Streubomben mit Lebensmittelpaketen verwechselbar
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Die Meldung
Heute vormittag - 2.11.1 - erreicht uns über die Fernsehsender die Meldung, daß der Verteidigungsminister der USA bestätigt hat, daß die abgeworfenen Lebensmittelpakete mit den international geächteten Streubomben (Monitor 18.10.01) verwechselt werden können. Beide sind gelb. Man wolle künftig eine andere Farbe wählen, aber die Lagerbestände seien noch sehr groß. |
Bundeskanzler Schröder, Bundesaußenminister Fischer und die Bundesregierung sind sicher uneingeschränkt solidarisch mit dieser genialen Strategie. So dürfen wir denn die NATO und die internationale Allianz gegen den Terror zu dieser außerordentlich humanitären Maßnahme beglückwünschen; sie dient sicher dazu, dem afghanischen Volk zu den schon vorhandenen 1,5 Millionen Minenopfern noch eine weitere große Zahl zu schenken, schließlich ist ja bald Advent. Und, sehen wir es doch mal positiv, letztlich haben die Kriegsversehrten ja auch was davon, denn sie können dadurch vom "Kampf" freigestellt werden. Daß vermutlich viele Kinder und hungernde Flüchtlinge betroffen sein werden, ist wohl ein "Kollateralschaden", den so ein Krieg nun einmal mit sich bringt. Und, seien wir ehrlich, wirklich schuld sind doch die Taliban und Osama Bin Laden. Warum geben sie nicht einfach auf und stellen sich? |
Es versteht sicher jeder wirtschaftlich recht und billig denkende Mensch auf dieser Welt, daß es nicht angeht, die gelben Pakete nicht mehr abzuwerfen, das hat schließlich Geld gekostet. Und ein paar Tausend afghanische Kriegsversehrte und Tote mehr oder weniger spielen sicher keine Rolle, haben sie doch selbst schon mit Unterstützung der Sowjetunion für genügend gesorgt. Wir fordern daher uneingeschränkte Solidarität mit dieser neuen zur Aufgabe stimulierenden Art von Zufallsgenerator- Völkermord. Auf diese Art von Kriegsführung kann die internationale Allianz gegen den Terror sehr stolz sein, vielleicht kann man sie sogar patentieren lassen |
Internationales Geheimdienst-Völkerrechtsgesetz:
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