Auswertung
AW33 Subsumtion
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Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Originalarbeit von Rudolf Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann,
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
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Bydlinski 2018 | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja | Keine |
Engisch 1971 | ||||||||
Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) | ||||||||
Honsell/Mayer-Maly 2015 | ||||||||
Hruschka 1972 | Nein | KeinSR | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Kelsen 1960 | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Kirchmann 1848 | NichtVor | NichtVor | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Larenz 1991 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja Prinzip | Ja | Ja | Keine |
Mastronardi 2003 | ||||||||
Möllers 2017 | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein obg | Ja | Ja | Keine |
Muthorst 2011 | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Teils | Keine |
Ott 2006 | Nein | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Puppe 2014 | Ja | KeinSR | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Keine |
Radbruch 1932 | ||||||||
Röhl & Röhl 2008 | ||||||||
Rüthers 2018 | ||||||||
Savigny 1802-1842 | Nein(Hg) | Nein(Hg) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Keine |
Wienbracke 2013 | ||||||||
Zippelius 1974 | ||||||||
Zippelius 2012 | ||||||||
Gesamt-Auswertung |
w=(5/9)*100 |
w=(5/7)*100 |
w=(8/10)*100 |
w=(5/10)*100 |
w=(3/10)*100 |
w=(5/10)*100 |
w=(4.5/10)*100 |
Rang=12 |
Sub-Zusammenfassung und Kommentar
zur rechtswissenschaftlichen Kategorie der Subsumtion: Die praktische
prototypische Gretchenfrage der JuristIn lautet: Gibt es zu einem Lebenssachverhalt,
zu einem Konflikt, eine Norm, die ihn regelt (Subsumtionsproblem). Die
Tatbestand der Norm fungiert, syllogistisch betrachtet, als Obersatz, der
Sachverhalt oder der Konflikt als Untersatz und die conclusio (Schlussfolgerung)
als Entscheidung. Um diese Aufgabe zu bewältigen, braucht man Verständnis
(Auslegungskompetenz) und Wissen um die Normen
der Rechtsgebiete (grob: Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht)
und des Sachverhaltes. Subsumtion
ist damit eine wichtige und grundlegende rechtswissenschaftliche Methode,
aber auch nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.
Die Herausgeber der Monographie "Subsumtion"
schreiben im Vorwort: "»Subsumtion« ist ein traditionsreicher
Terminus der Jurisprudenz. Sein Verständnis geht auf einen etablierten
logischen Gebrauch zurück. Anders als in der Logik ist das Verfahren
der Subsumtion in der Juristischen Methodenlehre jedoch umstritten. Nicht
einmal der Sinn des Wortes steht hier fest. Er schwankt je nach Standort,
Sichtweise und Sprachgebrauch des Verwenders. Einerseits soll die Subsumtion
— traditionell gesprochen die Unterordnung eines Falles unter das einschlägige
Gesetz — im deduktiven Schema eines syllogistischen Schlusses darstellbar
sein; andererseits soll es beim Vorgang subsumierender Rechtsanwendung
um enthymematische Urteile und die rhetorische Kunst des Überzeugens
durch abgewogene Argumente gehen."
Persönliche Anmerkung: Diese
Arbeit besteht im wesentlichen aus Subsumtion, Verstehen oder Auslegung.
Zunächst ist herauszufinden, ob in den Werken der Autoren Inhalt zu
den 42 Kategorien und jeweils 8 Kriterien vorliegen, also darunter subsumiert
werden können. Hierzu müssen die Texte verstanden und mitunter
auch ausgelegt werden.
Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 54.6% Mittelwert
und Rang 12 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7
Kriterien einen erwartungsgemäß beachtlichen Raum ein.
Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchwort "Subsumtion"
wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. |
korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019