Zukunftsmodell Grundeinkommen
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und hier gehts zur Gemeinwohl-Ökonomie - Das Wirtschaftsmodell der Zukunft [PDF]
Präsentation von Rudolf Sponsel, attac Erlangen
1. Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen? 10
1.1 Individuell 11
1.2 Ohne Arbeitszwang und Gegenleistung 12
1.3 Ohne Nachweis der Bedürftigkeit 13
1.4 In teilhabesichernder Höhe 14
1.5 Für alle, die hier leben 15
1.6 Mindesteinkommen gegen den Hunger/Basic food income 16
2. Warum brauchen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen?
2.1 Wir können es 19
2.2 Wir können es dauerhaft 20
2.3 Wir können es bezahlen 24
2.4 Wir müssen es 28
2.5 Wir müssen es wollen 33
3. Wer ist in der Szene unterwegs?
3.1 Attac Deutschland 40
3.2 »Emanzipatorische Grundeinkommen« 42
3.3 »Care-revolutionieren« 44
3.4 Das Netzwerk Grundeinkommen Deutschland 46
3.5 (Neo-)liberale Modelle 49
3.6 Unternehmer für ein Grundeinkommen 50
Die ersten drei dieser Kriterien sind weltweit in der Grundeinkommensdiskussion
Konsens, das vierte findet bei allen organisierten Netzwerken nicht nur
in der deutschsprachigen Szene Zustimmung, sondern sehr weitgehend auch
bei den Mitgliedern des europäischen Netzwerks Unconditional Basic
Income Europe. Die Attac AG »Genug für alle« bringt seit
Langem das fünfte Kriterium in die Diskussionen ein und findet dafür
inzwischen wachsende Unterstützung.
Wir werden weiter unten (Kapitel 6) auf Überlegungen
zurückkommen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt
werden könnte; wobei klar ist, dass es innerhalb der Europäischen
Union einen aufeinander abgestimmten Prozess geben müsste. Dabei wären
die jeweiligen nationalen Armutsgrenzen zu berücksichtigen."
[Es folgen S. 11-18 nähere Ausführungen zu den fünf Bedingungen]
"2.1 Wir können es 19
"In der Menschheitsgeschichte ist es immer wieder vorgekommen, dass
Menschen unter lebensbedrohlichen Mängeln und Entbehrungen leiden.
Auch heute noch hungern weltweit mehr als 800 Millionen Menschen und während
wir dieses Buch schreiben, kommt die Meldung, dass es wieder mehr geworden
sind. Gleichzeitig sind fast zwei Milliarden Menschen übergewichtig.
Allein 2016 wurden 2,5 Milliarden Tonnen Getreide geerntet, mehr als jemals
zuvor. Aber weniger als die Hälfte davon dient als Lebensmittel, der
Rest wird zu Tierfutter, Industrierohstoffen und Sprit verarbeitet (Weltagrarbericht).
Erstmals in der Geschichte der Menschheit ist Hunger keinem objektiven
Mangel geschuldet, sondern lediglich eine Frage der Verteilung und des
politischen Willens.
Ähnliches gilt praktisch überall da, wo
Menschen konkret Lebensnotwendiges fehlt. In jedem Kontinent der Erde frieren
Menschen, leben auf der Straße, verfügen nicht über sauberes
Wasser oder Abwassersysteme. Gleichzeitig quellen die Kleiderschränke
der Wohlhabenderen und die Altkleidungscontainer über, Wohnungen stehen
leer, weil sich daran mehr verdienen lässt als an der Vermietung,
und die industrielle Landwirtschaft verbraucht Wasser in historisch ungekannten
Größenordnungen und verschmutzt die Welt im selben Maße.
Menschen haben keinen Zugang zu Bildung oder Energie, aber nicht, weil
es keine Schulen gäbe oder die Energieproduktion hinter dem Bedarf
zurückbliebe, sondern weil sie die Dinge nicht bezahlen können.
Die Menge an Gütern und Dienstleistungen, die weltweit produziert
werden, reicht weit mehr als aus, um allen ein gutes Leben zu ermöglichen.
Auf der Produktebene gibt es keinerlei Grund dafür, dass heute noch
Menschen Mangel leiden. Alles ist eher im Überfluss als zu wenig vorhanden."
2.2 Wir können es dauerhaft 20
2.3 Wir können es bezahlen 24
2.4 Wir müssen es 28
2.5 Wir müssen es wollen 33
Die Darstellung von Rätz beruht auf einer menschenrechtlichen Grundlage. Das bedingungslose Grundeinkommen ergibt sich Meinung nach aus Artikel 25 AMR und auf Artikel 11 des UN Sozialpakts:
Artikel-25
AMR
(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung,
die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich
Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen
Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht
auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität,
Verwitwung Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
durch unverschuldete Umstände.
(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere
Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen
den gleichen sozialen Schutz.
UNSP-Artikel-11
Hunger - Angemessener Lebensstandard
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen
Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich
ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine
stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen
geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten,
und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen,
auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
(2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger
geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege
internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich
besonderer Programme, durchführen
Der Rahmen der Debatte S. 8f:
"Dabei kann es auch für die Befürworterinnen eines bedingungslosen
Grundeinkommens keine Frage sein, dass die Produktion des gesellschaftlichen
Reichtums immer wieder neu geleistet werden muss. Die Güter und Dienstleistungen,
die für ein gutes Leben notwendig sind, fallen nicht einfach vom Himmel,
sondern müssen hergestellt werden. Alles, wovon die Menschen leben,
war immer und wird immer das Produkt ihrer Arbeit bleiben, und diese Arbeit
muss getan werden; wir werden darauf zurückkommen.
Wir stimmen also durchaus dem Paulus zu, wenn er anmahnt, dass alle
sich an der gesellschaftlichen Produktivität beteiligen sollen. Aber
wir widersprechen entschieden all denen, die meinen, diese gesellschaftliche
Produktivität werde größer, wenn Einzelne gezwungen würden,
sich in einer ganz bestimmten Weise in sie einzubringen; auch darüber
wird im Laufe des Buches noch weiter zu reden sein. Hier geht es uns darum,
dass »Menschen einfach nur so, nur weil sie da sind, das Recht auf
ein anständiges Leben« haben, wie Attac Deutschland das in einem
Ratschlagsbeschluss 2003 in Aachen formuliert hatte. »Das muss sich
niemand verdienen und das kann niemand verlieren«, hieß es
da."
"1. Was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?
In einer Marktgesellschaft braucht jeder Mensch ein Einkommen, um seine
Existenz bestreiten zu können. Es kann dahingestellt bleiben, ob es
jemals für alle Menschen sicher war, ein solches Einkommen durch eigene
Erwerbsarbeit erzielen zu können. Auch in den Hochzeiten des Sozialstaates
war das wohl eher nur in den kapitalistischen Kernländern in Europa
und Nordamerika und dort nur für die männliche Bevölkerung
der Fall. Selbst diese Sicherheit ist durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse
und die Erosion der Sozialsysteme nicht mehr gewährleistet. Also muss
die Sicherheit eines existenziellen Einkommens abgelöst von der Erwerbsarbeit
für alle Menschen hergestellt werden.
Dazu dient das bedingungslose Grundeinkommen, also
eine regelmäßige, meist monatlich gedachte, staatlich garantierte
Geldzahlung. Sie müsste die folgenden fünf Bedingungen erfüllen:
Die ersten drei dieser Kriterien sind weltweit in der Grundeinkommensdiskussion
Konsens, das vierte findet bei allen organisierten Netzwerken nicht nur
in der deutschsprachigen Szene Zustimmung, sondern sehr weitgehend auch
bei den Mitgliedern des europäischen Netzwerks Unconditional Basic
Income Europe. Die Attac AG »Genug für alle« bringt seit
Langem das fünfte Kriterium in die Diskussionen ein und findet dafür
inzwischen wachsende Unterstützung.
Wir werden weiter unten (Kapitel 6) auf Überlegungen
zurückkommen, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt
werden könnte; wobei klar ist, dass es innerhalb der Europäischen
Union einen aufeinander abgestimmten Prozess geben müsste. Dabei wären
die jeweiligen nationalen Armutsgrenzen zu berücksichtigen."
1.3 Ohne Nachweis der Bedürftigkeit [S. 13]
Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine spezielle Hilfsmaßnahme
für Menschen in besonderen Situationen. Es geht hier nicht um Sozialpolitik,
sondern um Rechte. Die Zahlung erfolgt nicht, weil Menschen in Not sind,
sondern weil sie ein Recht haben, nicht in Not zu geraten. Dieses Recht
steht jeder Einzelnen zu, auch der Millionärin. Auch sie erhält
also zunächst das Grundeinkommen. Weil aber die Wahrscheinlichkeit,
dass sie in Not gerät, tatsächlich recht klein ist, wird in der
jährlichen Steuererklärung sehr wohl überprüft, wer
aus anderen Quellen über Einkommen verfügt. Diese Einkommen müssen
dann auch zukünftig versteuert werden. Personen, deren Einkommen eine
Höhe überschreiten, die von sich aus ein gutes Leben ermöglichen,
müssen dann mehr in das Steuersystem einzahlen, als sie an Grundeinkommen
daraus erhalten. Diese Höhe ist in einem demokratischen Prozess politisch
zu bestimmen und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Auf jeden Fall bedeutet
das aber, dass ein Grundeinkommen ein System der Umverteilung von Reich
zu Arm ist.
1.4 In teilhabesichernder Höhe [S. 14]
Der konkrete Betrag bemisst sich nach dem Lebensstandard in der jeweiligen
Gesellschaft, in der ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt
wird. Die Attac AG »Genug für alle« sch lägt für
Deutschland eine Höhe vor, die sich an der Pfändungsfreigrenze
orientiert, das sind seit 1. Juli 2017 1.139,99 Euro.
Zahlen alle Steuern und Sozialabgaben, die hier illegal leben?
1.5 Für alle, die hier leben
Auch hier geht es um eine menschenrechtliche Argumentation. Es kann
menschenrechtlich nämlich nicht sein, dass an einem Ort zweierlei
Recht gilt, dass einige Rechte haben, die anderen verweigert werden. Wie
man das macht, dass ausdrücklich diejenigen, die ohne gültigen
Aufenthaltsstatus hier leben, ein Grundeinkommen bekommen, ist nicht ganz
einfach. Aber diese Menschen leben hier, sie arbeiten hier, sie zahlen
hier Steuern, ihre Kinder gehen zum Kindergarten und in die Schule, es
gibt bei gutem Willen also Möglichkeiten.
Europäische Bürger-Initiative zum Grundeinkommen
"Ein Grundeinkommen für alle in Europa Geht das? Ein Einkommen
für alle in der EU? Eine Initiative sagt „Ja“ und kämpft dafür.
Der Gastbeitrag. Die Arbeitsteilung zwischen den EU-Staaten und der Zentralebene
hat sich historisch zwischen den nationalen Regierungen und der Kommission
entwickelt. Die jeweiligen Bevölkerungen und die von ihr gewählten
Parlamente haben darin einen marginalen Platz und auch das erst spät
etablierte Europäische Parlament verfügt über deutlich eingeschränkte
Möglichkeiten. Um die daraus resultierenden Beteiligungs- und Demokratieprobleme
abzumildern, hat die EU vor einigen Jahren das Instrument der „europäischen
Bürgerinitiative (EBI)“ entwickelt. ..." [FR 21.10.2020]
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