Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=29.09.2019
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell
zum Thema:
Auswertung
AW19 Juristisches Erklären
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen.
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
_
Tabellarische Ergebnisse der Auswertung
AW19 Juristisches Erklären
Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die
einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb
gewichtet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende
Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse
vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen
Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die
Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
jur. Erklaeren
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K1-jErk
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K2-jErk
|
K3-jErk
|
K4-jErk
|
K5-jErk
|
K6-jErk
|
K7-jErk
|
K8-jErk
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Bydlinski
2018 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Engisch 1971 |
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Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) |
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Honsell/Mayer-Maly 2015 |
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Hruschka
1972 |
Nein |
KeinSR |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kelsen
1960 |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kirchmann
1848 |
NichtVor |
NichtVor |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Larenz
1991 |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Mastronardi 2003 |
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|
Möllers
2017 |
Ja |
Ja |
Ja |
Teils |
Nein |
Teils |
Ja |
Keine |
Muthorst
2011 |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Teils |
Keine |
Ott
2006 |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Puppe
2014 |
Nein |
KeinSR |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Teils |
Keine |
Radbruch 1932 |
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Röhl & Röhl 2008 |
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Rüthers 2015 |
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Savigny
1802-1842 |
Ja(Hg) |
Nein(Hg) |
Ja |
Ja |
Nein |
Teils |
Ja |
Keine |
Wienbracke 2013 |
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Zippelius 1974 |
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Zippelius 2012 |
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Gesamt-Auswertung |
44
w=(4/9)*100
|
43
w=(3/7)*100
|
100
w=(10/10)*100
|
65
w=(6.5/10)*100
|
0
w=(0/10)*100
|
10
w=(2/10)*100
|
30
w=(3/10)*100
|
Mit=41.7
Rang=19
|
jErk-Zusammenfassung und Kommentar
juristisches Erklären: Juristisches Erklären heißt hier
erklären von juristischen Sachverhalten. In allen Wissenschaften
spielt erklären eine zentrale Rolle. Das sollte auch in der Rechtswissenschaft
so sein. Leider ist es nicht ganz so. Das Thema spielt nicht die Rolle,
die dem Begriff und Sachverhalt gebührt. Querverweis: Allgemein-wissenschaftliches
Erklären.
Das allgemeine
Grundmodell einer Erklaerung ist, dass ein Sachverhalt SW (Wirkung,
Folge) durch einen anderen Sachverhalt SU (Ursache, Grund) erklärt
wird (Allgemeines
Grundmodell der Kausalität). Das ist für die Ursache Rechtsnormen
durch Bezug auf den Gesetzgeber und die Rechtsprechung einfach, aber schwierig,
wenn es um die Analyse der Kausalverhältnisse von Rechtsnormen und
der Tatbestände geht. Das berührt besonders auch das Rangproblem
der Rechtsnormen. Hier wird in der Regel nicht erklärt, bestenfalls
wird mitgeteilt.
Grundfragen zum Erklaeren im
Recht und in der Rechtswissenschaft.
-
Was bedeutet erklären ganz allgemein?
-
Erklären von Sachverhalten oder Tatbeständen (rechtlich bedeutsame
Sachverhalte)
-
Erklären von Zusammenhängen
-
Erklären von Gesetzen
-
Erklären von Tatbeständen
-
Erklären von Normen
-
Erklären von Regeln
-
Erklären von
-
Willenserklärungen
Gesamtwertung: Das Thema spielt mit 41.7% Mittelwert
und Rang 19 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien
über alle 7 Kriterien nicht die Rolle wie erwünscht und erwartet.
K5, K6 und K7 kommen zu kurz.
Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchwort "erklär",
dessen Bedeutung dann noch nähere zu analysieren war, wurden in die
Beschreibung der Kriterien eingebaut:
K1-jErk Kommt das Kategorien-Wort "Erklären"
im juristischen Sinne im Inhaltsverzeichnis vor?
Ergebnis K1: In 44% der Inhaltsverzeichnisse ist
der Begriff enthalten.
K2-jErk Kommt das Kategorien-Wort "Erklären"
im juristischen Sinne im Stichwortregister vor?
Ergebnis K2: In 43% der Sachregister ist der Begriff
enthalten.
K3-jErk Wird das Kategorien-Wort "Erklären"
im juristischen Sinne im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche
Erörterung?
Ergebnis K3: Der Begriff wird in allen Werke, also
mit 100%, erwähnt.
K4-jErk Wird das Kategorien-Wort "Erklären"
im juristischen Sinne im Text auch inhaltlich erörtert?
Ergebnis K4: Der Begriff wird in 65% der Werke
inhaltlich erörtert.
K5-jErk Wird das Kategorien-Wort "Erklären"
im juristischen Sinne vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name,
5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
Ergebnis K5: Niemand, also 0%, definieren
juristische Erklärung.
K6-jErk Wird zu der Kategorie Erklären im
juristischen Sinne eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
Ergebnis K6: In 10% der Werke wird eine Theorie
entwickelt oder zitiert.
K7-jErk Wird die Anwendbarkeit der Definition
oder / und Theorie der Kategorie Erklären im juristischen Sinne ausführlich
und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
Ergebnis K7: 20% der Werke bringen Anwendungen mit
Beispielen.
K8-jErk Sonstiges für die Kategorie Erklären
im juristischen Sinne zu Berücksichtigendes?
Ergebnis K8: Keinen Eintrag.