Editorial
Zur neu geschaffenen Abteilung Kritik von Psychotherapie-PatientInnen
und anderen Betroffenen an ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien,
Arbeitsfeld, Psychotherapieverläufen und Ergebnissen
von Rudolf Sponsel, Erlangen
* Editorial * Besonders wichtig * Beschwerdestellen * Literaturhinweise * Psychotherapie-Kritik * Querverweise *
PatientInnen, auch PsychotherapiepatientInnen haben einen schweren Stand, wenn es darum geht, nachzuweisen, daß sie falsch behandelt wurden. Und hier braucht man keineswegs nur an einen der schwersten, den sexuellen Mißbrauch zu denken. Es gibt viele Varianten und Weisen, wie PatientInnen und auch PsychotherapiepatientInnen zu Schaden kommen können [Kunstfehler I, Kunstfehler II, Iatrogenie, Psychomoden,]. Was also kann man tun, um der Hilflosigkeit und Ohnmacht der PatientInnen eine Stimme zu geben? Am sinnvollsten erscheint derzeit, ein Forum zu schaffen, in dem Enttäuschung, Fragen, Zweifel und Kritik thematisiert werden können. Das ist, seitdem es das Internet und Usenet gibt, sehr einfach möglich geworden. PatientInnen haben hier vielfache Möglichkeiten sich auszutauschen, Kritik zu üben, Fragen und Zweifel zu thematisieren. Das muß natürlich nicht immer gut sein. Internet und Usenet sind noch viel zu jung, um hier einigermaßen sichere Aussagen machen zu können (meine persönlichen Erfahrungen mit de.sci.medizin.psychiatrie und de.sci.psychologie sind zwar überwiegend sehr schlecht besonders, was de.sci.medizin.psychiatrie betrifft, aber das muß ja nicht so bleiben). Es kann auch falsch entlastend sein, statt sich (erst) mit seiner PsychotherapeutIn auseinanderzu setzen, mit anderen darüber zu sprechen. Ob ein Behandlungsfehler vorlag, kann man manchmal erst im Nachhinein unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sagen. Behandlungsfehler sind meist nicht absolut, sondern relativ, als potentielle Behandlungsfehler zu sehen. So betrachtet muß ein Behandlungsfehler keineswegs immer ein vorwerfbares oder schuldhaftes Verhalten und Versagen der BehandlerIn bedeuten. Hinzu kommt natürlich, daß nicht alle Vorhalte von PatientInnen und anderen Betroffenen so wie sie vorgetragen werden, stimmen müssen. Sie beleuchten die Perspektive, Wahrnehmung, Erfahrung und Erleben der PatientIn. Als solche sind sie zwar immer ernst zu nehmen und jede verantwortungsvolle PsychotherapeutIn wird dies auch tun, aber diese Perspektive ist - schon rein formal - nur die eine Seite. Es gibt wenigstens zwei, genau betrachtet aber noch andere wichtige Perspektiven: PatientIn, BehandlerIn, Angehörige, KostenträgerIn und Sozialsysteme, Gesellschaft, Arbeitgeber und andere Betroffene.
Wenn die IP-GIPT nun PatientInnen - auch AusbildungskandidatInnen, PraktikantInnen, Untergebenen (Abhängigen) oder MiatarbeiterInnen - die Möglichkeit gibt, sich zur ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien, Psychotherapieverläufen und Ergebnissen - wie zur Ausbildung und Arbeit - zu äußern, so heißt das nicht, daß die IP-GIPT die Berichte und Kritik der PatientInnen und BerichterstatterInnen insgesamt oder in bestimmten Einzelheiten teilt oder durch die Veröffentlichung bestätigen will, es heißt nur, daß wir es für richtig finden, daß PsychotherapiepatientInnen und andere Betroffene öffentliche Stimmen für die Mitteilung ihrer Erfahrungen, Erlebnisse, Fragen, Zweifel und Kritik bis hin zur Glosse und Satire erhalten. Wir richten nicht und wir können und wollen aus einseitiger Perspektive heraus gar nicht richten. Wir können nur für etwas Öffentlichkeit und Transparenz sorgen.
Kriterien für Veröffentlichungen von PatientInnenkritik in der IP-GIPT.
Was
ist ganz besonders wichtig, wenn Beschwerden erfolgversprechend sein sollen
?
Merke: Ein unscharfes Gefühl, falsch oder nicht erfolgreich behandelt
worden zu sein genügt nicht: Beachten Sie bitte folgende Stichworte
besonders: Allgemein ganz wichtig
* Auseinandersetzung * Beschwerden
richtig formulieren * Behauptungen
glaubhaft machen (Beweise.) * PatientInnen-Fehler
*
Literaturhinweise
Viele Literaturhinweise finden Sie in den oben schon aufgeführten
Links: Kunstfehler I, Kunstfehler
II, Iatrogenie,
Psychomoden.
Siehe auch Medizinrecht.de.
Nachtrag Besonderer
Literaturhinweis
Gründel, Mirko (2000). Psychotherapeutisches Haftungsrecht. Die zivilrechtliche Haftung des Psychologischen Psychotherapeuten bei Verletzung seiner Berufspflichten. Schriftenreihe Medizinrecht. Berlin: Springer. XII, 318 S., Softcover ISBN: 3-540-67618-X.
"Die zivilrechtliche Haftung des Psychotherapeuten wurde in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang nur ansatzweise erörtert. Dies mag u.a. damit zusammenhängen, daß die Psychotherapie als Behandlungsform in der Vergangenheit eher ein Nischendasein fristete. In den letzten Jahrzehnten hat diese Behandlungsform jedoch erheblich an Bedeutung gewonnen und wird es auch in Zukunft, da sich immer mehr Personen im Laufe ihres Lebens einer oder mehreren psychotherapeutischen Behandlungen unterziehen werden. Das Werk behandelt erstmals umfassend die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Bereich der Psychotherapie. Die Darstellung reicht von den zivilrechtlichen Grundlagen des Behandlungsvertrages, über die Problematik von Einwilligung und Aufklärung, bis hin zu den Dokumentations- und Schweigepflichten, den Einsichtsrechten in Patientenunterlagen und den prozessualen Besonderheiten im Haftungsprozeß
Inhalt: Problemstellung und Einführung: Was sind Psychologische
Psychotherapeuten?.- Was ist Psychotherapie?.- Abgrenzung zu
medizinisch/psychiatrischer Behandlung.- Psychotherapeutische Verfahren.-
Rechtsverhältnis zwischen Psychotherapeut und Patient: Der psychotherapeutische
Behandlungsvertrag.- Haftungsgrundlagen.- Vertragsparteien - Vertragsbeziehungen.-
Einwilligung und Aufklärung: Grundsätze aus dem Arzthaftungsrecht.-
Rechtliche Einordnung der Aufklärungspflichten.- Besonderheiten bei
psychotherapeutischer Behandlung.- Haftung gegenüber dem Patienten:
Vertragliche Haftung für fehlerhafte Behandlung.- Deliktische Haftung
des Psychotherapeuten.- Fehlerhafter Umgang mit Patientendaten: Dokumentationspflicht.-
Einsichtsrechte des Patienten in die Krankenunterlagen.- Schweigepflicht.-
Haftungserweiterungen: Haftung für Schädigungen Dritter.- Haftung
für das Fehlverhalten Dritter.- Haftungsumfang: Ersatzfähiger
Schaden.- Kausalität und objektive Zurechnung.- Mitverschulden des
Patienten.- Schmerzensgeld.- Verjährung.- Prozessuale Besonderheiten:
Beweislast hinsichtlich des objektiven Behandlungsfehlers.- Beweislast
bei Aufklärungspflichtverletzungen.- Beweislast hinsichtlich der Kausalität.-
Zusammenfassung."
Quelle Kurzinfo: https://www.medizinrecht.de/cgi-bin/bookstore.pl?sid=&=mp;a=sd&artid=116.
Abwehr- und Widerstand von Kritik betroffener PsychotherapeutInnen, Schlichtungsstellen, "Ethik"-Kommissionen und Verbände. Strategien und Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung und Entmutigung. Die 10-Kritik-Gebote zum sozialpsychologischen Heilmittel Kritik. Allgemeine und integegrative Empfehlungen zu einer grundsätzlich positiven inneren Haltung und Einstellung zur Kritik. Die Rolle der Kritik in der Qualitätssicherung und Therapieerfolgskontrolle in der integrativen Psychotherpie und multimodalen Verhaltenstherapie. |