Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    (ISSN 1430-6972)
    IP-GIPTDAS=27.11.2011 Internet Erstausgabe, letzte Änderung:  31.01.20
    Impressum: Diplom-Psychologe  Dr. phil. Rudolf Sponsel  Stubenlohstr. 20  3152  D-91052  Erlangen
    Mail: sekretariat@sgipt.org_Zitierung  &  Copyright

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    Willkommen in unserer Internet-Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie, Abteilung Differentielle Psychologie der Persönlichkeit (Persönlichkeitspsychologie, Typen, Charaktere), Bereich Studien zur Psychologie und Psychopathologie der HochstaplerIn, und hier speziell:

    Der Fall zu Guttenberg
    Ein psychologisch-psychopathologischer Analyseansatz.

    Zusammenfassung - Abstract - Summary.

    von Rudolf Sponsel, Erlangen

    Motto:
    Angela Merkel: »Eigentlich gewinnt immer der, der sich nicht an die Spielregeln hält.« [Q]


    Übersicht: Der Fall zu Guttenberg.
    Einführung: Der Fall zu Guttenberg.
    Hypothesen Brainstorming zu möglichen Faktoren.
    Erörterung der Hypothesen.
    Untersuchungsziel und Aufgaben:
        (1) Persönlichkeitsspezifische Entwicklung, Einschätzung der Intelligenz und Bildung ...
        (2) Beziehungen zwischen dem Freiherrn und seinen PrüferInnen einschließlich Umfeld ...
        (3) Fehler und Fälschungen. 
             Aktuelles aus GutenPlag.
             Plagiate in der Dissertation.
        (4) Chronologie der "Affäre" - Aufkommen und Verlauf. 
        (5) Für das Geschehen wichtige Aussagen, Erklärungen, Rechtfertigungen im Verlauf ...
             Guttenbergs Stellungnahme am 18.2.2011 im Wortlaut.
             Rücktrittserklärung am 1.3.11.
             Guttenbergs Aufarbeitung seines Fehlverhaltens im Buch "Vorerst gescheitert".
        (6) Öffentliches Auftreten, Ausdrucksverhalten und Selbstpräsentation...
        (7) Sonstiges.
    Zur Einstellung des Verfahrens am 23.11.11.
    Zusammenfassung - Abstract - Summary. 
    Was folgt positiv aus dem Guttenberg-Skandal?
    Videos, Literatur und  Links.
    Glossar, Anmerkungen und Endnoten.
    Querverweise.
    Zitierung und Copyright.

    Einführung: Der Fall zu Guttenberg (> Plagiatsaffäre) ist forensisch psychologisch und differentialpsychologisch- psychopathologisch sehr interessant, weil die Sorglosigkeit, Nachlässigkeit oder Frechheit, mit der der Freiherr vorgegangen ist, im Grunde unverständlich ist. So blöde, mag ein intelligenter Mensch denken, kann einer doch gar nicht sein. Nun wissen wir aber alle, dass der Freiherr nicht blöde, sondern intelligent und gebildet ist - vielleicht nicht ganz so, wie sich das der eine oder andere Fan erträumt oder wähnt, aber immerhin. Der Mann kommt aus den sog. besten Kreisen - die es natürlich oft leider nicht sind, wie wir ja des öfteren erfahren -, hat Abitur und studierte. Zu seiner Imagepflege gehörte die Botschaft, als Adeliger wisse man, was sich gehöre, pflege Formen und nicht nur Anstand, sondern sogar einen besonderen Ehrenkodex. Und genau diesen hat er gründlich widerlegt, mittlerweile nicht nur im Sein, sondern sogar im Schein, worauf es in der medialen Welt im Wesentlichen ankommt. Er vermittelte weiten Kreisen des deutschen Volkes, unterstützt von einigen medialen Speerspitzen, vor allem BILD und RTL, er sei etwas ganz Besonderes, ein Stern am Himmel der weitgehend verruchten und verlottert erlebten Politik. Fast musste man sich schon sorgen, ob mit Guttenberg nicht sogar eine konstitutionelle Monarchie restauriert werden sollte - nachdem Deutschland ja nicht nur wieder wer ist, sondern inzwischen sogar  - wenn auch grundgesetzwidrig - eine kriegführende Großmacht (> Viertes Reich).
        Was also könnte den Freiherrn bewogen haben, sich dermaßen anzustellen und daneben zu benehmen? Nun, wir können darüber nur spekulieren. Die sichere Wahrheit herausfinden, ist faktisch und praktisch so gut wie unmöglich. Wir werden uns also bescheiden auf die Erörterung einiger Hypothesen beschränken müssen, die sich in einem ersten brainstorming wie folgt ergeben haben:

    Hypothesen Brainstorming zu möglichen Faktoren

      01  Reiz, die ganze Nation an der Nase herum zuführen.
      02  Frechheit siegt (Chuzpe-Syndrom).
      03  Die eigenen Blenderqualitäten überschätzt.
      04  Pseudologia Phantastica.
      05  Die Möglichkeiten der Plagiatskontrolle unterschätzt (Internet, Suchmaschinen).
      06  Die Wahrscheinlichkeit, überführt zu werden, für sehr gering eingeschätzt.
      07  Das Plagiatsverhalten gar nicht als solches bewertet, sondern als normales, übliches Verhalten angesehen.
      08  Wunschgeleiteter Realitätsverlust: Verwischung eigene und fremde Leistung?
      09  Realitätsverlust, was eine eigenständige wissenschaftliche Dissertation eigentlich ist und worauf es ankommt.
      10  Realitätsverlust hinsichtlich der eigenen Bedeutung bezüglich Erklärungs- und Deutungsmacht.
      11  Realitätsverlust: ich kann mir alles leisten, mir kann keiner was.
      12  Oberflächlichkeit und Schludrigkeit.
      13  Faulheit und Bequemlichkeit.
      14  Zeitdruck
      15  Leistungsdruck
      16  Ideenmangel, Unvermögen.
      17  Falsches Vertrauen in die Ghostwriterqualitäten, falls es denn eine / einen gab.
      18  Panne, er hatte der GhostwriterIn, falls es denn eine gab, ohne Prüfung, sozusagen
            blind vertraut, d.h. er hätte "seine eigene" Arbeit gar nicht richtig gelesen gehabt.
      19  Überlastung, Stress, Überforderung.
      20  Übermäßig stark ausgebildete Abwehrmechnismen zur Aufrechterhaltung des Selbstbildes.
      21  Sonstige, bislang nicht erkannte.


    Diese heuristischen Einfälle über mögliche Faktoren ergäben rein formal-kombinatorisch, wenn sie denn wechselwirkungsweise beliebig kombinierbar wären - ohne die Rest- und Auffangkategorie - 2^20 = 1.048.576 Möglichkeiten an Begründungsmustern. Aber die Faktoren sind natürlich nicht (streng) unabhängig, sondern können sich mehr oder minder überlappen oder (teilweise) ausschließen wie z.B. die Ghostwriterhypothese gegenüber der Eigenarbeit. Hier gilt weitgehend das Entweder-Oder, wenn man die ganze Arbeit betrachtet. Aber auch die Ghostwriterhypothese bietet mehrere Varianten, nämlich im wesentlichen: die ganze Arbeit wurde von einem Ghostwriter angelegt, nur Teile oder die Schlussredaktion für den Eindruck aus einem Guss. Wenn ein Ghostwriter in Anspruch genommen worden wäre, dann könnten von einem solchen auch nur Teile verfasst worden sein, andere Teile könnten vom Autor selbst sein. Der Ghostwriter könnte die Arbeit in einer "Rohform" erhalten haben und sie abgabefertig geschrieben haben, was viel erklären könnte. Als nächster Schritt bietet sich daher eine Gruppierung der möglichen Faktoren ("brains") an, um eine erste Ordnung in die Vielzahl der Faktoren zu bringen.
     

    Erörterung der Hypothesen
    Die im brainstorming erfassten Merkmale können systematisch wie folgt gruppiert werden:
     

      I. Keinerlei Problem- und Schuldbewusstsein durch selbstschutzmotivierten (> Abwehr) Realitätsverlust (04, 08, 09, 10, 11, 20)
      II. Keinerlei Problem- und Schuldbewusstsein durch persönlich abweichende Bewertung (07, 08, 09)
      III. Geringes  Problembewusstsein, aber als vernachlässigbares Risiko eingeschätzt (03, 06)
      IV. Ausgeprägtes Problembewusstsein, aber als handhabbar und beherrschbar eingeschätzt (03, 05, 10, 11)
      V. Bewusst erregendes Hochstapler-Risikospiel (01, 02)
      VI. Ghostwriterpanne und nach Aufkommen unlösbares Dilemma (17, 18)
      VII. Situative Faktoren (14, 15, 19)
      VIII. Leistungsfaktoren (12, 13, 16)


    Was spricht für die Hypothese einer Ghostwriterpanne?
    Hierzu gibt es einen interessanten Versprecher ("Freud'sche Fehlleistung") als Guttenberg im Parlament ausführt (youtube):, fett-kursiv RS "... ich mich am Wochenende erstmalig mit dieser Arbeit befassen konnte [Lachen kommt auf] und befasst habe, Moment, befasst habe ... " Das ist natürlich kein Beweis, aber, psychologisch betrachtet, ein erörterungswürdiges Indiz.
    Ghostwriter machen im Allgemeinen als solide Dienstleister, die auch von Weiterempfehlungen und ihrem "guten Ruf" leben, eine ordentliche Arbeit. Es ist aber natürlich auch nicht auszuschließen, dass es Unstimmigkeiten, z.B. über das Honorar gegeben haben könnte und ein möglicher Ghostwriter aus Verärgerung mit Absicht einige Fehler eingebaut hat. Bedenkt mit die Vielzahl und den Umfang der Zitate, so wäre dies in der Tat ein Argument einiges zu verstecken, um dem Vorwurf, die Arbeit bestehe hauptsächlich aus Zitaten, zu entgehen. Manches ist ja auch an kritischen Stellen verändert worden, um verräterische Entwendungen zu vertuschen, was Absicht und Vorsatz ziemlich sicher nahelegt. Die lange Zeit, 7 Jahre, die die Anfertigung der Dissertation gedauert haben soll, spricht vielleicht eher gegen einen Ghostwriter. Ein Ghostwriter für die Endredaktion erscheint auch deshalb nicht unplausibel, weil damit die vielen Zitatfehler und Plagiate zu erklären wären, wenn man annimmt, dass dieser eine Fülle von Material erhielt, das überwiegend nicht richtig bibliographiert war. Diese Variante passt aber ebenso gut zur eigenen Autorenschaft. Eines allerdings erscheint ziemlich sicher: Guttenberg hatte nie eine wirkliche Ahnung davon, was zu einer korrekt verfassten Dissertation gehört: ordentliche wissenschaftliche Arbeit ist ihm fremd.



    Untersuchungsziel und Aufgaben
    Wie ist das sorglose, nachlässige oder freche Fälschungsverhalten angesichts der Intelligenz, Bildung und des in Anspruch genommenen Ehrenkodexes psychologisch bzw. psychopathologisch versteh- und erklärbar? Es empfiehlt sich, vor dem Hypothesenbrainstorming die wichtigsten Tatsachen zusammenzutragen. Dazu gehören: (1) Persönlichkeitsspezifische Entwicklung, Einschätzung der Intelligenz und Bildung durch Zeugnisse und Prüfungsergebnisse (Stätten des Erwerbs (z.B. ordentliche Gymnasien oder Privat-Internate); (2)  Beziehungen zwischen dem Freiherrn und seinen PrüferInnen einschließlich Umfeld. (3)  Fehler und Fälschungen. (4) Chronologie der "Affäre" - Aufkommen und Verlauf.  (5) Für das Geschehen wichtige Aussagen, Erklärungen, Rechtfertigungen im Verlauf der Entdeckung, während der Aufarbeitung und im Nachhinein. (6) Öffentliches Auftreten, Ausdrucksverhalten und Selbstpräsentation, insbesondere Verhalten bei Aufkommen der Fälschungen und Fehler. (7) Sonstiges.

    (1) Persönlichkeitsspezifische Entwicklung, Einschätzung der Intelligenz und Bildung durch Zeugnisse und Prüfungsergebnisse (Stätten des Erwerbs z.B. ordentliche Gymnasien  oder Privat-Internate).
     

    [Aus Wikipedia Abruf 1.3.2011]

    "Ausbildung und Universität

    Nach dem Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim 1991 leistete Guttenberg seinen Wehrdienst im Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald. Er ist Unteroffizier der Reserve.[13][5] Nach eigenen Angaben hat er den Dienstgrad „Stabsunteroffizier d.R.“ erreicht.[14][15]

    Guttenberg studierte von 1992 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth.[16] 1993 begann er ein Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik München[10][17], wechselte dann zur Rechtswissenschaft nach Bayreuth, wo er 1999 das Erste juristische Staatsexamen ablegte, das er nach Presseinformationen aus dem Umfeld der Fakultät mit der Note „befriedigend“ bestand.[18][19] Während des Studiums absolvierte er mehrwöchige Praktika in der Sozietät Peltzer & Riesenkampff in Frankfurt am Main und in der Kanzlei Mayer, Brown and Platt in New York City.[18] Weil er das Zweite juristische Staatsexamen nicht absolvierte, ist Guttenberg kein Volljurist.

    Laut eines aus „Fakultätskreisen“ unterrichteten Presseberichts soll Guttenberg mit einer Ausnahmegenehmigung von Karl-Georg Loritz, seinerzeit Dekan an der Universität Bayreuth, 2006 zur Promotion in Bayreuth zugelassen worden sein. Sein juristisches „Prädikatsexamen“ habe ein „kleines Prädikat“ mit der Note „befriedigend“ im „unteren Bereich“ aufgewiesen, die normalerweise nicht zu einer Promotion berechtigt. Loritz steht seit seiner Jugend der CSU nahe.[20][21][22]

    Guttenberg begann beim Bayreuther Juristen Peter Häberle eine Dissertation mit dem Titel Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU[23], welche er nach rund sieben Jahren bei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth einreichte. Rudolf Streinz war als Zweitgutachter tätig.[24] Die Arbeit wurde 2006 durch die Fakultät angenommen und 2007 mit summa cum laude bewertet.[25]

    Am 27. Februar 2007 wurde Guttenberg an der juristischen Fakultät mündlich geprüft, auf Antrag durfte er ab 7. Mai 2007 den Doktorgrad vorläufig führen.[26][27] Nach Abgabe der Pflichtexemplare der 2009 von ihm beim Berliner Fachverlag Duncker & Humblot publizierten Dissertation durfte er ab dem 28. Januar 2009 dauerhaft den Grad eines Doktors der Rechte führen.[28] Nachdem im Februar 2011 Plagiatsvorwürfe laut wurden[29] und die Universität Bayreuth erhebliche Verstöße gegen die wissenschaftlichen Pflichten zur Kennzeichnung von Quellen und Zitaten festgestellt hatte, wurde ihm der Doktorgrad wieder aberkannt.[30]"

     [...] Anmerkungen, Belege, Fußnoten.

    Zum Arbeitsstil gibt das aktuelle Zeit-Interview (26.11.11) interessante Einblicke, wobei man bei allem, was Guttenberg in dieser Sache von sich selber sagt, sehr vorsichtig und kritisch sein muss. "Guttenberg: Ich war ein hektischer und unkoordinierter Sammler. Immer dann, wenn ich das Gefühl hatte, dass etwas zu meinem Thema passt, habe ich es ausgeschnitten oder kopiert oder auf Datenträgern sofort gespeichert oder direkt übersetzt." Es scheint, als habe sich von Anfang an Eigenes und Fremdes vermischt (eine Art expansive Verschmelzung: ich bin du und du bist ich und ich bin alle, alle sind ich).



    (2) Beziehungen zwischen dem Freiherrn und seinen PrüferInnen einschließlich Umfeld
    (Befangenheit, Vorurteile, Beziehungsboni, Filz, Vetternwirtschaft).

    Zulassung zur Promotion.
    Wie konnte Guttenberg, der die üblichen Voraussetzungen gar nicht erfüllte, überhaupt promovieren? Im Stern vom 1.3.11 heißt es: "Ausnahmsweise zur Promotion zugelassen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, benötigte Karl-Theodor zu Guttenberg eine Sondergenehmigung, um überhaupt promovieren zu dürfen. Guttenberg erhielt für sein Examen die Note "befriedigend". Ein "vollbefriedigend" ist normalerweise für eine Promotion Grundvoraussetzung. Der damalige Dekan Karl-Georg Loritz, im Übrigen auch CSU-Mitglied und Vorsitzender der Jungen Union der Schwandorfer CSU, hat die Genehmigung damals erteilt. Kein Einzelfall an der Universität Bayreuth: Wer in Seminararbeiten zwei Mal die Note "gut" erreicht hatte, durfte auch promovieren. Diese Voraussetzung soll Guttenberg laut "Tagesspiegel" erfüllt haben."
        In der FAZ vom 1.3.11 wird hierzu weiter mitgeteilt: "Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) konnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung promovieren. Da er in seinem Examen die Note „befriedigend“ und nicht „vollbefriedigend“ erreichte, brauchte er eine Genehmigung des damaligen Dekans Karl-Georg Loritz, der Vorsitzender der JU der CSU der bayerischen Kreisstadt Schwandorf war und erst im Januar dieses Jahres beim Neujahrsempfang der Schwandorfer CSU als Festredner sprach. Loritz hat den Lehrstuhl für Bürgerliches, Steuer- und Arbeitsrecht inne und ist Leiter der Forschungsstelle für deutsches und internationales Unternehmenssteuer- und Kapitalanlagerecht an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Bayreuth.
        Die Sondergenehmigung für eine Promotion wurde in Bayreuth offensichtlich nicht selten dann erteilt, wenn der Examenskandidat mindestens zwei Seminarscheine mit der Note „gut“ vorweisen konnte. Nach Informationen der Zeitung „Der Tagesspiegel“ soll Guttenberg die dazu nötigen Scheine gehabt haben. Der amtierende Dekan der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät verweigert die Auskunft zum Zulassungsverfahren aus Datenschutzgründen."
        Die Universität selbst erklärt am 1.3.11 zum Promotionszulassungsverfahren: "Unsere Promotionsordnung sieht die Zulassung von Kandidatinnen/Kandidaten vor, die in einer der Staatsprüfungen mindestens die Note "befriedigend" erreicht haben, sofern diese in zwei Seminaren mindestens die Note "gut" erzielt haben und zwei Professoren die Promotion befürworten. Liegen diese Voraussetzungen vor, werden die Bewerber vom Dekan routinemäßig zur Promotion zugelassen. Genauso ist auch im Fall zu Guttenberg verfahren worden, wie der seinerzeitige Dekan Prof. Dr. Karl-Georg Loritz bestätigt hat."

    Professoren und Parteimitgliedschaft
    Eine gleiche Parteimitgliedschaft macht einen öffentlichen Funktionsträger auch in der Wissenschaft natürlich potentiell parteilich. Das liegt in der Natur der Sache und ist ein bislang ein tabuisiertes und brisantes Problemfeld nicht nur in den Universitäten und in der Wissenschaft. CSU-Nähe liegt bei der Ausnahmezulassung und beim Zweitgutachter vor.

        Als Zweitgutachter fungierte Prof. Rudolf Streinz. Der Spiegel berichtet am 2.3.11: "Guttenbergs Zweitgutachter 'Ich habe zu sehr vertraut'. Umstrittene Doktorarbeit: 'Guttenberg konnte die Arbeit überzeugend verteidigen'. Wie konnte die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg mit der Bestnote bewertet werden? Die Gutachter der Dissertation sind in Erklärungsnot. Der Zweitprüfer Rudolf Streinz verteidigt sich nun im Interview: Er sei zu gutgläubig gewesen, Mauschelei streitet er aber ab."
        Wie dem Interview weiter zu entnehmen ist, ist das Gutachtersystem zur Dissertationsbeurteilung bei den Juristen in Bayreuth - und wahrscheinlich nicht nur dort - vollkommen unsinnig aufgebaut, wenn der Zweitgutachter nicht nur das Erstgutachten mitgeliefert bekommt und dadurch also zwangsläufig beeinflusst werden muss, sondern es auch noch als erstes liest, bevor er sich an die Arbeit macht: "Streinz: Das ist falsch. Ich bekam das Erstgutachten zwar mit der Arbeit und habe es auch zuerst gelesen. Aber ich wiederhole ja nicht einfach, was darin steht. Es gibt mir einen Eindruck, auf was der Erstgutachter Wert legt. Ich fand den Aufbau und die Durchführung der Arbeit von Herrn zu Guttenberg überzeugend. Das Kapitel über den Gottesbezug etwa griff eine damals aktuelle Diskussion des Verfassungsvertrags der EU auf. Da die Ansätze dem Stil von Arbeiten, die bei Professor Häberle geschrieben werden, entsprachen, fand ich keine Auffälligkeiten."
        Deutlich wird in dem Interview auch die CSU-Nähe: "SPIEGEL ONLINE: Ein Problem wird für Sie in diesem Fall auch Ihre Nähe zur CSU. Sie sind selbst Parteimitglied und arbeiten als Vertrauensdozent der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung. Haben Sie einen Parteifreund begünstigt?
        Streinz: Wenn ich das täte, hätte ich meinen Beruf verfehlt. Entsprechende Unterstellungen sind absurd und mehr als ehrenrührig. Herr zu Guttenberg wurde wie jeder andere Doktorand behandelt, nicht besser, aber auch nicht schlechter.
        SPIEGEL ONLINE: Ihr Engagement für die CSU beschränkte sich jedoch nicht auf die Stiftungsarbeit. Sie waren auch schon selbst für die Christsozialen politisch aktiv: Als CSU-Stadtrat in Landshut."

        Die SZ berichtete am 7.3.11: "Unterdessen wiesen die beiden Gutachter von Guttenbergs Dissertation, die Jura-Professoren Peter Häberle und Rudolf Streinz, eine eigene Verantwortung in der Affäre von sich. Das Erkennen von Plagiaten sei im Jahr 2006, als Guttenberg seine Dissertation einreichte, noch nicht so einfach gewesen: "Plagiatsoftware sowie auch andere Methoden waren damals keineswegs so weit entwickelt wie heute", schreiben Häberle und Streinz in einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Internetseite von Häberles Lehrstuhl veröffentlicht wurde."

        "Erklärung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle. Mit sehr großem Bedauern habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Umstände der von mir betreuten Promotion von Herrn K.-T. zu Guttenberg den Ruf der Universität Bayreuth in der öffentlichen Diskussion in Misskredit zu bringen geeignet sind. Die in der Promotionsschrift von Herrn zu Guttenberg entdeckten, mir unvorstellbaren Mängel sind schwerwiegend und nicht akzeptabel. Sie widersprechen dem, was ich als gute wissenschaftliche Praxis seit Jahrzehnten vorzuleben und auch gegenüber meinen Doktoranden zu vermitteln bemüht war. Die Aberkennung des Doktortitels war die notwendige Folge.
        In meiner ersten spontanen und letztlich zu vorschnellen Reaktion konnte ich – ohne Detailkenntnis der konkreten Vorwürfe – das Ausmaß nicht absehen. Im Blick auf die Originalität der Fragestellung und die Intensität der inhaltlichen Ausarbeitung hielt ich jede Form eines Vorwurfs für ausgeschlossen – zumal Herr zu Guttenberg stets zu meinen besten Seminarstudenten gehörte. Ich habe den Werdegang seiner Arbeit, wie bei all meinen Doktoranden ohne jede äußere Beeinflussung nach besten Kräften betreut. Ich werde auch weiterhin als Wissenschaftler alles mir Mögliche zur erforderlichen Aufklärung der Umstände durch die Gremien der Universität beitragen. gez. Peter Häberle" [Tagesspiegel 28.2.11]

    Heribert Prantl äußert sich in der SZ vom 28.2.11 etwas übertrieben enthusiastisch: "Guttenbergs verzweifelter Doktorvater. Er gilt als Adam Riese des internationalen Rechts: Mit Peter Häberle als Doktorvater hat Guttenberg die Reputation eines angesehenen Staatsrechtlers missbraucht. Guttenbergs Plagiat ist für den fast 77-Jährigen eine schwere Kränkung. ... Er hätte es merken müssen! Er, der die internationale Verfassungsvergleichung begründet, der die Rechtsvergleichung als "fünfte juristische Auslegungsmethode" eingeführt hat - er hat die Arbeit Guttenbergs nicht verglichen mit anderen, er hat sich blenden lassen vom Auftreten, vom Adel und von vermeintlicher Noblesse Guttenbergs; aber auch vom eigenen Stolz darauf, einen gestressten Politiker vermeintlich für Wissenschaft und Nachtarbeit begeistert und zur Promotion geführt zu haben. Und so galt Häberles großzügiges summa cum laude eigentlich nicht der Leistung Guttenbergs, sondern den Gedanken und Denkern, von denen Guttenberg abgeschrieben hat und dem gefälschten Eindruck, den er von ihm hatte. ... "



    (3) Fehler und Fälschungen. >  GuttenPlag_Wiki > youtube.

    Aktuelles aus GutenPlag: "Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte Partnerschaft"
    "Guttenberg-2004/Pressemitteilung. Folgende Erklärung zur aktuellen Untersuchung der Veröffentlichung Karl-Theodor Guttenbergs aus dem Jahr 2004 "Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte Partnerschaft" wurde am 2.12.2011, 15:45 Uhr gemeinschaftlich von Beitragenden des GuttenPlag Wiki erarbeitet:
        Rechercheure von GuttenPlag dazu: "Guttenberg stückelte bereits diesen Aufsatz zu großen Teilen aus Onlinequellen, Artikeln der Tagespresse und einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zusammen. Sinngemäße und wörtliche Textübernahmen wurden nicht oder unzureichend markiert. Es stellt sich nun heraus, dass sich das Textmontageprinzip, das für die Dissertation stilprägend war, bereits in diesem Aufsatz als grundlegendes Arbeitsmerkmal nachweisen lässt. Die Aussage Guttenbergs, beim Verfassen der Dissertation unter besonderem Druck über eine Vielzahl von Quellen den Überblick verloren zu haben, erweist sich in diesem Licht als Schutzbehauptung. Es wird vielmehr deutlich, dass es sich bei der Erstellung der Dissertation nicht um einen einzigartigen Fehler, sondern um eine nachweislich bereits erprobte Vorgehensweise beim Verfassen von Texten handelte. Das Plagiieren hatte bei Guttenberg schlicht System. ... " [GutenPlag 2.12.11]

        Quelle: GutenPlag 2004.
     

    Plagiate in der Dissertation

    Prof. Dr. Oliver Lepsius (Uni Bayreuth) sagt: Guttenberg ist ein Betrüger > youtube.
    Erklärungen auf der Homepage der Universität Bayreuth (im Feld suche "Guttenberg" eingeben).

    Das Gutachten der Universität Bayreuth kommt zu dem Ergebnis: "Uni Bayreuth: 'Vorsätzlich getäuscht'. Jetzt ist es offiziell: Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit absichtlich abgeschrieben. Zu diesem Schluss kommt die Kommission der Universität Bayreuth in ihrem Gutachten - und fällt ein scharfes Urteil."

    Die Universität stellt in ihrer Medienmitteilung 089/2011 vom 6. Mai 2011 abschließend fest:

    "Fall zu Guttenberg: Kommission legt ihren Abschlussbericht vor

    Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ihr Bericht, der auf gut 40 Seiten und in mehreren Anlagen die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit von Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg aufarbeitet, liegt jetzt der Hochschulleitung der Universität Bayreuth vor.

    Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

    Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien - etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.

    Die Kommission hat im Fall zu Guttenberg auch das konkrete Promotionsverfahren untersucht und eine Mitverantwortung des Doktorvaters und des Zweitgutachters für das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn zu Guttenberg verneint. Sie stellt allerdings fest, dass die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Begründung bedurft hätte. Die Gutachten gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien.

    Die Kommission hat der Hochschulleitung der Universität Bayreuth zudem Empfehlungen übermittelt, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden weiter verbessert werden kann. Sie hat bei ihrer Arbeit insgesamt die „Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ angewandt, die den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen.

    Die Kommission weist darauf hin, dass Herr zu Guttenberg mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet hat.

    Im Rahmen einer Pressekonferenz, die am Mittwoch, 11. Mai, ab 11.30 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth (Gebäude Zentrale Verwaltung) stattfinden wird, werden der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, der Vorsitzende der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Professor Dr. Stephan Rixen, sowie der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Markus Möstl, über die Arbeit der Kommission berichten. Die Universität Bayreuth wird den endgültigen Bericht am Mittwoch, 11. Mai, vollständig im Internet veröffentlichen (www.uni-bayreuth.de)."

        Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth. Bericht an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg [PDF]



    (4) Chronologie der "Affäre" - Aufkommen und Verlauf.

    In der Süddeutschen Zeitung, über die der Skandal aufkam, findet sich eine Zeitleiste der Entwicklung. Es begann am 12. Februar 2011 "als sich der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano mit einem Glas Rotwein an seinen Computer setzt. Er hat die 475 Seiten lange Dissertation von Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg gelesen, nun will er eine Rezension schreiben. Aus reiner Routine überprüft er einige Passagen auf Plagiate und ist verblüfft: An acht Stellen offenbaren sich Textstellen, an denen Guttenberg andere Werke wortgleich zitiert, ohne sie zu kennzeichnen. Fischer-Lescanos Urteil: die Doktorarbeit sei eine 'Täuschung' und teilweise ein 'dreistes Plagiat'".  Im Zeit-Interview (26.11.11) schildert Guttenberg seine Erinnerung des Aufkommens.

    Der stern veröffentlichte am 23.11.11 eine "Chronologie - Guttenbergs Plagiats-Affäre. Im Februar kam die Plagiats-Affäre um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg ins Rollen. Wenige Wochen später trat er als Verteidigungsminister zurück." Im einzelnen wird aufgeführt (Datum fett RS):
     

      "16. Februar 2011: Die «Süddeutsche Zeitung» veröffentlicht einen Bericht, in dem der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano Teile von Guttenbergs Doktorarbeit als «dreistes Plagiat» bezeichnet. Guttenberg schließt Fehler beim Zitieren nicht aus, erklärt aber: «Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus.»
      17. Februar: Ein neuer Vorwurf: Der Minister soll auch von der Webseite der US-Botschaft und aus einem Aufsatz des ehemaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz (CDU) abgeschrieben haben. Die Uni Bayreuth fordert ihn zu einer Stellungnahme auf.
      18. Februar: Guttenberg will bis zur Klärung der Vorwürfe durch die Uni auf seinen Doktortitel verzichten. Es gibt erste Strafanzeigen - wegen möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht und falscher eidesstattlicher Versicherung.
      19./20. Februar: Die Opposition verdächtigt den Minister, für seine Dissertation den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht zu haben. Im Internet haben hunderte Plagiatsjäger auf über 260 Seiten der Arbeit abgeschriebene Stellen gefunden.
      21. Februar: Der Minister hält an seinem Amt fest. Auf seinen Doktortitel will er aber dauerhaft verzichten.
      23. Februar: Guttenberg räumt im Bundestag ein, er habe eine «offensichtlich sehr fehlerhafte Doktorarbeit geschrieben», wolle aber Minister bleiben. Die Uni erkennt Guttenberg den Titel ab.
      1. März: Guttenberg erklärt angesichts wachsenden öffentlichen Drucks seinen Rücktritt.
      7. März: Die Staatsanwaltschaft Hof leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Mittlerweile liegen mehr als 100 Strafanzeigen vor.
      10. April: Die Untersuchungskommission der Uni kommt zu dem Schluss, dass Guttenberg absichtlich abgeschrieben hat. Dieser will die Veröffentlichung des Berichts am liebsten verhindern.
      27. April: Guttenberg nimmt schriftlich zu den Vorwürfen Stellung. Nach «Spiegel»-Informationen spricht er von einem «Missverständnis». Die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes habe er nur für seine Abgeordnetentätigkeit verwendet.
      10. Mai: Die Uni Bayreuth veröffentlicht ihren Abschlussbericht. Die Fälschungen durchzögen die Arbeit «als werkprägendes Arbeitsmuster», heißt es darin. Guttenberg spricht von Überlastung.
      16. August: Ehefrau Stephanie kündigt in der «Bild»-Zeitung an, die Familie werde für unbestimmte Zeit in die USA gehen.
      19. November: Guttenberg meldet sich in der Öffentlichkeit zurück. Er ist inzwischen Sicherheitsexperte in einer Denkfabrik in Washington. Als solcher nimmt er an einer Sicherheitskonferenz in der kanadischen Stadt Halifax teil.
      21. November: Es wird bekannt, dass in Kürze ein Interview-Buch mit Guttenberg erscheint. Vielsagender Titel: «Vorerst gescheitert».
      23. November: Die Staatsanwaltschaft Hof stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein."



    (5) Für das Geschehen wichtige Aussagen, Erklärungen, Rechtfertigungen im Verlauf der Entdeckung, während der Aufarbeitung und im Nachhinein.

    Guttenbergs Stellungnahme am 18.2.2011 im Wortlaut

      "Für diese Stellungnahme bedurfte es keiner Aufforderung und sie gab es auch nicht. Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat, und den Vorwurf weise ich mit allem Nachdruck von mir. Sie ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Abgeordnetentätigkeit als junger Familienvater in mühevollster Kleinarbeit entstanden und sie enthält fraglos Fehler. Und über jeden einzelnen dieser Fehler bin ich selbst am unglücklichsten.
          Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht. Sollte sich jemand hierdurch oder durch inkorrektes Setzen und Zitieren oder versäumtes Setzen von Fußnoten bei insgesamt 1300 Fußnoten und 475 Seiten verletzt fühlen, so tut mir das aufrichtig leid. Die eingehende Prüfung und Gewichtung dieser Fehler obliegt jetzt der Universität Bayreuth.
          Ich werde selbstverständlich aktiv mithelfen festzustellen, inwiefern darin ein wissenschaftliches, ich betone ein wissenschaftliches Fehlverhalten liegen könnte. Und ich werde gerne bis zum Ergebnis dieser Prüfung vorübergehend, ich betone vorübergehend, auf das Führen des Titels verzichten, allerdings nur bis dahin, anschließend würde ich ihn wieder führen.
          Ich werde mir keine anderen Maßstäbe anlegen, als ich bei anderen angesetzt hätte. Jede weitere Kommunikation über das Thema werde ich von nun an ausschließlich mit der Universität Bayreuth führen. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass ich mich um das fordernde Amt des Verteidigungsministers mit voller Kraft kümmere und das kann ich auch. Wir stehen vor einer historischen Bundeswehrreform. Und ich trage die Verantwortung für die Soldaten im Einsatz, wie ein Ereignis an dem heutigen Tag einmal mehr auf bittere Weise zeigt." (abgedruckt in Die Zeit 18.2.11)


    Rücktrittserklärung 1.3.11:

      «Ich habe in einem sehr freundschaftlichen Gespräch die Frau Bundeskanzlerin informiert, dass ich mich von meinen politischen Ämtern zurückziehen werde und um meine Entlassung gebeten. Es ist der schmerzlichste Schritt meines Lebens. Und ich gehe nicht alleine wegen meiner so fehlerhaften Doktorarbeit, wiewohl ich verstehe, dass dies für große Teile der Wissenschaft ein Anlass wäre. Der Grund liegt im Besonderen in der Frage, ob ich den höchsten Ansprüchen, die ich selbst an meine Verantwortung anlege, noch nachkommen kann. Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt. Verantwortung, die möglichst ungeteilte Konzentration und fehlerfreie Arbeit verlangt - mit Blick auf die größte Bundeswehrreform in der Geschichte, die ich angestoßen habe, und mit Blick auf eine gestärkte Bundeswehr mit großartigen Truppen im Einsatz, die mir engstens ans Herz gewachsen sind.
          Wenn allerdings, wie in den letzten Wochen geschehen, die öffentliche und mediale Betrachtung fast ausschließlich auf die Person Guttenberg und seine Dissertation statt beispielsweise auf den Tod und die Verwundung von 13 Soldaten abzielt, so findet eine dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit zulasten der mir Anvertrauten statt. Unter umgekehrten Vorzeichen gilt Gleiches für den Umstand, dass wochenlang meine Maßnahmen bezüglich der «Gorch Fock» die weltbewegenden Ereignisse in Nordafrika zu überlagern schienen.
          Wenn es auf dem Rücken der Soldaten nur noch um meine Person gehen soll, kann ich dies nicht mehr verantworten. Und deswegen ziehe ich, da das Amt, Bundeswehr, die Wissenschaft und die mich tragenden Parteien Schaden zu nehmen drohen, die Konsequenz, die ich auch von anderen verlangt habe und verlangt hätte. Ich habe wie jeder andere auch zu meinen Schwächen und Fehlern zu stehen. Zu großen und kleinen im politischen Handeln, bis hin zum Schreiben meiner Doktorarbeit. Und mir war immer wichtig, diese vor der Öffentlichkeit nicht zu verbergen. Deswegen habe ich mich aufrichtig bei all jenen entschuldigt, die ich aufgrund meiner Fehler und Versäumnisse verletzt habe. Und ich wiederhole dies auch ausdrücklich heute.
          Manche mögen sich fragen, weshalb ich erst heute zurücktrete. Zunächst ein möglicherweise für manche unbefriedigender, aber allzu menschlicher Grund. Wohl niemand wird leicht, geschweige denn leichtfertig, das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt. Ein Amt, das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben beinhaltet. Hinzu kommt der Umstand, dass ich mir für eine Entscheidung dieser Tragweite jenseits der hohen medialen und oppositionellen Taktfrequenz die gebotene Zeit zu nehmen hatte. Zumal Vorgänge in Rede stehen, die Jahre vor meiner Amtsübernahme lagen.
          Nachdem dieser Tage viel über Anstand diskutiert wurde, war es für mich gerade eine Frage des Anstandes, zunächst die drei gefallenen Soldaten mit Würde zu Grabe zu tragen und nicht erneut ihr Gedenken durch Debatten über meine Person überlagern zu lassen. Es war auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber diesen, ja gegenüber allen Soldaten. Und es gehört sich, ein weitgehend bestelltes Haus zu hinterlassen. Weshalb letzte Woche noch einmal viel Kraft auf den nächsten entscheidenden Reformschritt verwandt wurde, der nun von meinem Nachfolger bestens vorbereitet verabschiedet werden kann. Das Konzept der Reform steht.
          Angesichts massiver Vorwürfe bezüglich meiner Glaubwürdigkeit ist mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen: Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des Doktortitels bereits Konsequenzen gezogen habe. Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all jenen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen etwa bezüglich urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität, sollte dies noch erforderlich sein, zeitnah geführt werden können.
          Die enorme Wucht der medialen Betrachtung meiner Person, zu der ich selbst viel beigetragen habe, aber auch die Qualität der Auseinandersetzung bleiben nicht ohne Wirkung auf mich selbst und meine Familie. Es ist bekannt, dass die Mechanismen im politischen und medialen Geschäft zerstörerisch sein können. Wer sich für die Politik entscheidet, darf, wenn dem so ist, kein Mitleid erwarten. Das würde ich auch nicht in Anspruch nehmen. Ich darf auch nicht den Respekt erwarten, mit dem Rücktrittsentscheidungen so häufig entgegen genommen werden. Nun wird es vielleicht heißen, der Guttenberg ist den Kräften der Politik nicht gewachsen. Das mag sein oder nicht sein. Wenn ich es aber nur wäre, indem ich meinen Charakter veränderte, dann müsste ich gerade deswegen handeln.
          Ich danke von ganzem Herzen der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung, den vielen Mitgliedern der Union, meinem Parteivorsitzenden und insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die mir bis heute den Rücken stärkten, als Bundesverteidigungsminister nicht zurückzutreten. Und ich danke besonders der Frau Bundeskanzlerin, für alle erfahrene Unterstützung und ihr großes Vertrauen und Verständnis. Es ist mir aber nicht mehr möglich, den in mich gesetzten Erwartungen mit dem mir notwendigen Maß an Unabhängigkeit in der Verantwortung gerecht zu werden. Insofern gebe ich meinen Gegnern gerne recht, dass ich tatsächlich nicht zum Selbstverteidigungs-, sondern zum Minister der Verteidigung berufen wurde.
          Abschließend ein Satz, der für einen Politiker ungewöhnlich klingen mag. Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht. Vielen Dank.»


    Guttenbergs Aufarbeitung seines Fehlverhalten im Buch "Vorerst gescheitert" > Zusammenfassung.
    Der Comebackversuch kam schnell, viel schneller als ich dachte. Als ich diese Arbeit im Frühjahr 2011 anlegte, dachte ich, es seien 2-3 Jahre Zeit. Mit nur einem guten halben Jahr hatte ich nicht gerechnet.
     

      "Guttenberg 'Es war kein Betrug'  ... Guttenberg: Es ist vor allem die Frage, wie es bei jemandem, dessen politische Arbeit man sehr geschätzt hat, zu einer so unglaublichen Dummheit wie dieser Doktorarbeit kommen konnte. Und ich hatte noch nicht die Möglichkeit, diese Fragen in aller Offenheit zu beantworten. ..." [Die Zeit 26.11.11]

      "Guttenberg-Buch. „Es war kein Betrug“: Rechtfertigung eines Trotzigen. Unter Androhung von bis zu 100.000 Euro Strafe gibt der Verlag Herder bereits die Druckfahnen des neuen Buches „Vorerst gescheitert“ heraus. Doch weil Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo das Interview mit Karl Theodor zu Guttenberg führte, darf auch die altehrwürdige Hamburger Wochenzeitung einen Vorabdruck der Guttenberg-Apologie veröffentlichen. „Es war kein Betrug“, lautet die Überschrift. Die Rechtfertigungen eines Trotzigen folgen. ... „Es steht völlig außer Frage, dass ich einen auch für mich selbst ungeheuerlichen Fehler begangen habe, den ich auch von ganzen Herzen bedauere“, sagt zu Guttenberg zum Beichtvater die Lorenzo. „Das ist in dieser hektischen Zeit damals auch ein Stück weit untergegangen. Ebenso, wie man sich damals bereits entschuldigt hat.“ ... " [mwb 24.11.11]




    (6) Öffentliches Auftreten, Ausdrucksverhalten und Selbstpräsentation, insbesondere Verhalten bei Aufkommen der Fälschungen und Fehler. > siehe bitte videos auf youtube.
     
      Guttenberg im Remix: [Spiegel-tv]
      Guttenberg-Erklärung im Wortlaut „Dissertation ist kein Plagiat“ am 18.2.2011: Focus,




    (7) Sonstiges.
     



    Zur Einstellung des Verfahrens am 23.11.11
    > Medienstimmen zur Einstellung des Verfahrens und zum Comebackversuch ("Vorerst gescheitert")
     
      HOF 23. November 2011 - Pressemitteilung 14/11. Ermittlungsverfahren Karl-Theodor zu Guttenberg
      "Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht.
          Bei der Staatsanwaltschaft Hof sind insgesamt 199 Strafanzeigen eingegangen, wovon jedoch lediglich eine von einer betroffenen Rechteinhaberin stammte. In aufwändiger Recherchearbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurde die gesamte Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers untersucht. Maßstab der strafrechtlichen Prüfung war dabei, in welchem Umfang wörtlich übernommene Textstellen fremder Autoren ohne entsprechende Angabe der tatsächlichen Herkunft in der Dissertation vorhanden sind, die dem strafbaren Urheberrechtsschutz nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz unterliegen. Bei weitem nicht alle übernommene Stellen fallen dabei unter den Urheberrechtsschutz nach § 106 Urheberrechtsgesetz, sondern nur solche, die Werkqualität haben, also persönliche geistige Schöpfungen sind. Da bei wissenschaftlichen Schriftstücken der wissenschaftliche Inhalt als solcher nicht urheberrechtsfähig ist, muss sich die schöpferische Eigentümlichkeit aus der Art und Weise der Darstellung ergeben, wobei hieran hohe Anforderungen zu stellen sind. Auch Tatsachen und Meinungen unterliegen keinem Urheberrechtsschutz. Aus der Dissertation konnten jedenfalls 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße herausgearbeitet werden.
          Das Urheberrecht schützt im Wesentlichen die Verwertungsrechte der Urheber, mithin deren wirtschaftliche Interessen. Vorliegend ist der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber aber nur marginal. Auch hat der nicht vorbestrafte Beschuldigte selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen. Deshalb sind Gericht und Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zahlungsauflage von 20.000 € an eine gemeinnützige Organisation das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt. Dem hat der Beschuldigte zugestimmt und die genannte Geldauflage bereits geleistet, so dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Hof endgültig eingestellt wurde.
          Da die Staatsanwaltschaft zur umfassenden rechtlichen Überprüfung eines Verhaltens verpflichtet ist, wurde insbesondere auch geprüft, ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages oder ein Missbrauch von Titeln durch unberechtigte Führung des Titels „Dr. jur.“ vorgelegen haben. Ein strafbares Verhalten des Beschuldigten konnte insoweit nicht festgestellt werden."


    Staatsanwaltschaft Hof ging nicht von absichtlicher Urheberrechtsverletzung durch Guttenberg aus

      "Bei ihren Ermittlungen gegen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ist die Staatsanwaltschaft Hof nicht von absichtlicher Urheberrechtsverletzung ausgegangen. In der Einstellungsbegründung sprechen die Ermittler von einem "dolus eventualis", einem Eventualvorsatz. Guttenbergs Einlassungen, er habe bei der Doktorarbeit die Übersicht verloren und wissenschaftliche Quellen nur noch sporadisch studiert, seien "nachvollziehbar und jedenfalls nicht zu widerlegen". Die Ermittler widersprechen damit den Experten der Universität Bayreuth, die in ihrem Abschlussbericht zur Causa Guttenberg erklärten, es seien nicht nur wissenschaftliche Standards "evident grob verletzt" worden, sondern der Freiherr habe "hierbei vorsätzlich getäuscht". In Hof kam man indessen zu dem Schluss, dass "sehr viele Plagiatsstellen" nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen, weil ihnen die dafür nötige "schöpferische Eigentümlichkeit" fehle. ..." [Spiegel 49,2011, 4.12.11]




    Zusammenfassung - Abstract - Summary
    Ungeachtet der genauen Begründungskombination halte ich es für ziemlich sicher, dass hier bei sehr guter Grundausstattung und Ausstrahlung ein extremes Maß an Blenderfähigkeiten bei gleichzeitiger Wirklichkeitsverleugnung des Fehlverhaltens vorliegt, das seinesgleichen sucht. Aus dem aktuellen Interview mit der Zeit ergibt sich: Guttenberg glaubt tatsächlich, was er sagt (S.2-3: 26.11.11), nämlich:
     
    "ZEIT: Sie bleiben bei der Verteidigungslinie, die Sie schon im Februar und März dieses Jahres verfolgt haben: Sie reden von einem Fehler, ...

    Guttenberg: ... von einem ungeheuerlichen Fehler. Das ist doch keine Verteidigungslinie, sondern ein Eingeständnis! [> Seite 3/6] "Man kann damit beginnen, die Dinge innerlich abzuarbeiten"

    ZEIT: ... aber nie von einem Plagiat.

    Guttenberg: Nein, weil es auch nicht ein Plagiat ist. Ich habe nicht einfach das ganze Buch eines anderen abgeschrieben und zu meinem Buch erklärt."

    Daraus ergibt sich klar, Guttenberg lebt in seiner eigenen, privaten Wirklichkeit. In seiner Welt hat er nicht plagiiert ("Nein, weil es auch nicht ein Plagiat ist"). Und er stützt sich hierbei - welch eine prästabilierte Harmonie der Ereignisse - auf die Fehlleistung der Staatsanwaltschaft Hof).
        Nun, solche Blender- und private Wirklichkeitsphänomene waren für viele Staaten und Völker schon sehr gefährlich. Vergegenwärtigen wir uns die aktuelle "Bild"-Umfrage, können wir nur feststellen, dass Deutschland für solche Blender und Wirklichkeitsentrückte offenbar -  erneut, wieder, überhaupt? - besonders anfällig erscheint.
        Richtiges wissenschaftliches Arbeiten ist ihm so fremd geblieben wie realitätsangemessene Selbstkritik in dieser Sache. Von und zu Guttenbergs systematische Fälscherqualitäten werden zusätzlich belegt die weitgehend plagiierte Arbeit aus dem Jahre 2004: "Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte Partnerschaft".

    Comeback-Strategie: Die am 29.11.11 bekanntgewordenen Angriffe Guttenbergs z.B. auf die Universität Bayreuth zeigen, dass er seine Strategie voll und ganz auf die Ergebnisse der Fehlleistungen der Staatsanwaltschaft Hof zu stützen gedenkt, indem er davon ausgeht, relevant vorwerfbar sei nur, was strafrechtlich festgestellt sei und da sei eben nicht auf Betrug erkannt worden. Es scheint ihn dabei nicht zu interessieren, dass er wissenschaftlich massenweise gefälscht, gestohlen, betrogen, plagiiert und hochgestapelt hat. Seine Gegner können ihm dankbar sein, dass er es abermals so dumm anfängt und ohne jedes Fingerspitzengefühl auch noch so schnell.

    Zitat aus dem Zeit-Interview (26.11.11): "Ich habe ja eine juristische Arbeit geschrieben. Und niemand lässt sich gern Betrüger nennen, wenn es kein Betrug ist, was auch die Staatsanwaltschaft klar feststellt." > Zu dieser Fehlleistung > Prof. Schwabs Kritik.



    Was folgt positiv aus dem Guttenberg-Skandal ?
    • Der Guttenberg-Skandal könnte dazu führen, dass der Schlendrian in der filzokratischen Wissenschaft kritischer wahrgenommen wird und hierdurch vielleicht ein wenig abnimmt.
    • Der Guttenberg-Skandal könnte dazu führen, dass wissenschaftliche Arbeiten genauer untersucht und kontrolliert werden.
    • Der Guttenberg-Skandal könnte dazu führen, dass öfter erwogen wird, ob allzu glatte und erfolgreiche Karrieren nicht verdächtig sind.
    • Der Guttenberg-Skandal könnte dazu führen, dass mediale Inszenierungen, die seine Frau und er ja sehr gut umsetzen konnten, beizeiten kritischer gesehen werden.
    • Der Guttenberg-Skandal könnte dazu führen, dass die merkwürdigen Promotionsmöglichkeiten bei den JuristInnen abgeschafft werden: dass man nämlich  nur mit dem ersten Staatsexamen, also ohne Volljurist mit bestandenem 2. Staatsexamen zu sein, und da auch noch mit nur mäßig guten Noten, schon promovieren kann. Dies wirft hier natürlich die Frage auf, ob hier das in Bayreuth praktizierte Promotionsverfahren im Jurastudium nicht selbst bereits ein wenig hochstaplerisch angelegt ist?



    Videos, Literatur und Links (Auswahl: beachte)353-

    • GutenPlag Wiki. *  youtube.
    • Beck, Friederike (2011).Das Guttenberg-Dossier: Das Wirken transatlantischer Netzwerke und ihre Einflussnahme auf deutsche Eliten. ZeitGeist.
    • Focus-Sollmann: PsychologieDas Lächeln des Freiherrn zu Guttenberg.
    • Hilgers, Micha (2011). Interview mit einem Analytiker Guttenberg, Doktor der Selbsttäuschung. Der Aachener Psychoanalytiker Micha Hilgers attestiert dem Verteidigungsminister ausgeprägte Verdrängungskünste. "Man kauft ihm auch jetzt noch seine Auftritte ab, weil er sie sich selbst abkauft." Ein Interview. ..." [ftd 23.2.11]
    • Hochstapler Postel über Guttenberg"Nicht jede Unwahrheit ist eine Lüge" (n-tv 8.3.11)
    • Lepsius, Oliver  & Meyer-Kalkus, Reinhart  (2011, Hrsg.). Inszenierung als Beruf - Der Fall Guttenberg. Berlin: Suhrkamp.
    • Lohse, Eckart  & Wehner, Markus   (2011) Guttenberg: Biographie. München: Droemer.
    • Lorenzo, Giovanni di  & Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (2011). Vorerst gescheitert. Karl-Theodor zu Guttenberg im Gespräch mit Giovanni di Lorenzo. Wie Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Fall und seine Zukunft sieht. Freiburg: Herder.
    • Motivierte Kognition und emotionaler Bias in der Politik: Warum Guttenberg so beliebt geblieben ist, Report Psychologie, 9, 353-368.
    • Preuß, Roland  & Schultz, Tanjev (2011). Guttenbergs Fall: Der Skandal und seine Folgen für Politik und Gesellschaft. Gütersloher Verlagshaus.
    • Wirth, Hans-Jürgen (2011). Psychoanalytiker über Guttenberg Inszenierung eines Chaoten, stern 29.11.11. ["Das Buch von Karl-Theodor zu Guttenberg ist vor allem eins: dreist. "KT" erweist sich als narzisstische Persönlichkeit, frei von Scham- und Schuldgefühl."]
    _
    Medienstimmen zur Einstellung Verfahrens am 23.11.11 > Presseerklärung Hofer Justiz.
       
      "Interview über Guttenberg-Comeback. "Guttenberg ist erledigt". Der Comeback-Versuch von Karl-Theodor zu Guttenberg ist eine glatte Fehlleistung, meint der Politikberater Schmidt-Deguelle. Er habe den Realitätsbezug nicht wiedergefunden. ... Er hat den Realitätsbezug immer noch nicht wiedergefunden, das sieht man an der überaus kritischen Distanz der Politik - auch seiner eigenen Partei - und der Medien. Umso mehr verwundert es mich, dass der Zeit-Chefredakteur sich, aber ja auch zu Guttenberg so etwas "antut". ..." [taz 3.12.11]

      "Comeback-Kampagne Guttenberg bleibt unglaubwürdig ... Und genau hierin liegt die erneute Tragik. Der CSU-Politiker, der mehr Talent zur Selbstdarstellung hat als zum Erreichen politischer Ziele, weist den Betrugsversuch bei seiner Doktorarbeit weiterhin zurück. Er pocht auf seine alte Behauptung, wonach er nur überfordert gewesen sei, chaotisch gearbeitet habe und die Familie ihn bedrängt habe. Mal abgesehen davon, dass man jemanden mit solchen Defiziten ungern in Regierungsverantwortung sieht: Seine Rechtfertigung, die die hohe Zahl der kopierten Stellen nicht erklären kann, ist auch acht Monate nach seinem Rücktritt nicht glaubwürdiger. Seine Parteifreunde in Berlin, aber auch in München sollten sich das eingestehen. So lange Guttenberg nicht ehrlich seinen Betrugsversuch zugibt, liegt seine Zukunft in den USA - bis auf Weiteres.  ..." [ftd 24.11.11]

      "Plagiatsaffäre Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Guttenberg ein. Das Urteil der Universität Bayreuth war vernichtend: Karl-Theodor zu Guttenberg habe weite Teile seiner Doktorarbeit planmäßig abgeschrieben und "vorsätzlich getäuscht". Die Plagiatsaffäre hat für den Ex-Verteidigungsminister aber juristisch ein glimpfliches Ende genommen. ..." [Stern 23.11.11]

      "23 Passagen strafrechtlich relevant. Für den früheren deutschen Verteidigungsminister und Politstar Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft im deutschen Hof stellte das Verfahren gegen den CSU-Politiker gegen Zahlung von 20.000 Euro ein. ..." [Orf 23.11.11]

      "Ex-Verteidigungsminister Guttenberg zahlt für Ende der Plagiatsermittlungen ... Im Urteil heißt es wörtlich: "Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht. ..." [TS 23.11.11]

      "Guttenbergs Plagiatsaffäre "Ein Promi-Bonus ist nicht zu erkennen". Die Einstellung des Urheberrechtsverfahrens gegen Guttenberg halten Strafrechts- und Urheberrechtsexperten für nachvollziehbar. Der Schaden, den der frühere Verteidigungsminister mit seiner plagiierten Doktorarbeit angerichtet hat, liegt ganz woanders. Auch für die öffentliche Wirkung hat die Entscheidung Konsequenzen: Guttenberg kann nun sagen, er habe keine Strafe erhalten.  ... Der Erlanger Strafrechts-Professor Hans Kudlich sieht ebenfalls keine besondere Milde: "Ein Promi-Bonus ist bei dieser Entscheidung nicht zu erkennen." Beim Urheberrecht spiele strafrechtlich vor allem eine Rolle, ob es einen hohen materiellen Schaden gegeben habe, wie das etwa bei gewerbsmäßigen Raubkopien von Filmen oder Musik der Fall wäre. Es sei juristisch "absolut nachvollziehbar", dass das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird".
          Die Hofer Ermittler betonen, dass Guttenberg nicht vorbestraft ist und aus seiner Doktorarbeit keine wirtschaftlichen Vorteile gezogen habe. Außerdem würden nicht alle abgeschriebenen Passagen unter das Urheberrecht fallen. Dieses verlangt nämlich eine bestimmte "Schöpfungshöhe", das bedeutet: Wenn Guttenberg nur ein paar, eher allgemeine Sätze wortwörtlich aus einem Zeitungsartikel übernommen hat, greift das Urheberrecht nicht - auch wenn es ein klarer Verstoß gegen das wissenschaftliche Zitiergebot gewesen ist.  ..." [SZ 23.11.11]

      Prof. Schwabs Kritik: "... Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal, hieß es weiter. Diese Begründung ist juristisch allerdings umstritten. Der Jura-Professor Martin Schwab von der FU Berlin, Dekan am Fachbereich Rechtswissenschaft, etwa sagt, er halte die Argumentation der Staatsanwaltschaft für "nicht überzeugend und ihre Prämissen schlicht für falsch". Denn das Urheberrecht schütze ausdrücklich nicht nur die Verwertungsrechte der Urheber, also ihre wirtschaftlichen Interessen, sondern auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Vereinfacht gesagt: Auch wenn man wirtschaftlich niemandem schadet, darf man sich nicht mit fremden Leistungen schmücken.  ..." [SP 23.11.11]

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    Andere Verfahren und Urteile
     
      "Promovierte Juristen. Doktorvater geschmiert, Titel gerettet. Promotionsstreit in Hannover: Juristen dürfen Titel behalten. Ihr Doktorvater wurde bestochen - aber deshalb darf die Uni Hannover acht promovierten Juristen nicht den Doktortitel wegnehmen. Ihre wissenschaftlichen Leistungen können trotzdem einwandfrei sein, urteilte ein niedersächsisches Gericht. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.  ..." [SP 25.11.11]


    Wie es weiter geht mit Guttenberg

    • "Kritik an EU-Berater Guttenberg. EU-Politiker und Netz-Aktivisten kritisieren Karl-Theodor zu Guttenberg, der die Europäische Kommission in Digital-Fragen berät. Das berichtet das Hamburger Nachrichten- Magazin "Der Spiegel". Der Netzpolitiker Alexander Alvaro, Vizepräsident des EU-Parlaments, sagt, bei den wichtigen Internettagungen der vergangenen Monate sei ihm Guttenberg nie begegnet. ..." [BU 15.7.12]




    Glossar, Anmerkungen und Fußnoten
    GIPT= General and Integrative Psychotherapy, internationale Bezeichnung für Allgemeine und Integrative Psychotherapie.
    ___
    Aufkommen. Wie ein Fehlverhalten bekannt wird spielt eine wichtige Rolle in der Aussagepsychologie, z.B. beim sexuellen Missbrauch.
    ___
    differentialpsychologisch, Differentialpsychologie. Die Psychologie der Persönlichkeit wird auch differentielle Psychologie genannt, die sich mit den Unterschieden, Entwicklung und Verlauf der Unterschiede ("Differenzen") im Gegensatz zur allgemeinen Psychologie beschäftigt.
    ___
    forensisch, forensische Psychologie. Betrifft rechtliche (juristische, gerichtliche), kriminologische Themen: Geschäfts-un-fähigkeit, Schuldfähigkeit, Kindeswohl im Familienrecht, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit (Aussagepsychologie), Reife und Verantwortungsfähigkeit.
    ___
    Primitivmediale Stereotypien
    1. Der Mann hat Stil, weiß, was sich gehört. ...
    2. Der Mann hat einen hehren, hohen Ehrenkodex
    3. Der Mann hat es gar nicht nötig, zu bescheißen
    4. Einer wie der, bescheißt und betrügt nicht und wenn es ihm doch widerfährt, kann er nichts dafür
    5. Alle schummeln, weshalb sollte man ihm das besonders anlasten?
    6. Idealisierung: das ist ein toller Hecht, der hätte das auch so gekonnt
    ___
    psychopathologisch. Leiden durch Abweichungen und Störungen in der bio-psychosozialen Verfasstheit. Landläufig: "nicht normal" mit meist negativer Wertung.
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    Urheberrechtsschutz.
    • Die SZ schreibt am 7.3.11 im Zusammenhang mit der Guttenberg-Affäre: "Für die Plagiatsaffäre relevant ist Paragraph 106 des Urheberrechtsgesetzes. Er stellt die "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" unter Strafe. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 229 Personen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt; nur ein gutes Dutzend erhielt eine Freiheitsstrafe."
    ___
    Wissenschaftlicher Dienst Bundestag.
    Nachdem die Staatsanwaltschaft Hof kühn und m.E. falsch behauptet hatte, mit den Fälschungen Guttenbergs sei allenfalls ein geringer Schaden entstanden, wollte ich vom Bundestag wissen, was die Inanspruchnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes durch zu Guttenberg an Zeit und damit Geld gekostet hätten. Ich schrieb den Bundestag daher am 26.11.11 an:
        "Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Karl Theodor von und zu Guttenberg soll für seine Dissertation mehrfach den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen haben. Lassen sich die in Anspruch genommenen Leistungen in Zeit und Euro bemessen?
    Vielen Dank für Ihre Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Sponsel."
        Ich erhielt am 2.12.11 folgende Antwort vom 29.11.11:
        "Sehr geehrter Herr Sponsel, vielen Dank für Ihr Schreiben per E-Mail vom 28.11.2011. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dem früheren Abgeordneten, Herrn Karl von und zu Guttenberg, ausschließlich zum Zecke der Mandatsausübung zur Verfügung gestellt worden ist. Insofern sind von den Wissenschaftlichen Diensten keine Leistungen für ein Dissertationsvorhaben erbracht worden. Art und Umfang der Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste für die Abgeordneten sind grundsätzlich vertraulich. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Dr.X."
        Zur Geschichte dieser Geschichte:
    • "Promotion auf Kosten der Steuerzahler?Guttenberg in Erklärungsnot. Verteidigungsminister Guttenberg soll für seine Doktorarbeit auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt und ohne Quellenangabe übernommen haben. Die Opposition reagiert empört. Sollten die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs stimmen, sei "sein Rücktritt unausweichlich". Guttenberg selbst sagt dazu: "Unsinn". ... " [n-tv 19.2.11]
    • Befragung und Erklärungen im Bundestag am 23.2.2011: Plenarprotokoll 17/92 [PDF]
    ___


    Querverweise
    Standort: Der Fall zu Guttenberg.
    *
    Irrtum, Betrug, Tricks, Täuschung, Fälschung, Risiko, Versagen und anderes Fehlverhalten in Forschung, Wissenschaft und Technik.
    Überblicks- und Verteilerseite, Gesamtplan und Konzept: Hochstapelei - Psychologie und Psychopathologie der HochstaplerIn.
    *
    Suchen in der IP-GIPT, z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff> site: www.sgipt.org
    z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. 
    *
    Dienstleistungs-Info.
    *

    Zitierung
    Sponsel, R. (DAS). Der Fall zu Guttenberg. Ein psychologisch-psychopathologischer Analyseansatz. (Reihe Hochstaplerstudien). Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen:  https://www.sgipt.org/gipt/diffpsy/devianz/hochstap/stud/zugut.htm
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    Ende
    _Der Fall zu Guttenberg___Datenschutz_Überblick_Rel. Aktuelles_ Rel. Beständiges_ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ Region__ Service-iec-verlag___Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen_

    korrigiert: irs 27.11.11



    Änderungen Kleinere Änderungen werden nicht extra ausgewiesen; wird gelegentlich überarbeitet und ergänzt.
    24.02.15    Linkfehler geprüft und korrigiert
    21.07.12    Wie es weiter geht mit Guttenberg: Kritik an EU-Berater Guttenberg.
    04.12.11    Staatsanwaltschaft Hof ging nicht von absichtlicher Urheberrechtsverletzung durch Guttenberg aus.
    03.12.11    Antwort des Bundestages zu Umfang und Kosten der Leitungen des wiss. Dienstes für den Abgeordneten zu Guttenberg. *  Aktuelles aus HutenPlag.