Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=13.12.2012 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung  1.1.13
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_Analyse der Ausführungen Dr. Merka und 10 Fragen_ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath, und hier speziell zum Thema:

    Erklärung zu den Irreführungen der Öffentlichkeit durch Justizministerin Dr. Beate Merk hinsichtlich der "Gut"achten über Gustl F. Mollath
    10 Fragen an die Ministerin

    Rudolf  Sponsel, Erlangen

    Anlass * Protokoll Ausführungen * Kritische Untersuchung * 10 Fragen * Komplotthypothese

    Anlass für diese Erklärung ist Justizministerin Dr. Beate Merks (CSU) Auftritt in der Münchner Runde am 11.12.2012, 20.15 mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Franz Schindler (SPD). Moderation Ursula Heller.
        Anmoderation Homepage: Seit sieben Jahren kämpft Gustl Mollath um seine Freilassung aus der Psychiatrie. Ist er Justizopfer oder doch gemeingefährlich? Jetzt soll der Fall neu aufgerollt werden. Wurden Fehler gemacht? Was lernen wir aus dem Fall Mollath?

    (fett-kursive Hervorhebungen von RS, in eckigen Klammern Numerierung der Aussagen)

    Protokoll einiger Ausführungen Dr. Merks

    (~14 min, mp4)
    "Es ist so, dass die Gutachter in den Gerichten und die Gerichte erklärt haben, dass, [1] auch wenn Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich stattgefunden hätten, es trotzdem dabei bleibt, dass der Herr Mollath einen Wahn hat, und dass er deswegen, nach ihrer Ansicht, untergebracht werden muss."

    (~26, mp4)
    "In Deutschland kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik, wird dort untergebracht, wenn nicht ein Gericht entschieden hat, wenn nicht Fachärzte einen Probanden [2] untersucht haben  .... weil ein Facharzt, weil mehrere, insgesamt sind es drei Gutachter, externe Gutachter, hochqualifizierte im übrigen auch, - Aiwanger: die ihn gar nicht persönlich gesprochen haben teilweise - ,  [3] doch der eine schon. Und wir wissen, Herr Aiwanger, dass es heutzutage [4]manchmalso ist,  dass sich ein Proband sich weigert und Herr Mollath hat sich geweigert, er wollte z.B. mit dem Gutachter Kröber nicht sprechen, das wissen wir, [5] dann hat der Gutachter anhand der Dinge, der Aktenlage, und das muss - Aiwanger: und  ihn 7 Jahre in die Klapse gesteckt - Nein, das hat er nicht, er hat einmal eine Unterbringung überprüft, und nachher im Jahr 2011 hat es ein anderer - Aiwanger: ohne mit dem gesprochen zu haben verlängert der des - [6] Natürlich, aber das ist nach den ärztlichen Regeln gemacht  Moderatorin: Dann fragen wir doch, ob die ärztlichen Regeln so Bestand haben sollten. Wenn das Vertrauen vieler Menschen so erschüttert ist in dieses System. [7] Wir haben hier Gutachten, die sich widersprechen, [8] wir haben Gutachter, die mit Mollath selbst gar nicht gesprochen haben, halten Sie (zu Dr. Merk) das  für glücklich oder für reformbedürftig, Ihrer Meinung nach? Dr. Merk: [9] Ich muss jetzt bei diesem Punkt ganz klar sagen, wir haben viele Fälle, und z.B. bei ganz massiven Gewaltstraftaten, wo sich die Straftäter nicht vom Arzt untersuchen lassen und [10a]  der Arzt dann trotzdem ein Gutachten abgeben muss. Denn sonst, muss ich Ihnen ganz klar sagen, [10b] käme es vielleicht dazu, dass wir hochgefährliche, und ich spreche jetzt von ganz anderen, hochgefährlichen Gewaltstraftätern - Aiwanger: [11] warum dann Mollath? Die Dinge, reichen die in Ihren Augen aus?, das ist doch so dünn - Jetzt mischen Sie doch, Herr Aiwanger, nicht ständig die Dinge, es ist was anderes, wir haben hier wirklich die Gutachter, der letzte Gutachter war auf Wunsch von Herrn Mollath eingesetzt und hat ihn untersucht. Und dieser Gutachter, Herr Aiwanger, wenn Sie es gelesen hätten, hat ganz klar gesagt, und wenn auch möglicherweise die Schwarzgeldverschiebungen stattgefunden haben sollten, das ändert nichts an der Tatsache, dass der Herr Mollath krank ist und dass von ihm eine Gefährlichkeit ausgeht. Moderatorin zu Herrn Schindler: Waren die Gutachter gut genug? (~28.40)"

    Kritische Untersuchung der Einlassungen
        [1] Ein schönes Bekenntnis, dass sich die forensisch-psychiatrischen Gutachter offenbar ein durch Logik und Erfahrung unkorrigierbares System geschaffen haben, eine einmal getroffene Falschdiagnose nicht mehr zu ändern. So etwas nennt man in Fachkreisen übrigens ein Wahnsystem.
        [2] sagt falsch aus, dass keiner weggesperrt wird, wenn nicht "Fachärzte einen Probanden untersucht haben". Das genau haben die ersten drei Strafrechtsgutachter nicht gemacht.
        [3] Der eine schon. Das ist richtig. Der Ulmer Gutachter, der Gustl F. Mollath als einziger der von der Justiz bestellten Gutachter explorieren durfte und konnte, hat es aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen versäumt, die Grundlagen der Unterbringung, insbesondere die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit zu untersuchen (Eisenberg-1). Ein weiterer mehrfacher Kardinalfehler seines Gutachtens, besteht darin, dass er eines der besten Instrumente (SKID II) zur Erfassung psychopathologischer Merkmale, hier in erster Linie der Wahndiagnose, nicht richtig einsetzte. Zitat ( fett-kursiv RS), S. 39: „Allein bei den Antworten auf die Fragen nach Symptomen der zwanghaften Persönlichkeitsstörung fand sich eine gering ausgeprägte, jedoch in Bezug auf die Vergabe der Diagnose deutlich unterschwellige Antworttendenz in Richtung zwanghafter Symptomatik, Züge einer paranoiden oder anderweitigen Persönlichkeitsstörung ließen sich mit diesem Instrument nicht objektivieren.“ Das ist ein ganz offensichtlicher Widerspruch zur Wahndiagnose, der noch nicht einmal kritisch erörtert und geklärt wird, wie es z.B. Eisenberg-2 fordert und ist damit ein schwerer Sachverständigen-Fehler (DarF09, MethF13). Im wesentlichen beruft sich der Ulmer Gutachter auf den Bayreuther und Berliner Gutachter, die alle nicht exploriert haben, statt selbst die Inhalte aus seiner Exploration - die er ja nun teilweise hat und wenn er seine Arbeit richtig gemacht vielleicht auch ganz hätte - abzuleiten.
        [4] manchmal steht im Widerspruch zu [9] viele Fälle. Hier wird also zugegeben, dass viele Gutachten unwissenschaftlich sind und entgegen den ärztlichen Regeln erstellt wurden. Deshalb sollten in Bayern sämtliche Schuldfähigkeits-, Unterbringungs- und Prognosegutachten auch überprüft werden.
        [5] Niemand muss, ja darf, ein Schuldfähigkeits- oder Prognosegutachten nach "Aktenlage" erstellen
        [6] "das ist nach den ärztlichen Regeln gemacht" NEIN! Die Gutachten sind gerade NICHT nach den Ärztlichen Regeln gemacht, obwohl diese seit 1881 bekannt sind und immer wieder bestätigt wurden bis in die Gegenwart (>Exploration, siehe insbesondere Dr. Leipziger und Prof. Kröber 1999, 2006a, 2006b, 2010). Sie verstoßen gegen viele Mindestanforderungen (Schuldfähigkeit, Prognose). Dr. Leipziger und Dr. Kröber legen völlig amorphe Gutachten ohne jede Gliederung vor (Verstoß gegen Regel 1.11), die nur unter großem Aufwand transparent und damit kontrollierbar gemacht werden können. Noch schlimmer ist der Verstoß gegen die Regel 1.13, wo es heißt: Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung).
        [7] Die Widersprüche wurden nie kritisch erörtert und nie von den Richtern kritisch überprüft, obwohl auch das die ärztlichen Regeln verlangen. Regeln, von denen Frau  Dr. Merk offensichtlich nicht die geringste Ahnung hat, sonst würde sie nicht einen solchen Unsinn von sich geben.
        [8] Ja, so ist es: wir haben Gutachter, die mit Mollath selbst gar nicht gesprochen haben. Und das ist gegen die ärztlichen Regeln, gegen die berufsethischen Standards, gegen die Mindestanforderungen an wissenschaftliche forensisch-psychiatrische Gutachten und auch gegen den gesunden Menschenverstand.
        [9]  Das Bekenntnis: wir haben viele Fälle - im Widerspruch zu [4] manchmal - zeigt, dass offensichtlich massenhaft gegen die Mindestanforderungen, berufsethischen und wissenschaftlichen Standards verstoßen wird. Besonders vom Crème de la Crème Gutachter (O-Ton Dr. Merk) Prof. Dr. K.-L. Kröber. Recht viel mehr, als gegen seine eigene Regeln zu verstoßen, hat der im vorliegenden Fall nicht gezeigt.
        [10a] Hier gibt die Ministerin implizit zu, dass Mollath offenbar in ihren Augen kein so ein hochgefährlicher Gewaltstraftäter ist. Na ja, der erste Strafbefehl, so weit ich mich entsinne, belief sich ja auch nur auf 1000 Euro. Ein Indiz, wie die Justiz die Sache am Anfang bewertete.
        [10b] Dr. Merk suggeriert falsch, dass, wenn nicht begutachtetet würde, auch ohne Untersuchung, dann die gefährlichen Straftäter frei herumlaufen würden und die Menschen gefährdeten. Das ist grober Unsinn. Wer gefährliche Straftaten begeht, kann immer eingesperrt werden. In dubio pro reo muss angesichts der Verhältnisse in der forensischen Psychiatrie immer heißen: im Zweifelsfall Gefängnis. Es muss ja nicht die wenig erfolgreiche und höchst umstrittene forensische Psychiatrie sein. Wahrscheinlich wäre es ohnehin besser, die forensischen Stationen zu schließen und in den Gefängnissen Sonderstationen einzurichten, wie man es ja auch mit den Sexualstraftätern macht.
        [11] Warum dann Mollath? - hakt Aiwanger völlig zu Recht ein.
     

    10 Fragen an Frau Justizministerin Dr. Beate Merk
     

    1. Ist Ihnen bekannt, dass Gustl F. Mollath verfassungswidrig zur Beobachtung eingewiesen wurde?
    2. Ist Ihnen bekannt, dass der Verfassungsgerichtsbeschluss aus 2001, der Einweisung zur Beobachtung nur dann erlaubt, wenn Mitwirkungsbereitschaft der Probanden gegeben ist, von der crème de la crème der forensischen Psychiatrie ignoriert, und in den maßgeblichen Lehrbüchern seit 11 Jahren nicht ausgewiesen wird (Venzlaff & Förster, Kröber, Dölling, Leygraf, Saß, Nedopil & Müller, ...)?
    3. Wissen Sie, wie viele Einweisungen ohne Mitwirkungsbereitschaft der Probanden es in Bayern seit 2001 gegeben hat?
    4. Haben Sie schon einmal die 22 Regeln Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Arbeitsaufwand eine halbe Stunde) gelesen?
    5. Haben Sie schon einmal die Mindestanforderungen an Prognosegutachten (Arbeitsaufwand 1 Stunde) angeschaut?
    6. Haben Sie schon einmal auf meine Seite geschaut, wo die psychiatrischen Explorationsregeln von 1881 bis 2012 in 32 Kurzzitaten (Stand 12.12.12; Arbeitsaufwand 1/2 Stunde) aufbereitet wurden?
    7. Sagt Ihnen nicht Ihr gesunder Menschenverstand, dass man nur gutachten kann, wenn man etwas weiß. Und wissen über das Erleben eines Probanden zur Tatzeit kann man nur, wenn man ihn befragt (exploriert, vernimmt)? Also: wenn man nichts weiß, kann man nicht gutachten - nur phantasieren, meinen, wähnen, ...
    8. Ist Ihnen bekannt, dass der BGH 1999 ein bahnbrechendes Urteil zum hypothesenorientierten, methodischen Vorgehen verkündet hat?
    9. Ist Ihnen bekannt, dass keiner der Gutachter Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Dr. Kröber, Dr. Pfäfflin seine Hypothesen dargelegt, kritisch erörtert und seine Entscheidung lückenlos abgeleitet und begründet hat, wie es für ein wissenschaftliches Gutachten zwingend wäre?
    10. Ist Ihnen bekannt,  dass der BGH bereits 2004 Diagnosesicherheit bei den Eingangsmerkmalen des § 20 StGB verlangt und für unzulässig erklärt hat, dass man also aufgrund von Vermutungen, Möglichkeiten bzw. mit Oderverknüpfungen versehene Unsicherheiten niemanden in die Psychiatrie sperren darf? Alles so geschehen bei den ersten drei okkulten Gutachten und unkritisch übernommen, trotz grundlegendem Widerspruch vom vierten, Prof. Dr. Pfäfflin?


    Komplotthypothese zwischen Politik, Geld, Forensischer Schlechtachterindustrie und der Justiz
    Aufgrund der unglaublich vielen Fehler über so lange Zeit und des Auftritts von Justizministerin Frau Dr. Beate Merk hat die Hypothese eines "Komplotts" zwischen Politik, Staatsanwaltschaft, Richter, der forensischen Schlechtachter- und Schwarzgeldindustrie eine realfundierte Basis ("Anfangsverdacht"), so dass der Komplotthypothese nachgegangen werden sollte. Man kann sie nicht einfach als Verschwörungstheorie abtun. Denn dass Hunderte von Fehlern gemacht wurden, die alle zu Ungunsten von Gustl F. Mollath zusammen wirkten, spricht  nicht für ein Werk des Zufalls. Zu viel Falsches passt zu gut zusammen. Hier waren womöglich mächtige Vermögensschiebereien einiger sehr prominenter Persönlichkeiten von Aufdeckung bedroht. Das könnte ein sehr mächtiges Motiv für entsprechende Einflussnahmen gewesen sein. Auch diese Hypothese sollte bei der Wiederaufnahme berücksichtigt werden.
     





    Literatur (Auswahl)



    Links(Auswahl: beachte)



    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
    Häufigkeit von psychiatrischen Gutachten.
    Im Jahre 1995 schätzt Stephan Wolff [GB] ca. 50.000 Gutachten pro Jahr mit steigender Tendenz:

    ___
    Wahn.
    Definition: Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.
        Beispiel falsches Modell der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und das deutet ein fränkischer Proband als Zeichen Dr. Merks, worauf er in die Knie geht und laut ruft: „Allmächd, Allmächd“. Muss man so jemanden einsperren? Natürlich nicht.
        Beispiel falscher Erkenntnisweg eines richtigen Modells der Wirklichkeit: Ein Passant gähnt und ein Proband zieht daraus den Schluss, dass Banken in hohen Maße an Steuerbetrugsdelikten beteiligt sind. Passantengähnen ist keine in unserer Kultur und Wissenschaft anerkannte Erkenntnisquelle für Schwarzgeldschiebereien, die natürlich ein völlig reales Modell der Wirklichkeit sind.
        Gustl F. Mollath hat seine Erkenntnisse nicht aus dem Gähnen eines Passanten wahnhaft erschlossen, sondern seine Erkentnisquellen entsprechen genau denen unserer Kultur und Wissenschaft. Es gibt auch keine Progredienz (Ausdehnung, Erweiterung, Fortschreitung), wenn man mit gesundem Menschenverstand hinschaut, was der forensisch-psychiatrischen Schlechtachterindustrie offenbar zu schwierig erscheint. Es ist ja völlig logisch und verständlich, dass, je mehr Menschen sein Anliegen und seine Erkentnnisse ablehnen, er entsprechend mehr AblehnerInnen sieht. Daher ist das vermeintliche Progredienzzeichen für einen angeblich sich ausdehnenden Wahn (wohin hat er sich denn in den letzten 10 Jahren ausgedehnt?) auch keines, sondern es erklärt sich ganz einfach aus der Natur des Sachverhalts.
        Infos zum Wahn in der IP-GIPT:
    • Wissenschaftliches Wahnsystem am Beispiel Mollath.
    • Wahn in verschiedenen Störungen und Krankheiten (Diagnostik).
    • Wahnformen.
    • Wahnfälle.
    • Zur Etymologie von WAHN gegenüber WahnSINN (nach Scharfetter).
    • "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt".
    • Unterscheiden Wahn und Glauben.
    • Mehr zum Wahn > Überblick Wahn.
    ___
    wenig erfolgreiche. Der sehr interessante Vortrag im interdisziplinären Rechtspsychologischen Kolloquium am 10.12.12 im Psychologischen Institut von Dr. Elsner, Forensische Psychiatrie Viersen ergab quasi nebenbei, dass die Kontrollgruppe mit Standardbehandlung sich in zwei Jahren verschlechterte. NRW zahlt für rund 1000 Probanden pro Jahr 120 Millionen, also pro Proband 120.000 Euro. Wer sich nicht behandeln lassen will, gehört ohnehin nicht in die Forensische Psychiatrie, was Dr. Leipziger, Forensische Psychiatrie Bayreuth, in seinen Stellungnahmen aber nicht hindert, einen Abschnitt "Behandlungsverlauf" zu nennen, obwohl Gustl F. Mollath seit bald 7 Jahren nicht behandelt wird, weil er sich völlig zu Recht weigert. Das kostet die bayerischen SteuerzahlerInnen mit Stichtag 12.12.12 grob 694.670 Euro (ganz unten). Dass der Schuldfähigkeits- und Unterbringungsgutachter zugleich die alljährlichen Stellungnahmen schreibt, scheint in der Bayerischen Justiz übrigens niemanden zu stören. Ein merkwürdiger Rechtsstaat, der Ethik, Fairneß, Wissenschaft und dem gesunden Menschenverstand offenbar völlig entrückt - sollte man ihn nicht untersuchen?
    ___

    Querverweise
    Standort: Irreführungen Justizministerin Dr. Beate Merk. 10 Fragen.
    *
    Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Erklärung zu den Irreführungen der Öffentlichkeit durch Jusztizministerin Dr. Beate Merk hinsichtlich der "Gut"achten über Gustl F. Mollath. 10 Fragen an die Ministerin. IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Merk.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


     Ende_ Analyse der Ausführungen Dr. Merks und 10 Fragen_ Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag_ Mail: sekretariat@sgipt.org_ __Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen


    korrigiert: irs 13.12.2012



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    01.01.13    SKID II Verlinkung; Präzisierung.
    13.12.12    Häufigkeit psychiatr. GA 1995.  Links, Erg., Korr 9.05 Uhr.