Auswertung
AW27 Juristische Normen
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Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
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Bydlinski 2018 | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Teils | Keine |
Engisch 1971 | ||||||||
Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) | ||||||||
Honsell/Mayer-Maly 2015 | ||||||||
Hruschka 1972 | Nein | KeinSR | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Kelsen 1960 | Ja vielf. | Ja viele | Ja | Ja | Jein | Nein | Teils | Erl.;RS |
Kirchmann 1848 | NichtVor | NichtVor | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Larenz 1991 | Ja | Ja | Ja | Ja | Teils | Ja | Ja | Keine |
Mastronardi 2003 | ||||||||
Möllers 2017 | Ja | Ja aber | Ja | Ja | Teils | Teils | Nein | Keine |
Muthorst 2011 | Ja | Ja | Ja | Ja | Jein | Jein | Jein | Keine |
Ott 2006 | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
Puppe 2014 | Ja | KeinSR | Ja | Ja | Nein | Ja | Nein | Keine |
Radbruch 1932 | ||||||||
Röhl & Röhl 2008 | ||||||||
Rüthers 2018 | ||||||||
Savigny 1802-1842 | Nein(Hg) | Nein(Hg) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Wienbracke 2013 | ||||||||
Zippelius 1974 | ||||||||
Zippelius 2012 | ||||||||
Gesamt-Auswertung |
w=(7/9)*100 |
w=(6/7)*100 |
w=(8/10)*100 |
w=(7/10)*100 |
w=(2/10)*100 |
w=(4/10)*100 |
w=(2.5/10)*100 |
Rang=10 |
jNorm-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Norm(en): Viele der folgenden Fragen werden von den ausgewerteten Werken nicht beantwortet:
Eine Norm verknüpft einen Sachverhalt S mit einem Deontor D
(geboten, verboten, erlaubt). Im Recht spricht man meist nicht von Sachverhalt,
sondern von Tatbestand. Ein Tatbestand ist nichts anderes als ein rechtlich
bedeutsamer Sachverhalt. Die Elementarform der Rechtsnorm besteht aus Deontor
und Tatbestand, der geboten, verboten, erlaubt oder ein Recht sein
kann. Formal kurz D(T). Ist der deontierte Tatbestand erfüllt (T+),
kann sich daran eine Rechtsfolge F knüpfen. Formal kurz: D(T+) =>
D(F). Hier gibt es mehrere Varianten in den Gesetzeswerken, so dass ein
ziemliches Durcheinander hinsichtlich der Definition und Struktur von Rechtsnormen
herrscht. Meist versteht man unter einer Rechtsnorm einem Tatbestand, an
den eine Rechtsfolge geknüpft ist. Eine Rechtsnorm hat die allgemeine
Form: Wenn deontierter Tatbestand, dann Rechtsfolge. Damit wird
in jeder Rechtsnorm Sein (Tatbestand) und Sollen (Rechtsfolge) WENN-DANN
verknüpft. Wieso man das dürfen soll, darüber zerbricht
sich z.B. Kelsen grundlegend den Kopf.
Fest steht, ungeachtet aller Begründungsprobleme,
dass es -
seit Jahrtausenden - so ist: SEIN und SOLLEN werden WENN-DANN verknüpft.
Ob es zu Recht so ist, ist eine metatheoretische, ethische, rechtsphilosophische
oder rechtssoziologische Frage. Formal und praktisch wird die Frage durch
die Gesetze zur Gesetzesbildung und die Nichtbeanstandung durch das BVerfG
beantwortet. Normen können dem Gesetzestext nach gelten oder durch
Rechtsfortbildung
(Richterrecht)
durch Analogie mit der Schließung einer Lücke erweitert oder
durch teleologische
Reduktion eingeschränkt werden.
Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 57.0% Mittelwert
und Rang 10 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7
Kriterien einen beachtlichen Raum ein und zeigt nur in zwei Kriterien,
K5 und K7 Schwächen.
Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworten "norm",
"Rechtsnorm", "Normbegriff", "Rechtssatz", "Tatbestand",
"Rechtsfolge" wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
Formen von Rechtsnormen (und Normen) >
Juristische
Normentheorie.
Grundfragen an Rechtsnormen
bei der Analyse
Fragen an eine Rechtsnorm
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. |
korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019