Erklärung zu den Irreführungen
der Öffentlichkeit durch Justizministerin Dr. Beate Merk hinsichtlich
der "Gut"achten über Gustl F. Mollath
10
Fragen an die Ministerin
Rudolf Sponsel, Erlangen
Anlass * Protokoll Ausführungen * Kritische Untersuchung * 10 Fragen * Komplotthypothese
Anlass für diese Erklärung ist
Justizministerin Dr. Beate Merks (CSU) Auftritt in der Münchner
Runde am 11.12.2012, 20.15 mit Hubert Aiwanger (Freie Wähler)
und Franz Schindler (SPD). Moderation Ursula Heller.
Anmoderation Homepage: Seit sieben Jahren kämpft
Gustl Mollath um seine Freilassung aus der Psychiatrie. Ist er Justizopfer
oder doch gemeingefährlich? Jetzt soll der Fall neu aufgerollt werden.
Wurden Fehler gemacht? Was lernen wir aus dem Fall Mollath?
(fett-kursive Hervorhebungen von RS, in eckigen Klammern Numerierung der Aussagen)
Protokoll einiger Ausführungen Dr. Merks
(~14 min, mp4)
"Es ist so, dass die Gutachter in den Gerichten und die Gerichte erklärt
haben, dass, [1] auch wenn Schwarzgeldverschiebungen
tatsächlich stattgefunden hätten, es trotzdem dabei bleibt, dass
der Herr Mollath einen Wahn hat, und dass er deswegen, nach ihrer
Ansicht, untergebracht werden muss."
(~26, mp4)
"In Deutschland kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik, wird
dort untergebracht, wenn nicht ein Gericht entschieden hat, wenn nicht
Fachärzte einen Probanden [2] untersucht
haben .... weil ein Facharzt, weil mehrere, insgesamt sind es drei
Gutachter, externe Gutachter, hochqualifizierte im übrigen auch, -
Aiwanger: die ihn gar nicht persönlich gesprochen haben teilweise
- , [3] doch der eine schon. Und wir
wissen, Herr Aiwanger, dass es heutzutage [4]manchmalso
ist, dass sich ein Proband sich weigert und Herr Mollath hat sich
geweigert, er wollte z.B. mit dem Gutachter Kröber nicht sprechen,
das wissen wir, [5]
dann hat der Gutachter anhand
der Dinge, der Aktenlage, und das muss - Aiwanger: und ihn
7 Jahre in die Klapse gesteckt - Nein, das hat er nicht, er hat einmal
eine Unterbringung überprüft, und nachher im Jahr 2011 hat es
ein anderer - Aiwanger: ohne mit dem gesprochen zu haben verlängert
der des - [6] Natürlich, aber das ist nach
den ärztlichen Regeln gemacht Moderatorin: Dann fragen
wir doch, ob die ärztlichen Regeln so Bestand haben sollten. Wenn
das Vertrauen vieler Menschen so erschüttert ist in dieses System.
[7] Wir haben hier Gutachten, die sich widersprechen,
[8]
wir haben Gutachter, die mit Mollath selbst
gar nicht gesprochen haben, halten Sie (zu Dr. Merk) das
für glücklich oder für reformbedürftig, Ihrer Meinung
nach? Dr. Merk: [9] Ich muss jetzt bei diesem Punkt
ganz klar sagen, wir haben viele Fälle, und z.B. bei ganz massiven
Gewaltstraftaten, wo sich die Straftäter nicht vom Arzt untersuchen
lassen und [10a] der Arzt dann trotzdem
ein Gutachten abgeben muss. Denn sonst, muss ich Ihnen ganz klar
sagen, [10b] käme es vielleicht dazu,
dass
wir hochgefährliche, und ich spreche jetzt von ganz anderen, hochgefährlichen
Gewaltstraftätern - Aiwanger: [11]
warum
dann Mollath? Die Dinge, reichen die in Ihren Augen aus?, das ist
doch so dünn - Jetzt mischen Sie doch, Herr Aiwanger, nicht ständig
die Dinge, es ist was anderes, wir haben hier wirklich die Gutachter, der
letzte Gutachter war auf Wunsch von Herrn Mollath eingesetzt und hat ihn
untersucht. Und dieser Gutachter, Herr Aiwanger, wenn Sie es gelesen hätten,
hat ganz klar gesagt, und wenn auch möglicherweise die Schwarzgeldverschiebungen
stattgefunden haben sollten, das ändert nichts an der Tatsache, dass
der Herr Mollath krank ist und dass von ihm eine Gefährlichkeit ausgeht.
Moderatorin zu Herrn Schindler: Waren die Gutachter gut genug? (~28.40)"
Kritische Untersuchung
der Einlassungen
[1] Ein schönes Bekenntnis,
dass sich die forensisch-psychiatrischen Gutachter offenbar ein durch Logik
und Erfahrung unkorrigierbares System geschaffen haben, eine einmal getroffene
Falschdiagnose nicht mehr zu ändern. So etwas nennt man in Fachkreisen
übrigens ein Wahnsystem.
[2] sagt falsch aus, dass keiner
weggesperrt wird, wenn nicht "Fachärzte einen Probanden untersucht
haben". Das genau haben die ersten drei Strafrechtsgutachter
nicht gemacht.
[3] Der eine schon. Das ist richtig.
Der Ulmer Gutachter, der Gustl F. Mollath als einziger der von der Justiz
bestellten Gutachter explorieren durfte und konnte, hat es aus mir nicht
nachvollziehbaren Gründen versäumt, die Grundlagen der Unterbringung,
insbesondere die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit zu untersuchen
(Eisenberg-1). Ein weiterer mehrfacher
Kardinalfehler seines Gutachtens, besteht darin, dass er eines der besten
Instrumente (SKID II) zur Erfassung psychopathologischer
Merkmale, hier in erster Linie der Wahndiagnose, nicht richtig einsetzte.
Zitat ( fett-kursiv RS), S. 39: „Allein bei den Antworten auf die Fragen
nach Symptomen der zwanghaften Persönlichkeitsstörung fand sich
eine gering ausgeprägte, jedoch in Bezug auf die Vergabe der Diagnose
deutlich unterschwellige Antworttendenz in Richtung zwanghafter Symptomatik,
Züge einer paranoiden oder anderweitigen Persönlichkeitsstörung
ließen sich mit diesem Instrument nicht objektivieren.“ Das
ist ein ganz offensichtlicher Widerspruch zur Wahndiagnose, der
noch nicht einmal kritisch erörtert und geklärt wird, wie es
z.B. Eisenberg-2 fordert und ist
damit ein schwerer Sachverständigen-Fehler (DarF09,
MethF13).
Im wesentlichen beruft sich der Ulmer Gutachter auf den Bayreuther und
Berliner Gutachter, die alle nicht exploriert haben, statt selbst
die Inhalte aus seiner Exploration - die er ja nun teilweise hat und wenn
er seine Arbeit richtig gemacht vielleicht auch ganz hätte - abzuleiten.
[4] manchmal steht
im Widerspruch zu [9] viele Fälle. Hier wird also zugegeben,
dass viele Gutachten unwissenschaftlich sind und entgegen den ärztlichen
Regeln erstellt wurden. Deshalb sollten in Bayern sämtliche Schuldfähigkeits-,
Unterbringungs- und Prognosegutachten auch überprüft werden.
[5] Niemand muss,
ja darf, ein Schuldfähigkeits- oder Prognosegutachten nach "Aktenlage"
erstellen
[6] "das ist nach den ärztlichen
Regeln gemacht" NEIN! Die Gutachten sind gerade NICHT
nach den Ärztlichen Regeln gemacht, obwohl diese seit 1881 bekannt
sind und immer wieder bestätigt wurden bis in die Gegenwart (>Exploration,
siehe insbesondere Dr. Leipziger
und Prof. Kröber 1999,
2006a,
2006b,
2010).
Sie verstoßen gegen viele Mindestanforderungen (Schuldfähigkeit,
Prognose). Dr. Leipziger und Dr. Kröber legen völlig amorphe
Gutachten ohne jede Gliederung vor (Verstoß gegen Regel 1.11), die
nur unter großem Aufwand transparent und damit kontrollierbar gemacht
werden können. Noch schlimmer ist der Verstoß gegen die Regel
1.13, wo es heißt: Vollständigkeit der Exploration, insbesondere
zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche
Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung
der Tatbegehung).
[7] Die Widersprüche
wurden nie kritisch erörtert und nie von den Richtern kritisch überprüft,
obwohl auch das die ärztlichen Regeln verlangen. Regeln, von denen
Frau Dr. Merk offensichtlich nicht die geringste Ahnung hat, sonst
würde sie nicht einen solchen Unsinn von sich geben.
[8] Ja, so ist es: wir haben
Gutachter, die mit Mollath selbst gar nicht gesprochen haben. Und
das ist gegen die ärztlichen Regeln, gegen die berufsethischen Standards,
gegen die Mindestanforderungen an wissenschaftliche forensisch-psychiatrische
Gutachten und auch gegen den gesunden Menschenverstand.
[9] Das Bekenntnis: wir
haben viele Fälle - im Widerspruch zu [4]
manchmal - zeigt, dass offensichtlich massenhaft gegen die Mindestanforderungen,
berufsethischen und wissenschaftlichen Standards verstoßen wird.
Besonders vom Crème de la Crème Gutachter (O-Ton Dr. Merk)
Prof. Dr. K.-L. Kröber. Recht viel mehr, als gegen seine eigene Regeln
zu verstoßen, hat der im vorliegenden Fall nicht gezeigt.
[10a] Hier gibt die Ministerin
implizit zu, dass Mollath offenbar in ihren Augen kein so ein hochgefährlicher
Gewaltstraftäter ist. Na ja, der erste Strafbefehl, so weit ich mich
entsinne, belief sich ja auch nur auf 1000 Euro. Ein Indiz, wie die Justiz
die Sache am Anfang bewertete.
[10b] Dr. Merk suggeriert falsch,
dass, wenn nicht begutachtetet würde, auch ohne Untersuchung, dann
die gefährlichen Straftäter frei herumlaufen würden und
die Menschen gefährdeten. Das ist grober Unsinn. Wer gefährliche
Straftaten begeht, kann immer eingesperrt werden. In dubio pro reo
muss angesichts der Verhältnisse in der forensischen Psychiatrie immer
heißen: im Zweifelsfall Gefängnis. Es muss ja nicht die
wenig
erfolgreiche und höchst umstrittene forensische Psychiatrie sein.
Wahrscheinlich wäre es ohnehin besser, die forensischen Stationen
zu schließen und in den Gefängnissen Sonderstationen einzurichten,
wie man es ja auch mit den Sexualstraftätern macht.
[11] Warum dann Mollath?
- hakt Aiwanger völlig zu Recht ein.
10
Fragen an Frau Justizministerin Dr. Beate Merk
Komplotthypothese
zwischen Politik, Geld, Forensischer Schlechtachterindustrie und der Justiz
Aufgrund der unglaublich vielen Fehler über so lange Zeit und
des Auftritts von Justizministerin Frau Dr. Beate Merk hat die Hypothese
eines "Komplotts" zwischen Politik, Staatsanwaltschaft, Richter, der forensischen
Schlechtachter- und Schwarzgeldindustrie eine realfundierte Basis ("Anfangsverdacht"),
so dass der Komplotthypothese nachgegangen werden sollte. Man kann sie
nicht einfach als Verschwörungstheorie abtun. Denn dass Hunderte von
Fehlern gemacht wurden, die alle zu Ungunsten von Gustl F. Mollath zusammen
wirkten, spricht nicht für ein Werk des Zufalls. Zu viel Falsches
passt zu gut zusammen. Hier waren womöglich mächtige Vermögensschiebereien
einiger sehr prominenter Persönlichkeiten von Aufdeckung bedroht.
Das könnte ein sehr mächtiges Motiv für entsprechende Einflussnahmen
gewesen sein. Auch diese Hypothese sollte bei der Wiederaufnahme berücksichtigt
werden.
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