Spezielle Theorie und Praxis der quantitativ-statistischen Vergleichbarkeit und des Vergleichens von Psychotherapiesystemen
13 GIPT-Kriterien und Fehlermöglichkeiten vergleichender Psychotherapieforschung.
Die wissenschaftliche Grund- und Gretchenfrage in
der psychotherapeutischen Wirkungsforschung lautet: unter welchen Bedingungen
sind unterschiedliche Psychotherapiesysteme quantitativ-statistisch vergleichbar?
Dies wirft - tiefergehend betrachtet - die Frage auf: was ist das eigentlich:
quantitativ-statistisch
vergleichen? Was tut man da genau? Und welche Schlußfolgerungen
- wie sicher und berechtigt - dürfen unter welchen Bedingungen gezogen
werden?
F01Richtige Zuordnung
und Generalisierung
|
Diese Forderung sollte sich von selbst verstehen, aber seit den Meta-Analysen kann dieses selbstverständlich anmutende Prinzip nicht mehr so ohne weiteres vorausgesetzt werden. Für was genau sind die Daten repräsentativ, was darf gefolgert werden? Leider gilt das auch für Grawe et al. (1994) [FN03] |
F02 therapiesystem- konforme Methodik | Jedes Therapiesystem muß innerhalb eines Vergleiches seine spezielle Verfahrensmethodik zur Anwendung bringen können. [FN04] |
F03 Gleiche Therapieziele | Gleiche Therapieziele müssen als eine notwendige Bedingung eines validen und fairen Vergleiches angesehen werden. [FN04a b c d] |
F04 Operationalisierungen zielangemessene | Die Erhebungsinstrumente müssen therapieziel- angemessen sein. [FN04a b c d] |
F05 Störungen vergleichbar | Die Störungen müssen nach Ausprägung, Dauer und Beschwernis vergleichbar sein. |
F06 Quantifizierung, angemessene | Die Quantifizierungen müssen angemessen begründet und evaluiert sein. Nicht die Anzahl der Maße, sondern ihre Angemessenheit ist wichtig. [FN02] [FN04] Hierzu gehört auch die Lösung des Gewichtungsproblems der Maße. [FN05] |
F07 Ausgangswerte vergleichbar | Die Ausgangswerte bei den Meßinstrumenten müssen im Mittel vergleichbar und annähernd gleich sein. [FN04] |
F08 Gleiche Anzahl Maße
|
Werden zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Therapiesystems Anzahlen von Maßen herangezogen, so muß gewährleistet sein, daß an den zu vergleichenden Systemen gleiche Anzahlen erhoben werden oder daß auf das Minimum normiert wird. [FN04a b c d] |
F09 Therapieabschnitte,
vergleichbare
|
Die Therapieabschnitte müssen relativ zu den Therapiezielen vergleichbar sein - was bei abgeschlossenen Therapien nur dann problematisch sein kann, wenn unterschiedliche Langzeiteffekte erwartet werden. |
F10 Gleiche Qualifikation BehandlerInnen | Die beteiligten BehandlerInnen müssen beim Psychotherapievergleich eine grundlegend angemessene Qualifikation und ein vergleichbares Niveau aufweisen |
F11 Repräsentatives Setting | Das Setting muß der Behandlungssituation in der Praxis vergleichbar sein. [FN04a b c d] |
F12 Soziokulturell vergleichbar | Die zu vergleichenden Stichproben müssen hinsichtlich soziokultureller womöglich relevanter Merkmale vergleichbar sein. [FN04 a b c d] |
F13 Sonstige/ andere | Anderweitig nicht berücksichtigtes, hier aber für wichtig erachtetes Kriterium |
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