Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW31 Freie Beweiswürdigung  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW31 Freie Beweiswürdigung

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

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    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW31 Freie Beweiswürdigung
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet. "Meinen" := 0.5. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    Freie Beweis- würdigung
    K1-FBW
    K2-FBW
    K3-FBW
     K4-FBW
     K5-FBW
     K6-FBW
    K7-FBW
    K8-FBW
    Literatur
    Bydlinski 2018 Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Nein KeinSR Meinen Nein Nein Nein Nein Keine
    Kelsen 1960 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 Nein Nein Jein Ja>K6 Nein Teils Nein Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Nein Nein Ja Ja>K7 Nein Nein Ja Bsp Keine
    Muthorst 2011 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Ott 2006 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Puppe 2014 Nein KeinSR Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2018                
    Savigny 1802-1842 Nein(Hg) Nein(Hg) Ja aber Nein Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    0
    w=(0/9)*100
    0
    w=(0/7)*100
    40
    w=(4/10)*100
    20
    w=(2/10)*100
    0
    w=(0/10)*100
    5
    w=(0.5/10)*100
    10
    w=(1/10)*100
    Mit=10.7
    Rang=31

    FBW-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Freie Beweiswürdigung, richterliche Überzeugungsbildung, Meinen: Es ist doch sehr erstaunlich, wie wenig das Thema Freie Beweiswürdigung bei den ersten 10 Auswertungen eine Rolle spielt. Vielleicht hat das etwas mit dem General-Freibrief  ZPO § 286  zu tun. Da bedarf es dann keiner rechtswissenschaftlichen oder sonstigen Anstrengungen mehr, dieses schwierige Feld kritisch aufzubereiten. Andererseits gibt es aber doch reichlich  Literatur  zu dem Thema, so dass man sich fragt: was ist da los?
     

      ZPO § 286 Freie Beweiswürdigung
      (1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
      (2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.


        Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 10.7% Mittelwert und dem letzten Rang 31 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7 Kriterien einen überraschend und nicht nachvollziehbar geringen Raum ein und zeigt in 6 von 7 Kriterien drastische Schwächen.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworte: freie beweiswürdigung, Beweiswürdigung, Überzeugungsbildung, richterliche Überzeugungsbildung, meinen [hier als Problembegriff], schlüssige Argumentation, Argumentation wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
     

      K1-FBW Kommt die Kategorien-Worte "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1:  0%, also kein Inhaltsverzeichnis enthält "Freie Beweiswürdigung"
      K2-FBW Kommt das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K2:  0%, also kein Sachregister hat einen Eintrag "Freie Beweiswürdigung".
      K3-FBW Wird das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3:  40% der Werke erwähnen "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
      K4-FBW Wird das Kategorien-Wort im Text "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4:  20% der Werke erörtern "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" auch inhaltlich.
      K5-FBW Wird das Kategorien-Wort "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5:  0% definieren "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
      K6-FBW Wird zu der Kategorie "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6:  5% der Werke entwickeln oder zitieren teilweise Theorien zur "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
          Hilfsfragen:
      • K6.1-FBW  Wird das bloße "meinen" als wissenschaftsfremdes Problem kritisch erörtert? Nein.
      • K6.2-FBW  Werden Kriterien für die freie Beweiswürdigung erörtert? Nein.
      • K6.3-FBW  Werden Kriterien für die richterliche Überzeugungsbildung erörtert? Nein.
      K7-FBW Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7:  10% der Werke geben Anwendungen mit Beispielen zu "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung".
      K8-FBW Sonstiges für die Kategorie "Freie Beweiswürdigung" oder "richterliche Überzeugungsbildung" oder "meinen" zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8:  Keine Einträge.
     


    Literatur  (Auswahl) ..." []

    Literaturauswahl Freie Beweiswuerdigung

    • Bender, Rolf ; Nack, Armin &  Treuer, Wolf-Dieter (20144) Tatsachenfeststellung vor Gericht. Glaubwürdigkeits- und Beweislehre. Vernehmungslehre. Bearbeitet von: Robert Häcker/Volker Schwarz/Wolf-Dieter Treuer. 4. Auflage. München: Beck. [420 Seiten]
    • Bendix,  Ludwig (1968) Zur  Psychologie  der  Urteilstätigkeit  des  Berufsrichters. Neuwied  und  Berlin:
    • Bender, Rolf ; Nack, Armin &  Treuer, Wolf-Dieter (20073) Tatsachenfeststellung vor Gericht. Glaubwürdigkeits- und Beweislehre. Vernehmungslehre. 3. Auflage. München: Beck. [358 Seiten]
    • Bender, R.; Nack, A. (19952).  "Tatsachenfeststellung vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre", Bd. 2 Vernehmungslehre, 2. A. München: C.H. Beck. [296+292=588 Seiten]
    • Bender, R.; Nack, A. & Röder, S. (1981).  "Tatsachenfeststellung vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre", Bd. 2 Vernehmungslehre, 2. A. München: C.H. Beck. [241+198=439 Seiten]
    • Bohne, Gotthold (1948) Zur Psychologie der richterlichen Überzeugungsbildung. Köln: Balduin-Pick. Bohne (1948), S. 7: "Daß übrigens auch das klassische römische Recht schon auf dem Standpunkt der freien richterlichen überzeugungsbildung stand, ergibt sich mit aller Deutlichkeit aus der Hadrian-Stelle D. 22,5 de test' 1. 3 § 2: „ex sententia tui te aestimare oportere, quid aut credas parum probatum tibi opinaris".
    • Christensen, Ralph & Kudlich, Hans  (2001). Theorie richterlichen Begründens. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Döhring, E. (1964). Die Erforschung des Sachverhalts im Prozeß. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Greger, Reinhard (1978). Beweis und Wahrscheinlichkeit. Das Beweiskriterium im Allgemeinen und bei den sogenannten Beweiserleichterungen. Köln: Heymanns.
    • Haerter, Hans (1936)  Das Wesen, der Überzeugung des i Strafrichters, Gieß. jur. Diss. 1936, S. 13 ff.
    • Heck,  Phillip (1917) Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz. Tübingen:
    • Jahn, Matthias  (2011) Richterliche Überzeugungsbildung "Die Suche nach der Wahrheit wäre naiv". LTO 11.01.2011.
    • Krieter, Hugo (1926) Die histor. Entwicklung des „Prinzips der ? ; freien Beweiswürdigung im Strafprozeß", Gött. jur.i Diss. 5 1926.
    • Lamberti, Andrea (2009). Das Beweisverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unter Zugrundelegung des Gesetzentwurfes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung vom September 2007 (FamFG). Frankfurt aM: Lang.
    • Löschper, Gabriele (1999). Bausteine für eine psychologische Theorie richterlichen Urteilens. Baden-Baden: Nomos.
    • Mayer-Hamberg,  (1921) Beweis und Wahrscheinlichkeit nach älterem deutschen Recht, 1921.
    • Mittermaier, C. J. A. (1834). Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozesse nach der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und deutsche Gesetzbücher in Vergleichung mit den Ansichten des englischen und französischen Strafverfahrens. Darmstadt: Heyer's Verlagsbuchhandlung.
    • Müller, Ernst-Henning (2003) Mathematik in der strafprozessualen Beweiswürdigung, In (219-238): Kühne, Jung, Kreuzer, Wolter (Hrsg.): Festschrift für Klaus Rolinski, Baden-Baden.
    • Nell, Ernst Ludwig (1983). Wahrscheinlichkeitsurteile in juristischen Entscheidungen. Dissertation an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Bayreuth. Berlin: Duncker & Humblot.
    • Nothdurft, Günter (1943) Die Entwicklung der freien Beweiswürdigung im französ.-deutsch. Strafprozeß. Rost, (unge.dr.) Diss. 1943.
    • Rechtslupe (2018) Richterliche Überzeugungsbildung.  Rechtslupe 9.4.2018
    • Rüßmann, Helmut (1987). Zur Mathematik des Zeugenbeweises. In Festschrift für Heinrich Nagel, 1987, S. 329 bis 351. In der Symbolik veränderte Internet-Version.
    • Schaefer, Hans-Helmut (2018)  Richterliche Überzeugungsbildung. Rechtsportal  02.11.2018.
    • Schulz, J. (1992) Sachverhaltsfeststellung und Beweistheorie. Köln, Berlin, Bonn, München: Carl Heymanns.
    • Weimar,  Robert (1969) Psychologische  Strukturen  richterlicher  Entscheidung.  Basel  und  Stuttgart: .

    • Wrück, Hans (1937)' Zum heutigen Stand der Frage nach dem Wesen der Überzeugung des Strafrichters. PLZ — jur. Diss. 1937, S. 4 ff


    [Weiteres Material zum Einbau prüfen
    Juraforum Abruf 29.06.2019
    "Erklärung zum Begriff Überzeugungsbildung des Gerichts
    Die "Überzeugungsbildung des Gerichts" ist ein Begriff aus dem Strafprozess. Gemäß § 261 StPO hat das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung zu entscheiden.
    Bei der tatrichterlichen Überzeugung handelt es sich um die subjektive, persönliche Gewißheit des Richters, zu der noch eine objektiv tragfähige Tatsachengrundlage hinzukommen muss. Dies bedeutet, dass das Urteil erkennen lassen muss, dass die ihm zugrunde liegenden Beweise unter objektiven, rational nachvollziehbaren Erwägungen geprüft worden sind."]



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: AW31 Freie Beweiswürdigung.
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    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
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    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW31 Freie Beweiswürdigung. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW31-FBW.htm
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    Ende
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



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