Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=16.09.2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung TMJ
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen * Mail: sekretariat@sgipt.org


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    Willkommen in der Abteilung Forensische Psychologie, Bereich Operschutz und hier speziell zum Thema:
    1. Version 18.10.1998, überarbeitet 20.10.1998, 16.9.2001

    Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen
    z. B. für die besonderen Probleme bei kleinen Kindern

    Eine Information aus Allgemeiner und Integrativer forensisch-psychologischer Sicht
    für Betroffene, Angehörige, Anteilnehmende und Helfende

    Zu:  Kinder  und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung

        Die Anwendbarkeit der Aussagepsychologie setzt hinreichend viele oder entsprechend qualitative Aussagen voraus. Bei kleinen Kindern ist aber oft kein ausreichendes Aussagematerial vorhanden oder zu gewinnen. Das ist manchmal ein ganz großes praktisches Problem. Für die forensische Alltagspraxis zum sexuellen Mißbrauch an kleinen Kindern stellt sich daher die dringende Frage: welche Methoden können von der forensischen Psychologie noch zur Anwendung gelangen? Gibt es so etwas wie ein psychologisches Beweisindiz?
        Und kann aufgrund mehrerer solcher Indizien z. B. auf den Beweissachverhalt geschlossen werden? Grundsätzlich ist diese Frage mit ja zu beantworten. Ob eine entsprechende Konstruktion im Einzelfall gelingt, ist aber von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig und von der Phantasie, den Ideen und den Beweisindiz-Sicherungs-Methoden, die einem einfallen und welche Ergebnisse
    damit erzielt werden.

        Die folgende Checkliste ist eine Möglichkeit, die Phantasie anzuregen, woher man Beweisindizien bekommen kann.

        Checkliste Beweis- und Indizienmöglichkeiten, auch für die Unschuld
            Allgemein wichtige Generalregel: keine suggestiven Vorgaben, die
            Gedächtnisinhalte nachträglich konstituieren (induzieren)
     

    • Beweisindiz Verhalten des Opfers nach der fraglichen Tat
    • Beweisindiz deliktspezifisches Opferverhalten
    • Beweisindiz deliktspezifische Symptom-Produktion, aber Vorsicht: es gibt kein Missbrauchs-Syndrom!
    • Beweisindiz Ausdruck des Geschehens
    • Aussagen zum Geschehen
    • Darstellung des Geschehens mit Modellen, Gestaltungen (Zeichnungen, Spiel)
    • Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen im fraglichen Tatumfeld
    • Beweisindiz Identifizierung des fraglichen Tatortes
    • Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen des fraglichen Tatweges. z. B. spezifischen Signalen, Geräuschen (Eisenbahnzug, Kirchturmuhr, Verkehrslärm,  Zeitungsverkäufer, Eisdiele, ...)
    • Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen in der Umgebung des fraglichen Tatortes
    • Beweisindiz Identifizierung von Hilfsmitteln, z. B. Flaschen, penisähnlichen Gegenständen, Cremes, Kissen, Decken, Tüchern, Liegen, Betten, ...
    • Beweisindiz einschlägige Vorgeschichte des Beschuldigten. Ist jemand z. B. schon eine Vergewaltigung nachgewiesen worden, stellt sich das Problem des passenden Täterprofils oder der Persönlichkeit nicht mehr. Ein solcher Nachweis belastet natürlich.
    • Beweisindiz typisches Täterverhalten: Vor der fraglichen Tat, zum fraglichen Tatzeitraum, nach der fraglichen Tat
    • Beweisindiz deliktbegünstigendes Milieu
    • Beweisindiz deliktspezifisches Verhalten
    • Beweisindiz Möglichkeitsprüfung der behaupteten Ereignisse
    • Beweisindiz deliktbegünstigendes Verhalten
    • Beweisindiz Täterprofil (z. B. pädophile Neigungen)
    • Beweisindiz fehlendes Alibi für den fraglichen Tatzeitraum
    • Beweisindiz Anwesenheit am fraglichen Tatort
    • Beweisindiz mögliche Anwesenheit am fraglichen Tatort
    • Beweisindiz Kenntnisse, die nur der Täter haben kann
    • Beweisindiz Gegenstände vom Tatort im Besitz des fraglichen Täters
    • Beweisindiz Gegenstände vom Opfer im Besitz des fraglichen Täters
    • Polygraphische Untersuchung ("Lügendetektor") des Beschuldigten
    • Assoziationsversuche mit dem mutmaßlichen Opfer


        Appell an die Kripo, Staatsanwaltschaften, RechtsanwältInnen, Gerichte und andere Beteiligte: Skizzen der fraglichen Tatorte (falls bekannt oder vermutet), noch besser umfangreiche Fotos der Tatortumgebung (Zimmer, Wohnung, Weg, Umgebung, Spielsachen und Utensilien), von Beteiligten - auch Haustiere - und der Verdächtigen könnten sehr hilfreich für die forensisch-psychologische Untersuchung sein und auch der Entlastung Verdächtiger dienen.

    Allgemein gilt: je mehr aktuelles Material man hat, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich für die Glaubhaftigkeitsprüfung. Man vergesse auch nicht die Möglichkeit objektiver Spuren (genetischer Fingerabdruck, Sperma und ganz
    allgemein stoffliche Spuren: also nichts waschen oder wegwerfen!).


    Querverweise:
    Praxis-Info: Aussagepsychologische Vernehmungs- und Gutachtenanalysen. FAQ.
    Kinder  und ZeugInnen richtig befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung
    Querverweis: Kausalitätsprobleme
    Querverweis: Einzelfallbeweis: Indizien, Regeln, Methoden

    Zitierung
    Sponsel, R. (DAS).  Andere forensische Methoden der Beweis- und Indizienquellen, z. B. für die besonderen Probleme bei kleinen Kindern. Internet Publikation Allgemeine und Integrative Psychotherapie (IP-GIPT). Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/method0.htm
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