Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis (666953500)
    (ISSN 1430-6972)
    Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen Telefon 09131-27111  Fax: 09131-27115
    E-Mail: irs@sgipt.org * Internet-Erstausgabe 24.6.5, letzte Änderung 26.2.12.
    Impressum Praxis * Impressum Forensischer Sachverständiger
    Anfang  Forensik/ Gerichtspsychologie  Hauptseite und dem Inhaltsverzeichnis_Service_iec-verlag_
    Zur IP-GIPT _Zitierung & Copyright
    Herzlich willkommen auf unserer Praxisseite, forenisch-psychologischer Bereich:

    Forensisch-Psychologische Vernehmungs- , Aussage- und Gutachtenanalysen

    FAQ

    Einführung * Parteigutachten * Kompetenzen * Honorar * Beispiele für Fragestellungen * Vorprüfung * Wahrscheinlichkeitsurteile für eine zu empfehlende Hauptprüfung * Risiko Hauptverhandlung * Hauptprüfung * Mithilfe und Sparmöglichkeiten: Texte für Computer Textverarbeitung aufbereiten, Fragebogen zur aussagepsychologischen Gutachtenanalyse bearbeiten * Zeitdauern * Querverweise *

    von Rudolf Sponsel, Erlangen



    Einführung: Aussagepsychologische Analysen sind sehr zeitaufwendige Fein-, ja Fieselarbeiten (siehe 1, 2, 3, 4,). Denn es kann sehr auf einzelne Worte und die Formulierungen ankommen, die nicht nur ganz genau zu analysieren sind, sondern auch zueinander in Beziehung gesetzt, verglichen und speziell untersucht werden müssen. Eine solche zeitaufwendige Arbeit ist naturgemäß sehr kostenintensiv. Daher ist es sehr wichtig, diese Arbeit nicht nur gut zu organisieren, damit der Aufwand einigermaßen überschau- und bezahlbar bleibt, sondern uns auch so gut es nur geht zu unterstützen und zu entlasten. Sie können rund 1000 Euro für eine Gutachtenanalyse sparen, wenn Sie einfache, aber zeitaufwendige Routinearbeiten selber übernehmen, das sind im wesentlich zwei: (1) Aufbereitung der Aussagen für die Computer-Textverarbeitung und (2) die sorgfältige Bearbeitung des Fragebogens zur aussagepsychologischen Gutachtenanalyse.



    Parteigutachten.
    Vom BGH wurde ein wichtiger Beschluss (IV ZR 57/08 vom 18.05.2009) zum Beweiswert von Parteigutachten gefasst: "... Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteile vom 24. September 2008 - IV ZR 250/06 - VersR 2008, 1676 Tz. 11; vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b aa; vom 13. Oktober 1993 - IV ZR 220/92 - VersR 1994, 162 unter 2 a; BGH, Urteile vom 23. März 2004 - VI ZR 428/02 - VersR 2004, 790 unter II 1 a; vom 28. April 1998 - VI ZR 403/96 - VersR 1998, 853 unter II 3, jeweils m.w.N.). Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen. Es muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären. Dazu kann es den Sachverständigen zu einer schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens veranlassen. ..."
        > IHK Karlsruhe: Parteigutachten im Gerichtsverfahren muss bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.



    Kompetenzen:
    Als grundsätzlich kompetent können von der Sektion Rechtspsychologie der Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) - das sind auch Beschwerdestellen - anerkannte oder zertifizierte RechtspsychologInnen angesehen werden, die sich in Aussagepsychologie qualifiziert haben. In Bayern eignen sich auch die von den Regierungsbezirken öffentlich vereidigten und "bestallten" Sachverständigen mit Fachgebietsausweis Aussagepsychologie oder Glaubhaftigkeitsgutachten. Nicht alle sind jedoch in Fragen der Vernehmungskunst - und Handhabung der Suggestivfragenproblematik - so aus- und fortgebildet, wie das wünschenswert, ja geboten, erscheint.



    Honorar  Vorkasse erforderlich.
    Nach dem neuen Gerichtskostengesetz JVEG, das für Aufträge gilt, die nach dem 1.7.2004, erteilt wurden, gehören psychologische Sachverständige (z.B. Familienrecht, Aussagepsychologie) zur Honorargruppe M3, denen ein Stundensatz von 85,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zuerkannt wurde.



    Beispiele für Fragestellungen.
    Ganz allgemein wird geprüft, ob die Vernehmung oder aussagepsychologische Exploration (Erkundungsgespräch) der Regeln der aussagepsychologischen Vernehmungskunst entspricht bzw. welche Verletzungen und Fehler bei der Erhebung, Auswertung und Beurteilung gemacht wurden. Wenn Sie nicht genau wissen, woher Ihr Unbehagen mit den Vernehmungen,  Aussagen oder Gutachten herrührt, können Sie ganz allgemein folgenden Beweisfragen-Auftrag erteilen:
    • Entspricht das vorliegende Gutachten den wissenschaftlichen Standards der Aussagepsychologie?
    • Wie gut ist das Ergebnis, zu dem das Gutachten gelangt, nach den Standards der Aussagepsychologie abgesichert?
    Sie können natürlich auch spezielle Fragen stellen oder hinzufügen, z.B.:
    • Sind die Aussagen nach den Regeln der aussagepsychologischen Vernehmungskunst gewonnen worden?
    • Wie hoch ist die Suggestivfragerate der Vernehmung bei der KRIPO?
    • Wie hoch ist die Rate der fatalen Suggestivfragen (das sind solche, die besonders viel Schaden anrichten und wichtige Aussageteile wertlos machen)?
    • Ist die Hypothesenprüfung wie sie der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt nachvollziehbar begründet?
    • Sind die Realerlebniskennzeichen dokumentiert, erörtert und abgewogen worden?
    • Ist das Problem der Bedeutung fehlender Realerlebniskennzeichen erörtert und eine entsprechende Wertung abgegeben worden (manche Gutachten berücksichtigen nur die Zeichen, die ihre Hypothese stützen und lassen Sachverhalte, die sie nicht stützen oder sogar schwächen einfach weg)?
    • Sind Fremdbeeinflussungen angemessen berücksichtigt, erörtert und gewürdigt worden?




    Vorprüfung  Kosten-Orientierung ca. 340,00 Euro + MSt. Vorkasse erforderlich.
    Nachdem eine aussagepsychologische Vernehmungs- und Gutachtenanalyse sehr zeitaufwendig ist, empfehle ich Interessierten zunächst eine Vorprüfung, für die ich im Regelfall 3-5 Stunden -  im Mittel 4 Stunden - veranschlage. Bei dieser Vorprüfung wird untersucht und festgestellt, ob eine vollständige Detail-Analyse zu einem für Sie aussichtsreichen Ergebnis führen kann (eine Gewähr können wir natürlich nicht übernehmen).  Kosten der Vorprüfung 4 * 85  = 340,00 + Mehrwertsteuerbetrag, z.B. bei 16%, 340,00 + 54,4 = 394,40 Euro.



    Wahrscheinlichkeitsurteile für eine zu empfehlende Hauptprüfung.
    Gerichtswesen und Justiz haben ihre eigene z.T. merkwürdige oder unrealistische Logik hinsichtlich der psychologischen Leistungsfähigkeit, Sachverhalte mit entsprechender Wahrscheinlichkeitsgüte festzustellen. Tatsächlich ist die Psychologie - noch nicht und vermutlich niemals - in der Lage, mit technischen, naturwissenschaftlichen oder genetischen (Vaterschaftsnachweis, genetischer Fingerabdruck) Wahrscheinlichkeitssicherheiten mitzuhalten. Im folgenden gebe ich einige Unterscheidungen und Formulierungen für Wahrscheinlichkeitsbereiche und meine Bewertung wieder, wobei man sich darüber im Klaren sein sollte, daß man sich in der Psychologie meist mit praktisch ausreichender Wahrscheinlichkeit begnügen muß - was in der Aussagepsychologie auch diskriminanzanalytisch gut belegt ist - und was wir den RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen wie auch den Beschuldigten oder Angeklagten fairerweise sagen sollten.
    1. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (das gibt es in der Psychologie so gut wie nie) p >.99
    2. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (selten) .95 < p <= .99
    3. mit hoher Wahrscheinlichkeit (manchmal) .90 < p <= .95
    4. mit praktisch ausreichender Wahrscheinlichkeit (Regelfall in der Psychologie) .85 < p <= .90
    5. mäßig bis eher wahrscheinlich .75 < p <= .85
    6. schwach wahrscheinlich .60 < p <= .75
    7. unsicherer Bereich wahrscheinlich/ unwahrscheinlich .40 < p <= .60
    8. eher unwahrscheinlich .25 < p <= .40
    9. mäßig unwahrscheinlich .10 < p <= .25
    10. praktisch unwahrscheinlich .05 < p <= .10
    11. sehr unwahrscheinlich .01 < p <=  .05
    12. ziemlich sicher unwahrscheinlich p <= 0.01
    Ergibt die Vorprüfung, daß das Gutachtenergebnis nur ein p < .75  hergibt, kann sich die Hauptprüfung lohnen, weil sich ein Gericht m.E. nur auf ein Gutachtenergebnis stützen wird oder kann, das mindestens ein p > .75 ergibt, wahrscheinlich fordern viele Gerichte sogar ein p >.85, also mindestens die verbale Qualifikation von "mit praktisch ausreichender Wahrscheinlichkeit".



    Risiko Hauptverhandlung. Jede Hauptverhandlung hat ihre eigene Dynamik und birgt so manche Überraschung in beide Richtungen. Ein Gutachten, daß mit p ~ .75 in die Hauptverhandlung geht, kann sowohl positiv als auch negativ gewinnen, z.B. auf p > .95 steigen, oder verlieren, z.B. auf  p ~ .50 unverwertbar fallen,  je nachdem, was in der Hauptverhandlung herauskommt. Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung ist der Stundensatz des oben ausgewiesenen Honorars anzusetzen.



    Hauptprüfung. Kosten-Orientierung ca. 1500,00 Euro + MSt. Vorkasse erforderlich.
    Ergab die Vorprüfung, daß eine Hauptprüfung aussichtsreich erscheint, kann diese in Auftrag gegeben und ausgearbeitet werden. Hierfür sind im Normalfall mindestens 10, meist aber um die 20 Stunden zu veranschlagen, wenn nicht zu viele Beweisfragen zu bearbeiten und die zu verarbeitenden Protokolle und Seiten nicht zu viele sind. Faustregel: Für eine Seite sind im Mittel 15 Minuten anzusetzen. Umfassen die Vernehmungen und Aussagen z.B. 70 Seiten, müssen Sie mit 70/4 = 17,5 Stunden rechnen. Eine Gutachtenprüfung kann sehr dicht und knapp oder sehr ausführlich und vielfach detailbelegt erfolgen, was mehr Zeit und damit mehr Geld kostet. Falls Sie eine solche ausführliche und detailbelegte Analyse und Prüfung wünschen, können Sie Geld sparen,  wenn Sie mithelfen und von den beiden Sparmöglichkeiten Gebrauch machen:

    Mithilfe und Sparmöglichkeiten.

    Texte für Computer Textverarbeitung aufbereiten
    Die Texte der Vernehmungen und Aussagen einscannen und korrigieren kann bis zu 5 Stunden Arbeit, also mit MSt. rund 500  Euro sparen.

    Fragebogen zur aussagepsychologischen Gutachtenanalyse bearbeiten
    Sie können die Kosten senken, wenn Sie folgenden Fragebogen bearbeiten. Schreiben Sie lieber mehr als weniger, auch scheinbar unwichtige, nebensächliche Dinge, auch Sachen, die Sie gar nicht richtig verstehen oder verstanden haben, wenn Ihnen ein Wort fehlt, umschreiben Sie das, je lebensnäher und wahrnehmungsbezogener Sie beschreiben, desto besser, also nicht so viel hinein denken und schlußfolgern (das müßte ...,  war oder ist wohl  ..) oder gar deuten (da wollte er ..., das gefiel ihm nicht ...).

    1. Beteiligte Personen,

    1. Namen, alle: auch Ruf- oder Spitznamen, geborene, geschiedene ...
    2. Geburtsdatum oder / und Alter.
    3. Schulbildung.
    4. Wohnort.
    5. Ausbildung und Beruf.
    6. Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten evtl. unterschieden nach werktags, Wochenenden, Feierabend und Urlaub
    7. Beziehung zu den anderen beteiligten Personen. Freunde, Milieu.
    8. Beginn des Kennenlernens der beteiligten Hauptpersonen.
    9. Rolle der beteiligten Personen in dem Verfahren (FreundIn, PartnerIn, Vater, NebenklägerIn, ZeugIn von ...) auf welcher Seite steht die beteiligte Person?
    10. Gewohnheiten und Eigenarten, z.B. läßt immer die Tür offen, sitzt ewig auf dem Klo,  räuspert sich oft, schläft nackt ohne Schlafanzug, sieht gern die und die Fernsehsendung, spielt jeden Donnerstag Karten,  sieht gern Pornos ... usw. ... usw. ... usf. ...
    11. Sonstig wichtig erscheinendes


    2  Räumliche Verhältnisse:
    Wer wohnt wo, wer kann was hören, sind die Türen offen, verschlossen, charakteristische Ereignisse (z.B. Glockenläuten, Zug / Bus / Straßen- / U-Bahn- Signale, typische Straßenverkehrsgeräusche; Verhalten oder Geräusche durch Nachbarn), wie hellhörig ist die Wohnung, sind die Zimmer ?

    3  Zeitraum
    Für welchen Zeitraum werden welche Vorhalte gemacht? Gibt es in diesem Zeitraum charakteristische Zeitfixpunkte, z.B. Geburtstage, Urlaube, Besuche, besondere familiäre oder berufliche Ereignisse (z.B. Krankheit(en), Reisen, Urlaub). Kommen Sie für die angegebenen Zeiten als Täter in Frage?

    4  Lebensgewohnheiten und Lebenssituationen besonders für den Zeitraum der Vorhalte.
    Eßgewohnheiten, Fernsehen, Ausgehen, Sport, Hobby, Vereine, Fortbildung, Schule, einkaufen, aufstehen, länger schlafen, Alkohol, Drogen, Einladungen, Gäste, Besuche, ...

    5  Wer hätte zu den Vorhalten etwas mitbekommen können, wer oder was hätte stören können?
    Siehe auch Andere forensische Methoden der Beweis- und Indizienquellen.



    Zeitdauern.
    Nach Voranfrage und Vereinbarung. Unverbindlich: Eine Vorprüfung kann meist bis 14 Tage nach Eingang der Unterlagen durchgeführt werden. Für die Hauptprüfung sollten weiter zwei bis vier Wochen Zeit sein, so daß insgesamt 6 Wochen eingeplant werden sollten, wenn mit den Sparmöglichkeiten unterstützt wird.



    diskriminanzanalytisch. Die Diskriminanzanalyse ist eine Methode, die gestattet, quantitativ zu untersuchen, wie gut die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (zu Recht verdächtigte Täter) gegenüber einer anderen Gruppe (falsch verdächtigte Täter) nach bestimmten Kriterien, z.B. den sog. Realkennzeichen festgestellt werden kann. Hierzu gibt es eine Reihe von empirisch- statistischen Untersuchungen, referiert z.B. in Hommers, Wilfried (1997). Die aussagepsychologische Kriteriologie unter kovarianzstatistischer und psychometrischer Perspektive. In:  Greuel, L.; Fabian, T. & Stadler, M. (1997, Hg.) Psychologie der Zeugenaussage. Ergebnisse rechtspsychologischer Forschung {der Tagung der DGPs 1995 in Bremen}. Weinheim: Psychologie Verlags Union, S. 87-100. Hommers Diskriminanzanalyse (S. 92) ergab bei 16 Kriterien für das richtige Erkennen der Unwahr-Schilderungen eine Trefferquote von 73,9% und für die Wahr-Schilderungen 65,9%. Insgesamt ergibt sich nach Hommers eine Trefferrate um die 70%.
        Anmerkung: Hommers faktorenanalytische Interpretation ist überhaupt nicht nachvollziehbar, seine Ergebnisse sprechen aber für die Bedeutung der Kriterienvielfalt, was er offenbar nicht erkennt.
        Ein viel besseres Ergebnis teilen mit : Krahe, B. & Kundrotta (1992). Glaubwürdigkeitsbeurteilung bei Vergewaltigungsanzeigen: ein aussageanalytisches Feldexperiment. Zeitschrift für experimentelle und angewandte Psychologie, XXXIX, 4, 5, 598 - 620, S. 611. Dort konnten mit den 19 vom BGH akzeptierten Kriterien 88,33% richtige Zuordnungen bei den Wahrgeschichten und 78,33 Treffer bei den Falschgeschichten erzielt werden. Beurteiler waren erfahrene Polizeibeamte. Diese Ergebnisse lassen sich womöglich noch verbessern, wenn man 1) aussagepsychologische Experten heranzieht und sich 2) auf aussagepsychologische kunstgerechte Vernehmungen stützt.
        Halten wir fest: Treffer mit p>=.85 sind im Einklang mit der Forschung ein ziemlich gutes Ergebnis.



    Querverweise
    • Information und Übersicht Forensische Psychologie, Psychopathologie und Therapie (Verteilerseite).
      • Überblick Aussage, Glaubwürdigkeit und Beweismethodik.
    • Andere forensische Methoden der Beweis- und Indizienquellen.
    • Krisendienste, Notrufe und alternative Möglichkeiten zur psychologisch-psychotherapeutischen und sozialpädagogischen Hilfe in Mittelfranken / Nordbayern.
    • Psychologische und sozialpädagogische Hilfe in Mittelfranken und Nordbayern: Erziehungs-, Ehe-, Partner-, Schuldner- und Lebensberatung und Selbsthilfegruppen



    Ende Forensik/ Gerichtspsychologie  Mail Praxis: irs@sgipt.org_Zur Hauptseite und dem Inhaltsverzeichnis_ Service_iec-verlag_ Zur IP-GIPT

    Zitierung
    Internet Präsentation Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis Sponsel & Rathsmann-Sponsel, Erlangen. Bereich Forensische/ Gerichtliche Psychologie: Sponsel, Rudolf (2005-9). Forensisch-Psychologische Vernehmungs- , Aussage- und Gutachtenanalysen. FAQ. https://www.sgipt.org/prax_irs/forpsy/apga.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
    Copyright 2005 Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel.
    Diese Seite darf von jeder/m in nicht-kommerziellen Verwertungen frei aber nur original bearbeitet und nicht  inhaltlich verändert und nur bei vollständiger Angabe der Zitierungs-Quelle benutzt werden. Das Einbinden in fremde Seiten oder Rahmen, die die Urheberschaft des Autors Rudolf Sponsel nicht jederzeit klar erkennen lassen, ist nicht gestattet. Sofern die Rechte anderer berührt sind, sind diese dort zu erkunden. Sollten wir die Rechte anderer unberechtigt genutzt haben, bitten wir um Mitteilung. Soweit es um (längere) Zitate aus  ...  geht, sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.


    kontrolliert am: 24.06.05 irs



    Änderungen wird gelegentlich überarbeitet, ergänzt und vertieft * Anregungen und Kritik willkommen.
    26.02.12    BGH zu Parteigutachten.
    25.06.06    Vorkassehinweis.