Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=29.09.2019 Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
    Impressum: Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel   Stubenlohstr. 20   D-91052 Erlangen
    Mail:_sekretariat@sgipt.org_ Zitierung  &  Copyright

    Anfang_AW29 Sachverhalt & Tatbestand  Datenschutz_ Rel. Aktuelles _Überblick_Überblick Wissenschaft _Rel. Beständiges_ Titelblatt_Konzept_Archiv_Region_Service iec-verlag__Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
    Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell zum Thema:

    Auswertung
     AW29 Sachverhalt & Tatbestand

    Haupt- und Verteilerseite Auswertung
    Recht und Rechtswissenschaft
    Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
    mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
    aus interdisziplinärer Perspektive

    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen.

    Originalarbeit von  Rudolf Sponsel, Erlangen

    Zum Geleit
    "Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel geworden."
    Julius von Kirchmann, 1848, S. 34
    "Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
    Staatsanwalt  Meindl, 2014

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    Tabellarische Ergebnisse der Auswertung AW29 Sachverhalt und Tatbestand
    Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
    Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb gewichtet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
     
    Sachverhalt
    K1-STM
    K2-STM
    K3-STM
     K4-STM
     K5-STM
     K6-STM
    K7-STM
    K8-STM
    Bydlinski 2018  S:
    Tatbestand
    Nein
    Nein
    Ja
    Nein
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Nein
    Nein
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Keine
    Keine
    Engisch 1971                
    Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.)                
    Honsell/Mayer-Maly 2015              
    Hruschka 1972 Nein KeinSR Ja Nein Nein Teils Teils Keine
    Kelsen 1960 Ja Ja Ja Ja aber Ja Teils Nein Keine
    Kirchmann 1848 NichtVor NichtVor Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Larenz 1991 S:
    Tatbestand T:
    Ja
    Nein
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Nein
    Nein
    Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Keine
    Keine
    Mastronardi 2003                
    Möllers 2017 Ja Ja Ja Ja Nein Nein aber Jein Fußnote
    Muthorst 2011 Ja Ja Ja Ja Jein Nein Teils Keine
    Ott 2006 Jein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Keine
    Puppe 2014 Sachv:
    Tatbestand: 
    Nein
    Nein
    KeinSR Ja
    Ja
    Ja
    Ja
    Nein
    Nein
    Nein
    Nein
    Nein
    Nein
    Keine
    Keine
    Radbruch 1932                
    Röhl & Röhl 2008                
    Rüthers 2018                
    Savigny 1802-1842 Nein(Hg) Nein(Hg) Nein Nein Nein Nein Nein Keine
    Wienbracke 2013                
    Zippelius 1974                
    Zippelius 2012                
    Gesamt-Auswertung
    50
    w=(4.5/9)*100
    87
    w=(6/7)*100
    80
    w=(8/10)*100
    70
    w=(7/10)*100
    15
    w=(1.5/10)*100
    30
    w=(3/10)*100
    45
    w=(4.5/10)*100
    Mit=53.9
    Rang=13

    STM-Zusammenfassung und Kommentar zum Sachverhalt (Tatbestand, Tatbestandsmerkmale):
     
    Ein Sachverhalt, der rechtlich von Bedeutung ist, heißt Tatbestand.

    Sachverhalts- oder Tatbestandsfeststellung ist eine zentrale und wichtige juristische Aufgabe, die nahezu immer von Bedeutung ist. Sie ist auch die Grundlage für die Subsumtion und die Frage, ob eine Norm greift. Eine Sachverhaltstheorie wird von der Rechtswissenschaft allerdings selten vorgelegt (Ausnahme Döhring 1964), was als schwerer wissenschaftlicher Mangel gewertet werden muss. Das Weltwissen scheint den JuristInnen wie auch die Psychologie in die Wiege gelegt, so dass meinen und phantasieren gewöhnlich genügt. Man meint und phantasiert sich die Welt und die Psychologie zusammen (Paradebeispiel juristische Willenstheorien). Die Minimalanforderungen an einen Tatbestand sind in der Rechtswissenschaft erklärt.
    Grundfragen an Sachverhalte oder Tatbestände

    1. Was soll unter einem Sachverhalt oder Tatbestand verstanden werden?
    2. Was sind Minimalanforderungen an den Begriffsinhalt "Tatbestand" (z.B. dass er aus mindestens einer Elementaraussage besteht muss oder genügt bereits ein Wort) ?
    3. Welche ontologischen Ebenen sollen bei Sachverhalten oder Tatbeständen unterschieden werden?
    4. Wie können Sachverhalte oder Tatbestände gefunden und festgestellt werden?
    5. Wie können Sachverhalte oder Tatbestände erklärt oder verstanden werden?
    6. Wie können Sachverhalts- oder Tatbestandstheorien begründet und evaluiert werden?


        Gesamtwertung: Das Thema nimmt mit 53.9% Mittelwert und Rang 13 von 31 rechtswissenschaftlichen Kategorien über alle 7 Kriterien einen beachtlichen Raum ein, zeigt aber in drei Kriterien, K5, K6 und K7 Schwächen.
       Die Ergebnisse der Auswertung mit den Suchworten "Sachverhalt", "Tatbestand", Tatbestandsmerkmal wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
    _

      K1-STM Kommt eines der Kategorien-Worte "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" im Inhaltsverzeichnis in allgemeiner und nicht spezifischer Bedeutung vor?
          Ergebnis K1: 50% der Inhaltsverzeichnisse erfassen Sachverhalt oder Tatbestand.
      K2-STM Kommt eines der Kategorien-Worte "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale"  im Stichwortregister in allgemeiner und nicht spezifischer Bedeutung vor?
          Ergebnis K2: 87% der Sachregister haben Einträge zu Sachverhalt oder Tatbestand.
      K3-STM Wird eines der Kategorien-Worte "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" in allgemeiner und nicht spezifischer Bedeutung im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
          Ergebnis K3: 80% der Werke erwähnen Sachverhalt oder Tatbestand.
      K4-STM Wird eines der Kategorien-Worte "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" in allgemeiner und nicht spezifischer Bedeutung  im Text auch inhaltlich erörtert?
          Ergebnis K4: 70% der Werk erörtern Sachverhalt oder Tatbestand inhaltlich.
      K5-STM Wird eines der Kategorien-Worte "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" in allgemeiner und nicht spezifischer Bedeutung vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
          Ergebnis K5: Nur 15% der Werke definieren Sachverhalt oder Tatbestand.
      K6-STM Wird zu den Kategorien "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" eine Theorie zitiert oder / und entwickelt?
          Ergebnis K6: 30% der Werke entwickeln oder zitieren Theorien zum Sachverhalt oder Tatbestand.
          Hilfsfragen:
      • K6.1-STM  Wird die Ermittlung des Sachverhalts (Tatbestands, der Tatbestandsmerkmale) als Problem erkannt und erörtert?
      • K6.2-STM   Wird erkannt und erörtert, dass die Ermittlung der Sachverhalte (Tatbestands, der Tatbestandsmerkmale) universales Wissen bzw. Methoden benötigt?
      • K6.3-STM   Wird eine juristische Sachverhaltstheorie (Tatbestand,  Tatbestandsmerkmale) erörtert und entwickelt?
      K7-STM Wird die Anwendbarkeit der Definition oder / und Theorie der Kategorien-Worte   "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" ausführlich und gründlich dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
          Ergebnis K7: 45% der Werke geben Anwendungen mit Beispielen zu Sachverhalt oder Tatbestand.
      K8-STM Sonstiges für die Kategorien "Sachverhalt, Tatbestand, Tatbestandsmerkmale" zu Berücksichtigendes?
          Ergebnis K8: Bei Möllers eine Fußnotenprüfung.
     


    Literatur  (Auswahl) ..." []



    Links (Auswahl: beachte) > Querverweise.



    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten > Eigener wissenschaftlicher Standort. > weltanschaulicher Standort.
    1) GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    __


    Querverweise
    Standort: AW29 Sachverhalt & Tatbestand.
    *
    Elemente wissenschaftlicher und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und  -Glossar mit Signierungsvorschlägen. *  Gebrauchsbeispiele. * Verteilerseite Gebrauchsbeispiele *
    Kritik des Sprachgebrauchs in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Allgemeine, abstrakte, unklare, hypostase-homunkulusartige autonome Begrifflichkeiten und Geisterwelt.
    Funktionen der Sprache: Ziele, Zwecke, Mittel. Eine sprachpsychologische Studie aus allgemeiner und integrativer Sicht.
    Überblick Arbeiten zur Theorie, Definitionslehre, Methodologie, Meßproblematik, Statistik und Wissenschaftstheorie besonders in Psychologie, Psychotherapie und Psychotherapieforschung.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Auswertung AW29 Sachverhalt & Tatbestand. Recht und Rechtswissenschaft. Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse mit Schwerpunkt Begriffswelt aus interdisziplinärer Perspektive Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT Erlangen:  https://www.sgipt.org/wisms/wistheo/WisSig/Recht/AW29-STM.htm
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    Ende
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    korrigiert: irs 29.09.2019 Auswertungsprüfung / nur Rechtschreibung am 27.09.2019



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    29.09.19  Die ersten 10 Auswertungen abgeschlossen und ins Netz gestellt.
    27.09.19f  Schlussprüfungen
    Rechtschreib- und Grammatikprüfung
    03.04.19  allgemein wiss. Analogie eingebaut, Kürzel bei juristischer Analogie spezifiziert.
    02.04.19  Neue Kategorie herrschende Meinung.
    01.04.19: Neue Kategorien Verstehen und Erklären, Normen und Werte, Werturteilsstreit, Recht, Juristisches Erklären, Juristisches Verstehen.
    27.03.19  Neuaufnahmen Kategorien: Analogie, Rechtsfortbildung (Richterrecht). Frage, ob die Kategorie Einzelfallprinzip oder die Kategorie Recht aufgenommen werden
    26.03.19   Auswertungskonzept vorläufig abgeschlossen: 7 allgemeine wissenschaftliche Kategorien, 19 rechtswissenschaftliche Kategorien, 8 Kriterien für jede Kategorie und 16 repräsentative Werke
    00.03.19   Prüffragen interaktiv mit Probeauswertungen entwickelt
    27.02.19   Untersuchungskonzept konkretisiert (Punkte 1-7).
    22.02.19   Fortführung der Ausarbeitung/ Materialsammlung.
    21.02.19   Angelegt.
     
     



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