Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW41 Rechtsverweigerungverbot  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW41 Rechtsverweigerungsverbot

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

    _


    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW41 Rechtsverweigerungsverbot
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet, "Nein aber" = 0.25. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    Rechtsverweige-
    rungsverbot
    K1-RVV
    K2-RVV
    K3-RVV
     K4-RVV
     K5-RVV
     K6-RVV
    K7-RVV
    K8-RVV
    Bydlinski 2018 Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015                
    Hruschka 1972 Nein KeinSR Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Kelsen 1960 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 Nein Nein Ja Ja Nein Ja Nein Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Nein Ja Ja Ja Nein aber Ja Nein Keine
    Muthorst 2011 Nein Nein Nein Ja Nein Teils Nein Keine
    Ott 2006 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Puppe 2014 Nein KeinSR Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Radbruch 1932                
    Rüthers/Fischer/ Birk 2018                
    Röhl & Röhl 2008                
    Savigny 1802-1842 Nein(Hg) Nein(Hg) Ja Nein Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    0
    w=(0/9)*100
    14
    w=(1/7)*100
    40
    w=(4/10)*100
    30
    w=(3/10)*100
    3
    w=(0.25/10)*100
    25
    w=(2.5/10)*100
    0
    w=(0/10)*100
    Mit=16.0
    Rang=28

    RVV-Zusammenfassung und Kommentar zur rechtswissenschaftlichen Kategorie Rechtsverweigerungsverbot:. Aus dem Rechtsverweigerungsverbot ergibt sich keineswegs, dass Lücken durch Rechtsfortbildung bzw. Richterrecht zu schließen sind. Es wird auch nirgendwo abgeleitet, lediglich allenthalben verkündet. Die Behauptung Möllers (2017) : "Das [>27] Rechtsverweigerungsverbot ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG, dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ..." wird nicht eingelöst. Außerdem ist die Behauptung  falsch, wie jeder vernünftige und des Deutschen mächtige Leser leicht nachprüfen kann: "Art 103. (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Es gibt kein Gesetz, das die Gerichte zum Entscheiden zwingt und es folgt auch ganz sicher nicht aus Art. 103 Abs. 1 GG. Und das genau zeigt, dass die Rechtswissenschaft keine Wissenschaft ist, sondern ein Phantasie, Meinungs- und Behauptungssumpf. Die Argumentation mit dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit ist hochgradig absurd. Wenn das deutsche Volk, vertreten durch das Parlament, einen Entscheidungszwang und ein Rechtsverweigerungsverbot will, dann soll es das klar beschließen und nicht den Sophisten überlassen. Es ist zwar richtig, dass bereits der Code Civil von Napoleon in Artikel 4 das Rechtsverweigerungsverbot festschrieb.


    Quelle: F.G. von  Lassaulx Kodex Napoleon Koblenz 1807

    aber diese klipp und klare Formulierung, die keinerlei Auslegung bedarf, hat überhaupt nichts mit unserem Grundgesetzartikel 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör zu tun.

    _    Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 16.0% Mittelwert über alle 7 Kriterien den Rangplatz 28 von 31 Kategorien und damit eher geringen Raum ein.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchworten "rechtsverweigerungsverbot", "Entscheidungszwang" wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:__
     

      K1-RVV Kommt das Kategorien-Wort "Rechtsverweigerungsverbot" im Inhaltsverzeichnis vor?
          Ergebnis K1: 0% enthalten ein Suchwort Rechtsverweigerungsverbot im Inhaltsverzeichnis.
      K2-RVV Kommt das Kategorien-Wort "Rechtsverweigerungsverbot" im Stichwortregister vor?
          Ergebnis K1: 14% enthalten ein Suchwort Rechtsverweigerungsverbot im Sachregister.
      K3-RVV Wird das Kategorien-Wort "Rechtsverweigerungsverbot" im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 40% der Werke erwähnen ein Suchwort Rechtsverweigerungsverbot.
      K4-RVV Wird das Kategorien-Wort "Rechtsverweigerungsverbot" im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 30% der Werke erörtern ein Suchwort Rechtsverweigerungsverbot auch inhaltlich.
      K5-RVV Wird das Kategorien-Wort "Rechtsverweigerungsverbot" vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5: Nur 3%  der Werke definieren ein Suchwort Rechtsverweigerungsverbot teilweise.
      K6-RVV Wird zu der Kategorie Rechtsverweigerungsverbot eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 25% der Werke entwickeln oder zitieren eine Theorie zum Suchwort Rechtsverweigerungsverbot.
      K7-RVV Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorie Rechtsverweigerungsverbot ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: Kein Werk, also 0% geben Anwendungen mit Beispielen zum Suchwort Rechtsverweigerungsverbot.
      K8-RVV Sonstiges für die Kategorie "Rechtsverweigerungsverbot" zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8: Keine Einträge.


    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
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    Querverweise
    Standort: AW41 Rechtsverweigerungsverbot
    *
    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
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    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW41 Rechtsverweigerungsverbot. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW41-RVV.htm
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt. Es sind nicht sämtliche Arbeiten erfasst und zeitlich dokumentiert.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.



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