Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW39 Sprache des Rechts  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW39 Sprache des Rechts

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

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    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW39 Sprache des Rechts
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet, "kaum" = 0.25. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    Sprache
    K1-Spr
    K2-Spr
    K3-Spr
     K4-Spr
     K5-Spr
     K6-Spr
    K7-Spr
    K8-Spr
    Bydlinski 2018 Nein Ja Ja Ja Nein Teils Teils verständl
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Jein KeinSR Ja Ja Nein Ja Teils Keine
    Kelsen 1960 Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Ja Ja>K3 Nein Ja Kaum Keine
    Larenz 1991 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Nein Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Ja Ja Ja Ja Teils Teils Teils Keine
    Muthorst 2011 Ja Nein Ja Ja Nein Ja Teils Keine
    Ott 2006 Ja Nein aber Ja Ja Nein Teils Teils Keine
    Puppe 2014 Nein KeinSR Ja Ja Nein Ja Ja Keine
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2018                
    Savigny 1802-1842 Nein(Hg) Ja(Hg) Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    50
    w=(4.5/9)*100
    57
    w=(4/7)*100
    100
    w=(10/10)*100
    90
    w=(9/10)*100
    5
    w=(0.5/10)*100
    65
    w=(6.5/10)*100
    38
    w=(3.75/10)*100
    Mit=57.9 Rang=9

     
    Recht, das ein Volk befolgen soll, muss vom Volk verstanden werden, und zwar tatsächlich.

    Spr-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Sprache: > Sprachkritik.
    Die wichtigsten Kriterien für die Sprache in sachlich-wissenschaftlichen Texten sind Klarheit, Verständlichkeit /und damit Nachvollziehbarkeit), Richtigkeit und Belege für die Richtigkeit. Die Sprache des Rechts sollte nach § 184 GVG deutsch sein. Tatsächlich ist die Sprache des Rechts deutsches Kauderwelsch, wobei nie klar ausgewiesen wird, welche Sprache den Worten und Begriffen zugrundeliegt, obwohl das mit Inidizes leicht zu lösen wäre, wie Herberger & Simon bereits 1980 erkannten: Alltagsbegriff (Worta), Bildungsbegriff (Wortb), Fachbegriff (Wortf) bzw. fachspezifisch (Wortf...) oder Rechtsbegriff (Wort§) handelt. Damit steht im § 184 GVG gemessen an der Wirklichkeit eine glatte Lüge. Das extreme unverständliche sprachliche Kauderwelsch ist mit Inkompetenz der Juristen kaum zu erklären, es muss gewollt sein, vermutlich um sich abzuschotten. Für das Recht wären die Sprache der Normen und Sachverhalte von Sender und Empfänger in rechtsrelevanten Kontexten im Rahmen einer rechtlichen Kommunikations- und Verstehenstheorie  zu entwickeln, besonders die praktischen Hauptfunktionen der Sprache (Sender-Intentionen).
        Die großen Uebel der Sprache des Rechts neben Geisteswissenschaften und Philosophie (>Sprachkritik) sind:

    • Es ist regelmäßig unklar, welcher Bedeutungsgehalt einem Wort beigelegt wird, so dass man in der Tat das Kauderwelsch auslegen "muss", weil man nicht gelernt hat oder/ und nicht Willens ist, Deutsch nach den oben genannten wichtigsten Kriterien zu sprechen (Klarheit, Verständlichkeit, Richtigkeit und Belege für die Richtigkeit).
    • Es ist regelmäßig unklar, wie der Begriffsinhalt  referenziert  wird. Man weiß gewöhnlich nicht, wie und wo man den Begriffsinhalt in der Welt finden kann. Darüber existiert bei den meisten RechtswissenschaftlerInnen auch meistens keinerlei Problembewusstsein (Ausnahme die WissenschaftstheoretikerInnen unter ihnen) als hätten sie die letzten 100 Jahre der Begriffs- und Definitionstheorie verschlafen. Die meisten wissen gar nicht, was Referenzieren ist und wozu es gerade im Recht, in den Sozial- und Geisteswissenschaften so notwendig ist.
    • Der oft hypostasierend-homunkeleske Gebrauch von abstrakt-allgemeinbegrifflichen Konstruktionen deutet auf ein grundlegendes und schweres Defizit bei der Begriffsbildung an (metaphysische Desorientierung, z.B. an Platon oder Hegel).
    • Damit die Sprache letztlich klar ist, sind  Definitionen  unumgänglich, am besten kurz und bündig in einem Glossar.
    • Immer noch steht die Grund- und Gretchenfrage im Raum: was macht einen Begriff zu einem Begriff der Rechtssprache? Wie kann man rein textlich unterscheiden, ob von einem Begriff oder von einem Rechtsbegriff die Rede ist?
    • Fussnoteritis Viele juristische Textseiten enthalten sehr viele Fußnoten, oft mehrere auf einer Seite. Zwar sind sie formal meist korrekt belegt in aller Regel auch mit Seitenfundort, aber so gut wie nie eine kurze, klare, informative Angabe, was mit der Fußnote inhaltlich belegt werden soll. Das erschwert die Kontrolle extrem (was vielleicht ein Mitgrund ist, so zu fußnoterisieren). Das ist zwar nicht so schlimm wie der in der Psychologie verbreitete und gänzlich unerträgliche Hochstaplerzitierstil, aber auch ein erheblicher Mangel. Anscheinend gibt es auch im Recht keine vernünftige  Zitiertheorie.
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    _    Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 57.9% Mittelwert über alle 7 Kriterien den 9. Rangplatz von 31 Kategorien und damit beachtlichen Raum ein. Dennoch werden die Übel der Sprache und wie man ihrer Herr werden kann nicht im Ansatz angemessen bearbeitet. Es wird wenig Handfestes und Klares gezeigt, aber viel geplaudert, vor allem, was andere so meinen und sagen. Das Thema hat in den Werken keinen eigenen Abschnitt und wird gewöhnlich verstreut behandelt, meist im Zusammenhang mit  verstehen, auslegen, Gesetze verstehen oder auslegen, Sprache des Rechts, Begriffsbildung und Rechtsbegriffe, unbestimmte Rechtsbegriffe,
       Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchworten "sprach", "Sprache", "Sprache des Rechts", "Rechtssprache", "verständlich" wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
     
      K1-Spr Kommt das Kategorien-Wort "Sprache" im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1: 50% der Inhaltsverzeichnisse enthalten das Suchwort Sprache.
      K2-Spr Kommt das Kategorien-Wort "Sprache" im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K2: 57% der Sachregister haben einen Suchwort-Eintrag Sprache.
      K3-Spr Wird das Kategorien-Wort "Sprache" im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 100% der Werke erwähnen das Suchwort Sprache.
      K4-Spr Wird das Kategorien-Wort "Sprache" im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 90% der Werke erörtern das Suchwort Sprache inhaltlich.
      K5-Spr Wird das Kategorien-Wort "Sprache" vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5: Nur 5% der Werke definieren teilweise das Suchwort Sprache.
      K6-Spr Wird zu der Kategorie Sprache eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 65% der Werke entwickeln oder zitieren eine Theorie zum Suchwort Sprache.
          Hilfsfragen:
      • K6.1-Spr Wird erkannt und gefordert, dass die Rechtssprache für Durchschnittsmenschen verständlich und nachvollziehbar sein muss? Meist nicht.
      • K6.2-Spr Wird der Gebrauch vieler abstrakt-allgemeiner Worthülsen, deren Bedeutung unklar bleibt, auch dann, wenn auf weitere unklare Worthülsen verschoben wird, vermieden und gerügt? (_aaA) Meist nicht.
      • K6.3-Spr Werden konstruierte Begriffe wie selbständig handelnde Subjekte (BMautonS) (Geister einer Geisterwelt) gebraucht? (hypostasisch-homunkulusartiger Gebrauch). Kommt vor, z.B. bei  Larenz.
      K7-Spr Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie Sprache ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: 38% der Werke geben Anwendungen mit Beispielen zum Suchwort Sprache.
      K8-Spr Sonstiges für die Kategorie "Sprache" zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K1: Einen Zusatzeintrag zum Suchwort "verständlich" gibt es bei  Bydlinski.
     


    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: AW39 Sprache des Rechts.
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    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW39 Sprache des Rechts Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW39-Spr.htm
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    Ende
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



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