Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=16.09.2001
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung TMJ
Impressum:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr.
20 D-91052 Erlangen * Mail:
sekretariat@sgipt.org
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Aktuelles_Rel.
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_
Willkommen in der Abteilung Forensische Psychologie, Bereich Operschutz
und hier speziell zum Thema:
1. Version 18.10.1998, überarbeitet 20.10.1998, 16.9.2001
Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen
z. B. für die besonderen Probleme bei kleinen Kindern
Eine Information aus Allgemeiner und Integrativer forensisch-psychologischer
Sicht
für Betroffene, Angehörige, Anteilnehmende
und Helfende
Zu: Kinder und ZeugInnen richtig befragen
bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung
Die Anwendbarkeit der Aussagepsychologie
setzt hinreichend viele oder entsprechend qualitative
Aussagen voraus. Bei kleinen Kindern ist aber oft kein ausreichendes Aussagematerial
vorhanden oder zu gewinnen. Das ist manchmal ein ganz großes praktisches
Problem. Für die forensische Alltagspraxis zum sexuellen Mißbrauch
an kleinen Kindern stellt sich daher die dringende Frage: welche Methoden
können von der forensischen Psychologie noch zur Anwendung gelangen?
Gibt es so etwas wie ein psychologisches Beweisindiz?
Und kann aufgrund mehrerer solcher
Indizien z. B. auf den Beweissachverhalt geschlossen werden? Grundsätzlich
ist diese Frage mit ja zu beantworten.
Ob eine entsprechende Konstruktion
im Einzelfall gelingt, ist aber von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles
abhängig und von der Phantasie, den Ideen und den Beweisindiz-Sicherungs-Methoden,
die einem einfallen und welche Ergebnisse
damit erzielt werden.
Die folgende Checkliste ist
eine Möglichkeit, die Phantasie anzuregen, woher man Beweisindizien
bekommen kann.
Checkliste Beweis- und Indizienmöglichkeiten,
auch für die Unschuld
Allgemein
wichtige Generalregel:
keine suggestiven Vorgaben, die
Gedächtnisinhalte
nachträglich konstituieren (induzieren)
-
Beweisindiz Verhalten des Opfers nach der fraglichen Tat
-
Beweisindiz deliktspezifisches Opferverhalten
-
Beweisindiz deliktspezifische Symptom-Produktion, aber Vorsicht:
es gibt kein Missbrauchs-Syndrom!
-
Beweisindiz Ausdruck des Geschehens
-
Aussagen zum Geschehen
-
Darstellung des Geschehens mit Modellen, Gestaltungen (Zeichnungen,
Spiel)
-
Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen im fraglichen Tatumfeld
-
Beweisindiz Identifizierung des fraglichen Tatortes
-
Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen des fraglichen
Tatweges. z. B. spezifischen Signalen, Geräuschen (Eisenbahnzug, Kirchturmuhr,
Verkehrslärm, Zeitungsverkäufer, Eisdiele, ...)
-
Beweisindiz Identifizierung von Merkmalen in der Umgebung
des fraglichen Tatortes
-
Beweisindiz Identifizierung von Hilfsmitteln, z. B. Flaschen,
penisähnlichen Gegenständen, Cremes, Kissen, Decken, Tüchern,
Liegen, Betten, ...
-
Beweisindiz einschlägige Vorgeschichte des Beschuldigten.
Ist jemand z. B. schon eine Vergewaltigung nachgewiesen worden, stellt
sich das Problem des passenden Täterprofils oder der Persönlichkeit
nicht mehr. Ein solcher Nachweis belastet natürlich.
-
Beweisindiz typisches Täterverhalten: Vor der fraglichen
Tat, zum fraglichen Tatzeitraum, nach der fraglichen Tat
-
Beweisindiz deliktbegünstigendes Milieu
-
Beweisindiz deliktspezifisches Verhalten
-
Beweisindiz Möglichkeitsprüfung der behaupteten
Ereignisse
-
Beweisindiz deliktbegünstigendes Verhalten
-
Beweisindiz Täterprofil (z. B. pädophile Neigungen)
-
Beweisindiz fehlendes Alibi für den fraglichen Tatzeitraum
-
Beweisindiz Anwesenheit am fraglichen Tatort
-
Beweisindiz mögliche Anwesenheit am fraglichen Tatort
-
Beweisindiz Kenntnisse, die nur der Täter haben kann
-
Beweisindiz Gegenstände vom Tatort im Besitz des fraglichen
Täters
-
Beweisindiz Gegenstände vom Opfer im Besitz des fraglichen
Täters
-
Polygraphische Untersuchung ("Lügendetektor") des Beschuldigten
-
Assoziationsversuche mit dem mutmaßlichen Opfer
Appell an die Kripo, Staatsanwaltschaften,
RechtsanwältInnen, Gerichte und andere Beteiligte: Skizzen der fraglichen
Tatorte (falls bekannt oder vermutet), noch besser umfangreiche Fotos der
Tatortumgebung (Zimmer, Wohnung, Weg, Umgebung, Spielsachen und Utensilien),
von Beteiligten - auch Haustiere - und der Verdächtigen könnten
sehr hilfreich für die forensisch-psychologische Untersuchung sein
und auch der Entlastung Verdächtiger dienen.
Allgemein gilt: je mehr aktuelles Material man hat,
desto mehr Möglichkeiten ergeben sich für die Glaubhaftigkeitsprüfung.
Man vergesse auch nicht die Möglichkeit objektiver Spuren (genetischer
Fingerabdruck, Sperma und ganz
allgemein stoffliche Spuren: also nichts waschen oder
wegwerfen!).
Querverweise:
Praxis-Info: Aussagepsychologische
Vernehmungs- und Gutachtenanalysen. FAQ.
Kinder und ZeugInnen richtig
befragen bei sexuellem Mißbrauch / Vergewaltigung
Querverweis: Kausalitätsprobleme
Querverweis: Einzelfallbeweis:
Indizien, Regeln, Methoden
Zitierung
Sponsel, R. (DAS). Andere forensische Methoden
der Beweis- und Indizienquellen, z. B. für die besonderen Probleme
bei kleinen Kindern. Internet Publikation Allgemeine
und Integrative Psychotherapie (IP-GIPT). Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/method0.htm
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