Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
    IP-GIPT DAS=14.11.2004 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 07.07.06
    Impressum: Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
    Stubenlohstr. 20     D-91052 Erlangen * Mail: sekretariat@sgipt.org

    Anfang_ Degepete_ Überblick_ Rel. Aktuelles _ Rel. Beständiges _ Titelblatt_ Konzept_ Archiv_ RegionService-iec-verlag_ _ Zitierung  &  Copyright__ _ Wichtige Hinweise zu Links und Empfehlungen

    Willkommen in der Abteilung Kritik von Psychotherapie-PatientInnen und anderen Betroffenen an ihren PsychotherapeutInnen und Psychotherapien, Arbeitsfeld und Ergebnissen, hier speziell zum Thema:

    RS: Editorial zur PatientInnen/ Betroffenen-Kritik.

    Ratschläge für Therapiesuchende
    Geschrieben im Übergang zum 21. Jahrhundert - Zum Hintergrund.
    Nachträge: Dokumentationspflicht - Die Verbändepraxis der Entschleunigung.

    von Elena K. Degepete
    Diskussion * Speziell diese Glosse.

    Sie wollen eine Therapie beginnen? Ein Entschluss, auf den sie sich unbedingt vorbereiten sollten um unliebsamen Konfrontationen gewachsen zu sein.
     

    1. Fragen sie zu Beginn nach den Ferienterminen oder schauen sie sich im Behandlungszimmer danach um, sonst kann es ihnen passieren, dass sie mit dem Hinweis „.. dann bis in 6 Wochen“ verabschiedet werden.
    2. Erwarten sie nicht, dass Ferienplanungen eingehalten werden, erwarten sie vielmehr, dass die zu den vorrangigen Interessen des Therapeuten gehören, 100 Tage nicht ausreichend sind, eine Kritik daran würde als vermessen gedeutet oder den Therapeuten in Frage stellen, was wiederum ihnen mittels Deutung angelastet würde
    3. Erwarten sie nicht, dass sich ihr Therapeut einem Supervisor anvertraut. Es ist einfacher, Probleme über Patienten zu regeln, die bieten dafür ein breites Feld ohne das sich der Therapeut selbst korrigieren oder weiterentwickeln müsste – er durchlief ja die Lehranalyse. Zudem erhalten sie  ja schon theoretisch die angelesene wohlmeinende Grundhaltung, die ist bereits kostenintensiv, da aufgrund eigener Problematiken oft so schwer aufbringbar. Diese Grundlage wäre entzogen, da ein Supervisor finanziell nichts einbringt. Treten sie notfalls selbst behutsamst ein.
    4. Kritisieren sie ihren Therapeuten niemals. Narzißtische Kränkungen und die damit einhergehende Wut würden ihnen die Voraussetzung einer empathischen Grundhaltung entziehen, (was natürlich geleugnet oder erst später zugegeben wird) auf die sie aber angewiesen sind
    5. Tolerieren sie, dass ihr Analytiker sie verächtlich unterbricht, weil er ja wieder mal ahnt, was sie da sagen wollen. Ein Aufzeigen solcher Kommunikationstechnik würde seinem theoretischen Selbstbild schaden – aber sie wären der Anlass und Sündenbock, hätten ihn durch ihre Neurotik dazu verleitet. Warum er sie unterbricht bliebe unreflektiert da das meist seiner Abwehr dient. Und sie ja wirklich nicht erträglich sind.
    6. Analytiker haben eine lange, kostspielige Ausbildung. Tolerieren sie, dass sie darum keinen Berufswechsel vollziehen würden, falls der ihnen nicht mehr zusagt. Verhalten sie sich so, dass der weiterhin erträglich/einträglich bleibt
    7. Übergehen sie Äußerungen ihres Therapeuten wie „.. ich weiß nicht wie es weitergehen kann“ , übernehmen sie das Aufzeigen eines Weges, um nicht daran zu zerbrechen, dass der Professionelle den nicht für möglich hält, sie nicht wahrnahm, eben viel mehr nur sich - , alles umsonst war, sie keine Lebensperspektive erarbeiten könnten, woran (auch) nicht einmal er glaubt! Todesurteil also sonst für sie wäre
    8. Unterlassen sie Klagen über ihr Dasein. Das würde nur dazu führen darüber zu sprechen, was das mit dem Therapeuten macht. Aus der langen Lehranalyse ist er das gewohnt. Das sie das aushalten müssen wissen sie sehr gut selbst.
    9. Nehmen sie Hilfsangebote nicht ernst, die gehören nur als Spiel dazu, wehe, wenn sie die dann irgendwann ernst nehmen. Sie würden  als Täter, als vermessen, als zu schwer, als ... bezeichnet. Ihre Enttäuschung würde dazu führen, das sich der Analytiker als Arschloch gesehen fühlt, sie ihm die Freizeit verderben, keinen Bock hat auf sie einzugehen und ihnen das in dieser Situation auch sagt. Denn auch hierbei geht es bei Nichteinhaltung nur darum, dass für den Therapeuten erträglich zu machen, ihn zu entlasten. Sie selbst kennen das ja aus ihrer Biographie und sollten damit umgehen können. Falls sie sich bisher verleugneten, machen sie das jetzt bewusst, sehen das als Ressource für Eigenverantwortung. Geben sie dabei ihrem Therapeuten aber das Gefühl, wie hilfreich er für sie ist. Da die therapeutische Beziehung theoretisch ist, bleiben auch Hilfsangebote ebenfalls ungelebt, dürfen aber aus Selbstschutzgründen nicht als solche benannt/erkannt werden
    10. Beachten sie unbedingt die Persönlichkeitsstruktur ihres Therapeuten. Schulen sie sich, bevor sie sich dem zumuten, um adäquat mit seinen Konflikten umgehen zu können, ein Anrühren an Schwachstellen und blinden Flecken zu vermeiden. Eine Lehranalyse ist selten optimal durchlaufen, ein Kandidat bereits ein Auserwählter unter der Sonne. Lassen sie ihm dieses evt. auch dadurch bedingte grandiose Selbstbild. Arbeiten sie an der Bewältigung seines Konflikts, dann erst wäre ihr Konflikt dran.
    11. Lieben sie ihren Therapeuten, der Prozess sieht das auch vor, legitimiert und fordert das. Sie gälten sonst als nicht beziehungsfähig, wenngleich sie keine Erfahrung mit einseitigen Beziehungen haben, die Hierarchie von ihnen erwartet, sich unterzuordnen und zu verleugnen. Zeigen sie sich nicht selbst, sondern so, wie ihr Therapeut sie haben will.
    12. Ertragen sie es, abgelehnt zu werden, in der therapeutischen Beziehung sollte das theoretisch nicht erkennbar werden, falls sie ihren Therapeuten persönlich erreichen, wird das direkt herausgearbeitet. Sie kennen das ja und sollten froh darüber sein, dass es jetzt so offen benannt wird, sie dadurch die Chance haben ihre lebenslängliche Hoffnung auf Angenommenseinwollen überwinden zu müssen, da sie ja ein Kotzbrocken sind.
    13. Vermeiden sie Handeln, Alltagshandeln wie Dankbezeugungen etc. bringen Probleme der Abgrenzung zu ihnen, die Psychoanalyse nennt es deshalb abzulehnendes „Agieren“. Ihnen erspart das die Erkenntnis, nichts wert zu sein, nicht einmal ihr Dank, was beim Verbalisieren allein nicht so zum Ausdruck kommt.
    14. Setzen sie ihren Therapeuten nicht unter Leistungsdruck. Er würde ihnen nur sagen, dass er „das noch nicht versteht“. Selbst ihre Aussagen wie  „. warum bin ich nur so blöd“ als gemeinte Abschwächung ihrer Symptomatik könnten in seiner Gegenübertragung einen Wunsch nach Hilfe erzeugen. Übergehen sie ihren Leidensdruck. Für 50 Minuten sollte ihnen das als Therapiefortschritt gelingen, da ihr übriges Dasein unrelevant ist und sie mit ihrer Problematik nach Therapieende soundso im Regen sitzen gelassen werden.
    15. Überlegen sie beim freien Assoziieren vorher genau was sie sagen um Wutausbrüche zu vermeiden, denen sie nicht gewachsen wären, bereits benanntes klammern sie aus, um dem Therapeuten nicht das Gefühl zu vermitteln, dass seine Aussagen wirkungslos sind, ihr Verhalten sich daraufhin nicht flashartig änderte – auch in Bereichen, in denen an ihnen vorbei gedeutet wurde durch allgemeines Rumstochern bei unerkannt gebliebener Psychodynamik. Die Psychoanalyse nennt das vorausschauend Probedeuten.
    16. Denken sie daran, dass es an ihrer Auffassungsgabe und Interpretation liegt, wenn ihnen der Therapeut etwas sagt, was nichts mit ihnen zu tun hat, nur dem Abarbeiten des Lehrbuchs mit seinen vielfältigen Störungen gilt, da ja ihre Psychodynamik nicht erkannt wird. Irgendwann könnte auch ihr Kapitel vorkommen
    17. Zeigen sie ihrem Therapeuten, wie gut es ihnen bei ihm geht. Er ist angewiesen darauf, unabhängig davon, in welcher Entwicklungsphase seine Problematik entstand. Vermeiden sie alles, was seinem Selbstbild nicht gerecht wird -  das in Frage zu stellen droht. Da vermeintlich alles nur mit der Beziehung zu ihm zu tun haben soll, übergehen sie Konflikte aus ihrem eigenen Dasein, er sähe darin einen Konflikt mit ihm – was nicht sein kann aufgrund seiner wohlwollenden Grundhaltung (festgeschrieben siehe auch Lehrbuch S. 48), als unumstößliches Ergebnis seiner Ausbildung plus Reflektion bei seinem Lehranalytiker.
    18. Ihr Leidensdruck sollte so groß sein, dass sie über fehlende Absprachen des Settings, fehlende Kooperation mit ihrer Krankenkasse in ihrer Betroffen- und Hilflosigkeit hinwegsehen. Durch den Leidensdruck gelingt es ihnen, ihrer Wahrnehmung zu misstrauen, Missempfindungen als sonst nicht bemerkbaren Weg einer notwendigen Veränderung zu interpretieren, die sie zulassen müssen. Zudem würde es ihnen andernfalls als Widerstand angelastet.
    19. Vermeiden sie, ihre Bewältigungsstrategien (der Therapie) erkennbar werden zu lassen, zeigen sie sich emotional. Es gibt immer Bereiche, die ihnen übrig bleiben, um das zu demonstrieren.
    20. Zeigen sie sich nicht emotional. Trotz 216 DM Stundenlohn führt das zum Selbstschutz des Analytikers, sie würden rausgeworfen, ihre Briefe zerschreddert, inhaltlich würde nichts angesprochen, nur gesehen , was das mit dem Analytiker macht. Er muss sich nicht alles sagen lassen, sie würden zum Täter, wenn sie sich zeigen, ihm z. B. Briefe  „machen sie das, da es sie zu entlasten scheint“ zusenden
    21. Erklärungen sollten sie nur dort anwenden, wo sie den Analytiker entlasten, reale Erfahrungen mit ihm z.B. als Übertragung deuten (Meine Mutter war es, die mich nicht wahrnahm, mein Vater strafte mich, wenn ich wütend war, meiner Mutter musste ich für etwas, was ich nicht empfand dankbar meine frühen Bezugspersonen verließen mich um selbsterfüllt möglichst wenig mit mir zu tun haben zu müssen) Beziehen sie das niemals auf die Situation, selbst wenn Erklärungen sonst abgelehnt werden, hier sind sie richtig und werden auch nicht als solche gesehen. Die Psychoanalyse spricht hier vorausschauend von Übertragung, Realität im Interesse ihrer Vertreter übergehend, selbst wenn die 150 Tage Urlaub anstreben würden, ihre Patienten im Treppenhaus ausschimpfen, in der Sitzung einschlafen, keinen Bock haben, ihre Fragen zu beantworten, ihnen den Mund verbieten, sie verunglimpfen weil es ihnen schlecht geht usw.
    22. Bedenken sie, dass ihr Therapeut ein lieber Junge in seinem Beziehungsklischee sein möchte, seine Freundlichkeit dazu dient, Wut und Aggression zu verbergen. Gehen sie auf diesen Selbstschutz ein, spiegeln sie Freundlichkeit, selbst wenn sie wahrnehmen, dass der liebe Junge eigentlich keiner ist. Nur geliebt werden möchte,  Schwächen nur theoretisch haben will
    23. Falls ihr Therapeut mehr Urlaub hat als Lehrer ihn haben bedenken sie, dass er in der restlichen Zeit ganztägig hart zuhören muss. Lassen sie keine Langeweile aufkommen. Obwohl ein Nickerchen erholsam ist, wären sie die Ursache.
    24. Vermeiden sie, einen therapeutischen Prozess oder eine Methode erkennen zu wollen. Genießen sie notfalls die humane Gesprächsführung unter Einbeziehung obiger Punkte. Als Neurotiker werden sie bald erkennen, was ihren Therapeuten unterhält.
    25. Die Lehranalyse rankte sich um die Problematik des Therapeuten. Da sie sich mit ihm mehr oder weniger identifizieren wird es ihnen kaum auffallen, wenn in der Therapie nicht ihre eigenen Dynamiken gesehen und ihnen gemäß bearbeitet werden. Einige Therapeuten nennen die Lehranalyse deshalb auch Lernanalyse – eben auf jede Problematik anzuwenden. Auf jeden Fall wird dadurch ein gutlaufender Prozess erkennbar, da ja an ihnen vorbei therapiert wird. In Bereichen, in denen sie klar kommen, gewinnen sie also im Ergebnis dazu – was dann (für sie bitter) als „Therapieerfolg“ gesehen wird. Aber wohl mehr der Problematik des Therapeuten zugute kommt.
    26. Beziehen sie übertriebene Freundlichkeit nicht auf sich,  die ist aufgesetzt als Apell,  sie dient oftmals nur dazu, Aggressionen zu beherrschen und dient der Abwehr von nicht aushaltbarer Übertragungsphänomene. Die darum auch nicht bearbeitet,  nur abgewehrt werden durch die Person des „Therapeuten“ Spielen sie mit
    27. Zeigen sie nicht, dass sie sich unverstanden fühlen. Das würde beim Therapeuten das Gefühl der Ohnmacht, der Handlungsunfähigkeit, des Könnens unerträglich werden lassen, was dann nur der Schwere ihres Falles zugeordnet würde und Distanz zu ihrer Problematik  legitimiert. Sie gälten lediglich als therapieresistent. Ein gutes Kind weiss, was für seine Eltern gut ist. Das gilt auch für den Therapeuten, da vermeintlich durch die Lehranalyse reflektiert, ist das jetzt in der Behandlung der Patienten legitimiert.
    28. Denken sie daran, dass das Privatleben Priorität hat. Trotz 216 DM Stundenlohn  gilt es immer wieder zu vereinbaren, ob diese Stunde zeitmäßig auch zu privaten Plänen passt, evt. vorgezogen oder über sich ergehen lassend erledigt wird. Denken sie immer daran, dass man sich von ihnen intensivst erholen muss. Sagen sie das aber nicht, es könnte Schuldgefühle nein nicht auslösen, aber ansprechen. Deren Abwehr sie als Unangemessenheit  dann zu spüren bekämen.
    29. Lösungen entwickeln sich aus ihnen selbst. Der Therapeut sitzt lediglich hinter ihnen. Darum erwarten sie auch besser nichts von ihm. Ihr Unbewusstes ist nur das, was seinem Bild von sich schadet, die subjektive unreflektierteGegenübertragung lässt ihnen keine Chance der Eigenwahrnehmung.
    30. Nichts muss ihnen in der Benennung peinlich sein, da es keine Wirkung hat, sie als Mensch keine Wirkung haben, vergessen und ausgeklammert werden nach 50 Minuten. Es dient dazu, dass sich der Therapeut ihnen gegenüber als intakter empfindet. Sie dürfen ihren Wert darin sehen, dass herzustellen, ideell und finanziell.
    31. Denken sie daran, dass die Bühne des Therapeuten neues Publikum braucht  die ihm idealisierend und höflich sein festgeschriebenes neurotisches Dasein ermöglicht.
    32. Seine Grenzen sind Maßstab für sein Können, vermeiden sie also, die aufzuzeigen – sie würden ihn in Frage stellen, sie würden fallengelassen – die Psychoanalyse nennt das (für sich selbst notwendig vorausschauend) Idealisieren – es gehört als Voraussetzung zur Behandlung.
    33. Beachten sie diese Punkte gewissenhaft, sie als Hilfesuchender, Abhängiger, Regredierter wären der Macht des Therapeuten nicht gewachsen, nachdem sie ihre Abwehrmechanismen aufgegeben haben
    34. Wenn sie ihren Therapeuten lieben bescheren sie ihm einen freien Therapieplatz für einen weniger anstrengenden „Patienten“, der sich zur Kompensation eigener Neurotik besser eignet.
    35. Betrachten sie notfalls  - aber nur dann, in der unreflektierten Wiederholung ihres Konflikts - die Therapie als Manifestation ihres neurotischen Verhaltens, dem sie jetzt endlich bewusst den Sinn geben können:  Sie überlebten. ( ihre unreflektiert reinszenierte  Kindheit)
    36. Sonst gibt’s endlich  - leider für sie zu spät - Supervision!!

    Diskussion * Speziell diese Glosse.

    Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine psychoanalytische Therapie, die ca. vom Frühjahr 1998 bis Herbst 2002 währte, etwa 70.000 wurden durch Kasse finanziert, 15000 DM durch die Patientin. 400 bis 500 Stunden waren es, drei Sitzungen wöchentlich, ab 2002 nur noch 2 Sitzungen, da der Analytiker Freitags nicht mehr in der Praxis ist. Seit einiger Zeit ist ein Kunstfehler- und Schadenersatzverfahren auf den Weg gebracht, zunächst bei der zuständigen Gesellschaft des Psychoanalytikers. Nachdem von dort aus allerlei Verzögerungen eintraten wurde inzwischen eine RechtsanwältIn eingeschaltet. Eine Schlichtung durch die Schlichtungsstelle der X-deutschen Ärztekammern wurde als unerledigt eingestellt, da der Analytiker nach seinen Angaben über keine Behandlungsunterlagen verfügt [Anmerkung RS: das wäre an sich schon ein schwerer Kunstfehler bezüglich Dokumentationspflicht]



    Anmerkungen/ Fußnoten
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    Elena K. Degepete. Pseudonym. Die wahre Identität ist der IP-GIPT bekannt.
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    Dokumentationspflicht. E.K. Degepete legte ein PDF-Faksimile [Aktenzeichen 2029/03", datiert vom 3.11.2004] eines Schreibens der X-"Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen" vor  in dem u.a. festgestellt wird: "Wie Sie aus dem Schreiben vom 21.4.2004 entnehmen können, konnten wir ein Schlichtungsverfahren nicht durchführen, da die entscheidenden Krankenunterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden konnten." Anmerkung RS: Das "konnten" muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es heißt nicht "nicht zur Verfügung gestellt wurden", es heißt "nicht zur Verfügung gestellt werden konnten". Ein solches Mauern oder Versäumen der Dokumentationspflicht darf eine ernstzunehmende Schlichtungsstelle auf gar keinen Fall durchgehen lassen. Ja, man kann in diesem Zusammenhang sogar die Frage stellen, ob hier Beweismittel vernichtet wurden? Das wird sich allerdings kaum klären lassen, insofern ist klar, daß das angeblich "Nicht-zur-Verfügung stellen können" vollständig zu Lasten der betroffenen PsychoanalytikerIn gehen muß. Für rund 85.000 DM noch nicht einmal einer elementaren Dokumentationspflicht genügen wäre allerdings ein starkes Stück. Hier müßte ja sofort eine Untersuchung und gegebenenfalls Abmahnung mit Suspensionsandrohung und Entzug der Approbation erfolgen. Auf jeden Fall sollte dieser Vorgang der PsychotherapeutInnen-Kammer vorgetragen werden.
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    Die Verbände-Praxis der Entschleunigung [Identitäten anonymisiert]. Elena K. Degepete stellte folgendes Posting zur Verfügung:
    From: JustitiarIn XYZ
    To: Elena K. Degepete
    Sent: Wednesday, August 25, 2004 12:09 PM
    Subject: Beschwerde über eine PsychoanalytikerIn
        Sehr geehrte Frau Degepete,
    in vorstehender Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 01. Juli 2004 und teile Ihnen mit, dass der Geschäftsführende Vorstand Ihren Antrag in seiner Sitzung am 13./14. August 2004 ausführlich beraten hat. Eine abschließende Entscheidung in dieser Sache konnte jedoch noch nicht getroffen werden. Auch im Hinblick auf die andauernde Urlaubszeit möchten wir Sie noch bis Ende September um Geduld bitten. Wir werden dann unverzüglich auf den Vorgang zurückkommen.
        Mit freundlichen Grüßen:  JustitiarIn
    Anmerkung RS: Das erinnert mich doch sehr an: "Estragon: 'Komm, gehen wir.' Regieanweisung: Und sie rühren sich nicht vom Fleck." So Samuel Beckett am Schluß im Warten auf Godot. Es ist aber leider nicht nur absurdes Theater, es ist das Realtheater der Abwiegelung-, Verschleppungs- und Postmobbing-Praxis.
        An Abwiegelungs-, Verschleppungs- und Postmobbingmöglichkeiten gibt es sehr viele. Ein ausdrucksvolles Beispiel liefert dieser Fall. Ich werde ihn für eine ausführlichere Analyse zum Anlaß nehmen, eine Checkliste zu den Möglichkeiten der Abwiegelung, Verschleppung und Postmobbingvarianten zu erarbeiten.
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    Stellungnahme der Psychoanalytischen Gesellschaft zur Dokumentationspflicht. [Anonymisiert]
    In einer kaum glaublichen Offenheit und Chuzpe stellt die Psychoanalytische Gesellschaft, um deren Mitglied es hier geht, zu ihrem Rechts- und Ethikverständnis bezüglich der Dokumentationspflicht in einem Schreiben vonm 25.6.2004 dar:
      "Der von Ihnen erhobene Vorwurf, der Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen zu sein, stellt allerdings keine Verletzung der ethischen Grundsätze nach den Ethik-Leitlinien der PA-Gesellschaft dar. Die Einleitung eines Schieds- und Ausschlussverfahren kommt daher nicht in Betracht."
    Sollte das etwas bedeuten, daß Psychoanalysen, obwohl die Dokumentationspflicht allgemeines Arztrecht ist, bei dieser Gesellschaft nicht dokumentiert werden müssen? Gilt die Dokumentationspflicht dort womöglich erst ab 250.000 Honorar pro Analyse? Rechnen sich diese Psychoanalysen sonst nicht? Oder denkt man sich etwa listig, wo keine Dokumentation ist, da kann man auch nichts prüfen? Da sind wir elegant für immer und alle Zeiten aus dem Schneider?
        Anmerkung: Sollten nicht Psychotherapeutische Gesellschaften, die in ihren "Ethik"- Richtlinien geltendes Recht zu unterlaufen versuchen, ihren sozialrechtliches Finanzierungs- Privileg verlieren?
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    Zur allgemeinen Dokumentationspflicht: Horst Dieter Schirmer, Justitiar der Bundesärztekammer  (Quelle):
    "Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur ist heute unstreitig, daß der Arzt sowohl vertraglich wie auch deliktisch verpflichtet ist, das Behandlungsgeschehen zu dokumentieren. Vom Bundesgerichtshof wird diese Dokumentationspflicht in erster Linie als notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung gesehen (vgl. STEFFEN, "Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht", 5. Auflage 1992 mit weiteren Nachweisen)."
    Ergebnis Hilburg (2001): [mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlages vom 6.7.6]
        
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    Mehrfachfehler: Falsche Belege falscher Dokumentationspflicht-Auffassung. Die Auseinandersetzung zwischen Elena K. Degepete (Pseudonym) und ihrerAnalytikerIn nimmt inzwischen juristische Formen an. So gab die AnwältIn, angeblich eine  Psychotherapierechtskundige, eine hanebüchene Rechtsaufassung zur Dokumentationspflicht in der Psychotherapie zum besten. Ich zitiere aus dem mir in PDF-Faksimile vorliegenden Schreiben vom 1.12.4 (Zeichen: 1313/04BR33/?):
      "Der Bericht an den Gutachter dient auch nicht ausschließlich der Absicherung der Honorierung. Vielmehr werden in dem Bericht an den Gutachter umfangreichste Anforderungen zur Dokumentation der Krankheitsgeschichte und der Behandlung gestellt, so dass nach herrschender Meinung die Berichte an den Gutachter die wesentliche Dokumentation der Krankheitsgeschichte und des Behandlungsverlaufes einer Psychotherapie darstellen (vgl. hierzu Faber/ Haarstrick, Kommentar der Psychotherapierichtlinien, 5. Auflage, Seite 54-55 sowie Seite 142-145)."
    Diese Behauptungen sind mehrfach und vollkommen falsch. Falls Faber & Haarstrick jemals eine solche Fehlleistung vertreten würden, wäre das angesichts der Rechtsprechung und dem geltenden Arztrecht überhaupt kein Argument (siehe bitte oben Schirmer). Tatsächlich führen Faber & Haarstrick aber bereits in der 2. Auflage in ihrem Kommentar S. 54 unter dem Stichwort 'Dokumentationspflicht' aus: "Für alle psychotherapeutischen Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht." Die Dokumentationspflicht erscheint den Verfassern sogar so wichtig, daß sie sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Sachregister eigens aufgeführt wird. Der Bericht an den Gutachter ist in keiner Weise gedacht und geeignet, eine Dokumentation der Therapieverlaufs zu repräsentieren. Er stellt auch keineswegs "umfangsreichste Anforderungen zur Dokumentation", sondern besteht aus wenigen Seiten (gewöhnlich 3) zur Darstellung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Behandlungskonzeptes nach vorgegebenen Kriterien. Die weiterhin zitierten  Seiten 142-145 verdecken interessanterweise die eigentliche Quelle, nämlich die Psychotherapierichtlinien: Dort wird im Allgemeinen Teil A, Ziffer 9 kurz und bündig ausgeführt: "Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung erfordern eine schriftliche Dokumentation der diagnostischen Erhebungen und der wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen.". Diese Bestimmung steht in glattem Widerspruch zur Behauptung der RechtsanwältIn der PsychoanalytikerIn.
    Angesichts dieser Auseinandersetzung drängt sich die Frage auf, ob viele PsychoanalytikerInnen dieser Gesellschaft möglicherweise nicht  ausreichend von ihrer Dokumentationspflicht wissen, eine solche geringschätzen, für weitgehend überflüssig halten oder sogar nicht in der Lage sind, ihre Psychoanalysen zu dokumentieren, weil womöglich gar keine ausgearbeiteten Dokumentations-Standards der psychotherapeutischen Interaktionen und besonders auch Interventionen vorliegen. Damit stellte sich dann natürlich weitergehend auch die Frage, wie solche Psychoanalysen überhaupt qualitätsgesichert und evaluiert werden können, wenn sie noch nicht einmal dokumentiert werden?
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    Dokumentationspflicht nach Faber & Haarstrick in der 5. (1999) und 6. Auflage (2002).
        In der 5. Auflage (mit neuem Psychotherapiegesetz) heißt es auf S. 41: "Für alle psychotherapeutischen Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht." Und auch in der 6. Auflage heißt es S. 44-45 unverändert: "Für alle psychotherapeutischen Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht." Damit stellt sich die Frage unverändert.
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    Die psychoanalytische Gesellschaft erklärt sich außerstande, behauptete Kunstfehler ihrer Mitglieder festzustellen und zu beurteilen. Diese bändesprechende Aussage ergibt sich aus der Erklärung, die die psychoanalytische Gesellschaft durch ihre JustitiarIn am 23.12.4 gegenüber der RechtsanwältIn von E.K.Degepete abgibt:: " ... Der geschäftsführende Vorstand der [Gesellschaft] hat den Vorgang [Degepete/ AnalytikerIn] erneut in seiner Sitzung Ende Novemver 2004 beraten und beschlossen, ein Schieds- und Ausschlußverfahren nicht einzuleiten. Die Schiedskommission ist seinerzeit gegründet worden, um schwere Grenzverletzungen zu verfolgen. Es gehört aber nicht zu deren Aufgaben, behauptete Kunstfehler zu begutachten. Dies würde die Möglichkeiten eines psycho-analytischen Berufsverbandes in Bezug auf die Feststellung und Beurteilung der Tatsachen im übrigen übersteigen."
    Kommentar RS: Man fragt sich natürlich, wie eine psychoanalytische Gesellschaft PsychoanalytikerInnen überhaupt ausbilden kann, wenn sie nicht in der Lage ist, Kunstfehler festzustellen und zu beurteilen. Und man fragt sich weiter, wieso sie denn dann auf einmal schwere Grenzverletzungen feststellen und beurteilen können will. Und man fragt sich drittens, ob die schweren Grenzverletztungen keine Kunstfehler wären, denn bei kriminellen Grenzverletztungen bräuchte sich die Gesellschaft gar nicht zu kümmern, weil da ja die Staatsanwaltschaften zuständig wären und tätig würden. Viertens stellt sich daher die Frage, was denn die Gesellschaft unter "schweren Grenzverletzungen" (Beispiele) versteht. Fünftens fragt man sich, wieso überhaupt ein Schieds- und Ausschlußverfahren gefordert sein sollte. Sinnvollerweise könnte das logisch betrachtet nur heißen: Schieds- oder Ausschlußverfahren. [zu den Wahrheitswertfunktionen von UND bzw. ODER]. Es hat den Anschein, als ob in dieser Gesellschaft die Bedeutung des PatientInnenschutzes und der Qualitätssicherung  - selbst elementarster Art wie z.B. ordentliche Dokumentation - unterentwickelt sind, so daß man sich abschließend fragen mag, ob eine solche Fehlhaltung nicht ein Fall für die Berufsaufsicht (Kammern) und die Öffentlichkeit sein sollte.



    Änderungen - wird unregelmäßig überarbeitet, kleine Änderungen werden nicht extra dokumentiert.
    07.07.06    Ergebnis Dokumentationspflicht nach Hilburg (2001).
    12.05.05    Hinweise zur Diskussion * Speziell diese Glosse.
    14.01.05    Erklärung der psychoanalytischen Gesellschaft, behauptete Kunstfehler nicht zu untersuchen. Kommentar RS.
    21.12.04    Nachträge Dokumentationspflicht nach Faber & Haarstrick 5. (1999) und 6. Auflage (2002).
    12.12.04    Mehrfachfehler: Falsche Belege falscher Dokumentationspflicht-Auffassung.
    19.11.04    Link Überblick zum Thema Behandlungsfehler in der IP-GIPT. * Nachtrag Stellungnahme der Psychoanalytischen Gesellschaft zur Dokumentationspflicht nach ihren "Ethik"-Richtlinien * Nachtrag Allgemeine Dokumentationspflicht *
    17.11.04    Link Abwehr und Widerstand gegen PatientInnen-Kritik.
    16.11.04    Beleg-Mail zur Verbände-Praxis der Entschleunigung.
    15.11.04    Nachtrag zur Dokumentationspflicht.


    Querverweise
    Überblick zum Thema Behandlungsfehler in der IP-GIPT.
    Editorial PatientInnen-Kritik an ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien, Psychotherapieverläufen und Ergebnissen.
    Links zur Kunstfehler-Problematik.
    Abwehr und Widerstand von Kritik betroffener PsychotherapeutInnen, Schlichtungsstellen, "Ethik"-Kommissionen und Verbände. Strategien und Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung und Entmutigung.
    Kritik: 
    Die 10-Kritik-Gebote zum sozialpsychologischen Heilmittel Kritik. Allgemeine und integegrative Empfehlungen zu einer grundsätzlich positiven inneren Haltung und Einstellung zur Kritik.
    Die Rolle der Kritik in der Qualitätssicherung und Therapieerfolgskontrolle in der integrativen Psychotherpie und multimodalen Verhaltenstherapie. 
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    Zitierung
    Elena K. Degepete (DAS). Ratschläge für Therapiesuchende. Aus der IP-GIPT-Abteilung: Abteilung Kritik von Psychotherapie- PatientInnen an ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien, Psychotherapieverläufen und Ergebnissen. IP-GIPT. Erlangen: https://www.sgipt.org/th_schul/pkrit/degepet0.htm
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