Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=11.12.2014 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung_16.12.14
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_ Zitierung & Copyright

    Anfang_Überblicksseite Kritische Urteilsanalyse _ Überblick_ Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges _  Titelblatt_ Konzeption_ Archiv_ Region_ Service_iec-verlag _ _Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich Gustl F. Mollath, und hier speziell zum Thema:

    Überblicks-, Verteiler- und Grundlagenseite

    Methodenkritische Untersuchung der schriftlichen Urteilsbegründung im Mollath Wiederaufnahmeverfahren
     

    Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
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    Inhaltsüberblick

    Überblicks-, Verteiler- und Grundlagenseite:
        Allgemeine Vorbemerkungen.
        Chronologie, Quellen und Quellenfundorte.
        Das Inhaltsverzeichnis der schriftlichen Urteilsbegründung.
        B.) I.) 2.) Die Tat vom 12.08.2001.

    Teil 1:  Aussagemethodologische Argumentation. 
        Der Konstanzbegriff in der Urteilsbegründung.
           Auswertung der Aussagen des LG zur Konstanz (konstant).
               Erläuterungen zu den 21 Wertungen. 
               Zusammenfassung der Ergebisse der 21 Konstanz-Textstellen.
               Exkurs: Formale Methode der Konstanzprüfung des "Kerngeschehen".
               Allgemeine Tabellen-Methode zur Konstanzprüfung von Aussage-Merkmalen.
               4 Kerngeschehensmerkmale nach S. 43 und S. 61.
               6 Kerngeschehensmerkmale nach S. 48.
       Aussagepsychologische Analyse der Äußerungen der Nebenklägerin.
          01a 14.08.2001  Ärztliche Untersuchung Dr. Rei, Attest 
          01b 03.06.2002  Ärztliches Attest Dr. Rei mit eben diesem Datum
          02   09.08.2002  Kommentarloses Fax Ärztliches Attest Nebenklägerin an GM
          03   22.11.2002  Anzeige geg. GM wegen Briefdiebstahls durch die Nebenklägerin
          04   03.01.2003  Angeblicher Besitz von scharfen Waffen
          05   15.01.2003  Aussage Nebenklägerin KD Nürnberg, K 12.1, Zi. 264, 12.40
          06   17.01.2003  "Mündlicher" Nachtrag Morddrohung zum 15.01.2003
          07   15.05.2003  Aussagen Nebenklägerin Ermittlungsbericht Buckow in Berlin
          08   18.09.2003  Ärztliches Attest Dr. Kra-Ol
          09   25.09.2003  Vernehmung der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung
          10   04.02.2005  Aussage der Nebenklägerin zum Reifenstecher-Video
          11   03.04.2005  Aussagebrief 3.4.5 Nebenklägerin & Herr Mas Eing. b.d. Polizei 6.4.5
       Der Aussagebegriff in der Urteilsbegründung.
       Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit in der Urteilsbegründung.
       Hilfsapparat Teil 1 Aussagemethodologische Fundstellen wichtiger Worte, deren Bedeutung 
          für die Argumentation eine wichtige Rolle spielt: 
       Literatur * Links * Zitierung * Änderungen.
       Glossar, Anmerkungen, Endnoten: 
          Rechtliche Prüfkriterien.

    Teil 2:  Psychopathologie. 
                 Die Ne-Gutachten und ihre Verwertung durch das Landgericht

    Teil 3:  Rechtsbegriffe.

    Teil 4:  Beweismethodik
         Vorbemerkung Beweismethodik. 
              Allgemeine wissenschaftliche Beweisstruktur und beweisartige Begründungsregel. 
              Methodik Beweis und Beweiswürdigung aus allgemein-wissenschaftlicher Sicht
                im wohlverstandenen Recht.
              Zur Beweismethodik in Forensisch-psycho-pathologischen Gutachten.
              Die Beweiswürdigung im Recht.
            Aus dem Handbuch der Beweiswürdigung von Geipel.
              Fehlersignierung. 
              Entscheidungsphraseologie: Worthülsen und Leerformeln.
             Allgemeine Beweismethodikfehler der RichterInnen. 
         Beweismethodik in der schriftlichen Urteilsbegründung des LG.
             Alle Umstände berücksichtigt: Analyse der Fundstellen
                 Ergebnisse der Analyse Alle Umstände berücksichtigt.
                 Zusammenfassung Alle Umstände berücksichtigt.
             Konstanz. 
               Hilfsapparat Teil 4: Fundstellen wichtiger Worte, deren Bedeutung für die 
                  Argumentation eine wichtige Rolle spielt: 

    Teil 5:  Klarheit, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit.
               Zitieren im Urteil des LG Regensburg - Nur 35% korrekt. 
    Teil 6:  Zusammenfassung der Untersuchung.
     

     

    Allgemeine Vorbemerkungen Zunächst ein Dank an das Gericht und an Dr. Strate für die Veröffentlichung.
    Aus forensisch-psychologischer Sicht ist die schriftliche Urteilsbegründung in mehrfacher Hinsicht sehr interessant und untersuchungswürdig: Thematisch ist die aussagemethodologische Argumentation, die das Gericht vorlegt, von natürlichem forensisch-psychologischen Interesse, insbesondere für  AussagepsychologInnen. Das zweite große interessante Thema betrifft die psychopathologischen Beurteilungen und Würdigung der Gutachten. Drittens sind natürlich die Rechtsbegriffe (z.B. "nicht ausschließbar, "möglich", "Einsichts-, Steuerungs- Schuldfähigkeit") sehr wichtig. Denn die Worte sind die Kleider der Begriffe, die in aller Regel mehrdeutig und daher vielfältige Homonyme sind. Es kann daher sehr wichtig sein, genau zu sagen in welchem Bedeutungszusammenhang die Urteilsbegründung einen Begriff verwendet (z.B. als Alltags-, Bildungs-, juristischen, forensisch-psycho-patho-logischen oder wissenschaftlichen Fachbegriff ). Das wird im Abschnitt Rechtsbegriffe noch mehr ausgeführt. Von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist die Argumentation, die Beweismethodik und die Beweiswürdigung. Ungeachtet spezieller rechtlicher Prüfkriterien  spielen hier ganz allgemeine wissenschaftliche Kriterien eine Rolle: Sind angemessene Definitionen erfolgt (z.B. "Aussage", "Kerngeschehen", "Randgeschehen", "Gesamtschau", "Hypothese", "Konstanz", "Glaubwürdigkeit", "Stimmigkeit"), sind die wichtigen Voraussetzungen für die Schlüsse ausgeführt, sind die Belege für eine Entscheidung für eine  Sachverhaltsfeststellung ausgewiesen, ... Oder gibt es hier Lücken und Sprünge, die durch Meinen - eigentlich eine Spezialität jener forensischen Psychiater, die nichts wirklich wissen und können - überbrückt und mit Leerformeln ("zur vollen Überzeugung des Gerichts", "das Gericht hat keinen Zweifel") ausgefüllt werden. Schließlich geht es auch um Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Klarheit und Eindeutigkeit der Argumentation. Wer Im Namen des Volkes spricht und großartig verkündet "die Gerichtssprache ist deutsch" (§ 184 GVG; Kom), der muss - wenigstens für alle Betroffenen - in seiner Argumentation klar, verständlich und nachvollziehbar sein.
        In dieser Arbeit untersuche ich die oben genannten Themen, zuerst auf dieser Seite die aussagemethodologische Argumentation des Gerichts. Hierbei sollte man auch im Hinterkopf behalten, an die Sachverhalte zu denken, die vom Gericht nur sehr knapp oder gar nicht beachtet wurden, wie z.B. das Ignorieren des wichtigen BGH Urteils zur Aussagepsychologie 1999.
        Das Kürzel "UB" steht für Urteilsbegründung, die links, blau unterlegt, präsentiert und zum leichteren Bezugnehmen und Verlinken durchnummeriert wird. Leerzeilen zwischen Absätzen werden durch Einrücken markiert. Fett-kursive Markierungen sind Hervorhebungen von mir. Das Urteil erscheint äußerlich klar gegliedert, leider trifft das nicht für die Inhalte und die Methodik ihrer Gewinnung zu, wie ich im Einzelnen belegen werde. Weil die Inhalte so unzureichend entwickelt und präsentiert werden, typisch etwa für den zentralen Konstanzbegriff, habe ich für diese Arbeit einen Hilfsapparat zu den Fundstellen der Urteilsbegründung geschaffen, der gestattet, Bedeutungen zu erschließen und die Lücken, Sprünge und Ungereimtheiten in diesem Urteil genau nachzuvollziehen. Damit die Seite nicht zu lang wird, habe ich die Text-Fundstellen zur Kontrolle meiner Arbeit auf Hilfsseiten ausgelagert.
        Diese Arbeit geht hier neue Wege, die sich direkt aus der Auseinandersetzung mit dem Urteil ergeben haben und streng an diesem entlang heuristisch-kreativ  entwickelt werden. Da diese Arbeit sehr anspruchsvoll und zeitintensiv ist, veröffentliche ich sie Zug um Zug, denn die Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Urteil steht jetzt an, nicht erst in einem halben Jahr. Daher hier ein besonderer Dank an Prof. Dr. Henning Ernst Müller, der im beck-blog am  20.11.2014  mit seinen "Anmerkungen" die Diskussion eröffnet hat.

       Angesichts der unglaublichen Zustände in der Justizpsychiatrie halte ich entsprechende Urteilsanalysen für dringend erforderlich. Eine Gesellschaft, die das Recht den JuristInnen überlässt, hat sich aufgegeben. Es ist ja ein Hohn und eine Anmaßung ohnegleichen, Im Namen des Volkes Urteile zu verkünden, ohne dass das Volk wirklich beteiligt ist. Daher hoffe ich, dass sich viele an der Diskussion um diese Urteilsbegründung beteiligen werden.



    Chronologie, Quellen und Quellenfundorte (ausgelagert)
     



    Das Inhaltsverzeichnis der schriftlichen Urteilsbegründung

    [S. 4] Inhaltsverzeichnis

    A.) Verfahrensablauf  ...7

    B.) Tatvorwurf 12.08.2001 ... 9

    I.) festgestellter Sachverhalt ... 9
        1.) Beziehung des Angeklagten und der Nebenklägerin ... 9
        2.) Tat vom 12.08.2001 ... 10
        3.) Schuldfähigkeit ... 11

    II.) Beweiswürdigung  ...12
        1.) Beweiswürdigung zur Beziehung des Angeklagten und der Nebenklägerin ... 12
        2.) Beweiswürdigung zurTat vom 12.08.2001 ... 13
            a.) Einlassung des Angeklagten ... 15
            b.) erstmalige Tatschilderungen durch die Nebenklägerin ... 16
                aa.) Zeugin Sim ... 17
                bb.) Zeuge Rei ... 20
                cc.) Zeugin Kra-Ol ... 26
                dd.) Fazit ... 28
                    (1) keine unzutreffenden Angaben der Zeugen Sim, Rei und Kra-Ol ... 29
                    (2) kein durchschlagendes Motiv für unzutreffende Angaben der Nebenklägerin ... 30
            c.) Konstanz der Angaben der Nebenklägerin 36
                aa.) Zeugen ... 36
                bb.) Protokolle ... 40
                cc.) Gesamtwürdigung ... 43
                        (1) konstante Schilderungen ...43
                        (2) Abweichungen ... 45
            d.) rechtsmedizinische Nachvollziehbarkeit ... 50
            e.) Vereinbarkeit mit Einlassung und Schreiben des Angeklagten ... 55
    [>S. 5]
            f.) Gesamtschau ... 56
                aa.) Entstehung der Anschuldigung ... 58
                bb.) Konstanz der Angaben ... 61
                cc.) kein Belastungseifer ... 62
                dd.) Falschbeschuldigung und anderweitige Verursachung der Verletzungen 63
                        (1) Falschbeschuldigung ... 63
                        (2) Sprung aus Auto ... 63
                        (3) Selbstverletzung ... 64
                ee.) Wahnvorstellungen ... 65
                ff.) Ergebnis ... 65
            g.) Beweiswürdigung zum Vorsatz ... 66
            h.) Beweiswürdigung zur Rechtswidrigkeit ... 66

    3.) Beweiswürdigung zur Schuldfähigkeit ... 67
            a.) Anlass der Auseinandersetzung ... 67
            b.) nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit ... 69
                aa.) schwere andere seelische Abartigkeit in Form einer wahnhaften Störung ... 69
                bb.) mögliches Vorliegen einer wahnhaften Störung bereits am 12.08.2001 ... 81
                cc.) mögliche Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat ... 81

    III.) rechtliche Würdigung ... 84
            1.) Tatbestand ... 84
            2.) Rechtswidrigkeit ... 86
            3.) Schuld ... 86
                    a.) schwere andere seelische Abartigkeit ... 86
                    b.) Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat ... 88

    IV.) keine Unterbringung nach § 63 StGB ... 89

    C.) Tatvorwurf 31.05.2002 ... 90
    I.) vorgeworfener Sachverhalt ... 90
    II.) festgestellter Sachverhalt ... 91
    III.) Beweiswürdigung ... 91

    D.) Sachbeschädigung ... 101
    I.) vorgeworfener Sachverhalt ... 101
    II.) festgestellter Sachverhalt ... 102
    III.) Beweiswürdigung ... 104
            1.) Beweiswürdigung zum festgestellten Sachverhalt ... 104
            2.) kein hinreichender Nachweis der Täterschaft ... 105

    E.) Kostenentscheidung ... 117

    F.) Entschädigung ...  117

    [S. 6]
     



    B.) I.) 2.) Die Tatvorwürfe zum 12.08.2001
    Es gibt mehrere Tatvorwürfe. Der wichtigste ist der zum 12.8.2001. Das Gericht kommt hierbei zu dem Ergebnis, S. 10:
     
      "UB1-01 S. 10:  "2.) Tat vom 12.08.2001
      Am 12.08.2001 gegen 15:00 Uhr kam es in der damals gemeinsamen Wohnung des Angeklagten und der Nebenklägerin Pet Mas in der Volbehrstr. 4, 90491 Nürnberg, zu einer Auseinandersetzung, in deren Zuge der Angeklagte die ihm körperlich unterlegene Nebenklägerin ohne rechtfertigenden
      Grund mit Wissen und Wollen angriff und diese verletzte, wobei die zeitliche Abfolge der Verletzungshandlungen im Einzelnen nicht mehr konkret feststellbar war.
         Der Angeklagte hielt die Nebenklägerin an beiden Oberarmen fest, so dass sie - wie vom Angeklagten als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen großflächige, runde, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen erlitt.
        Zu einem späteren im Einzelnen nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt der Auseinandersetzung brachte der Angeklagte die Nebenklägerin zu Boden.
        Der Angeklagte biss die Nebenklägerin ohne rechtfertigenden Grund derart heftig in den rechten Unterarm im Bereich des Ellbogens, dass diese eine zumindest bis 14.8.2001 deutlich erkennbare Verletzung mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer erlitt.
         Auch versetzte der Angeklagte der Nebenklägerin mehrere Faustschläge gegen den gesamten Körper und traf diese dabei insbesondere an der rechten Schläfe. Hiervon trug die Nebenklägerin jedenfalls ein Hämatom an der rechten Schläfe von ca. 3cm x 5cm Durchmesser davon.
         Zudem brachte er der Nebenklägerin mindestens drei Tritte gegen die untere Körperhälfte bei, wobei er Mokassins oder Hausschuhe trug. Hierbei traf er die Nebenklägerin jedenfalls mindestens einmal an jedem Unterschenkel, so dass diese großflächige, runde Hämatome an beiden Unterschenkeln erlitt.
         Darüber hinaus trug Pet Mas entweder infolge der Fußtritte oder der Faustschläge ein ca. 5cm x 5cm großes, fleckförmiges Hämatom am linken Oberschenkel und mindestens ein Hämatom im Bereich des linken Beckenkammes davon. (>S. 11)
         Nachdem der Angeklagte die Nebenklägerin mit den Fäusten geschlagen und zu Boden gebracht hatte, setzte er sich auf sie und griff der auf dem Boden liegenden Nebenklägerin wissentlich und willentlich mit beiden Händen so stark gegen den Hals, dass Pet Mas Würgemale in Form von flächigen Hämatomen an beiden Seiten des Halses seitlich der Luftröhre/ Kehle unterhalb des Kehlkopfes ventral medial erlitt und nach einer Unterbrechung der Blutzufuhr von mindestens 5 Sekunden entweder vollständig das Bewusstsein verlor oder sich zumindest in einem Zustand zwischen klarem Bewusstsein und vollständigem Bewusstseins- verlust befand.
        Der Griff an den Hals im Bereich der Weichteile war nach Art, Dauer und Intensität - wie vom Angeklagten als möglich erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen- durch die Verlegung von Blutgefäßen geeignet, das Leben der Nebenklägerin zu gefährden.
        Die Verletzungen der Nebenklägerin als Folge seines Handelns erkannte der Angeklagte jeweils als möglich und nahm diese billigend in Kauf."


    In der Hauptsache werde ich mich mit diesem Ergebnis beschäftigen, wobei aber für das Verständnis die gesamte Urteilsbegründung herangezogen wird. Die Auseinandersetzung mit diesem Ergebnis wird in Teil 4 Beweismethodik erfolgen.


     




    Literatur (Auswahl)
    • Das Urteil mit Schwärzungen: [PDF]
    • Das Urteil ohne Schwärzungen bei Dr. Strate [PDF]




    Links (Auswahl: beachte)
    • Prof. Dr. Henning Ernst Müllers beck-blog: Fall Mollath - Einige Anmerkungen zur schriftlichen Urteilsbegründung des LG Regensburg.
    • Wolff-Blog: Der Fall Gustl Mollath: Das Urteil (mündlich).
    • Wie schwierig ist ein Prozess nach 13 Jahren? (BR 29.6.14)
    • Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath.
    • Unrecht im Namen des Rechts.
    • Überblick Forensische Psychologie.
    • Überblick Potentielle Fehler in psychiatrischen Gutachten ...
    • Methodik der Methodenuntersuchung zur - forensischen - Psychiatrie.
    • Gewalt in der Psychiatrie.
    • Nachrichten aus der Psychiatrie.
    • Internet-Mahnwachen.





    Und nicht vergessen:
    Schuldfähigkeitsprüfungen. Die einfachste und billigste Qualitätssicherungsmaßnahme wäre, bei Erteilung eines Auftrages, die Voraussetzung zur Schuldfähigkeit zu prüfen, wenn in einem Formblatt die Gliederung, was im Gutachten alles zu leisten ist, detailliert aufgeführt würde. Die zwei wichtigsten Vorgaben hierzu lassen sich in wenigen Sätzen formulieren:
     
    (1) Geben Sie bitte genau und lückenlos an, welche psychischen Merkmale zur Tatzeit aufgrund welcher Zeichen wie auf die Tathandlung eingewirkt haben? Falls Lücken bestehen, kennzeichnen Sie diese. Erörtern Sie pro und contra.
    (2) Gehen Sie hypothesenorientiert vor und geben Sie die im vorliegenden Fall möglichen Hypothesen an. Erörtern Sie das Für und Wider für Ihre Hypothesen und begründen Sie Ihre Entscheidung so, dass sie für einen gebildeten Laien nachvollziehbar und verständlich ist. 
    Siehe auch Empfehlungen Methodenfragen von De Boor (1966).
    ___


    Glossar, Anmerkungen und Endnoten:
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __
    __
    Rechtliche Prüfkriterien
    Eine informative Übersicht habe ich im Beck'schen Online Kommentar gefunden: StGB § 50 Rn 13 Autor: von Heintschel-Heinegg Beck'scher Online-Kommentar StGB, Hrsg: von Heintschel-Heinegg Stand: 01.12.2012, Edition: 21. Der Autor führt unter "5. Sachrüge" aus:
      a) Allgemeines
      b) Darstellung des Sachverhalts – Klarheit und Geschlossenheit
      c) Lückenhafte Feststellungen
      d) Unzulässige Bezugnahme
      e) Widersprüche [Tatsachenfeststellungen]
      f) Verstoß gegen Naturgesetze und anerkannte Ergebnisse der Wissenschaft
      g) Richterliche Überzeugungsbildung
      h) Einlassung
      i) Vollständigkeit und Geschlossenheit
      j) Lücken
      k) Widersprüche [Beweiswürdigung]
      l) Verstoß gegen die Denkgesetze
      m) Offenkundige Tatsachen
      n) Erfahrungssätze
      o) Sachverständigengutachten
      p) Unzulässige Überzeugungselemente
      q) Subsumtionsfehler
      r) Rechtsfehler im Strafausspruch
    __


    Querverweise
    Standort: Überblicksseite Kritische Urteilsanalyse.
    *
    Wiederaufnahmeverfahren * Revision *
    Stellungnahmen zum Fall Gustl F. Mollath.
    Überblick Forensische Psychologie.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Forensische Psychologie site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Überblicksseite Methodenkritische Untersuchung der schriftlichen Urteilsbegründung im Mollath Wiederaufnahmeverfahren. Teil 1: Aussagemethdologische Argumentation des Gerichts IP-GIPT Erlangen: https://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/MkUAPA0.htm
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    korrigiert:  23.11.2014  irs



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    00.12.14
     
     
     
     



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