Neuwahl 2005
Dokumentation eines konzertierten absurden Theaters
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Artikel 68 GG
Artikel 68 Grundgesetz
[Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages]
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. (2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. |
Vertrauensfrage Helmut
Kohl 1982
Der Spiegel: "Die Abstimmung wurde zur Politsatire. Im Gegensatz zu
Brandt verfügte der Pfälzer unübersehbar über eine
satte Mehrheit im Bundestag: Noch am Vortag war der Haushalt für 1983
problemlos durchgewinkt worden. Die Vertrauensfrage beantworteten nur acht
Abgeordnete mit Ja. 248 Abgeordnete der Koalition aus FDP, CDU und CSU
hatten sich der Stimme enthalten.
Schon Willy Brandt hatte für sein Vorgehen
harsche Kritik geerntet, Kohl wurde damit überschüttet. "Ein
Stück absurdes politisches Theater", spottete die "Süddeutsche
Zeitung" im Vorfeld der Abstimmung. Staatsrechtler warfen Kohl vor, er
biege sich die Verfassung zurecht. Sogar Wegbereiter Brandt - der seine
eigene Entscheidung von 1972 mit dem damaligen Patt im Bundestag begründete
- kritisiert des Kanzlers "robuste Dickfelligkeit" mit der er an der "fiktiven
Vertrauensfrage" festhalte, anstatt zurückzutreten. Doch der Rücktritt
war für Kohl genauso wenig eine Option, wie er es für Brandt
gewesen war - der Amtsbonus wiegt schwer im Wahlkampf." [Q]
Begründung Bundespräsident Carstens am
7. Januar 1983 [Q]
Vertrauensfrage
Gerhard Schröder zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan 2001
Der Spiegel: "Gerhard Schröder nutzte das Machtinstrument im November
2001: Er verband die Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz
in Afghanistan, und brachte so die aufmüpfigen Grünen zurück
in Stellung." [Q]
Das 1983er Fehl-Urteil
des BVerfG [Q]
Das Urteil vom 16.02.1983 (2 BvE 1/83 u.a.) wurde vom BVerfG l aufgrund
vielfältigen Interesses auf seine Webseite gestellt. Es kann dort
vollständig eingesehen und heruntergeladen
werden. Hier nur die Leitsätze [Zitat-Anfang]:
"L e i t s a t z
zum Urteil des Zweiten Senats vom 16. Februar 1983
- 2 BvE 1/83 –
- 2 BvE 2/83 –
- 2 BvE 3/83 –
- 2 BvE 4/83 -
1. Im Organstreit kann der einzelne Bundestagsabgeordnete die behauptete
Verletzung jedes Rechts, das mit seinem Status als Abgeordneter verfassungsrechtlich
verbunden ist, im eigenen Namen geltend machen. An der Gewährleistung
der in GG Art 39 Abs 1 S 1 festgelegten Dauer der Wahlperiode hat der Status
des Abgeordneten Anteil.
2. Die Anordnung der Auflösung des Bundestages oder ihre Ablehnung
gem GG Art 68 ist eine politische Leitentscheidung, die dem pflichtgemäßen
Ermessen des Bundespräsidenten obliegt. Ein Ermessen im Rahmen des
GG Art 68 Abs 1 S 1 ist dem Bundespräsidenten freilich nur dann eröffnet,
wenn im Zeitpunkt seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
hierfür vorliegen.
3. GG Art 68 normiert einen zeitlich gestreckten Tatbestand. Verfassungswidrigkeiten,
die auf den zeitlich vorangehenden Stufen eingetreten sind, wirken auf
die Entscheidungslage fort, vor die der Bundespräsident nach dem Auflösungsvorschlag
des Bundeskanzlers gestellt ist.
4.1 GG Art 68 Abs 1 S 1 ist eine offene Verfassungsnorm, die der Konkretisierung
zugänglich und bedürftig ist.
4.2 Die Befugnis zur Konkretisierung von Bundesverfassungsrecht kommt
nicht allein dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch anderen obersten
Verfassungsorganen zu. Dabei sind die bereits vorgegebenen Wertungen, Grundentscheidungen,
Grundsätze und Normen der Verfassung zu wahren.
4.3 Bei der Konkretisierung der Verfassung als rechtlicher Grundordnung
ist zumal ein hohes Maß an Übereinstimmung in der verfassungsrechtlichen
wie verfassungspolitischen Beurteilung und Bewertung der in Rede stehenden
Sachverhalte zwischen den möglichen betroffenen obersten Verfassungsorganen
unabdingbar und eine auf Dauer angelegte, stetige Handhabung unerläßlich.
Eine politisch umkämpfte und rechtlich umstrittene Praxis von Parlamentsmehrheiten
und Regierungsmehrheiten reicht als solche hierfür nicht aus.
5. Vertrauen im Sinne des GG Art 68 meint gem der deutschen verfassungsgeschichtlichen
Tradition die im Akt der Stimmabgabe förmlich bekundete gegenwärtige
Zustimmung der Abgeordneten zu Person und Sachprogramm des Bundeskanzlers.
6. Der Bundeskanzler, der die Auflösung des Bundestages auf dem
Wege des GG Art 68 anstrebt, soll dieses Verfahren nur anstrengen dürfen,
wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den
im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren.
Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine
Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß
er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll
zu verfolgen vermag. Dies ist ungeschriebenes sachliches Tatbestandsmerkmal
des GG Art 68 Abs 1 S 1.
7. Eine Auslegung dahin, daß GG Art 68 einem Bundeskanzler, dessen
ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht, gestattete,
sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten
zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben,
würde dem Sinn des GG Art 68 nicht gerecht. Desgleichen rechtfertigen
besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden
Aufgaben die Auflösung nicht.
8.1 Ob eine Lage vorliegt, die eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit
getragene Politik nicht mehr sinnvoll ermöglicht, hat der Bundeskanzler
zu prüfen, wenn er beabsichtigt, einen Antrag mit dem Ziel zu stellen,
darüber die Auflösung des Bundestages anzustreben.
8.2 Der Bundespräsident hat bei der Prüfung, ob der Antrag
und der Vorschlag des Bundeskanzlers nach GG Art 68 mit der Verfassung
vereinbar sind, andere Maßstäbe nicht anzulegen; er hat insoweit
die Einschätzungskompetenz und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers
zu beachten, wenn nicht eine andere, die Auflösung verwehrende Einschätzung
der politischen Lage der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig
vorzuziehen ist.
8.3 Die Einmütigkeit der im Bundestag vertretenen Parteien, zu
Neuwahlen zu gelangen, vermag den Ermessensspielraum des Bundespräsidenten
nicht einzuschränken; er kann hierin jedoch einen zusätzlichen
Hinweis sehen, daß eine Auflösung des Bundestages zu einem Ergebnis
führen werde, das dem Anliegen des GG Art 68 näher kommt als
eine ablehnende Entscheidung.
9. In GG Art 68 hat das Grundgesetz selbst durch die Einräumung
von Einschätzungsspielräumen und Beurteilungsspielräumen
sowie von Ermessen zu politischen Leitentscheidungen an drei oberste Verfassungsorgane
die verfassungsgerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten weiter
zurückgenommen als in den Bereichen von Rechtsetzung und Normvollzug;
das Grundgesetz vertraut insoweit in erster Linie auf das in GG Art 68
selbst angelegte System der gegenseitigen politischen Kontrolle und des
politischen Ausgleichs zwischen den beteiligten obersten Verfassungsorganen.
Allein dort, wo verfassungsrechtliche Maßstäbe für politisches
Verhalten normiert sind, kann das Bundesverfassungsgericht ihrer Verletzung
entgegentreten.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvE 1/83 –
- 2 BvE 2/83 –
- 2 BvE 3/83 –
- 2 BvE 4/83 –
Verkündet
am 16. Februar 1983
Höfel
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle" [Zitat-Ende]
22.05.2005 Wahlniederlagen der SPD und NRW Wahl: [1,2,3,]
s.a. Das
Drama der SPD.
23.05.2005 Zu dem Treffen des Bundeskanzlers mit
den Fraktionsvorsitzenden [Q]
25.05.2005 Interviews Bundeskanzler Schröders
mit der ZEIT: "Neuwahlen sind gut für unser Land" [Q]
13.06.2005 Bundespräsident Horst Köhler
im SPIEGEL-Gespräch. [Q1]
01.07.2005 Rede
und Begründung des Bundeskanzlers zur Vertrauensfrage [Q]
21.07.2005 Fernsehansprache
von Bundespräsident Horst Köhler zur Parlamentsauflösung
[Q]
21.07.2005 Kommentar des Bundeskanzlers zur Parlamentsauflösung
des Bundespräsidenten [Q]
Anlage:
Landtagswahlergebnisse 2001-2005 in Prozent [Q]
Abkürzungen der Bundesländer [Schulden
der Länder; Vergleich: Kaiserrreich
* Weinmar * Hitler
]
BW Baden-Württemberg [Schuldenporträt]
BY Freistaat Bayern [Schuldenporträt
Strauß und Stoiber]
BE Berlin
BB Brandenburg [Schuldenporträt
Stolpe]
HB Freie Hansestadt Bremen
HH Freie und Hansestadt Hamburg [Schuldenporträt]
HE Hessen [Schuldenporträt Koch]
MV Mecklenburg-Vorpommern
NI Niedersachsen [Schuldenporträt Schröder]
NW Nordrhein-Westfalen [Schuldenporträt]
RP Rheinland-Pfalz [Schuldenporträt
Kohl]
SL Saarland [Schuldenporträt Lafontaine]
SN Freistaat Sachsen [Schuldenporträt]
ST Sachsen-Anhalt
SH Schleswig-Holstein [Schuldenporträt
Simonis]
TH Freistaat Thüringen [Schuldenporträt]
Rede und Begründung des Bundeskanzlers zur Vertrauensfrage am 1.7.2005 [Q]
Bundeskanzler Schröder: "Wir brauchen jetzt klare Verhältnisse."
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Am Montag dieser Woche habe ich dem Herrn Bundestagspräsidenten
mitgeteilt, dass ich es in der gegebenen Situation als meine Pflicht ansehe,
im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen.
Mein Antrag hat ein einziges, ganz unmissverständliches
Ziel:
Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten die Auflösung
des 15. Deutschen Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vorschlagen
können.
Der für meine Partei - und für mich selber
- bittere Ausgang der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war das letzte
Glied in einer Kette zum Teil empfindlicher und schmerzlicher Wahlniederlagen.
In der Folge dessen wurde deutlich, dass es die sichtbar gewordenen Kräfteverhältnisse
ohne eine neue Legitimation durch den Souverän, das deutsche Volk,
nicht erlauben, meine Politik erfolgreich fortzusetzen. Endgültig
mit diesem Ausgang der Landtagswahl am 22. Mai wurden negative Auswirkungen
für die Handlungsfähigkeit im parlamentarischen Raum unabweisbar.
Die "Agenda 2010" mit ihren Konsequenzen schien
zum wiederholten Male ursächlich für ein Votum der Wählerinnen
und Wähler gegen meine Partei. Wenn diese Agenda fortgesetzt und weiterentwickelt
werden soll - und das muss sie -, ist eine Legitimation durch Wahlen unverzichtbar.
Es ist daher ein Gebot der Fairness und der Aufrichtigkeit
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber meiner
Partei, gegenüber dem Partner in der Koalition, gegenüber dem
Hohen Haus und auch gegenüber mir selbst, die Vertrauensfrage zu stellen.
Meine Damen und Herren, alle im Deutschen Bundestag
vertretenen Parteien haben sich mit Nachdruck für die Auflösung
des Bundestages ausgesprochen. Die Wählerinnen und Wähler unterstützen
mit überwältigender Mehrheit meinen Wunsch nach Neuwahlen. Dessen
sollten wir uns heute alle bewusst sein.
Meine Damen und Herren, viermal wurde bislang in
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vertrauensfrage gestellt.
Zweimal - von Helmut Schmidt und mir -, um sich der Mehrheit im Bundestag
zu versichern. Zweimal - von Willy Brandt und Helmut Kohl -, um den Weg
zu Neuwahlen frei zu machen.
Mir ist wohl bewusst: Die Mütter und Väter
des Grundgesetzes haben sich bei der Formulierung des Artikels 68 sicher
nicht von der Überlegung leiten lassen, durch eine gewollte Niederlage
die Tür zu einer Auflösung des Parlamentes zu öffnen. Aber
- und auch darüber geben uns die Beratungen im Parlamentarischen Rat
Auskunft - sie wollten ebenso wenig die Möglichkeit einer Neuwahl
verwehren, wenn dies die Lage gebietet.
Nach den bösen Erfahrungen von Weimar lehnte
es der Parlamentarische Rat ab, dem Bundespräsidenten ein generelles
Recht zur Auflösung des Bundestages einzuräumen. Aber auch dem
Parlament blieb das Recht zur Selbstauflösung verwehrt.
Dem Parlamentarischen Rat verdanken wir mithin Regelungen,
die Deutschland zu einer der stabilsten, erfolgreichsten und angesehensten
Demokratien der Welt gemacht haben. Dafür sind wir dankbar - auch
wenn die Erfolgsgeschichte unserer deutschen Demokratie nicht allein der
Weisheit oder dem Weitblick unserer Gründergeneration geschuldet ist,
sondern vor allem dem demokratischen Gemeinsinn und dem klugen Instinkt
der Bürgerinnen und Bürger, die stets für ein inneres Gleichgewicht
unseres Gemeinwesens gesorgt haben.
Unsere Staatspraxis, die auch durch das Bundesverfassungsgericht
als verfassungsgemäß bestätigt wurde, ist eindeutig: Der
mit der Vertrauensfrage verbundenen Konsequenz von Neuwahlen stehen keine
zwingenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Die entscheidende Frage lautet also: Kann der Bundeskanzler
noch des stetigen Vertrauens der Mehrheit des Hohen Hauses sicher sein?
Denn die drängenden Probleme unseres Landes,
die Fortsetzung der begonnenen Reformen, die Krise der Europäischen
Union, die Herausforderungen der Globalisierung und die Gefahren für
Frieden, Sicherheit und Stabilität in unserer einen Welt dulden keinen
Zustand der Lähmung oder des Stillstandes.
Meine Damen und Herren, ich habe mir die Entscheidung,
zunächst die Vertrauensfrage, danach mich und meine Regierung einer
neuen Wahl zu stellen, reiflich und gewissenhaft überlegt. Aus der
Opposition hat es Forderungen nach meinem Rücktritt gegeben.
Aber was dann?
Der Weg nach Artikel 63 Grundgesetz setzt mehrere erfolglose Wahlgänge
voraus und ist damit äußerst kompliziert und der Würde
des Hohen Hauses nicht angemessen. Genau aus diesem Grund hat bereits mein
Amtsvorgänger diesen Weg 1982 entschieden abgelehnt.
Helmut Kohl betonte vor dem Deutschen Bundestag
am 17. Dezember 1982, dass - ich zitiere ihn wörtlich - "der
Vorwurf der Manipulation.... gerechtfertigt wäre, wenn ich den Weg
des Rücktritts gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes wählen
würde."
Und weiter, meine Damen und Herren: "In der augenblicklichen
Situation würde es niemanden überzeugen, wenn ein derartiges
Verfahren eingeschlagen würde, um den Bundespräsidenten zur Auflösung
des Bundestages zu nötigen. Ich bin der Auffassung, das der von mir
gewählte Weg zur Auflösung des Bundestages überzeugend und
verfassungsrechtlich einwandfrei ist."
Ich teile diese Argumentation meines Vorgängers,
meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
von SPD und Grünen haben in unserem Land einen tief greifenden Veränderungsprozess
eingeleitet. Dieser Reformprozess ist in seinem Umfang und in seinen Konsequenzen
einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.
Wir haben in Angriff genommen, was unsere Vorgängerregierung
unterlassen hatte. Wir haben begonnen, wozu CDU, CSU und FDP 16 Jahre Zeit,
aber niemals den Mut hatten. Mit den Reformen der "Agenda 2010" haben wir
wichtige Bereiche unserer Gesellschaft in ihren Strukturen grundlegend
erneuert - in der Gesundheitsversorgung, in der Rentenpolitik und auf dem
Arbeitsmarkt.
Diese Reformen sind notwendig, um unseren Sozialstaat
auch in Zukunft zu erhalten und unsere Wirtschaft auf die Herausforderungen
der Globalisierung und des Älterwerdens unserer Gesellschaft einzustellen.
Diese notwendigen Reformen mussten gegen massive Widerstände von Interessengruppen
durchgesetzt werden.
Einige haben in dieser Situation auf unverantwortliche
Weise die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger instrumentalisiert.
Mit populistischen Kampagnen wurden Ängste geweckt und geschürt,
weil die Reformen zunächst mit Belastungen verbunden sind, ihre positiven
Wirkungen aber erst später, teilweise durchaus erst in einigen Jahren
zu spüren sein werden. Nur zu gut erinnern wir uns an die öffentliche
Aufregung bei der Einführung der Praxisgebühr und an die Protestwelle
beim Beschluss der so genannten "Hartz IV"-Gesetze im vergangenen Jahr.
Keine Frage: Das Reformprogramm der "Agenda 2010"
hat zu Streit zwischen den Parteien und in den Parteien geführt. In
den regierenden Parteien und Fraktionen ist es zu inneren Spannungen und
auch zu Konflikten um die richtige Richtung gekommen. Und, das will ich
nicht verschweigen, meine Partei hat darunter besonders gelitten. Die SPD
hat seit dem Beschluss der "Agenda 2010" bei allen Landtagswahlen und der
Europawahl Stimmen verloren - in vielen Fällen sogar die Regierungsbeteiligung
in den Ländern. Das war ein hoher Preis für die Durchsetzung
der Reformen.
Dass wir diesen hohen Preis - zuletzt in Nordrhein-Westfalen
- zu zahlen hatten, hat innerhalb meiner Partei und meiner Fraktion zu
heftigen Debatten um den künftigen Kurs der SPD geführt. Das
gilt in ähnlicher Weise für unseren Koalitionspartner. Es ging
- und es geht - um die Frage, ob die Reformen der "Agenda 2010" überhaupt
notwendig sind oder ob sie nicht gar zurückgenommen werden sollten.
Diese Debatte hat soweit geführt, dass SPD-Mitglieder
damit drohten, sich einer rückwärts gewandten, linkspopulistischen
Partei anzuschließen, die vor Fremdenfeindlichkeit nicht zurückschreckt.
Einige haben diesen Schritt vollzogen, an die Spitze jener Partei hat sich
ein ehemaliger SPD-Vorsitzender gestellt.
Meine Damen und Herren, solche eindeutigen Signale
aus meiner Partei, der führenden Regierungspartei, musste und muss
ich ernst nehmen, zumal in den Wochen vor dem 22. Mai fast täglich
darüber in den Medien berichtet wurde, auch aus dem parlamentarischen
Raum heraus.
Am 22. Mai lag die Frage offen auf dem Tisch, ob
bei diesem Wahlausgang eine volle Handlungsfähigkeit für mich
und meine Politik noch gegeben war. Zumal die Mehrheit für diese Regierung
im Deutschen Bundestag von Anfang an denkbar knapp war.
Diese Mehrheit hat sich durch den Verlust nicht
nachzubesetzender Überhangmandate weiter reduziert und beträgt
nur noch drei Stimmen, wenn die so genannte Kanzlermehrheit erforderlich
ist.
Grundvoraussetzung für die gesamte Regierungspolitik,
ganz besonders aber für unsere Außen- und Sicherheitspolitik,
sind Planbarkeit und Verlässlichkeit. Dies betrifft grundsätzliche
Fragen wie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zur Europäischen
Union, die weitere Vertiefung unserer Beziehungen zu Russland und den Ausbau
unserer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu China.
Hierfür ist die Bundesregierung auf die Geschlossenheit
der Koalitions-Fraktionen angewiesen. Auch hier sind vermehrt abweichende,
jedenfalls die Mehrheit gefährdende Stimmen laut geworden.
Meine Damen und Herren, über die Zweifler und
jene, die mit Austritt oder abweichendem Stimmverhalten gedroht haben,
will und kann ich moralisch nicht rechten, denn das stetige Vertrauen gemäß
Artikel 68 unseres Gesetzes ist keine moralische, sondern eine politische
Kategorie.
Artikel 38 Absatz 1 erlaubt den Abgeordneten, abweichende
Positionen einzunehmen. Diese Tatsache unterliegt nicht einer moralischen
Bewertung oder gar einer moralischen Verurteilung von Abgeordneten.
Da aber der Bundeskanzler auf dauerhaftes Vertrauen
angewiesen ist, um nach innen wie nach außen seine Politik verwirklichen
zu können, muss er ein solches abweichendes Ankündigen, Fordern
oder Verhalten stets politisch bewerten. Klar abweichende Positionierungen
mögen subjektiv betrachtet als durchaus berechtigt angesehen werden,
müssen aber vom Bundeskanzler politisch anders beurteilt werden, denn
er braucht eine stetige und verlässliche Basis für seine Politik.
Ebenso klar muss auch sein, dass dort, wo Vertrauen
nicht mehr vorhanden ist, öffentlich nicht so getan werden darf, als
gäbe es dieses Vertrauen.
Ich habe auch das erleben müssen. Auch das
ist Bestandteil meiner politischen Bewertung. Und die ist eindeutig: eine
Bewertung der politischen Kräfteverhältnisse vor und nach der
Entscheidung, Neuwahlen anzustreben, muss - dessen bin ich ganz sicher
- dazu führen, dass ich unter den aktuellen Bedingungen nicht auf
das notwendige, auf stetiges Vertrauen im Sinne des Artikel 68 rechnen
kann.
Meine Damen und Herren, was die bestehenden Kräfteverhältnisse
anbelangt, so muss ich auch die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen
Bundestag und Bundesrat berücksichtigen. Die Situation im Bundesrat
ist dabei nicht nur eine Frage der Mehrheit, sondern sie ist zunächst
einmal eine Frage der Haltung, wie die Zahl der Einsprüche nach abgeschlossenem
Vermittlungsverfahren exemplarisch zeigt.
In der laufenden Wahlperiode hat die Bundesratsmehrheit
nach abgeschlossenem Vermittlungsverfahren in 29 Fällen Einspruch
gegen das entsprechende Gesetz eingelegt. Das, meine Damen und Herren,
ist fast so häufig wie in den ersten zwölf Wahlperioden der Jahre
1949 bis 1994 zusammen.
Ersichtlich geht es der Bundesratsmehrheit in diesen
wie in anderen Fällen, etwa in der Steuerpolitik oder beim Subventionsabbau,
nicht mehr um inhaltliche Kompromisse oder staatspolitische Verantwortung,
sondern um machtversessene Parteipolitik, die über die Interessen
des Landes gestellt wird.
Ich kann es aber weder der Regierung noch den Regierungsfraktionen
zumuten, immer wieder Konzessionen zu machen und doch zu wissen, dass die
Bundesratsmehrheit ihre destruktive Blockadehaltung nicht aufgeben wird.
Nur eine durch die Wählerinnen und Wähler klar und neuerlich
legitimierte Regierungspolitik wird bei der Mehrheit des Bundesrats zu
einem Überdenken der Haltung führen - wenn auch nicht kurzfristig
zu einer Änderung der Mehrheit.
Meine Damen und Herren, das Ziel des Machterhalts
um der Macht willen rechtfertigt niemals Entscheidungen gegen die bessere
Einsicht und gegen den Rat des Gewissens.
Ich handele in der Gewissheit, dass die von mir
begonnene Politik der Reformen richtig und notwendig ist - für unser
Land und für seine Menschen.
Darum werde ich mich auch mit all meiner Energie
und mit ganzer Kraft darum bemühen, dass die Wählerinnen und
Wähler mich beauftragen, das Begonnene fortzuführen.
Die Vertrauensfrage gibt daher jedem Abgeordneten
die Chance, sich zu entscheiden.
Mit einer Enthaltung, auch mit einem "Nein" eröffnen die Mitglieder
dieses Hohen Hauses dem Herrn Bundespräsidenten die Möglichkeit,
die Entscheidung über die Zukunft der Politik und über die Zukunft
unseres Landes dem Souverän, unseren Bürgerinnen und Bürgern,
in die Hand zu geben.
Ich bin davon überzeugt, dass dieser Weg mit
dem Sinn und den Bestimmungen unserer Verfassung im Einklang ist. Ich bin
davon überzeugt, dass der Herr Bundespräsident die richtige Entscheidung
treffen wird.
Meine Damen und Herren, ich weiß mich mit
den weitaus meisten unserer Landsleute darin einig, dass in der gegenwärtigen
Situation die Wähler zu ihrem Recht kommen sollten. Nicht im Zuge
eines Plebiszits, nicht im Rahmen einer Volksabstimmung, die unsere Verfassung
eben nicht vorsieht, sondern bei Neuwahlen, die das erklärte Ziel
meiner heutigen Vertrauensfrage sind.
Insoweit - und das lässt sich gar nicht bestreiten
- richtet sich die Vertrauensfrage über den Deutschen Bundestag hinaus
natürlich und in letzter Konsequenz an die Wählerinnen und Wähler
selbst.
Vordergründig betrachtet handelt es sich um
einen Vorgang, mit dem der Bundeskanzler sein eigenes Schicksal der Entscheidung
des Volkes anvertraut. Die wahre Dimension unserer heutigen Entscheidung
weist aber weit darüber hinaus: tatsächlich geht es um die Möglichkeit
des demokratischen Souveräns, die Grundrichtung der künftigen
Politik selbst zu bestimmen.
Geben wir also den Menschen die Wahl und die Freiheit,
selbst zu entscheiden, welchen Weg unser Land gehen soll, welchen Staat
sie sich wünschen, welchen Stellenwert soziale Gerechtigkeit künftig
haben soll und wie viel Solidarität das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen
prägen soll. Wecken wir ihren Lebensmut und ihr Vertrauen in die Zukunft.
Lösen wir sie aus jenen Ängsten und Bedrückungen, die auch
Folge des Niederredens unseres Landes und der Leistungen seiner Menschen
durch die Opposition sind. Einer Opposition im Übrigen, die sich aus
Furcht vor der Verantwortung fast jeder konstruktiven Zusammenarbeit mit
uns verweigerte. Ich füge hinzu: oder die vollzogene Zusammenarbeit
im Nachhinein desavouierte. Einer Opposition, die aus schierem Opportunismus
den Bürgerinnen und Bürgern auch jetzt verschweigt, welche konkreten
Pläne sie hat.
Meine Damen und Herren, auch in der Politik gilt:
Festklammern an dem, was immer schon war oder was man einmal hat, führt
geradewegs in die Erstarrung. Und bewahren kann nur derjenige, der zur
Veränderung bereit ist.
Wenn wir also Energien freisetzen, Bewegungen ermöglichen
und weitere Reformen in Gang setzen wollen, dann müssen wir auch mit
den üblichen Regeln der politischen Mechanik, mit der Physik der Macht
gleichsam, brechen.
Die von uns begonnenen Reformen gilt es, entschlossen
fortzuführen, damit wir den sich immer rascher wandelnden Anforderungen
im Innern und nach außen gerecht werden.
Im Innern heißt das für uns, die soziale
Marktwirtschaft zu bewahren und unser Gesellschaftsmodell weiterzuentwickeln,
das Produktivität und ökonomische Effizienz mit Solidarität
und Gerechtigkeit verbindet. Es ist gewiss: Der Wandel verlangt einen langen
Atem. Verlangt Beharrlichkeit und Standfestigkeit. Verlangt Überzeugungskraft
und Willensstärke.
Nach außen heißt das, unsere Rolle als
Garant der europäischen Einigung und Integration entschieden und aus
tiefer Überzeugung anzunehmen.
Unseren geeinten Kontinent weiter voranzubringen,
dazu braucht es wie bisher die Dynamik und Verlässlichkeit der deutsch-französischen
Partnerschaft. Und es heißt, Deutschlands Rolle als angesehene Friedensmacht
zu stärken: im Kampf gegen Hunger, Armut und Unterdrückung in
der Welt, im Kampf gegen Terror und Fanatismus und im Einsatz für
einen effektiven Multilateralismus, für eine internationale Ordnung
des Rechts, für eine Stärkung der Vereinten Nationen, in denen
Deutschland seiner internationalen Verantwortung gemäß einen
ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstrebt.
Dies alles sind Aufgaben, denen wir nicht genügen
können, wenn die Gefahr eines Legitimationsverlustes unseren Energien
keinen Raum lässt. Darum braucht es heute das Votum des Hohen Hauses.
Darum braucht es, wenn mir das Vertrauen der Mehrheit versagt bleibt, das
Urteil des Souveräns: des Volkes. Es ist keine Zeit zu verlieren.
Die Reformen dulden keinen Aufschub. Sie bedeuten auch Abschied von Gewohntem.
Das zu sagen, verlangt die Aufrichtigkeit, die wir den Bürgern schuldig
sind.
Meine Sache - und der Auftrag der deutschen Sozialdemokratie
- ist es, dafür zu sorgen, dass wirtschaftliche Effizienz eben nicht
auf Kosten der Schwachen erzielt wird, dass also die soziale Balance keinen
Schaden nimmt.
Meine Damen und Herren, diese Regierung tut ihre
Pflicht. Sie tut, was für unser Land notwendig ist. Diese Regierung
hat das durch die Vorgänger-Regierung auf dem Land lastende Phlegma,
die Realitätsverweigerung und die Reformunwilligkeit überwunden.
Es sind - und ich bin stolz darauf - gute Jahre
für unser Land gewesen, die unser Land nach innen liberaler, toleranter,
sicherer und demokratischer und nach außen selbstbewusster, freier
und geachteter gemacht haben.
Wir brauchen jetzt klare Verhältnisse. Darum
stelle ich die Vertrauensfrage.
Öffnet der Bundestag den Weg zu Neuwahlen, dann haben, wenn der
Herr Bundespräsident so entscheidet, unsere Bürgerinnen und Bürger
das Wort.
Ich vertraue auf die Vernunft und die Einsicht der
Deutschen. Ich vertraue auf den Mut und die Kraft meiner Partei, die in
den 142 Jahren ihrer stolzen Geschichte jederzeit Verantwortung für
das Ganze, für sozialen Fortschritt, Gerechtigkeit, Teilhabe und Demokratie
wahrgenommen hat.
Für genau diese Werte werde ich weiter kämpfen."
"Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen
für den 18. September angesetzt.
Unser Land steht vor gewaltigen Aufgaben. Unsere Zukunft und die unserer
Kinder stehen auf dem Spiel. Millionen von Menschen sind arbeitslos, viele
seit Jahren. Die Haushalte des Bundes und der Länder sind in einer
nie da gewesenen, kritischen Lage. Die bestehende föderale Ordnung
ist überholt. Wir haben zu wenig Kinder, und wir werden immer älter.
Und wir müssen uns im weltweiten, scharfen Wettbewerb behaupten.
In dieser ernsten Situation braucht unser Land eine
Regierung, die ihre Ziele mit Stetigkeit und mit Nachdruck verfolgen kann.
Dabei ist die Bundesregierung auf die Unterstützung durch eine verlässliche,
handlungsfähige Mehrheit im Bundestag angewiesen.
Der Bundeskanzler hat am 1. Juli vor dem Bundestag
deutlich gemacht, dass er mit Blick auf die knappen Mehrheitsverhältnisse
keine stetige und verlässliche Basis für seine Politik mehr sieht.
Ihm werde mit abweichendem Abstimmungsverhalten und Austritten gedroht.
Loyalitätsbekundungen aus den Reihen der Koalition
hält der Bundeskanzler vor dem Hintergrund der zu lösenden Probleme
nicht für dauerhaft tragfähig. Die Lagebeurteilung des Bundeskanzlers
hat mir auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion aus seiner Sicht bestätigt.
Ich weiß: Viele Menschen haben in den vergangenen
Wochen Unbehagen wegen des Verfahrens empfunden, das eingeschlagen worden
ist. Sie zeigen damit, wie wichtig ihnen das Grundgesetz ist. Darüber
freue ich mich. In der Tat hat sich unsere Verfassung in über 50 Jahren
bewährt. Sie sieht aus guten Gründen nur ausnahmsweise vorgezogene
Wahlen vor. Das Grundgesetz ermöglicht es aber dem Bundeskanzler,
eine parlamentarische Vertrauensfrage mit dem Ziel zu stellen, vorgezogene
Wahlen herbeizuführen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
war dies zweimal der Fall: 1972 und 1983. Eine Niederlage des Bundeskanzlers
bei dieser Abstimmung allein reicht jedoch nicht aus, um den Bundestag
aufzulösen. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag
müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder
lähmen, dass er eine von stetiger Zustimmung der Mehrheit getragene
Politik nicht sinnvoll verfolgen kann. So gibt es das Bundesverfassungsgericht
vor. Und so sieht der Bundeskanzler seine Lage.
Ich habe die Beurteilung des Bundeskanzlers eingehend
geprüft. Dazu habe ich viele Gespräche mit den verantwortlichen
Politikern und mit Rechtsexperten geführt. Ich bin den Bürgerinnen
und Bürgern dankbar, die mir in Gesprächen, Briefen und E-Mails
ihre Meinung mitgeteilt haben.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 1983 hat der Bundespräsident die Einschätzung des
Bundeskanzlers zu beachten, es sei denn, eine andere Einschätzung
ist eindeutig vorzuziehen. Ich habe Respekt vor allen, die gezweifelt haben,
und ich habe ihre Argumente gehört und ernsthaft gewogen. Doch ich
sehe keine andere Lagebeurteilung, die der Einschätzung des Bundeskanzlers
eindeutig vorzuziehen ist. Ich bin davon überzeugt, dass damit die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des
Bundestages gegeben sind.
Damit ist es nach dem Grundgesetz meine Pflicht
als Bundespräsident, zu entscheiden, ob ich Neuwahlen ansetze oder
nicht. In meiner Gesamtabwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dem
Wohl unseres Volkes mit einer Neuwahl jetzt am besten gedient ist.
Es ist richtig, dass in der heutigen Situation der
demokratische Souverän - das Volk - über die künftige Politik
unseres Landes entscheiden kann. Die Parteien fordere ich auf, den Bürgerinnen
und Bürgern ihre Vorstellungen über die Lösung der Probleme
sachlich und wahrhaftig zu vermitteln. Ich bin ganz sicher: Wir haben die
Begabung und die Fähigkeit, unsere Freiheit zu sichern und einen modernen
Sozialstaat zu gestalten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
jetzt haben Sie es in der Hand.
Schauen Sie bitte genau hin. Demokratie heißt, die Wahl zu haben
zwischen politischen Alternativen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht sorgsam Gebrauch."
Frontal21
zum absurden
Theater um die sog. Vertrauensfrage
"'Köhler darf den Bundestag nicht auflösen'. Verfassungsrechtler
Schenke: 'Der Kanzler hat nach wie vor die politische Mehrheit'. Der Bundespräsident
darf nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Professor Wolf-Rüdiger
Schenke den Bundestag nicht auflösen, 'weil die rechtlichen Voraussetzungen
nicht gegeben sind.' Das sagt Schenke in einem Interview mit dem ZDF-Magazin
Frontal21. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Bundeskanzler
Schröder das Vertrauen der Mitglieder des Bundestages verloren habe,
so der Mannheimer Jurist." Zugleich belegt Frontal21 eindrucksvoll, was
deutsche Parlamentarier von Artikel 68 GG nicht
wissen. Wieder einmal bestätigt sich grausam wie unlängst bei
der Abstimmung zur Europäischen Verfassung, daß die meisten
Parlamentarier und "Volksvertreter" vom Grundlegenden nichts wissen und
im Grunde genommen aus dem Parlament geprügelt gehören.
IP-GIPT PWK5-27: Absurdes und verwahrlostes Theater mit der Vertrauensfrage. Rechtsbeugung als Staatsprinzip.
Schulz tituliert Köhler als Vollzugsbeamten. [Q]
Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org, z.B. Staatslehre site:www.sgipt.org. |
korrigiert: irs 23.07.05