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Allen Geheimdiensten wird verboten Attentate, Umstürze,
Staatsstreiche, Militärinterventionen, Sabotage, Waffenlieferungen
und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung
zu betreiben. 
 
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Geheimdienste dürfen nur informationell zur Abwehr und
Aufklärung eingesetzt werden. 
 
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Es ist detailliert und operational genauestens festzulegen,
was Geheimdienste dürfen und was nicht; hierbei ist jeglicher Interpretationsspielraum
streng zu vermeiden.
 
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Sämtliche Geheimdienstaktivitäten müssen parlamentarischer
Kontrolle unterliegen und vom Weltsicherheitsrat der UNO oder einem internationalen
Gerichtshof geprüft werden können. 
 
 
 
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