Völkermord und Todesmarsch der Armenier
aber natürlich nicht für
ihre türkischen Freunde und Gegner des Lepsius
Hauses. (Links)
Aktualisierung: Die Resolution des Deutschen Bundestages vom 31. Mai 2016.
Auf der Internetseite
des Auswärtigen Amtes zu Armenien liest sich der Genozid so:
von Rudolf Sponsel, Erlangen * Querverweise:
Sachverhalt: 1915 sollen
rund 1,4 Millionen Armenier in einem genozidären "Todesmarsch" durch
die Türken in den Tod getrieben worden sein. Der deutsche Pfarrer
Johannes Lepsius - vom Oberbürgermeister Potsdams in eine Reihe mit
Albert Schweitzer, Dietrich Bonhoeffer und Oskar Schindler gestellt - hat
den Völkermord dokumentiert, ein nach ihm benanntes Dokumentionszentrum
soll es aber nicht geben. Außenminister Fischer und Bundeskanzler
Schröder wollen keinen Ärger mit der Türkei - und die Amerikaner
schon gar nicht, wenn es ihren Egoismus stört.
Die ARD brachte am 9.4.2010
den Dokumentarfilm
des NDR:
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Heinsohn, Gunnar (1998). Lexikon der Völkermorde.
Reinbek: Rowohlt.
Hieraus: "Am 11. Juni 1919 gesteht der Großwesir Damad Ferid Pascha
die Verbrechen öffentlich ein. Vier - längst geflohene - Führer
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Links zum Genozid (beachte)
Literatur
Hofmann, Tessa (dt. 2000, fr 1984; Vorwort und Bearbeitung). Das Verbrechen
des Schweigens. Die Verhandlung des türkischen Völkermords an
den Armeniern vor dem Ständigen Tribunalder Völker. Göttingen-Wien:
Gesellschaft für bedrohte Völker.
"Das Verbrechen des Schweigens besteht in der bis heute andauernden Verleugnung des Völkermordes an den Armeniern von 1915— 1917 durch die Erben der damals verantwortlichen türkischen Regierung sowie durch die Weltöffentlichkeit. Dieses Schweigen erstmalig zu durchbrechen war das Anliegen des Ständigen Tribunals der Völker, das u. a. von der Gesellschaft für bedrohte Völker aufgefordert worden war, eine Verhandlung über den Völkermord an den Armeniern abzuhalten. Das Ständige Tribunal der Völker wurde 1979 gegründet. Der Jury der im April 1984 in Paris abgehaltenen Armenien-Verhandlung gehörten drei Nobelpreisträger an. Die Veröffentlichung der Sachverständigen-Vorträge sowie des Urteils der Jury vermittelt ein tieferes Verständnis für die Ursachen des Völkermords von 1915—1917 sowie ihre Interpretation und zeigt die Rechte des bis heute um seine legitimen Ansprüche betrogenen armenischen Volkes auf." |
Tschiftdschjan,
Ischchan (2005, Hrsg.) Zum 90. Gedenkjahr des Völkermordes an den
Armeniern 1915-2005. Stimmen aus Deutschland. Antworten, Aufsätze,
Essays, Reden, armenische Augenzeugenberichte. Antelias (Libanon). [ISBN
3-00-017182-7]
Albrecht, Richard (2007). "Wer redet heute noch von der Vernichtung
der Armenier?" Adolf Hitlers Geheimrede am 22. August 1939. Reihe: Rechtswissenschaft.
Unterreihe: Allgemeine RechtswissenschaftISBN: 978-3-8322-6695-0. Aachen:
Shaker.
Schlagwörter: Historizität; Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess;
Manstein-Prozess; Armenierbild; Armenozid
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklagt die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Deportationen und Massakern betroffen.
Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.
Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Ausdruck besonderen Respektes vor der wohl ältesten christlichen Nation der Erde.
Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2005 (Drs. 15/5689), der dem Gedenken der Opfer wie auch der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse gewidmet war und das Ziel verfolgte, zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben am einhundertsten Gedenktag, dem 24. April 2015, bei der Debatte im Deutschen Bundestag und insbesondere der Bundespräsident am Vorabend der Debatte den Völkermord an den Armeniern verurteilt, der Opfer gedacht sowie zur Versöhnung aufgerufen. Das Deutsche Reich trägt eine Mitschuld an den Ereignissen.
Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
Dazu gehört, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen. Dieser Versöhnungsprozess ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten und bedarf dringend neuer Impulse.
Der Deutsche Bundestag ehrt mit seinem Gedenken an die unvorstellbar grausamen Verbrechen nicht nur deren Opfer, sondern auch all diejenigen im Osmanischen Reich und im Deutschen Reich, die sich vor über hundert Jahren unter schwierigen Umständen und gegen den Widerstand ihrer jeweiligen Regierung in vielfältiger Weise für die Rettung von armenischen Frauen, Kindern und Männern eingesetzt haben.
Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.
Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, dass das Gedenken an die Opfer der Massaker und Vertreibungen der Armenier unter Berücksichtigung der deutschen Rolle einschließlich seiner Vermittlung an Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer und armenischer Herkunft auch einen Beitrag zur Integration und zum friedlichen Miteinander darstellt.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Zunahme von Initiativen und Beiträgen in den Bereichen von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, welche die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern und die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.
Der Deutsche Bundestag ermutigt die Bundesregierung weiterhin, dem Gedenken und der Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen. Auch begrüßt der Deutsche Bundestag jede Initiative, die diesem Anliegen Anschub und Unterstützung zu verleihen.
Die eigene historische Erfahrung Deutschlands zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten.
Dennoch ist eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte die wohl wichtigste Grundlage für Versöhnung sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch mit anderen.
Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der Schuld der Täter und der Verantwortung der heute Lebenden. Das Gedenken an die Vergangenheit mahnt uns außerdem, wachsam zu bleiben und zu verhindern, dass Hass und Vernichtung immer wieder Menschen und Völker bedrohen.
Der Deutsche Bundestag nimmt die seit 2005 unternommenen Versuche von Vertretern Armeniens und der Türkei wahr, in Fragen des Erinnerns und der Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen aufeinander zuzugehen. Das Verhältnis beider Staaten ist jedoch weiterhin spannungsreich und von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Deutschland sollte Türken und Armenier dabei unterstützen, sich anzunähern. Eine konstruktive Aufarbeitung der Geschichte ist dabei als Basis für eine Verständigung in Gegenwart und Zukunft unerlässlich.
Eine Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien ist auch für die Stabilisierung der Region des Kaukasus wichtig. Deutschland sieht sich dabei im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik aufgrund seiner geschichtlichen Rolle in den deutsch-armenisch-türkischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Berlin, den 31. Mai 2016
Freiheit.
Vom vielfältigen Mißbrauch eines Grundwertes. Ein gesellschaftskritische
politpsychologische Attacke.
Psychologie des Tötens:
Einführung und Überblick
Genfer Abkommen und UNO-Entschließungen
zur Verwendung biologisch-chemischer Waffen
Kriegs-Regeln. Genfer Abkommen -
Genfer Konvention. Grundregel in 10 Sprachen. PDF-Quellen.
Der Krieg und seine psychologischen Wurzeln
Parameter des Weltfriedens: Die
Staatslehre des Aristoteles. Ein Leitmotiv für die Organisation der
Welt zur Minimierung von Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung und
Ausbeutung. Aus der Politik 5. Buch, 8.
Kapitel. (16.09.01)
Militärische Sicherheitspolitik
der Zukunft 10 Thesen zur Situation, zu wirkungsvollen, finanzierbaren
und wünschenswerten Modellen und Visionen
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site:www.sgipt.org
Völkermord Armenier site:www.sgipt.org. |
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