Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW22 juristische Analogie  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW22 juristische Analogie

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

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    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW22 juristische Analogie
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    Analogie
    K1-jAna
    K2-jAna
    K3-jAna
     K4-jAna
     K5-jAna
     K6-jAna
    K7-jAna
    K8-jAna
    Bydlinski 2018 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Ja KeinSR Ja Ja Nein Teils Nein Keine
    Kelsen 1960 Nein Nein Ja Ja Nein Ja Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Ja mehrf Ja mehrf Ja vielf Ja mehrf Nein Ja Jein WortGr
    Muthorst 2011 Ja Ja Ja Ja Jein Jein Ja Keine
    Ott 2006 Ja Ja Ja Ja Ja aber Teils Teils Keine
    Puppe 2014 Ja KeinSR Ja Ja Nein Teils Teils Keine
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2018                
    Savigny 1802-1842 Ja(Hg) Ja(Hg) Ja Ja Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    89
    w=(8/9)*100
    86
    w=(6/7)*100
    100
    w=(10/10)*100
    90
    w=(9/10)*100
    25
    w=(2.5/10)*100
    60
    w=(6/10)*100
    35
    w=(3.5/10)*100
    Mit=69.3
    Rang=3

    jAna-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Analogie: Analogie und Analogieschlüsse spielen eine große Rolle in Wissenschaft und Leben, was aber bislang noch nicht ausreichend erforscht wurde. Hier gibt es noch viel zu tun. Analogie bedeutet Ähnlichkeit. Eine Theorie der Analogieanwendung oder der Analogieschlüsse beruht daher auf einer Ähnlichkeitstheorie. Die Gretchenfrage lautet daher: Wird eine Theorie der Ähnlichkeit zitiert oder / und entwickelt? Das ist gewöhnlich nicht der Fall.
        Materialien zur Analogie /nach unten verlegt):

    • Anwendungsvoraussetzungen.
    • Wissenschaftstheoretisches Probleme.
    • Rechtspolitische und methodologische Probleme.
    • Analogie-Gesetz erforderlich.
    • Vorschlag am Beispiel Trierer Weinhandlung.
    • Anmerkung-GG (Gleichheitsgrundsatz).


        Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 69.3% Mittelwert und Rang 3 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien
    über alle 7 Kriterien einen großen Raum ein und zeigt nur eine Schwäche bei K5, was meist der Fall ist:  K5  ist die Achillesferse der Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchwort "analog", das dann noch hinsichtlich seiner juristischen Anwendung zu prüfen war, wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
     

      K1-jAna Kommt das Kategorien-Wort "Analogie" im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1: 89% der Inhaltsverzeichnisse enthalten das Wort "Analogie".
      K2-jAna Kommt das Kategorien-Wort "Analogie" im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K2: 86% der Sachregister enthalten das Wort "Analogie".
      K3-jAna Wird das Kategorien-Wort "Analogie" im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 100% der Werke, also alle, erwähnen das Wort "Analogie".
      K4-jAna Wird das Kategorien-Wort "Analogie" im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 90% der Werke erörtern Analogie auch inhaltlich.
      K5-jAna Wird das Kategorien-Wort "Analogie" vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5: 25% der Werke definieren Analogie. Das ist wenig, aber weit verbreitet.
      K6-jAna Wird zu der Kategorie eine Theorie zur Kategorie der Analogie zitiert oder / und entwickelt? Analogie bedeutet Ähnlichkeit. Eine Theorie der Analogieanwendung oder der Analogieschlüsse beruht daher auf einer Ähnlichkeitstheorie. Wird eine Theorie der Ähnlichkeit zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 60% der Werke entwickeln oder zitieren eine Theorie zur Analogie.
      K7-jAna Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie Analogie ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: 35% der Werke geben Anwendungen mit Beispielen zur Analogie.
      K8-jAna Sonstiges für die Kategorie "Analogie" zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8: Anmerkung zur  Möllers  Ausführungen zur Wortlautgrenze.


    Materialien zur juristischen Analogie
    Anwendungsvoraussetzungen (nach Pötters & Werkmeister 2015, S.)

    • Regelungslücke
    • Planwidrigkeit der Lücke
    • Vergleichbarkeit der Regelungsgehalte / Tatbestände
    Wissenschaftstheoretisches Probleme Analogie
    • 1. die Ähnlichkeit zwischen den Tatbestandsmerkmal(en) zeigen. Wie macht man das? Das ist die Aufgabe der Ähnlichkeitstheorie und Ähnlichkeitslogik, hier speziell einer juristischen. Eine solche wird gewöhnlich von den RechtswissenschaftlerInnen, obwohl es ihre Aufgabe wäre, nicht entwickelt oder zitiert.
    • 2. Warum und wann darf von ähnlichen Tatbestandsmerkmalen auf gleiche Rechtsfolgen geschlossen werden?
    • 3. Letztbegründung. Sie ergibt sich u.U. mit folgender Überlegung: Obwohl die Menschen nicht gleich, aber einander ähnlich sind, sollen sie nach 3, 1 GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" gleich behandelt werden. So betrachtet kann man sagen, dass das Analogieprinzip bereits im Grundgesetz (implizit) verankert ist.
    Rechtspolitische und methodologische Probleme Analogie
    • Es ist natürlich ein grundlegender Systemfehler, dass Gesetze so formuliert werden können und dürfen, dass sie Lücken enthalten können. Z.B. könnten alle aufgeführten Tatbestandsmerkmale wie folgt ergänzt werden: Die Rechtsfolgen gelten auch für ähnlich gelagerte Sachverhalte. Hierzu müsste auch nicht jedes einzelne Gesetz neu formuliert werden. Das könnte problemlos durch ein Einzelgesetz begradigt werden: Jedes Gesetz, das einzelne Tatbestandsmerkmale aufführt, die nicht vollständig sind und Lücken enthalten können, erhalten die Ergänzungsregelung: Die Rechtsfolgen gelten auch für ähnlich gelagerte Sachverhalte. Da das Prinzip ständig angewandt wird, also ohnehin faktisches Richtergewohnheitsrecht ist, kann es auch direkt und klar vom Gesetzgeber erlassen werden.
    • Sobald Richterrecht, die das Gesetz ergänzt und Lücken ausfüllt, wird das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt.

    • Richterrecht entmündigt den Gesetzgeber und führt ihn vor. Das ist nicht gut für die Rechtsgemeinschaft und Gesellschaft.


    Analogie-Gesetz erforderlich
    Keine Rechtsordnung ist perfekt oder vollständig. Es sind immer Lücken möglich. Also sollte man das allgemein und in der Rechtsordnung berücksichtigen. Wenn das deutsche Volk Rechts- und Gesetzeslücken durch Analogie schließen möchte, so soll es dies durch Volksabstimmung oder durch die Parlamentsvertretung in einem entsprechen Gesetz klar und deutlich beschließen, um den Sophisten und Gewaltenteilungsignoranten wenigstens eine ordentliche Rechtsgrundlage zu verschaffen: (1) Rechts- und Gesetzeslücken dürfen durch begründete und nachvollziehbare Analogie geschlossen werden. (2) Die Gesetzeslücken sollen bei nächstmöglicher Gelegenheit in den Gesetzen entsprechend ergänzt werden.
    BGB 119 (3) Vorschlag Als Paradebeispiel wird der FallTrierer Weinhandlung (Möllers K7-Erk) genannt. Röver 2018 gibt an §119 I BGB analog. § 119 (1) lautet: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." Im allgemeinen wird in der Rechtswissenschaft nicht erklärt, worin nun genau die Analogie bestehen soll - obwohl genau das ihre Aufgabe wäre. Eine Willenserklärung wurde ja gar nicht abgegeben, das Winken nur vom Auktionator - durchaus nachvollziehbar - als Handzeichen für ein Gebot so gedeutet. Hier gehört ins Gesetz, z.B. als 119 (3). Ob eine Äußerung als Willenserklärung gedeutet werden darf, muss im Einzelfall geprüft werden.
    Anmerkung-GG: Das Prinzip der Ähnlichkeit ist bereits im Gleichheitsgrundsatz des GG 3,1 verankert. Denn dieser beinhaltet, dass die (erwachsenen) Menschen im Grundsatz und im Normalfall (geschäftsfähig) gleiche Rechte haben und dem Rechte nach gleich zu behandeln sind. Das ist die normative Seite. Tatsächlich sind die Menschen natürlich nicht gleich, aber ähnlich. Damit wird normiert: obwohl die Menschen nicht gleich, sondern nur ähnlich sind, müssen sie rechtlich gleich behandelt werden - was in der Wirklichkeit allerdings vielfach nicht stimmt wie wir leider alle wissen (> Unrecht im Namen des Rechts).
     



    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: AW22 juristische Analogie.
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    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
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    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW22 juristische Analogie. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW22-jAna.htm
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    Ende
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibprüfung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



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