Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW20 Juristisches Verstehen  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW20 Juristisches Verstehen

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

    _

    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW20 Juristisches Verstehen
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.  Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet, wenig mit 0.25. Kelsens interpretieren wird nicht als verstehen gewertet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    jur. verstehen
    K1-jVerst
    K2jVerst
    K3jVerst
     K4jVerst
     K5jVerst
     K6jVerst
    K7jVerst
    K8jVerst
    Bydlinski 2018 Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Ja KeinSR Ja Ja Nein Ja Ja Keine
    Kelsen 1960 verst.
    interpretieren:
    Nein
    Ja
    Nein
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Nein
    Jein
    Jein
    Jein
    Nein
    Nein
    Keine
    Ja
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Ja Ja Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Nein Nein Ja Jein Nein Nein Nein Keine
    Muthorst 2011 Ja Ja Ja Ja Nein Jein Teils Keine
    Ott 2006 Ja Jein Ja Ja Nein Ja wenig Keine
    Puppe 2014 Nein KeinSR Ja Nein Nein Nein Nein Ja
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2015                
    Savigny 1802-1842 Ja(Hg) Ja(Hg) Ja Ja Nein Ja Canon. Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    56
    w=(5/9)*100
    35
    w=(3.5/10)*100
    100
    w=(10/10)*100
    75
    w=(7.5/10)*100
    0
    w=(0/10)*100
    50
    w=(5/10)*100
    28
    w=(2,75/10)*100
    Mit=49.1
    Rang=16

    jVerst-Zusammenfassung und Kommentar verstehen im juristischen Sinne: Damit ein Gesetz angewendet werden kann, muss es in seinem Sinngehalt natürlich verstanden werden. Wenn es erst ausgelegt werden muss, ist es nicht verstanden worden, sondern mit der Auslegung wird das Verstehen gesucht. Grundlegend ist daher zu fragen: was bedeutet es, ein Gesetz zu verstehen und was unterscheidet verstehen von auslegen? In der Rechtsprechung wird verstehen und auslegen weitgehend gleichgesetzt. Nur wenige sehen das anders wie z.B.  Hruschka  oder  Ott. Diese Gleichsetzung ist ein fataler Fehler, weil damit jeder Gesetzestext zur Auslegung freigegeben wird. Es wird gar nicht mehr davon ausgegangen, dass ein Gesetzestext auch verstanden werden kann, ohne ihn "auszulegen". Aus dieser Vermischung und Gleichsetzung von verstehen und auslegen ergibt sich die zwingende Notwendigkeit einer klaren und differenzierte Analyse dieser beiden Begriffe.

        Gesamtwertung: Das Thema spielt mit 49.1% Mittelwert und Rang 16 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien
    über alle 7 Kriterien zwar eine beachtliche Rolle, zeigt aber Schwächen besonders bei K5, weniger bei K6, aber auch bei K7.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit Suchwort "versteh", das dann noch auf seine juristische Bedeutung zu prüfen war,  wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
     

      K1-jVerst Kommt das Kategorien-Wort "verstehen" im juristischen Sinne im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1: 56% der Inhaltsverzeichnisse enthalten den Begriff verstehen.
      K2-jVerst Kommt das Kategorien-Wort "verstehen" im juristischen Sinne im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K2: 35% der Sachregister enthalten den Begriff verstehen.
      K3-jVerst Wird das Kategorien-Wort "verstehen" im juristischen Sinne im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 100% der Werke erwähnen den Begriff verstehen.
      K4-jVerst Wird das Kategorien-Wort "verstehen" im juristischen Sinne im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 75% der Werke erörtern den Begriff verstehen inhaltlich.
      K5-jVerst Wird das Kategorien-Wort "verstehen" im juristischen Sinne vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5:  Keines der Werke, also 0%, bringen eine Definition.
      K6-jVerst Wird zu der Kategorie verstehen im juristischen Sinne eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 50% der Werke entwickeln oder zitieren eine Theorie des juristischen Verstehens.
      K7-jVerst Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie verstehen im juristischen Sinne  ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: 28% der Werke bringt Anwendungen mit Beispielen zum juristischen Verstehen.
      K8-jVerst Sonstiges für die Kategorie verstehen im juristischen Sinne  zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8:
     


    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __


    Querverweise
    Standort: AW20 Juristisches Verstehen.
    *
    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW20 Juristisches Verstehen. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW20-jVerst.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das direkte, zugriffsaneignende Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen ist nicht gestattet, Links und Zitate sind natürlich willkommen. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
    Ende
    _ AW20 Juristisches Verstehen_Datenschutz_Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__ Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_ Mail: sekretariat@sgipt.org_
     

    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



    interne Hilfen:
    »  «