Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPT DAS=07.11.2013 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 19.12.13
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen
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    Willkommen in unserer Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Bücher, Literatur und Links zu den verschiedensten Themen, hier:

    Staatsversagen auf höchster Ebene.
    Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss.

    Zum Vortrag in Nürnberg am 17.12.2013

    präsentiert von Rudolf Sponsel, Erlangen

    Bibliographie * Verlagsinfo * Inhaltsverzeichnis * Leseprobe * Ergebnisse * Bewertung * Autor(Innen) * Links * Literatur * Querverweise *



    Bibliographie: Pommrenke, Sascha & Klöckner, Marcus B. (Hrsg.) Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. Frankfurt: Westend.  [Verlags-Info]  Erscheint am: 12.11.2013. ISBN: 978-3-86489-062-8. Seitenzahl: 208. Ausstattung: Broschur. 12,99 €



    Verlagsinfo:  "Wer stört, wird zerstört!
    "Über sieben Jahre wurde Gustl Mollath in verschiedenen forensischen Psychiatrien weggesperrt.  Zweifelhafte Anklagen wegen angeblicher Straftaten führten zu einem langjährigen Martyrium. Mollath hat gestört, war unbequem. Er zeigte Schwarzgeldverschiebungen, Kapitalflucht und Geldwäsche in großem Umfang an. Und machte sich damit Feinde. Verurteilt von Staatsanwälten, Richtern, Psychiatern, Politikern und Medien als gemeingefährlicher Wahnsinniger. War es Verantwortungslosigkeit, Inkompetenz, eine Verkettung unglücklicher Umstände, eine Verschwörung oder ein Systemfehler? Die Autoren nehmen sich der Affäre Mollath an, denken aber über den Einzelfall hinaus und verdeutlichen: Die Missstände in Justiz und Psychiatrie sind groß. Kann es wirklich jedem passieren, plötzlich weggesperrt zu werden?"



    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort 11 Einleitung 13

    Michael Kasperowitsch
    Justiz ratlos - was Staatsanwälte und Richter über den Fall Mollath schon lange hätten wissen können, aber nie zu fragen wagten 19

    Johannes Ludwig
    Wie der Fall Gustl Mollath ans Tageslicht kam -über engagierte Menschen, traditionelle Medien und anonyme Whistleblower 31

    Martin Runge
    Der Politik- und Justizskandal Mollath - Streiflichter aus dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags und politische Forderungen 41

    Marcus B. Klöckner
    Der Fall Mollath: Es war nicht nur »das System« - Kämpfe um die Grenzen der Justiz- und Psychiatriekritik 52

    Ernst Fricke
    »Gut Ding braucht Weile« - der Rechtsstaat, die Öffentlichkeit und die Kritik an der Justiz 59

    Jan Bockemühl
    Welche Konsequenzen muss die Justiz aus dem Fall Mollath ziehen? 75

    Tobias Rudolph
    Die »Lebenslüge der Justiz« oder der Umgang mit den eigenen Fehlern 81

    Henning Ernst Müller
    Der Fall Mollath, ein Fall für die Rechtswissenschaft? 92

    Maria E. Fick
    Die Rolle der Ärzte im Fall Gustl Mollath 102

    Rudolf Sponsel
    Die grundlegenden Fehler der forensischen Gutachter und des Rechts: Worüber man nichts weiß, darüber kann man auch nichts sagen - und erst recht nicht gutachten 110

    Arnold Torhorst
    Der Fall Mollath und das Zusammenspiel von Psychiatrie und Justiz 120

    Harald Rauchfuss
    Die antastbare Würde des Menschen - zur notwendigen Reform des Maßregelvollzugs 128

    Johannes Fiala, Peter A. Schramm
    In kriminelle Machenschaften verstrickt - wie Banken systematisch und illegal bei Steuerhinterziehung helfen 136

    Hans See
    Gustl Mollath und das Bankensystem - über Wirtschaftsmacht und Menschenrechte 147

    Uwe Dolata
    Der Fall Mollath und die Wirtschaftskriminalität 156

    Sascha Pommrenke
    Der Fall Mollath - Verschwörungstheorien und Paranoia 167

    Gustl Mollath
    »Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle« 181

    Chronologie 186

    Anmerkungen 192

    Die Autorinnen und Autoren 202



    Leseprobe:

    Gustl Mollath
    »Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle«

    "Was in unserem Land in der Justiz, Politik, Bankenwirtschaft und der Psychiatrie abläuft, muss öffentlich werden. Wir dürfen darüber nicht länger schweigen.
        Hinter der Fassade unseres demokratischen Rechtsstaates herrschen Zustände, die ihresgleichen suchen und die an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte gemahnen.
        Ich weiß, ich hatte Glück. Großes Glück. Nur durch den Einsatz und die Unterstützung vieler Menschen, die mein Schicksal nicht kalt gelassen hat und die sich auf eine unglaubliche Art für mich eingesetzt haben, bin ich nun in Freiheit. Nur durch die in meinem Fall zustande gekommene Öffentlichkeit waren die Institutionen regelrecht dazu gezwungen, mich vor die Tür zu setzen. Aber: Meine nun wieder gewonnene Freiheit bedeutet für mich noch lange nicht, so frei zu sein, wie es alle anderen Mitbürger sind. An mir hängt ein großer Makel. Diesen Makel kann ich nur loswerden durch ein ordentliches Wiederaufnahmeverfahren, das jetzt immerhin wahrscheinlich geworden ist.
        Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Gesetze in Deutschland sind mitnichten schlecht. Sie sind sogar überwiegend dazu angetan, für ein friedliches Gemeinwesen zu sorgen und vor Übergriffen zu schützen. Nur: Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden und wenn es keinerlei tatsächlich wirksame Kontrolle gibt, nur Pseudokontrollen?
        In vielerlei Hinsicht gelten wir Deutsche als Vorbildnation. Auf unser Land setzen viele Menschen in der Welt ihre Hoffnung. Da darf es doch nicht sein, dass es unter unserem Sofa tatsächlich ganz anders aussieht. [>182]

        Ich habe immer erwartet und erwarte weiterhin, dass die Institutionen so arbeiten, wie es theoretisch die Gesetze vorgeben. Aber in meinem Fall fand genau das Gegenteil statt.
        Ich erinnere mich noch genau daran, wie damals eine Ärztin empfohlen hat, mich auf meinen Geisteszustand zu überprüfen. Schon war ein Richter vom Amtsgericht Nürnberg zur Stelle, der den entsprechenden Beschluss gefasst hat, gerade so, als wäre es vorher schon abgesprochen gewesen. Damals war mir klar: Nun geht es um alles, nun geht es um mein Leben. Ich konnte mir damals schon vorstellen: Wenn Sie erst einmal in dieses Räderwerk aus Justiz und Psychiatrie hineingeraten, kommen Sie nie mehr raus. Und das, was die Psychiatrie aus Ihnen möglicherweise macht, was sie aus Ihnen machen kann, ist grausam. Am Ende ist nicht ausgeschlossen, dass Ihre eigene Mutter Sie nicht mehr wiedererkennt.
        Wie Sie alle wissen: Ich war in der forensischen Psychiatrie. Dort kommen die Menschen hin, die angeblich Straftaten begangen haben, aber aufgrund einer angeblich psychischen Störung nicht schuldfähig sind.
        Die jüngsten Mitgefangenen, die ich während meiner zwangsweisen Unterbringung gesehen habe, waren fast noch Kinder, erst vierzehn Jahre alt. Was ich da mitbekommen musste, was mit diesen »Patienten« gemacht wurde, darüber kann ich nicht schweigen. Diese jungen Patienten wurden missbraucht, misshandelt -und das unter den Augen des Personals und der Ärzteschaft. Wenn diesen Zuständen in der Psychiatrie nicht Einhalt geboten wird, dann handeln wir uns psychische Bomben ein. Die Jugendlichen, die in den Psychiatrien untergebracht sind, kommen teilweise aus diesem völlig destruktiven Kreislauf nicht mehr heraus. Ich habe Mitgefangene junge Mädchen gesehen, die nicht zuletzt durch diese unsägliche Medikamentengabe zu regelrechten körperlichen und geistigen Monstern aufgedunsen sind, obwohl sie tief im Inneren ganz liebe, verletzliche, gefühlvolle Menschen sind. Wie mit denen über Jahre und Jahrzehnte umgegangen wird, es ist unsäglich.
        Oft fängt die Leidensgeschichte der jungen Menschen mit problematischen familiären Umständen an. Zuerst kommen sie [>183] zwangsweise in ein Kinderheim, unter Umständen durchs Jugendamt getrennt von der Mutter, von den Eltern, von der ganzen Familie. Je nachdem dauert es nicht lange, bis sie im Alter von zwölf oder vierzehn Jahren kriminalisiert sind und in der Forensik landen. Sie haben dann ein ganz schweres Schicksal, das sich häufig über Jahre hinzieht. Um diese jungen Menschen kümmert sich schließlich niemand mehr.
        Sie stecken in einem System, einem geschlossenen System, das über die Deutungshoheit verfügt. Das System bestimmt die Wahrheit. Das System bestimmt, ob die hier Eingeschlossenen gesund oder krank sind. Dieses System ist kein imaginäres Etwas. Dieses System besteht aus vielen Personen, die es durch ihre Zusammenarbeit erst ermöglichen. Systeme der Unterdrückung, Systeme, in denen Menschen über andere herrschen, gab es schon immer. Macht braucht Kontrolle - und zwar wirksame Kontrolle.

        Ich will damit nicht sagen, dass man einfach die Anstalten abschaffen soll. Kein Zweifel besteht doch darin, dass es Menschen gibt, die wirklich sehr gefährlich sind, für sich und auch für die Allgemeinheit. Aber auch in diesen Fällen bekleckert sich die Psychiatrie nicht gerade mit Ruhm. Immer wieder passiert es, dass gefährliche Straftäter freigelassen werden und dann schlimme Straftaten begehen. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass ganz viele Fehldiagnosen gestellt werden. Einerseits werden Menschen, die eigentlich gesund sind, als krank diagnostiziert, andererseits werden Menschen, die tatsächlich gestört sind, als gesund diagnostiziert. Fast hat man das Gefühl, dass die betreffenden Ärzte, wenn ihre Diagnose dann doch mal passt, einen Glückstreffer gelandet haben.
        Wenngleich ich nicht über das Wissen eines studierten Psychiaters verfüge, so habe ich mir mittlerweile aber durchaus Kenntnisse angelesen. Innerhalb der Psychologie und Psychiatrie gibt es einen bekannten Problempunkt. Ich spreche hier vom sogenannten Bestätigungsfehler. Um diesen Bestätigungsfehler mit meinen eigenen Worten zu beschreiben: Sie haben als psychiatrischer Arzt, der eine Diagnose stellen soll, einen »Ersteindruck« vom Patienten. Dieser Ersteindruck mag auf einem Vorurteil beruhen. Aber das Problem ist, dass Sie, wenn auch nur unbewusst, dazu [>184]  neigen werden, sich im Laufe der weiteren Diagnose und Behandlung Ihren Ersteindruck immer wieder zu bestätigen. Damit will ich sagen: Es ist sehr schwierig für einen Arzt, sich selbst und seine Diagnose kritisch zu hinterfragen.
        Dabei ist es doch genau die Fähigkeit zur selbstkritischen Hinterfragung, die einen seriösen Wissenschaftler auszeichnet. Er muss bereit sein, seine eigenen Erkenntnisse, seine eigenen Überzeugungen und seine eigenen Maßstäbe selbst immer wieder kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls auch neu zu bewerten. Gerade in der Psychiatrie ist das aber kaum der Fall. Am einfachsten kann man sich wohl in der Psychiatrie bewegen, wenn man seine eigenen Diagnosen erst gar nicht kritisch analysiert.
        Wissen Sie, ein psychiatrischer Gutachter verdient recht viel Geld, wenn er weiß, was die, die bei ihm Gutachten in Auftrag geben, von ihm erwarten und möchten. Einer dieser Gutachter, der auch in meinem Fall eine Rolle spielt, sagte vor einiger Zeit in eine Fernsehkamera: »Ein Gutachter muss die Sprache der Richter verstehen.« Das können Sie jetzt interpretieren, wie Sie wollen.
        Es gibt Gutachter, die verfügen wirklich nur über sehr unzureichende fachliche Fähigkeiten. Wenn sich solch ein Gutachter dann auch noch nicht weiter um Recht und Gesetz schert, wenn ihm der Proband letztlich auch noch als Mensch egal ist und er vor allem darauf erpicht ist, dem Richter nach dem Mund zu schreiben, dann kommt das heraus, was als Gefälligkeitsgutachten bekannt ist.
        In meinem Fall gehe ich schon davon aus, dass ich Opfer von Gefälligkeitsgutachten geworden bin. Und ich will Ihnen sagen, wie es ist: In der Psychiatrie gibt es Scharlatane!

        Es ist zwingend notwendig, gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Man muss die Wahrheit verlangen, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu erreichen. Geschieht dies nicht, geht es auf unser aller Kosten. Im Moment ist es so, dass jeder Bürger Opfer des psychiatrischen Systems werden kann."

        Dieser Text basiert auf einer Rede, die Gustl Mollath am 24. August 2013 auf der Tagung »Die Richter und ihre Denker«, gehalten hat. Der Veranstalter war die Gießener Akademische Gesellschaft.  [>185] Gustl Mollath spendet sein Autorenhonorar für dieses Buch zu gleichen Teilen an die Initiative »Plantfor the Planet«, die 2007 von dem damals neunjährigen Schüler Felix Finkbeiner gegründet wurde (www.plant-for-the-planet.org), sowie an »Landmine.de«, ein Aktionsbündnis, das von Thomas Küchenmeister gegründet wurde und sich für ein Verbot von Landminen einsetzt (www.landmine.de).



    Ergebnisse.

    Der Verlag hat eine Zitatensammlung aus den Beiträgen, die man als Ergebnisse aus seiner Sicht betrachten kann, dem Buch vorangestellt:

    »Die deutsche Justiz tut sich schwer damit, Banker für ihr Handeln zur Verantwortung zu ziehen.« Uwe Dolata

    »Die große Anzahl an Rechtsverstößen, teilweise schwerwiegender Art, im Verfahren und in der Gerichtsentscheidung gegen Gustl Mollath deutet auf Rechtsbeugung hin.«  Martin Runge

    »Gustl Mollath ist ein - wenn auch extremer - Fall von vielen. Er ist exemplarisch, mit einem Unterschied zu vielen ähnlichen Fällen: Seinen Namen kennt inzwischen fast jeder.« Hans See

    »Der Fall Mollath zeigt ein ums andere Mal, dass das Justizsystem schweren Angriffen aus dem Innern ausgesetzt ist.«   Marcus B. Klöckner

    »Eine aktive Strafverteidigung in deutschen Gerichtssälen ist auf dem Rückzug. Die Verständigung, der Deal ist unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Dabei bleibt in vielen Fällen die Wahrheit auf der Strecke. Oft ist der Mandant der Leidtragende.« Jan Bockemühl

    »Dass sich Rechtswissenschaftler zum aktuellen Rechtsgeschehen äußern dürfen und sogar sollten, dafür sprechen für mich gute Argumente.« Henning Ernst Müller

    »Meiner Meinung nach kann ein Urteil nur gesprochen werden, vor allem "im Namen des Volkes", wenn mit Sorgfalt alle Gründe, alle Beweise, alle Aussagen geprüft und ausführlich recherchiert wurden.«  Maria E. Fick

    »Der Anschein der Normalität und der unfehlbaren Rechtsstaatlichkeit soll mit allen Mitteln aufrecht erhalten bleiben. Sei es im Bereich Politik, Justiz, Psychiatrie oder der Medien.«  Sascha Pommrenke

    »Die Gesetzgebung kann auf den Fortschritt der Gesellschaft erst antworten und Reformen einleiten, wenn die Lücke im Gesetz entdeckt ist.«  Harald Rauchfuss

    »Bisher sind keine Anstrengungen der Justiz erkennbar, zu ergründen, welche Umstände oder Motive der beteiligten Personen im Fall Mollath zu dem für viele erschreckenden Versagen der Justiz geführt haben.«   Michael Kasperowitsch

    »Gutachten ohne persönliche Untersuchungen, ohne ausreichende Datengrundlage, ohne schlüssige Nachvollziehbarkeit und Begründung sind der unerträgliche Alltags-"Standard" - leider gedeckt von Richtern, die nicht in der Lage oder gar willens sind, die Sachverständigen kritisch und kompetent anzuleiten, zu kontrollieren und zu prüfen.«   Rudolf Sponsel

    »Der Rechtsstaat benötigt eine kritische Öffentlichkeit. Der Fall von Gustl Mollath belegt das eindrucksvoll.« Ernst Fricke

    »Um Schuldige zu finden, muss man erst einmal die Fehler erkennen. Eben dies wird im deutschen Strafrecht systematisch verhindert.«  Tobias Rudolph

    »Der Richter seinerseits hätte auch selber erkennen können und müssen, dass das Gutachten nicht kunstgerecht erstellt wurde. Voraussetzung wäre gewesen, dass er das Gutachten gelesen hätte.«  Arnold Torhorst

    »Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden?«  Gustl Mollath

    »Justzministerin Beate Merk, CSU, macht daraufhin das, was ignorante Politker üblicherweise machen - sie wiegelt ab- »In einem Rechtsstaat wird keiner willkürlich untergebracht weil er Strafanzeige erstattet!.«  Johannes Ludwig

    »Manches Bundesland verschont die ansässigen Unternehmen vor allzu intensiven Steuerprüfungen, um für die Ansiedelung von Firmen attraktiver zu sein, zumal auch Steuernachforderungen vielfach primär dem Bund zugutekommen.«   Johannes Fiala, Peter A. Schramm
     



    Bewertung: Als Mitautor scheint mir eine Bewertung nicht angebracht.


    Autor(Innen).
    Mit Beiträgen von:
     

    • Dr. Jan Bockemühl ist Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg, Vorsitzender der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Regensburg.
    • Uwe Dolata, M.A., Wirtschaftskriminalist, ist als Korruptionsexperte für den Bund Deutscher Kriminalbeamter tätig und lehrt an der Würzburger Hochschule für angewandte Wissenschaften Compliance.
    • Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter, Master of Business Administration, Master of Mediation, gelernter Bankkaufmann sowie geprüfter Finanz- und Anlageberater, lebt in München (www.fiala.de).
    • Dr. med. Maria E. Fick, niedergelassene Allgemeinärztin, vormalige Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbands und Erste Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer und deren Menschenrechtsbeauftragte, Stadträtin in Landshut, zahlreiche Auslandsarbeitsaufenthalte sowie langjähriges Mitglied einer Balintgruppe.
    • Prof. Dr. Ernst Fricke, geboren 1949, ist als Rechtsanwalt, Journalist und Hochschullehrer tätig. Das Thema »Gerichtsberichterstattung« als »der tägliche Bericht zur Lage der Nation« (Gerhard Mauz) und auch die publizistische Beschäftigung der Darstellung von Recht und Medien sind für ihn zur Lebensaufgabe geworden. Er lebt in Landshut und unterrichtet an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Medienrecht und Gerichtsberichterstattung.
    • Michael Kasperowitsch, nach dem Politik- und Geschichtsstudium in München Absolvent der Deutschen Journalistenschule und langjähriger Redakteur der Nürnberger Nachrichten lebt in Hersbruck. 2009 veröffentlichte er das Buch Nachkriegsleben mit literarischen Reportagen aus dem westlichen Balkan.
    • Marcus B. Klöckner studierte Soziologie, Medienwissenschaften und Amerikanistik. Herrschafts- und Medienkritik kennzeichnen seine Arbeit als Journalist und Buchautor. Zwischen November 2012 und September 2013 veröffentlichte Klöckner über fünfzig Artikel und Interviews zum Fall Mollath.
    • Prof. Dr. Johannes Ludwig, Hamburg und Berlin, vormals als freier Journalist tätig, ist Initiator des DokZentrums ans Tageslicht.de und ist im Vorstand des Whistleblower-Netzwerks.
    • Gustl Mollath wurde 1956 in Nürnberg geboren. Seit seiner Entlassung im August 2013 aus der Zwangsunterbringung in mehreren forensischen Psychiatrien setzt er sich für Bürgerrechte ein. In Reden und Beiträgen macht er auf ein »Willkürsystem Psychiatrie« aufmerksam, das zu wenig demokratisch kontrolliert wird. In Zukunft möchte er wieder als Oldtimerrestaurateur arbeiten.
    • Prof. Dr. iur. Henning Ernst Müller lehrt seit 2000 an der Universität Regensburg Strafrecht und Kriminologie; seit 2009 schreibt er unter anderem regelmäßig Beiträge für den juristischen »Beck-Blog Die Experten«.
    • Sascha Pommrenke hat an der Leibniz Universität Hannover Soziologie, Sozialpsychologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft studiert. Er betreibt außerdem den Internetblog, www.humana-conditio.de, auf dem er Analysen zu seinen Forschungsschwerpunkten Gesellschaftstheorie, Gewaltforschung und Medien veröffentlicht.
    • Peter A. Schramm ist Gerichts- und Privatsachverständiger mit Schwerpunkt Versicherungsmathematik, seit 2001 selbständig, davor leitend tätig als Verantwortlicher Aktuar für Personenversicherer.
    • Prof. Dr. Hans See ist Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologe. Lehrte und forschte bis 2006 an der FH Frankfurt am Main, gründete 1991 die Bürger- und Menschenrechtsorganisation »Business Crime Control e.V.«. Als BCC-Vorsitzender gründete er 1993 die Vierteljahreszeitschrift BIG Business Crime. Zahlreiche Veröffentlichungen über parteienstaatliche Demokratie, Gesundheitswesen, Faschismus und Antisemitismus sowie über Wirtschaftsverbrechen, www.wirtschaftsverbrechen.de, www.see-hans.de.
    • Dr. phil. Rudolf Sponsel, Dipl.-Psych., ist Forensischer Psychologe, Verkehrspsychologe und Psychotherapeut und hat mit seiner Ehefrau eine psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis in Erlangen. Internetpublikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie: www.sgipt.org.
    • Dr. Arnold Torhorst ist seit 1986 als niedergelassener Psychiater in Bad Tölz tätig. Er ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychoanalyse, Sozialmedizin und zudem Gründungsmitglied der Bayerischen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie,


    Zum Vortrag in Nürnberg am 17.12.2013 im Caritas Pirckheimer Haus (CPH)
     
    Eine Demokratie, die den Rechtsstaat den Juristen überlässt, hat sich aufgegeben. Im Namen des Volkes verpflichtet uns alle. Das heißt, es müssen neue Formen der Richterkontrolle gefunden werden.

    Nachdem ich nicht wusste, wie der Abend organisatorisch gedacht war, habe ich mich für 11 Themen  nach einer Art Stichwort-Karteikartenformat vorbereitet. Hier die Übersicht:

    • Berufliches.
    • Unterstützerkreis.
    • Fehlerrecherche.
    • § 63 StGB  Strafrechtliche Unterbringung.
    • § 20 StGB  Schuldunfähigkeit.
    • Aufgabe des forensischen Sachverständigen.
    • Wo bekommt der Sachverständige seine Informationen her?
    • Allgemeine Beweisaufgabe des Sachverständigen.
    • Befangenheit als systemischer Rechtsfehler.
    • Reform zum § 63 StGB.
    • Verständlichkeit: Die Gerichtssprache ist deutsch.
    • Nachbemerkung.


    Da nicht alles dran kam - z.B. vergaß ich glatt die Wortneuschöpfung der Finanzkrise - "Bankster" - zu erwähnen, hier noch einmal das Vorbereitungskonzept. Für das interessante und wichtige Thema "Die Gerichtssprache ist deutsch" fehlte mir auch die Zeit (gefühlsmäßig). Am wichtigsten war mir, dass das Pubikum den § 20 StGB richtig versteht, daher habe ich es eingebunden, das war sozusagen eine Premiere ohne Generalprobe. Das Publikum - der Saal war voll und fasste 180 Leute - hat hervorragend mitgewirkt.

    Berufliches  > Berufsbiographie.

    • Seit 1971 in Erlangen
    • Psychologischer Psychotherapeut, Forensischer und Verkehrspsychologe
    • Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis zusammen mit Ehegattin
    • Gutachtenaufträge von Gerichten 1977 erster, 2010 letzter, meist arbeite ich methodenkritisch für Rechtsanwälte
    • 1993 Öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Forensische Psychologie mit den Schwerpunkten Familien- und vormundschaftsgerichtliche Fragestellungen und Glaubhaftigkeitsbegutachtungen
    • Hauptstudium Psychiatrie, Psychopathologie im Nebenfach bei der Promotion, Praktikum in der Nervenklinik und Sozialtherapie, Arbeit in Übergangseinrichtung der Psychiatrie
    • Immer wieder mal Kontakt zu psychiatrischen Gutachten, ohne das Ausmaß der Fehler und Mängel so richtig zu erfassen


    Unterstützerkreis

    • 7.10.2010 Artikel von Kasperowitsch in der NN gelesen
    • Dokumentation Finanzkrise seit dem Startschuss durch die Gewinnwarnung der HSBC, Trinkausbank, am 8.2.2007, die Lehmannpleite eineinhalb Jahr später, inzwischem im 28. Dokumentationsquartal - und kein Ende in Sicht
    • Bankster, die größte Gefahr für Gemeinwohl und Stabilität
    • Nicht den geringsten Zweifel an den Schwarzgeld- und Steuerbetrügereien
    • 22.2.2012 erstmals beim Treffen des Unterstützerkreis bei Gerhard Dörner, 1. Telefonat mit Gustl Mollath
    • 12.04.2012 Zusammen mit Gerhard Dörner 75 Min zu Besuch bei Gustl Mollath in Bayreuth, danach Treffen mit Gudrun Rödel, Betreuerin von Ulvi Kulac, und ihrem Ehemann
    • Angebot um Unterstützerkreis, die Gutachten kritisch auf Mängel und Schwächen zu analysieren.
    • 31.05.2012 Erlaubnis von Gustl Mollath zur öffentlichen Gutachtenanalyse.


    Fehlerrecherche

    • Studium der selbstkritischen forensischen Fehlerliteratur von 1881 bis jetzt
    • Studium der Atteste, Gutachten und Stellungnahmenüber Gustl Mollath und andere
    • Was ich in diesen sog. Gutachten zu lesen bekam, sprengte alles, was ich bisher für möglich hielt. Erstmals konnte ich selber nacherleben, wie es Georg Cantor 1877 erging als er schrieb: "Ich sehe es, aber ich kann es nicht glauben". Teilweise geht es mir heute noch so.
    • Entwurf einer Systematik zu potentiellen Fehlern in der forensischen Psychologie und Psychopathologie mit dem Ziel jeden der 162 Fehler die in 18 Gruppen gegliedert sind durch wirkliche Beispiele auf Gutachten zu belegen.
    • Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten,
    • Psychopathologie die Wissenschaft vom gestörten Erleben und Verhalten.
    • Mindestens 600 Stunden in die Analysen und Dokumentation der Fehler auf der dafür extra eingerichteten Internetseite reingesteckt - und ich bin noch immer noch dabei


    § 63 StGB  Strafrechtliche Unterbringung

    • Das Recht kennt drei Unterbringungen: zivilrechtliche (Stichwort Betreuung), öffentlich-rechtliche  (Stichwort Selbst- oder Fremdgefährdung) und die strafrechtliche Unterbringung. die der § 63 StGB regelt. Auf den § 126a gehe ich nicht ein.
    • Und es gibt noch den § 81 StPO, die Einweisung zur Beobachtung zur Erstellung eines Gutachtens. Eine solche erfordert nach einem in der forensischen Psychiatrieliteratur verleugneten BVerfG-Beschluss aus 2001 die Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen. Gustl Mollath hätte gar nicht zur Beobachtung eingewiesen werden dürfen.
    • § 63 StGB: "Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“


    § 20 StGB Schuldunfähigkeit

    • Er ist sehr wichtig für die strafrechtliche Unterbringung. Daher möchte ich, dass Sie den auf jeden Fall verstehen: Ich vereinfache auf seine Kernaussage: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht handeln. Ich bitte sie nun, mit mir jeweils die fünf Textteile langsam und laut nachzusprechen, wenn ich den linken Arm hebe. Ich spreche zunächst vor, dann hebe ich den linken Arm, dann alle:

    •  
      Ohne Schuld handelt Alle: Ohne Schuld handelt
      wer bei Begehung der Tat  Alle: wer bei Begehung der Tat
      wegen einer Störung unfähig ist Alle: wegen einer Störung unfähig ist
      das Unrecht der Tat einzusehen Alle: das Unrecht der Tat einzusehen
      oder nach dieser Einsicht zu handeln  Alle: oder nach dieser Einsicht zu handeln
    • Das ist schönes klares Deutsch. So sollten Gesetze formuliert sein.
    • Ich fasse den Kern noch einmal zusammen: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht handeln.


        Anmerkung: die vier Eingangsmerkmale wurden hier zum Begriff der Störung zusammengefasst, was den Wesenskern.

    Aufgabe des forensischen Sachverständigen

    • Er braucht wenigstens die Tatzeiten,
    • Er braucht den Zustand bei den Tatzeiten,
    • Feststellung von Störungen und wie diese auf die
    • Einsicht in die Unrechtmäßigkeit der Handlungen oder ihre Ausführung gewirkt haben.
    • Auf das Jahrhundertproblem der unklaren unbestimmten Rechtsbegriffe kann ich hier nicht näher eingehen.
    • Auch nicht auf den Widerspruch zwischen Unschuldsvermutung und Tatunterstellung.
    • Ganz zentral wichtig ist: der Zustand bei Begehung der Tat, nicht Tage oder Wochen vorher und nicht Monate oder Jahre nachher. Bei Gustl Mollath wurden 10 Tatzeiten in den Raum gestellt, untersucht hat sie kein einziger Gutachter. Zertifiziert waren sie alle. So ein Zertifikat hat also keine wirkliche Bedeutung. Es ist nur Blendwerk und ein Geschäft.
    • Es gibt keine noch so gute oder lange Beobachtung, die Erkenntnisse über das Erleben zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht.


    Wo bekommt der Sachverständige seine Informationen her ?

    • Woher bekommt der forensische Sachverständige seine Informationen über den Zustand bei Begehung der Tat?
    • Aussagen über Befinden und Verfassung kann man in aller Regel nur über die psychopathologische Exploration erhalten, Juristen und die Kripo nennen es Vernehmung und allgemein heißt es Befragung.
    • Die Exploration ist das unverzichtbare Kernstück jeder psychopathologischen Untersuchung. Hierfür habe ich 39 Belege von 1881 bis jetzt gesammelt. Selbst Dr. Leipziger und Prof. Kröber sagen das, aber sie halten sich nicht daran.
    • Wegsperren ohne gründliche Untersuchung hat in Bayern Tradition. Das prominenteste Oper einer Verrückterklärung nach Aktenlage war 1886 König Ludwig II.
    • Dabei ist es ganz einfach: Worüber man nichts weiß, darüber kann man auch nichts sagen, und erst nicht gutachten. Das weiß jeder mit gesundem Menschenverstand, nur unsere Unterbringungspsychiater und ihre inkompetenten Richter nicht.


    Allgemeine Beweisaufgabe des Sachverständigen

    • Ein wissenschaftliches Gutachten muss Schritt für Schritt begründen. Das unterscheidet es vom Meinen und Mutmaßen.
    • Grundlage jedes forensischen Gutachtens sind Aussagen zum Erleben und Verhalten.
    • Das bereits stellen die meisten psychiatrischen Lehrbücher falsch dar. Sie meinen, die Grundlage sei das Symptom. Nein, jedem Symptom, z.B. Wahn,  müssen Daten des Erleben oder Verhaltens zugrundeliegen.
    • Von den Symptomen kommt zu Syndromen, das sind typische Gruppierungen von Symptomen, z.B. zu einem paranoid-halluzinatorischen Syndrom, hier kommen Wahn und Halluzination zusammen.
    • Nun geht es zum Befund und zur Diagnose, soweit entspricht dies auch dem sonstigen Vorgehen in der Psychopathologie.
    • Der letzte wichtige Schritt ist, eine Beziehung zwischen Befund und Diagnose und einem Beweisfragensachverhalt herzustellen.


    Befangenheit als systemischer Rechtsfehler

    • Dr. Leipziger war im Falle Gustl Mollaths der Chef der Einweisungsklinik zur Beobachtung
    • Dr. Leipziger war der Unterbringungsgutachter im Prozess.
    • Dr. Leipziger war der Chef der Verwahrungsstätte
    • Dr. Leipziger forderte ein Gutachten von Dr. Simmerl, das Geschäftsunfähigkeit und eine Betreuung feststellen sollte
    • Dr. Leipziger fertigte mehrere Jahres-Gutachten nach § 67e  StGB zur Fortdauer der Unterbringung an.
    • Es ist doch völlig klar, dass hier Befangenheit als systemischer Rechtsfehler mit wohlverstandenem Recht nichts zu tun hat.
    • Hinzu kommt, dass von Anfang an eine extrem negative Arbeitsbeziehung zwischen Dr. Leipziger und Gustl Mollath bestand.
    • Ich kann Gustl Mollath sehr gut verstehen. Er hat jeden Grund für gesundes Misstrauen. Wer sich derzeit freiwillig forensisch begutachten lassen will, sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen ;-).


    Reform zum § 63 StGB

    • Da Vertrauen zwischen Gutachter und Proband ein Fremdwort in den forensischen Standardwerken ist, muss es als rechtliche Forderung gewährleistet werden.
    • Ein umfassende Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen forensischer Gutachten muss schriftlich erfolgen.
    • Mindestanforderungen müssen verpflichtend beachtet werden
    • Vereidigung der Sachverständigen auf ihr Gutachten
    • Wirkliche Unabhängigkeit der Gutachter muss sichergestellt werden.
    • Interessenbeziehungen sind offen zu legen.
    • Die Hauptverhandlung muss inhaltlich protokolliert werden, sonst bleibt das Revisionsrecht eine Farce.
    • Die Schuldfähigkeitsfrage kann erst nach rechtskräftig festgestellten Taten untersucht werden oder muss hypothetisch erfolgen.
    • Eine Demokratie, die den Rechtsstaat den Juristen überlässt, hat sich aufgegeben. Im Namen des Volkes verpflichtet uns alle. Das heißt, es müssen neue Formen der Richterkontrolle gefunden werden.


    Anmerkung: Hier endete mein Vortrag.

    Verständlichkeit: Die Gerichtssprache ist deutsch (> Literatur)

    • § 184 GVG Die Gerichtssprache ist deutsch
    • Die meisten forensisch-psychiatrischen Gutachten sind für die Betroffenen und Laien regelmäßig unverständlich, was nicht rechtens sein kann.
    • Wie 2010 das OLG Hamm feststellte, muss ein Urteil, wenn es medizinische Fachausdrücke benutzt, für die Verfahrensbeteiligten verständlich sein.
    • Wer nicht in der Lage ist, ein forensisch-psychopathologisches Gutachten in klarer deutscher Sprache zu verfassen, sollte von der Sachverständigenliste ausgeschlossen werden.
    • Nimmt man einigen forensischen Sachverständigen ihre Fremdworte, bleibt oft nicht viel übrig.
    • Die Duden-Redaktion und die Gesellschaft für deutsche Sprache haben 2008 ein wegweisendes Buch herausgebracht mit dem verheißungsvollen Titel: Verständlichkeit als Bürgerrecht.


    Nachvollziehbarkeit
    (noch in Arbeit)

    Nachbemerkung
    Bei aller Kritik muss natürlich auch gesehen werden, dass es auch viele gute Psychiater-, Polizeibeamt-, Staatsanwält- und RichterInnen gibt. Namentlich ist die Leistung der Psychiater Dr. Weinberger, Prof. Dieckhöfer (GEP: Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.) und der Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer für die Freilassung und Wiederaufnahme Gustl F. Mollaths zu würdigen. Für die Strafrechtswissenschaft ist Prof. Dr. Henning-Ernst Müller und sein Beck-Blog wie auch der der Blog von Oberstaatsanwältin i.R. Gabriele Wollf und viele andere zu nennen. Und für die Polizei ist die Arbeit des Wirtschaftskriminalisten Uwe Dolata gar nicht hoch genug einzuschätzen. Und kaum zu überschätzen ist  - neben seiner Verteidigung - die überragende Transparenzleistung Dr. Strates. Er hat völlig neue Maßstäbe gesetzt, die seine KollegInnen  mitbeschreiten sollten. Die Waffen der mündigen BürgerIn lauten: selber denken (sapere aude!), Öffentlichkeit und Transparenz.
        Im Großen und Ganzen wird meiner Einschätzung nach in diesem Land durchaus oft Recht gesprochen, wenn nicht politische, Geld- und Macht-Interessen oder die Unterbringungsjustiz berührt sind (hier bin ich ganz bei Dr. Schlötterer). Mehr zur Rechtsstaatsproblematik hier Unrecht im Namen des Rechts und zur Präzisierung der Schweizer-Käse-Metapher. Gemessen an vielen anderen Ländern dieser Welt und der Geschichte, scheinen wir hier in einem Rechtstaatsparadies zu leben. Genauer betrachtet sieht es aber mit den oben genannten Einschränkungen anders aus. Wenn sich das Recht von Kritik und demokratischer Kontrolle abschotten oder immunisieren will - im Extrem womöglich Kritik noch strafrechtlich verfolgt - ist der Boden des wohlverstandenen Rechtsstaates für mich verlassen. Wir brauchen dringend neue Formen der Richterkontrolle und wirksame Mittel gegen die Staatskriminalität.
        Es gibt - in unterschiedlichen Varianten und Ausprägungen - offene oder verdeckte Diktaturen, Demokratien, Oligarchien, Monarchien, Theokratien und, wie ich hinzufügen möchte, Justiziokratien, in denen Juristen und Bürokraten die Herrschaft anstreben (EU, Deutschland). Aristoteles hatte einige gute Staatsideen, die scheinen allerdings in unseren Gymnasien nicht gelehrt zu werden.



    Links (Auswahl: beachte) > Stellungnahmen.
    • gustl-for-help.


    Literatur (Auswahl) > Informationen über Bücher, Bibliotheken, bibliographische Quellen.

    • Fachlich in den Seiten der verlinkten Querverweise.
    • Bayerischer Landtag: 16. Wahlperiode: Drucksache 16/17741. 10. Juli 2013 (Schlussbericht des Untersuchungsausschusses Fall Mollath – PDF, 146 S.
    • Müller, Susanne (2013) Der Fall Mollath und die Strafjustiz – Anmerkungen aus der Praxis. Betrifft Justiz, 116,
    • Ritzer, Uwe & Przybilla, Olaf (2013). Die Affäre Mollath. Der Mann, der zu viel wusste. München: Droemer.
    • Schlötterer, Wilhelm (2013) Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt. München: Heyne.
    • Strate, Gerhard (2013) Dokumente zum Verfahren gegen Gustl Mollath.


    Anmerkungen und Endnoten
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    Bewertung. Bewertungen sind immer subjektiv, daher sind wir in unseren Buchpräsentationen bemüht, möglichst viel durch die AutorInnen selbst sagen zu lassen. Die Kombination Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen sollte jede kundige oder auch interessierte LeserIn in die Lage versetzen selbst festzustellen, ob sie dieses oder jenes genauer wissen will. Prinzipiell ist die IP-GIPT nicht kommerziell ausgerichtet, verlangt und erhält für Buchpräsentationen auch kein Honorar. Meist dürften aber die BuchpräsentatorInnen ein kostenfreies sog. Rezensionsexemplar erhalten. Die BuchpräsentatorIn steht gewöhnlich in keiner Geschäftsbeziehung zu Verlag oder den AutorInnen; falls doch. so wird dies ausdrücklich vermerkt: Geschäftsbeziehungen. Die IP-GIPT gewinnt durch gute Buchpräsentationen an inhaltlicher Bedeutung und Aufmerksamkeit und für die PräsentatorInnen sind solche Darstellungen auch eine Art Fortbildung - so gesehen haben natürlich alle etwas davon, am meisten, wie wir hoffen InteressentInnen und LeserInnen.
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    Geschäftsbeziehungen.
    Die IP-GIPT nimmt seit 1.6.12 - selektiv und kritisch - am Partnerprogrammen des KOPP Verlages teil, indem die Möglichkeit angeboten wird, auf ein Titelbild zu klicken. Kommt durch den Klick ein Kauf eines Buches zustande, erhält die IP-GIPT einen Anteil.
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    Anm. Vorgesehene. Wir präsentieren auch Bücher aus eigenem Bestand, weil wir sie selbst erworben haben oder Verlage sie aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) zur Verfügung stellen wollen oder können.
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    Querverweise
    Standort: Staatsversagen Mollath.
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    Unrecht im Namen des Rechts
    Überblick Stellungnahmen zu Mollath * Überblick Potentielle Fehler ... * Überblick Forensik IP-GIPT *
    Ulvi Kulac, Peggy und der "Aussagepsychologe" Prof. Dr. Kröber.
    Dokumentation der Finanzkrise. * Steueroasen*
    Buch-Präsentationen, Literaturhinweise und Literaturlisten in der IP-GIPT. Überblick und Dokumentation.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    Buchpräsentation site: www.sgipt.org. 
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    Information für Dienstleistungs-Interessierte.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf (DAS). Buchpräsentation Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/lit/Westend/MollathWE.htm
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    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    19.12.13    Zum Vortrag in Nürnberg am 17.12.2013.