Vernehmungslehre in der JuristInnen-Ausbildung
Ergebnisse einer Umfrage bei juristischen Fakultäten
in Deutschland, Österreich und der Schweiz
und bei den Justiz-Ministerien der 16 Bundesländer
in Deutschland.
Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
"Es ist eigentlich erstaunlich, daß offenbar bei Juristen
weithin die Vorstellung herrscht, daß die Beherrschung der
Vernehmungsmethoden und der Grundfragen der Zeugenpsychologie sich
in der Praxis von selbst ergibt."
Peters (1972, 2. Bd.
S. 142)
Ergebnisse der Score-Verteilung
von 30 deutschen juristischen Fakultäten
Aus den Informationen, die die Auskunfterteilenden zur
Verfügung stellten, wurde transparent und kritisierbar ein Score (Zahlenwert)
gebildet, der den Bereich 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 umfasste. 5 mal wurden Zwischenwerte
gewählt.
Histogramm der Scores der 30 dt. jur. Fakultäten:
Der Gesamtmittelwert entspricht einer 5-, die aber aufgrund der U-Funktion,
sozusagen das Gegenteil einer Normalverteilung, nicht mehr vernünftig
inhaltlich interpretiert werden kann.
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Überlegungen zur Scorierung der Angebote
Methodenkritische Vorbemerkung Zur statistischen Verrechnung, die hier natürlich wie meist zwar üblich aber nicht unproblematisch ist, braucht zwar nicht unbedingt "Zahlen", aber sie vereinfachen. Score bedeutet einem Sachverhalt, einen Zahlenwert zuordnen (z.B. 1 für Ja, 0 für Nein), wobei in der Psychologie und Testtheorie die messtheoretischen Voraussetzungen (> absurde Situation) meist nicht erfüllt sind - eine antinomische Situation für ForscherInnen. Im folgenden wird eine siebenstufige "Skala" vorgeschlagen und angewendet.
Vorschlag Das beste Angebot wäre obligatorisch (notwendig) mit angemessenem Zeitumfang, z.B. zwei semestrig, Seminare Grundlagen und Spezielle Arten von Vernehmungen mit den entsprechenden Übungen (in den Rollen Vernehmer, Vernommener, Beobachter mit Videoaufzeichnung), insgesamt 40h. Damit sollte ein allgemeines und spezifisches Grundwissen einschließlich praktischer Erfahrung möglich sein. Das schlechteste Angebot ist gar keines (da führen die Schweizer juristischen Fakultäten). Und dazwischen liegen dann obligatorische mit geringerem Umfang, Tiefe oder Breite und schließlich die fakultativen (wahlweise). Damit lässt sich nun folgende Skalierung begründen:
Ausgestaltung:
Erläuterung der Abkürzungen
Aus den Angaben der Fakultäten und Justiz-Ministerien lassen sich
Sachverhalte erfassen, die eine zahlenmäßige Zuordnung ermöglichen.
Möchte man die Score von den Zufällen eines einzigen Beurteilers
unabhängig machen, so kann man das Verfahren der sogenannten Beurteiler
Skalierung anwenden und Mittel- oder Standardwerte bilden. Folgende Sachverhalte
finde ich berücksichtigenswert:
Ergebnisse einer Befragung von 44 juristischen Fakultäten in Deutschland, 5 in Österreich und 5 in der Schweiz und von Justizministerien der 16 Bundesländer in Deutschland. Die Befragung wurde im Dezember 2013 durchgeführt. Am 8.8.14 wurde bei denen, die noch keine Auskunft erteilt hatten, nachgefragt und die noch eingegangenen Auskünfte eingearbeitet. Auch nach dem 8.8.14 eingehende Auskünfte können und sollen noch eingearbeitet werden. Durch mein starkes Engagement für Gustl F. Mollath, Ulvi Kulac und andere Opfer der Unterbringungsmaschinerie hat diese erste Präsentation nun etwas gedauert.
Juristische Fakultäten
Deutschland
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Ort Fakultät | Auskunft | Ausge |
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Augsburg | 09.12.13: "seit dem Sommersemester 2009 bieten wir im Rahmen unseres "Schlüsselqualifikations"- Programms regelmäßig eine sog. Wahlpflicht-Veranstaltung unter dem Titel "Strafprozessuale Vernehmungslehre" an, die vom Richter am Oberlandesgericht durchgeführt wird. Wahlpflicht-Veranstaltung" heißt vielleicht nicht selbsterklärend, dass die Studenten aus einem bestimmten Pool eine Veranstaltung belegen müssen. Eine Übersicht finden Sie hier." |
SQ WP 1a5 10h |
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Bayreuth | 08.08.14 nachgefragt. |
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Berlin FU | 12.12.13: "zwar hat unsere Professorin, Frau Drenkhahn, die Kontakte zur Rechtspsychologie erneuert, doch steht die Vernehmungslehre nicht im Fokus der hiesigen Lehre. Herr Professor Singelnstein plant zurzeit die Implementierung eines Law Clinic im Bereich der Strafverteidigung." |
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Berlin HU | 8.8.14 nachgefragt. An Kollegin verwiesen worden. Anfrage 11.8.14 raus. |
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Bielefeld | 8.8.14 nachgefragt. 11.08.14: "von Prof. Staudinger kann ich Ihnen ausrichten, dass an unserer Fakultät obligatorisch keine Vernehmungslehre unterrichtet wird. Allerdings wurde im Sommersemester 2014 und davor im Sommersemester 2009 ein Blockseminar zur Vernehmungslehre für Studierende ab dem 3. Semester angeboten." |
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Bochum | 10.12.13: "Eine eigene Lehrveranstaltung zur „Vernehmungslehre“ gibt es gem. der Juristenaus- bildungsgesetze nicht. Allerdings werden unterschiedliche juristische und psychologische Aspekte aus diesem Bereich in den Veranstaltungen zum Straf- und Strafprozessrecht, zum Strafvollzugsrecht, der Kriminologie und der Polizeiwissenschaft (teilweise auch in den Masterstudiengängen der Fakultät) behandelt, auch unter Einbeziehung von Experten aus Wissenschaft und Praxis von außerhalb. Zudem beschäftigt sich ein aktuelles Forschungsprojekt am Lehrstuhl für Kriminologie mit Fehlern im Strafverfahren und dabei u.a. auch mit der Frage, ob und ggf. welche Rolle Vernehmungen dabei spielen." |
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Bonn | 11.12.13: "die Vernehmungslehre wird hier an der Universität als Zusatzangebot Schlüsselkompetenzen jeweils pro Semester als 2-tägiger Workshop angeboten. Seit wann genau dies so ist, wissen wir leider nicht." |
2T |
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Bremen | 08.08.14 nachgefragt. |
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Dresden | 11.12.13: "leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Vernehmungslehre in keinem unserer Bachelor- und Masterstudiengänge Gegenstand eines Moduls ist." |
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Düsseldorf | 08.08.14 nachgefragt. 12.8.14: "... dass an unserer Fakultät Vernehmungslehre überhaupt nicht als Veranstaltung angeboten wird." |
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Erlangen | 09.12.13: "zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die „Vernehmungslehre“ seit 2006 an unserer Universität im Rahmen einer fakultativen Veranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen angeboten wird. Es handelt sich um eine zweitägige Blockveranstaltung." |
f, r 2T |
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Frankfurt a.d.O. | 12.12.13: "die Lehrveranstaltung „Vernehmungspsychologie“ findet an der Juristischen Fakultät der Europa- Universität Viadrina Frankfurt (Oder) seit dem Wintersemester 2004/2005 regelmäßig statt. Die Veranstaltung wird im Umfang von 2 SWS angeboten und kann als Schlüsselqualifikation (§ 27 III StudO) angerechnet werden. Gegenstand ist u. a. das Erlernen von Vernehmungstechniken und die Bewertung von Aussageverhalten." |
f r 2 SWS |
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Frankfurt a.M. | 16.12.13: "Aktuell in diesem Semester bietet das Fachbereichszentrum
für Schlüsselqualifikationen ein Seminar mit dem Titel „Vernehmungslehre
aus psychologischer Sicht“ an. Die Inhalte des Seminars sind wie folgt:
-Gedächtnis für Personen -Gedächtnis für Ereignisse -Vernehmungssituation -Vernehmungstechniken -Irrtümer und wissentliche Falschaussage -Besondere Zeugen und Zusammenfassung" |
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Freiburg | 07.01.14: "Vernehmungslehre wird bei uns im Rahmen der Veranstaltung „Beweisrecht- und Vernehmungslehre“ gelehrt, diese umfasst 2 SWS und wird seit dem Sommersemester 2006 im Jahresrhythmus angeboten. Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 2, „Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft“ und ist ein Wahlfach." |
f, r 2 SWS |
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Gießen | 11.12.13: "an unserer Fakultät wird keine Vernehmungslehre angeboten." |
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Göttingen | 11.12.13: "wir bieten seit mehr als 2 Jahren alle 2 Semester durch einen Kriminaldirektor von der Polizeiakademie Nds. eine Vorlesung zur Vernehmungslehre an, die sowohl in das Schlüsselqualifikationsprogramm als auch in den Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften als fakultatives Angebot eingebunden ist." |
f r |
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Greifswald | 08.08.14 nachgefragt. |
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Hagen (FernUni) | 8.8.14: "wir bieten keine Module zur Vernehmungslehre an." |
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Hamburg | 11.12.13: "an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wird regelmäßig seit dem Sommersemester 2009 eine Veranstaltung "Vernehmungslehre" angeboten. Diese Veranstaltung findet jedes Semester für Studierende der Rechtswissenschaft statt und ermöglicht den Erwerb eines sog. Schlüsselqualifikationsnachweises." |
f r |
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Hamburg BLS | 17.12.13: "Rückfragen auch bei den strafrechtlichen Kollegen haben ergeben, dass Vernehmungslehre – leider – derzeit nicht Gegenstand des Curriculums ist." |
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Hannover | 12.12.13: "der Bereich Vernehmungslehre wird in unserem Schwerpunktbereichsstudium (SPB 4) zunächst in der Vorlesung "StPO III" angeboten. Dort umfasst er (abhg. von dem /der jeweiligen/in Dozent/in) 2-3 Stunden. Weiterhin wird das Thema vertiefend nochmals in der Folgeveranstaltung StPO IV sowie in verschiedenen, nicht regelmäßig angebotenen Veranstaltungen zum Thema "Strafverteidigung" aufgenommen. Zusätzlich werden Grundlagen der Vernehmungslehre im Rahmen des Projekts "Legal Clinic - Rechtsberatung von Studierenden für Studierende" vermittelt." |
f |
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Heidelberg
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08.08.14 nachgefragt. 21-8.15: "Ihre Anfrage zur Rolle der Vernehmungslehre
in der Juristenausbildung. Bei den angesprochenen Thematiken handelt es
sich nicht um Pflichtstoff:
In der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung Baden-Württemberg sind in § 8 die Inhalte der Staatsprüfung festlegt. Dort ist die Vernehmungslehre kein Teil des Pflichtfachstoffs. Über die enge Verbindung dieser Frage zum Prozessrecht ist die Vernehmungslehre stärker dem Juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) und dem Zweiten Examen zugeordnet. Allerdings handelt es sich im Jurastudium um Wahl-Pflichtscheine, die im Rahmen der sogenannten „Schlüsselqualifikationsveranstaltungen“ angeboten werden. § 3 JAPrO regelt dazu in Absatz 5: „Die Universitäten bieten Lehrveranstaltungen an zur exemplarischen Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen wie Grundkenntnisse in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit. Es können ferner fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen oder rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse angeboten werden.“ In Heidelberg werden regelmäßig zahlreiche Schlüsselqualifikationsveranstaltungen angeboten, vor allem von Praktikerinnen und Praktikern, also Richterinnen/ Richtern und Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälten, die als Lehrbeauftragte tätig sind. Eigene Veranstaltungen, die sich ausschließlich mit der Vernehmungslehre beschäftigen, werden nicht angeboten. Allerdings wird dieser Bereich in den Veranstaltungen zu Prozessführung und Verhandlungspraxis thematisiert." |
a,f,r] |
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Jena | 08.08.14 nachgefragt. |
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Kiel | 18.12.13: "Vernehmungslehre wird an unserer Fakultät leider nicht angeboten." |
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Köln | 11.12.13: "durch das CENTRAL, eine Einrichtung der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät, werden verschiedene entsprechende Veranstaltungen angeboten.
Diese sind freiwillig, es kann aber ein Schlüsselqualifikationsnachweis
erworben werden (ein solcher wird zwar für den erfolgreichen Studienabschluss
benötigt,
es stehen aber eine Vielzahl von Veranstaltungen zur Auswahl).
Im WS 2013/14 wurden bzw. werden die Veranstaltungen "Vernehmungslehre und Beweiswürdigung", "Die Zeugenvernehmung in Theorie und Praxis" (jeweils geleitet von Richter(n) am Amtsgericht) sowie "Psychologie der Zeugenvernehmung" (geleitet von einer Diplom-Psychologin) angeboten. Unter folgendem Link sind die Veranstaltungen einsehbar. Zumindest seit dem Sommersemester 2008 werden diese Veranstaltungen in bestimmtem Turnus regelmäßig angeboten." |
f, r |
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Konstanz | 19.12.13: "wir haben die Vernehmungslehre seit vielen Jahren regelmäßig im Lehrprogramm. Es handelt sich um eine Veranstaltung zu einer interdisziplinären Schlüsselqualifikation, die mit einer Prüfung abschließt. Die Studierenden können aus einem Katalog an SQ-Veranstaltungen auswählen und müssen eine davon erfolgreich absolvieren. Im Moment haben wir jedes Semester zwei Veranstaltungen zur Vernehmungslehre, eine angeboten von einem Vorsitzenden Richter am OLG a.D., die andere von einem Ersten Staatsanwalt." |
f r |
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Leipzig | 11.12.13: "die Vernehmungslehre gehört nicht zu unseren Pflichtfächern. Im Rahmen der Vorlesung Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht werden die rechtlichen Voraussetzungen, Grenzen und etwaige Rechtsfolgen bei Verstößen behandelt. Im Einzelfall kann es sein, dass im Schwerpunktbereich Seminare angeboten werden, die sich (auch) intensiver mit der Vernehmungslehre beschäftigen (vor allem im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften). Die sind dann aber nur punktuelle Veranstaltungen, die nur ein kleiner Teil (etwa 20 bis 30) unserer ca. 2400 Studenten betrifft. Im Rahmen der juristischen Ausbildung beschäftigt man sich typischerweise erst im Referendariat mit dem Thema, also auch zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen. Dieser Ausbildungsabschnitt wird aber komplett vom Justizprüfungsamt des Freistaates verantwortet und liegt nicht in den Händen der Universitäten." |
g e |
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Mainz | 12.12.13: "im Auftrag des Dekans darf ich Ihnen mitteilen, dass wir derzeit keine Vernehmungslehre anbieten, allerdings gerade mit dem psychologischen Fachbereich der JGU ein diesbezügliches Projekt konzipieren." |
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Mannheim | nachgefragt 8.8.14: 11.08.14: "Vernehmungslehre wird in unserer Fakultät (Abt. Rechtswissen- schaft) weder obligatorisch noch fakultativ angeboten." |
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Marburg | 08.08.14 nachgefragt. Um 21.12 Uhr erhielt ich folgende Auskunft, die bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt wird: "Die Vernehmungslehre ist bei uns bislang (noch) nicht Teil der universitären Juristenausbildung. Sie spielt allenfalls im Rahmen der Vorlesungen zum Prozessrecht eine kleine Rolle am Rande. Anders verhält es sich im Rahmen des juristischen Referendariats, in dem auch Möglichkeiten der praktischen Anschauung bestehen. Das Referendariat untersteht allerdings nicht mehr der universitären Leitung und Verantwortung." |
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München LMU | 08.08.14 nachgefragt. |
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Münster | 10.12.13: "... auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass an meiner Fakultät Lehrveranstaltungen zur Vernehmungslehre nicht angeboten werden." |
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Osnabrück | 11.12.13: "meines Wissens wurde Vernehmungslehre hier nie angeboten, seitdem ich da bin (2008) wird das Fach nicht gelehrt." |
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Passau | 8.8.14: "über das Zentrum für Schlüsselqualifikation bietet Herr Staatsanwalt Franck jedes Semester für alle Studierenden der Universität ein fakultatives Seminar an, das üblicherweise ganz überwiegend von Jurastudierenden besucht wird." [S. 19 PDF] |
f r |
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Potsdam | 11.12.13: ""Vernehmungslehre" gibt es in Potsdam nicht." |
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Regensburg | 10.12.13: "Die Vernehmungslehre wird bei uns als Schlüsselqualifikation im Sinne des DRiG und der JAPO vermittelt. In Bayern muss hierzu kein Leistungsnachweis erbracht werden. Dazu wird seitens unseres Ausbildungszentrums REGINA ein Kurs als Blockveranstaltung angeboten, welcher von Studierenden fakultativ besucht werden kann. Ich darf hierzu auf die Internetseite unseres Ausbildungszentrums verweisen. Dort finden Sie sowohl das aktuelle Kursangebot, als auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner." [Ausbildungszentrum] |
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Rostock | 12.12.13: "Vernehmungslehre steht in Rostock nicht auf dem Vorlesungsplan." |
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Saarbrücken | 08.08.14 nachgefragt. |
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Siegen | 08.08.14 nachgefragt. 9.8.14: "Es gibt in meiner Fakultät kein Fach mit dem angesprochenen Objektbereich." |
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Trier | 10.12.13: "Vernehmungslehre wird als eigene Veranstaltung in unserem Fachbereich nicht angeboten." |
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Tübingen | 18.12.13: "an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen werden (jedenfalls) seit 1996 jedes Semester im Wechsel die Veranstaltungen "Aussagepsychologie" und "Kommunikation im Straf- und Zivilprozess" angeboten, die sich inhaltlich mit Vernehmungslehre befassen. Beide Veranstaltungen sind fakultativ, es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Schlüsselqualifikationsschein zu erwerben." |
f r |
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Wiesbaden | 11.12.13: "Vernehmungslehre ist Bestandteil des juristischen Vorbereitungsdienstes. Die Studierenden müssen im Rahmen des juristischen Studiums das materielle Strafrecht und die Grundzüge des Strafprozessrechts erlernen und beherrschen. Nichts anderes wird in der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erste Juristische Prüfung) verlangt. Bei uns gibt es keinen strafrechtlichen oder (straf)prozessualen Schwerpunktbereich, wo Vernehmungslehre gelehrt werden könnte." |
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Wittenberg/ Halle | 08.08.14 nachgefragt. |
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Würzburg | 16.12.13: "an unserer Fakultät gibt es derzeit kein Lehrangebot im Bereich der Vernehmungslehre. Im Rahmen der juristischen Ausbildung werden diese praktischen Fertigkeiten zumeist während des Referendariats unterrichtet, also nach Abschluss des universitären Studiums." |
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Justiz-Ministerien Deutschland
(16)
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Bundesland | Auskunft | Ausge |
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Baden-Württemberg | "Im juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist gemäß der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und -referendare vom 31. März 2011 bei den besonderen Lehrveranstaltungen in der Pflichtstation in Zivilsachen (Abschnitt C Ziffer IV. 1 b) auch Aussage- und Vernehmungspsychologie im Umfang von 8 Stunden enthalten." VWV |
8h |
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Bayern | "zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass nach den vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Stoffplänen für die Ausbildung der Rechtsreferendare bereits seit vielen Jahren auch aussage- und vernehmungspsychologische Aspekte des Zeugenbeweises Unterrichtsgegenstand in den Arbeitsgemeinschaften sind. Die nähere Ausgestaltung des Unterrichts obliegt dem jeweiligen Arbeitsgemeinschaftsleiter." |
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Berlin | > Brandenburg. |
a, f, r |
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Brandenburg | "Ihre Anfrage wurde an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt
der Länder Berlin und Brandenburg weitergeleitet, das für die
Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung in der Rechtspflege zuständig
ist. Ich antworte Ihnen daher für beide Bundesländer.
In Berlin und Brandenburg ist die Vernehmungslehre als sog. Schlüsselqualifikation seit Jahren Bestandteil der Ausbildung. Da allerdings nicht alle Referendarinnen und Referendare später forensisch tätig werden wollen, sondern viele auch als Unternehmens- oder Verwaltungsjuristen tätig werden und dort keine Vernehmungen durchführen, ist das Angebot fakultativ. Pro Jahr werden regelmäßig mehrere mehrtätige Veranstaltungen angeboten." |
a f r |
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Bremen | "in Bremen wird gem. § 39 Brem. JAPG im Referendariat in den Einführungslehrgängen die praktisch-juristische Arbeitsweise im jeweiligen Ausbildungsbereich dargestellt, eingeübt und wissenschaftlich aufgearbeitet. Dazu gehört auch der Bereich der Vernehmungslehre." |
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Hamburg | "in Beantwortung Ihrer unten stehenden Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Verneh- mungslehre kein Gegenstand des Hamburger Rechtsreferendariats bildet, der standardisiert angeboten wird. Manche Ausbilder arbeiten das Thema im Rahmen der Pflichtarbeitsgemein- schaften gemäß § 46 Abs. 1 des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes ab, dies ist jedoch nicht zwingend. Entsprechend wird Wissen um die Vernehmungslehre in der Zweiten Staatsprüfung für Juristen eher marginal geprüft, d. h. im Zusammenhang mit prozessualen Fragestellungen und dann fast ausschließlich in den mündlichen Prüfungen. Nach Kenntnis des Gemeinsamen Prüfungsamtes ist die Vernehmungslehre in den Klausuren der Zweiten Staatsprüfung in den letzten zehn Jahren nicht thematisiert worden." |
f |
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Hessen | "Im Referendariat, das sich an das erste Examen anschließt und mit dem zweiten Examen endet, durchlaufen die Referendarinnen und Referendare verschiedene praktische Stationen, insbesondere bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft und bei der Rechtsanwaltschaft. In allen diesen Stationen spielt die Vernehmung von Zeugen eine Rolle. Die Technik des Vernehmens wird daher sowohl in den die Referendarstationen begleitenden Arbeitsgemeinschaften theoretisch behandelt als auch in dem praktischen Teil der Ausbildung umgesetzt. Nachdem sich die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ein Bild davon machen konnten, wie ihre Ausbilderinnen und Ausbilder eine Vernehmung durchführen, dürfen sie in der Regel, unter Anleitung ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder, auch eigenständig Vernehmungen durchführen. Diese werden sodann mit der Ausbildungsleitung kritisch evaluiert." |
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Mecklenburg-Vorp | Noch keine Auskunft. 8.8.14 nachgefragt. |
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Niedersachsen | 20.12.13: "auf Ihre Anfrage vom 12.12.2013 teile ich Ihnen mit, dass der Ausbildungsplan des juristischen Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen für die zweite Pflichtstation in Strafsachen vorsieht, dass die Referendarinnen und Referendare bei der Ausbildung am Arbeitsplatz üben sollen, Beschuldigte und Zeugen zu vernehmen, wobei der Ablauf der Vernehmung mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder vorbesprochen werden oder die Vernehmung zumindest anfangs in deren Beisein erfolgen soll. Ansonsten wird das Thema Vernehmungslehre nicht angeboten oder verlangt." |
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Nordrhein-Westfalen | 08.01.14: "gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2013.
Nur falls es für Ihre Studie von Bedeutung sein sollte, sei vorangestellt,
dass in Nordrhein-Westfalen das Landesjustiz- prüfungsamt bei dem
Justizministerium für die Durchführung der zweiten Staatsprüfung
zuständig ist. Diese schließt die Referendarzeit ab. Die Organisation
und Ausgestaltung des Vorbereitungs- dienstes wird von den Oberlandesgerichten
Düsseldorf, Hamm und Köln betreut.
Zum Ausbildungsziel des Vorbereitungsdienstes („Referendariat“) formuliert § 39 Abs. 3 S. 3 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (JAG NRW): „Dem Umgang mit den Rechtssuchenden, dem Erkennen ihrer Interessen, der Partei- und Zeugenvernehmung sowie der richtigen Würdigung der Aussagen soll unter besonderer Berücksichtigung der rechtsberatenden Praxis besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.“ Das Thema Vernehmungslehre ist dabei eher Gegenstand der praktischen Ausbildung bei einem einzelnen Ausbilder der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung und der Rechtsanwaltschaft als der begleitenden Arbeitsgemeinschaften. Zu den Ausbildungsstationen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Behörde und bei einem Rechtsanwalt sind Ausbildungspläne ergangen, welche zu dem Thema Vernehmungslehre wie folgt laute ...." |
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Rheinland-Pfalz | 18.12.13: "Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 12. Dezember 2013 teile
ich mit, dass im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes „Vernehmungslehre“
weder obligatorisch
noch fakultativ angeboten wird. In einer Fortbildungsveranstaltung für Assessorinnen und Assessoren, die zweimal jährlich stattfindet, wird Vernehmungslehre behandelt. Wesentliche Inhalte dieser halbtägigen Veranstaltung sind: Die Vernehmung: Technik und Taktik
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Saarland | 17.12.13: "Bezug nehmend auf Ihre vorerwähnte Anfrage teile ich
Ihnen mit, dass im Saarland
die Vernehmungslehre nicht Gegenstand des Ausbildungsplans im juristischen Vorbereitungsdienst ist." |
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Sachsen | 12.12.13: Hinweis, im OLG Dresden nachzufragen. Von dort: 12.8.14: "In der VwV Rechtsreferendare, die die Ausbildung der Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen regelt, ist ein gesondertes Fach Vernehmungslehre nicht aufgeführt. Die Vernehmungslehre fließt jedoch in verschiedenen Veranstaltungen u.a. der Tatsachenfest- stellung mit in den Unterricht ein. Somit kann eine genaue Anzahl von Stunden nicht benannt werden.". |
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Sachsen-Anhalt | 18.12.13: "in Beantwortung Ihrer Anfrage zur Vernehmungslehre in der Juristenausbildung kann ich Ihnen für den zweiten Abschnitt der hiesigen Juristenausbildung, das Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt, leider nur mitteilen, dass es eigenständige, gesonderte Ausbildungsveranstaltungen mit diesem Gegenstand hier während des Juristischen Vorbereitungsdienstes nicht gibt. Mit der Vernehmungslehre werden die hiesigen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vielmehr „on the job“ konfrontiert, bevor sie bei Beweisaufnahmen der sie ausbildenden Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hospitieren bzw. – im weiteren Verlauf der jeweiligen praktischen Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften – selbst eigenverantwortlich solche Beweisaufnahmen (in der Regel Zeugen- oder Parteivernehmungen) durchführen, immer nach Anleitung und unter Aufsicht des sie ausbildenden Justizangehörigen. Erst nach Abschluss der volljuristischen Ausbildung, mit dem bestandenen zweiten juristischen Staatsexamen, erfahren die Berufsanfänger in der Justiz – als Proberichterinnen und -richter und Probestaatsanwältinnen und -anwälte – regelmäßig entsprechende Fortbildungen, in denen auch die erforderlichen theoretischen Inhalte der Vernehmungslehre systematisch vermittelt werden" |
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Schleswig-Holstein | 8.8.14 nachgefragt. |
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Thüringen | 8.8.14 nachgefragt. |
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Juristische Fakultäten
Österreich
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Ort | Auskunft | Ausge |
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Graz | 14.12.13: "Im SS 2011 hat Herr Prof. Grafl (Uni Wien) in Graz im Rahmen des Wahlfaches Kriminologie eine 2st. LV "Einführung in die Vernehmungs- und Spurenkunde" abgehalten." |
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Innsbruck | 11.12.13: "ich habe Erkundigungen im Bereich des Strafrechtsinstituts eingeholt und darf Ihnen mitteilen, dass diesbezügliche Fragen in der StPO-Vorlesung nur dann gestreift werden, wenn es um zulässige Vernehmungsmethoden geht und um den Bereich der kontradiktorischen Vernehmungen (insb. von Opfern)." |
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Linz | 08.08.14 nachgefragt. 11.08.14: "Zur Vernehmungslehre wird in unserer Fakultät aktuell keine LVA angeboten. Wir planen aber gerade einen Forschungsschwerpunkt Forensik. Daraus werden sich naturgemäß auch neue Lehrangebote wie etwa Vernehmungslehre ergeben." |
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Salzburg | 12.12.13: "Ich darf hierzu mitteilen, dass an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg wird „Vernehmungslehre“ weder obligatorisch noch fakultativ angeboten wird." |
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Wien | 11.12.13: "vom Sommersemester 2004 bis zum Sommersemester 2007 wurde Vernehmungslehre als Teil der Vorlesung "Grundlagen der Kriminalistik" an unserer Fakultät gelesen. Seit dem Wintersemester 2007/2008 gibt es eine eigene Vorlesung "Vernehmungs- und Spurenkunde" (2std, 3 ECTS). Inhalte sind strafprozessuale Grundlagen der Vernehmung, Voraussetzungen für eine erfolgversprechende (polizeiliche und gerichtliche) Vernehmung, Glaubhaftigkeitsbeurteilung. Diese Vorlesung bildet einen Teil unserer Schwerpunktausbildung im Rahmen von so genannten Wahlfachkörben. Die Studierenden können dabei zwischen verschiedenen Schwerpunkten wählen (insofern fakultativ). Wählt jemand allerdings den Wahlfachkorb "Strafjustiz und Kriminalwissenschaften", so ist innerhalb des Schwerpunktes verpflichtend auch die genannte Vorlesung zu absolvieren (insofern obligatorisch)." |
f r
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Juristische Fakultäten
Schweiz
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Ort | Auskunft | Ausge | Score |
Basel | 11.12.13: "Die Juristische Fakultät der Universität Basel
bietet keine spezifische Lehrveranstaltung
zur Vernehmungslehre an. Die Vernehmungslehre könnte aber im Strafprozessrecht (Pflichtfach im Bachelorstudium) oder in der Vertiefung Strafprozessrecht (Wahlfach im Masterstudium) enthalten sein." |
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Bern | 16.12.13: "Das Fach „Vernehmungslehre“ wird an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern nicht obligatorisch angeboten. Wir bieten auf der Masterstufe eine Vorlesung mit dem Titel „International negotiations“ an, welche freiwillig belegt werden kann. Das Masterstudium ist in Bern ein reines Wahlfachstudium; d.h. wir kennen auf dieser Stufe keine obligatorischen Lehrveranstaltungen." |
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Luzern | 11.12.13: "„Vernehmungslehre“ wird an unserer Fakultät nicht unterrichtet.
Das Fach „Rechtspsychologie“, gelesen von Prof. Günter Bierbrauer,
kann bei uns als freies Wahlfach seit
2005 im Masterstudium belegt werden." |
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St. Gallen | 11.12.13: "... teile ich Ihnen mit, dass an der Universität St.
Gallen Vernehmungslehre nicht gelehrt
wird und derzeit auch kein Bedarf dafür vorhanden ist." |
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Zürich | 16.12.13: "teile Ihnen mit, dass wir kein Fach "Vernehmungslehre" an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anbieten. Bei diesem Fachgebiet stellen sich ja weniger juristische als psychologische Fragen." |
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Literatur (Auswahl) > Literaturlisten: Vernehmungslehre, Exploration, Aussagepsychologie, Suggestivfragen.
. | einheitswissenschaftliche
Sicht. Ich vertrete neben den Ideen des Operationalismus, der Logischen
Propädeutik und einem gemäßigten Konstruktivismus
auch die ursprüngliche einheitswissenschaftliche Idee des Wiener
Kreises, auch wenn sein Projekt als vorläufig gescheitert angesehen
wird und ich mich selbst nicht als 'Jünger' betrachte. Ich meine dennoch
und diesbezüglich im Einklang mit dem Wiener
Kreis, daß es letztlich und im Grunde nur eine
Wissenschaftlichkeit gibt, gleichgültig, welcher spezifischen
Fachwissenschaft man angehört. Wissenschaftliches Arbeiten folgt einer
einheitlichen und für alle Wissenschaften typischen Struktur, angelehnt
an die allgemeine
formale Beweisstruktur oder das methodische
Vorgehen.
Schulte, Joachim & McGuinness, Brian (1992, Hrsg.). Einheitswissenschaft - Das positive Paradigma des Logischen Empirismus. Frankfurt aM: Suhrkamp. Geier, Manfred (1992). Der Wiener Kreis. Reinbek: Rowohlt (romono). Kamlah, W. & Lorenzen, P. (1967). Logische Propädeutik. Mannheim: BI. |
Wissenschaft [IL] schafft Wissen und dieses hat sie zu beweisen, damit es ein wissenschaftliches Wissen ist, wozu ich aber auch den Alltag und alle Lebensvorgänge rechne. Wissenschaft in diesem Sinne ist nichts Abgehobenes, Fernes, Unverständliches. Wirkliches Wissen sollte einem Laien vermittelbar sein (PUK - "Putzfrauenkriterium"). Siehe hierzu bitte das Hilbertsche gemeinverständliche Rasiermesser 1900, zu dem auch gut die Einstein zugeschriebene Sentenz passt: "Die meisten Grundideen der Wissenschaft sind an sich einfach und lassen sich in der Regel in einer für jedermann verständlichen Sprache wiedergegeben." |
Allgemeine
wissenschaftliche
Beweisstruktur
und beweisartige Begründungsregel
Sie ist einfach - wenn auch nicht einfach durchzuführen - und lautet: Wähle einen Anfang und begründe Schritt für Schritt, wie man vom Anfang (Ende) zur nächsten Stelle bis zum Ende (Anfang) gelangt. Ein Beweis oder eine beweisartige Begründung ist eine Folge von Schritten: A0 => A1 => A2 => .... => Ai .... => An, Zwischen Vorgänger und Nachfolger darf es keine Lücken geben. Es kommt nicht auf die Formalisierung an, sie ist nur eine Erleichterung für die Prüfung. Entscheidend ist, dass jeder Schritt prüfbar nachvollzogen werden kann und dass es keine Lücken gibt. |
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Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site:www.sgipt.org
z.B. Aussagepsychologie site:www.sgipt.org. |