegeben ist, von der crème de la crème der forensischen Psychiatrie ignoriert, und wird in den maßgeblichen Lehrbüchern seit 11 Jahren nicht ausgewiesen (Venzlaff & Förster, Kröber, Dölling, Leygraf, Saß, Nedopil & Müller, ...).
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    Unterbringung gesorgt hat. Dr. Leipziger ist derjenige, der die Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB), Gemeingefährlichkeit und daher die Unterbringung (§ 63 StGB) nach einem verfassungswidrigen Einweisungsbeschluss in seinem Gutachten vom 25.07.2005 veranlasst hat. Zugleich ist er derjenige, der für die meisten alljährlichen Stellungnahmen verantwortlich zeichnet. Durch diese Personalunion ist er sozusagen sein eigener Kontrolleur.
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    Vertrauen, Vertrauensbasis.


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    Vorermittlungen:
    Pfeiffer/Hannich Karlsruher Kommentar zur StPO 6. Auflage 2008 [in beck-online] führen im Abschnitt Vorermittlungen aus: "Ein staatsanwaltschaftliches Vorermittlungsverfahren/Beobachtungsverfahren als gesonderter Verfahrensabschnitt vor dem regulären Ermittlungsverfahren ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. In der Rechtswirklichkeit werden Vorermittlungen von der StA gleichwohl durchgeführt. Das entspricht auch der herrschenden Meinung (BGHSt 38, 227: BayObLGSt 85, 75; LG Offenburg NStZ 1993, 506; KK-Griesbaum § 158 Rn 1 und § 163 Rn 8; Meyer-Goßner § 163 Rn 9; Beulke Rn 111, 113; Hellebrand Die Staatsanwaltschaft Rn 187; Keller/Griesbaum NStZ 1990, 416; Lange, Vorermittlungen S. 38) Da noch kein gesetzliches Ermittlungsverfahren vorliegt, ist der Vorgang in das AR-Register einzutragen (BayOLGSt 1985, 75); nach Bejahung des sog. Anfangsverdachts ist die AR-Sache in eine Ermittlungssache gegen einen Tatverdächtigen (Js-Sache) oder gegen Unbekannt (UJs-Sache) umzutragen (Hellebrand, Die Staatsanwaltschaft, Rn 187; KK-Griesbaum § 158 Rn 1). Die durch das Legalitätsprinzip niedergelegte Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit setzt für die StA mit Vorliegen von „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ ein (§ 152 Abs. 2). Hierdurch wird der Strafanspruch des Staates gesichert. Das Legalitätsprinzip soll Gewähr für eine gleichmäßige Strafrechtspflege bieten. Die Staatsanwaltschaft kann diesen Anspruch nur erfüllen, wenn eine Vorermittlungspflicht anerkannt wird. Nur so wird ermöglicht, dass bei bekannt gewordenen Umstände, die zwar noch nicht alle Elemente einer verfolgbaren Straftat erkennen lassen, aber Anhaltspunkte für sachdienliche Erhebungen zeigen, weitere Erkenntnisse für die Klärung des Vorliegens des Anfangsverdacht gewonnen werden können. Denn häufig werden Sachverhalte bekannt, die unterhalb der in § 152 Abs. 2 normierten Verdachtsschwelle liegen und deshalb unaufgeklärt bleiben. Die Vorermittlungen können drei Entscheidungsmöglichkeiten der StA bewirken: Führen die Vorermittlungen zu dem Ergebnis, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte iSd § 152 Abs. 2 vorliegen, darf ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sind die Kenntnisse der StA bezüglich der möglichen Straftat noch vage oder haben sie noch keine klaren Konturen angenommen, sind die Vorermittlungen weiter zu betreiben. Ergeben die weiteren Vorermittlungen ein Fehlen von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für verfolgbare Straftaten, ist die Einleitung eines gegen den Betroffenen gerichtete Ermittlungsverfahren unzulässig (Lange, Vorermittlungen S. 23)."
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    Wahn.
    Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
        Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
        Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
        Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkenntnisquellen entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich, dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkenntnisse ablehnen, er entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
        Infos zum Wahn in der IP-GIPT:

    • Wissenschaftliches Wahnsystem am Beispiel Mollath.
    • Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten (Diagnostik).
    • Wahnformen.
    • Wahnfälle.
    • Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter).
    • Perspektiven und Welten des Wahns.
    • "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
    • Unterscheiden Wahn und Glauben.
    • Mehr zum Wahn > Überblick Wahn.
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    Wahnhaft im Urteil vom 26.8.2006
    (S. 25): "Auch in der Hauptverhandlung hat sich -wie bereits in den von den Zeugen geschilderten Vorfällen - die wahnhafte Gedankenwelt des Angeklagten vor allem in Bezug auf den Schwarzgeldverschiebungen der Hypovereinsbank bestätigt. Mag sein, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert."
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    Zur Bedeutung des Wahns für die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21 StGB.
    Dölling, Dieter  (2010) Zur Bedeutung des Wahns für die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21 StGB. Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2010) 4:166–169 [DOI 10.1007/s11757-010-0057-4]
        "Zusammenfassung Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters mit Wahnsymptomatik ist zunächst zu prüfen, ob ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 des Strafgesetzbuches (StGB) vorliegt. Hierzu ist eine gründliche Diagnose von Art und Intensität des Wahns sowie der ihm zugrunde liegenden psychischen Erkrankung erforderlich. Ist ein Eingangsmerkmal gegeben, ist zu erörtern, wie sich
    der Wahn im jeweiligen Einzelfall auf die Fähigkeit des Täters zur Unrechtseinsicht und seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat. Hierfür kann ein Blick auf das von Winfried Brugger entwickelte anthropologische Kreuz der Entscheidung hilfreich sein."
        Diese Beurteilungkriterien des Mitherausgebers des Handbuches der Forensischen Psychiatrie wurden im Fall Mollath nicht beachtet, angewendet und eingehalten.
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    Wer der forensischen Psychiatrie und ihren RichterInnen einfach so vertraut, 
    sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
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    Querverweise
    Standort: Kommentare zu einigen Medienberichten.
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    Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Kommentare zu einigen Medienberichten über Gustl F. Mollath. IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
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    korrigiert: irs 19.12.12



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    10.08.13  Perspektiven und Welten des Wahns.
    06.08.13   Plan D OLG Nürnberg lässt Wiederaufnahme zu - Mollath ist frei.
    11.06.13   Wenige Stunden vor der Anhörung äußert sich Petra Maske im Nordbayern Kurier.
    21.03.13   Weitere wichtige Äußerungen Gustl F. Mollaths.
    21.02.13   Anmerkung 21.2.13 zum SZ-Artikel über Franz Einhell.
    06.01.13   Zur Bedeutung des Wahns für die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20 und 21 StGB.
    04.01.13   Nachträge zum Nedopil-Interview: cut off, PCL-R, Para-Psychopathologie.
    03.01.13   Kommentar zu Prof. Nedopil in den NN 2.1.13 * Kommentar Begutachtung überhaupt und nach Aktenlage *
    01.01.13   SKID II Verlinkung, eubne Präzisierung.
    30.12.12    Ulrike Löw NN 29.12.12: Was tun mit wirren Angaben ? Glossar: Anfangsverdacht, Ermittlungen, Ermittlungsverfahren, Legalitätsprinzip. Suggestion * Suggestivität der Medien * Vorermittlungen *
    22.12.12    Leserbrief NN 18.12.12 * Medien-Hochstapler KandidatInnen in der forensisch-psychiatrischen Berichterstattung.
    21.12.12    Die Neue Strategie des politischen Justiz-Systems  - Ulrike Löw nicht lernfähig. * Lakotta manipuliert Telefoninterview mit Dr. Simmerl *
    19.12.12    NN 18.12.12. Linkfehler korrigiert. Spiegel 51,2012: Lakotta: Schizo-Protestbürger.
     
     
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    Materialien:
    Olaf Przybilla
    In der Vierteljahreszeitschrift „MUH“, 9.Ausgabe „Frühling 2013“, S. 52 – 56 steht unter dem Titel „Dieses Urteil ist voller Fehler“ ein sehr ausführliches Interview mit Olaf Przybilla. .
    „Wir haben nie behauptet, dass Herr Mollath ein gesunder Mensch ist. Wir würden uns nie anmaßen, das zu behaupten. Was wir sagen ist: Dieser Mann hat kein faires Verfahren gehabt. Ich halte es sogar für möglich, dass er jetzt, wenn er rauskommt, behandelt werden müsste, in einer ambulanten Klinik. Denn er hat einfach eine tiefe Aggression gegen das Weggesperrt-Sein, und das wird auch immer schlimmer. Die ihn kennen, sagen: Es wird jetzt langsam schlimm mit ihm. Er ist jetzt einfach fertig mit den Nerven. Er hat lange durchgehalten, aber irgendwann kommt jeder an den Punkt, wo er nicht mehr will…Und zu der Frage nach der journalistischen Distanz: Natürlich ist es ein heikler Fall, man bewegt sich sozusagen auf vermintem Gelände; wenn man erklärt: Gerichte und Psychiater könnten sich alle geirrt beziehungsweise bei ihrer Arbeit geschlampt haben: Aber wir haben uns schon entschieden, diese Sache beim Namen zu nennen und halten das auch für richtig…“
    Sekundärequelle: wolff-blog 5.5.13.