Psychologisch-Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis
    (ISSN 1430-6972)
    für Verhaltentherapie, Multi-Modale Therapie, Allgemeine und Integrative Psychotherpie
    Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil.Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20  D-91052 Erlangen Tel: 09131-27111 Fax 09131-27115
    E-Mail-Kommunikation: Rudolf-Sponsel@sgipt.org

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    Anfang_KVB-Programm * Erstausgabe Internet 11/2000, letzte Änderung: 28.5.18 * _Querverweise.

    Willkommen in der Abteilung praktische und programmatische Berufspoliti, hier speziell:

    Politisches Programm von Rudolf Sponsel
     für meine Kandidatur zur Vertreterversammlung der
    Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

    Zur Wahl der VertreterInnen- Versammlung der KV Bayern 11/ 2000: Von der Vereinigten Liste (Wahlvorschlag 2) wurden die Kandidatinnen 1+3 in die Vertreterversammlung gewählt. Herzlichen Glükwunsch. Ich (Platz 9) erhielt nicht genügend Stimmen (144). Ich danke allen, die an der Wahl teilgenommen und besonders denen, die unsere Liste und mich gewählt haben. Ich wünsche allen VertreterInnen kritische Wachsamkeit, Scharfsinn, Mut und Standvermögen, um unsere, die Angelegenheiten der Psychologischen PsychotherapeutInnen, angemessen und wirkungsvoll zu vertreten. Mögen alle die Sentenz Horst Seehofers beachten: "Die Gesundheitspolitik, das ist ein Haifischbecken". Mein politisches Programm zur Kandidatur für die nächste Wahl zur Vertreterversammlung zur KV beleibt bestehen und wird fortgeschrieben und nach Bedarf aktualisiert. Rudolf Sponsel 20.11.2000


    Allgemeines: _ Die Situation der  Gesundheitspolitik in Deutschland: Theater und Desaster ohne Ende_ Hat die KV noch eine Chance?
    Psychotherapeutisch relevante Stichworte:_Abrechnungstransparenz_Antragsbürokratismus_ Bedarfsplanung_ Datenschutz für unsere PatientInnen auf den Formularen _Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prozeßdiagnostik für Umwandlungs- und Verlängerungsanträge_ EBM-Unsinn_ EDV und Technik_ Expositionsbehandlung in der Verhaltenstherapie muß endlich eine Abrechnungsmöglichkeit erhalten _ Gutachterverfahren_ Hausbesuche _Honorargerechtigkeit und Honorarverteilungsmaßstab    Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie_ Kommunikation untereinander_ Krisenintervention_ Kuren_ Probatorische Sitzungen zum Quasi-Nulltarif_  Sprechstundenansinnen KVB Bezirk Mittelfranken  Statistik und Statistische Transparenz der Versorgungslage und des Bedarfs Qualitätssicherung Sporadische Begleitung und Unterstützung_ Sterbebegleitung_Transparenz_ Vertretungen (Urlaub, Krankheit, Fort- und Weiterbildung ...)_Wartezeiten auf Genehmigungen
     

    Die Situation der Gesundheitspolitik in Deutschland: Theater und Desaster ohne Ende

    Eine vernünftige, beständige und erfolgreiche Interessenpolitik kann man nur machen, wenn man die Wirklichkeit unvoreingenommen anschaut, wie sie ist. Das ist das erste. Hier fällt auf, daß Deutschland sich seit der nicht endenwollenden Finanzierung der Wiedervereinigung - 1,5 Billionen inzwischen - auf der einen Seite, durch die stark strapazierten Kassen der sozialen Institutionen infolge der Arbeitslosigkeit und Überalterung, durch den starken Wettbewerbs- und Kostendruck, der durch die Globalisierung erzwungen wurde, die extreme Staatsverschuldung - jede vierte Mark wird für die Zinsen dieser hemmungs- und verantwortungslosen Nach-mir-dieSintflut-Politik ausgegeben -, durch die extrem zugenommene ÄrztInnendichte - von 612 im Jahre 1970 auf 289 im Jahre 1995 und die Fortschritte der Medizintechnologie an eine Grenze gelangt ist, die ein Umdenken erfordert und erzwingt. Man schlachtet die Kuh nicht, die man melken will. Das weiß jede BäuerIn, nur manche in der KBV nicht. Immer mehr, immer weiter - so geht das nicht mehr. Der größte und folgenreichste Kostenfaktor ist die BehandlerInnen-Dichte. Waren es 1970 noch 612 BürgerInnen, die eine Ein-ÄrztIn-Praxis "ernähren" mußten, so waren es 1995 nur noch 289 BürgerInnen, die das zu leisten hatten. Das geht nicht mehr und muß wieder auf ein finanzökonomisches verkraftbares Maß (Ziel: 400-500) zurückgeschraubt werden. Und dann gibt es auch keine unlösbaren Probleme mit den Punktwerten mehr. Und dann kann die ÄrztIn auch wieder das schönste Haus im Dorf haben, sie hat es verdient: denn sie bewahrt uns das wertvollste aller Güter: Gesundheit  und Leben.

    Hat die KV noch eine Chance ?

    Obschon die Idee der Selbstverwaltung vieles für sich hat, ist mit dem Kostendruck und der nicht endenwollenden Finanzmisere auch das KV-System auf den Prüfstand gekommen. An den Problemen ist die KV selbst nicht unschuldig, weil sie die Planung nicht richtig betreibt. Der wichtigste Planungs- und Kostenfaktor, wie oben bereits ausgeführt wurde, ist die ÄrztInnen-Dichte. Eine vernünftige Planung kann man aber nur dann betreiben, wenn man eine solide und stimmige Datengrundlage hat. Es ist daher für die Erhaltung und Verbesserung des Systems von großer Bedeutung, verläßliche Daten und Statistiken zu erhalten. Mit unzureichenden Daten, falschen Erwartungen und Beurteilungen, mit Ellenbogen, Ego-Sprüchen und wunschgeleiteten Phantasien ist nicht nur mehr kein Blumentopf zu gewinnen, sondern das ganze System wird dadurch nur noch weiter in die Fragwürdigkeit und vielleicht sogar in den Ruin getrieben. Die KVen brauchen daher dringend neue Ideen, politische und finanzökonomische Kompetenz. Die besten Ideen bringen zweifellos die PsychologInnen mit. Warum? Ganz einfach, weil wir bislang relativ außen standen, nicht so verwickelt sind und daher relativ unbefangene und realistische Systemanalyse betreiben können. Außerdem sind wir natürlich zum Leidwesen vieler in unserem Studium entsprechend ausgebildet und "gequält" worden: Analyse, Methodik und Statistik ist ohne Zweifel eine Kunst, die wir hervorragend gelernt haben. Davon können die KVen und damit das gesamte Gesundheitssystem jetzt profitieren. Der juristische bürokratische Moloch, zu dem sich die KVen bislang so unglückselig entwickelt haben, muß wieder zu echter Partnerschaft mit heilkundlichem Sachverstand und gesamtgesellschaftlich- realistischem Weitblick zur Sicherung aller zurückfinden.
     
     

    II. Spezielles Politisches Programm für die Psychologischen PsychotherapeutInnen

    in Stich- und Schlagworten (alphabetisch angeordnet)

    Abrechnungstransparenz
    Die Abrechnungen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Kürzungen und Streichungen müssen ausgewiesen und mit Rechtsmittelbelehrung versehen werden.

    Antragsbürokratismus
    Daß ein einfacher Psychotherapieantrag insgesamt 1) ein Formular des Versicherten, 2) ein Antragsformular der TherapeutIn, 3) ein Antragsformular an die GutachterIn, 4) einen inhaltlich fundiert ausgearbeiteten Antrag in 8 Punkten für die GutachterIn, 5) ein zusätzliches Kuvertformular und  6) einen Konsiliarbericht einer ÄrztIn erfordert, wobei für diesen stundenlangen Aufwand ganze 700 Punkte bewilligt werden, erscheint nicht wirtschaftlich, notwendig und dem Therapieerfolg angemessen.

    Bedarfsplanung
    Hier ist der wichtigste Punkt, eine sachlich, versorgungstechnisch und wirtschaftlich sinnvolle ÄrztInnendichte (sie sollte nicht unter 400 zunehmen, derzeit sind wir bei ca. 285 BürgerInnen, die eine Ein-ÄrztIn-Praxis ernähren müssen), die allen ein angemessenes Einkommen sichert. Die Zulassungspraxis enthält mehrere Konstruktionsfehler, die dringend beseitigt werden müssen. Besonders die Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutInnen brauchen eine eigene Zulassungsquote, um die psychotherapeutische Versorgung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

    Datenschutz für unsere PatientInnen auf den Formularen
    Es ist ein unglaublicher Vorgang und eine Verletzung des Datenschutzes, wenn Konsiliarberichte so organisiert werden, daß im Kopf des Konsiliarberichtes die persönlichen Daten der PatientIn durch die EDV-Technik der ÄrztIn eingedruckt werden. Der Datenschutz muß ernst genommen werden, weil wir alle sehr wesentlich vom Vertrauen leben.

    Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prozeßdiagnostik für Umwandlungs- und Verlängerungsanträge
    Daß bei den Ersatzkassen nur Diagnostik während der Antrags- und probatorischen Phase abrechnungsfähig sein soll, führt zwangsläufig zu abrechungstechnisch provozierten Kunstfehlern. Diagnostik muß grundsätzlich die gesamte Psychotherapie über abrechnungsfähig sein, weil immer Fragestellungen auftauchen können, die eine zusätzliche Differentialdiagnostik erforderlich machen. Das ist besonders bei Umwandlungs-, Fortsetzungs- und Verlängerungsanträgen  eine solche heilkundliche Banalität und Notwendigkeit, daß man sich nur an Kopf fassen kann, wie solche Kunstfehler durch einen formaljuristischen Inkompetenz-Bürokratismus erzwungen werden können. Dies muß schnellstens zugunsten einer lege artis Behandlung verändert werden. Hier ist weitergehend auch unbedingt zu fordern, daß die betroffenen PraktikerInnen und KennerInnen bei allen EBM-Beschlüssen mit einem Veto ausgestattet werden.

    EBM-Unsinn
    Wir fordern eine leistungsgerechte und angemessene Punktezumessung. Einen Intelligenz- oder Leistungstest, der persönlich abgenommen werden muß und mit Interpretation zwei gute Zeitstunden in Anspruch nimmt, kann man nicht mit nur 700 Punkten honorieren. Es ist klar, daß man mit solchen Punktwerten der Unsitte Vorschub leistet, solche wichtigen diagnostischen Leistungen von Hilfspersonal vornehmen zu lassen.

    EDV und Technik:
    Der teilweise haarsträubende Zustand der EDV-Technik in den KV-Formularen, die bis auf wenige Millimeter randgenau in vorsintflutliche Nadel-Drucker künstlerisch an- und eingepaßt werden müssen, sind eine Zumutung. Von daher fordern wir eine technische SupervisorIn oder eine Ombudsfrau, die dafür Sorge trägt, daß solcherart unzumutbare Technologien aus dem System umgehend verschwinden. Sehr wichtig ist auch, daß Alternativen zu der gefährlichen Betriebssystemtechnologie von Microsoft - z. B. Linux - gefördert werden, um der Sabotage und Spionage, die diese Technologie besonders in der Telekommunikation und im Internet mit sich bringt, vorzubeugen. Auch die HerstellerInnen der Praxissoftware sollten sorgfältig supervidiert werden.

    Expositionsbehandlung in der Verhaltenstherapie muß endlich eine Abrechnungsmöglichkeit erhalten.
    Es ist ein unglaublicher Vorgang von Inkomptenz, ja ein einzigartiger EBM-Kunstfehler, daß die Standardmethoden der Verhaltenstherapie - mehrstündige Konfrontation in vivo durch Expositionsbehandlung - von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht vergütet werden und damit lege artis Behandlungen geradezu verunmöglicht werden.

    Gutachterverfahren
    Ich übernehme die Vorschläge von Werner Lemisz.

    Hausbesuche
    Auch PsychotherapeutInnen sollen die Möglichkeit einer angemessenen Abrechnung von Hausbesuchen erhalten. Dies ist besonders bei suizidalen oder anderen, vergleichbar schweren Krisen zu fordern.

    Honorargerechtigkeit und Honorarverteilungsmaßstab
    Ziel: Umsetzung des Bundesozialgerichtsurteils  B 6 KA 14/98 R, verkündet am  25. August 1999 mit Barwert-Basis 1996.

    Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie
    Konstruktionsfehler im PsychThG. Fehlendes Quorum für Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen in der Zulassungspraxis. Kindertherapie ist nicht nur von der interdisziplinären Kooperation her sondern auch vom Materialbedarf (Spiele, Ausstattung) sehr aufwendig. Ich schlage daher für Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeutinnen einen 5 % Aufwandsbonus vor.

    Kommunikation untereinander
    Die interdisziplinäre Kommunikation muß verbessert werden, z. B. geht es nicht an, daß in laufende Psychotherapien hinein Kuren ohne jegliche Erörterung der Folgen für die Psychotherapie und ohne jegliche Absprache verschrieben werden.

    Krisenintervention
    Eigene EBM-Ziffern für Kriseninterventionen könnten Geld sparen, weil manche Fälle dann in wenigen Sitzungen erfolgreich behandelt werden könnten und nicht immer eine Kurzzeittherapie beantragt werden müßte, die dann auch -  bei dem Aufwand, den sie erfordert - ausgeschöpft wird.

    Kuren
    ÄrztInnen sollten nicht ohne Kommunikation und Absprache in laufende Psychotherapien hinein Kuren verordnen, um eine möglichst optimale interdisziplinäre therapeutische Wirkung zu fördern.

    Probatorische Sitzungen zum Quasi-Nulltarif
    Es ist sachlich, rechtlich und berufspolitisch falsch, gleiche Leistungen ungleichwertig zu behandeln, was in einzelnen Fällen schon so weit gegangen ist, daß Stundenhonorare von einer Mark oder weniger ausbezahlt wurden. Probatorische Sitzungen, Anamnese, Diagnostik und Differentialdiagnostik und das Antragsverfahren gehören ihrem Wesen nach zur Psychotherapie, schon deshalb und notwendigerweise, weil ohne diese Leistungen Psychotherapie überhaupt gar nicht möglich wäre. Schon deshalb ist eine abweichende Vergütungspraxis sachlicher, rechtlicher und berufspolitischer Unsinn. Werden diese Leistungen schlecht bezahlt, in einzelnen Fällen sogar zum Quasi-Nulltarif, so fördert man nachlässige, schlampige oder oberflächliche Arbeit gerade an der empfindlichsten Stelle, wo es um die grundlegende Planung und Einrichtung der Psychotherapie geht. Es ist, als baute man sein Haus auf Pappe im Sumpf.

    Statistik und Statistische Transparenz der Versorgungslage und des Bedarfs
    Grundlage eines angemessenen Einkommens sind genügend finanzielle Reserven und eine realistische Bedarfsplanung. Dies erfordert eine solide und stimmige Datenerhebung der Versorgungslage und des Bedarfs. Es ist schon mehrfach hervorgehoben worden, daß die ÄrztInnendichte eine wirtschaftliche, sachliche und versorgungstechnische untere Grenze nicht überschreiten darf, wie inzwischen geschehen.

    Qualitätssicherung:
    Vorschläge einer praktisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich angemessenen Qualitätssicherung. Eine Qualitätssicherung, die die praktizierenden TherapeutInnen und ihre schulenspezifischen Charakteristika nicht einbezieht, wird und muß in der Praxis scheitern. Es ist von grundlegender Wichtigkeit, daß zunächst für mehrere Jahre die unterschiedlichsten Erprobungsmöglichkeiten für Evaluationsstudien zugelassen und angemessen gefördert werden. Auch nach Auswertung sollten mehrere Varianten, die den unterschiedlichen Orientierungen und Möglichkeiten der PsychotherapeutInnen Rechnung tragen, frei gewählt werden können. Und natürlich sind auch die PatientInnen-Interessenverbände hinzuzuziehen. Unverzichtbar ist ebenfalls, daß der Datenschutz gewahrt und der Ausschluß von Fremdbestimmung  und Fremdverwertung sichergestellt sind. Die Qualitätssicherung darf nicht zur Mengensteuerung mißbraucht werden.

    Sporadische Begleitung und Unterstützung
    Die Vorsehung sporadischer Begleitung und Unterstützung auch im psychotherapeutischen könnte sparen helfen, weil aufgeblähte Anträge eine Eigendynamik der Ausnutzung nach sich ziehen, die niemandem hilft. Ich schlage daher vor, daß im EBM sporadische Begleitung und Unterstützung eigene Abrechnungsziffern erhalten.

    Sprechstundenansinnen KVB Bezirk Mittelfranken (4.8.2)

    Sterbebegleitung
    Wie in Deutschland teilweise gestorben werden muß, kann manchmal nur noch als Kulturschande bezeichnet werden. Der Beistand in den letzten Stunden sollte daher auch seine angemessene Honorierung erhalten.

    Transparenz
    Daten, Zahlen, Fakten zu Versorgung, Bedarf,  Kosten und Nutzen gehören transparent der ganzen Gesellschaft und Öffentlichkeit  gemacht. Dies würde die schwierige Diskussion um die Grenzen des Systems und die künftig wohl zunehmende Selbstverantwortung und Vorsorge begünstigen, versachlichen und den gesamtgesellschaftlich notwendigen Konsens fördern.

    Vertretungen (Urlaub, Krankheit, Fort- und Weiterbildung ...)
    Psychologische PsychotherapeutInnen sollten über den EBM die Möglichkeit erhalten, Vertretungen für erkrankte, in Urlaub oder Fort- und Weiterbildung befindliche oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend sein könnende KollgeInnen erstattet zu bekommen. Es kann ja nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, in solchen Fällen den Notarzt zu bemühen oder eine stationäre Unterbringung zu veranlassen.

    Wartezeiten auf Genehmigungen
    Die Wartezeiten auf  Psychotherapie-Genehmigungen müssen begrenzt und im Sinne der Richtlinien auch eingehalten werden. Die KostenträgerInnen sind zu veranlassen, daß sie die notwendigen Voraussetzungen für eine zügige, höchstens drei Wochen dauernde Antragsbearbeitung nicht übersteigen bzw. das Finanzierungsrisiko bis zur Bewilligung oder Ablehnung dann selbst übernehmen.
     



     
     
     
    Vita für die Wahl zur Vertreterversammlung [ausführlich]
    Dipl.-Psych. Dr. phil. Rudolf Sponsel: Psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie): Geb. 1944 in Mittelfranken. Studium der Psychologie, Philosophie, Psychopathologie und Soziologie in Erlangen. BDP (Mitglied der Kommission zur Entwicklung der Psychologischen Psychotherapie KEPP) und SGIPT (Society for General and Integrative Psychotherapy und hierfür Manager der Internet Zeitschschrift IP-GIPT (mit dem politischen KVB-Programm: https://www.sgipt.org/kvbprg.htm. Niedergelassen in Freier Praxis seit 1977, seit 1985 Psychologische Gemeinschaftspraxis zusammen mit Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel. Ca. ein Dutzend Veröffentlichungen (Handbuch Integrative Therapie). Außerdem öffentlich vereidigter Sachverständiger für Forensische Psychologie, Erstanerkennung als Verkehrspsychologe und verkehrs- psychologischer Berater nach § 71 FeV. Engagiert in allen Fragen der Gesundheit, besonders natürlich Psychopathologie und Psychotherapie. 

    Querverweise
     * Übersicht Berufspolitik in der IP-GIPT. * Überblick Geschichte der Psychologie, Psychopathologie, Psychotherapie * Start-Seite IP-GIPT * Wissenschaft in der IP-GIPT *


    Zitierung
    Sponsel, Rudolf  (DAS). Politisches Programm von Rudolf Sponsel für meine Kandidatur zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.  IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/kvbprg.htm
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       Zitierung  & Copyright



    Änderungen - wird unregelmäßig überarbeitet, kleine Änderungen werden nicht extra dokumentiert
    28.05.18    Linkfehler korrigiert. ISSN Nachtrag.
    12.05.05    Querverweise. Layout.