Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    Abteilung Politische Psychologie - Überblick - Präambel - Sprache
    IP-GIPT DAS=28.09.2006  Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 22.02.15
    Impressum: Dipl-Psyche Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Politische Psychologie, und hier speziell zum Thema:

    50 Jahre Bundesverfassungsgericht
    oder
    Woran krankt das Rechtssystem in Deutschland?


    "Grundgesetz in Flammen" Aus der Serie Justitia Bilder 1974-1976, © Rudolf Sponsel
     

    Woran krankt das Rechtssystem in Deutschland?
     

    von Rudolf Sponsel, Erlangen, letztes update 29.9.01


    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
    Wir gratulieren zum 50 Jahre Jubiläum und wünschen uns für die Zukunft eine Berücksichtigung unserer Kritik: 

    Das deutsche Rechtssystem ist

    1. Im inneren Kern faul insofern, als es sich selbst in der Aufarbeitung der Justizverbrechen im 3. Reich sehr  ausgenommen hat (die Verbrechen im Namen der Justiz bleiben fast immer ungesühnt, womit die Böcke dann zu Gärtnern werden).
    2. Langsam und umständlich.
    3. Vielfach unverständlich und wirr (das Rechtsgefühl hat fast jede Bedeutung verloren)
    4. Rechts-idealistisch und damit extrem täterfreundlich.
    5. Rechtsidealistisch und damit extrem bürokratieverursachend.
    6. Die Mächtigen und Reichen begünstigend (die Letzten beißen die Hunde, siehe Beispiel Schmerzensgeld). > Kapitalrecht.
    7. Ein extremer Mangel der Verfassung ist, dass keine wirksamen Sanktionen für PolitikerInnen und Beamte, die gegen die Verfassung verstoßen, vorgesehen sind und durchgesetzt werden (z.B. bleiben verfassungswidrige Haushalte ohne jede Konsequenz > es fehlen Ephorenfunktionen) 
    8. Das Bundesverfassungsgericht droht zu einer heimlichen Regierung neben der Regierung zu werden, womit die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben wäre.
    9. Dem terroristischen Treiben - internationaler (z.B. CIA) - Geheimdienste werden zu wenig Grenzen gesetzt.
    10. Unverständlich ist auch, weshalb die Religions-Postulate, die sich in grenzenloser Anmaßung für von Gott auserwählt wähnen - worin ja die potentiell paranoid- terroristische Selbst- Überüberhebung und Intoleranz gegen andere im Urgrund wurzelt - nicht für verfassungswidrig erklärt werden.
    11. Grundlegende Verfassungswidrigkeiten werden nicht erkannt oder nicht angemessen geahndet (z.B. die Aufhebung der Gewaltenteilung und Fundierung eines Amigoprinzips, wenn die Bürgermeister und Stadträte im Verwaltungsrat der Sparkassen ihre eigene "Notenpresse" (Kreditaufnahme) beaufsichtigen und für ihre unverantwortliche Schuldenpolitik auch noch ordentlichen Gagen einstreichen. 

    Beispiel Schmerzensgeld Zusprechungen 1961


    Bundesrichter in seiner Ehre verletzt

    20.000. -DM Schmerzensgeld

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Nach Wiedergabe des Bildes eines Senatspräsidenten des Bundesgerichtshofes mit dem Untertext ,Richter X, Die Mehrzahl der Strafverteidiger...' Wiedergabe des Bildes des Verletzten mit dem Untertext ,Anwalt Y auf erschreckend niedrigem Niveau' in der Wochenzeitschrift ,Der Spiegel'. Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof "Angesichts der sozialen Stellung des Klagers und des sehr erheblichen Verschuldens sei der zuerkannte Betrag angemessen"
    LG Frankfurt a. M., 27. 6.1961—2/3 O 299/60, Anwaltsblatt 1961 S. 263, vom OLG Frankfurt a. M., 2. 5.1962—7 U 146161 

    Ein einfacher Arbeiter lebendig tot

    20.000. -DM Schmerzensgeld

    Hirnschädigung mit weitgehender Totallähmung und geistigem Verfall, die dauernde Anstaltsfürsorge nötig machen und einen der physischen Vernichtung nahekommenden Zustand bedingen, durch leichte Gasvergiftung. 40jähriger Mann mit Monatsverdienst von 300,—DM. Anlaß: Gasrohrbruch, Haftung einer Stadtgemeinde für Organisationsmangel (fehlende Dienstauweisung über die Behandlung von verschlossenen Wohnräumen in gasgefährdeten Häusern) und erheblich schuldbaftes Verhalten von Bediensteten bei der Suche nach Gefährdeten.
    OLG München, 28. 6.1963—1 U 739161, VersR 1963 5. 1208 

    Quelle: Lieberwirth, Ralf (1965). Das Schmerzensgeld. Systematische Entscheidungssammlung. Heidelberg: Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft. [Lieberwirth war zu der Zeit Regierungsdirektor im Hessischen Ministerium der Finanzen]. Hier: Seite 288, Entscheidung 570 (Arbeiter) und 573 (Bundesrichter)
     

    Schwerer Fehler des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Arztdichte und Kassenarztzulassung, als man nicht erkannte, daß Richter nicht für statistisch empirische Hochrechungen ausgebildet und geeignet sind. So kam es zu der inzwischen unbezahlbaren Arztschwemme - In Berlin kommen auf nicht einmal 200 Bürger eine 1-Arzt-Praxis -  so daß dadurch die  Gesundheits- Kosten in immer extremere Höhen steigen. 



    Literatur (Auswahl)
    Literaturverzeichnisse zum Bundesverfassungsgericht: 1,2,3,
    • Alleweldt, Ralf (2006). Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit. Tübingen: Mohr Siebeck. ISBN:  3161490002
    • Arnim, H.H. v.: von Arnim Bibliographie hier * Diffamierungskampagne gegen Hans Herbert von Armin *
    • Bundeszentrale für Politische Bildung (2001). Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 37/38, 2001. Sonderheft zum Thema "50 Jahre Bundesverfassungsgericht".
    • BVerfGK, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Reihe. Heidelberg: Müller.
    • Grigoleit, Klaus Joachim (2004). Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage. Eine dogmatische und historische Untersuchung zum judikativen Anteil an der Staatsleitung. Tübingen: Mohr Siebeck
    • Guggenberger, Bernd & Würtenberger, Thomas  (1998, Hrsg.). Hüter der Verfassung oder Lenker der Politik? Das Bundesverfassungsgericht im Widerstreit. Nomos.
    • Hochhuth, Rolf (2003). McKinsey kommt. Molieres Tartuffe: Zwei Theaterstücke. Mit einem Essay von Gert Ueding. Orig.-Ausg München: dtv. [ISBN 3423131349]
    • Klein, Eckart  (1977). Bundesverfassungsgericht und Ostverträge. Bonn: Omnipress.
    • KPD (1955?). Weissbuch der Kommunistischen Partei Deutschlands über den Verbotsprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 2. überarb. u. vervollst. Ausgabe. Hrsg. vom Parteivorstand der KPD. Düsseldorf:
    • Lamprecht, Rolf & Malanowskim Wolfgang (1979). Richter machen Politik. Auftrag und Anspruch des Bundesverfassungsgerichtes. Frankfurt: Fischer.
    • Landfried, Christina (1984). Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber, Nomos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden: Nomos. ISBN:  3789010693
    • Limbach, Jutta (1999).  'Im Namen des Volkes'. Macht und Verantwortung der Richter. DVA.  [ISBN: 3-421-05204-2]
    • Limbach, Jutta (2001): Das Bundesverfassungsgericht. Beck'sche Reihe, Bd. 2161 [ISBN: 3-406-44761-9]
    • Mackert, Josef  & Schneider, Franz (1971). Bibliographie zur Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder. Mit einem Geleitwort von Gebhard Müller. (Dem Bundesverfassungsgericht z. 20jährigen Bestehen.). Tübingen, J. C. B. Mohr.
    • Mels,  Philipp (2003). Bundesverfassungsgericht und Conseil constitutionnel. : Vahlen. [ISBN:  3800629542]
    • Menzel, Jörg (2000, Hrsg.). Verfassungsrechtsprechung: Hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive. [ISBN: 3-16-147315-9]
    • Säcker, Horst (2002). Bundesverfassungsgericht. Neuauflage 2003. Oberster Hüter der Verfassung. München: Bayerische Landeszentrale für politische Bildung.
    • Schlaich, Klaus  & Korioth, Stefan (2001). Das Bundesverfassungsgericht.Stellung, Verfahren, Entscheidungen. München: C.H. Beck. [ISBN: 3-406-47805-0]
    • Schuppert, Gunnar F. & Bumke, Christian (2000, Hrsg.). Bundesverfassungsgericht und gesellschaftlicher Grundkonsens.Beiträge der Tagung am Europäischen Zentrum für Staatswissenschaft und Staatspraxis im November 1998. Nomos. [ISBN: 3-7890-6536-6]
    • Starck, Christian (1976, Hrsg.). Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz. Festgabe aus Anlaß des 25-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts. Erster Band: Verfassungsgerichtsbarkeit. Tübingen: Mohr (Siebeck),
    • Wesel, Uwe (1996). Die Hüter der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht: seine Geschichte, seine Leistungen und seine Krisen. : Eichborn.
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    Links (Auswahl: beachte)
    • Homepage Bundesverfassungsgericht.
    • GeschichtsZeit. Freitag, 28. September 2001, 23 Uhr: IM NAMEN DES VOLKES. 50 Jahre Bundesverfassungsgericht. Ein Film von Barbara Bichler. Redaktion: Beate Schlanstein.




    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
    Justitia-Bilderserie.1974-1976 habe ich - noch als Student der Psychologie und Philosophie - anläßlich der Auseinandersetzung um die Berufsverbote und den Radikalenerlaß eine große politische Ausstellungsgalerie im Offenen Atelier Erlangen vorbereitet. Neben 166 Porträts von Freiheitskämpfern, Revolutionären und Verdienten zum Thema Gerechtigkeit, den Hegel-Bildern, Franz-Josef-Strauß-Bildern, Landschaften der Stille und der Weite, Entwicklungshilfe, Freud u.a. gab es auch eine teils kritisch-metaphorische und aggressiv-surrealistische  Bilderserie zur "Justitia", Variationen des Themas Einäugigkeit, doppelbödige Blindheit, Parteilichkeit und Versagen der Justiz. Vor 25 Jahren war ich erschüttert, wie bieg- und interpretierbar - auch Grund- Gesetze waren und offenbar sind und ich war außer mir, wie auch demokratische Sozialisten zu dieser Zeit verfolgt wurden. Zur Bildaussage heute: sie kann die geäußerte Sachkritik graphisch-metaphorisch zum Ausdruck bringen. Bei aller Kritik, der hier der Vorzug gegeben wird - Jubelstimmen gibt es heute schon genügend - soll die wertvolle und positive Arbeit des Gerichts damit aber nicht pauschal ignoriert und entwertet werden.
    ___
    Therapie der Staatsverschuldung.
     
    Strukturelle Therapie des Schuldenproblems. 
    Das Struktur-Problem Schuldenspirale ist langfristig nur lösbar, wenn echte Stabilitätsbedingungen in die Verfassung so eingebaut werden, dass VerletzerInnen automatisch amtsenthoben, für eine Zeit lang von Wahlen ausgeschlossen und nicht durch Abfindungen oder andere Vergünstigungen belohnt werden dürfen. Außerdem sollten PolitikerInnen als Minimalbedingung einen zu schaffenden Facharbeiterbrief in Politik nachweisen, der fortwährend qualitätszusichern ist. Schulden dürfen auch nur dann gemacht werden, wenn zugleich ein Tilgungsplan vorgelegt wird, der von Ephoren überwacht wird. Für die Verfassungsgerichte müssen neue Besetzungs- und Kontrollstrukturen gefunden werden. 
        Hierzu bedarf es eines starken öffentlichen Problem-Bewußtseins und einer tiefgreifenden Konditionierung der politischen Massenhirne. Schulden machen, das muss Gefühle wie Scheiße in der Zahncreme hervorrufen: Abscheu und Ekel.
       Und man muss sich von den Irrlehren der US-etilE-Universitäten  lösen - die sind in erster Linie für sich selber da - wie man auch begreifen muss, dass die USA ganz andere natürliche Wachstumsbedingungen haben als Deutschland (Bevölkerungswachstum und Arbeitsplatzentwicklung). Die USA sind weder real noch normativ oder ideal ein Weltmodell, das sollten die USA und wir Europäer und Deutsche möglichst schnell begreifen und akzeptieren. Die Ausbeutung und Zerstörung der Landwirtschaftsbasis der Dritten Welt durch die Globalisierung und die supra-nationalen Egoismen (EU) ist ein politisches Wirtschaftsverbrechen gegen die Menschlichkeit und die Regierungen der führenden Industrienationen gehörten dafür vor ein internationales Tribunal gestellt. 
      Als allererstes sollte bei PolitikerInnen das Geldtabu aufgehoben und radikale finanzielle Transparenz herbeigeführt werden und vielleicht wäre es eine gute Qualitätssicherungsmaßnahme, wenn JuristInnen und BeamtInnen wenigstens eine Quotenbegrenzung bei Wahlen erhielten, um das Allerschlimmste zu verhüten.

    Kognitive Therapie des Schuldenproblems. 

    Wie fast immer beginnt die Problemlösung mit der Problemwahrnehmung. Doch was ist hier das Grundproblem? Wie wir aus der Psychotherapie wissen, setzt eine Verhaltensänderung Leidensdruck, Motivation oder / und Einsicht voraus. Am Beginn einer Verhaltensänderung steht oft eine veränderte, neue Einstellung. Wie wichtig Einstellungen für Verhaltensänderungen sind, weiß man aus der "Küchenpsychologie": Gibt man irrtümlicherweise die Buntwäsche in das Kochwäscheprogramm, dann erfährt man ziemlich schnell, was eine falsche Einstellung der Waschmaschine für Folgen hat hinsichtlich der Buntwäsche (sie geht ein, verblasst und verfärbt).
        Die elementar notwendige Grundstellung für eine dauerhaft verantwortliche, solide und vernünftige Haushaltswirtschaft ist:
     
    (1) man kann auf Dauer nicht mehr ausgeben als man einnimmt, ohne früher oder später in der exponentiellen Schuldenfalle zu landen (>Eingangsgraphik, was bedeutet ...? ); 
    (2) man muss in guten Zeiten Rücklagen bilden, damit man in schlechten Zeiten darauf zurückgreifen kann (> Antizyklische Finanzhaushaltung). 

    Diese elementaren und banalen Binsenweisheiten - für deren Realisation ein Studium anscheinend eher hinderlich ist - wollen viele Kämmerer, Finanz"fach"leute und PolitikerInnen nicht einsehen oder es ist ihnen egal. Wir werden daher überwiegend von finanzökonomisch uneinsichtigen Dummköpfen oder von Nach-mir-die-Sintflut-Verwahrlosten - oder von einer besonders ungesunden Mischung aus beiden - regiert. Dummerweise wählen wir diese Leute auch immer noch, so dass man wohl sagen muss: es geschieht uns nicht besser. Doch daraus folgt fatalerweise, dass es wahrscheinlich auch keine Problemlösung (höchstens einer ungewöhnlichen höheren Ordnung) gibt: Denn wenn die grosse Masse der soziologisch-statistisch betrachtet Normalen - inhaltlich betrachtet - die Verrückten sind, dann sind die Verrückten die Normalen und bestimmen, was normal ist. Dies bestätigt sich auch durch eine Analyse der schuldenfreien Gemeinden in Deutschland. Insgesamt dürften diese vernünftig, verantwortlich und solide Wirtschaftenden nicht einmal die 5%-Hürde schaffen. Eine Änderung ist also ziemlich unwahrscheinlich - bis es wirklich nicht mehr geht und alles zusammenkracht. Bei einigen Gemeinden und Ländern scheint dieser Grenzbereich inzwischen recht nahe zu sein (Berlin, Bremen, München 2014 schon 2 Mrd. abgebaut), so dass im Zusammenhang damit, dass es einige wenige Prozent ja wollen und können und der faktischen Pleitesituation vieler anderer vielleicht ein wenig Hoffnung gibt, wenn auch der begonnene Ausverkauf der öffentlichen Vermögenswerte noch viel Schlimmeres befürchten lässt. Wann wird ihnen einfallen, den Kölner Dom, die Berliner Luft oder die bayerischen Alpen an "Investoren" - am besten gleich mehrfach  - zu verleasen, um für ein paar wenige Millionen, ein paar Tröpfchen auf den heißen Stein für kurze Zeit ihre Zahlungsunfähigkeit hinauszuschieben?

    Staatsschulden (alt) in 6,5 Jahren nach dem IP-GIPT Modell tilgbar.


    Geheimdienste vom Typ CIA sind vielfach nichts anderes als staatlich sanktionierte Kriminelle Vereinigungen und pseudo-legalisierte Terrorbanden, die den lokalen, regionalen und Weltfrieden gefährden. Daher fordern wir aus allgemeiner und integrativer polit-psychologischer Sicht ein

        Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:

    1. Allen Geheimdiensten wird verboten Attentate, Umstürze, Staatsstreiche, Militärinterventionen, Sabotage, Waffenlieferungen und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung zu betreiben. 
    2. Geheimdienste dürfen nur informationell zur Abwehr und Aufklärung eingesetzt werden. 
    3. Es ist detailliert und operational genauestens festzulegen, was Geheimdienste dürfen und was nicht; hierbei ist jeglicher Interpretationsspielraum streng zu vermeiden.
    4. Sämtliche Geheimdienstaktivitäten müssen parlamentarischer Kontrolle unterliegen und vom Weltsicherheitsrat der UNO oder einem internationalen Gerichtshof geprüft werden können. 

    Empfehlungen zum Umgang mit Auserwähltverdächtigen Gruppierungen


    1. Verfassungsrechtlichkeit der Auserwählt Selbsterhöhung überprüfen. 
    2. Entzug von Privilegien (Steuern, Fördermitteln). 
    3. Beobachtung und Kontrolle der Entwicklung. 
    4. Aufklärung und Information der Bevölkerung. 
    5. Sanktionen (Missionsierungverbot, Auserwähltsteuer, Propagandaverbot,
    6. Von den Auserwählt- Religionen wäre zu wünschen, daß sie neue Propheten fördern, die geeignet sind, die Religions- Lehren den Menschenrechten und damit der Zivilisation anzupassen.

    Weitere Vorschläge.


    Querverweise
    Standort: 50 Jahre Bundesverfassungsgericht.
    *
    Kapitalrecht
    Staatslehre des Aristoteles * Subsidaritätsprinzip * Oligarchie * Gemeinwohl * Freiheit * Politikaxiome * Staatsverschuldung * Schuldentollwut und wie man sie therapiert * Beweis und beweisen in der Kriminologie und im Recht. * Forensische Psychologie in der IP-GIPT * Naht die Zeit des Handelns? Wie wehren? *  Vorbilder * Vorschläge * Bessere Welt Links *  Der gute Mensch von Sezuan * Politiker  * Überblick Programm Politische Psychologie in der IP-GIPT
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site:www.sgipt.org
    z.B. Recht Justiz site:www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). 50 Jahre Bundesverfassungsgericht oder Woran krankt das Rechtssystem in Deutschland? IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/politpsy/politik/50bfg.htm
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    ***
     noch nicht end-korrigiert.



    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen
    22.02.15    Linkfehler geprüft und korrigiert.
    03.01.07    Mängelliste um zwei Punkte (7 und 11) erweitert. Literaturliste. Layout- und Linkaktualisierung.
    29.09.01    Im letzten Kritik und Wunschpunkt Religionen angemessener in Religions-Postulate verändert. (29.9.01)
    28.09.01    Autor im Titelbereich noch einmal extra aufgeführt; Letzten Punkt Religionen eingeführt. (28.9.01)