Entwurf
eines Formblattes für die Abschluß- bzw. Abbruchmeldung
einer Psychotherapie an die Krankenkassen
von Irmgard Rathmann-Sponsel (SGIPT, VPP) und Rudolf Sponsel (SGIPT,
BDP), Erlangen,
beide zugelassen für Verhaltenstherapie
Werte KollegInnen und Interessierte,
ab 1.10.2001, so verlautete in Bayern, wünschen die Krankenkassen aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen eine Kontrolle über den Abschluß bzw. den Abbruch einer Psychotherapiebehandlung. Wir haben hierzu ein Formblatt entworfen, das Sie sich aneignen können, wenn Sie mögen. Kritik oder Anregungen sind erwünscht: sekretariat@sgipt.org |
Aus der Vielzahl der Möglichkeiten
über den Therapie-Status (Quelle
hier):
Ausschleichen in der Therapieendphase, eine Unterbrechung, Pause (Urlaub, Krankheit, Kur, stationärer Aufenthalt, arbeits- oder ausbildungsbedingte Unterbrechungen), Abbruch [1) wegen mangelnden oder nicht genügenden Erfolges; 2) wegen Arbeitsbeziehungsproblemen; 3) wegen mangelnder Kooperation; 4) wegen Umzugs; 5) wegen anderer Terminverpflichtungen z. B. durch eine andere Arbeit bzw- Arbeitsstelle: 6) sonstiges] oder vorzeitige Beendigung [regulär a), weil Ziele erreicht; regulär b) weil weitere Ziele nicht mehr erreichbar scheinen, regulär c) sonstiges].haben wir folgende für den Entwurf vorgesehen: |
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Von .......... beantragten und gewährten Sitzungen wurden insgesamt ........ beansprucht. |