Kriterien zur Beurteilung der Corona-Lage und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung
Originalarbeit von Rudolf Sponsel,
Erlangen
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Editorial
Auf dieser Seite werden die vielen in der IP-GIPT
verstreuten Beiträge zu den Kriterien für die Beurteilung der
Corona-Lage zusammengefasst und systematisch aufbereitet. Das wird einige
Zeit in Anspruch nehmen.
Die Gretchenfrage der Evaluation lautet: was bewirken Maßnahmen? Naturgemäß spielt das Thema Evaluation in der Krankenbehandlung eine grundlegende und zentrale Rolle, oft allerdings sehr eingeschränkt auf spezifische Wirkungen und Methoden (z.B. Doppelblindversuche, Sensitivität, Spezifität) einer Maßnahme unter Vernachlässigung der Nebenwirkungen oder Alternativen. Das gilt besonders für Corona mit seinem hochkomplexen Netz an Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen.
Diagnostische Validität:
Grundlage jeder Evaluation sind zuverlässige Daten. Ist diese Voraussetzung
nicht gegeben, ist fast alle Mühe vergeblich. Nur wenn zuverlässige
Daten vorliegen, können Evaluationsmethoden zuverlässige Ergebnisse
liefern. Die erste Aufgabe ist also, für zuverlässige Daten zu
sorgen, damit die darauf angewandten Methoden zu verwertbaren Ergebnissen
führen.
Das diagnostische Grundproblem
der Validität lautet: woher wissen wir, dass ein gezählter
Corona-Fall ein tatsächlicher Corona-Fall ist? Mit anderen Worten:
was ist ein tatsächlicher Corona-Fall? Pragmatisch lautet die derzeitige
Antwort: ein tatsächlicher Corona-Fall wird angenommen, wenn typische
Symptome und ein positives PCR-Testergebnis vorliegen. Da der Merkmalsträgergrad
in der Bevölkerung gering ist, ergeben sich nach der Formel von
Bayes
selbst bei hoher Sensitivität und Spezifität nur geringe Wahrscheinlichkeiten
für eine richtige Diagnose. Hier zeigt sich auch ein Paradoxon,
vielleicht sogar eine Antinomie
oder Aporie
der Diagnostik. Um testen und schätzen zu können, brauchen wir
genaue Angaben, wer Merkmalsträger ist und wer nicht. Hierzu wird
aber meist testen und schätzen angewendet, wodurch sich sozusagen
die Katze in den Schwanz beißt, man also in einen Zirkel gerät.
Man muss daher, ob man will oder nicht, Annahmen treffen.
Gesamtmass-Evaluation-Lage:
Aufgrund der Vielzahl an Wirkungen, Nichtwirkungen, Nebenwirkungen und
Wechselwirkungen ist eine Gesamtbeurteilung, die die wichtigsten Kriterien
mit einbezieht, sehr schwierig. Von grundlegender wissenschaftlicher Bedeutung
sind daher der Wirkungsbegriff und praktisch zuverlässige Wirkungsmodelle.
Beurteilung-der-reinen-Fallzahlen: Die Gretchenfrage lautet hier: wie viel sind so und so viele (z.B. 3, 19, 123, 275, 632, 1054 Neu-Infektionen)? Aus einer Fallzahl für sich lässt sich wenig schließen. Die Standardmethoden zur Beantwortung der Frage: wie viele sind so und so viele? sind:
Tageswerte: Das RKI meldet entsprechend den Datenübermittlungen der Gesundheitsbehörden der Bundesländer täglich - bis inzwischen auf die Wochenenden und Feiertage - die Anzahl der Neu-Infektionen, die allerdings willkürlich und zufällig von der Meldemotivation und -kompetenz der Behörden abhängen, um die es seit Ausbruch der Pandemie sehr schlecht bestellt ist. Die Tageswerte sind statistisch und wissenschaftlich weitgehend sinnlos. Die Behörden sind seit rund 2 einhalb Jahren unfähig, zuverlässige Tageswerte zu liefern.
Wochensummen-
und 7-Tage-Mittelwerte: Der Wochenend- und Feiertagsfehler lässt
sich durch Wochensummen- oder 7-Tage-Mittelwerte
neutralisieren,
eine wichtige experimentelle Kontroll-Technik, indem die Fehler sozusagen
in alle Wochensummen- und 7-Tage-Mittelwerte gleichermaßen eingehen.
Grundsatzkritik:
[Quelle] Die Corona-Todesfallstatistik
leidet an einem schweren Geburtsfehler, den das RKI
zu verantworten hat, weil sie nicht unterscheidet, wer an
oder mit Corona gestorben ist. Unverständlich und unverantwortlich
war auch die Entscheidung, auf Obduktionen zu verzichten: Rechtsmediziner
Püschel zur Frage der Obduktionen und Todesfallursachen
Hinzu kommt, dass die Qualitäts- und Wahrheitsmedien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten meist nur Regierungs- und RKI-Propaganda verbreiten, so dass es sehr wichtig ist, sich auch über alternative Quellen, sofern diese belegt werden, zu informieren. Was nicht belegt wird, sollte man nicht beachten. |
Todeszahlenchaos
beim RKI [Quelle]
Fazit: Noch nicht einmal die Toten können sie richtig zählen: vier RKI-Datenquellen und fast immer, zum Teil sehr stark unterschiedliche Todesfallzahlen. Mit Hilfe graphischer Analyse und multivatiater Analysetechnik (Korrelations- und Eigenwertanalyse) lassen sich die Abweichungen erklären und überwinden. |
Was ist einCorona-Todesfall?
RKI-Definition: "Wenn bei einem Verstorbenen
eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde, dann gilt er dem Robert Koch-Institut
zufolge als Corona-Todesfall." [RKI Pressekonferenz 20.03.2020, Min 18]
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Definitionen
In die Sterblichkeitsformel - Sterb% = (Anzahl
Todesfälle / Anzahl der Infizierten) * 100 - gehen ein:
Zusammenfassung-Expertenrat-Suchtext-"Tode"-S.46
(Belege)
"Unterschiedliche Stratifizierung der verschiedenen
Maße und uneinheitliche Definitionen in Deutschland aber auch in
Europa haben die systematische Auswertung zusätzlich erschwert. Dies
betrifft auch wichtige Indikatoren wie Inzidenzen, Infektionsraten, Todesfälle,
...."
Expertenrat am 30.06.2022: Masken und Maskenpflicht
Die Kombination von epidemiologischen Erkenntnissen
und tierexperimenteller Bestätigung lässt die Schlussfolgerung
zu, dass das Tragen von Masken ein wirksames Instrument in der Pandemiebekämpfung
sein kann. Eine schlechtsitzende und nicht enganliegende Maske hat jedoch
einen verminderten bis keinen Effekt. Die Effektivität hängt
daher vom Träger oder der Trägerin ab. Deshalb sollte zukünftig
in der öffentlichen Aufklärung und Risikokommunikation ein starker
Schwerpunkt auf das richtige und konsequente Tragen von Masken gelegt werden.
Die epidemiologisch messbare Wirksamkeit von Gesichtsmasken ist zwar durch
mehrere Evidenzgrade belegt, aber gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen
Bewertungen von chirurgischer und FFP2-Maske nicht abschließend zu
beurteilen. Alltagsmasken erreichen im Vergleich zu medizinischen Masken
eine unsichere Schutzwirkung. Da die Übertragung des Coronavirus im
Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte
eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem
höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben. Eine generelle Empfehlung
zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.
In Risikosettings, wie medizinischen oder pflegerischen Bereichen, sollte
aus hygienischer Sicht zum Fremd- und Selbstschutz aber die FFP2-Maske
präferiert werden. Die Evaluationskommission empfiehlt eine systematische
Literaturrecherche, ggf. auch eine experimentelle Untersuchung mit einer
anschließenden epidemiologischen und fachärztlich-hygienischen
Bewertung unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Belange für
die Evaluation von FFP2- versus medizinischen Masken.
Masken und Maskenpflicht
Im Gutachten gibt es 10 Fundstellen zum Suchtext "Abstand", aber nur eine, die die Evaluation problematisiert, S.34: "Werden beispielsweise beim Infektionsschutz Abstandsgebote und die Anforderung des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes nahezu ausnahmslos gemeinsam eingesetzt, lässt sich ihre Wirkung nicht getrennt voneinander analysieren."
Offizielle Institutionen: Regierungen, Bundesgesundheitsminister,
RKI, Paul Erlich Institut, Expertenrat, Behörden
Öffentlich-rechtliche Medien.
Qualitäts- und Wahrheitsmedien.
Alternative Medien, Internet-blogs.
Experten.
Begriffe-Glossare
Expertenrat-30.06.2022-zur-Kommunikation
Belege ausgelagert.
RKI-Monatsbericht-07.07.22
(intern von Impfen)
S.17 Impfeffektivität: "Hier zeigt sich zum einen, dass
mit kurzem Abstand zur Impfung eine zufriedenstellende bis gute Effektivität
der mRNA-Impfstoffe gegen eine symptomatische Infektion mit der Omikronvariante
von 41 % bis 76 % erreicht wird (s. Tabelle 1). Zum anderen lässt
sich auch beobachten, dass diese Effektivität insbesondere nach einer
Grundimmunisierung (ohne Auffrischimpfung) deutlich sinkt: Gegen symptomatische
laborbestätigte Infektionen liegt die Effektivität nach bis zu
3 Monaten bei maximal 54 %, nach über 6 Monaten nur noch bei maximal
13 % (s. Abbildung 9). Die Auffrischimpfung hingegen schützt bis zu
3 Monate nach der Impfung mit einer Effektivität zwischen 44 % und
65 % vor einer symptomatischen Infektion durch die Omikronvariante. Gegen
schwere Verläufe wie Hospitalisierung oder Tod zeigt die Auffrischimpfung
bis zu 3 Monate nach der Impfung eine anhaltend hohe Effektivität
zwischen 78% und 94% (s. Abbildung 10). Daten zu späteren Zeitpunkten
waren für die Auffrischimpfung nicht berichtet."
Grundfrage: Wird genügend und zuverlässig ergebnisreich geforscht? Im einzelnen
Bericht-30.06.2022
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG.pdf
Aufgrund des Umfanges der dokumentierten Belege werden diese auf eine eigene Seite ausgelagert und hier die wesentlichen Hauptergebnisse mitgeteilt.
Der Expertenrat hat am 30.06.22 seinen Bericht
"EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK
– BERICHT DES SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSSES NACH § 5 ABS. 9 IFSG"
veröffentlicht. Er umfasst 159 Seiten und ist wie folgt gegliedert:
Prüfung, ob der Expertenrat
die Fallzahlen evaluiert hat
Der Suchtext "Fallzahl" wird 10 mal gefunden.
Man kann den Kontextbeschreibungen entnehmen, dass der Begriff "Fallzahl"
weder problematisiert noch evaluiert wurde. Damit fehlt dem Bericht eine
grundlegende wissenschaftliche Evaluations-Basis und damit auch das Verständnis
und die Qualifikation für diese Arbeit.
Aber der bisherige Schlüsselindikator 7-Tage-Inzidenz wird als Maß in Bezug auf ihre Aussagekraft der tatsächlichen Infektionsgeschehens S. 48 in Frage gestellt. Der Expertenrat fordert eine valide Inzidenz, die Dunkelziffer, Teststrategie und andere relevante Faktoren berücksichtigt oder miteinbezieht. Hierbei werden Zufallsauswahlen (Modell England, Island) für erforderlich gehalten. Da Deutschland 1 Bund, 16 Bundesländer, 294 Landkreise, 106 kreisfreie Städte mit 10799 Gemeinden hat, wird das sehr schwierig und sehr teuer werden. Unverständlich ist dann aber, die Inzidenz für Argumentationen zu verwenden (S.79). Wenn die Inzidenz nicht valide ist, dann taugt sie auch nicht zur Argumentation, die, nebenbei bemerkt, außerdem falsch und nicht nachvollziehbar vorgetragen wird. |
Belege der
Fundstellen Suchtext Fallzahlen".
Die Ausführungen zum Graphen sind nicht nachvollziehbar:
Literatur und Links > Hauptseite.
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Diagnostik site: www.sgipt.org. |
korrigiert: irs 04.07.2022 erneute Rechtschreibprüfung / 01.07.2022 Rechtschreibprüfung und gelesen.