Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=03.02.2017 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 28.12.21
    Impressum: Diplom-Psychologe und Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Soziologie und Kulturanthropologie, Bereich Beziehungen, hier speziell zum Thema:

    Mitglied und Gruppe
    Element und Menge, Individuum und Klasse, Teil und Ganzes.
    Eine kritische, wissenschaftstheoretische und empirische Analyse
    mit besonderer Berücksichtigung sog. OMCG-Rockergruppen

    "Institutionen handeln nicht, sondern nur Individuen in oder für Institutionen "
    Karl Popper (1962, S. 247)

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen
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    Inhaltsverzeichnis

    1. Einführung.

    2. Grundlagen der Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe.
         2.1  Element - Menge,  Teilmenge - Menge, Individuum - Klasse, Mitglied - Gruppe.
         2.2  Klassenbildung.
         2.3  Teil und Ganzes.
         2.4  Ontologie sozialer Konstrukte.
         2.5  Rechtliche Konstruktionen sozialer Konstrukte:
               Beispiel juristische Person.
              Ontologie juristischer Personen.
              Empirie juristischer Personen.
               Beispiel Verein.
              Ontologie von Vereinen. 
              Empirie von Vereinen. 

    3.  Beispiele und Anwendungen aus Wissenschaft und Leben.
        3.1 Anwendungen Alltagsleben.
               3.1.1  Fußballmannschaft.
               3.1.2  Familie, Kernfamilie, Großfamilie, Clan.
          Exkurs Sippenhaft.
               3.1.3  Schulklasse. 
               3.1.4  Qualitätsklassen - ein Gegenbeispiel?
          Exkurs Gemeinsamkeit der Elemente einer Menge.
               3.1.5  Berufsklassen.
               3.1.6  Flüchtlinge und Terroristen.
               3.1.7  Stammtisch.
               3.1.8  Nachbarschaft.
         3.2 Anwendungen in der Soziologie und Sozialpsychologie.
               Der Gruppenbegriff in der Soziologie.
               3.2.1 Empirische Merkmale und Strukturmerkmale von Gruppen und ihren Mitgliedern.
            Beispiel Konformität.
              Asch-Experiment.
           Beispiel Loyalität.
           Beispiel Kohärenz.
           Beispiel Milieu. 
           Beispiel Korpsgeist.
               Beispiel Gruppe als autonom handelndes Subjekt nach Ruth Benedict Urformen der Kultur. 
         3.3 Anwendungen in der Kriminologie
               3.3.1  Bande.
               3.3.2  Kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB.
               3.3.3  Organisierte Kriminalität.
               3.3.4  Rocker - Definition im Strukturbericht.
               3.3.5  OMCG-Rocker (Outlaw Motor Cycle Gang Rocker).
               Definition im Strukturbericht.
               Genauere Analyse der Definition "OMCG" im Strukturbericht des LKA. 
               3.3.6  1% OMCG-Rocker (Outlaw Motor Cycle Gang Rocker).
               3.3.7  Konformitäts- und Loyalitätsdruck im Strukturbericht OMCG.
               Gesamtbewertung Strukturbericht.
          3.4 Anwendung in der Statistik.
               3.4.1  Einfache Häufigkeitstabellen.
               Beispiel Alter und Rückfälligkeit von Gewalttätern.
               3.4.2  Einzelfallstatistik und Prognosetafeln.
               Die abschließende Lösung des OVG Münsters.
               Die implizite Prognosetafel des BVerwG.
               Die wissenschaftliche Struktur und Problematik von Merkmals-Checklisten.
          3.5 Empirische Analyse von Gruppen.

    4. Zusammenfassung: Beantwortung der Eingangsfragen.
        4.1  Was "ist" eine Gruppe? Genauer: wie können wir Gruppe definieren?
        4.2  Unter welchen Bedingungen darf man einer Gruppe Interessen, Ziele und
               Zwecke zuschreiben?
        4.3  Was "ist" ein Mitglied einer Gruppe? Wann "gehört" jemand zu einer Gruppe?
               Genauer: wie können wir Mitglied definieren?
        4.4  Was folgt für ein Mitglied, wenn es zu einer Gruppe gehört? Wie sind diese
               Folgerungen begründbar?
        4.5 Was folgt für die Gruppe, wenn sie die und die Mitglieder hat? Wie sind diese
              Folgerungen begründbar?
        4.6 Was sind die logischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?
        4.7 Was sind die empirischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?
        Schluss:  Die große Kulturaufgabe geistig korrekter Beurteilung Mitglied und Gruppe ungelöst.

    Links * Literatur * Anmerkungen * Querverweise * Zitierung * Änderungen * 
     


    1. Einführung

    (1) Mengen, Klassen, Gruppen, Vereine, Gemeinschaften, Gesellschaften, Organisationen, Institutionen, Verbände u.ä. sind keine handelnden Subjekte und nicht direkt beobachtbar, sondern geistige Konstruktionen, die aus einem Realteil (beobachtbar) und einen konstruktiven Teil (nicht beobachtbar, konstruiert) bestehen. Mitgliedschaft und Gruppenzugehörigkeit, allgemein Element und Menge oder Individuum und Klasse spielen in Wissenschaft und Leben eine kaum zu überschätzende Rolle.
    (2) Da die Mitglieder oder Elemente einer Menge oder Gruppe meist unterschiedlichen logischen Kategorien angehören, darf man nicht einfach von Eigenschaften der Mitglieder auf Eigenschaften der Gruppe und umgekehrt schließen. Diesen Fehler bezeichnet der Mathematikes Kit  Yates  als "ökologischen Fehlschluss".Was also für ein Element oder Mitglied gilt, gilt genau betrachtet nicht für die Zusammenfassung zu einer Menge oder zu einer Gruppe und umgekehrt. Die Sache wird noch komplizierter und verwirrender, wenn wir auch noch Teil und Ganzes, deren Beziehungen die sog.  Mereologie  erforscht, hinzunehmen.
    (3) Leider konnte ich weder in der Soziologie, Sozialpsychologie, Statistik, in der Kriminologie und im Recht eine grundlegende, problemorientierte Darstellung der Beziehung zwischen Mitglied und Gruppe finden, so dass ich mich selbst an die Arbeit machte - Anlass war ein waffenrechtspsychologisches Gutachten zur Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG). Zu den Grundfragen gehören:
     

    1. Was "ist" eine Gruppe? Genauer: wie können wir Gruppe definieren?
    2. Unter welchen Bedingungen darf man einer Gruppe Interessen, Ziele und Zwecke zuschreiben?
    3. Was "ist" ein Mitglied einer Gruppe? Wann "gehört" jemand zu einer Gruppe? Genauer: wie können wir Mitglied definieren?
    4. Was folgt für ein Mitglied, wenn es zu einer Gruppe gehört? Wie sind diese Folgerungen begründbar?
    5. Was folgt für die Gruppe, wenn sie die und die Mitglieder hat? Wie sind diese Folgerungen begründbar?
    6. Was sind die logischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?
    7. Was sind die empirischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?


    Die Handhabung dieser Fragen ist von großer Bedeutung für die Soziologie, Sozialpsychologie, angewandte Statistik, für die forensische Psychologie, Kriminologie und Recht, um nur einige aus meinem näheren Interessenraum zu nennen. Die Fragen werden in der  Zusammenfassung  beantwortet.



    2. Grundlagen der Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe
    Teil und Ganzes muss man streng von Element und Menge, Individuum und Klasse, Mitglied und Gruppe unterscheiden, sonst kann man sehr leicht in Teufels Küche geraten (ich weiß, wovon ich spreche ;-), weil sie meist verschiedenen logischen Kategorien angehören, so dass man die Eigenschaften der Elemente (Mitglieder) nicht auf die Menge (Gruppe) und die Eigenschaften der Menge (Gruppe) nicht auf die Elemente (Mitglieder) übertragen darf. Die Beziehung zwischen Element und Menge, Individuum und Klasse, wird in den Mengenlehren und in den Logiken untersucht. Die Beziehung zwischen Teil und Ganzem wird in der sog.  Mereologie  untersucht.

    2.1  Element - Menge,  Teilmenge - Menge, Individuum - Klasse, Mitglied - Gruppe,
    (1) Die Cantor'sche Mengendefinition  ist für praktische Zwecke gut geeignet, wenn man die letzten drei Worte weglässt: "Unter einer ‚Menge‘ verstehen wir jede Zusammenfassung M von bestimmten wohlunterschiedenen Objekten unserer Anschauung oder unseres Denkens (welche die ‚Elemente‘ von M genannt werden) ..."
        Wichtig ist, die Elemente müssen wohlunterscheidbar sein und lassen sich zusammenfassen. Hier ist dem menschlichen Geist keine Grenze gesetzt, so dass aus beliebigen wohlunterscheidbaren Elementen beliebige Mengen gebildet werden können.
    (2) Mengen können auch zu höheren Einheiten, Mengen von Mengen von Mengen von Mengen ... zusammengefasst oder gebildet werden, so dass Mengenhierarchien entstehen. So bilden die Mitglieder einer Rockerortsgruppe (Chapter, Charter) eine erste Menge 1. Stufe. Die Menge verschiedener Ortsgruppen z.B. in einem Bundesland, können zur nächst höheren Ebene, Menge 2. Stufe,  zusammengefasst und gebildet werden. Weiter könnte man wie z.B. Aldi-Nord und -Süd eine Entsprechung oder auch eine nationale Zusammenfassung bilden, etwa alle Ortsgruppen (Chapter, Charter) in der Bundesrepublik, was die Polizei, BKA und LK-Ämter ja auch machen (> Rockerkartei).

    2.2  Klassenbildung (> Klassenlogik)
    Was bringt uns das Zusammenfassen zu einer Menge, Gruppe, Klasse, Gesamtheit? Nun, um Ordnung zu schaffen, erscheinen Klassenbildungen in vielen Fällen in Wissenschaft und Leben unerlässlich (man vergegenwärtige sich z.B. die Ordnung in einer Wohnung oder Küche). Will man wissen, ob ein Medikament gegen Angst hilft, braucht man AngstpatientInnen, denen das Medikament für eine gewisse Zeit verabreicht wird, um die Wirkung zu prüfen. Will man die Hypothese prüfen, wie das Medikament bei bestimmten Angststörungen wirkt, müssen bei der Prüfung die verschiedenen Angststörungen  genau erfasst werden.
        Man kann aus beliebigen Merkmalen Klassen bilden. Gibt es m einfache Merkmale vom Typ vorhanden oder nicht, so gibt es 2m Klassenbildungsmöglichkeiten.
        Unterscheidet man in der Kriminologie und im Recht z.B. zwischen "normalen" Motorradclubs und sog. OMCG-Rockern, so hat man eine Klassenbildung in zwei Klassen vorgenommen. Geht man weiter und unterscheidet man z.B. bei den OMCG Rockern Verbot bzw. Nichtverbot eines Clubs, Unbescholtenheit gegenüber Nichtunbescholtenheit eines Mitglieds, mit oder ohne Dauerkriterium (z.B. in den letzten 5 Jahren), so ist in diesem Ansatz m=3 und demnach gibt es 23 = 8 Klassenbildungen oder Kombinationsmöglichkeiten (ohne Wiederholung), nämlich: (1) +++, (2)  ++-, (3) +-+, (4) +- -, (5) -++,  (6) -+-, (7) - -+,  (8) - - - .  Lesebeispiel (5): Der OMCG Club ist nicht verboten, es liegt Unbescholtenheit des betrachteten Mitglieds vor und es wurde eine Zeitdauer (5 Jahre) angegeben für die die Betrachtung erfolgt.
        Klassenbildung erfolgt stets durch Definition (das interessierende Merkmal) und Abstraktion (Absehen von anderen, nicht interessierenden Merkmalen).

    2.3  Teil und Ganzes
    (1) Teilt man ein Blatt Papier in zwei Hälften, so ist es immer noch Papier. Beide Hälften und das zusammengefügte Ganze sind aus Papier und haben die Eigenschaften von Papier. Teil und ganzes Papier unterscheiden sich nur in der Größe der Fläche. Anders als bei Element und Menge kann man hier vom Teil aufs Ganze und umgekehrt auf die Papiereigenschaften schließen.
    (2a) Teilt man einen lebenden Menschen in zwei Hälften, dann ist er gewöhnlich tot.  Teil (tot) und Ganzes (lebend) haben nicht die gleichen Eigenschaften, sondern unterscheiden sich ganz wesentlich.
    (2b) Doch was ist, wenn man eine Leiche teilt, z.B. in Oberkörper und in Unterkörper? Kaum jemand wird Unterkörper, Oberkörper und dem ganzen Leichnam die gleichen Eigenschaften zuerkennen, außer dass sie tot sind. Hinsichtlich des Merkmals 'tot' sind also Teil und Ganzes hier gleich.
    (3) Legen wir vier Backsteine aufeinander und nennen dies eine Backsteinsäule. "Ist" die Backsteinsäule nun eine Menge (Klasse, Gruppe) oder ein Ganzes? Das lässt sich nicht so einfach sagen. Beide Interpretationen sind je nach Betrachtung möglich. Es gibt also Fälle, wo es nicht so klar oder von vornherein ausgemachte Sache "ist", ob es sich es um unterschiedliche Kategorien handelt oder nicht. Man kann die Backsteinsäule als etwas Neues, als eine Zusammenfassung von vier Elementen begreifen (also eine andere Kategorie) oder als vier Teile, die ein Ganzes bilden (gleiche Kategorie).

    2.4  Ontologie  sozialer Konstrukte > ausführlicher in: Ontologie des Psychosozialen.
    Ontologie gilt als klassische philosophische Grundlagendisziplin, umschrieben als die Wissenschaft vom  Seienden als solchen  und ihrer Einteilung nach Arten, Formen und Existenzweisen. Gibt es das  Allgemeine  (Universalien) und die  Abstrakta? Und wenn: In welcher Weise? In welcher Weise existiert eine Gruppe, eine Gesellschaft, eine Institution, eine Organisation, ein Verein? Oder ein Milieu, eine Sozialisation, eine Einstellung? Und welche Bedeutung hat die zugedachte Existenzweise für Wissenschaft, Gesellschaft, Recht und unser Alltagsleben? Vieles, so scheint es, kommt durch den Menschen in die Welt und ist nur durch ihn da. Denkt man sich die Menschen hinweg, verschwindet vieles: Ästhetik, Ethik, Recht, Gesellschaft, Wirtschaft. Daraus sollte man den Schluss ziehen, dass vieles menschengebunden ist, erst durch die Menschen hervorgebracht wurde und mit ihnen auch wieder verschwinden wird.
        Gerhard Schönrich schreibt in der Einleitung zu "Institutionen und ihre Ontologie", S. 9:
    "Die Ontologie des Sozialen - und speziell die Ontologie von Institutionen - ist ein vernachlässigtes Forschungsgebiet. Dabei ist es keine Frage, dass auch Institutionen als Teil der sozialen Wirklichkeit eine Ontologie zu Grunde liegt. Es gibt nicht nur Steine und Bäume, Fixsterne und Atomkerne, sondern auch die weniger greifbaren sozialen „Dinge" wie gemeinschaftliche Handlungen, normative Ordnungen, Regelbefolgungsgemeinschaften, gesellschaftlichen Status, Macht, juristische Personen und eben Institutionen von der Ehe bis hin zum Staatswesen mit allen dazugehörigen Artefakten wie Bankkonten, Verkehrszeichen und Verdienstorden. Was sind das für Entitäten? Mit institutionellen Handlungen wie Eheschließungen und Staatsgründungen, die selbst neue Realitäten erschaffen, mit institutionellen Eigenschaften wie Vereinsmitglied oder Geschäftsführer zu sein, die normativ zum Tragen kommen, stellen Institutionen eine Herausforderung für jede Ontologie dar. Und dies nicht nur, weil sich die Vielfalt der zu berücksichtigenden Entitäten als kaum überschaubar erweist, sondern vor allem weil es unklar ist, welche ontologischen Konzepte - seien sie revisionär oder deskriptiv - hier überhaupt greifen."
        Die Beschäftigung mit der Ontologie sozialer Konstrukte geht grob auch mit der geistigen Bewegung des  Konstruktivismus  und der Wissenschaftstheorie, insbesondere den Theorien zur  Referenz  einher.
        Für unser Thema interessiert hauptsächlich: In welcher Weise existieren Gruppen? Gibt es sie "wirklich" in der äußeren Realität oder existieren sie "nur" in unserem Geiste und welche Wechselwirkungen entfalten Gruppen und ihre Mitglieder? Gibt es so etwas wie einen Gruppengeist (Korpsgeist)? Kann eine Gruppe Mitglieder prägen und formen? Wie kann, darf, soll man sich das vorstellen? In der Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Soziologie ist man überzeugt, dass die Sozialisation eines Menschen, also unter welchen Umständen und Bedingungen er aufgewachsen ist, ebenso eine wichtige Rolle spielt wie das Milieu, in dem er sich aktuell aufhält und bewegt. Damit wird Aufwuchs- und Aufenthaltsumgebungen ein Einfluss zugeschrieben (Zuschreibungen alleine genügen aber nicht: man muss es empirisch zeigen). Naheliegend ist demnach, dass auch Rockergruppen einen solchen Einfluss auf ihre Mitglieder haben. Wenn dieser Einfluss aber gleich wäre, so müssten in allen Rockergruppen gleiche Erscheinungen zu beobachten sein, was ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Außerdem wissen wir, dass sich Menschen durch besondere Erfahrungen sehr verändern können (in der Pubertät auch so) , ja wir kennen sogar Saulus-Paulus-Phänomene. Einflussnahmen können ganz unterschiedliche Wirkungen haben, die von Person zu Person und von Situation zu Situation verschieden sein können.
        Zwar haben einige PhilosophInnen und SoziologInnen (Berger & Luckmann; Jansen; Schmid & Schweikhard; Schönrich; Searle) manches erarbeitet (Pluralsubjekt, Kollektivperson), aber für unsere Zwecke, Wechselwirkung Mitglied und Gruppe, nicht sehr klar, operational, experimentell, empirisch untersucht, dargestellt und begründet, was das für die einzelnen Mitglieder bzw. umgekehrt ontologisch bedeutet.
        In der Hauptsache unterscheide ich folgende Grundhaltungen zur Existenz von Gruppen:

    1. Gruppen existieren real als eigenständig agierende Sachverhalte oder Entitäten (Platonismus).
    2. Gruppen können als eigenständig handelnde Subjekte konstruiert werden.
    3. Gruppen existieren nur in den psychomentalen Verfassung - in den "Köpfen" - der Mitglieder und ihrer Betrachter, sind aber sozial wirksam (Konzeptualismus) indem sie Tun und Lassen regulieren bzw. beeinflussen.
    4. Gruppen sind nur Einbildung (fixe Ideen im Sinne von  Stirner), eine Konstruktion ohne reale Bedeutung (radikaler Skeptizismus).
        Quellen zum Teil > Ontologie des Psychosozialen.

    2.5  Rechtliche Konstruktionen sozialer Konstrukte
    Klare Operationalisierungen und Regeln findet man bei den JuristInnen, also im Recht. Ja, die Konstruktion sozialer Konstrukte ist geradezu eine Domäne der Juristen und des Rechts (> 2.5), wobei hier auch viele Gefahren und Probleme lauern (> Rechtsbegriffe; > Ontisierung). Aber die rechtlichen Bestimmungen beantworten nicht die empirischen Fragen und nicht die empirischen Wechselwirkungsfragen zu Mitglied und Gruppe. Rechtliche Konstruktionen definieren und legen fest. Sie sagen, was ein Verein ist, welche Vereine es gibt, oder eine GmbH oder eine juristische Person, aber nichts über die empirischen Beziehungen und die Wechselwirkungen zwischen Mitglied und Gruppe.
        Grunewald (2011) führt in ihrer Einführung zum Gesellschaftsrecht, S. 1, aus:
    "Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der Stillen Gesellschaft, der Partnerschaftsgesellschaft, der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung, der Partenreederei, des Vereins, der Aktiengesellschaft, der Europäischen Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der eingetragenen Genossenschaft, der Europäischen Genossenschaft und des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Diese Rechtsmaterie wird unter dem Begriff Gesellschaftsrecht zusammengefasst, weil alle diese Rechtsformen privatrechtliche Organisationen darstellen, die durch Rechtsgeschäft mit einem bestimmten Zweck begründet werden. Daher finden sich auch zahlreiche Fragestellungen, die in einer dieser Rechtsformen auftreten, in den anderen wieder. Das rechtfertigt die Zusammenfassung zu einem einheitlichen Rechtsgebiet, eben dem Gesellschaftsrecht. Soweit weitere Rechtsformen für vergleichbare privatrechtliche Organisationen entwickelt werden, gehören auch diese Rechtsformen zum Gesellschaftsrecht.
        Das Gesellschaftsrecht ist damit von den von ihm behandelten Objekten her definiert, eben den privatrechtlichen Organisationen, die alle durch Rechtsgeschäft mit einem bestimmten Zweck begründet werden [FN1]. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht, das speziell für diese Einheiten gilt. Es befasst sich z. B. mit der Frage, wie die genannten Organisationen verfasst sind oder sein dürfen, wie sie die Rechtsfähigkeit erlangen, wer für sie handelt und wer haftet. Dies zeigt, dass das Gesellschaftsrecht sowohl Rechtsmaterien des Allgemeinen Teils des BGB wie auch des Schuldrechts umfasst. Die BGB-Gesellschaft ist daher aufbauend auf diesen Regelungsbereichen im Besonderen Teil des Schuldrechts des BGB geregelt und auf diese Regeln für die BGB-Gesellschaft verweisen wiederum die Bestimmungen für OHG und KG (§ 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB). Der Verein ist, weil man die Frage der [>2] Erlangung der Rechtsfähigkeit für entscheidend hielt, im Allgemeinen Teil des BGB eingeordnet. Das Recht der anderen juristischen Personen greift bisweilen auf diese Regelungen für den rechtsfähigen Verein zurück. Nicht zum Gesellschaftsrecht gehört das Recht der Stiftung [FN2]. Die Stiftung hat keine Mitglieder oder Gesellschafter. Das hat zur Folge, dass sich bei ihr wiederum andere Fragestellungen als bei den genannten privatrechtlichen Organisationsformen ergeben."

    Beispiel juristische Person
    Prototypen rechtlicher Gruppen sind z.B. die juristische Person oder der Verein. In Rechtsbegriffe des täglichen Lebens, Friedrich (1996) wird S. 290, ausgeführt:
     

      "Person. Man unterscheidet natürliche und juristische Personen. Natürl. Person ist jeder lebende Mensch. Jur. Per. sind Organisationen: Personenzusammenschlüsse, die einem bestimmten gemeinsamen Zweck dienen (z.B. eingetragener Verein), oder Vermögensmassen, denen die Rechtsordnung zugesteht, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein (z.B. Stiftung). Sie sind -> rechtsfähig. Es gibt jur. Pers. des a) Privatrechts und b) öffentlichen Rechts. Beispiel: a) eingetragener Verein, privatrechtl. Stiftung, Aktienges., GmbH; b) Körperschaften (z.B. Gemeinde), Anstalten (z.B. Rundfunk), Stiftungen des öffentl. Rechts."


    Beispiel Verein
    Im Vereinsrecht heißt es:
     

      § 2 Begriff des Vereins
      (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
      Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.3.2017 I 419
      Quelle; https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/BJNR005930964.html


    Das Bundeministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt im Leitfaden zum Vereinsrecht, S. 10 aus.

       
      "A. Was ist ein Idealverein?
      Der sogenannte „Idealverein“ ist die häufigste und typische Form eines Vereins.
      Ein Idealverein ist ein Zusammenschluss,
      1. dem mehrere Personen unter einem Vereinsnamen angehören,
      2. der freiwillig ist und auf eine gewisse Dauer angelegt wurde,
      3. der einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck verfolgt,
      4. der einen Vorstand hat und
      5. der als Vereinigung unabhängig von einem Wechsel der Mitglieder besteht und damit körperschaftlich organisiert ist.
      Ein ideeller Zweck ist ein Zweck, der nicht  auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die möglichen ideellen Zwecke sind vielfältig. Das zeigt die bunte Vereinslandschaft in Deutschland: Vereinigungen zur Förderung des Sports, der Kultur, von Natur und Umwelt oder karitativer Zwecke sind überwiegend als Idealvereine organisiert." [Online-Quelle Abruf 15.10.17.]



    3. Beispiele und Anwendungen aus Wissenschaft und Leben
    Man versteht die Problematik besser, wenn man konkrete Beispiele betrachtet. Das soll nun geschehen.

    3.1  Anwendungen Alltagsleben
    Die vielen Mengen in einer  Küche  wurde oben schon erwähnt. Nun einige ausführlichere Beispiele.

    3.1.1  Fußballmannschaft
    Sei jemand Mitglied (Element) in einer Fußballmannschaft (Menge). Kaum jemand würde sich an dem Sprachgebrauch stören, dass eine Fußballmannschaft Fußball spielt. Wir reden fast alle so, aber stimmt das, wenn wir uns das oben Gesagte genauer vor Augen halten? Schaut man auf das Feld, so sieht man im Normalfall 22 SpielerInnen, eine SchiedsrichterIn mit zwei HelferInnen. Man sieht lauter einzelne Spieler, aber keine Mannschaft. Man könnte sagen, die Mannschaft sind die, die alle das gleiche Trikot tragen. Aber die Mannschaft köpft nicht, schießt keine Ecke und schießt auch keine Tore. Andererseits: Das Spiel endet mit einem Sieg, einer Niederlage oder es endet unentschieden. Sieg, Niederlage, Unentschieden ordnet man nicht der einzelnen SpielerIn, sondern der Mannschaft zu. Es berührte uns ein wenig merkwürdig, wenn ein SpielerIn sagte, sie habe 2:0 gewonnen, selbst wenn sie beide Tore geschossen hätte Unserem Sprachgebrauch und Sprachgefühl entspricht: Die Mannschaft hat gewonnen, also alle teilnehmenden SpielerInnen. Wenn aber die Mannschaft gewonnen hat, haben dann nicht alle und damit jeder gewonnen? Auch hier liegt ein außerordentlich gefährlicher Fallstrick für einen Kategorienfehler, wenn alle und jeder  gleichgesetzt wird. Alle zusammen ist etwas anderes als jeder einzelne, auch wenn sich die Mathematik bedauerlicherweise darum wenig schert. Hinzukommt, auch die TrainerIn, der Verein oder der Ort, zu dem der Verein gehört, sagen könnte: wir haben gewonnen. Während eine SpielerIn gewöhnlich zwei Beine, einen Kopf und zwei Arme hat, hat die Mannschaft keine zwei Beine, keinen Kopf und auch keine zwei Arme. Mannschaft und SpielerIn gehören zwei unterschiedlichen Kategorien an, so dass man die Eigenschaften der einen Kategorie nicht einfach auf die andere übertragen darf. Allerdings gibt es Grenzfälle. Nach unserem Sprachgebrauch kann man wohl sagen: sowohl die Mannschaft als auch die SpielerInnen haben einen Kapitän. Es kann also durchaus sein, dass etwas, was für das Element gilt auch für die Menge gilt, aber es überträgt sich nicht automatisch, regelgeleitet.

    3.1.2  Familie, Kernfamilie, Großfamilie, Clan
    Nehmen wir eine Familie mit Sohn (S), Tochter (T), Vater (V), Mutter (M). Alle vier gehören zur (Kern-) Familie, die aber unter Einbeziehung der Geschwister der Eltern und Großeltern auch noch umfangreicher gedacht werden kann. Jedes Mitglied gehört zwar zur, ist  aber nicht die Familie. Einigt man sich darauf Vater, Mutter, Kinder als Kernfamilie zu bezeichnen, so kann man über diese abstrakte Kernfamilie sagen, dass sie aus 4 Mitgliedern, zwei Kindern und zwei Eltern besteht. Ist ein Elternteil gestorben, so besteht diese Kernfamilie nur noch aus drei Mitgliedern. Haben sich die Eltern scheiden lassen, so handelt es sich um eine Scheidungsfamilie. Leben sie in Trennung, können wir von einer Trennungsfamilie sprechen. Weder Sohn, Tochter, Vater oder Mutter sind aber die Kern-, Rest-, Scheidungs- oder Trennungsfamilie, sondern sie sind Teil des Kern-Familiensystems. Teil und Ganzes sind aber Verschiedenes, auch wenn die moderne Mengenlehre im Bereich des Unendlichen zum Leidwesen vieler vernünftig denkender Menschen diesen Unterschied aufgehoben hat - was hier aber keine Rolle spielt, da wir uns hier immer im Endlichen bewegen. Wurde ein Familienmitglied kriminell, dann kann man nicht sagen, die Familie sei kriminell. Wie ist es aber, wenn jedes Familienmitglied kriminell ist: kann man dann sagen, die Familie ist kriminell?  Obwohl es unserem Sprachgebrauch vielfach entsprechen dürfte, ist es doch falsch, weil die Familie kein handelndes Subjekt ist. Familie ist ein geistiges Konstrukt verwandtschaftlicher Beziehungen. Eine Familie handelt nicht im Gegensatz zu ihren Mitgliedern. Andererseits liest man in Todesanzeigen öfter, dass Familien ihre Anteilnahme und Trauer bekunden. Jeder weiß, was damit gemeint ist und versteht das ohne jedes Problem. Was kann man nun über eine Familie z.B. sagen? Z.B.:  a) Sie lebt im Südwesten der Stadt. b) Sie lebt in eher prekären Verhältnissen. c) Über ihre Integration ist kaum etwas bekannt. d) Man wird aber nicht sagen, dass sie getauft ist, aber vielleicht schon, dass man sie in der Kirche nicht sieht. e)  Sie zeigt sich eher selten in der Öffentlichkeit. f) Der genaue Familienname ist unbekannt. g) Manchmal ist sie etwas laut in ihrer Wohnung. h) Bei einer Einladung kann es heißen: bring doch Deine Familie mit. Obwohl Familie eine Konstruktion ist, versteht jeder, was gemeint ist.

    Exkurs Sippenhaft
    Man spricht von sog. "schwarzen Schafen" in Familien und meint damit solche, denen abweichendes, meist negativ bewertetes Verhalten zugeschrieben wird. Manche sehen darin die Familienehre beschädigt, extrem etwa bei den sog. "Ehrenmorden". Sitzt ein Familienmitglied im Gefängnis, so beschädigt dies oft den Ruf der ganzen Familie, auch wenn das genauer betrachtet, keinen Grund haben mag, weil die anderen Familienmitglieder an den kriminellen Taten des Familienmitglieds nicht beteiligt sind. Hier gilt dann: Es bleibt immer etwas hängen, wofür schon leider die Medien oder die Nachbarn sorgen. Das NS-Terror-Regime hat die  Sippenhaft  sogar regelrecht zum Praxisprinzip gemacht und staatsterroristisch angewandt.

    3.1.3  Schulklasse
    Eine Schulklasse besteht aus allen einzelnen SchülerInnen, nicht nur aus 2, 5 oder 10. Aber die Schulklasse selbst ist keine SchülerIn. Nehmen wir an, die Schulklasse besteht aus 23 Schülerinnen, also alle weiblichen Geschlechts und einem Lehrer männlichen Geschlechts. Kann man dann sagen die Schulklasse ist weiblich oder gemischt geschlechtlich, wenn man den Lehrer einbezieht? Wie immer es auch auf die Definitionen ankommen mag - Definitionen sind grundsätzlich gesehen nicht wahr oder falsch, sondern folgen dem Kriterium der Zweckangemessenheit - die Schulklasse mit oder ohne Lehrer ist weder weiblich noch gemischt geschlechtlich. Was ist nun, wenn wir fragen: was ist das Durchschnittsalter dieser - hm, na was? - Schülerinnen oder der Schulklasse? Kann eine Schulklasse ein Durchschnittsalter haben oder haben alle Schülerinnen, die in dieser Schulklasse sind, ein Durchschnittsalter? Wir bemerken: an dieser Stelle wird es grundsätzlich gesehen sprachlich schwierig. Ich möchte den Bogen aber nicht überspannen und meine: eine Schulklasse kann ein Durchschnittsalter haben. Hierzu zählt man das Alter aller Schülerinnen zusammen und teilt es durch die Anzahl aller Schülerinnen, also hier durch 23. Damit haben wir eine Eigenschaft, die nur der Menge (Schulklasse) der Schülerinnen, nicht aber den einzelnen Mitgliedern (Elementen) zukommt. Dennoch lässt sich nun vergleichen, ob ein Mitglied (Element) jünger, älter oder gleich dem Durchschnittalter ist. Es kann also eine Eigenschaft eines Elementes mit der Eigenschaft der Menge verglichen werden. Das kann man als bemerkenswerten Befund ansehen, wenn man akzeptiert, dass das Durchschnittsalter der Schulklasse als Menge zugeordnet werden kann. So wie die Schulklasse als Menge eine Konstruktion ist, so ist auch der Durchschnittswert des arithmetischen Mittels eine Konstruktion. Beide Sachverhalte existieren durch Konstruktion, die wir im Allgemeinen als nützlich und sinnvoll bewerten.

    3.1.4  Qualitätsklassen - ein Gegenbeispiel?
    Betrachten wir Eier der Güteklasse A. Eine Güteklasse kann man nicht kochen und nicht essen, sie hat weder Gewicht noch eiform. Ein Ei der Güteklasse A schon. Hier hat jedes Element der Menge die Eigenschaft, die der Name der Menge ausdrückt. Güteklasse A gilt für jedes Ei, das sich in der Schachtel oder im Korb mit der Aufschrift "Güteklasse A" befindet. Auch hier zeigt sich (wie zum Schluss unter 3.1.1), dass es durchaus sein kann, dass das Merkmal, das die Menge charakterisiert, auch für jedes Element gilt, aber es gilt nicht automatisch, regelgeleitet. Das gilt hier nur durch die spezielle Namensgebung "Güteklasse A Menge". Nennte man die Menge anders, also nicht Güteklasse A, sondern z.B. M27, dann klärte sich die Verwirrung wegen des Namens sofort auf. Man sieht hier, dass allein die Namensgebung allerlei Verwirrung hervorrufen kann.

    Exkurs Gemeinsamkeit der Elemente einer Menge
    Dies wirft die Frage auf: was ist das allen Elementen Gemeinsame, die zu einer Menge zusammengefasst wurden? Nun, das ist letztlich nur die Zugehörigkeitsbildung zu eben dieser Menge. Betrachten wir ein Streichholz, eine Druckerpatrone und die Kindergärtnerin Anna. Unsere Menge besteht aus M ={Streichholz, Druckerpatrone, Kindergärtnerin Anna}. Was haben diese drei Elemente gemeinsam? Sie sind wohlunterscheidbar, beliebig vertauschbar und gehören per Mengenbildungsakt, d.h. Auswahl, zu M. Und es ist völlig offensichtlich, dass die Eigenschaften der Elemente, nichts mit den Eigenschaften der Menge zu tun haben.

    3.1.5  Berufsklassen
    Es gibt sehr viele Berufe und man kann gleiche oder ähnliche Berufe zu Mengen oder Klassen zusammenfassen. Die Menge der Schornsteinfeger fegt nicht und die Menge der LehrerInnen lehrt nicht. Schornsteinfeger fegen und LehrerInnen lehren, aber nicht ihre Zusammenfassungen. Man kann Unter- oder Oberklassen bilden, z.B. die Menge der Ingenieure, Kaufleute, Handwerker, Techniker usw.

    3.1.6  Flüchtlinge und Terroristen
    Manche Terroristen sind als Flüchtlinge oder Asylanten getarnt ins Land gekommen. Die Terrormotivation einzelner "Flüchtlinge" oder "Asylanten" kann weder auf alle noch auf die Mengenbildung "Flüchtlinge" oder "Asylanten" übertragen werden. Hinzu kommen natürlich die Zahlenverhältnisse. Es mag aber Terrorbanden oder Terrorgruppen geben, was unter  Banden und  kriminelle Vereinigung  besprochen wird.

    3.1.7  Stammtisch
    Stammgäste (Elemente) einer Gastwirtschaft bilden eine Menge. Kennzeichen der Mitglieder dieser Menge ist, dass sie sich einigermaßen regelmäßig als Gast dieser Gastwirtschaft einfinden. Trifft das auch für die Menge, also die Gesamtheit der Stammgäste zu? Meistens nicht, weil nicht immer alle können oder da sind. Zu Sonderereignissen wie z.B. Jubiläen ist es aber durchaus möglich. Wenn also alle da wären, darf man dann sagen: die Stammtisch ist da? Diese Sprechweise würde jeder verstehen, auch wenn sie, genau betrachtet, nicht richtig ist.
    Richtig wäre zu sagen: Stammgäste waren da, die Stammgäste waren alle da oder alle Stammgäste waren da.

    3.1.8  Nachbarschaft
    Nachbarschaft ist meist nichts Freiwilliges. Nachbarn kommen und gehen, wir haben im Allgemeinen wenig Einfluss darauf, wer unsere Nachbarn sind. Gemeinsames Merkmal von Nachbarschaft ist die räumliche Nähe des Wohnens. Die Menge A der Nachbarn A = {Nachbar1, Nachbar2, ...., Nachbari, ..., Nachbarn}. Die Menge der Nachbarn ist selbst kein Nachbar.

    3.2 Anwendungen in der Soziologie und Sozialpsychologie
    In der Gesellschaft gibt es (Aber-) Tausende von Mitgliedschaften und Gruppenbildungen. Hier eine kleine Auswahl: Anonyme Alkoholiker * Asylanten * Autofahrer * Bande * Belegschaft * Berufsgruppen * Besuchergruppe * Bundesland * Chor * Clan * Dachverband * Dorf * Familie * Feuerwehr * Flüchtlinge * Gäste * Geheimgesellschaft * Gemeinde * Gemeinschaft * Gesellschaft * Gesellschaftsschichten * Großfamilie * Gruppe * Großgruppe * Kindergartengruppe * Kleingruppe * Kirchen * Klasse * Kriminelle Vereinigung * Kultur- und Kunstgruppen * Land > Nation * Motorradfahrer * Nachbarschaft * Nation * Netzwerk * Organisierte Kriminelle * Parlamente * Parteien * Polizei * Region * Richterschaft * Rocker * Schicht (Unterschicht, Mittelschicht, Oberschicht) * Schülerschaft * Schulklasse * Soziales Netzwerk * Sportgruppe * Sportvereine * Stadt * Stadtteil * Stamm * Stand * Theaterensemble * Therapiegruppe * Verband * Verein * Volks * Wandergruppe * Weltanschauungsgruppen * Zuschauergruppe *

    Der Gruppenbegriff in der Soziologie
    Im "Wörterbuch der Soziologie" von Hartfiel & Hillmann (1972) heißt es S. 279f:
        "Gruppe, in der Alltagssprache u. auch in der soziol. Theorie unscharfer u. unterschiedl. definierter Begriff. Sehr oft gleichbedeutend mit Menge, Masse, Bevölkerungsteil, Schicht, Klasse u. a. In dem theoret. Bemühen, den Begriff G. für die Analyse bestimmter sozialer Gebilde oder Beziehungsformen zu reservieren, ist eine Anzahl von Kriterien zusammengestellt worden, die in unterschiedl. Mischung G. definieren, aber gleichzeitig Schwierigkeiten für eine genaue Abgrenzung gegenüber anderen soziologischen Grundbegriffen, wie Organisation, Gemeinschaft, bereiten: (1) In Bezug auf die Größe eine für alle G.mitglieder noch überschaubare, persönl.-direkte Beziehungen prinzipiell nicht ausschließende soziale Einheit; (2) den äußeren Grenzen nach für Mitglieder wie für Außenstehende klar von anderen sozialen Gebilden u. sozialer Umwelt abheben", (3) räuml., zeitl. u. kooperativ zumindest indirekt gemeinsames Handeln; (4) im Hinblick auf die gegenseitige Orientierung u. psych. Verbundenheit das Vorhandensein eines Wir-Gefühls u. damit einer minimalen geistigen Homogenität u. Verantwortungsbereitschaft für die anderen G.mitglieder;  (5) gemeinsame Ziele, aus denen G.kohäsion, Solidarität nach außen u. Kooperation im Inneren erwächst; (6) interne Rollenstruktur u. Statusverteilung; (7) relativ langfristiges Überdauern des Zusammenseins.
    Die Vielzahl  der bekannten G.definitionen (z. B. von Durkheim, Gumplowicz, Cooley, Vierkandt, Geiger, v. Wiese, Hofstätter, Lewin, Homans) kann damit erklärt werden, daß die versch. von diesem Begriff gemeinten sozialen Gebilde in vielfältiger Gestalt ges. u. psych. Funktionen ausüben u. daß diese Funktionen dem ges. Wandel unterliegen. Den als G. bezeichneten sozialen Einheiten kommt allg. die wichtige Aufgabe zu, als »Agenturen der Ges.«, als Zwischeninstanzen, sowohl die normativen Anforderungen der Ges. an das Individuum heranzutragen (Sozialisation) als auch dem Individuum als Einfluß- u. Gestaltungsorgan gegenüber der Ges. zur Verfügung zu stehen.
    Zentrale Bedeutung hat nach wie vor die auf Ch. H. Cooley (1864-1929) zurückgehende Unterscheidung von Primär-G. u. Sekundär-G. Als Primär-G. werden relativ stabile, enge persönl. Beziehungen ermöglichende G.n (z. B. Familie, Freundschaft, Nachbarschaft, Gemeinde), als Sekundär-G. alle rational organisierten, an speziellen Zielrealisierungen ausgerichteten G.n bezeichnet. Der soziale Wandel wird als tendenzielle Verlagerung der Vermittlungsfunktionen (zwischen Individuum u. Ges.) von den Primär-G.n zu den Sekundär-G.n verstanden. Andererseits wird als Reaktion auf zunehmende Rationalisierung, Bürokratisierung u. Normierung der ges. Strukturen die Entstehung zahlreicher spontaner G.n erkannt. Diese Entwicklung wird mit der Unterscheidung von for-[>280]malen (durch organisator. Planung u. Strukturierung gebildeten) u. informalen (innerhalb der formalen u. auf diese u. andere ges. Anforderungen reagierende) G.n beachtet.
    Die neuere soziol. G.theorie ist von drei Ansätzen befruchtet worden: (1) Von Elton Mayo u. a. ist in den Hawthorne-Experimenten die Bedeutung der informalen G. für die soziale Existenz des Menschen in der organisierten Arbeits- u. Berufswelt u. damit des G.daseins für die individuelle Leistung u. Zufriedenheit überhaupt entdeckt worden. (2) J. L. Moreno analysierte als Begründer der Soziometrie die G. als ein Netzwerk von Anti- u. Sympathiebeziehungen sowie von realen Verhaltensbeziehungen nach dem Grade ihrer Intensität. (3) K. Lewin u. seine Mitarbeiter u. Schüler übertrugen die psycholog. Feldtheorien auf die G. u. konnten in zahlreichen Untersuchungen der Gruppendynamik kleiner Gruppen Erkenntnisse gewinnen über die Entstehung u. Kontrolle von G.normen u. -zielen, von gruppeninternen Rollen- u. Status-Differenzierungen, über gruppeninterne u. außengerichtete Kommunikationsstrukturen, G.führerschaft u. Führungsverhalten in der G., über den Zusammenhang zwischen Zusammenhalt (Kohäsion) der G. u. äußerem Druck, den Einfluß der G. auf das Urteil des einzelnen Mitglieds, das Verhalten gegenüber Außenseitern u. Fremdgruppen in gruppeninternen Drucksituationen sowie über das Verhältnis von G.normen, Einzel- u. G.leistung bei versch. Arbeitsformen. - In jüngster Zeit hat G. C. Homans versucht, mit einem generalisierenden Schema von Variablen (Aktivität, Interaktion, Norm, Gefühl) ein System von Hypothesen über die Gesetzmäßigkeiten zu entwickeln, nach denen sich die innere Struktur u. das Verhältnis der G. zu ihrer Umwelt entwickelt, -> Bezugsgruppe, ->Eigengruppe.
    M. u. C. W. Sherif, Groups in Harmony and Tension, 1953; J. W. Thibaut, H. H. Kelley, The Social Psychology of Groups, New York 1959; K. Lewin, Feldtheorie in den Sozialwiss., 1963; G. C. Homans, Theorie der soz, G., 3. A. 1968; T. M. Mills, Soziol. der G., 1969; R. Battegay, Der Mensch in der G., 3. A. 1970; K. Setzen, Die G. als soz. Grundgebilde, 1971; D. Claessens, G. u. G.nverbände, 1977; E. H. Witte, Das Verhalten in G.nsituationen, 1979; R. Zoll u. E. Lippen, Die soz. G., 1979; B. Schäfers (Hg.), Einf. in die G.soziol., 1980."

        Anmerkung: Die methodologisch begrifflich-logische Grundlagenproblematik wird in dem sonst sehr informativen Artikel nicht erwähnt.
    _
    3.2.1 Empirische Merkmale und Strukturmerkmale von Gruppen und ihren Mitgliedern
    Wodurch wird eine Gruppe zur Gruppe? Wie wird aus einer Anzahl von Einzelnen eine Gruppe? Wie können Gruppen aufgebaut sein? Im folgenden werden wichtigere Begriffe für Mitgliedschafts- und Gruppenmerkmale kursiv-fett gesetzt, Es gibt hier eine extreme Vielfalt von Merkmalen, die mehr oder minder stark in einer Gruppe ausgeprägt sein können, wobei man auch noch Entwicklung, Veränderung und Wandlung berücksichtigen muss. Das grundlegende Merkmal dürfte der Kontakt sein, der meist gewissen Interessen, Zielen oder Zwecken dient, aber nicht muss. Treffen sich mehrere Menschen zu verschiedenen, aber auch bestimmten Zeiten an einem bestimmten - auch virtuellen - Ort, so kann von Gruppenbildung gesprochen werden, etwa Gäste in einem Gasthaus, die zusammen an einem Tisch Platz nehmen, der vielleicht sogar eine Kennzeichnung als Stammtisch trägt, etwa zum Frühschoppen am Sonntagmorgen. Für den Umgang unter- und miteinander entwickeln sich oder gelten bestimmte Regeln. Im Laufe der Zeit bilden sich gewisse Beziehungen  zwischen den Mitgliedern heraus. Es können sich Unter-, Teilgruppen oder sog, Fraktionen bilden. Manche verstehen sich besser, mögen oder schätzen sich mehr als andere, es entwickeln sich Sympathien oder auchAntipathien. Einige Mitglieder scheinen mehr Bedeutung oder Gewicht zu haben als andere. Oft bilden sich informelle oder ausgewählte Funktionsträger heraus, die in strukturiert-organisierten Gruppen auch gewählt werden können. Man kann auch Mitgliedstypen erkennen, z.B. Mitläufer, Anführer, Unker, Bedenkenträger, Abwiegler, Bremser, Drückeberger u.a.m. Hierarchien können sich ausbilden und durch Funktionszuweisungen (z.B. Vorstand) festigen und stärken. Manche Themen werden vielleicht durch Konformitäts- oder Gruppendruck gefördert, andere tabuisiert. Loyalitätskonflikte können auftreten. Entscheidungsfindungen können formalisiert oder frei entwickelt werden.
        Zu den schwierigsten und von den Sozialwissenschaften bislang nicht befriedigend geklärten oder gar gelösten Aufgaben gehört eine operationale Begriffsbildung, so dass eindeutig überprüft und kontrolliert werden kann, ob und wie sehr ausgeprägt Merkmale in einer Gruppe vorliegen.

    Beispiel Konformität
    in bpb - Das Asch-Experiment als Theaterstück - wird kurz und bündig definiert: "Unter dem Begriff Konformität versteht man die Veränderung des Urteils oder des Verhaltens zugunsten der Urteile einer Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe." Es fehlen allerdings klare Zahlen. Das mit der Konformität ist bei genauer Betrachtung nicht so einfach.
        Ohne Zweifel gibt es Loyalitäts- und Konformitätsphänomene und -probleme in fast allen Gruppen dieser Welt. Und damit natürlich auch in den Rockergruppen. Das Thema ist seit über 100 Jahren ein Standard-Thema in der Sozialpsychologie  und Soziologie. Hierzu gibt es eine Reihe fast klassisch zu nennender  Experimente. Bei genauer Betrachtung, und die ist hier ohne Zweifel geboten, ist die Sache aber nicht so einfach, wie die Lehrbücher nicht selten suggerieren. Beispielhaft erwähne ich die Ergebnis-Daten des berühmten Asch-Experiments, in Irle S. 60:
     

      "Die Mitglieder der »Mehrheit« und die tatsächlichen Vpn waren männliche College-Studenten. Wir geben die Ergebnisse für die 50 Vpn des Versuches wieder. In Tabelle 1 fassen wir die aufeinanderfolgenden Vergleiche und die von der Mehrheit abgegebenen Schätzungen zusammen.
      Die quantitativen Ergebnisse sind klar und eindeutig: (1) Es zeigt sich eine ausgeprägte Bewegung zur Mehrheit hin. Ein Drittel aller Schätzungen der Versuchsgruppe waren Fehler, die sich mit den verzerrten Schätzungen der Mehrheit deckten oder in dieser Richtung lagen. Es hebt die Bedeutung dieses Resultats klar hervor, daß in der Kontrollgruppe, die ihre Schätzungen schriftlich niederlegte, so gut wie keine Irrtümer vorkamen. Die Daten der Versuchs- und Kontrollgruppe sind in Tabelle 2 zusammengefaßt. (2) Dennoch war die Wirkung der Mehrheit keineswegs vollständig. Die Mehrzahl (68 %) der von der Versuchsgruppe abgegebenen Schätzungen war trotz des von der Mehrheit ausgehenden Druckes richtig. (3) Wir fanden Hinweise auf erhebliche individuelle Unterschiede. In der Versuchsgruppe gab es Vpn, die durchwegs unbeeinflußt blieben; andere schlossen sich der Mehrheit fast immer an. (Die größtmögliche Anzahl von Fehlern war 12, während die tatsächliche Spanne von 0-11 reichte.) Ein Viertel der Vpn blieb völlig unbeeinflußt, während ein Drittel der Gruppe die Schätzungen in mindestens 50 % der Versuche in Richtung der Mehrheit verschob."


    Man beachte: "Die Mehrzahl (68 %) der von der Versuchsgruppe abgegebenen Schätzungen war trotz des von der Mehrheit ausgehenden Druckes richtig." Von einem einheitlichen auf alle Mitglieder gleich wirkenden Konformitätsdruck auszugehen, wie das das BVerwG und der OMCG-Strukturbericht annehmen, ist nach aller sozialpsychologischen und soziologischen Erfahrung ziemlich sicher falsch. Wer in der Wissenschaft solche generellen Behauptungen - ein einziges Gegenbeispiel widerlegt sie - aufstellt, ist beweis- oder wenigstens belegpflichtig. Diese zeitlosen wissenschaftlichen Grundregeln scheinen in für die OMCG-Rocker nicht zu gelten. Das mögen PolitikerInnen so handhaben, die Polizei und die Kriminologie dürfen das nicht - und die empirische forensische Psychologie schon gar nicht.

    Beispiel Loyalität
    Ich sehe als Kernbedeutung von loyal wenigstens nicht dagegen sein, nicht schaden oder behindern bis hin zu nutzen, fördern, unterstützen, helfen. Will man den Grad der Loyalität feststellen, braucht man operationale Kriterien, wie das geschehen kann. Die extremste Form der Loyalität kann mit Treue bis in den Tod ("Nibelungentreue"), unbedingtem und absolutem Gehorsam bis vielleicht zur minimalen Stufe durch schweigen nicht schaden, bezeichnet werden. Aber wer schweigt ist nicht unbedingt loyal, er ist vielleicht nur bequem, gleichgültig oder feige. Erschwert werden Diagnose und Erforschung "der" Loyalität dadurch, dass die Loyalitätsausprägung schwankt und von der Situation abhängt.
        Anmerkung: In Homanns "Theorie der sozialen Gruppe" und in Saders "Psychologie der Gruppe" enthalten die Sachregister keinen Eintrag "Loyalität".

    Beispiel Kohärenz
    Sader schreibt in "Psychologie der Gruppe" auf S. 100: "Die Kohärenz oder der Zusammenhalt einer Gruppe, die Solidarität der Mitglieder untereinander, das „Gruppenklima" ist oft unmittelbar erlebbar, häufig eindeutig und überzeugend: Wir fühlen uns in einer Gruppe wohl, können unsere Energie leicht den gemeinsamen Aufgaben zuwenden, uns leicht mit den Mitgliedern verständigen, und wir mögen die Mitglieder oder doch wenigstens die meisten. In anderen Gruppen erleben wir das Klima als frostig, es kommt zu keiner guten Verständigung, es gibt Statuskämpfe und Mißverständnisse, und wir sind froh, wenn wir wieder draußen sind.
    Aber obgleich uns dies unmittelbar einleuchtet und wir uns auch leicht über diese Phänomene mit anderen verständigen können, ist es doch ungemein schwierig, dies alles begrifflich zu fassen. Selbst wenn wir einsehen, daß es die Kohärenz als ein einheitliches Phänomen nicht gibt, sondern Kohärenz ein weiter Konstruktbegriff, eine Sammelbezeichnung für eine Klasse von Phänomenen ist, bleibt die begriffliche Erfassung schwierig. Die am häufigsten verwendete Definition stammt von Festinger. Danach ist Gruppenkohärenz „... die Resultante aller derjenigen Kräfte, die auf die Mitglieder einwirken, in der Gruppe zu bleiben" (Festinger, 1950, 185). Irle hat offensichtlich in mündlicher Absprache mit Festinger vorgeschlagen, diese Definition anders übersetzend zu interpretieren. Danach wäre Kohärenz „die durchschnittliche Attraktivität, welche die Gruppe bei ihren Mitgliedern genießt" (1975, 452). Feger (1972, 1596 ff.) und Cartwright & Zander (1968, 91) haben Fragen der zweckmäßigen Definition etwas ausführlicher dargestellt. Vor allem die Arbeit von Cartwright & Zander (1968) ist auch heute noch grundlegend. Neuere Darstellungen etwa bei Collins & Raven, 1968; Shaw, 1976; 1977; Zander, 1979. Es lohnt in unserem Zusammenhang jedoch nicht recht, zu viel Mühe an Definitionsversuche zu hängen: Im konkreten Fall sollte man ohnehin auf Operationalisierungen durch Meßvorschriften drängen."

    Beispiel Milieu
    Man unterscheidet als potentiell kriminalitätsrelevant unterschiedliche Milieus aus denen jemand kommt, also das Herkunftsmilieu und das Milieu, in dem sich jemand aktuell aufhält. Hier lassen sich relativ einfach empirisch-statistische Ergebnisse gewinnen, wobei offen bleibt, was diese für den Einzelfall besagen, so dass dies eben im Einzelfall geklärt werden muss. Für die Erklärung spielen viele Wissenschaften (> 3.3) eine Rolle. Es gibt wohl kaum einen Zweifel, dass das Milieu, aus dem wir kommen und das Milieu, in dem wir uns aufhalten, mehr oder minder großen Einfluss auf unser Verhalten hat. Sozialisation wird wesentlich durch den Umgang, die Kommunikation und die Interaktion mit anderen erzeugt.
    _
    Beispiel Korpsgeist
    Korpsgeist bedeutet loyal untereinander zusammenhalten gegen äußere Bedrohungen, sich nicht belasten oder bloßstellen. Loyalität ist für fast alle Gruppen ein häufig zu beobachtenden Merkmal, wenn auch nicht immer oder in gleichem Maße. Stark ausgeprägt sind Korpsgeist bei Militär, Polizei, Politik, Eliten, Sekten, Bruderschaften, Banden und Lebensgemeinschaften. In welcher Weise existiert nun der Korpsgeist tatsächlich?

    1. Gibt es den Korpsgeist real als eigenständig agierenden Sachverhalt oder Entität (Platonismus)?
    2. Kann der Korpsgeist als eigenständig handelndes Subjekt konstruiert werden?
    3. Existiert der Korpsgeist nur in der psychomentalen Verfassung - in den "Köpfen" - der Zugehörigen und ihrer Betrachter? Und ist er sozial wirksam (Konzeptualismus) indem er Tun und Lassen reguliert bzw. beeinflusst?
    4. Ost der Korpsgeist nur Einbildung (eine fixe Idee im Sinne von  Stirner), eine Konstruktion ohne reale Bedeutung (radikaler Skeptizismus)?
        Beispiel: Aus Bd. 2: Handbuch Militärische Berufsethik.
      "Merksatz
      Teambuilding, Korpsgeist, hohe Leidensfähigkeit und eine an der Lage angepasste Einsatzmentalität bilden die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Auslandseinsatz."
        Lit:
    • Ruck, Michael  (1996) Korpsgeist und Staatsbewusstsein. Mannheim: Oldenbourg.  [GB]
    • Bonazzi, Giuseppe (2008) Geschichte des organisatorischen Denkens. In: Veronika Tacke (2008 Hrsg.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. [GB]
    _
    Beispiel Gruppe als autonom handelndes Subjekt nach Ruth Benedict Urformen der Kultur
    Aus S. 192: Benedict, Ruth (dt. 1955) Urformen der Kultur. Hamburg: Rowohlt (rde).

    "2. Der einzelne und das Kultursystem
    Gesellschaft und Individuum keine Gegner,
    sondern voneinander abhängig

    Das von uns untersuchte Benehmen der Gruppe ist allerdings auch das Benehmen der Einzelperson. Die Gruppe stellt deren Umwelt dar, und nach ihr muß der einzelne sein Leben gestalten. Ein auf einige Dutzend Seiten zusammengedrängter Bericht über irgendeine Zivilisation muß notwendigerweise die Standardbegriffe der Gruppe hervortreten lassen und das Verhalten des einzelnen nur darstellen, sofern es beispielhaft die Triebkräfte der betreffenden Kultur zum Ausdruck bringt."

    Benedict drückt durch die Formulierung "Das von uns untersuchte Benehmen der Gruppe" aus, dass sie die Gruppe als eigenständiges Wesen ansieht (BMautonS), das sich benehmen kann.
     



    3.3 Anwendungen in der Kriminologie
    Viele Einzelwissenschaften spielen für die Kriminologie als der Wissenschaft vom Verbrechen eine Rolle: Biologie, Evolutionstheorie, Genetik, Anthropologie, Soziologie, Psychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie, Lerntheorie, differentielle Persönlichkeitspsychologie, Psychopathologie, Psychiatrie, Kriminalistik, Rechtswesen, Naturwissenschaften, Technik, u.a.

    3.3.1 Bande
    Schwind (2000), S. 559 in Rn 5 "Hauptkriterien der Bande
    Zu den Hauptkriterien der Bande dürften danach (mehr oder weniger umstritten) gehören:

    • erstens: grundsätzlich eine Tätergemeinschaft von mindestens zwei Personen (BGHSt 23, 239) die sich mit dem Ziel der Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben (vgl. auch Schach 1996, 166ff),
    • zweitens: eine spezielle Gruppenstruktur bzw. Organisation (die der situativ bestimmten Tätergemeinschaft fehlt, die aber beim organisierten Verbrechen stärker ausgeprägt ist),
    • drittens: eine (auch durch Dritte) wahrnehmbare Einheit mit erkennbarer Führerschaft, d.h. gut entwickelten Befehls- und Gehorsamswegen (sowie erkennbar abgrenzbarer Mitgliedschaft),
    • viertens: die Identifikation der Bandenmitglieder mit einem bestimmten Gebiet (z.B. mit einem Stadtteil) und entsprechender Revierverteidigung (das gilt aber grundsätzlich nur für vermögenskriminelle Banden),
    • fünftens: der Zusammenschluß auf eine gewisse Dauer und
    • sechstens: Bandenbewußtsein."


    3.3.2  Kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB
    "(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
        Querverweis Zum Problem organisierte Willensbildung.

    3.3.3 Organisierte Kriminalität
    Der organisierten Kriminalität kommt große Bedeutung in der Polizeiarbeit, Kriminalistik, Kriminologie zu, was man an den alljährlich erscheinenden Lageberichten von BKA und LK-Ämter ablesen kann.

    3.3.4  Rocker
    Rockergruppen werden im Strukturbericht des LKA Baden-Württemberg S.4 definiert:
    "ALLGEMEINE DEFINITION ROCKERGRUPPEN
    Eine „Rockergruppe" ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit strengem hierarchischem Aufbau, enger persönlicher Bindung der Gruppenmitglieder untereinander, geringer Bereitschaft mit der Polizei zu kooperieren1 und selbst geschaffenen strengen Regeln2. Die „Rockerkriminalität" wird seit Jahren bundesweit als Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität (OK) eingeordnet.3,4,5,6 Mitglieder von OMCG's sind in typischen OK-Deliktsfeldern aktiv7,8. Die Schwerpunkte liegen vor allem in den Bereichen des Rotlichtmilieus sowie des Drogen- und Waffenhandels9. Gegenüber rivalisierenden Gruppen werden Gebietsansprüche10 und Expansionsbestrebungen auch unter Anwendung von Gewalt durchgesetzt11,12. Dabei sind Macht- und Gewinnstreben sowie ein arbeitsteiliges Vorgehen zu beobachten."

    Wesentliche Merkmale einer Rockergruppe sind also per definitionem und Behauptung:

      1. Zusammenschluss mehrerer Personen mit streng hierarchischem Aufbau
      2. Enge persönliche Bindung der Gruppenmitglieder untereinander
      3. Wenig Bereitschaft mit der Polizei zu kooperieren
      4. Selbst geschaffene strenge Regeln


    Es folgen Ausführungen zur Rockerkriminalität, die gar nicht in die Definition Rockergruppe gehören und die Mitteilung, dass die Rockerkriminalität von der Polizei bei der Organisierten Kriminalität eingeordnet wird. Das gehört wohl eher zur OMCG-Definition.
     

    3.3.5  OMCG-Rocker (Outlaw Motor Cycle Gang Rocker)
    Ist jemand freiwillig Mitglied in einer sog. OMCG Rockergruppe, so wird man wohl meist annehmen, dass das Mitglied die Ziele und Zwecke dieser Gruppe teilt. Im Allgemeinen konnten Rocker durch ihre Kutte leicht identifiziert werden, das wird nach Verboten sehr viel schwieriger werden. Doch was heißt, Ziele und Zwecke einer Gruppe teilen? Gruppe ist ja eine  Konstruktion, ein ganz spezielles Produkt des menschlichen Geistes in einer Gesellschaft. Denn eine Gruppe ist kein handelndes Subjekt, was heißt es also, einer Gruppe Ziele und Zwecke zuzuschreiben? Das kann über eine geschriebene oder ungeschriebene Satzung, in der die Ziele und Zwecke formuliert sind, vermittelt sein, die von den Gruppenmitgliedern für jeden als verbindlich akzeptiert wird.

    OMCG Rocker werden im Strukturbericht des LKA Baden-Württemberg S. 4 definiert :

    "DEFINITION "OUTLAW MOTORCYCLE GANG (OMCG) Mit der von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden eingeführten Bezeichnung OMCG" grenzt man weltweit die polizeilich besonders relevanten Rockergruppen von der breiten Masse der Motorradclubs und anderen Zusammenschlüssen von Motorradfahrern (MCs, MF) ab, die zwar im Einzelfall auch kriminelle Aktivitäten verfolgen können, diese aber nicht als Hauptmotivation ihrer Existenz verstehen. Aktuell werden deutschlandweit der Hells Angels MC (HAMC), Bandidos MC (BMC), Outlaws MC (OMC), Gremium MC (GMC) und seit Anfang 2011 der Mongols MC (MMC) sowie der seit 2015 verbotene Satudarah MC (SMC) den OMCG's zugeordnet. In Baden-Württemberg sind bis auf den MMC und SMC alle OMCG's vertreten."

        Das wesentliche Merkmal sollen also kriminelle Aktivitäten als Hauptmotivation ihrer Existenz sein. Nach diesem verunglückten Definitionsmerkmal sollten sämtliche Rocker, die einer geregelten bürgerlichen und existenzsichernden Arbeit nachgehen, kein OMCG-Mitglied sein können.

    Genauere Analyse der Definition "OMCG" im Strukturbericht des LKA Baden-Württemberg
    Zunächst fällt auf, dass unkritisch und falsch der Gruppe Aktivitäten zugeordnet werden, die man nur einzelnen Mitgliedern zuordnen kann, es sei denn, man hat vorher seine Regeln, wie man zu Gruppenzuordnungen kommt genau erklärt. Interpretiert man, dass das LKA meint, dass man dann von einer vertretbaren Gruppenzuordnung sprechen kann, wenn jedes Mitglied - man darf in diesem Fall auch sagen alle Mitglieder - kriminelle Aktivitäten als "Hauptmotivation seiner Existenz" entfaltet, dann wäre noch genau zu klären, was "Hauptmotivation seiner Existenz" genau bedeutet. Ich interpretiere das LKA, dass es damit meint, dass der Lebensunterhalt hauptsächlich durch kriminelle Aktivitäten erfolgt. Hauptsächlich interpretiere ich als > 50%. Damit wären die Unklarheiten und Unschärfen so weit beseitigt, dass methodisch klar, was zu tun ist, um den Nachweis einer solchen Art "OMCG" zu führen. Nachdem der Strukturbericht darüber nichts sagt, gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Daten nicht vorliegen.
     

    3.3.6  1% OMCG-Rocker (Outlaw Motor Cycle Gang Rocker)
    Eine besondere Bedeutung soll nach dem Strukturbericht S. 4f dem 1%er patch (Aufnäher) zukommen:
    "DEFINITION 1%ER14 Die Bezeichnung l%er geht nach allgemeinen Informationen auf das Jahr 1947 zurück. Damals wurden amerikanische Vollzugsbehörden bei einer Motorrad-Rallye in Kalifornien erstmals auf Motorradclubs aufmerksam, deren Mitglieder nicht dem Bild des normalen Motorradfahrers entsprachen. Nach Straßenkämpfen wurden zwei Mitglieder des Vorläufers des HAMC von der [> S. 5] Polizei festgenommen und anschließend von ihren Freunden aus dem Gefängnis befreit. In den Medienberichten wurden die Ausschreitungen zwar verurteilt, aber auch festgestellt, dass lediglich 1% der Teilnehmer gewaltbereit, 99% der amerikanischen Motorradfahrer jedoch „ganz normale, friedliebende Menschen" seien. Das 1% oder l%er-Abzeichen, getragen auf einer meist ärmellosen (Leder)-Weste (sogenannte „Kutte"), soll die Unterschiede zu anderen (friedlichen) Motorradclubs aufzeigen und ist ein wesentliches Merkmal der als gewaltbereit einzustufenden Rocker in sogenannten OMCG's15.
    Das von Mitgliedern der OMCG's aufgebaute Bedrohungspotential soll der Verbreitung von Angst und zur Einschüchterung anderer dienen. Mit diesem Verhalten wird eine besondere Missbilligung der bestehenden Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht und signalisiert, dass man Probleme an den zuständigen staatlichen Einrichtungen vorbei unter sich regelt."

        Die falsche Interpretation der 1%er ist vielfach kritisiert worden, u.a. von Landmann in Schelhorn et al. (2016). Was die Abzeichen im Einzelfall bedeuten, muss jeweils im Einzelfall geklärt werden.

    3.3.7  Konformitäts- und Loyalitätsdruck im Strukturbericht OMCG
    Der Strukturbericht zu den OMCG führt zur Loyalität aus (nur eine Fundstelle) S. 7: "Um in eine jeweils höhere Rangstufe zu gelangen, müssen die Betroffenen ihre Loyalität gegenüber dem Club auf vielfältige Art beweisen35. Dies schließt auch die Begehung von Straftaten mit ein36. Sie bewegen sich im Club in einem hierarchisch geprägten Unterstellungsverhältnis. Deshalb besteht nicht nur bei herausgehobenen Funktionsträgern, sondern gerade auch bei einfachen Mitgliedern und Anwärtern die besondere Gefahr von kriminellen Aktivitäten und damit einhergehendem missbräuchlichen Waffeneinsatz37."
        Das Wort "Konformitätsdruck" kommt im Strukturbericht OMCG nicht vor, dafür wird einiges zur Loyalität behauptet, zum Teil mit falschem Beigeschmack. Anwärter (hangarounds), Probemitgliedschaft (prospects) und schließlich echte Mitgliedschaft (members) nach erfolgreicher Probemitgliedschaft ist keine Spezialität, die nur Rockerclubs aufweisen. Anstellung auf Probe ist z.B. in der Wirtschaft oder auch beim Staat gang und gäbe. Aber auch hier fehlen klare und prüfbare Operationalisierungen.

    Gesamtbewertung Strukturbericht
    Insgesamt muss man sagen: Die Polizei und ihre Forschungseinrichtungen verfügen offensichtlich über keine klare, nachvollziehbare und prüfbare Sozialpsychologie der Gruppe, Bande und kriminellen Vereinigung. Da ist viel Behaupten auf Definitions"wahrheits"-Basis (> Zweckangemessenheit), Meinen, Glauben, Dafürhalten, Mutmaßen und Spekulieren dabei, aber wissenschaftlich ist es völlig unzulänglich. Es fehlt rundum an belastbaren und prüfbaren Nachweisen. Möglicherweise erliegen hier die Forschungseinrichtungen der Polizei - wie so oft auch "das" Recht - einem naiven Platonismus und Begriffsrealismus, wie er eigentlich nach Ockham  (1288-1347) überwunden sein sollte.
        Die Beziehungen zwischen Mitglied, Gruppe, krimineller Gruppe, Bande, krimineller Vereinigung sind grundlegend ungeklärt und als Basis für Prognosen und erst recht für Präventiv-Prognosen für den Einzelfall völlig ungeeignet.
        Hier lautet die methodologische Gretchenfrage: Wie vielen Gruppenmitgliedern - evtl. unter Berücksichtigung ihres Status in der Gruppe - muss kriminelles Verhalten welchen Ausmaßes für welchen Zeitraum nachgewiesen worden sein, damit die Zuweisung Dies ist eine kriminelle Gruppe per definitionem gelten soll? Besteht die Gruppe aus n Mitgliedern, so gibt es theoretisch n Möglichkeiten, nämlich 1, 2, 3, ..., i, ...n. Sobald man weniger als n Mitglieder für die Zuweisung kriminelle Gruppe zulässt, gerät man in die  Aporie  (Unlösbarkeit), dass der Schluss von k kriminellen Mitgliedern auf die n-k nicht kriminellen Mitglieder nicht zulässig ist. Ein solcher Schluss wäre in sich widersprüchlich. Geht man von der so - pars pro toto - definierten Gruppe aus, wäre der Schluss zirkulär. Man schlösse von  k  auf  n  und von  n  auf  n-k  zurück und setzte damit  k  mit  n-k  gleich.

    3.4 Anwendung in der Statistik
    (1) Eine der Hauptaufgaben der beschreibenden (deskriptiven) Statistik ist das Klassifizieren und die Feststellung von Häufigkeiten der in den Merkmals-Klassen erfassten Elemente, z.B. Alter, Geschlecht, Schulbildung, Familienstand, Beruf ...
    (2) Eine andere Hauptaufgabe ist das Feststellen von Zusammenhängen und Abhängigkeiten mit dem Schließen von Merkmalen auf die Wahrscheinlichkeit anderer Merkmale, z.B. vom Alter auf das Sterberisiko, von individuelle Merkmalen und Handlungen auf das Rückfallrisiko etwa in Medizin, Psychotherapie oder im Strafrecht (Prognosetafeln), also die Prognose.
    (3) Ein schwerer Mangel der Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie liegt darin, dass selten etwas solide und praktisch anwendbar erklärt wird. Man rechnet und liefert Zahlen, sagt aber nicht, was genau sie bedeuten. Es fehlen in den statistischen Mitteilung der Veröffentlichungen fast immer Interpretationssätze. Hier funktioniert der Wissenschaftsbetrieb und das Peer Review Verfahren hinten und vorne nicht.

    3.4.1  Einfache Häufigkeitstabellen

    Beispiel Alter und Rückfälligkeit von Gewalttätern


    3.4.2  Einzelfallstatistik und Prognosetafeln
    Eine der wichtigsten Fragen für die idiografischen Wissenschaften (Medizin, Psychologie, Psychotherapie, Kriminologie, Rechtsprechung) lautet: Gelten Gruppenkennwerte auch für Mitglieder der Gruppe und falls, in welcher Weise? Was heißt es für den Einzelfall EF, wenn 17% einer  Gewalttätergruppe 5 Jahre nach Entlassung rückfällig werden? Ist die Wahrscheinlichkeit für den EF dann p=0.17 oder 17%? So wird meist gedacht und auch angewendet. Ein Einzelfall EFa mit z.B. 11 Punkten und einem zugeordneten Rückfallrisikowert von 8% gegenüber einem EFb mit 19 Punkten und einem zugeordneten Rückfallrisikowert von 23% wird von Gerichten als deutlich weniger rückfallgefährdet eingestuft und eher entlassen. Damit hat man aber einen statistischen Gruppenkennwert auf den Einzelfall übertragen. Darf man das? Und wenn: warum?

    Beispiel Virtuelle Prognosetafel Rückfallrisiko bei Gewaltstraftätern
    Gegeben sei eine Reihe von m Merkmalen, die für einen Rückfall bedeutsam sein können. Im Allgemeinen werden solche Merkmale als gleichwertig (äquivalent) betrachtet, so kann man Risikowertsummen bilden. Gehen wir z.B. von 10 Merkmalen aus, so ist der kleinstmögliche Risikosummenwert 0 und der höchstmögliche 10. Untersucht man für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 5 oder 10 Jahr, wie viele der Entlassenen, hier N=100, mit so und so vielen Punkten wieder rückfällig wurden, könnten sich z.B. folgende Ergebnisse ergeben.

    Ergebnisse  Rückfälle in 10 Jahren N=100  Summe:
     
    Punkte-Raum Punkte erreicht Anzahl sum. p (rückf.)  p (nicht rückf.)
    0 1 1 0.01 0.99
    1 0 1 0.01 0.99
    2 3 4 0.04 0.96
    3 2 6 0.06 0.94
    4 5 11 0.11 0.89
    5 5 16 0.16 0.84
    6 14 30 0.30 0.70
    7 19 49 0.49 0.51
    8 26 75 0.75 0.25
    9 25 100 1.00 0
    10 nicht erreicht nicht erreicht 1.00 0

    Eine solche Risiko-Checkliste wäre, wenn auch nicht perfekt, so doch ziemlich gut. In einer perfekten Checkliste müsste mit jedem Zusatz-Punkt ein höheres Rückfallrisiko einhergehen. Diese streng monotone Ordnung ist nach dem Punkte-Raum in der Spalte Punkte erreicht verletzt bei bei 0 und 1; 2 und 3; 8 und 9 Punkten. Das Rückfallrisiko steigt mit zunehmender Punktzahl. Der forensische Sachverständige stellt die Punktzahl fest und das Gericht entscheidet, ob ihr das Risiko für eine Entlassung gering genug ist oder nicht. Das sieht plausibel aus, ist aber bei genauerer Betrachtung nicht so einfach.

    Das Problem der falsch positiven und der falsch negativen
    Bei allen Diagnosen, Prognosen oder allgemein Entscheidungen gibt es grundsätzlich immer zwei Fehlerarten:
     
    Fehlerarten bei Prognosen Sachverhalt wahr, z.B. Rückfall oder Waffenmissbrauch Sachverhalt falsch z.B. kein Rückfall oder kein Waffenmissbrauch
    Prognose Sachverhalt wahr  richtig positive Prognose falsch positive Prognose
    Prognose Sachverhalt falsch falsch negative Prognose richtig negative Prognose

    Die meisten Prognosegutachten im Strafrecht haben eine unerträglich hohe falsch-positive Fehlerrate. Sie liegen in fast allen Untersuchungen bei 84-86%, d.h. es wird ein Risiko bescheinigt, das sich nicht erfüllt. Noch drastischer fällt die Kritik von Thomas Müller aus: "Fragebögen und Checklisten sind weitgehend ungeeignet, das Rückfallrisiko forensischer Patienten zu ermitteln. Besser wäre es, kausale Risikofaktoren zu eruieren und anzugehen, berichten britische Psychiater."

    Die abschließende Lösung des OVG Münsters 1977
    Das Problem der Einzelfallwahrscheinlichkeit wurde vom OVG Münster 1977 erschöpfend und abschließend formuliert (OVG Münster 1977 XIII A 1112/76). Kunkel (1977), S. 61, zitiert den entscheidenden Satz des OVG Münster:
     

       
      "Statistische Rückfallzahlen sagen über den konkreten Einzelfall ganz allgemein nur wenig aus. Entscheidend ist nämlich nicht, ob von einer bestimmten Fahrergruppe statistisch etwa 70% rückfällig werden, sondern ob und mit welchem Grad an Sicherheit der zu beurteilende Einzelbewerber nach den möglichen Erkenntnissen dem Anteil der Rückfälligen oder dem Anteil der Nichtrückfälligen zuzuordnen ist."


    Das genau ist der Punkt. Wieso das Problem von den PrognostikerInnen und StatistikerInnen 40 Jahre nach dieser grundlegenden und trefflichen Feststellung immer noch nicht gelöst ist, obwohl der Satz des OVG Münster die Lösung schon in sich trägt, ist völlig unverständlich.
     

    Die implizite Prognosetafel des BVerwG
    Überträgt man das "Bandidos" Urteil vom 28.1.2015 des BVerwG in eine Prognosetafel, so stellt sich diese wie folgt dar:
     
      Merkmal  Risiko Waffenmissbrauch
    Mitglied in einer OMCG
    O und G als wahr unterstellt 
    Hinreichend wahrscheinlich§
    ohne numerische Spezifikation
     (alle anderen Merkmale nicht beachtlich)  (Kontrollgruppenwerte unbeachtlich)

    Der Prognosetafel des BVerwG genügt also ein einziges Merkmal für die Präventiv-Prognose hinreichende Wahrscheinlichkeit§ für einen Waffenmissbrauch.

    Die wissenschaftliche Struktur und Problematik von Merkmals-Checklisten
    Prognosetafeln erfassen für wichtig befundene Merkmale, deren Ausprägungen Zahlenwerte zugeordnet sind, die Wahrscheinlichkeiten. Je höher der Zahlenwert, desto höher sollte der Prognosewert für ein interessierendes Kriterium sein. Wird der Kandidat im Straßenverkehr wieder auffallen? Wird der Entlassene wieder rückfällig? Erliegt ein OMCG-Rocker unter Loyalitäts- und Konformitätsdruck leichter der Gefahr, Waffen künftig missbräuchlich an seine "Brüder" weiter zu geben?
    Obwohl Merkmals-Checklisten und Prognosetafeln bei Prognosegutachten eine große Rolle spielen, werden die Grundlagen, Probleme, Schwächen und Fehler in vielen forensischen Lehrbüchern leider so gut wie nie gründlich und kritisch dargestellt. Dazu gehören:

    1. Grundsatzproblem: Es ist grundsätzlich wissenschaftlich problematisch, ein Individuum unter einen statistischen Gruppenwert zu subsumieren. So wenig wie es einen Schluss vom Sollen aufs Sein gibt, so wenig gibt es einen Schluss von einem Gruppenkennwert auf einen Individualkennwert. Was für die Gruppe als statistische Masse gilt, muss nicht für ein Individuum gelten. Es sind zwei verschiedene Ebenen oder Kategorien.
    2. Subsumtionsproblem: Damit überhaupt Ergebnisse der Risikoliste zum Vergleich herangezogen werden können, muss der Proband ein potentieller Repräsentant der Normierungs- oder Evaluationsgruppe sein.
    3. Risikowertproblem: Für jede Risikoklassifikation und ihre Wahrscheinlichkeit stellt sich im Einzelfall die Frage: gehört der Proband nun zu der Gruppe, die das Risiko realisiert hat oder nicht? Beträgt z.B. die relative Häufigkeit bei 17 Punkten in einer Risikoliste 25% für das Risiko, so heißt das, dass 25% der Normierungs- oder Evaluations-Stichprobe das Risiko realisiert haben und 75% nicht. Gehört der Proband mit beispielsweise 17 Punkten nun zu den 25% der Realisierer oder zu den 75% der Nicht-Realisierer?
    4. Diese Risikolisten werden trotz ihrer Problematik in fast allen Prognosegutachten verwendet und die meisten RichterInnen wollen und benutzen sie auch. Diese Rechtsrealität muss man sehen und daher auch hier berücksichtigen.
    5. 5.1 Nach den Mindestanforderungen für Prognosegutachten im Strafrecht sind stets mehrere Kriterien-Bereiche zu beachten, nämlich :
      1. PE  Persönlicher Eindruck, den der Kandidat in der Verhandlung macht.
      2. RR  Rückfallrisiko, das sich für seine Fallgruppe ergibt.
      3. BU  Beurteilungen, z.B. der Strafanstalt, wie er sich geführt hat.
      4. DF  Positive Veränderungen - z.B. nach Sozialtherapie - der Delinquenzfaktoren nach individueller Delinquenztheorie des Einzelfalles.
      5. SE  Qualität des sozialen Empfangsraumes (z.B. Bezugspersonen, Wohnung, Arbeit).
      6. X (sonstige im besonderen Einzelfall).
      5.2 Diese Kriterien-Bereiche wären für das Präventiv-Prognose-Gutachten anzupassen, evtl. zu modifizieren, zu ergänzen und entsprechend fortzuentwickeln, z.B. wie folgt bei der Fragestellung waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG):
      1. Persönlicher Eindruck, den der Kandidat in der Untersuchung macht, z.B. Kooperationsbereitschaft .
      2. Unzuverlässigkeitsrisiko, das sich für seine Gruppenzugehörigkeit ergibt.
      3. Beurteilungen seines Verhaltens durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
      4. Beurteilung der persönlichen Risiko- bzw. Stabilisierungsfaktoren.
      5. Qualität seiner sozialen Umgebung.
      6. X (sonstige im besonderen Einzelfall).
      Anmerkung: 5.2 hat man im Zuverlässigkeitsparagraphen § 5 WaffG Abs 1-5  juristisch festgelegt, aber teilweise sehr unscharf und nicht einzelfallorientiert.


    3.5 Empirische Analyse von Gruppen.
    Erste Voraussetzung für eine Analyse einer Gruppe G ist die Definition der Gruppe G, die analysiert werden soll. Als nächstes sind die Methoden anzugeben, die in der Analyse Verwendung finden. Hierbei ist zu begründen, weshalb die Methoden gelten und dem gewünschten Zweck dienlich sind. Will man etwa wissen, wie eine Gruppe G sich verhält, so ist zunächst zu klären und zu begründen, wie diese Gruppe sich verhalten kann. Am Anfang stehen sozusagen immer Sprachregeln, Prädikationen, Definitionen.
    Konstruktion des Verhaltens der Gruppe G
    Nehmen wir an, die Gruppe G habe 7 Mitglieder: M1, M2, M3, M4, M5, M6, M7.
    Fall 1: die Mitglieder M1 bis M7 kommen zusammen und jeder verhält sich reglos.
    Fall 2: die Mitglieder M1 bis M7 kommen zusammen und unterhalten sich. Bei 7 Mitgliedern gibt es 2^7 - 8  = 120 Parteien, die sich unterhalten können, nämlich die Paare 12-17, 13, die Triaden 123, 124, ..., die Quartette 1234, 1345, ... die Quintette 12345 ...  34567, die Sechstette 123456 ... 234567, und alle zusammen 1234567.
     


    4. Zusammenfassung

    4.1  Was "ist" eine Gruppe? Genauer: wie können wir Gruppe definieren?
    Grundsätzlich ist eine Gruppe methodisch eine  Konstruktion, sie ist kein handelndes Subjekt (hat keinen Personalausweis), existiert nicht sinnlich-konkret, sondern durch einen geistigen Akt. Die Beantwortung der Frage erfordert eine Definition. Da Definitionen nicht wahr oder falsch wie Aussagen sind, ist das wesentliche Kriterium für eine Definition ihre Zweckangemessenheit. Damit entscheidbar ist, ob die Definition einer Gruppe brauchbar ist, muss also die  Zweckangemessenheit geprüft werden. Hier hält sich die Wissenschaftstheorie leider sehr bedeckt.
        Den Gruppenbegriff braucht man zur Unterscheidung und Abgrenzung von zwischenmenschlichen Beziehungen und Ansammlungen (Menschenmengen im wahrsten Sinne des Wortes). Man wird eine Warteschlange in einem Geschäft nicht als Gruppe ansehen, da sie nichts miteinander vorhaben, sondern nur warten, bis sie dran kommen. Ein wenig, aber nicht sehr viel anders ist es mit den Besuchern von Veranstaltungen. Und Menschen können sich auch zufällig begegnen, z.B. in einer Eisdiele, in einem Cafehaus, Park, öffentlichen Platz oder Restaurant. Sie erscheinen dort nur formal als eine "Gruppe". Auch die Gaffer bei einem Unfall oder Unglück sind keine Gruppe. Damit haben wir schon eine Reihe von Gegenbeispielen für Nicht-Gruppen angegeben.
        Ich schlage vor: Zu einer Gruppe gehören (1) Kontakte bzw. Kontaktmöglichkeiten und (2) Treffen der Mitglieder an verabredeten oder spontanen Orten oder Treffpunkten, die (3) durch gemeinsame Interessen, Ziele und Zwecke motiviert sind. (4) Gruppen können öffentlich-transparent, teiltransparent oder gänzlich intransparent sein und im Verborgenen agieren.

    4.2 Unter welchen Bedingungen darf man einer Gruppe Interessen, Ziele und Zwecke zuschreiben?
    Das ist keine einfache Frage, weil eine Gruppe ja kein handelndes Subjekt, sondern eine geistige  Konstruktion  ist. Streng und formal psychopathologisch überspitzt könnte man sogar sagen - wie es  Max Stirner  in Der Einzige und sein Eigentum getan hat -, dass eine solche Zuschreibung einem Wahnsystem ähnelt, weil hier "Wirklichkeiten" erfunden werden, die es naturwissenschaftlich so nicht "gibt". Es sind Konstrktionen des menschlichen Geistes, die mit dem Verschwinden der Menschen aus dem Universum ebenfalls verschwinden werden. Beachtlich ist auch, dass die Frage normativen Charakter ("darf") hat.
        Ich schlage vor: Sofern man weiß, was man hier methodisch tut, darf man einer Gruppe dann und nur dann, Interessen, Ziele und Zwecke zuschreiben, wenn diese Interessen, Ziele und Zwecke von jedem Mitglied, d.h. allen Mitgliedern, der Gruppe vertreten werden, wie es z.B. in geschriebenen oder ungeschriebenen Vereinssatzungen niedergelegt sein kann.

    4.3  Was "ist" ein Mitglied einer Gruppe? Wann "gehört" jemand zu einer Gruppe? Genauer: wie können wir Mitglied definieren?
    Vorschlag: Ein Mitglied geht Kontakte mit anderen Mitgliedern mit gemeinsamen Interessen, Zielen und Zwecken an verabredeten oder spontanen Treffpunkten ein.

    4.4  Was folgt für ein Mitglied, wenn es zu einer Gruppe gehört? Wie sind diese Folgerungen begründbar?
    (1) Es fühlt sich dieser Gruppe zugehörig. (2) Es bekennt sich, dieser Gruppe anzugehören. (3) Es teilt mit den anderen Mitgliedern gemeinsame Interessen, Ziele und Zwecke. (4) Sofern es geschriebene oder ungeschriebene Regeln für jedes Mitglied gibt, befolgt es diese Regeln - oder sollte sie befolgen.

    4.5  Was folgt für die Gruppe, wenn sie die und die Mitglieder hat? Wie sind diese Folgerungen begründbar?
    Sie besteht aus diesen Mitgliedern. Die Merkmale, Verhaltensweisen und das Image der Mitglieder werden von anderen und der Öffentlichkeit mit der Gruppe in Verbindung gebracht (assoziiert), weil die meisten Menschen Gruppen nicht als bloße geistige Konstruktionen ansehen, sondern quasi analog wie handelnde Subjekte auffassen, so dass Handlungen der Mitglieder der Gruppe insgesamt zugeschrieben werden, was oft ein pars pro toto (einen Teil für das Ganze nehmen) Fehler sein kann. Hier ist die Grenze zur Idee der  Sippenhaft  sehr fließend.

    4.6  Was sind die logischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?
    Mitglied und Gruppe gehören unterschiedlichen Kategorien an. Aus den Eigenschaften der Mitglieder kann nicht auf die Eigenschaften der Gruppe geschlossen werden. Wenn der Gruppe bestimmte Interessen, Ziele und Zwecke aber zugeschrieben worden sind, dann gelten diese für jedes Mitglied, weil die Zuschreibung ja gerade so definiert wurde (> 4.2). Ob sich das empirisch belegen und bestätigen lässt, ist kein logische Frage (> 4.7).

    4.7  Was sind die empirischen Beziehungen zwischen Mitglied und Gruppe und umgekehrt?
    Sie müssen grundsätzlich empirisch erforscht werden. Behaupten, meinen, vermuten, annehmen gilt hier nicht, obwohl es natürlich ununterbrochen und vielfach in der Gesellschaft stattfindet. Wird etwa eine strenge Befehlshierarchie für eine Gruppe behauptet, so muss diese gezeigt werden. Hierzu ist es erforderlich, genau operational zu definieren, wie sich eine strenge Befehlshierarchie in der Wirklichkeit äußert, um auf dieser Basis den empirischen Nachweis zu führen, dass es tatsächlich in diesem Fall auch so ist.

    Schluss Die große Kulturaufgabe geistig korrekter Beurteilung Mitglied und Gruppe ungelöst
    Zwischen logisch korrekten, methodologisch begründeten und psychologisch, menschlich faktischen Zuschreibungen bestehen oft große Widersprüche und Unterschiede. Die große Kulturaufgabe, bei Mitglied und Gruppe geistig korrekt zu urteilen ist - von den Medien oft unterstützt und von der Wissenschaft sehr vernachlässigt - weitgehend ungelöst, was sich fatal bis in die höchste Rechtsprechung auswirkt (BVerwG).



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    • Zaborowski, Holger; Radinkovi, Željko & Jovanov, Rastko  (2015, Hrsg.) Phänomenologische Ontologie des Sozialen. Univerzitet u Beogradu. Institut za filozofiju i društvenu teoriju.

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    Links (Auswahl: beachte)
    • Ontologie des Psychosozialen.
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    • Überblick Diagnostik in der IP-GIPT.




    Glossar, Anmerkungen, Endnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort.
    GIPT = General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    Stichworte: * Anpassung der Mindestanforderungen * Beziehungen * Cantor'sche Mengendefinition * Entität * Klassenlogik * Konstruktionen und Konzeptualismus * Mereologie * Mengenlehren * Ockham, Platonismus und Begriffsrealismus * Ontisierung * Ontologie * operationale Begriffsbildung * organisierte Willensbildung * Rockerkartei * Sippenhaft im NS-Terror-Regime * Sozialpsychologische Experimente zum Konformitätsdruck * Zahlenverhältnisse * Zweckangemessen *
    __
    Anpassung der Mindestanforderungen
    Prognosegutachten sind ein wichtiger Auftragsteil in der forensischen Psychologie und Psychopathologie. Daher gibt es auch seit 2006 die Mindestanforderungen für Prognosegutachten  der Interdisziplinären Arbeitsgruppe um den BGH, die an die neue Beweisfrage - Präventiv-Prognose-Gutachten - anzupassen sind, was aber kein Problem ist. Hierzu vier Beispiele:
      Erstes Beispiel: Mehrdimensionale Untersuchung
        "II. 1.4 Mehrdimensionale Untersuchung" Hier wird ausgeführt: "Unter  „mehrdimensionaler Untersuchung“ ist zu verstehen, dass themenbezogene 3 elementare Bereiche exploriert werden: Person - Krankheit - Delinquenz."
         Die Anpassungsformel lautet: Person - OMCG-Rockergruppe - Auffälligkeiten / Kriterien.
      Zweites Beispiel: "II.2 Diagnose und Differentialdiagnose
        Die Erhebung der Informationen wird abgeschlossen mit der Benennung einer möglichst genauen Diagnose (orientiert gegenwärtig an ICD-10 oder DSM-IV-TR), sofern ein forensisch-psychiatrisch zu beschreibender Sachverhalt vorliegt. An dieser Stelle sind auch differentialdiagnostische Optionen zu benennen. Die eingehende Diskussion der Diagnose und der ihr in diesem Fall zu Grunde liegenden Sachverhalte sowie der Differentialdiagnose erfolgt dann hier oder im Rahmen der Beurteilung."
            Da es hier nicht um psychische Störungen geht - die allerdings auch nicht ausgeschlossen werden können und dürfen - ist die Formulierung "Diagnose und Differentialdiagnose" hier durch Risikogruppenzugehörigkeit ("OMCG") und Risikogruppenzugehörigkeit zum Chapter/Charter anzupassen.
      Drittes Beispiel: Individuelle Analyse
        "II.3.2 Analyse der individuellen Delinquenz, ihrer Hintergründe und Ursachen (Verhaltensmuster, Einstellungen, Werthaltungen, Motivationen)
         Anhand der gewonnenen Erkenntnisse ist als erste Teilaufgabe die Frage zu klären, worin bei dieser Person ihre „in den Taten zutage getretene Gefährlichkeit“ besteht, was bei dieser Person die allgemeinen und besonderen Gründe ihrer Straffälligkeit sind. Es geht dabei um die Erfassung der verhaltenswirksamen Einstellungen, Werthaltungen, Motive, Intentionen, emotional-affektiver Reaktionsweisen sowie eingeschliffener Verhaltensmuster. Ausgangspunkt jeder Prognose ist es, die bisherige delinquente Entwicklung dieses Menschen nachzuzeichnen und aufzuklären. Dies umfasst die Rekonstruktion von Biographie und Delinquenzgeschichte und ggf. Krankheitsgeschichte, von Tatablauf und Tathintergründen des Anlassdelikts sowie weiterer bedeutsamer Taten. Auf diese Weise soll eine ganz individuelle Theorie generiert werden, aus welchen Gründen gerade diese Person bislang straffällig geworden ist, was ggf. ihre Straffälligkeit aufrechterhalten und ausgeweitet hat."
            Hier sind folgende Begriffe anzupassen: Risiko statt "Delinquenz", Risiko-Aktualisierung statt "Tat", Mitgliedschaft bei der OMCG-Rockergruppe statt "Anlassdelikt", weiterer bedeutsamer Handlungen statt "weiterer bedeutsamer Taten".
      Viertes Problem-Beispiel: Prüfung empirisch gesicherter Risikovariablen
        "In II.1.7 Überprüfung des Vorhandenseins empirisch gesicherter, kriminologischer und psychiatrischer Risikovariablen, ggf. unter Anwendung geeigneter standardisierter Prognoseinstrumente.
         Die Informationen aus Aktenstudium und Exploration können mit erfahrungswissenschaftlich fundierten, standardisierten Instrumenten zur Risikoeinschätzung erfasst und partiell bewertet werden. Diese Instrumente sind zunächst hilfreiche Checklisten, um zu prüfen, ob die Exploration all jene Bereiche erfasst hat, die in vielen Fällen kriminologisch relevant sind. Sie erfassen besonders wichtige und besonders häufige Risikofaktoren. Ein Ende der Entwicklung neuer standardisierter Verfahren ist nicht abzusehen. Insofern ist die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren weder sinnvoll noch notwendig. Das benutzte Verfahren hat aber bereits aus ethischen Gründen vier methodische Mindestanforderungen zu erfüllen: Es muss standardisiert sein, es muss ein Manual zur Erläuterung von Vorgehen, Items und Auswertung existieren, es müssen Daten zur Reliabilität und Validität des Instruments vorliegen. Der Sachverständige muss darin ausgebildet und imstande sein, die-ses Verfahren kompetent anzuwenden. Er muss ein korrektes, den Operationalisierungen entsprechendes Verständnis der Items und der Skalierung haben. Prognoseinstrumente ersetzen die hermeneutische oder hypothesengeleitete Individualprognose nicht, helfen aber, empirisches Wissen für die Prognose nutzbar zu machen und die internationalen Prognosestandards einzuhalten."
            Ein Manual, das die vier methodischen Mindestanforderungen erfüllt: "Es muss standardisiert sein, es muss ein Manual zur Erläuterung von Vorgehen, Items und Auswertung existieren, es müssen Daten zur Reliabilität und Validität des Instruments vorliegen." gibt es für den Fall eines Präventiv-Prognose-Gutachtens derzeit nicht.
      Anmerkung Scheinkonflikt statistisch versus intuitiv
      Oft stellt man den statistischen Checklisten-Ansatz der intuitiven Methode gegenüber, meist mit dem Tenor, die statistischen Prognosemethoden seien den "intuitiven" überlegen. "Intuitiv" wird gewöhnlich nicht erklärt, so dass bei genauer Betrachtung und Interpretation "intuitiv" nur heißt "nicht statistisch". Der Streit ist Spiegelfechterei und lenkt von der Kern- und Hauptaufgabe ab, nämlich Prognosen vernünftig, empirisch fundiert und kritisch zu begründen und die Regeln transparent darzustellen. Man darf sich nicht von Zahlen und statistischen Methoden blenden lassen. Denn bei genauerer Betrachtung sind diese meist nicht so exakt, wie es den Anschein hat.
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    Beziehungen  > Überblick Beziehungen in der IP-GIPT.
    Grundlegender allgemeiner, wissenschaftlicher und insbesondere psychologischer Begriff; sehr komplex und vielschichtig. Im Handbuch für Integrative Psychotherapie habe ich die für die psychologisch-psychotherapeutische Arbeit wichtigsten Beziehungskriterien (Parameter) im Kapitel 4.3.2 erfasst, ich gebe hier nur die a.a.O ausgeführten Stichworte wieder:
      ANLASS ( > Geschichte) * ATTRAKTIVITÄT * BEURTEILUNG * BINDUNG > 4.3.3 * DAUER * ECHTHEIT * EINSTELLUNG * EMPATHIE (Einfühlung) * ERFAHRUNG * ERWARTUNG * FORUM * GESCHICHTE * GLAUBE, GLAUBWÜRDIGKEIT * HANDLUNG * HINEIN VERSETZEN * INTERESSEN KONFLIKTE (TYPOLOGIE) * KOMMUNIKATION * KONFLIKTE > Interessen Konflikte * KONFLIKT LÖSUNGS REGELN   Abb. 4.3.2 (4) * KONTAKT * KRISE * NÄHE   DISTANZ * PROBLEME > Interessen Konflikte, > Störungen * QUALITÄT > Abb. 4.3.1 (2) * RAHMEN (Hintergrundrahmen) * SITUATION (Bühne der Begegnung) * STÖRUNGEN > Interessen Konflikte, > Probleme >Krankheitslehre (Kap. 3), * SYMMETRIE * TIEFE * VERTRAUEN * WERTSCHÄTZUNG * ZWECK (ZIEL) *
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    Cantor'sche Mengendefinition
    Die letzten drei Worte lauten: "zu einem Ganzen". Ich denke man braucht diese drei Worte hier nicht, was den Vorteil hat, dass man durch Weglassen den Verwirrungen Teil/Ganzes, Element/Menge, Individuum/Klasse bzw. Mitglied/Gruppe leichter entgehen kann. Tatsächlich ist das Zusammenfassen natürlich auch ein Ganzes, aber einer höheren Ebene und anderen logischen Kategorie. Der Ausdruck 'ganzes' ist also mindestens zweideutig: (1)  mereologisch  im Sinne von Teil und Ganzes mit gleichen Eigenschaften oder (2) logisch als andere, "höhere" Kategorie. Fünf Kugelschreiber ergeben eine Menge von fünf. Die Menge kann nicht schreiben, jedes einzelne Element, der Kugelschreiber schon.
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    Entitaet
    Seiendes. "Alles überhaupt ist eine Entität" (Meixner 2004, S. 18).Für alles Seiende kann gefragt werden, in welcher Weise es existiert. Mit dieser Frage ist bereits vorausgesetzt, dass es verschiedenen Existenzweisen gibt. Grundsätzlich ist es bei allen Erkenntnisfragen sinnvoll, die Perspektive zu berücksichtigen, also wer will was erkennen und darüber etwas sagen. Das  Ding an sich  kann es nicht geben, es sei denn als Konstruktion, etwa als Resultierende oder Gemeinsames aller erkennenden Systeme. Denn alles was erkannt werden kann, wird von einem erkennenden System erkannt und gilt daher zunächst nur für dieses. So erscheinen uns Menschen mit intakten Augen und Gehirnen bestimmte Wellenlängen als Farben. Zu schließen, was uns so oder so erscheint, sei auch bei anderen so, ist sicher ein erkenntnistheoretischer Kardinalfehler.
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    Klassenlogik
    Klug (1982), S. 65f erklärt in seiner juristischen Logik einfach und klar: "2. Im vorangehenden Paragraphen wurde u. a. die Eigenschaft He{x) -„x ist ein gewerbsmäßiger Hehler" - erwähnt. Um nun von dieser prädikatenkalkülmäßigen Schreibweise in diejenige des Klassenkalküls überzugehen, formt man den Ausdruck „x ist ein gewerbsmäßiger Hehler" in den gleichbedeutenden Ausdruck „x gehört zur Klasse der gewerbsmäßigen ]>66] Hehler" um und vereinbart: Das Symbol he bezeichne die Klasse der gewerbsmäßigen Hehler. An Stelle von „x gehört zu" sagt man auch „x ist ein Element von". Und statt He(x) wird alsdann x e he. - Lies: „x ist ein Element der Klasse der gewerbsmäßigen Hehler." - geschrieben."
        In der Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie - Mittelstraß (2010, Hrsg.), Bd. 4, S. 229 - wird etwas komplizierter ausgeführt: "Klassenlogik, Bezeichnung für die Logik einstelliger >Prädikatoren, in der diese extensional (textensional/Extension) als Darstellungen von Klassen (>Klasse (logisch)) aufgefaßt werden, im Unterschied zur >Begriffslogik, in der man sie als Darstellungen von >Begriffen (im Sinne der intensionalen [> intensional/Intension] Bedeutung von Prädikatoren, 'Begriff' nicht synonym mit 'Prädikator') versteht, ferner im Unterschied zur Logik mehrstelliger Prädikatoren (>Relationenlogik). Insbes. stellt die K. eine verbreitete Interpretation der traditionellen >Syllogistik dar, deren >Terme als Schemabuchstaben für einstellige Prädikatoren gedeutet werden können. Diese Auffassung liegt vielen diagrammatischen Darstellungen der Syllogistik (>Diagramme, logische), z.B. den >Venn-Diagrammen, zugrunde. ..."
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    Konstruktionen und Konzeptualismus
    Die philosophische und wissenschaftstheoretische Gretchenfrage lautet: In welcher Weise existieren abstrakte Gegenstände. Hier haben sich im Laufe der Geistgeschichte drei Positionen herausgebildet: der Platonismus (Abstracta existieren voll und ganz), Nominalismus (es existiert nur Konkretes) und der konstruktive Konzeptualismus (Abstraktes existiert als Produkt des menschlichen Geistes). Wolfgang Stegmüller hat die drei Grundpositionen in seiner Arbeit (1956) über den Universalienstreit in seiner Zusammenfassung schön ausgearbeitet:
     
      "8. Die drei Begriffe Nominalismus - Konzeptualismus - Platonismus finden genaue quantitative Entsprechungen in den drei Begriffen: endliche Gesamtheit - abzählbar unendliche Gesamtheit - über- [>118] abzählbar unendliche Gesamtheiten. Der konstruktive Konzeptualismus anerkennt die Unendlichkeit, er muß jedoch die Vorstellung einer absolut überabzählbaren Unendlichkeit (ebenso wie die einer abgeschlossenen abzählbaren Unendlichkeit) als sinnlos Verwerfen. Der Nominalist verwirft bereits den Begriff der Unendlichkeit als solchen.
      9. Nominalismus und strenger Platonismus sind beide mit einer Krankheit behaftet. Der strenge Platonismus leidet an der Antinomienkrankheit und diese ist tödlich. Der Nominalismus trägt zwar keinen tödlichen Krankheitskeim in sich, aber er leidet an Schwäche. Sofern er nicht in der Zukunft eine Injektion mit einem Kräftigungsmittel erhalten sollte, das seine Leistungsfähigkeit in ungeahntem Maße steigert, wird er auch gegen die schwächste Form eines konstruktiven Konzeptualismus stets den Kürzeren ziehen."


    Dieser Arbeit liegt die Position des konstruktiven Konzeptualismus zu Grunde. Die ganze Zusammenfassung Stegmüllers  können Sie hier einsehen.
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    Mereologie  > Mereologische Logik Teil und Ganzes.
    Die Wissenschaft vom Teil und Ganzen.
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    Mengenlehren
    Mit der Mengenlehre kam viel Unsicherheit und Verwirrung in die Mathematik und die Zeiten, wo man sich blind auf auf die Mathematik verlassen konnte, sind leider vorbei. Ich habe aus der Sicht eines mathematischen Laien den Grundlagenstreit, der bis heute nicht wirklich entschieden ist, hier dargestellt. Heute gibt es anscheinend viele Mathematiken, viele Mengenlehren und viele Logiken. Für AnwenderInnen keine gute Situation.
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    Ockham, Platonismus und Begriffsrealismus
    Hier ist nicht das berühmte Ökonomieprinzip, das Ockhamsche Rasiermesser, gemeint, sondern Ockhams Konzeptualismusgegen den naiven platonischen Begriffsrealismus in der Interpretation Wolfgang Stegmüllers (Zusammenfassung). Der naive Platonist glaubt unkritisch an die Realität der Begriffsinhalte. Dem Gedachten wird wirkliche Existenz zugeordnet.
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    Ontisierung Das Universalienproblem scheint in der Rechtswissenschaft namentlich nicht bekannt. Aber in der Sache wird es von manchem erkannt, so von Rainer Wimmer in seinem Beitrag "Weltansichten aus sprachlicher und rechtlicher Perspektive. Zur Ontisierung von Konzepten des Rechts", in (81-95) Eichoff-Cyrus & Antos (2008). Ich zitiere S. 82 und hebe fett-kursiv die universalienrelevante Stelle hervor:
        "Es geht in den rechtlichen Auseinandersetzungen und Diskursen um eine Gegenstandskonstruktion und damit um eine Verdinglichung von Vorstellungen, Begriffen und Konzepten, die aus rechtlicher Perspektive entwickelt und begründet werden und die auf der Grundlage der Privilegierung des rechtlichen Diskurses in unserer rechtsstaatlichen Gesellschaft in die gemeinsprachlich konzipierte Vorstellungswelt der normalen Staatsbürger hineingetragen wird. Der rechtliche Diskurs ist in unserer Gesellschaft deshalb privilegiert, weil nach unserer Verfassung die Gerichte in relevanten Situationen letztlich über die Bedeutungen von Ausdrücken zu entscheiden haben. So hat das Verfassungsgericht verschiedentlich darüber entschieden, was unter Gewalt zu verstehen ist. Ich spreche anstelle von „Verdinglichung" auch von „Ontisierung". Es wird etwas als in der Wirklichkeit seiend konzipiert und in diese hineingestellt, was in der gemeinsprachlich bestimmten Wirklichkeitswelt der Normalbürger nicht fraglos seinen Platz hat. Der Ausdruck Ontisierung hat gegenüber dem Ausdruck Verdinglichung unter anderem den Vorteil, dass deutlich werden kann, dass es nicht nur um (materielle) Gegenstände geht, sondern auch um Sachverhalte. Sachverhalte haben auch mit der Relationierung von Gegenständen zu tun. Ontisierung ist ein Teil dessen, was man seit Berger/Luckmann (1969) die „gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit" nennt." [IP-GIPT Quelle]
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    Ontologie  > Referenz.
    Traditionell die Wissenschaft vom Seienden und seinem Sein. Meixner (2004), beschreibt S. 9 in der Einleitung:

      "1. Was ist Ontologie?
       Das Thema dieses Einführungsbuches ist die Allgemeine Metaphysik oder Ontologie. Daneben gibt es die Spezielle Metaphysik, die jedoch nicht Thema dieser Einführung ist. In der Allgemeinen Metaphysik geht es, grob gesagt, um die Grundstrukturen des Wirklichen und Nichtwirklichen auf einer ganz allgemeinen Ebene, d.h. um die allgemeinsten Strukturen und Unterscheidungen im Wirklichen und Nichtwirklichen.
          Die Allgemeine Metaphysik hat dabei rein beschreibenden Charakter: Die Grundstrukturen des Wirklichen und Nichtwirklichen werden beschrieben, aber sie werden nicht erklärt. Wenn man nach Erklärungen sucht, dann ist das vielmehr ein Thema für die Spezielle Metaphysik. In der Speziellen Metaphysik geht es um Welt und Mensch, und dabei rücken dann auch gewisse kontingente Gegebenheiten dieser wirklichen Welt in den Mittelpunkt. Es wird gefragt: Warum bestehen diese kontingenten Gegebenheiten, wo sie doch als kontingente Gegebenheiten nicht bestehen müssen? Aber die Spezielle Metaphysik ist, wie gesagt, nicht das Thema dieser Einführung.
          Ihr Thema ist die Allgemeine Metaphysik, die Ontologie, deren Thema die Grundstrukturen des Wirklichen und Nichtwirklichen sind. Wenn man Wirkliches und Nichtwirkliches in einem Begriff zusammenfassen will, dann könnte man sagen: Es geht in der Ontologie um die Grundstrukturen des Seienden (daher der Name „Ontologie", vom griechischen Wort „on" -„seiend"). Wenn man so sprechen will, dann darf man freilich unter dem Seienden nicht eo ipso bloß das Wirkliche verstehen, sondern muss auch das rein Mögliche und das Unmögliche, wenn dergleichen vorhanden ist, als Seiendes gelten lassen. Etwas, das nicht wirklich ist, aber immerhin möglich - auch das muss als etwas Seiendes gelten können, und ebenso Unmögliches. Ansonsten würde man dem Anspruch der Ontologie nicht gerecht, eine allgemeinste Wissenschaft von allem überhaupt zu sein."
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    operationale Begriffsbildung
    Vieles, was wir Seele, Geist und dem Sozialen zurechnen, ist nicht direkt beobachtbar. Die Merkmale von Seele und Geist sind  Konstruktionen. Daher sind Aussagen über Seele und Geist (befinden, fühlen, denken, wünschen, wollen, eingestellt sein, ...) oder soziologische Konstruktionen besonders anfällig für Fehler. Damit man sich nicht in rein geistigen Sphären bewegt, ist es daher in vielen Fällen sinnvoll, ja notwendig, unsere begrifflichen Konstruktionen - soziologische wie seelische Merkmale und Funktionsbereiche - an Konkretes, Sinnlich-Wahrnehmbares, Zählbares zu knüpfen. Damit haben wir die wichtigsten praktischen  Kriterien für Operationalisiertes benannt (in Anlehnung an das test-theoretische Paradigma; Stichwort Operationalisierung bei Einsicht und Einsichtsfähigkeit)
        Ein Begriff kann demnach als operationalisiert gelten, wenn sein Inhalt durch wahrnehmbare oder zählbare Merkmale bestimmt werden kann. Viele Begriffe in der Psychologie, Psychopathologie, Soziologie, in Gesetzen und in der Rechtswissenschaft sind nicht direkt beobachtbare Konstruktionen des menschlichen Geistes und bedürften daher der Operationalisierung. Welcher ontologische Status oder welche Form der Existenz ihnen zukommt, ist meist unklar.
        So auch Pospeschill  (2013), S. 53: "Unter der Operationalisierung eines Begriffes ist die Angabe derjenigen Vorgehensweisen bzw. Forschungsoperationen zu verstehen, mit deren Hilfe entscheidbar wird, ob und in welchem Ausmaß der mit dem Begriff bezeichnete Sachverhalt in der Realität vorliegt: Dazu gehört die Angabe des Datenerhebungsinstrumentes und bei nur indirekt empirischen Begriffen auch die Auswahl geeigneter Indikatoren. Im letzteren Fall ist die Operationalisierung ein zweistufiger Prozess, d. h. in einem ersten Schritt müssen die Indikatoren bestimmt werden und im zweiten Schritt sind diese zu operationalisieren …"
        Querverweise: Operationalisierung. * Zur Geschichte des Operationalisierungsbegriffs in der Psychopathologie.
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    organisierte Willensbildung
    Im Zusammenhang mit unserem Thema Mitglied und Gruppe, stellt sich besonderes die Frage, ob es einen Gruppenwillen "gibt"; und falls: wie er sich bildet und empirisch nachgewiesen werden kann. Ein einfaches Beispiel ist z.B. der  Vereinsbeschluss, dass ein Grundstück für den Verein erworben werden soll. Hier entscheidet ein Organ des Vereins für den Verein (Gruppe). Im kriminellen Bereichen ist es nicht so einfach, weil Verbrecher gewöhnlich keine dokumentierten Beschlüsse fassen.
        Organisierte Willensbildung bei der kriminellen Vereinigung nach Krauß (2008)  Quelle: [GB]
      Matthias Krauß (2008) führt im Leipziger Strafrechtskommentar S. 322ff am Beispiel kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) aus:
          "27 b) Verbindlicher Gemeinschaftswille. Eine kriminelle Vereinigung setzt weiterhin voraus, dass sich ein Gruppenwille gebildet hat, dem sich die einzelnen Mitglieder als für sie verbindlich unterordnen und zur Maxime ihres Handelns machen.  FN105  Der Gruppenwille muss unter Einbindung der einzelnen Mitglieder nach verbindlichen Regeln entstanden sein.  FN106  Die Unterwerfung der Mitglieder unter diese organisierte Willensbildung setzt das Vorhandensein konkreter Führungs- und Entscheidungsstrukturen voraus, die unter Einbindung der einzelnen Mitglieder gebildet worden sind und die vom Gruppenwillen getragen werden.  FN107  Erst die Bildung eines solchen von individuellen Einzelmeinungen losgelösten Gruppenwillens macht die besondere Gefährlichkeit der organisierten Vereinigung aus. FN108
          28 Auf welche Art und Weise der verbindliche Gruppenwille gebildet wird, spielt keine Rolle. Die Regeln über die Willensbildung können auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam aufgebaut sein oder sie können dem Demokratieprinzip entsprechen. FN109  Der Gruppenwille kann demnach auch so ausgestaltet sein, dass die Mitglieder gemeinsam einem aus ihrer Mitte die weiteren Entscheidungsbefugnisse zuweisen und sich künftig dessen Willen unterordnen. FN110  Dies setzt allerdings eine Art gemeinsamen Unterwer-[> 323]fungsbeschluss aller Mitglieder voraus. Außerdem darf die autoritäre Führungsstruktur die Entfaltung einer Gruppendynamik nicht zur Gänze verhindern. FN111
          29 An einem solchen, die spezifischen Gefahren einer Eigendynamik schaffenden Gruppenwillen fehlt es, wenn mehrere zur Begehung von Straftaten entschlossene Personen, jeder für sich, der autoritären, nicht vom Gruppenwillen abgeleiteten Führung einer Person unterwerfen.  FN112  Bestimmt diese individuell und autoritär die für die Gruppe verbindlichen Regeln, repräsentiert sie nur ihren eigenen Willen, nicht aber den Willen einer hinter ihr stehenden Mehrheit.  FN113  Der Wille innerhalb des Personenkreises wird dann nicht unter Einbindung der einzelnen Mitglieder gebildet und löst sich nicht von einer individuellen Einzelmeinung. In diesen Fällen verbindet der bloße Wille mehrerer Personen, gemeinsam Straftaten zu begehen, diese noch nicht zur einer kriminellen Vereinigung, weil der Wille des Einzelnen maßgeblich bleibt und die Unterordnung unter einen Gruppenwillen unterbleibt.  FN114  So hat die Rechtsprechung einen Gruppenwillen verneint bei einem Wirtschaftsunternehmen, in dem die Beteiligten lediglich aufgrund arbeitsrechtlicher Stellung dem allein entscheidungsbefugten Geschäftsführer verpflichtet sind, FN115  bei einem Geflecht von Unternehmen und Subunternehmen zur systematischen Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, FN116  bei einer hierarchisch strukturierten Organisation zum Betrieb unerlaubter Glücksspiele, in der die maßgeblichen organisationsbezogenen und gruppenverbindlichen Entscheidungen durch den Rädelsführer aus eigener Machtvollkommenheit bestimmt und durch Sanktionsmöglichkeiten gegen die Mitglieder abgesichert wurden, FN117  bei einem international agierenden „Umsatzsteuerkarussell FN118  und bei einer hierarchisch strukturierten Gruppierung, deren Ziel der gewinnbringende Schmuggel und Absatz unversteuerter Zigaretten war.  FN119
          30 Bei Zusammenschlüssen von Wirtschaftsstraftätern ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob sie eine einheitliche Zielsetzung und gleichgerichtete Interessenlage verbindet, die Straftatbegehung als zentrales Anliegen im Interesse der Gesamtheit erfolgt, FN120  die Zusammenschlüsse einen entsprechend hohen Organisationsgrad aufweisen und das Handeln sich nach verbandsmäßigen Regeln vollzieht. FN121  Kann lediglich das gemeinsame Ziel, aufgrund einer arbeitsteiligen Tatausführung Einnahmen aus den Taten zu erzielen, festgestellt werden, genügt dies für eine Vereinigung nach § 129 nicht.  FN122
          31 Eine entsprechende organisierte Willensbildung hat der Bundesgerichtshof in einschränkender Tendenz auch in einem Fall von Hausbesetzern verneint, die sich mittels gemeinsamer Kampfmaßnahmen gegenüber den mit der Räumung beauftragten Polizeibeamten möglichst lang im unrechtmäßigen Besitz des besetzten Hauses halten woll-[> 324]ten.  FN123  Da in der dem gewaltsamen Widerstand vorausgehenden Versammlung der Hausbesetzer sich zwei Gruppen gegenüber standen, von denen eine sich für Gewaltlosigkeit ausgesprochen hatte, hat der Bundesgerichtshof eine Unterwerfung aller oder eines Teils der Versammelten unter einen übergeordneten Verbandswillen in diesem Stadium verneint. Der spätere gemeinsame Widerstand der Hausbesetzer gegen die Räumung reichte dem Senat nicht als Feststellung dafür aus, dass dieser Widerstand eine organisierte Willensbildung als Grundlage hatte, weil nicht schon jedes gemeinsame Handeln mehrerer Personen innerhalb eines gewissen Zeitraumes und zur Erreichung eines gemeinsamen Endzwecks einen verbandsmäßig organisierten Gemeinschaftswillen begründe. FN124  Dagegen spräche die personelle Fluktuation der Beteiligten und die zeitliche Kürze des ganzen Vorgangs.  FN125  Diese restriktive Auslegung verknüpft zeitliche und organisatorische Elemente des Vereinigungsbegriffs und kompensiert das Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen oder sonst von vorneherein „bestehender klarer Verhältnisse" mit erhöhten Anforderungen an die zeitliche Dauer des Prozesses organisierter Willensbildung bzw. des Sicheinspielens einer solchen Organisation. FN126
          32 Die Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich der Art der Willensbildung sind hoch. Organisatorische Vorkehrungen der Gruppe oder der Umstand, dass mehrere Personen ein gestecktes Ziel mit verteilten Rollen verfolgen, lassen noch keine zwingenden Rückschlüsse darauf zu, dass die Handelnden Einigkeit darüber herbeigeführt hätten, ein vom aktuellen Willen des einen oder anderen unabhängiger organisierter Gesamtwillen solle für sie auf Dauer maßgeblich und verbindlich sein. FN127  Lässt sich aus veröffentlichten Schriften der Gruppierung entnehmen, dass geplante oder ausgeführte Aktionen Folge einer breit angelegten theoretisch-ideologischen Diskussion sind, aus deren Ergebnissen die Gruppenmitglieder ihre vermeintliche Legitimation ableiten, spricht viel dafür, dass die Gruppenmitglieder ihre Aktionen an den ideologischen Vorgaben und der daraus entwickelten Strategie der Organisation ausrichten und sich somit dem aus der internen Meinungsbildung entspringenden Gruppenwillen unterordnen. FN128
          33 Der Nachweis der erforderlichen subjektiven Einbindung der Mitglieder in die kriminellen Ziele der Organisation und in deren entsprechende Willensbildung unter Zurückstellung individueller Einzelmeinungen bereitet Probleme vor allem bei hierarchisch strukturierten Organisationen, die über einseitige Befehlswege und strikt getrennte Informationsbereiche verfügen und bei denen die Mitarbeiter nicht untereinander, sondern lediglich dem Chef verantwortlich sind. Ungeachtet der besonderen Qualität ihres Organisationspotentials und der sich daraus ergebenden Gefährlichkeit  FN129  werden deshalb weite Bereiche des Phänomens der organisierten Kriminalität von § 129 nicht erfasst.  FN130
          34 c) Mindestpersonenzahl. Die Vereinigung setzt einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, FN131  Nicht ausreichend sind Zweierverbindungen, da ihnen [> 325] ...
          [Fußnoten Krauß]
        FN105 BGHSt 31 202,206; 36 192, 198; BGH
        NJW 1992 ISIS, 1519; SchtScbrödertlenck-ner/Sternberg-Lieben Rdn. 4; Miebach/Schä¬fer MK S 129a Rdn. 30; RudolphiiStein SK Rdn. 6b; Fischer Rdn. 7; Kindhäuser LPK Rdn. 6.
        FN106 BGHSt 31 239, 240; Fischer Rdn. 7.
        FN107 BGHSl 46 349, 354; BGH NStZ 2007 31; Miebach/Schäfer MK $ 129a Rdn. 30; Rudolphii Stein SK Rdn. 6b; ScheiffWann
        beginnt der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen? S. 40.
        FN108 BGH NJW 1992 1518.
        FN109 BGHSt 31 239,240; 45 26,35.
        FN110 BGH NJW 1992 1518, 1519; BGH bei Schmidt MDR 1993 505; BGHR StGB S 129 Gruppenwille 2; BGH NStZ 2004 574.
        FN111 Vgl. BGH NJW 1992 1518 f; Kress JA 2005 220, 224.
        FN112 BGH NJW 1992 1518, 1519; BGH 5 StR 22/92 v. 10.3.1992 (Organisation von Spielcasinos, in der der Kopf der Organisation den einzelnen Beteiligten bestimmte AufnBereiche zur Erledigung zuwies und die Mitarbeiter nur diesem gegenüber Rechenschaft schuldig waren); BGHR StGB $ 129 Gruppenwillc 2 und 3 (Betrugsria nd-lungcn im Zusammenhang mit umweltgefährdender Abfallbeseitigung).
        FN113 BGH NStZ 2004 574.
        FN114 BGH NJW 1992 1518; BGH NStZ 2004 574; BGHR StGB $ 129 Gruppenwille 3.
        FN115 BGHR StGB $ 129 Gruppenwillc 3.
        FN116 BGHSt 31 202, 206 mit Anm. Hassemer JuS 1983 639; vgl. auch OLG Dresden StV 2006 700.
        FN117 BGH NJW 1992 1518; vgl. auch BGH 5 StR 22/92 v. 10.3.1992.
        FN118 BGH NStZ 2004 574.
        FN119 BGH NStZ 2007 31.
        FN120 Vgl. Lampe ZStW 106 (1994) 683, 708: „csscnncll nicht lediglich akzidentiell".
        FN121 Vgl. BGHSt 31 202, 206; OLG Dresden StV
        2006 700; Hobmann wistra 1992 85, 88.
        FN122 Vgl. BGH NStZ 2007 31.
        FN123 BGHSt 31 239,242 mir Ann». Hatsemtr JuS 1983 808.
        FN124 BGHSt 31 239,242.
        FN125 BGHSt 31 239.242 (ein Tag bis zur Räumung) in Abgreruunn zu BGH NJW 1975 985 und BGH 3 SiR 9/75 v. 14.5.1975 (fünfwöchige Hausbesetzung).
        FN126 Zustimmend Rudolph, JR 1984 32 ff.
        FN127 BGHSt 31 239, 240; BGH NStZ 1982 68. 69; NJW 1992 1518 f; vgl. auch LG Berlin man 1985 241.
        FN128 BGH NJW 2008 86. 87.
        FN129 Vgl. Wertbtback/Droste-Lehnen ZRP 1994 57.
        FN130 Vgl. Fischer Rdn 7; Krrts JA 2005 220. 224 U aA Rudutptnßtew SK Rdn 6c.
        FN131 BGHSt 28 147. 148 ff; BGH NStZ 1982 68. 69; 2005 377; kril. Rudolph, FS Bruns, S. 315. 319 f.


    Organisierte Willensbildung im Verein beiWache (2016)

      "e)  Unterwerfung unter eine organisierte Willensbildung.
      Randnummer 12 Zum Wesen des Vereins gehört, dass er sich über die bloße Zusammenarbeit selbstständig handelnder Einzelpersonen und bloße Gesinnungsgemeinschaften heraushebt und ein eigenes Vereinsleben entfaltet. Das kann er nur, wenn er eine vom Willen des einzelnen Mitglieds losgelöste Gesamtwillensbildung besitzt, der jedes Mitglied untergeordnet ist (Schnorr Rdn. 17; Seifert DÖV 1964, 687). In welcher Form die Organisation hergestellt wird, spielt keine Rolle. Nach außen muss der Verein nicht als organisierte Einheit auftreten. Er muss weder Organe noch eine Satzung haben (von Münch Rdn. 34; Füßlein S. 432; aA RGSt. 28, 68). Auch Vereine ohne Vorstand oder Mitgliederversammlungen sind Vereinigungen iS des § 2 Abs. 1, sofern nur die Vereinsorganisation faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt (Schnorr Rdn. 17; Scholz Rdn. 67). Ob die Willensbildung nach demokratischem Muster oder unfreiwillig geschieht, macht keinen Unterschied (von Feldmann S. 14). Für eine organisierte Willensbildung reicht eine auf faktische Unterwerfung beruhende autoritäre Organisationsstruktur aus (BVerwG Urteil vom 7. 1. 2016 – 1 A 3/15). Als Indizien für das Vorliegen einer Vereinigung iS.des § 2 Abs. 1 können auch gemeinsame Treffpunkte, einheitliche Bekleidung sowie die Unterordnung unter eine Führungsperson angesehen werden (Albrecht/Roggenkamp Rdn. 24). Eine organisierte Willensbildung liegt auch bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bei der OHG und bei der KG vor (Scholz Rdn. 67; aA Schnorr Rdn. 21)."
          Quelle: VereinsG § 2 Begriff des Vereins Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 211. EL November 2016
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    pars pro toto
    Den Teil (pars) fürs Ganze (toto) nehmen, etwa typisch bei sog. schwarzen Schafen in Familien. Sicher einer der häufigsten Denkfehler im sozialpsychologisch-soziologischen Bereich, besondern im Bereich abweichenden Verhaltens.
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    Rockerkartei
    Wolf & Wolter (1974), S. 31f berichten, dass bereits 1966 eine Rockerdatei eingerichtet und 1968 stark erweitert wurde: "Die Gesamtkartei ist eine reine Arbeitskartei. Sie enthält vollständige Angaben zur Person des Rockers. Dazu gehören: Wohn- oder Aufenthaltsanschriften, Hinweise auf die Eltern, Geschwister, Freunde, [>32] Arbeitgeber, Spitznamen, Gruppenzugehörigkeit, Lichtbildnummer und eine stichwortartige Aufstellung über angelastete Straftaten einschließlich der „Arbeitsweisen" und der Mittäter:
    a) In der A-Kartei (Gewalttäter, Hinweis- und Kontaktpersonen) sind zur Zeit ca. 2600 Personen erfaßt.
    b) In der B-Kartei (ausgesondert, weil innerhalb von zwei Jahren nicht wieder in Erscheinung getreten) liegen zur Zeit Karten von 1200 Personen."
    Auch Rita Bley (2015), S. 106, [in Berufsrocker] bestätigt eine Rockerfalldatei auf Bundesebene.
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    Rockersprache und Rockersymbole
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    Sippenhaft im NS-Terror-Regime
    "Das Phänomen der „Sippenhaft“ im nationalsozialistischen Deutschland. „Dann werden wir eine absolute Sippenhaftung einführen. Wir sind danach schon vorgegangen und haben danach schon gehandelt. Die Familie Graf Stauffenberg wird ausgelöscht werden bis ins letzte Glied.“ (Heinrich Himmler am 3. August 1944)" Quelle Konrad Adenauer Stiftung: https://www.kas.de/wf/de/71.8136/
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    Sozialpsychologische Experimente zum Konformitätsdruck
    Münsterberg-Experiment 1916, Sherif-Experiment 1935 (Lichtpunktentfernungen), Asch-Experiment 1951 (Stablängen), Milgram-Experiment 1961.
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    Zahlenverhältnisse
    Kommen mit 1 Million Flüchtlinge oder Asylanten 100 dschihadistische Terroristen ins Land, so läge die Gefährderrate bei 0.0001=0.01% , also bei 1 : 10000. Angesichts des potentiellen Schadens an Menschenleben und Verletzungen darf man sich aber von der klein wirkenden Rate nicht täuschen lassen, absolut gesehen ist das eine ganze Menge. Ein anderes Kapitel ist natürlich, dass die deutschen Behörden vollkommen unfähig und überfordert waren, eine solche - durch die Politik herbeigerufenen Lawine - angemessen zu kontrollieren. Zum Vergleich: 2014 umfasst die strafmündige deutsche Bevölkerung insgesamt 64 430 605 Menschen. Das BKA zählte in diesem Jahr 14152 Fälle von Kriminalität mit Waffen. Das ergibt in Bezug auf die strafmündige Bevölkerung eine Rate von 0.000219647, also mehr als doppelt so hoch, gut 2 auf 10000.
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    Zweckangemessen
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    Querverweise  > Links.
    Standort: Mitglied und Gruppe.
    *
    Ontologie des Psychosozialen.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Soziologie site: www.sgipt.org.
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    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Mitglied und Gruppe. Element und Menge, Individuum und Klasse, Teil und Ganzes. Eine kritische, wissenschaftstheoretische und empirische Analyse mit besonderer Berücksichtigung sog. OMCG-Rockergruppen. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/soziol/MitGrup.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
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    kontrolliert: 30.10.; 05.02; 01.02.2017 irs



    Änderungen - Wird unregelmäßig überarbeitet, kleine Änderungen werden nicht extra ausgewiesen
    10.12.21  Yates "Ökologischer Fehlschluss".
    30.10.21  LitErg Perelman.
    29.11.19  Kleine Korrekturen.
    27.10.18  Beispiel Gruppenverhalten nach Ruth Benedict Urformen der Kultur.
    03.11.17  Linkfehler korrigiert.
    30.10.17  Korrektur neue Abschnitte.
    29.10.17  Neue Abschnitte: 2.4  Ontologie sozialer Konstrukte: * 2.5  Rechtliche Konstruktionen sozialer Konstrukte * Beispiel Loyalität. * Beispiel Kohärenz * Beispiel Korpsgeist. * Glossar: Ontisierung, organisierte Willensbildung: Organisierte Willensbildung bei der krimininellen Vereinigung nach Krauß (2008),  Organisierte Willensbildung im Verein bei Wache (2016) * Ontisierung *
    12.10.17  Die abschließende Lösung des OVG Münsters.
    08.09.17  LitErg: Jansen, Sponsel & Albrecht.
    10.02.17  Genauere Analyse der Definition "OMCG" im Strukturbericht des LKA Baden-Württemberg.
    04.02.17  Ockham, Platonismus und Begriffsrealismus. * Ergänzung Gesamtbewertung Strukturbericht.
     



    Anschauen:
    • [Harböck, Wolfgang (2006) Stand, Individuum, Klasse. Münster: Waxmann.   [GB]]