Was wird aus der GIPT nach dem PsychThG in Deutschland?
Neue Rechtsrealität
Durch das PsychThG ist eine neue und vorerst unwiderrufliche Situation
entstanden.
Diese ist als faktische und Rechtsrealität zur Kenntnis zu nehmen,
auch wenn sie uns vielfach natürlich nicht gefällt. Die Würfel
sind rechtlich und damit auch ein Stück weit faktisch vorerst gefallen.
Die Zeit bis zum Jahresende 1998 wird von Unsicherheit, Angst, Sorge, Ärger und Wut durch die scharfen Verteilungskämpfe gekennzeichnet sein. Die AGR (Arbeitsgemeinschaft Richtlinienverfahren) wird zusammen mit den KVen (Kassenärztlichen Vereinigungen) darum bemüht sein, die sozialrechtliche Zulassung auf möglichst wenige zu beschränken. Das bedeutet, daß voraussichtlich - bis der sozialrechtliche Kuchen verteilt ist - keine weiteren Verfahren - GIPT, Gestalt, Transaktionsanalyse, GT, Familientherapie, Hypnotherapie, Körpertherapie, Psychodrama, Logotherapie und andere - sozialrechtlich wirkungsvoll - wissenschaftlich anerkannt werden.
Sozialrechtlich
sollte man sich für ein Richtlinienverfahren entscheiden
Wie es aussieht, werden alle, die eine sozialrechtliche Zulassung haben
wollen, sich für ein Richtlinienverfahren entscheiden müssen.
Dies wird zu komplizierten sachlichen und rechtlichen Probleme führen,
so daß von jahre-, ja jahrzehntelangen Rechtsstreiten auszugehen
ist, die aktuell und für die nahe Zukunft aber das sozialrechtliche
Aus bedeuten können.
Daher empfehlen wir allen, die eine sozialrechtliche Zulassung haben
wollen, jedem vermeidbaren Streit aus dem Weg zu gehen, sich pragmatisch
und diplomatisch zu verhalten und sich bis 03 / 99 darauf zu konzentrieren,
die rechtlichen Auflagen zu erfüllen. Wir persönlich (Rathsmann-Sponsel)
haben uns in unserer allgemeinen und integrativen Gemeinschaftspraxis für
das Richtlinienverfahren der kognitiven Verhaltenstherapie besonders in
der multimodalen Weiterentwicklung von Lazarus und inzwischen auch integrativen
Entwicklung der Institute in Bamberg und München entschieden1).
SGIPT
wird wahrscheinlich - falls - erst später fusionieren oder als
Verein gegründet
Ungeachtet der rechtlichen und faktischen Entwicklung, werden wir die
Allgemeine und Integrative Psychotherapie weiterentwickeln und ihre volle
wissenschaftliche und sozialrechtliche Anerkennung anstreben. Theoretisch
ist die GIPT2) seit van Quekelberghes Buch "Systematische Psychotherapie"
1979 als begründet anzusehen und praktisch gibt es sie seit dem schulen-
und methodenübergreifenden Vertrag zwischen der Techniker-Krankenkasse
und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen und der
entsprechenden Zertifizierung Klinische PsychologIn / PsychotherapeutIn
BDP.
Die Gespräche mit anderen integrativen Organisationen sind auf
die Zeit nach den Zulassungswirren verschoben worden, um mit einer einzigen
Gesellschaft alle Kräfte zu bündeln. Nachdem die Tiefenpsychologie
und Psychoanalyse kaum in der Lage sein dürfte, eine allgemeine und
integrative Entwicklung auf den Weg zu bringen, wird es ziemlich
sicher zu Auseinandersetzungen mit der Verhaltenstherapie kommen, die die
Allgemeine Psychotherapie (Grawe et al.) für sich beanspruchen wird.
Dabei werden die VerhaltenstherapievertreterInnen ihre bisherige Wissenschafts-
und Berufspolitik fortsetzen und "feststellen", daß eine integrative
Psychotherapie und die Überwindung der Schulen zwar sehr wünschenswert
wäre, aber leider noch nicht möglich sei. Es wird also sehr wichtig
sein, die wissenschafts- und berufspolitisch motivierte Parteilichkeit
(z. B. von Baumann, Fiedler, Grawe, Margraf und Schulte) der VerhaltenstherapievertreterInnen
der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Öffentlichkeit bekannt
zu machen.
Gestaltung
der Gremien für die wissenschaftliche Anerkennung
Berufs- und anerkennungspolitisch ist es für alle Verbände
und Verfahren wichtig, daß die Gremien für die wissenschaftlichen
Anerkennung fair und kompetent besetzt werden. Vorher hat es überhaupt
keinen Sinn, Anträge zu stellen.