Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=29.09.2019
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell
zum Thema:
Auswertung
AW31 Freie Beweiswürdigung
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen.
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
_
Tabellarische Ergebnisse der Auswertung
AW31 Freie Beweiswürdigung
Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die
einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb
gewichtet. "Meinen" := 0.5. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet,
die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder
Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung
der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird
nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7
Kriterien der Kategorie eingetragen.
Freie Beweis- würdigung
|
K1-FBW
|
K2-FBW
|
K3-FBW
|
K4-FBW
|
K5-FBW
|
K6-FBW
|
K7-FBW
|
K8-FBW
Literatur
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Bydlinski 2018 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Engisch 1971 |
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Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) |
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Honsell/Mayer-Maly 2015 |
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Hruschka 1972 |
Nein |
KeinSR |
Meinen |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kelsen 1960 |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Kirchmann 1848 |
NichtVor |
NichtVor |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Larenz 1991 |
Nein |
Nein |
Jein |
Ja>K6 |
Nein |
Teils |
Nein |
Keine |
Mastronardi 2003 |
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|
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|
Möllers 2017 |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja>K7 |
Nein |
Nein |
Ja Bsp |
Keine |
Muthorst 2011 |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Ott 2006 |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Puppe 2014 |
Nein |
KeinSR |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Radbruch 1932 |
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Röhl & Röhl 2008 |
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Rüthers 2018 |
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Savigny 1802-1842 |
Nein(Hg) |
Nein(Hg) |
Ja aber |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
Wienbracke 2013 |
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Zippelius 1974 |
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Zippelius 2012 |
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Gesamt-Auswertung |
0
w=(0/9)*100
|
0
w=(0/7)*100
|
40
w=(4/10)*100
|
20
w=(2/10)*100
|
0
w=(0/10)*100
|
5
w=(0.5/10)*100
|
10
w=(1/10)*100
|
Mit=10.7
Rang=31
|
FBW-Zusammenfassung und Kommentar
zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Freie Beweiswürdigung, richterliche
Überzeugungsbildung, Meinen: Es ist doch sehr erstaunlich, wie
wenig das Thema Freie Beweiswürdigung bei den ersten 10 Auswertungen
eine Rolle spielt. Vielleicht hat das etwas mit dem General-Freibrief
ZPO § 286 zu tun. Da bedarf es dann
keiner rechtswissenschaftlichen oder sonstigen Anstrengungen mehr, dieses
schwierige Feld kritisch aufzubereiten. Andererseits gibt es aber doch
reichlich Literatur
zu dem Thema, so dass man sich fragt: was ist da los?
ZPO § 286 Freie Beweiswürdigung
(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts
der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach
freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung
für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil
sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung
leitend gewesen sind.
(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses
Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 10.7%
Mittelwert und dem letzten Rang 31 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien
über alle 7 Kriterien einen überraschend und nicht nachvollziehbar
geringen Raum ein und zeigt in 6 von 7 Kriterien drastische Schwächen.
Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworte: freie
beweiswürdigung, Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, richterliche
Überzeugungsbildung, meinen [hier als Problembegriff], schlüssige
Argumentation, Argumentation wurden in die Beschreibung der Kriterien
eingebaut:
K1-FBW Kommt die Kategorien-Worte "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Inhaltsverzeichnis
vor?
Ergebnis K1: 0%, also kein Inhaltsverzeichnis
enthält "Freie Beweiswürdigung"
K2-FBW Kommt das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Stichwortregister
vor?
Ergebnis K2: 0%, also kein Sachregister hat
einen Eintrag "Freie Beweiswürdigung".
K3-FBW Wird das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Text genannt,
aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
Ergebnis K3: 40% der Werke erwähnen "Freie
Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
K4-FBW Wird das Kategorien-Wort im Text "Freie
Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder
"meinen" auch inhaltlich erörtert?
Ergebnis K4: 20% der Werke erörtern "Freie
Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" auch
inhaltlich.
K5-FBW Wird das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" vollständig
in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung,
5.3 Referenz) definiert?
Ergebnis K5: 0% definieren "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung".
K6-FBW Wird zu der Kategorie "Freie Beweiswürdigung"
oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" eine Theorie
zitiert oder / und entwickelt?
Ergebnis K6: 5% der Werke entwickeln oder
zitieren teilweise Theorien zur "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche
Überzeugungsbildung".
Hilfsfragen:
-
K6.1-FBW Wird das bloße "meinen" als wissenschaftsfremdes
Problem kritisch erörtert? Nein.
-
K6.2-FBW Werden Kriterien für die freie Beweiswürdigung
erörtert? Nein.
-
K6.3-FBW Werden Kriterien für die richterliche
Überzeugungsbildung erörtert? Nein.
K7-FBW Wird die Anwendbarkeit der Definition oder
/ und Theorie der Kategorie "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche
Überzeugungsbildung" oder "meinen" ausführlich und gründlich
dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
Ergebnis K7: 10% der Werke geben Anwendungen
mit Beispielen zu "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
K8-FBW Sonstiges für die Kategorie "Freie
Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder
"meinen" zu Berücksichtigendes?
Ergebnis K8: Keine Einträge.
Literatur
(Auswahl)
..." []
Literaturauswahl
Freie Beweiswuerdigung
-
Bender, Rolf ; Nack, Armin & Treuer, Wolf-Dieter
(20144) Tatsachenfeststellung vor Gericht. Glaubwürdigkeits-
und Beweislehre. Vernehmungslehre. Bearbeitet von: Robert Häcker/Volker
Schwarz/Wolf-Dieter Treuer. 4. Auflage. München: Beck. [420 Seiten]
-
Bendix, Ludwig (1968) Zur Psychologie der
Urteilstätigkeit des Berufsrichters. Neuwied und
Berlin:
-
Bender, Rolf ; Nack, Armin & Treuer, Wolf-Dieter
(20073) Tatsachenfeststellung vor Gericht. Glaubwürdigkeits-
und Beweislehre. Vernehmungslehre. 3. Auflage. München: Beck. [358
Seiten]
-
Bender, R.; Nack, A. (19952). "Tatsachenfeststellung
vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre", Bd. 2 Vernehmungslehre,
2. A. München: C.H. Beck. [296+292=588 Seiten]
-
Bender, R.; Nack, A. & Röder, S. (1981). "Tatsachenfeststellung
vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre", Bd. 2 Vernehmungslehre,
2. A. München: C.H. Beck. [241+198=439 Seiten]
-
Bohne, Gotthold (1948) Zur Psychologie der richterlichen
Überzeugungsbildung. Köln: Balduin-Pick. Bohne (1948), S. 7:
"Daß übrigens auch das klassische römische Recht schon
auf dem Standpunkt der freien richterlichen überzeugungsbildung stand,
ergibt sich mit aller Deutlichkeit aus der Hadrian-Stelle D. 22,5 de test'
1. 3 § 2: „ex sententia tui te aestimare oportere, quid aut credas
parum probatum tibi opinaris".
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Christensen, Ralph & Kudlich, Hans (2001). Theorie
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Rechtslupe 9.4.2018
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.
Wrück, Hans (1937)' Zum heutigen Stand der Frage
nach dem Wesen der Überzeugung des Strafrichters. PLZ — jur. Diss.
1937, S. 4 ff
[Weiteres Material zum Einbau prüfen
Juraforum Abruf 29.06.2019
"Erklärung zum Begriff Überzeugungsbildung
des Gerichts
Die "Überzeugungsbildung des Gerichts" ist ein Begriff
aus dem Strafprozess. Gemäß § 261 StPO hat das Gericht
über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff
der Verhandlung geschöpften Überzeugung zu entscheiden.
Bei der tatrichterlichen Überzeugung handelt es
sich um die subjektive, persönliche Gewißheit des Richters,
zu der noch eine objektiv tragfähige Tatsachengrundlage hinzukommen
muss. Dies bedeutet, dass das Urteil erkennen lassen muss, dass die ihm
zugrunde liegenden Beweise unter objektiven, rational nachvollziehbaren
Erwägungen geprüft worden sind."]
Links (Auswahl: beachte)
> Querverweise.
Glossar,
Anmerkungen und Fußnoten > Eigener
wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher
Standort.
1)
GIPT= General and
Integrative
Psychotherapy,
internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
__
Querverweise
Standort: AW31 Freie Beweiswürdigung.
*
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Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen. * Gebrauchsbeispiele.
* Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
Kritik
des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Allgemeine,
abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten
und Geisterwelt.
Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke,
Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer
Sicht.
Überblick Arbeiten
zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik
und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
*
*
Dienstleistungs-Info.
*
Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS).
Auswertung AW31 Freie Beweiswürdigung. Recht und Rechtswissenschaft.
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt
aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie IP-GIPT Erlangen:
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korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung
/ nur Rechtschreibung am 27.09.2019
Änderungen Kleinere
Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet
und ergänzt. Es
sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
29.09.19 Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen
und ins Netz gestellt.
27.09.19f Schlussprüfungen
Rechtschreib- und Grammatikprüfung
03.04.19 allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel
bei juristischer Analogie spezifiziert.
02.04.19 Neue Kategorie herrschende Meinung.
01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären,
Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären,
Juristisches Verstehen.
27.03.19 Neuaufnahmen Kategorien:
Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie
Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
26.03.19 Auswertungskonzept
vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien,
19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie
und 16 repräsentative Werke
00.03.19 Prüffragen
interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
27.02.19 Untersuchungskonzept
konkretisiert (Punkte 1-7).
22.02.19 Fortführung
der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
21.02.19 Angelegt.
interne Hilfen:
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