Internet
Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=01.06.2014
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052
Erlangen
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Boor 1966 Forensische Methoden_
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Rel.
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_ _Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Forensische
Psychologie, Kriminologie, Recht und Strafe, Bereich forensische Gutachten,
und hier speziell zum Thema:
Die forensischen Methoden zur Feststellung von ‚krankhaften
seelischen Störungen‘ und ‚Bewußtseinsstörungen‘ de Boor
1966
Hilfsseite zum Katalog der potentiellen
forensischen Gutachtenfehler (MethF)
Methoden- und Methodenproblembewusstsein
in der - forensischen - Psychiatrie
Zu:
Potentielle Fehler in forensisch psychiatrischen
Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert
an einigen Fällen u. a. am Fall Gustl
F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
von Rudolf
Sponsel, Erlangen
_
Methodisch vorgehen heißt,
Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-)
Ziel angeben
|
Zusammenfassung
de Boor 1966 Forensische Methoden
Legende Signierungen
Gesamtwertung angemessene Darstellung
der psychiatrischen Methodenproblematik Signierung 1
De Boor handelt das Methodenproblem grundlegend und vielfältig
ab, wenn er auch nicht, wie der Methodenbegriff dieser Studie vorsieht,
Schritt für Schritt ins jeweilige Detail geht. Aber er ist in der
Methodendiskussion differenzierter und grundlegender als die meisten Psychiater.
Bemerkenswert seine Fragen zur Methodik, die er den
Richtern empfiehlt. Sie werden interessanterweise im Handbuch der Forensischen
Psychiatrie, Bd. 1 und 2 nicht aufgegriffen.
Wort im Titel (wTit)
Signierung 0: Das Wort kommt im Titel nicht vor.
Wort im Inhaltsverzeichnis
(IV)
Signierung 1 : Das Inhaltsverzeichnis enthält einen großen
eigenen Teil III. Die forensischen Methoden zur Feststellung von 'krankhaften
seelischen Störungen' und 'Bewußtseinsstörungen', S. 34-82,
in dem viele grundlegende und wichtige Fragen behandelt werden.
Wort im Sachregister (SR)
Signierung 1: Das Sachregister enthält einige Einträge:
Methoden, biologisch-normative 242
—, gemischt biologisch-psychologische 4
—, klinische 4, 7, 36, 51 ff., 200
—, psychologische 36, 43 ff.
Wort im Text (wT)
Signierung 1: S. 34 - S. 82 (Fettungen im Text von RS).
"III. Die forensischen Methoden zur Feststellung von 'krankhaften
seelischen Störungen' und 'Bewußtseinsstörungen'
Die forensischen Entscheidungen des medizinischen Sachverständigen
— seine möglichst klare Antwort auf die Frage des Richters nach seiner
Ansicht von der Schuldfähigkeit eines Täters, aber auch sein
selbstkritisches Eingestehen der gelegentlich gegebenen Unbeantwortbarkeit
einer konkreten Frage — hängen weitgehend von der Art der angewandten
Methode ab. Das die Beurteilung fundierende empirische Material
wird im konkreten Fall, je nach Wahl der Methode, nicht unerheblich
variieren. Eine Darlegung der vom Sachverständigen jeweils benutzten
Methode ist somit wünschenswert, um forensische Urteile begründen
und Meinungsverschiedenheiten zunächst [>35] auf ihren methodischen
Anteil reduzieren zu können. ... ... Der Richter könnte, wenn
er Zweifel an den forensischen Konsequenzen eines Gutachtens hegt, dem
Sachverständigen folgende Fragen vorlegen:
-
Mit welchen Methoden wurden die Befunde auf körperlichem
und vor allem auf psychischem Gebiet erhoben?
-
Welche Methoden standen zur Verfügung, um das seelische Verhalten
(sc. den psychischen Befund) des Täters zur Tatzeit zu rekonstruieren?
-
Welche Methoden wurden benutzt, um forensische Schlüsse aus
dem Ergebnis des Vergleichens der später erhobenen Befunde
mit dem seelischen Zustand zur Tatzeit zu ziehen?
-
Welche Methoden wurden angewandt, um bei zweifelhaften Fällen
den Ausschluß einer der drei schuldausschließenden Sachverhalte
des § 51 StGB (resp. §§ 24, 25 E 1962) zu begründen?"
Kritische Anmerkung: Mit der Deutung "seine möglichst klare
Antwort auf die Frage des Richters nach seiner Ansicht von der Schuldfähigkeit
eines Täters" verkennt de Boor - was bei seinem Wissen und seiner
Erfahrung seltsam anmutet - Rolle und Aufgabe des Sachverständigen
in Bezug auf den Rechtsbegriff
Schuldfähigkeit. Der Sachverständige hat die psychopathologischen
Entsprechungen der Schuldfähigkeit
zu beurteilen und nicht die Schuldfähigkeit selbst, was den RichterInnen
vorbehalten ist.
Wort
"Probleme" im Zusammenhang mit "Method" (wP)
Signierung 1: De Boor erkennt die Probleme, die sich aus unterschiedlichen
Methoden ergeben und erörtert dies ausführlich und gründlich.
Methodenbegriff
dieser Studie (MB)
Signierung 0: Ich habe bei de Boor keine Definition von Methode gefunden.
Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, habe ich keine Ausführung
gefunden. Allerdings kann man aus seinem reichhaltigen Material, insbesondere
auch aus den Fallschilderungen einiges Detaillierte entnehmen, wenn auch
nicht methodisch im Sinne des Methodenbegriffs dieser Studie ausgeführt.
Erörterung
von Methodenproblemen (eMP)
Signierung 1: De Boor erkennt klar, dass mit der Wahl und Ausführung
der Methode das Gutachtenergebnis vorausbestimmt ist.
Sonstiges (Son)
Zur Beachtung: Das Buch wurde hier nur und ausschließlich unter
dem Gesichtspunkt Methoden, Methodenbewusstsein, Methodenproblembewusstsein
analysiert und beurteilt. Damit ist natürlich in keiner Weise etwas
über seine sonstigen zahlreichen Qualitäten ausgesagt. Die umfangreiche
(297 S.) forensische Monographie zum Problem der "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung"
enthält viel auch heute noch interessantes Material - schon allein
die Falldarstellungen (S. 147 - S. 282).
Literatur
(Auswahl)
-
Boor de, Wolfgang (1966) Die forensischen Methoden zur Feststellung von
‚krankhaften seelischen Störungen‘ und ‚Bewußtseinsstörungen‘.
(S. 34 - S. 83).
In: Bewusstsein und Bewusstseinsstörungen. Berlin: Springer.
Links (Auswahl: beachte)
Glossar,
Anmerkungen und Endnoten: > Eigener
wissenschaftlicher Standort.
1) GIPT=
General
and Integrative
Psychotherapy, internationale Bezeichnung
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Methodisch vorgehen heißt,
Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-)
Ziel angeben
|
Querverweise
Standort: de Boor 1966 Forensische Methoden.
*
Überblick
Forensische Psychologie.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Die
forensischen Methoden zur Feststellung von ‚krankhaften seelischen Störungen‘
und ‚Bewußtseinsstörungen‘ de Boor 1966. Hilfsseite
zum Katalog der potentiellen forensischen Gutachtenfehler (MethF).
Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der - forensischen -
Psychiatrie. Zu: Potentielle Fehler in forensisch
psychiatrischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz.
Eine methodenkritische Untersuchung illustriert an einigen Fällen
u. a. am Fall Gustl F. Mollath
mit einem Katalog
der potentiellen forensischen Gutachtenfehler sowie einiger Richter-Fehler.
Erlangen IP-GIPT: https://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Methode/1966deBo.htm
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korrigiert: 09.06.2014 irs
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