Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
(ISSN 1430-6972)
IP-GIPT DAS=25.08.2001 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung: 31.01.20
Impressum: Diplom-PsychologInne Dr. phil. Rudolf Sponsel Stubenlohstr. 20 D-91052 Erlangen
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Willkommen in der Abteilung Medizinische Psychosomatik, Psychopathologie und Psychiatrie, hier zum Thema Zwang und Zwangsmaßnahmen, Betreuung und Unterbringung und speziell: Beurteilung und Bewertung der Gutachten und "Behandlung" Ludwigs II. aus heutiger Sicht
von Rudolf Sponsel, Erlangen __
Zur Beachtung: Eine faire wissenschaftliche Bewertung eines zeitlich länger zurückliegenden Gutachtens muß streng trennen zwischen dem damaligen und dem heutigen Stand des Wissens u n d der Methodologie. Bei historischen Arbeiten ist zusätzlich grundsätzlich die Zuverlässigkeit einer Quelle zu prüfen; Quellenangaben sind natürlich selbstverständlich.
Die Fülle unabhängiger, sich wechselseitig stützender Aussagen Glaubhaftigkeitsmerkmale der Aussagen (siehe hierzu Fußnote Aussagepsychologie; siehe auch hier) Gesamtstimmigkeit der Aussagen (Homogenität der Aussagen) Eidesstattliche Aussagen Sehr belastende Aussagen auch von treuen Bediensteten, denen die Aussagen schwer fielen, z. B. Mayr. Obwohl die Probleme die Spatzen von den Dächern pfiffen, die Presse sich schon lustig machte (Ludwig II. soll ein begeisterter Zeitungsleser gewesen sein) Das von Gudden zusammengetragene Material und sein Gutachtenentwurf wurden immerhin drei Stunden lang diskutiert, sodann wurde die Beurteilung einstimmig abgegeben._
Zusammenfassung: Aus meiner heutigen Sicht steht sicher fest,
daß der König nicht in der Lage war, die Probleme seiner Finanzen angemessen wahrzunehmen; daß der König nicht in der Lage war, realitätsangemessene Schritte zur Lösung des Finanzproblems zu ergreifen und nicht bereit und fähig war, die Finanzen zu ordnen; daß der König sich zusehends mit einer absolutistisch monarchistischen Position nach dem Vorbild Ludwigs des XIV. identifizierte und hierbei seine Machtmöglichkeiten nicht mehr angemessen und realistisch wahrnehmen konnte; daß der König sich seit über 10 Jahren seiner Aufgabe als Repräsentant des Volkes unverantwortlich entzog, obwohl er dafür eine mehr als königliche Hofkasse - nach heutigem Wert rund 450 Millionen Mark pro Jahr - erhielt und damit den ungeschriebenen Vertrag zwischen Volk und König brach und nicht erfüllte
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und damit nach heutiger Auffassung mit Sicherheit partiell geschäftsunfähig und daher auch abzusetzen war. Es war ein richtiger, mutiger und revolutionärer Schritt, dies geplant, gewagt und durchgesetzt zu haben.Exkurs: Betrachtet man sich allerdings die heutige hemmungs- und verantwortungslose Staatsverschuldung, so müßten die meisten Kanzler, Ministerpräsidenten, Bezirkspräsidenten und Bürgermeister in Deutschland möglicherweise auch für partiell geschäftsunfähig erklärt werden: sie schädigen allerdings nicht ihre "Zivilliste", sondern das ganze Volk und hier besonders die Jugend. Doch lehrt uns leider - nicht nur die deutsche - Geschichte: wer die Macht hat, kann den Wahnsinn zum Recht erklären. "Der" Wahnsinn hat daher auch - nicht nur, wie die Antipsychiatrie propagiert und damit unsere psychisch Gestörten noch verrückter macht als sie manchmal schon sind - sehr oft etwas mit der Gesellschaft, ihren Normen und Werten zu tun.
Abgesehen davon zeigte der König zahlreiche Symptome, die auf jeden Fall eine frühe Behandlungsbedürftigkeit anzeigten, wobei die differential- diagnostische Frage der genauen und multiplen Störungen hier offen bleiben kann. Ohne Zweifel hat der König gelitten und ist als psychisch Kranker einzustufen. Nicht vergessen sollte man aber hier, daß er auch viele andere leiden gemacht und sich für andere Menschen und sein Volk nicht interessiert hat: er hat sich fast ausschließlich für sich und seine Projekte interessiert und für nichts sonst: er war ein Narzisst par exellence. Fest steht auch, daß die Entmündigung eines Königs, der mit monarchistischen Rechten ausgestattet ist, einen relativ einmaligen Präzedenzfall der Geschichte darstellt, der nicht mit "normalen" Fällen verglichen werden kann. Fest steht weiter: auch wenn List und Tücke seitens der Regierung, der Ministerialbürokratie und der vielleicht zu willfährigen psychiatrischen Gutachter und manch kritikwürdiges Verhalten mit im Spiel waren, sind die Punkte 1-4 dadurch nicht entkräftbar. Fest steht aber auch, daß es aus heutiger Sicht am Verhalten der psychiatrischen Gutachter einiges Kritikwürdiges gibt, was uns veranlassen sollte, darauf hinzuweisen, daß überall dort, wo der Mensch große Macht über andere hat (Psychiatrie, Gefängnis, Heime und alle Arten von stärkeren Abhängigkeitsverhältnissen) besondere Vorkehrungen demokratischer, fachlicher und rechtlicher Kontrolle erforderlich sind, um den Macht-Mißbrauch zu begrenzen: in guten demokratischen Gesellschaften paßt am besten jeder auf jeden auf, wie wir es in unserem Manifest integrativer Psychotherapie auch fordern. Eine Erziehung hierzu findet aber in deutschen Landen zu wenig statt, wie sonst auch auf der Welt: Zivilcourage führt - wenn - am ehesten dann zum wohlverdienten Ruhm, wenn man tot ist.
Unklarheiten und Fragen:_Warum war von Gudden nach einer 3/4 Stunde Unterredung mit Lutz schon sicher, daß Ludwig II. geisteskrank sei? Welche Rolle spielte von Guddens Hintergrundwissen durch die Betreuung Prinz Ottos? Wieso gelangt von Gudden noch vor der persönlichen Untersuchung zu dem Ergebnis, daß Ludwig II. lebenslang und unheilbar geisteskrank sei? Warum wurden das Belastungsmaterial und die Angaben der Zeugen nicht mit der erforderlichen forensischen, wissenschaftlichen und ärztlichen Sorgfalt überprüft? Warum wählten die Gutachter nicht den sicheren Weg, Ludwig. II nach Aktenlage vorbehaltlich für partiell (d. h. vermögensrechtlich) geschäftsunfähig zu erklären und ließen offen, was die genauen persönlichen Untersuchungen und die Evaluation des Beweismaterials zur Frage der Geisteskrankheit, ihrer voraussichtlichen Dauer und partiellen Geltung und zur Frage der Heilbarkeit ergaben? Warum explorierten von Gudden und seine Sachverständigen die Zeugen nicht persönlich? Wieso konnte sich von Gudden so durchsetzen? Waren doch die alten Irrenärzte sehr oft gestandene, souveräne und eigenwillige Persönlichkeiten und nicht selten viel weniger angepaßt und willfährig als es heute erscheint. Insbesondere Hagen war ein wissenschaftlich hervorragender Kopf (siehe Fixe Ideen). Drei Stunden sollen sie sich mit von Guddens Entwurf auseinandergesetzt haben: drei Stunden für die Geisteskrankerklärung eines Königs? Es gibt kaum eine andere Erklärung als daß das "Beweismaterial" tatsächlich erdrückend war. Warum wurde Ludwig II. keine Gelegenheit gegeben, zu den Vorhalten im Detail Stellung zu beziehen und seine Sicht und Erinnerung der Sachverhalte vorzutragen? Warum wurde dem König durch von Gudden bedeutet, die Krankheit werde mindestens ein Jahr dauern (verfassungsmäßig nötig, um die Reichsverwesung und einen neuen Regenten zu begründen)? Warum mußte Ludwig II. überhaupt für geisteskrank erklärt werden, (wobei nicht bestritten werden soll, daß er nicht mehr regierungsfähig - und vor allem nicht willig - war)? Das Gutachten ist eine Ansammlung und Aneinanderreihung von Ereignissen, Beobachtungen und Symptomen. Es fällt auf, daß meist weder ein Zusammenhang (Kontext, Situation) noch zeitliche Bezüge genannt oder belegt werden, so daß der Gesamteindruck einer Montage und Konstruktion entsteht. Diese Montage vermittelt den Eindruck einer einseitigen Ganzheit und Einheitlichkeit (so auch die Kritik Kempers , der kritisiert, daß nur negatives Material zusammengetragen wurde und kein entlastend positives).
Behandlungsfragen_Warum wurde Ludwig nach Schloß Berg geschafft und damit seine Erregung zusätzlich gesteigert, indem er auf seine geliebte Umgebung und die Berge verzichten mußte? Warum wurde er gleich in der Nacht gezwungen, seinen umgekehrten Nacht-Tag-Rhythmus umzustellen? Warum wurde die Nacht, Ludwigs 'Tag' nicht genutzt, um mit ihm zu sprechen, Brücken zu bahnen, um sie später zu bauen? Was verschaffte von Gudden die Sicherheit, einer Auseinandersetzung mit Ludwig II. (der 30 cm größer und einige Kilo schwerer war) gewachsen zu sein, hatte er Chloroform dabei und falls wie?
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HintergrundfragenWie ist zu erklären, daß die Sanierungsvorschläge von seiten des Versicherungsdirektors Kleeberg unterdrückt wurden und ein wichtiger Brief den König gar nicht erreichte?
Kemper differenziert allerdings nicht zwischen damaliger und heutiger Sicht und läßt viele Fakten, insbesondere das Finanzproblem und des Königs Zusammenbruch angesichts des für ihn unlösbaren Problems außer acht; außerdem werden wichtige Befunde ignoriert, so die schriftliche Aufzeichnung des Arztes der Königsfamilie, der aufgrund der Bedeutung sogar schriftlich festhielt, daß Ludwig bereits als Knabe Halluzinationen zeigte. Böhm berichtet (S. 5):
"Ludwig scheint schon im Alter von 13-14 Jahren an förmlichen Halluzinationen gelitten zu haben. Er wähnte, während er Billard spielte, laute Stimmen sprächen auf ihn ein und sah sich nach unsichtbaren Sprechern um. Der Leibarzt Gietl, 'der es miterlebte, war darüber so "frappiert", daß er diese Erscheinung schriftlich niederlegte.' Auch Prinz Otto litt schon als Knabe an heftigen Zwangsvorstellungen. Die Ärzte versicherten jedoch der Königin, das werde mit der Entwicklung verschwinden." Kemper irrt auch, wenn er der damaligen Psychiatrie unterstellt, sie hätte nicht genügend zwischen Wahn und Zwang unterschieden (siehe die Originalarbeit von Hagen), das hat sie sehr wohl und sehr differenziert. Es ist auch nicht korrekt, nur die eine Stelle des Gutachtens zu ziteren, die fraglich erscheinen läßt, ob echte Halluzinationen vorliegen, aber diejenige Stelle unerwähnt läßt, die sichernd belegt: "Nachträglich übrigens kommt noch eine Mittheilung des Kammerlakaien Mayr zu den Akten, die kaum darüber einen Zweifel läßt, daß Seine Majestät wirklich an Hallucinationen leiden. »Alles ertrage ich zwar, aber das ist zum Verzweifeln, wenn der König sich etwas einbildet und sich davon absolut nicht abbringen läßt, wenn er z. B. so anfängt, Thue das Messer (oder irgend einen anderen Gegen- [310] stand) weg, und wenn ich sage, Majestät, es ist keines da, so examinirt er stundenlang ununterbrochen fort, »Es soll aber eins da sein, wo wäre es denn hingekommen, Du hast es weggethan, wo hast du es hingethan, warum hast du es weggethan, gleich legst Du es wieder hin.« (Vergl. Schreiben des k. Rathes Klug.) Das sei, fügt Mayr hinzu, zum wahnsinnig werden." (Wöbking, S. 310f)
Beispiele: Die menschenverachtende, völlige Verblendung, die Ludwig beim Bruch im Umgang mit dem binnen zweier Tage beförderten Flügeladjutanten Varicourt (1873) oder später gegenüber dem 23jährigen Schauspieler Joseph Kainz (1881) an den Tag legte neben der teilweise völlig unmöglichen Behandlung seiner Diener aber auch seine Verachtung dem bayerischen Volk gegenüber. Siehe bitte auch Psychographie.
Aussagepsychologie. Die Aussagepsychologie beschäftigt sich mit dem - subjektiven - Wahrheits- und Realitätsgehalt von Aussagen. Dies spielt eine bedeutende Rolle für die Beurteilung und Bewertung von - besonders kindlichen - Zeugenaussagen in der Rechtsprechung, besonders im Bereich sexueller Missbrauch und Vergewaltigungen (Zur Beachtung bei kindlichen ZeugInnenbefragungen), aber auch grundsätzlich. Die Gretchenfrage der Aussagepsychologie lautet landläufig: können - subjektiv - falsche Aussagen von richtigen Aussagen unterschieden werden und falls: wie? Hier beginnt aber bereits die Aussagepsychologie: Was heißt "richtig", was heißt "falsch"? Nun, die exakte psychologische Formulierung der Kernfrage heißt: können realerlebnisbegründete Aussagen von phantasierten, erfundenen, getäuschten oder geirrten Aussagen unterschieden werden und falls: wie? Diese aussagepsychologische Hypothese heißt nach dem Namen des bedeutenden deutschen Aussagepsychologen Undeutsch-Hypothese. Wäre sie richtig, hieße das grob: die Wirklichkeit schreibt andere Geschichten als die Phantasie. Oder: realerlebnisbegründete Geschichten können auf Merkmale hin analysiert werden, die sie von phantasierten oder erlogenen Geschichten unterscheiden. Und wie die moderne aussagepsychologische Forschung auch zeigen konnte, ist die Undeutsch-Hypothese ziemlich gut bewährt, wie der Bundesgerichtshof erst jüngst in einem Grundsatzurteil bestätigt (Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - LG Ansbach), obwohl die Validität des Lügendetektors verneint wurde (Urteil vom 17.Dezember 1998 - 1 StR 156/98 - LG Mannheim), was man in der Rechtspsychologie als großen Triumpf der Aussagepsychologie feierte. Man beachte, daß realerlebnisbegründet noch nicht heißen muß richtig, objektiv wahr oder tatsächlich. Die belastenden Aussagen gegen König Ludwigs II. weisen z. T. eine Fülle orgineller Merkmale auf, die kaum erfindbar sind und daher den Charakter von Realkennzeichen haben. Die AussagepsychologIn bekommt gewöhnlich vom Gericht den Auftrag, zu untersuchen, ob die ZeugIn realerlebnisbegründete Angaben macht, d. h. stellen sich die Erlebnisse der ZeugIn für sie selbst so dar als ob sie das, was sie berichtet, erlebt hätte? Mit anderen Worten: AussagepsychologInnen erforschen die subjektive Wahrheit, ob diese subjektive Wahrheit die juristische Bewertung von richtig oder tatsächlich erhält, das entscheiden die Gerichte. Der Anfang der wissenschaftlichen Aussagepsychologie wird allgemein mit der Veröffentlichung von A. Binets Buch "La suggestibilité" (Paris 1900) und von William Sterns Artikel "Zur Psychologie der Aussage" (1902) gleichgesetzt. Eine solide aussagepsychologische Beurteilung erfordert hinreichend viele unbeeinflußte (Elementar-) Aussagen. Eine der wichtigsten und nicht wieder gut zu machenden Fehlerquellen ist die Exploration oder Vernehmung selbst. Und hier wiederum ist der häufigste und schwerwiegendste Fehler die Suggestivfrage - wie sie auch in Psychoanalysen und analytischen Psychotherapien ständig vorkommt. Eine Suggestivfrage ist einfach erkennbar dadurch, daß man sie mit Ja oder Nein beantworten kann. (Beispiele zunehmende oder abnehmende Suggestiv-Fragen-Güte; zur Suggestibilität siehe bitte auch hier)
Auswahl aus der wichtigeren neueren aussagepsychologischen Literatur:Arntzen, F. (1993). Psychologie der Zeugenaussage. System der Glaubwürdigkeitsmerkmale. München: C. H. Beck. Bender, H.-U. (1987). Merkmalskombinationen in Aussagen. Tübingen: J. C. B. Mohr. Bender, R.; Nack, A.; Röder, S. (19952). Tatsachenfeststellung vor Gericht. Bd. 1 Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Bd. 2 Vernehmungslehre, 2. A. München: C. H. Beck. Dettenborn, H.; Fröhlich, H.-H.; Szewczyk, H. (1989). Die psychologische Begutachtung der Glaubwürdigkeit. In: Forensische Psychologie, 289-333. Berlin: VEB Verlag der Wissenschaften. Greuel, L.; Fabian, T. & Stadler, M. (1997, Hg.) Psychologie der Zeugenaussage. Ergebnisse rechtspsychologischer Forschung {der Tagung der DGPs 1995 in Bremen}. Weinheim: Psychologie Verlags Union. Köhnken, G. (1990). Glaubwürdigkeit. Untersuchungen zu einem psychologischen Konstrukt., München: Psychologie Verlags Union. Steller, M. & Volbert, R. (1997, Hg.). Glaubwürdigkeitsbegutachtung. In: Steller, M. & Volbert, R. (1997, Hg.), 12-39. Trankell, A. (dt. 1971, 1963 orig.). Der Realitätsgehalt von Zeugenaussagen. Methodik der Aussagepsychologie: Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht.
Undeutsch, U. (1967). Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen. In: Forensische Psychologie, Handbuch der Psychologie Bd. 11, 26-181. Göttingen: Hogrefe.
Querverweise
Standort: Gutachten aus heutiger Sicht.
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Überlick Ludwig II. König von Bayern.
Potentielle Fehler in forensischen Gutachten.
Überblick Forensik in der IP-GIPT.
Das Problem der Geschäfts-un-fähigkeit aus heutiger forensisch-psychologischer Sicht
Zeugen richtig befragen (Zur Vermeidung von Suggestivfragen)
Andere forensische Beweis-Methoden und Indizienquellen
Norm, Wert, Abweichung (Deviation): "Normal", "Anders", "Fehler", "Gestört", "Krank", "Verrückt"
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Zitierung
Sponsel, Rudolf (DAS). Beurteilung und Bewertung der Gutachten zu Ludwig II. aus heutiger Sicht. Aus unserer Abteilung Medizinische Psychosomatik, Psychopathologie und Psychiatrie. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/medppp/zwang/ludwig2/ga_heute.htm
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