Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=00.04.2018 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 26.10.2020
    Impressum: Diplom-Psychologe  Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
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    Psychologische und sozialpädagogische Hilfe (Beratung) in Nordbayern

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Regionalprogramm Franken, Bereich Erlangen, und hier speziell zum Thema:

    Zukunftsmodell Grundeinkommen
    Nachrichten zum Thema.

    und hier gehts zur Gemeinwohl-Ökonomie - Das Wirtschaftsmodell der Zukunft [PDF]

     Präsentation von Rudolf Sponsel, attac Erlangen



    Inhaltsverzeichnis
     
      Der Rahmen der Debatte   7

      1. Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?   10
      1.1 Individuell   11
      1.2 Ohne Arbeitszwang und Gegenleistung  12
      1.3 Ohne Nachweis der Bedürftigkeit  13
      1.4 In teilhabesichernder Höhe  14
      1.5 Für alle, die hier leben   15
      1.6 Mindesteinkommen gegen den Hunger/Basic food income  16

      2. Warum brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen?
      2.1 Wir können es    19
      2.2 Wir können es dauerhaft  20
      2.3 Wir können es bezahlen  24
      2.4 Wir müssen es  28
      2.5 Wir müssen es wollen  33

      3. Wer ist in der Szene unterwegs?
      3.1 Attac Deutschland   40
      3.2 »Emanzipatorische Grundeinkommen«   42
      3.3 »Care-revolutionieren«  44
      3.4 Das Netzwerk Grundeinkommen Deutschland   46
      3.5 (Neo-)liberale Modelle  49
      3.6 Unternehmer für ein Grundeinkommen  50




    "1. Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?
    In einer Marktgesellschaft braucht jeder Mensch ein Einkommen, um seine Existenz bestreiten zu können. Es kann dahingestellt bleiben, ob es jemals für alle Menschen sicher war, ein solches Einkommen durch eigene Erwerbsarbeit erzielen zu können. Auch in den Hochzeiten des Sozialstaates war das wohl eher nur in den kapitalistischen Kernländern in Europa und Nordamerika und dort nur für die männliche Bevölkerung der Fall. Selbst diese Sicherheit ist durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse und die Erosion der Sozialsysteme nicht mehr gewährleistet. Also muss die Sicherheit eines existenziellen Einkommens abgelöst von der Erwerbsarbeit für alle Menschen hergestellt werden.
        Dazu dient das bedingungslose Grundeinkommen, also eine regelmäßige, meist monatlich gedachte, staatlich garantierte Geldzahlung. Sie müsste die folgenden fünf Bedingungen erfüllen:
    1. Jedes Individuum hat von Geburt an einen Rechtsanspruch auf die Zahlung; sie erfolgt an die jeweilige Person; eine Verrechnung mit im selben Haushalt lebenden Personen findet nicht statt.
    2. Es werden keine Bedingungen gestellt und es müssen keine Gegenleistungen erbracht werden, insbesondere besteht keine Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
    3. Es erfolgt keine vorherige Bedürftigkeitsprüfung; eine Verrechnung mit der Steuerschuld des vorausgegangenen Jahres (»negative Einkommensteuer«) erscheint uns akzeptabel.
    4. Die Zahlung muss nicht nur ausreichend sein, um die Existenz zu sichern, sondern auch um gesellschaftliche Teilhabe auf allen Gebieten zu ermöglichen.
    5. Die Zahlung erfolgt an alle im Land lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Nationalität.


    Die ersten drei dieser Kriterien sind weltweit in der Grundeinkommensdiskussion Konsens, das vierte findet bei allen organisierten Netzwerken nicht nur in der deutschsprachigen Szene Zustimmung, sondern sehr weitgehend auch bei den Mitgliedern des europäischen Netzwerks Unconditional Basic Income Europe. Die Attac AG »Genug für alle« bringt seit Langem das fünfte Kriterium in die Diskussionen ein und findet dafür inzwischen wachsende Unterstützung.
        Wir werden weiter unten (Kapitel 6) auf Überlegungen zurückkommen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden könnte; wobei klar ist, dass es innerhalb der Europäischen Union einen aufeinander abgestimmten Prozess geben müsste. Dabei wären die jeweiligen nationalen Armutsgrenzen zu berücksichtigen."

    [Es folgen S. 11-18 nähere Ausführungen zu den fünf Bedingungen]



    2. Warum brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen?
    Im folgenden wird leider nicht erklärt, warum wir für alle ein bedingungses Grundeinkommen brauchen. Man muss es herauslesen, z.B. S. 16: damit alle Menschen menschenwürdig leben können. (Artikel 25 AEdM; besonders UNSP-Artikel-11). Damit erweist sich die Argumentation von Rätz als falsch. Dafür ist nur notwendig, dass ein menschenwürdiges Grundeinkommen all derer, die es nicht haben, bereit gestellt wird. Aber die Bedingung "bedingungslos" schafft Freiheit, insbesondere indem sie erlaubt, angebotene Arbeit wegen schlechter Arbeitsbedingungen oder zu geringem Entgeld abzulehnen. Die Behördenschikanen und Demütigungen wären damit vom Tisch.

    "2.1 Wir können es   19
    "In der Menschheitsgeschichte ist es immer wieder vorgekommen, dass Menschen unter lebensbedrohlichen Mängeln und Entbehrungen leiden. Auch heute noch hungern weltweit mehr als 800 Millionen Menschen und während wir dieses Buch schreiben, kommt die Meldung, dass es wieder mehr geworden sind. Gleichzeitig sind fast zwei Milliarden Menschen übergewichtig. Allein 2016 wurden 2,5 Milliarden Tonnen Getreide geerntet, mehr als jemals zuvor. Aber weniger als die Hälfte davon dient als Lebensmittel, der Rest wird zu Tierfutter, Industrierohstoffen und Sprit verarbeitet (Weltagrarbericht). Erstmals in der Geschichte der Menschheit ist Hunger keinem objektiven Mangel geschuldet, sondern lediglich eine Frage der Verteilung und des politischen Willens.
        Ähnliches gilt praktisch überall da, wo Menschen konkret Lebensnotwendiges fehlt. In jedem Kontinent der Erde frieren Menschen, leben auf der Straße, verfügen nicht über sauberes Wasser oder Abwassersysteme. Gleichzeitig quellen die Kleiderschränke der Wohlhabenderen und die Altkleidungscontainer über, Wohnungen stehen leer, weil sich daran mehr verdienen lässt als an der Vermietung, und die industrielle Landwirtschaft verbraucht Wasser in historisch ungekannten Größenordnungen und verschmutzt die Welt im selben Maße. Menschen haben keinen Zugang zu Bildung oder Energie, aber nicht, weil es keine Schulen gäbe oder die Energieproduktion hinter dem Bedarf zurückbliebe, sondern weil sie die Dinge nicht bezahlen können. Die Menge an Gütern und Dienstleistungen, die weltweit produziert werden, reicht weit mehr als aus, um allen ein gutes Leben zu ermöglichen. Auf der Produktebene gibt es keinerlei Grund dafür, dass heute noch Menschen Mangel leiden. Alles ist eher im Überfluss als zu wenig vorhanden."

    2.2 Wir können es dauerhaft  20

    2.3 Wir können es bezahlen  24

    2.4 Wir müssen es  28

    2.5 Wir müssen es wollen  33



    Zitate

    Die Darstellung von Rätz beruht auf einer menschenrechtlichen Grundlage. Das bedingungslose Grundeinkommen ergibt sich Meinung nach aus Artikel 25 AMR und auf Artikel 11 des UN Sozialpakts:

    Artikel-25 AMR
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung,  Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    UNSP-Artikel-11 Hunger - Angemessener Lebensstandard
    (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
    (2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen

    Einfuehrung SP-Info: "Artikel 11 des UN-Sozialpaktes gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11 Abs. 1) sowie den Schutz vor Hunger (Art. 11 Abs. 2 des UN-Sozialpaktes). Diese beiden Absätze bildeten im Entwurf der Menschenrechtskommission zwei verschiedene Artikel. Der Dritte Ausschuss der Generalversammlung ging aber zutreffend davon aus, dass ausreichende Ernährung, Bekleidung und Unterbringung Bestandteile des Lebensstandards seien.
    Artikel 11 Absatz I des UN-Sozialpaktes zielt einerseits auf einen angemessenen Lebensstandard ab, andererseits auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Der “instrumentale” Teil dieses Absatzes geht im Grunde genommen nicht über Artikel 2 Absatz 1 des UN-Sozialaktes hinaus.
    Das hier gesetzte Ziel wird vor allem im Bereich der Artikel 6 und 9 des UN-Sozialpaktes verwirklicht. Wer arbeitsfähig ist, sollte nach Möglichkeit in die Lage versetzt werden, seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie durch Erwerbstätigkeit zu verdienen; soweit die Arbeitsfähigkeit nicht gegeben ist oder keine Arbeitsmöglichkeit besteht, haben Leistungen der sozialen Sicherheit einzugreifen."

    Der Rahmen der Debatte S. 8f:
    "Dabei kann es auch für die Befürworterinnen eines bedingungslosen Grundeinkommens keine Frage sein, dass die Produktion des gesellschaftlichen Reichtums immer wieder neu geleistet werden muss. Die Güter und Dienstleistungen, die für ein gutes Leben notwendig sind, fallen nicht einfach vom Himmel, sondern müssen hergestellt werden. Alles, wovon die Menschen leben, war immer und wird immer das Produkt ihrer Arbeit bleiben, und diese Arbeit muss getan werden; wir werden darauf zurückkommen.
    Wir stimmen also durchaus dem Paulus zu, wenn er anmahnt, dass alle sich an der gesellschaftlichen Produktivität beteiligen sollen. Aber wir widersprechen entschieden all denen, die meinen, diese gesellschaftliche Produktivität werde größer, wenn Einzelne gezwungen würden, sich in einer ganz bestimmten Weise in sie einzubringen; auch darüber wird im Laufe des Buches noch weiter zu reden sein. Hier geht es uns darum, dass »Menschen einfach nur so, nur weil sie da sind, das Recht auf ein anständiges Leben« haben, wie Attac Deutschland das in einem Ratschlagsbeschluss 2003 in Aachen formuliert hatte. »Das muss sich niemand verdienen und das kann niemand verlieren«, hieß es da."

    "1. Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?
    In einer Marktgesellschaft braucht jeder Mensch ein Einkommen, um seine Existenz bestreiten zu können. Es kann dahingestellt bleiben, ob es jemals für alle Menschen sicher war, ein solches Einkommen durch eigene Erwerbsarbeit erzielen zu können. Auch in den Hochzeiten des Sozialstaates war das wohl eher nur in den kapitalistischen Kernländern in Europa und Nordamerika und dort nur für die männliche Bevölkerung der Fall. Selbst diese Sicherheit ist durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse und die Erosion der Sozialsysteme nicht mehr gewährleistet. Also muss die Sicherheit eines existenziellen Einkommens abgelöst von der Erwerbsarbeit für alle Menschen hergestellt werden.
        Dazu dient das bedingungslose Grundeinkommen, also eine regelmäßige, meist monatlich gedachte, staatlich garantierte Geldzahlung. Sie müsste die folgenden fünf Bedingungen erfüllen:

    1. Jedes Individuum hat von Geburt an einen Rechtsanspruch auf die Zahlung; sie erfolgt an die jeweilige Person; eine Verrechnung mit im selben Haushalt lebenden Personen findet nicht statt.
    2. Es werden keine Bedingungen gestellt und es müssen keine Gegenleistungen erbracht werden, insbesondere besteht keine Pflicht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
    3. Es erfolgt keine vorherige Bedürftigkeitsprüfung; eine Verrechnung mit der Steuerschuld des vorausgegangenen Jahres (»negative Einkommensteuer«) erscheint uns akzeptabel.
    4. Die Zahlung muss nicht nur ausreichend sein, um die Existenz zu sichern, sondern auch um gesellschaftliche Teilhabe auf allen Gebieten zu ermöglichen.
    5. Die Zahlung erfolgt an alle im Land lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Nationalität.


    Die ersten drei dieser Kriterien sind weltweit in der Grundeinkommensdiskussion Konsens, das vierte findet bei allen organisierten Netzwerken nicht nur in der deutschsprachigen Szene Zustimmung, sondern sehr weitgehend auch bei den Mitgliedern des europäischen Netzwerks Unconditional Basic Income Europe. Die Attac AG »Genug für alle« bringt seit Langem das fünfte Kriterium in die Diskussionen ein und findet dafür inzwischen wachsende Unterstützung.
        Wir werden weiter unten (Kapitel 6) auf Überlegungen zurückkommen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden könnte; wobei klar ist, dass es innerhalb der Europäischen Union einen aufeinander abgestimmten Prozess geben müsste. Dabei wären die jeweiligen nationalen Armutsgrenzen zu berücksichtigen."

    1.3 Ohne Nachweis der Bedürftigkeit [S. 13]
    Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine spezielle Hilfsmaßnahme für Menschen in besonderen Situationen. Es geht hier nicht um Sozialpolitik, sondern um Rechte. Die Zahlung erfolgt nicht, weil Menschen in Not sind, sondern weil sie ein Recht haben, nicht in Not zu geraten. Dieses Recht steht jeder Einzelnen zu, auch der Millionärin. Auch sie erhält also zunächst das Grundeinkommen. Weil aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Not gerät, tatsächlich recht klein ist, wird in der jährlichen Steuererklärung sehr wohl überprüft, wer aus anderen Quellen über Einkommen verfügt. Diese Einkommen müssen dann auch zukünftig versteuert werden. Personen, deren Einkommen eine Höhe überschreiten, die von sich aus ein gutes Leben ermöglichen, müssen dann mehr in das Steuersystem einzahlen, als sie an Grundeinkommen daraus erhalten. Diese Höhe ist in einem demokratischen Prozess politisch zu bestimmen und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Auf jeden Fall bedeutet das aber, dass ein Grundeinkommen ein System der Umverteilung von Reich zu Arm ist.

    1.4 In teilhabesichernder Höhe [S. 14]
    Der konkrete Betrag bemisst sich nach dem Lebensstandard in der jeweiligen Gesellschaft, in der ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird. Die Attac AG »Genug für alle« sch lägt für Deutschland eine Höhe vor, die sich an der Pfändungsfreigrenze orientiert, das sind seit 1. Juli 2017 1.139,99 Euro.

    Zahlen alle Steuern und Sozialabgaben, die hier illegal leben?
    1.5 Für alle, die hier leben
    Auch hier geht es um eine menschenrechtliche Argumentation. Es kann menschenrechtlich nämlich nicht sein, dass an einem Ort zweierlei Recht gilt, dass einige Rechte haben, die anderen verweigert werden. Wie man das macht, dass ausdrücklich diejenigen, die ohne gültigen Aufenthaltsstatus hier leben, ein Grundeinkommen bekommen, ist nicht ganz einfach. Aber diese Menschen leben hier, sie arbeiten hier, sie zahlen hier Steuern, ihre Kinder gehen zum Kindergarten und in die Schule, es gibt bei gutem Willen also Möglichkeiten.



    Nachrichten

    Europäische Bürger-Initiative zum Grundeinkommen
    "Ein Grundeinkommen für alle in Europa Geht das? Ein Einkommen für alle in der EU? Eine Initiative sagt „Ja“ und kämpft dafür. Der Gastbeitrag. Die Arbeitsteilung zwischen den EU-Staaten und der Zentralebene hat sich historisch zwischen den nationalen Regierungen und der Kommission entwickelt. Die jeweiligen Bevölkerungen und die von ihr gewählten Parlamente haben darin einen marginalen Platz und auch das erst spät etablierte Europäische Parlament verfügt über deutlich eingeschränkte Möglichkeiten. Um die daraus resultierenden Beteiligungs- und Demokratieprobleme abzumildern, hat die EU vor einigen Jahren das Instrument der „europäischen Bürgerinitiative (EBI)“ entwickelt. ..." [FR 21.10.2020]