Straf-Statistik
mitgeteilt von Rudolf Sponsel, Erlangen
_
"WIESBADEN – Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 755 900 Personen
rechtskräftig verurteilt, das waren 2 % weniger als im Jahr 2012 (773
900). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Verurteiltenzahl
gegenüber 2007 (897 600), als die Strafverfolgungsstatistik erstmals
flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, um 16 % zurück.
Mit 21 % stellten Straftaten im Straßenverkehr
die größte Gruppe an allen Straftaten dar. Im Jahr 2013 wurden
159 700 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt. Das
entspricht einem Rückgang um 4 % gegenüber 2012.
Wegen Straftaten gegen die Person gab es 119 500
Verurteilungen, wegen Straftaten gegen das Vermögen 349 700 und 127
100 wegen sonstiger Straftaten nach Bundes- und Landesgesetzen.
Die Struktur der verhängten Sanktionen blieb
gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert. Die häufigste
strafrechtliche Sanktion ist weiterhin die Geldstrafe nach allgemeinem
Strafrecht. 2013 wurden 558 300 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt,
das waren 74 % aller Verurteilten. Deutsche Gerichte verurteilten rund
129 100 Personen (17 %) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe. Bei 88 900
Personen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten
knapp sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten
Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche
Bewährungszeit zu vermeiden. Rund 40 100 Verurteilte bekamen eine
Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Mit sogenannten Zuchtmitteln
und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie beispielsweise
Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von
weiteren 68 600 Personen (9 % aller Verurteilten) sanktioniert.
Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 81 700
Personen nach Jugendstrafrecht (11 %) und 674 200 Personen nach allgemeinem
Strafrecht (89 %). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete
Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn
das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2013 kam es annähernd
bei 2 von 3 verurteilten Heranwachsenden (66 %) zur Anwendung.
Die registrierte Kriminalität ist ein vorwiegend
männliches Phänomen. 2013 waren 81 % der Verurteilten Männer
(609 500). Junge Menschen wurden im Jahr 2013, bezogen auf ihren Anteil
in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere:
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) knapp eineinhalb mal so oft, Heranwachsende
(18 bis 20 Jahre) knapp dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Allerdings
waren auch die Verurteiltenzahlen für die Jugendlichen und Heranwachsenden
in den letzten Jahren rückläufig. 2013 wurden insgesamt 33 %
weniger Jugendliche und Heranwachsende verurteilt als noch 2007. Generell
gilt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang
bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück.
"
"WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr
2006 nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik im früheren
Bundesgebiet (einschließlich Berlin) insgesamt 751 400 Personen wegen
Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Angaben für
das Gebiet der neuen Länder insgesamt liegen bisher nicht vor. In
den neuen Ländern ohne Sachsen-Anhalt wurden 2006 weitere 123 300
Verurteilte gezählt.Gegenüber dem Vorjahr sind die Verurteiltenzahlen
leicht zurückgegangen.
Im früheren Bundesgebiet betrug der Rückgang gegenüber
2005 (780 700) rund 4%. Damit wurden erstmals seit 2001 (718 700) weniger
Verurteilte statistisch erfasst als im jeweiligen Vorjahr.
44 300 Verurteilte im früheren Bundesgebiet (6%) wurden 2006 mit
einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt. Bei weiteren
97 300 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung
ausgesetzt. Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion
ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2006 wurden 520 800 Verurteilte
mit einer Geldstrafe belegt; das waren 69% aller Verurteilten.
Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht
(etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von
weiteren 89 000 Personen (12% aller Verurteilten) sanktioniert.
Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2006 kam im früheren Bundesgebiet bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (64%) Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2006 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2006 waren 82% der Verurteilten im früheren Bundesgebiet Männer (615 500). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.
176 200 Personen oder 23% aller Verurteilten im früheren Bundesgebiet
wurden im Jahr 2006 wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 134
900 (18%) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 91
000 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich
68 100 (9% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen
das
Betäubungsmittelgesetz 52 100 (7%).
kontrolliert tt.mm.jj