Plagiat und Täuschungsabsicht
Über Fehlleistungen der Medizinischen Hochschule
Hannover
in der Bewertung der Fehler in der Doktorarbeit von
der Leyen
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Zusammenfassung zur Entscheidung des
Senats der Medizinischen Hochschule Hannover
Die Prüfungs-Kommission hat neue Kategorien zur Plagiatsbewertung
erfunden, die sie (metaperspektivisch) mitteilt, aber nicht erläutert,
nicht begründet und die an der Arbeit nicht nachgewiesen werden. Das
stimmt mindestens so verdächtig wie die Selbstevaluation
der Gremien, die sich sozusagen selbst bewerten. Die Kriterien sind
im einzelnen:
"Die Kommission prüfte auch weitere gegen Dr. Ursula von der Leyen erhobene Vorwürfe. Dabei ging es um eine mögliche Verletzung ethischer Regeln in der betroffenen Studie. Diese Vorwürfe wurden eindeutig ausgeräumt." |
Weshalb der Vorwurf, ethische Regeln nicht verletzt zu haben, "eindeutig ausgeräumt" werden konnte, bleibt unerklärt. |
"„Wir werden in einem Schreiben an Frau Dr. von der Leyen die Kritik an der Arbeit darstellen, den Schweregrad der Mängel erläutern und das abschließende Votum des Senats begründen“, erläuterte Professor Baum abschließend." | Die Mängel der Arbeit sollten öffentlich
erläutert und belegt werden._
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"Hintergrund:
Der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist das höchste akademische Gremium der Hochschule. Er beschließt die Annahme von Dissertationen und hat damit die entscheidende Rolle bei der Vergabe der Doktorwürde. Im Falle von Vorwürfen gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP) entscheiden die Senatsmitglieder, die mindestens promoviert sind – aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren (sieben Stimmberechtigte) sowie aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei Stimmberechtigte) –, ob die oder der Betroffene den Doktortitel weiterhin führen darf oder ob er entzogen wird. Der Senat trifft seine Entscheidung auf Grundlage der Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission). In seiner heutigen Sitzung ist der Senat im Fall der Vorwürfe gegen die Dissertation von Dr. Ursula von der Leyen „C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung“ aus dem Jahr 1990 zur Entscheidung gekommen, Dr. Ursula von der Leyen den Doktortitel nicht abzuerkennen." |
Besetzung und Funktion der Gremien werden
mitgeteilt.
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korrigiert: 10.03.2016 irs