Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPTDAS=29.09.2019
Internet Erstausgabe, letzte Änderung: tt.mm.jj
Impressum:
Diplom-Psychologe Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen
Mail:_sekretariat@sgipt.org_
Zitierung
& Copyright
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Willkommen in unserer Internet-Publikation
für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Wissenschaft,
Bereich Rechtswissenschaft und hier speziell
zum Thema:
Auswertung
AW25 Rechtsdogmatik
Haupt- und Verteilerseite Auswertung
Recht und Rechtswissenschaft
Eine kritische wissenschaftstheoretische Analyse
mit Schwerpunkt Begriffswelt und Methoden
aus interdisziplinärer Perspektive
Elemente wissenschaftlicher
und sachlicher Texte - Kleines Wissenschaftsvokabular und -Glossar
mit Signierungsvorschlägen.
Originalarbeit von Rudolf
Sponsel, Erlangen
Zum Geleit
"Die Rechtspflege ist durch die Wissenschaft zum Glücksspiel
geworden."
Julius von Kirchmann
1848, S. 34
"Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben ... Sie
können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen."
Staatsanwalt Meindl,
2014
_
Tabellarische Ergebnisse der Auswertung
AW25 Rechtsdogmatik
Für jeden Autor gibt es Auswertungs-Tabellen: 11+31 für die
einzelnen Kategorien und eine Zusammenfassung.
Einträge als %-Zahl der "Ja". "Jein" oder "Teils" werden halb
gewichtet. Als Basis werden nur diejenigen Werke verwendet, die das entsprechende
Kriterium auch ausweisen (Inhaltsverzeichnis oder Sachregister). Die Ergebnisse
vermitteln einen Eindruck von der Bedeutung der Kategorien in den einzelnen
Kriterien. Das Kriterium "Sonstiges" wird nicht ausgezählt. In die
Zelle wird der Mittelwert über die 7 Kriterien der Kategorie eingetragen.
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Rechtsdogmatik
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K1-Dog
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K2-Dog
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K3-Dog
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K4-Dog
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K5-Dog
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K6-Dog
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K7-Dog
|
K8-Dog
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| Bydlinski
2018 |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Keine |
| Engisch 1971 |
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| Hassemer/ Neumann /Saliger 2016 (Hrsg.) |
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| Honsell/Mayer-Maly 2015 |
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| Hruschka
1972 |
Nein |
KeinSR |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Kelsen 1960 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Kirchmann
1848 |
NichtVor |
NichtVor |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Larenz 1991 |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Mastronardi 2003 |
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| Möllers
2017 |
Ja |
Ja |
Ja Bsp |
Ja Bsp |
Nein aber |
Ja |
Ja |
Keine |
| Muthorst 2011 |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja bis |
Nein |
Ja |
Keine |
| Ott 2006 |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Puppe 2014 |
Nein |
KeinSR |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Keine |
| Radbruch 1932 |
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| Röhl & Röhl 2008 |
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| Rüthers 2018 |
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| Savigny 1802-1842 |
Nein(Hg) |
Ja(Hg) |
Ja |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein aber |
Keine |
| Wienbracke 2013 |
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| Zippelius 1974 |
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| Zippelius 2012 |
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| Gesamt-Auswertung |
33
w=(3/9)*100
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57
w=(4/7)*100
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80
w=(8/10)*100
|
40
w=(4/10)*100
|
10
w=(1/10)*100
|
20
w=(2/10)*100
|
20
w=(2/10)*100
|
Mit=37.1
Rang=22
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Dog-Zusammenfassung und Kommentar
zur Rechtsdogmatik: Die Vertreter der
Rechtsdogmatik beanspruchen feststellen zu können, was aktuell geltendes
Recht "ist" - im Grunde eine unlösbare Aufgabe angesichts der potentiell
unendlichen Vielfalt der Lebenssachverhalte und den unaufhörlichen
massenhaften Neuerungen im Rechtswesen. Wenn mit Rechtsdogmatik angestrebt
wird, das Recht so aufzubereiten, dass richtige und nachhaltige Entscheidungen
getroffen werden können, lässt sich dagegen nichts einwenden.
Das ist vielfach aus Sicht des aufgeklärten gesunden Menschenverstandes
auch einfach - bis sich JuristInnen damit befassen. Dann wird alles sehr
schnell sehr schwierig, unübersichtlich, ausufernd, breit, strittig
und unklar. So sollte eigentlich der § 823 BGB zur Grundfrage der
Schadenersatzes ausreichen, aber ganze Bibliotheken darüber belehren
uns eines Schlechteren. Die zwanghaft-süchtige Differenzierungswut
zum Detail ist ein Grundübel aller Rechtssysteme, offenbar ein Charakterzug
der kleineren juristischen Geister. Der Spagat zwischen großzügiger
Interpretation und genauer Arbeit ist schwierig und vielfach nicht bewältigt.
Grundfragen Rechtsdogmatik
-
Was genau heißt Rechtsdogmatik?
-
Wozu braucht man Rechtsdogmatik?
-
Was heißt Systematik?
-
Wie geht Systematik?
-
Wie bleibt man aktuell, d.h. wie ordnet man die Flut der Gesetze, Verordnungen
und Entscheidungen?
-
Was macht man mit Unklarheiten, Mehrdeutigkeiten?
-
Was macht man mit Unverträglichkeiten und Widersprüchen?
-
Wie beschränkt man sich auf das Notwendige?
-
Wie referenziert man Systematiken? (Thema z.B. Schuldrecht, Handelsrecht,
Familienrecht, Sachenrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht..., evtl.
Teilgebiet; AutorInnen; Veröffentlichungsjahr, Gültigkeitszeitraum,
gegebenenfalls Kapitel, Abschnitte, Paragraphen, Seitenfindstellen. Ein
schwierigeres Problem ist, wie Systematik geht, wobei auch noch in der
Ausbildungsfachliteratur didaktische Probleme hineinspielen.
-
Kann die Rechtsdogmatik Recht schaffen, wie Möllers
2017, S.350, Rn 2 meint und wodurch ist das legitimiert?
_ Gesamtwertung:
Das Thema nimmt mit 37.1% Mittelwert und Rang 22 von 31 rechtswissenschaftlichen
Kategorien über alle 7 Kriterien mäßigen Raum ein und zeigt
vier Schwächen, bei K1, K5, wie üblich (K5
ist die Achillesferse der Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften),
K6, und K7.
Die Ergebnisse der Auswertung mit dem Suchwort "dogmati"
wurden in die Beschreibung der Kriterien eingebaut:
K1-Dog Kommt das Kategorien-Wort "Rechtsdogmatik"
im Inhaltsverzeichnis vor?
Ergebnis K1: 33% der Inhaltsverzeichnisse enthalten
den Ausdruck "Rechtsdogmatik".
K2-Dog Kommt das Kategorien-Wort "Rechtsdogmatik"
im Stichwortregister vor?
Ergebnis K2: 57% der Sachregister enthalten den
Eintrag "Rechtsdogmatik".
K3-Dog Wird das Kategorien-Wort "Rechtsdogmatik"
im Text genannt, aber ohne nähere inhaltliche Erörterung?
Ergebnis K3: 80% der Werke erwähnen Rechtsdogmatik.
K4-Dog Wird das Kategorien-Wort "Rechtsdogmatik"
im Text auch inhaltlich erörtert?
Ergebnis K4: 40% der Werke erörtern Rechtsdogmatik
inhaltlich.
K5-Dog Wird das Kategorien-Wort "Rechtsdogmatik"
vollständig in allen drei Dimensionen (5.1 Name, 5.2 Begriffsinhalt
oder Bedeutung, 5.3 Referenz) definiert?
Ergebnis K5: Nur 10% der Werke liefern eine Definition
von Rechtsdogmatik.
K6-Dog Wird zu der Kategorie Rechtsdogmatik eine
Theorie zitiert oder / und entwickelt?
Ergebnis K6: 20% der Werke entwickeln oder zitieren
eine Theorie zur Rechtsdogmatik.
K7-Dog Wird die Anwendbarkeit der Definition oder
/ und Theorie der Kategorie Rechtsdogmatik ausführlich und gründlich
dargestellt sowie anhand von Beispielen demonstriert?
Ergebnis K7: 20% der Werke präsentieren Anwendungen
mit Beispielen zur Rechtsdogmatik.
K8-Dog Sonstiges für die Kategorie "Rechtsdogmatik"
zu Berücksichtigendes?
Ergebnis K8: Keinen Eintrag.