Der Fall zu Guttenberg
Ein psychologisch-psychopathologischer Analyseansatz.
Zusammenfassung - Abstract - Summary.
von Rudolf Sponsel, Erlangen
Motto:
Angela Merkel: »Eigentlich gewinnt immer der, der sich nicht
an die Spielregeln hält.« [Q]
Einführung: Der Fall zu Guttenberg
(> Plagiatsaffäre)
ist forensisch psychologisch und differentialpsychologisch-
psychopathologisch
sehr interessant, weil die Sorglosigkeit, Nachlässigkeit oder Frechheit,
mit der der Freiherr vorgegangen ist, im Grunde unverständlich ist.
So blöde, mag ein intelligenter Mensch denken, kann einer doch gar
nicht sein. Nun wissen wir aber alle, dass der Freiherr nicht blöde,
sondern intelligent und gebildet ist - vielleicht nicht ganz so, wie sich
das der eine oder andere Fan erträumt oder wähnt, aber immerhin.
Der Mann kommt aus den sog. besten Kreisen - die es natürlich oft
leider nicht sind, wie wir ja des öfteren erfahren -, hat Abitur und
studierte. Zu seiner Imagepflege gehörte die Botschaft, als Adeliger
wisse man, was sich gehöre, pflege Formen und nicht nur Anstand, sondern
sogar einen besonderen Ehrenkodex. Und genau diesen hat er gründlich
widerlegt, mittlerweile nicht nur im Sein, sondern sogar im Schein, worauf
es in der medialen Welt im Wesentlichen ankommt. Er vermittelte weiten
Kreisen des deutschen Volkes, unterstützt von einigen medialen Speerspitzen,
vor allem BILD und RTL, er sei etwas ganz Besonderes, ein Stern am Himmel
der weitgehend verruchten und verlottert erlebten Politik. Fast musste
man sich schon sorgen, ob mit Guttenberg nicht sogar eine konstitutionelle
Monarchie restauriert werden sollte - nachdem Deutschland ja nicht nur
wieder wer ist, sondern inzwischen sogar - wenn auch grundgesetzwidrig
- eine kriegführende Großmacht (> Viertes
Reich).
Was also könnte den Freiherrn bewogen haben,
sich dermaßen anzustellen und daneben zu benehmen? Nun, wir können
darüber nur spekulieren. Die sichere Wahrheit herausfinden, ist faktisch
und praktisch so gut wie unmöglich. Wir werden uns also bescheiden
auf die Erörterung einiger Hypothesen beschränken müssen,
die sich in einem ersten brainstorming wie folgt ergeben haben:
Hypothesen Brainstorming zu möglichen Faktoren
Diese heuristischen
Einfälle über mögliche Faktoren ergäben rein
formal-kombinatorisch, wenn sie denn wechselwirkungsweise beliebig kombinierbar
wären
- ohne die Rest- und Auffangkategorie - 2^20 = 1.048.576 Möglichkeiten
an Begründungsmustern. Aber die Faktoren sind natürlich nicht
(streng) unabhängig, sondern können sich mehr oder minder überlappen
oder (teilweise) ausschließen wie z.B. die Ghostwriterhypothese gegenüber
der Eigenarbeit. Hier gilt weitgehend das Entweder-Oder, wenn man die ganze
Arbeit betrachtet. Aber auch die Ghostwriterhypothese bietet mehrere Varianten,
nämlich im wesentlichen: die ganze Arbeit wurde von einem Ghostwriter
angelegt, nur Teile oder die Schlussredaktion für den Eindruck aus
einem Guss. Wenn ein Ghostwriter in Anspruch genommen worden wäre,
dann könnten von einem solchen auch nur Teile verfasst worden sein,
andere Teile könnten vom Autor selbst sein. Der Ghostwriter könnte
die Arbeit in einer "Rohform" erhalten haben und sie abgabefertig geschrieben
haben, was viel erklären könnte. Als nächster Schritt bietet
sich daher eine Gruppierung der möglichen Faktoren ("brains") an,
um eine erste Ordnung in die Vielzahl der Faktoren zu bringen.
Erörterung
der Hypothesen
Die im brainstorming erfassten Merkmale können systematisch wie
folgt gruppiert werden:
Was spricht für die Hypothese einer Ghostwriterpanne?
Hierzu gibt es einen interessanten Versprecher ("Freud'sche Fehlleistung")
als Guttenberg im Parlament ausführt (youtube):, fett-kursiv RS "...
ich mich am Wochenende erstmalig mit dieser Arbeit befassen
konnte [Lachen kommt auf] und befasst habe, Moment, befasst habe ... "
Das ist natürlich kein Beweis, aber, psychologisch betrachtet, ein
erörterungswürdiges Indiz.
Ghostwriter machen im Allgemeinen als solide Dienstleister, die auch
von Weiterempfehlungen und ihrem "guten Ruf" leben, eine ordentliche Arbeit.
Es ist aber natürlich auch nicht auszuschließen, dass es Unstimmigkeiten,
z.B. über das Honorar gegeben haben könnte und ein möglicher
Ghostwriter aus Verärgerung mit Absicht einige Fehler eingebaut hat.
Bedenkt mit die Vielzahl und den Umfang der Zitate, so wäre dies in
der Tat ein Argument einiges zu verstecken, um dem Vorwurf, die Arbeit
bestehe hauptsächlich aus Zitaten, zu entgehen. Manches ist ja auch
an kritischen Stellen verändert worden, um verräterische Entwendungen
zu vertuschen, was Absicht und Vorsatz ziemlich sicher nahelegt. Die lange
Zeit, 7 Jahre, die die Anfertigung der Dissertation gedauert haben soll,
spricht vielleicht eher gegen einen Ghostwriter. Ein Ghostwriter für
die Endredaktion erscheint auch deshalb nicht unplausibel, weil damit die
vielen Zitatfehler und Plagiate zu erklären wären, wenn man annimmt,
dass dieser eine Fülle von Material erhielt, das überwiegend
nicht richtig bibliographiert war. Diese Variante passt aber ebenso gut
zur eigenen Autorenschaft. Eines allerdings erscheint ziemlich sicher:
Guttenberg hatte nie eine wirkliche Ahnung davon, was zu einer korrekt
verfassten Dissertation gehört: ordentliche wissenschaftliche
Arbeit ist ihm fremd.
(1)
Persönlichkeitsspezifische Entwicklung, Einschätzung der Intelligenz
und Bildung durch Zeugnisse und Prüfungsergebnisse (Stätten des
Erwerbs z.B. ordentliche Gymnasien oder Privat-Internate).
Nach dem Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim 1991 leistete Guttenberg seinen Wehrdienst im Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald. Er ist Unteroffizier der Reserve.[13][5] Nach eigenen Angaben hat er den Dienstgrad „Stabsunteroffizier d.R.“ erreicht.[14][15] Guttenberg studierte von 1992 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth.[16] 1993 begann er ein Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik München[10][17], wechselte dann zur Rechtswissenschaft nach Bayreuth, wo er 1999 das Erste juristische Staatsexamen ablegte, das er nach Presseinformationen aus dem Umfeld der Fakultät mit der Note „befriedigend“ bestand.[18][19] Während des Studiums absolvierte er mehrwöchige Praktika in der Sozietät Peltzer & Riesenkampff in Frankfurt am Main und in der Kanzlei Mayer, Brown and Platt in New York City.[18] Weil er das Zweite juristische Staatsexamen nicht absolvierte, ist Guttenberg kein Volljurist. Laut eines aus „Fakultätskreisen“ unterrichteten Presseberichts soll Guttenberg mit einer Ausnahmegenehmigung von Karl-Georg Loritz, seinerzeit Dekan an der Universität Bayreuth, 2006 zur Promotion in Bayreuth zugelassen worden sein. Sein juristisches „Prädikatsexamen“ habe ein „kleines Prädikat“ mit der Note „befriedigend“ im „unteren Bereich“ aufgewiesen, die normalerweise nicht zu einer Promotion berechtigt. Loritz steht seit seiner Jugend der CSU nahe.[20][21][22] Guttenberg begann beim Bayreuther Juristen Peter Häberle eine Dissertation mit dem Titel Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU[23], welche er nach rund sieben Jahren bei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth einreichte. Rudolf Streinz war als Zweitgutachter tätig.[24] Die Arbeit wurde 2006 durch die Fakultät angenommen und 2007 mit summa cum laude bewertet.[25] Am 27. Februar 2007 wurde Guttenberg an der juristischen Fakultät mündlich geprüft, auf Antrag durfte er ab 7. Mai 2007 den Doktorgrad vorläufig führen.[26][27] Nach Abgabe der Pflichtexemplare der 2009 von ihm beim Berliner Fachverlag Duncker & Humblot publizierten Dissertation durfte er ab dem 28. Januar 2009 dauerhaft den Grad eines Doktors der Rechte führen.[28] Nachdem im Februar 2011 Plagiatsvorwürfe laut wurden[29] und die Universität Bayreuth erhebliche Verstöße gegen die wissenschaftlichen Pflichten zur Kennzeichnung von Quellen und Zitaten festgestellt hatte, wurde ihm der Doktorgrad wieder aberkannt.[30]" [...] Anmerkungen, Belege, Fußnoten. |
Zum Arbeitsstil gibt das aktuelle Zeit-Interview (26.11.11) interessante Einblicke, wobei man bei allem, was Guttenberg in dieser Sache von sich selber sagt, sehr vorsichtig und kritisch sein muss. "Guttenberg: Ich war ein hektischer und unkoordinierter Sammler. Immer dann, wenn ich das Gefühl hatte, dass etwas zu meinem Thema passt, habe ich es ausgeschnitten oder kopiert oder auf Datenträgern sofort gespeichert oder direkt übersetzt." Es scheint, als habe sich von Anfang an Eigenes und Fremdes vermischt (eine Art expansive Verschmelzung: ich bin du und du bist ich und ich bin alle, alle sind ich).
Zulassung zur Promotion.
Wie konnte Guttenberg, der die üblichen Voraussetzungen gar nicht
erfüllte, überhaupt promovieren? Im Stern vom 1.3.11 heißt
es: "Ausnahmsweise zur Promotion zugelassen. Wie die "Frankfurter Allgemeine
Zeitung" berichtet, benötigte Karl-Theodor zu Guttenberg eine Sondergenehmigung,
um überhaupt promovieren zu dürfen. Guttenberg erhielt für
sein Examen die Note "befriedigend". Ein "vollbefriedigend" ist normalerweise
für eine Promotion Grundvoraussetzung. Der damalige Dekan Karl-Georg
Loritz, im Übrigen auch CSU-Mitglied und Vorsitzender der Jungen Union
der Schwandorfer CSU, hat die Genehmigung damals erteilt. Kein Einzelfall
an der Universität Bayreuth: Wer in Seminararbeiten zwei Mal die Note
"gut" erreicht hatte, durfte auch promovieren. Diese Voraussetzung soll
Guttenberg laut "Tagesspiegel" erfüllt haben."
In der FAZ vom 1.3.11 wird hierzu weiter mitgeteilt:
"Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) konnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung
promovieren. Da er in seinem Examen die Note „befriedigend“ und nicht „vollbefriedigend“
erreichte, brauchte er eine Genehmigung des damaligen Dekans Karl-Georg
Loritz, der Vorsitzender der JU der CSU der bayerischen Kreisstadt Schwandorf
war und erst im Januar dieses Jahres beim Neujahrsempfang der Schwandorfer
CSU als Festredner sprach. Loritz hat den Lehrstuhl für Bürgerliches,
Steuer- und Arbeitsrecht inne und ist Leiter der Forschungsstelle für
deutsches und internationales Unternehmenssteuer- und Kapitalanlagerecht
an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Bayreuth.
Die Sondergenehmigung für eine Promotion wurde
in Bayreuth offensichtlich nicht selten dann erteilt, wenn der Examenskandidat
mindestens zwei Seminarscheine mit der Note „gut“ vorweisen konnte. Nach
Informationen der Zeitung „Der Tagesspiegel“ soll Guttenberg die dazu nötigen
Scheine gehabt haben. Der amtierende Dekan der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät verweigert die Auskunft zum Zulassungsverfahren aus Datenschutzgründen."
Die Universität selbst erklärt am 1.3.11
zum Promotionszulassungsverfahren: "Unsere Promotionsordnung sieht die
Zulassung von Kandidatinnen/Kandidaten vor, die in einer der Staatsprüfungen
mindestens die Note "befriedigend" erreicht haben, sofern diese in zwei
Seminaren mindestens die Note "gut" erzielt haben und zwei Professoren
die Promotion befürworten. Liegen diese Voraussetzungen vor, werden
die Bewerber vom Dekan routinemäßig zur Promotion zugelassen.
Genauso ist auch im Fall zu Guttenberg verfahren worden, wie der seinerzeitige
Dekan Prof. Dr. Karl-Georg Loritz bestätigt hat."
Professoren und
Parteimitgliedschaft
Eine gleiche Parteimitgliedschaft macht einen öffentlichen Funktionsträger
auch in der Wissenschaft natürlich potentiell parteilich. Das liegt
in der Natur der Sache und ist ein bislang ein tabuisiertes und brisantes
Problemfeld nicht nur in den Universitäten und in der Wissenschaft.
CSU-Nähe liegt bei der Ausnahmezulassung und beim Zweitgutachter vor.
Als Zweitgutachter fungierte Prof. Rudolf Streinz.
Der Spiegel berichtet am 2.3.11:
"Guttenbergs Zweitgutachter 'Ich habe zu sehr vertraut'. Umstrittene Doktorarbeit:
'Guttenberg konnte die Arbeit überzeugend verteidigen'. Wie konnte
die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg mit der Bestnote bewertet
werden? Die Gutachter der Dissertation sind in Erklärungsnot. Der
Zweitprüfer Rudolf Streinz verteidigt sich nun im Interview: Er sei
zu gutgläubig gewesen, Mauschelei streitet er aber ab."
Wie dem Interview weiter zu entnehmen ist, ist das
Gutachtersystem zur Dissertationsbeurteilung bei den Juristen in Bayreuth
- und wahrscheinlich nicht nur dort - vollkommen unsinnig aufgebaut, wenn
der Zweitgutachter nicht nur das Erstgutachten mitgeliefert bekommt und
dadurch also zwangsläufig beeinflusst werden muss, sondern es auch
noch als erstes liest, bevor er sich an die Arbeit macht: "Streinz: Das
ist falsch. Ich bekam das Erstgutachten zwar mit der Arbeit und habe es
auch zuerst gelesen. Aber ich wiederhole ja nicht einfach, was darin steht.
Es gibt mir einen Eindruck, auf was der Erstgutachter Wert legt. Ich fand
den Aufbau und die Durchführung der Arbeit von Herrn zu Guttenberg
überzeugend. Das Kapitel über den Gottesbezug etwa griff eine
damals aktuelle Diskussion des Verfassungsvertrags der EU auf. Da die Ansätze
dem Stil von Arbeiten, die bei Professor Häberle geschrieben werden,
entsprachen, fand ich keine Auffälligkeiten."
Deutlich wird in dem Interview auch die CSU-Nähe:
"SPIEGEL ONLINE: Ein Problem wird für Sie in diesem Fall auch Ihre
Nähe zur CSU. Sie sind selbst Parteimitglied und arbeiten als Vertrauensdozent
der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung. Haben Sie einen Parteifreund begünstigt?
Streinz: Wenn ich das täte, hätte ich
meinen Beruf verfehlt. Entsprechende Unterstellungen sind absurd und mehr
als ehrenrührig. Herr zu Guttenberg wurde wie jeder andere Doktorand
behandelt, nicht besser, aber auch nicht schlechter.
SPIEGEL ONLINE: Ihr Engagement für die CSU
beschränkte sich jedoch nicht auf die Stiftungsarbeit. Sie waren auch
schon selbst für die Christsozialen politisch aktiv: Als CSU-Stadtrat
in Landshut."
Die SZ berichtete am 7.3.11: "Unterdessen wiesen die beiden Gutachter von Guttenbergs Dissertation, die Jura-Professoren Peter Häberle und Rudolf Streinz, eine eigene Verantwortung in der Affäre von sich. Das Erkennen von Plagiaten sei im Jahr 2006, als Guttenberg seine Dissertation einreichte, noch nicht so einfach gewesen: "Plagiatsoftware sowie auch andere Methoden waren damals keineswegs so weit entwickelt wie heute", schreiben Häberle und Streinz in einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Internetseite von Häberles Lehrstuhl veröffentlicht wurde."
"Erklärung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter
Häberle. Mit sehr großem Bedauern habe ich zur Kenntnis nehmen
müssen, dass die Umstände der von mir betreuten Promotion von
Herrn K.-T. zu Guttenberg den Ruf der Universität Bayreuth in der
öffentlichen Diskussion in Misskredit zu bringen geeignet sind. Die
in der Promotionsschrift von Herrn zu Guttenberg entdeckten, mir unvorstellbaren
Mängel sind schwerwiegend und nicht akzeptabel. Sie widersprechen
dem, was ich als gute wissenschaftliche Praxis seit Jahrzehnten vorzuleben
und auch gegenüber meinen Doktoranden zu vermitteln bemüht war.
Die Aberkennung des Doktortitels war die notwendige Folge.
In meiner ersten spontanen und letztlich zu vorschnellen
Reaktion konnte ich – ohne Detailkenntnis der konkreten Vorwürfe –
das Ausmaß nicht absehen. Im Blick auf die Originalität der
Fragestellung und die Intensität der inhaltlichen Ausarbeitung hielt
ich jede Form eines Vorwurfs für ausgeschlossen – zumal Herr zu Guttenberg
stets zu meinen besten Seminarstudenten gehörte. Ich habe den Werdegang
seiner Arbeit, wie bei all meinen Doktoranden ohne jede äußere
Beeinflussung nach besten Kräften betreut. Ich werde auch weiterhin
als Wissenschaftler alles mir Mögliche zur erforderlichen Aufklärung
der Umstände durch die Gremien der Universität beitragen. gez.
Peter Häberle" [Tagesspiegel 28.2.11]
Heribert Prantl äußert sich in der SZ vom 28.2.11 etwas übertrieben enthusiastisch: "Guttenbergs verzweifelter Doktorvater. Er gilt als Adam Riese des internationalen Rechts: Mit Peter Häberle als Doktorvater hat Guttenberg die Reputation eines angesehenen Staatsrechtlers missbraucht. Guttenbergs Plagiat ist für den fast 77-Jährigen eine schwere Kränkung. ... Er hätte es merken müssen! Er, der die internationale Verfassungsvergleichung begründet, der die Rechtsvergleichung als "fünfte juristische Auslegungsmethode" eingeführt hat - er hat die Arbeit Guttenbergs nicht verglichen mit anderen, er hat sich blenden lassen vom Auftreten, vom Adel und von vermeintlicher Noblesse Guttenbergs; aber auch vom eigenen Stolz darauf, einen gestressten Politiker vermeintlich für Wissenschaft und Nachtarbeit begeistert und zur Promotion geführt zu haben. Und so galt Häberles großzügiges summa cum laude eigentlich nicht der Leistung Guttenbergs, sondern den Gedanken und Denkern, von denen Guttenberg abgeschrieben hat und dem gefälschten Eindruck, den er von ihm hatte. ... "
Aktuelles aus GutenPlag:
"Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte
Partnerschaft"
"Guttenberg-2004/Pressemitteilung. Folgende Erklärung zur aktuellen
Untersuchung der Veröffentlichung Karl-Theodor Guttenbergs aus dem
Jahr 2004 "Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte
Partnerschaft" wurde am 2.12.2011, 15:45 Uhr gemeinschaftlich von Beitragenden
des GuttenPlag Wiki erarbeitet:
Rechercheure von GuttenPlag dazu: "Guttenberg stückelte
bereits diesen Aufsatz zu großen Teilen aus Onlinequellen, Artikeln
der Tagespresse und einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages zusammen. Sinngemäße und wörtliche
Textübernahmen wurden nicht oder unzureichend markiert. Es stellt
sich nun heraus, dass sich das Textmontageprinzip, das für die Dissertation
stilprägend war, bereits in diesem Aufsatz als grundlegendes Arbeitsmerkmal
nachweisen lässt. Die Aussage Guttenbergs, beim Verfassen der Dissertation
unter besonderem Druck über eine Vielzahl von Quellen den Überblick
verloren zu haben, erweist sich in diesem Licht als Schutzbehauptung. Es
wird vielmehr deutlich, dass es sich bei der Erstellung der Dissertation
nicht um einen einzigartigen Fehler, sondern um eine nachweislich bereits
erprobte Vorgehensweise beim Verfassen von Texten handelte. Das Plagiieren
hatte bei Guttenberg schlicht System. ... " [GutenPlag 2.12.11]
Quelle: GutenPlag
2004.
Prof. Dr. Oliver Lepsius (Uni Bayreuth) sagt: Guttenberg ist ein Betrüger
> youtube.
Erklärungen auf der Homepage
der Universität Bayreuth (im Feld suche "Guttenberg" eingeben).
Das Gutachten der Universität Bayreuth kommt zu dem Ergebnis: "Uni Bayreuth: 'Vorsätzlich getäuscht'. Jetzt ist es offiziell: Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit absichtlich abgeschrieben. Zu diesem Schluss kommt die Kommission der Universität Bayreuth in ihrem Gutachten - und fällt ein scharfes Urteil."
Die Universität stellt in ihrer Medienmitteilung 089/2011 vom 6. Mai 2011 abschließend fest:
"Fall zu Guttenberg: Kommission legt ihren Abschlussbericht vor
Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ihr Bericht, der auf gut 40 Seiten und in mehreren Anlagen die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit von Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg aufarbeitet, liegt jetzt der Hochschulleitung der Universität Bayreuth vor.
Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“
Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien - etwa Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.
Die Kommission hat im Fall zu Guttenberg auch das konkrete Promotionsverfahren untersucht und eine Mitverantwortung des Doktorvaters und des Zweitgutachters für das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn zu Guttenberg verneint. Sie stellt allerdings fest, dass die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Begründung bedurft hätte. Die Gutachten gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien.
Die Kommission hat der Hochschulleitung der Universität Bayreuth zudem Empfehlungen übermittelt, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden weiter verbessert werden kann. Sie hat bei ihrer Arbeit insgesamt die „Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ angewandt, die den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen.
Die Kommission weist darauf hin, dass Herr zu Guttenberg mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet hat.
Im Rahmen einer Pressekonferenz, die am Mittwoch, 11. Mai, ab 11.30 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth (Gebäude Zentrale Verwaltung) stattfinden wird, werden der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, der Vorsitzende der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Professor Dr. Stephan Rixen, sowie der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Markus Möstl, über die Arbeit der Kommission berichten. Die Universität Bayreuth wird den endgültigen Bericht am Mittwoch, 11. Mai, vollständig im Internet veröffentlichen (www.uni-bayreuth.de)."
Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth. Bericht an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg [PDF]
In der Süddeutschen Zeitung, über die der Skandal aufkam, findet sich eine Zeitleiste der Entwicklung. Es begann am 12. Februar 2011 "als sich der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano mit einem Glas Rotwein an seinen Computer setzt. Er hat die 475 Seiten lange Dissertation von Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg gelesen, nun will er eine Rezension schreiben. Aus reiner Routine überprüft er einige Passagen auf Plagiate und ist verblüfft: An acht Stellen offenbaren sich Textstellen, an denen Guttenberg andere Werke wortgleich zitiert, ohne sie zu kennzeichnen. Fischer-Lescanos Urteil: die Doktorarbeit sei eine 'Täuschung' und teilweise ein 'dreistes Plagiat'". Im Zeit-Interview (26.11.11) schildert Guttenberg seine Erinnerung des Aufkommens.
Der stern veröffentlichte am 23.11.11 eine "Chronologie
- Guttenbergs Plagiats-Affäre. Im Februar kam die Plagiats-Affäre
um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg ins Rollen. Wenige Wochen
später trat er als Verteidigungsminister zurück." Im einzelnen
wird aufgeführt (Datum fett RS):
(5) Für das Geschehen wichtige Aussagen, Erklärungen, Rechtfertigungen im Verlauf der Entdeckung, während der Aufarbeitung und im Nachhinein.
Guttenbergs Stellungnahme am 18.2.2011 im Wortlaut
Guttenbergs
Aufarbeitung seines Fehlverhalten im Buch "Vorerst gescheitert" > Zusammenfassung.
Der Comebackversuch kam schnell, viel schneller als ich dachte. Als
ich diese Arbeit im Frühjahr 2011 anlegte, dachte ich, es seien 2-3
Jahre Zeit. Mit nur einem guten halben Jahr hatte ich nicht gerechnet.
"Guttenberg-Buch. „Es war kein Betrug“: Rechtfertigung eines Trotzigen. Unter Androhung von bis zu 100.000 Euro Strafe gibt der Verlag Herder bereits die Druckfahnen des neuen Buches „Vorerst gescheitert“ heraus. Doch weil Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo das Interview mit Karl Theodor zu Guttenberg führte, darf auch die altehrwürdige Hamburger Wochenzeitung einen Vorabdruck der Guttenberg-Apologie veröffentlichen. „Es war kein Betrug“, lautet die Überschrift. Die Rechtfertigungen eines Trotzigen folgen. ... „Es steht völlig außer Frage, dass ich einen auch für mich selbst ungeheuerlichen Fehler begangen habe, den ich auch von ganzen Herzen bedauere“, sagt zu Guttenberg zum Beichtvater die Lorenzo. „Das ist in dieser hektischen Zeit damals auch ein Stück weit untergegangen. Ebenso, wie man sich damals bereits entschuldigt hat.“ ... " [mwb 24.11.11]
Staatsanwaltschaft
Hof ging nicht von absichtlicher Urheberrechtsverletzung durch Guttenberg
aus
"ZEIT: Sie bleiben bei der Verteidigungslinie, die Sie schon im Februar
und März dieses Jahres verfolgt haben: Sie reden von einem Fehler,
...
Guttenberg: ... von einem ungeheuerlichen Fehler. Das ist doch keine Verteidigungslinie, sondern ein Eingeständnis! [> Seite 3/6] "Man kann damit beginnen, die Dinge innerlich abzuarbeiten" ZEIT: ... aber nie von einem Plagiat. Guttenberg: Nein, weil es auch nicht ein Plagiat ist. Ich habe nicht einfach das ganze Buch eines anderen abgeschrieben und zu meinem Buch erklärt." |
Daraus ergibt sich klar, Guttenberg lebt in seiner eigenen, privaten
Wirklichkeit. In seiner Welt hat er nicht plagiiert ("Nein, weil es auch
nicht ein Plagiat ist"). Und er stützt sich hierbei - welch eine prästabilierte
Harmonie der Ereignisse - auf die Fehlleistung der Staatsanwaltschaft
Hof).
Nun, solche Blender- und private Wirklichkeitsphänomene
waren für viele Staaten und Völker schon sehr gefährlich.
Vergegenwärtigen wir uns die aktuelle "Bild"-Umfrage, können
wir nur feststellen, dass Deutschland für solche Blender und Wirklichkeitsentrückte
offenbar - erneut, wieder, überhaupt? - besonders anfällig
erscheint.
Richtiges wissenschaftliches
Arbeiten ist ihm so fremd geblieben wie realitätsangemessene Selbstkritik
in dieser Sache. Von und zu Guttenbergs systematische Fälscherqualitäten
werden zusätzlich belegt die weitgehend plagiierte
Arbeit aus dem Jahre 2004: "Die Beziehungen zwischen der Türkei
und der EU – eine Privilegierte Partnerschaft".
Comeback-Strategie: Die am 29.11.11 bekanntgewordenen Angriffe Guttenbergs z.B. auf die Universität Bayreuth zeigen, dass er seine Strategie voll und ganz auf die Ergebnisse der Fehlleistungen der Staatsanwaltschaft Hof zu stützen gedenkt, indem er davon ausgeht, relevant vorwerfbar sei nur, was strafrechtlich festgestellt sei und da sei eben nicht auf Betrug erkannt worden. Es scheint ihn dabei nicht zu interessieren, dass er wissenschaftlich massenweise gefälscht, gestohlen, betrogen, plagiiert und hochgestapelt hat. Seine Gegner können ihm dankbar sein, dass er es abermals so dumm anfängt und ohne jedes Fingerspitzengefühl auch noch so schnell.
Zitat aus dem Zeit-Interview (26.11.11): "Ich habe ja eine juristische Arbeit geschrieben. Und niemand lässt sich gern Betrüger nennen, wenn es kein Betrug ist, was auch die Staatsanwaltschaft klar feststellt." > Zu dieser Fehlleistung > Prof. Schwabs Kritik.
Videos, Literatur und Links (Auswahl: beachte)353-
"Comeback-Kampagne Guttenberg bleibt unglaubwürdig ... Und genau hierin liegt die erneute Tragik. Der CSU-Politiker, der mehr Talent zur Selbstdarstellung hat als zum Erreichen politischer Ziele, weist den Betrugsversuch bei seiner Doktorarbeit weiterhin zurück. Er pocht auf seine alte Behauptung, wonach er nur überfordert gewesen sei, chaotisch gearbeitet habe und die Familie ihn bedrängt habe. Mal abgesehen davon, dass man jemanden mit solchen Defiziten ungern in Regierungsverantwortung sieht: Seine Rechtfertigung, die die hohe Zahl der kopierten Stellen nicht erklären kann, ist auch acht Monate nach seinem Rücktritt nicht glaubwürdiger. Seine Parteifreunde in Berlin, aber auch in München sollten sich das eingestehen. So lange Guttenberg nicht ehrlich seinen Betrugsversuch zugibt, liegt seine Zukunft in den USA - bis auf Weiteres. ..." [ftd 24.11.11]
"Plagiatsaffäre Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Guttenberg ein. Das Urteil der Universität Bayreuth war vernichtend: Karl-Theodor zu Guttenberg habe weite Teile seiner Doktorarbeit planmäßig abgeschrieben und "vorsätzlich getäuscht". Die Plagiatsaffäre hat für den Ex-Verteidigungsminister aber juristisch ein glimpfliches Ende genommen. ..." [Stern 23.11.11]
"23 Passagen strafrechtlich relevant. Für den früheren deutschen Verteidigungsminister und Politstar Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft im deutschen Hof stellte das Verfahren gegen den CSU-Politiker gegen Zahlung von 20.000 Euro ein. ..." [Orf 23.11.11]
"Ex-Verteidigungsminister Guttenberg zahlt für Ende der Plagiatsermittlungen ... Im Urteil heißt es wörtlich: "Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht. ..." [TS 23.11.11]
"Guttenbergs
Plagiatsaffäre "Ein Promi-Bonus ist nicht zu erkennen". Die Einstellung
des Urheberrechtsverfahrens gegen Guttenberg halten Strafrechts- und Urheberrechtsexperten
für nachvollziehbar. Der Schaden, den der frühere Verteidigungsminister
mit seiner plagiierten Doktorarbeit angerichtet hat, liegt ganz woanders.
Auch für die öffentliche Wirkung hat die Entscheidung Konsequenzen:
Guttenberg kann nun sagen, er habe keine Strafe erhalten. ... Der
Erlanger Strafrechts-Professor Hans Kudlich sieht ebenfalls keine besondere
Milde: "Ein Promi-Bonus ist bei dieser Entscheidung nicht zu erkennen."
Beim Urheberrecht spiele strafrechtlich vor allem eine Rolle, ob es einen
hohen materiellen Schaden gegeben habe, wie das etwa bei gewerbsmäßigen
Raubkopien von Filmen oder Musik der Fall wäre. Es sei juristisch
"absolut nachvollziehbar", dass das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage
eingestellt wird".
Die Hofer Ermittler betonen, dass Guttenberg nicht
vorbestraft ist und aus seiner Doktorarbeit keine wirtschaftlichen Vorteile
gezogen habe. Außerdem würden nicht alle abgeschriebenen Passagen
unter das Urheberrecht fallen. Dieses verlangt nämlich eine bestimmte
"Schöpfungshöhe", das bedeutet: Wenn Guttenberg nur ein paar,
eher allgemeine Sätze wortwörtlich aus einem Zeitungsartikel
übernommen hat, greift das Urheberrecht nicht - auch wenn es ein klarer
Verstoß gegen das wissenschaftliche Zitiergebot gewesen ist.
..." [SZ 23.11.11]
Prof. Schwabs Kritik: "... Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal, hieß es weiter. Diese Begründung ist juristisch allerdings umstritten. Der Jura-Professor Martin Schwab von der FU Berlin, Dekan am Fachbereich Rechtswissenschaft, etwa sagt, er halte die Argumentation der Staatsanwaltschaft für "nicht überzeugend und ihre Prämissen schlicht für falsch". Denn das Urheberrecht schütze ausdrücklich nicht nur die Verwertungsrechte der Urheber, also ihre wirtschaftlichen Interessen, sondern auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Vereinfacht gesagt: Auch wenn man wirtschaftlich niemandem schadet, darf man sich nicht mit fremden Leistungen schmücken. ..." [SP 23.11.11]
Wie es weiter
geht mit Guttenberg
Suchen in der IP-GIPT,
z.B. mit Hilfe von "google": <suchbegriff>
site: www.sgipt.org
z.B. Wissenschaft site: www.sgipt.org. |
korrigiert: irs 27.11.11