Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=29.09.2019
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
Anfang_AW15-Juristische
Begriffsbildung Datenschutz_
Rel.
Aktuelles _Überblick_Überblick
Wissenschaft _Rel.
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iec-verlag__Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell
zum Thema:
Auswertung
AW15-Juristische Begriffsbildung
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen.
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
_
Tabellarische Ergebnisse der Auswertung
AW15-Juristische Begriffsbildung
Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die
einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb
gewichtet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende
Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse
vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen
Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die
Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
jur. Begriffsbildung /Rechtsbegriffe
|
K1-jBB
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K2-jBB
|
K3-jBB
|
K4-jBB
|
K5-jBB
|
K6-jBB
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K7-jBB
|
K8-jBB
|
Bydlinski
2018 |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Keine |
Engisch 1971 |
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Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) |
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Honsell/Mayer-Maly 2015 |
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Hruschka
1972 |
Nein |
KeinSR |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kelsen
1960 |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Keine |
Kirchmann
1848 |
NichtVor |
NichtVor |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Larenz
1991 |
Ja |
Jein |
Ja |
Ja |
Teils |
Teils |
Teils |
Keine |
Mastronardi 2003 |
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|
Möllers
2017 |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Sprache |
Muthorst
2011 |
Nein |
Jein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Ott
2006 |
Ja |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Puppe
2014 |
Ja |
KeinSR |
Ja |
Ja |
Jein |
Nein |
Teils |
Keine |
Radbruch 1932 |
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Röhl & Röhl 2008 |
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Rüthers 2018 |
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Savigny
1802-1842 |
Ja(Hg) |
Ja(Hg) |
Ja |
Ja |
Nein |
Jein |
Jein |
Keine |
Wienbracke 2013 |
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Zippelius 1974 |
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Zippelius 2012 |
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Gesamt-Zusammenfassung |
78
w=(7/9)*100
|
71
w=(5/7)*100
|
90
w=(9/10)*100
|
70
w=(7/10)*100
|
10
w=(2/10)*100
|
30
w=(3/10)*100
|
25
w=(2.5/10)*100
|
Mit=53.4
Rang=14
|
Querverweis Exkurs: Begriffe
bei Puchta. > siehe bitte unten Wank 1985.
jBB-Zusammenfassung und Kommentar
Juristische Begriffsbildung oder Begriffsbildung im juristischen Sinne:
Grundfragen
zur juristischen Begriffsbildung und den Rechtsbegriffen
Juristische Begriffsbildung im Allgemeinen
-
Wird erklärt, was juristische Begriffsbildung allgemein heißen
soll?
-
Werden die drei Dimensionen der juristischen Begriffsbildung bzw. Definition
(Name, Inhalt, Referenz) erkannt und benannt? > Semiotisches
Dreieck.
-
Wird erklärt, wie juristische Begriffsbildung vor sich geht, gemacht
oder durchgeführt werden soll?
-
Werden Beispiele und Gegenbeispiele zum Verständnis angeboten?
-
Wird die Regel, juristische Begriffe bei ihrer ersten Verwendung zu erklären
oder auf eine Erklärung, z.B. Glossar zu verweisen genannt und befolgt?
-
Wird im Stichwortregister die erste Begriffserklärung oder Definition
angeführt (Beispiel Carnap)?
-
Wird auf abweichende juristische Begriffsdefinitionen hingewiesen?
-
Werden Probleme der juristischen Begriffsbildung angesprochen?
Rechtsbegriffsbildung im Besonderen
-
Werden die zwei Hauptbedeutungen von Rechtsbegriff genannt und erklärt:
RechtsbegriffBvR als Begriff vom Recht und Rechtsbegriff als
Begriff der RechtsspracheRS?
-
Wie entsteht aus einem Begriff ein Rechtsbegriff?
-
Wer hat die Befugnis oder Kompetenz zur Rechtsbegriffschöpfung?
-
Wird erörtert, wie die Bildung eines Rechtsbegriffs vonstatten geht
oder erfolgen soll?
-
Werden die drei Dimensionen der Rechtsbegriffsbildung bzw. Definition (Name,
Inhalt, Referenz) erkannt und benannt?
-
Wird kritisch erörtert, dass Rechtsbegriffsbildung häufig durch
bloße nominalistische Benennung und Behauptung frei phantasiert und
gemeint wird, statt Inhalt und Referenz des Rechtsbegriffs zu begründen?
-
Wird erörtert, woran man einen Rechtsbegriff erkennt?
-
Wird erörtert, ob und wie Rechtsbegriffe kenntlich gemacht werden
sollen?
-
Wird der Indizierungsvorschlag von Herberger & Simon (1980), S. 271
erörtert?
__
_
Gesamtwertung: Das Thema spielt mit 53.4% Mittelwert und Rang 14 von
31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7 Kriterien
eine beachtliche Rolle, ich hätte aber höhere Werte erwartet.
K5, K6 und K7 kommen entschieden zu kurz.
Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworten "begriff"
und "Begriffsbildung" im juristischen Sinne wurden in die Beschreibung
der Kriterien eingebaut:
K1-jBB Kommt das Kategorien-Wort "Juristische
Begriffsbildung" oder Begriffsbildung im juristischen Sinne im Inhaltsverzeichnis
vor?
Ergebnis K1: 78% der Inhaltsverzeichnisse
enthalten den Ausdruck "Begriff".
K2-jBB Kommt das Kategorien-Wort "Juristische
Begriffsbildung" oder Begriffsbildung im juristischen Sinne im Stichwortregister
vor?
Ergebnis K2: 64% der Sachregister enthalten
den Eintrag "Begriff".
K3-jBB Wird das Kategorien-Wort "Juristische Begriffsbildung"
oder Begriffsbildung im juristischen Sinne im Text genannt, aber ohne nähere
inhaltliche Erörterung?
Ergebnis K3: 90% der Werke erwähnen "Begriff".
K4-jBB Wird das Kategorien-Wort "Juristische Begriffsbildung"
oder Begriffsbildung im juristischen Sinne im Text auch inhaltlich erörtert?
Ergebnis K4: 70% der Werke erörtern Begriff
oder Begriffsbildung auch inhaltlich.
K5-jBB Wird das Kategorien-Wort "Juristische Begriffsbildung"
oder Begriffsbildung im juristischen Sinne vollständig in allen drei
Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz)
definiert?
Ergebnis K5: Nur 10% der Werke definieren
Begriff, das ist sehr mager.
K6-jBB Wird zu der Kategorie Juristische Begriffsbildung
oder Begriffsbildung im juristischen Sinne eine Theorie zitiert oder /
und entwickelt?
Ergebnis K6: 25% der Werke entwickeln oder zitieren
eine Theorie zum Begriff oder zur Begriffsbildung.
K7-jBB Wird die Anwendbarkeit der Definition oder
/ und Theorie der Kategorie Juristische Begriffsbildung oder Begriffsbildung
im juristischen Sinne ausführlich und gründlich dargestellt sowie
anhand von Beispielen demonstriert?
Ergebnis K7: 25% der Werke entwickeln oder zitieren
Anwendungen mit Beispielen zum Begriff oder zur Begriffsbildung.
K8-jBB Sonstiges für die Kategorie "Juristische
Begriffsbildung" oder Begriffsbildung im juristischen Sinne zu Berücksichtigendes?
Ergebnis K8: Eine Eintrag zu Möllers ("Sprache").
Wank 1985, S. 151f kommt in seiner Habilschrift
zu folgendem Ergebnis (fette Hervorhebung RS):
"Anforderungen an eine juristische Begriffsbildung
Jede Begriffsbildung erfolgt teleologisch. Begriffsbildungen in einer
Wissenschaft sind vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Fragestellungen
zu sehen. Auch die Methode der Begriffsbildung richtet sich nach dem jeweiligen
Ziel der Wissenschaft.
Für die Rechtswissenschaft gibt es auf der
einen Seite eine Reihe von allgemeinen Erkenntnissen über Begriffsbildungen
und Bedeutungen aus Logik, Wissenschaftstheorie, Linguistik und Sprachphilosophie,
deren Einbeziehung die juristische Methodenlehre bereichern würde.
Auf der anderen Seite muß deutlich gemacht werden, daß eben
wegen dieser Ausrichtung auf je eigene Erkenntnisziele die genannten Wissenschaften
nur bis zu einem gewissen Grad für die Rechtswissenschaft bedeutsam
sein können. Linguistik und Sprachphilosophie erfassen den Regelungsaspekt
nicht, sondern betrachten die Sprache so wie sie ist. Logik und Wissenschaftstheorie
klammem den inhaltlichen Aspekt aus und orientieren sich mehr an Kalkülen
und an Naturwissenschaften.
Die Besonderheit der Rechtswissenschaft liegt demgegenüber
in ihrem Bezug auf die Regelung von Lebenssachverhalten. Die juristische
Begriffsbildung weist von daher einen Sprachbezug, einen Wirklichkeitsbezug
und einen Normbezug auf.
In sprachlicher Hinsicht ergeben sich Verbindungen
mit der Linguistik über Kommunikationsmodell, semantisches Dreieck
und Bedeutungslehren.
Auf der Wirklichkeitsebene ist es erforderlich,
daß der Begriffsbildung eine Erforschung der Tatsachen vorausgeht.
Die
Wirklichkeit muß angemessen in den Begriffen abgebildet werden, und
die verwandten Begriffe müssen zur Umsetzung in die Wirklichkeit als
Teil einer Norm geeignet sein. Außer den bestehenden tatsächlichen
Verhältnissen müssen die zu erwartenden Folgen - als Rechtsfolgen
und als soziale Folgen - bei der einen und bei der anderen Begriffsbildung
festgestellt werden. Bei der Tatsachen- und Folgenuntersuchung sollten
andere Wissenschaften herangezogen werden. Allerdings ist darauf zu achten,
daß diese die Wirklichkeit im Hinblick auf ihre eigenen Erkenntnisziele
strukturieren.
Die wichtigsten Anforderungen an die juristische
Begriffsbildung ergeben sich aus der Normebene. Teleologische Begriffsbildung
bedeutet hier eine Begriffsbildung, die den Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand
und Rechtsfolge wahrt. Angesichts der allgemeinen Anerkennung der Wertungsjurisprudenz
und der teleologischen Auslegungsmethode sollte eigentlich auch eine teleologische
Begriffsbildung selbstverständlich sein. Das ist jedoch nicht der
Fall, wie sich insbesondere bei Statusbegriffen und Unterbegriffen und
an der Gegenwart der typischen Fehler der Kategorienverwechslung, der ontologischen
Begriffsbildung und der Begriffsjurisprudenz zeigt.
Die juristische Begriffsbildungslehre muß
in technischer Hinsicht einige Begriffe und Unterscheidungen aufnehmen,
wie Extension und Intension, semantisches
[>152] Dreieck und Kommunikationsmodell, Feststellung und Festsetzung,
partielle Definition, Äquivalenz und Implikation sowie die verschiedenen
Arten von Gegenbegriffen. Dazu gehört auch die Unterscheidung
nach den Autoren der Definition und insbesondere die regulierende Definition
innerhalb einer Explikation. Vor allem aber muß die teleologische
Struktur juristischer Begriffsbildung näher untersucht werden. Das
betrifft die Erforschung der konkreten Normzwecke und der für alle
Gesetze geltenden allgemeinen Normzwecke, der Rechtstatsachen und der Folgen
(Rechtsfolgen und soziale Folgen) sowie schließlich das Verhältnis
von Oberbegriffen zu Unterbegriffen im Hinblick auf den Sinnzusammenhang
zwischen Tatbestand und Rechtsfolge."
Literatur
(Auswahl)
..." []
Links (Auswahl: beachte)
> Querverweise.
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher
Standort.
1)
GIPT= General and
Integrative
Psychotherapy,
internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Querverweise
Standort: AW15-Juristische Begriffsbildung.
*
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen. * Gebrauchsbeispiele.
* Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
Kritik
des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Allgemeine,
abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten
und Geisterwelt.
Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke,
Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer
Sicht.
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Auswertung AW15-Juristische Begriffsbildung Recht und Rechtswissenschaft.
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt
aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT Erlangen:
https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW15-jBB.htm
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korrigiert: irs nur Rechtschreibung
am 26.09.2019
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich
dokumentiert.
29.09.19 Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen
und ins Netz gestellt.
27.09.19f Schlussprüfungen
26.09.19 Rechtsschreib- und Grammatikprüfung
03.04.19 allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel
bei juristischer Analogie spezifiziert.
02.04.19 Neue Kategorie herrschende Meinung.
01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären,
Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären,
Juristisches Verstehen.
27.03.19 Neuaufnahmen Kategorien:
Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie
Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
26.03.19 Auswertungskonzept
vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien,
19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie
und 16 repräsentative Werke
00.03.19 Prüffragen
interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
27.02.19 Untersuchungskonzept
konkretisiert (Punkte 1-7).
22.02.19 Fortführung
der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
21.02.19 Angelegt.
interne Hilfen:
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