Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW17-Juristische Logik  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW17-Juristische Logik

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

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    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW17-Juristische Logik
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet. "Denkges", "Wenig", "Kaum"  = 0.25. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    jur. Logik 
    K1-jL
    K2-jL
    K3-jL
     K4-jL
     K5-jL
     K6-jL
    K7-jL
    K8-jL
    Bydlinski 2018  Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Nein KeinSR Ja Ja kaum Nein Ja Nein Keine
    Kelsen 1960 Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 Nein Nein Ja wenig Nein Nein Nein Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Ja Nein Ja aber Denkges Nein Teils Teils Keine
    Muthorst 2011 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Deontik
    Ott 2006 Nein Jein Ja Ja Nein Nein Nein Keine
    Puppe 2014 Ja KeinSR Ja Ja Nein Ja Ja Keine
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2018                
    Savigny 1802-1842 Nein(Hg) Nein(Hg) Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    33
    w=(3/9)*100
    36
    w=(2.5/7)*100
    80
    w=(8/10)*100
    38
    w=(3.75/10)*100
    0
    w=(0/10)*100
    35
    w=(3.5/10)*100
    25
    w=(2.5/10)*100
    Mit=35.3
    Rang=24

    jL-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie juristische Logik: Zunächst gilt die allgemeine Logik (Aussagen, Prädikaten, Klassen-, Relationen-Logik). Aufgrund der zahllosen non-liquet Erscheinungen ist auch eine dies berücksichtigende (mehrwertige bzw. mindestens dreiwertige) und Modal-Logik erforderlich. Darüberhinaus ist eine Logik der Normen (deontische Logik) und Logik der Wertungen erforderlich. Lit: Joergen (2010); Kutschera (1973); Iwin (1975). In der juristischen Normen- und Wertelogik sind z.B. folgende Themen auch praktisch wichtig: Rangfolge, (Un-)Verträglichkeit, (Un-)Abhängigkeit, Entscheidung bei Konflikt, Logik im engeren Sinne Schlussfolgerungs-, Subsumtions- und Regelsystem. Wenn verboten ist, einem anderen zu schaden, dann ist es auch verboten, einen anderen zu verletzen oder gar zu töten. Verletzen und töten werden unter schaden subsumiert.
     
    Erklärung Logik der Rechtsnorm
    Viele Rechtsnorm bestehen aus Tatbestand (Sein) und der Rechtsfolge (Sollen). Die logische Verknüpfung zwi- schen Tatbestand (Sein) und Rechtsfolge (Sollen) ist keine Implikation oder Subjunktion, wie oft fälschlich dargestellt wird, sondern eine Äquivalenzbeziehung. Sie folgt also der Formulierung DANN UND NUR DANN soll die Rechtsfolge eintreten, WENN der Tatbestand erfüllt ist. Schauen wir uns die Wahrheitswerte wffw der Äquivalenz an, so bedeutet das inhaltlich: Ist der Tatbestand erfüllt (w), dann tritt auch die Rechtsfolge (w) ein. Also ergibt sich für die Verknüpfung ein w. Ist der Tatbestand erfüllt und tritt die Rechtsfolge nicht ein, liegt ein (falsch negativ) Fehler vor, daher ergibt sich für  Verknüpfung ein f. Liegt der der Tatbestand nicht vor (f) und tritt die Rechtsfolge dennoch ein (w), so liegt ein (falsch positiv) Fehler vor, es gilt die Verknüpfung  f. Liegt weder der Tatbestand (f) vor noch tritt die Rechtsfolge (f) ein, so ist die Verknüpfung w. Also wird insgesamt die aussagenlogische Beziehung von der Wahrheitswertverteilung der Äquivalenz erfüllt.

        Gesamtwertung: Das Thema spielt mit 35.3% Mittelwert und Rang 24 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien
    über alle 7 Kriterien keine besondere Rolle, ich hätte hier höhere Werte erwartet. K1, K2, K4, K6 und K7 kommen zu kurz.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworten juristische Logik, Logik, Rechtslogik, Normenlogik wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
     

      K1-jL Kommt das Kategorien-Wort "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1: 33% der Inhaltsverzeichnisse erfassen juristische Logik.
      K2-jL Kommt das Kategorien-Wort "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K2: 36% der Sachregister gaben einen Eintrag juristische Logik.
      K3-jL Wird das Kategorien-Wort "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne  im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 80% der Werke erwähnen juristische Logik.
      K4-jL Wird das Kategorien-Wort "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne  im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 38% der Werke erörtern juristische Logik inhaltlich.
      K5-jL Wird das Kategorien-Wort "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne  vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5: Keines der Werke, also 0%, definieren juristische Logik.
      K6-jL Wird zu der Kategorie juristische Logik oder Logik im juristischen Sinne eine Theorie  zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 35% der Werke entwickeln oder zitieren Theorien zur juristischen Logik.
      K7-jL Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie juristische Logik oder Logik im juristischen Sinne  ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: 25% der Werke stellen Anwendungen mit Beispielen zur juristischen Logik dar.
      K8-jL  Sonstiges für die Kategorie "juristische Logik" oder "Logik" im juristischen Sinne zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8: Es gibt einen Eintrag Deontik bei Muthorst.
     


    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __


    Querverweise
    Standort: AW17-Juristische Logik.
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    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
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    Dienstleistungs-Info.
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW17-Juristische Logik. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW17-jL.htm
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    Ende
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    27.09.19  Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



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