Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=29.09.2019
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell
zum Thema:
Auswertung
AW16 Unbestimmte Rechtsbegriffe
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen.
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
_
Tabellarische Ergebnisse der Auswertung
AW16 Unbestimmte Rechtsbegriffe
Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die
einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb
gewichtet, hier auch Generalklausel bei Kelsen. Als Basis werden nur diejenigen
Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis
oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung
der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird
nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7
Kriterien der Kategorie eingetragen.
Unbestimmte Rechtsbegriffe
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K1-uRB
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K2-uRB
|
K3-uRB
|
K4-uRB
|
K5-uRB
|
K6-uRB
|
K7-uRB
|
K8-uRB
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Bydlinski
2018 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Engisch 1971 |
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Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) |
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Honsell/Mayer-Maly 2015 |
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Hruschka
1972 |
Nein |
KeinSR |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kelsen
1960 |
Nein |
Nein |
GenKlau |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
RechtsB |
Kirchmann
1848 |
NichtVor |
NichtVor |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Larenz
1991 |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Mastronardi 2003 |
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|
Möllers
2017 |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Teils |
Teils |
Keine |
Muthorst
2011 |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Ott
2006 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Puppe
2014 |
Ja |
KeinSR |
Ja |
Ja |
Nein |
Teils |
Teils |
Keine |
Radbruch 1932 |
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Röhl & Röhl 2008 |
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Rüthers 2018 |
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Savigny
1802-1842 |
Nein(Hg) |
Nein(Hg) |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Wienbracke 2013 |
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Zippelius 1974 |
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Zippelius 2012 |
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Gesamt-Auswertung |
22
w=(2/9)*100
|
14
w=(1/7)*100
|
65
w=(6.5/10)*100
|
40
w=(4/10)*100
|
0
w=(0/10)*100
|
10
w=(1/10)*100
|
10
w=(1/10)*100
|
Mit=23.0
Rang=25
|
uRB-Zusammenfassung und Kommentar
unbestimmte Rechtsbegriffe: Die Grundfragen
zur juristischen Begriffsbildung gelten auch für unbestimmte
Rechtsbegriffe.
Generalklauseln () und unbestimmte Rechtsbegriffe
(»öffentliches Interesse«, »Eignung«, »gute
Sitten« , Begriff der "Dunkelheit" oder "Nacht", "berechtigte Interessen",
"Gemeinwohl", "verwerflich", "Gefahr im Verzug") werden oft zusammengebraucht,
aber so gut wie nie definiert. Röthel (2006), S. 33 sieht keinen qualitativen,
nur einen quantitativen Unterschied:
"Der Unterschied zwischen Generalklauscln und der allgemeinen Gruppe
der normativ-unbestimmten Rechtsbegriffe liegt daher nicht im qualitativen,
sondern lediglich im quantitativen Bereich. Generalklauseln unterscheiden
sich von normativ-unbestimmten Rechtsbegriffen in dem Ausmaß ihrer
Ausfüllungsbedürftigkeit; sie sind in besonders großem
Maße unbestimmt. In diesem Sinne kennzeichnet E. Kramer57 Generalklauseln
durch ihre „besonders qualifizierte Vagheit", E Müller58 spricht von
einem „besonders vagen Normtext", und R. Zippelius59 beschreibt sie als
„besonders unscharf".60 ... "
Gesamtwertung: Das Thema spielt mit 23.0% Mittelwert
und Rang 25 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7
Kriterien eine unangemessen geringe Rolle, ich hätte hier weit höhere
Werte erwartet. K2, K4, K5, K6 und K7 kommen entschieden zu kurz.
Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworten unbestimmte
Rechtsbegriffe, unbestimmter Rechtsbegriff, Rechtsbegriff, Generalklausel
wurden
in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
K1-uRB Kommt das Kategorien-Wort "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e)" im Inhaltsverzeichnis vor?
Ergebnis K1: 22% der Inhaltsverzeichnisse
enthalten "unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)"
K2-uRB Kommt das Kategorien-Wort "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e)" im Stichwortregister vor?
Ergebnis K2: Nur 14% der Sachregister enthalten
den Eintrag "unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)"
K3-uRB Wird das Kategorien-Wort "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e)" im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
Ergebnis K3: 65% der Werke erwähnen den
Ausdruck "unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)"
K4-uRB Wird das Kategorien-Wort "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e)" im Text auch inhaltlich erörtert?
Ergebnis K4: 40% der Werke erörtern "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e) inhaltlich"
K5-uRB Wird das Kategorien-Wort "unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e)" vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name,
5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
Ergebnis K5: Niemand, also 0%, definiert 65%
den Begriff "unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)".
K6-uRB Wird zu der Kategorie unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)
eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
Ergebnis K6: 10% der Werke entwickeln oder
zitieren eine Theorie zu "unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e)"
K7-uRB Wird die Anwendbarkeit der Definition oder
/ und Theorie der Kategorie unbestimmte(r) Rechtsbegriff(e) ausführlich
und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
Ergebnis K7: Nur ein Autor erhält ein
Jein/Teils, also 10%, zur Anwendung mit Beispielen (also nicht nicht Nennung,
sondern gründliche Analyse und Darstellung).
K8-uRB Sonstiges für die Kategorie unbestimmte(r)
Rechtsbegriff(e) zu Berücksichtigendes?
Ergebnis K8: Keine Eintragung.