Internet Publikation für
Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=14.11.2004
Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 07.07.06
Impressum:
Diplom-PsychologInnen Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil. Rudolf Sponsel
Stubenlohstr. 20
D-91052 Erlangen * Mail:
sekretariat@sgipt.org
Anfang_
Degepete_
Überblick_
Rel.
Aktuelles _
Rel.
Beständiges _
Titelblatt_
Konzept_
Archiv_
RegionService-iec-verlag_
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Zitierung &
Copyright__
_
Wichtige
Hinweise zu Links und Empfehlungen
Willkommen in der Abteilung Kritik von Psychotherapie-PatientInnen
und anderen Betroffenen an ihren PsychotherapeutInnen und Psychotherapien,
Arbeitsfeld und Ergebnissen, hier speziell zum Thema:
RS: Editorial zur PatientInnen/ Betroffenen-Kritik.
Ratschläge für Therapiesuchende
Geschrieben im Übergang zum 21. Jahrhundert - Zum
Hintergrund.
Nachträge: Dokumentationspflicht
- Die Verbändepraxis
der Entschleunigung.
von Elena K. Degepete
Diskussion
* Speziell
diese Glosse.
Sie wollen eine Therapie beginnen? Ein Entschluss, auf den sie sich
unbedingt vorbereiten sollten um unliebsamen Konfrontationen gewachsen
zu sein.
-
Fragen sie zu Beginn nach den Ferienterminen oder schauen sie sich im Behandlungszimmer
danach um, sonst kann es ihnen passieren, dass sie mit dem Hinweis „..
dann bis in 6 Wochen“ verabschiedet werden.
-
Erwarten sie nicht, dass Ferienplanungen eingehalten werden, erwarten sie
vielmehr, dass die zu den vorrangigen Interessen des Therapeuten gehören,
100 Tage nicht ausreichend sind, eine Kritik daran würde als vermessen
gedeutet oder den Therapeuten in Frage stellen, was wiederum ihnen mittels
Deutung angelastet würde
-
Erwarten sie nicht, dass sich ihr Therapeut einem Supervisor anvertraut.
Es ist einfacher, Probleme über Patienten zu regeln, die bieten dafür
ein breites Feld ohne das sich der Therapeut selbst korrigieren oder weiterentwickeln
müsste – er durchlief ja die Lehranalyse. Zudem erhalten sie
ja schon theoretisch die angelesene wohlmeinende Grundhaltung, die ist
bereits kostenintensiv, da aufgrund eigener Problematiken oft so schwer
aufbringbar. Diese Grundlage wäre entzogen, da ein Supervisor finanziell
nichts einbringt. Treten sie notfalls selbst behutsamst ein.
-
Kritisieren sie ihren Therapeuten niemals. Narzißtische Kränkungen
und die damit einhergehende Wut würden ihnen die Voraussetzung einer
empathischen Grundhaltung entziehen, (was natürlich geleugnet oder
erst später zugegeben wird) auf die sie aber angewiesen sind
-
Tolerieren sie, dass ihr Analytiker sie verächtlich unterbricht, weil
er ja wieder mal ahnt, was sie da sagen wollen. Ein Aufzeigen solcher Kommunikationstechnik
würde seinem theoretischen Selbstbild schaden – aber sie wären
der Anlass und Sündenbock, hätten ihn durch ihre Neurotik dazu
verleitet. Warum er sie unterbricht bliebe unreflektiert da das meist seiner
Abwehr dient. Und sie ja wirklich nicht erträglich sind.
-
Analytiker haben eine lange, kostspielige Ausbildung. Tolerieren sie, dass
sie darum keinen Berufswechsel vollziehen würden, falls der ihnen
nicht mehr zusagt. Verhalten sie sich so, dass der weiterhin erträglich/einträglich
bleibt
-
Übergehen sie Äußerungen ihres Therapeuten wie „.. ich
weiß nicht wie es weitergehen kann“ , übernehmen sie das Aufzeigen
eines Weges, um nicht daran zu zerbrechen, dass der Professionelle den
nicht für möglich hält, sie nicht wahrnahm, eben viel mehr
nur sich - , alles umsonst war, sie keine Lebensperspektive erarbeiten
könnten, woran (auch) nicht einmal er glaubt! Todesurteil also sonst
für sie wäre
-
Unterlassen sie Klagen über ihr Dasein. Das würde nur dazu führen
darüber zu sprechen, was das mit dem Therapeuten macht. Aus der langen
Lehranalyse ist er das gewohnt. Das sie das aushalten müssen wissen
sie sehr gut selbst.
-
Nehmen sie Hilfsangebote nicht ernst, die gehören nur als Spiel dazu,
wehe, wenn sie die dann irgendwann ernst nehmen. Sie würden
als Täter, als vermessen, als zu schwer, als ... bezeichnet. Ihre
Enttäuschung würde dazu führen, das sich der Analytiker
als Arschloch gesehen fühlt, sie ihm die Freizeit verderben, keinen
Bock hat auf sie einzugehen und ihnen das in dieser Situation auch sagt.
Denn auch hierbei geht es bei Nichteinhaltung nur darum, dass für
den Therapeuten erträglich zu machen, ihn zu entlasten. Sie selbst
kennen das ja aus ihrer Biographie und sollten damit umgehen können.
Falls sie sich bisher verleugneten, machen sie das jetzt bewusst, sehen
das als Ressource für Eigenverantwortung. Geben sie dabei ihrem Therapeuten
aber das Gefühl, wie hilfreich er für sie ist. Da die therapeutische
Beziehung theoretisch ist, bleiben auch Hilfsangebote ebenfalls ungelebt,
dürfen aber aus Selbstschutzgründen nicht als solche benannt/erkannt
werden
-
Beachten sie unbedingt die Persönlichkeitsstruktur ihres Therapeuten.
Schulen sie sich, bevor sie sich dem zumuten, um adäquat mit seinen
Konflikten umgehen zu können, ein Anrühren an Schwachstellen
und blinden Flecken zu vermeiden. Eine Lehranalyse ist selten optimal durchlaufen,
ein Kandidat bereits ein Auserwählter unter der Sonne. Lassen sie
ihm dieses evt. auch dadurch bedingte grandiose Selbstbild. Arbeiten sie
an der Bewältigung seines Konflikts, dann erst wäre ihr Konflikt
dran.
-
Lieben sie ihren Therapeuten, der Prozess sieht das auch vor, legitimiert
und fordert das. Sie gälten sonst als nicht beziehungsfähig,
wenngleich sie keine Erfahrung mit einseitigen Beziehungen haben, die Hierarchie
von ihnen erwartet, sich unterzuordnen und zu verleugnen. Zeigen sie sich
nicht selbst, sondern so, wie ihr Therapeut sie haben will.
-
Ertragen sie es, abgelehnt zu werden, in der therapeutischen Beziehung
sollte das theoretisch nicht erkennbar werden, falls sie ihren Therapeuten
persönlich erreichen, wird das direkt herausgearbeitet. Sie kennen
das ja und sollten froh darüber sein, dass es jetzt so offen benannt
wird, sie dadurch die Chance haben ihre lebenslängliche Hoffnung auf
Angenommenseinwollen überwinden zu müssen, da sie ja ein Kotzbrocken
sind.
-
Vermeiden sie Handeln, Alltagshandeln wie Dankbezeugungen etc. bringen
Probleme der Abgrenzung zu ihnen, die Psychoanalyse nennt es deshalb abzulehnendes
„Agieren“. Ihnen erspart das die Erkenntnis, nichts wert zu sein, nicht
einmal ihr Dank, was beim Verbalisieren allein nicht so zum Ausdruck kommt.
-
Setzen sie ihren Therapeuten nicht unter Leistungsdruck. Er würde
ihnen nur sagen, dass er „das noch nicht versteht“. Selbst ihre Aussagen
wie „. warum bin ich nur so blöd“ als gemeinte Abschwächung
ihrer Symptomatik könnten in seiner Gegenübertragung einen Wunsch
nach Hilfe erzeugen. Übergehen sie ihren Leidensdruck. Für 50
Minuten sollte ihnen das als Therapiefortschritt gelingen, da ihr übriges
Dasein unrelevant ist und sie mit ihrer Problematik nach Therapieende soundso
im Regen sitzen gelassen werden.
-
Überlegen sie beim freien Assoziieren vorher genau was sie sagen um
Wutausbrüche zu vermeiden, denen sie nicht gewachsen wären, bereits
benanntes klammern sie aus, um dem Therapeuten nicht das Gefühl zu
vermitteln, dass seine Aussagen wirkungslos sind, ihr Verhalten sich daraufhin
nicht flashartig änderte – auch in Bereichen, in denen an ihnen vorbei
gedeutet wurde durch allgemeines Rumstochern bei unerkannt gebliebener
Psychodynamik. Die Psychoanalyse nennt das vorausschauend Probedeuten.
-
Denken sie daran, dass es an ihrer Auffassungsgabe und Interpretation liegt,
wenn ihnen der Therapeut etwas sagt, was nichts mit ihnen zu tun hat, nur
dem Abarbeiten des Lehrbuchs mit seinen vielfältigen Störungen
gilt, da ja ihre Psychodynamik nicht erkannt wird. Irgendwann könnte
auch ihr Kapitel vorkommen
-
Zeigen sie ihrem Therapeuten, wie gut es ihnen bei ihm geht. Er ist angewiesen
darauf, unabhängig davon, in welcher Entwicklungsphase seine Problematik
entstand. Vermeiden sie alles, was seinem Selbstbild nicht gerecht wird
- das in Frage zu stellen droht. Da vermeintlich alles nur mit der
Beziehung zu ihm zu tun haben soll, übergehen sie Konflikte aus ihrem
eigenen Dasein, er sähe darin einen Konflikt mit ihm – was nicht sein
kann aufgrund seiner wohlwollenden Grundhaltung (festgeschrieben siehe
auch Lehrbuch S. 48), als unumstößliches Ergebnis seiner Ausbildung
plus Reflektion bei seinem Lehranalytiker.
-
Ihr Leidensdruck sollte so groß sein, dass sie über fehlende
Absprachen des Settings, fehlende Kooperation mit ihrer Krankenkasse in
ihrer Betroffen- und Hilflosigkeit hinwegsehen. Durch den Leidensdruck
gelingt es ihnen, ihrer Wahrnehmung zu misstrauen, Missempfindungen als
sonst nicht bemerkbaren Weg einer notwendigen Veränderung zu interpretieren,
die sie zulassen müssen. Zudem würde es ihnen andernfalls als
Widerstand angelastet.
-
Vermeiden sie, ihre Bewältigungsstrategien (der Therapie) erkennbar
werden zu lassen, zeigen sie sich emotional. Es gibt immer Bereiche, die
ihnen übrig bleiben, um das zu demonstrieren.
-
Zeigen sie sich nicht emotional. Trotz 216 DM Stundenlohn führt das
zum Selbstschutz des Analytikers, sie würden rausgeworfen, ihre Briefe
zerschreddert, inhaltlich würde nichts angesprochen, nur gesehen ,
was das mit dem Analytiker macht. Er muss sich nicht alles sagen lassen,
sie würden zum Täter, wenn sie sich zeigen, ihm z. B. Briefe
„machen sie das, da es sie zu entlasten scheint“ zusenden
-
Erklärungen sollten sie nur dort anwenden, wo sie den Analytiker entlasten,
reale Erfahrungen mit ihm z.B. als Übertragung deuten (Meine Mutter
war es, die mich nicht wahrnahm, mein Vater strafte mich, wenn ich wütend
war, meiner Mutter musste ich für etwas, was ich nicht empfand dankbar
meine frühen Bezugspersonen verließen mich um selbsterfüllt
möglichst wenig mit mir zu tun haben zu müssen) Beziehen sie
das niemals auf die Situation, selbst wenn Erklärungen sonst abgelehnt
werden, hier sind sie richtig und werden auch nicht als solche gesehen.
Die Psychoanalyse spricht hier vorausschauend von Übertragung, Realität
im Interesse ihrer Vertreter übergehend, selbst wenn die 150 Tage
Urlaub anstreben würden, ihre Patienten im Treppenhaus ausschimpfen,
in der Sitzung einschlafen, keinen Bock haben, ihre Fragen zu beantworten,
ihnen den Mund verbieten, sie verunglimpfen weil es ihnen schlecht geht
usw.
-
Bedenken sie, dass ihr Therapeut ein lieber Junge in seinem Beziehungsklischee
sein möchte, seine Freundlichkeit dazu dient, Wut und Aggression zu
verbergen. Gehen sie auf diesen Selbstschutz ein, spiegeln sie Freundlichkeit,
selbst wenn sie wahrnehmen, dass der liebe Junge eigentlich keiner ist.
Nur geliebt werden möchte, Schwächen nur theoretisch haben
will
-
Falls ihr Therapeut mehr Urlaub hat als Lehrer ihn haben bedenken sie,
dass er in der restlichen Zeit ganztägig hart zuhören muss. Lassen
sie keine Langeweile aufkommen. Obwohl ein Nickerchen erholsam ist, wären
sie die Ursache.
-
Vermeiden sie, einen therapeutischen Prozess oder eine Methode erkennen
zu wollen. Genießen sie notfalls die humane Gesprächsführung
unter Einbeziehung obiger Punkte. Als Neurotiker werden sie bald erkennen,
was ihren Therapeuten unterhält.
-
Die Lehranalyse rankte sich um die Problematik des Therapeuten. Da sie
sich mit ihm mehr oder weniger identifizieren wird es ihnen kaum auffallen,
wenn in der Therapie nicht ihre eigenen Dynamiken gesehen und ihnen gemäß
bearbeitet werden. Einige Therapeuten nennen die Lehranalyse deshalb auch
Lernanalyse – eben auf jede Problematik anzuwenden. Auf jeden Fall wird
dadurch ein gutlaufender Prozess erkennbar, da ja an ihnen vorbei therapiert
wird. In Bereichen, in denen sie klar kommen, gewinnen sie also im Ergebnis
dazu – was dann (für sie bitter) als „Therapieerfolg“ gesehen wird.
Aber wohl mehr der Problematik des Therapeuten zugute kommt.
-
Beziehen sie übertriebene Freundlichkeit nicht auf sich, die
ist aufgesetzt als Apell, sie dient oftmals nur dazu, Aggressionen
zu beherrschen und dient der Abwehr von nicht aushaltbarer Übertragungsphänomene.
Die darum auch nicht bearbeitet, nur abgewehrt werden durch die Person
des „Therapeuten“ Spielen sie mit
-
Zeigen sie nicht, dass sie sich unverstanden fühlen. Das würde
beim Therapeuten das Gefühl der Ohnmacht, der Handlungsunfähigkeit,
des Könnens unerträglich werden lassen, was dann nur der Schwere
ihres Falles zugeordnet würde und Distanz zu ihrer Problematik
legitimiert. Sie gälten lediglich als therapieresistent. Ein gutes
Kind weiss, was für seine Eltern gut ist. Das gilt auch für den
Therapeuten, da vermeintlich durch die Lehranalyse reflektiert, ist das
jetzt in der Behandlung der Patienten legitimiert.
-
Denken sie daran, dass das Privatleben Priorität hat. Trotz 216 DM
Stundenlohn gilt es immer wieder zu vereinbaren, ob diese Stunde
zeitmäßig auch zu privaten Plänen passt, evt. vorgezogen
oder über sich ergehen lassend erledigt wird. Denken sie immer daran,
dass man sich von ihnen intensivst erholen muss. Sagen sie das aber nicht,
es könnte Schuldgefühle nein nicht auslösen, aber ansprechen.
Deren Abwehr sie als Unangemessenheit dann zu spüren bekämen.
-
Lösungen entwickeln sich aus ihnen selbst. Der Therapeut sitzt lediglich
hinter ihnen. Darum erwarten sie auch besser nichts von ihm. Ihr Unbewusstes
ist nur das, was seinem Bild von sich schadet, die subjektive unreflektierteGegenübertragung
lässt ihnen keine Chance der Eigenwahrnehmung.
-
Nichts muss ihnen in der Benennung peinlich sein, da es keine Wirkung hat,
sie als Mensch keine Wirkung haben, vergessen und ausgeklammert werden
nach 50 Minuten. Es dient dazu, dass sich der Therapeut ihnen gegenüber
als intakter empfindet. Sie dürfen ihren Wert darin sehen, dass herzustellen,
ideell und finanziell.
-
Denken sie daran, dass die Bühne des Therapeuten neues Publikum braucht
die ihm idealisierend und höflich sein festgeschriebenes neurotisches
Dasein ermöglicht.
-
Seine Grenzen sind Maßstab für sein Können, vermeiden sie
also, die aufzuzeigen – sie würden ihn in Frage stellen, sie würden
fallengelassen – die Psychoanalyse nennt das (für sich selbst notwendig
vorausschauend) Idealisieren – es gehört als Voraussetzung zur Behandlung.
-
Beachten sie diese Punkte gewissenhaft, sie als Hilfesuchender, Abhängiger,
Regredierter wären der Macht des Therapeuten nicht gewachsen, nachdem
sie ihre Abwehrmechanismen aufgegeben haben
-
Wenn sie ihren Therapeuten lieben bescheren sie ihm einen freien Therapieplatz
für einen weniger anstrengenden „Patienten“, der sich zur Kompensation
eigener Neurotik besser eignet.
-
Betrachten sie notfalls - aber nur dann, in der unreflektierten Wiederholung
ihres Konflikts - die Therapie als Manifestation ihres neurotischen Verhaltens,
dem sie jetzt endlich bewusst den Sinn geben können: Sie überlebten.
( ihre unreflektiert reinszenierte Kindheit)
-
Sonst gibt’s endlich - leider für sie zu spät - Supervision!!
Diskussion
* Speziell
diese Glosse.
Zum Hintergrund: Es handelt sich
um eine psychoanalytische Therapie, die ca. vom Frühjahr 1998 bis
Herbst 2002 währte, etwa 70.000 wurden durch Kasse finanziert, 15000
DM durch die Patientin. 400 bis 500 Stunden waren es, drei Sitzungen wöchentlich,
ab 2002 nur noch 2 Sitzungen, da der Analytiker Freitags nicht mehr in
der Praxis ist. Seit einiger Zeit ist ein Kunstfehler- und Schadenersatzverfahren
auf den Weg gebracht, zunächst bei der zuständigen Gesellschaft
des Psychoanalytikers. Nachdem von dort aus allerlei Verzögerungen
eintraten wurde inzwischen eine RechtsanwältIn eingeschaltet. Eine
Schlichtung durch die Schlichtungsstelle der X-deutschen Ärztekammern
wurde als unerledigt eingestellt, da der Analytiker nach seinen Angaben
über keine Behandlungsunterlagen verfügt [Anmerkung RS: das wäre
an sich schon ein schwerer Kunstfehler bezüglich Dokumentationspflicht]
Anmerkungen/ Fußnoten
___
Elena K. Degepete. Pseudonym. Die wahre
Identität ist der IP-GIPT bekannt.
___
Dokumentationspflicht. E.K.
Degepete legte ein PDF-Faksimile [Aktenzeichen 2029/03", datiert vom 3.11.2004]
eines Schreibens der X-"Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen"
vor in dem u.a. festgestellt wird: "Wie Sie aus dem Schreiben vom
21.4.2004 entnehmen können, konnten wir ein Schlichtungsverfahren
nicht durchführen, da die entscheidenden Krankenunterlagen nicht zur
Verfügung gestellt werden konnten." Anmerkung RS: Das "konnten"
muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es heißt nicht
"nicht zur Verfügung gestellt wurden", es heißt "nicht
zur Verfügung gestellt werden konnten". Ein solches
Mauern oder Versäumen der Dokumentationspflicht darf eine ernstzunehmende
Schlichtungsstelle auf gar keinen Fall durchgehen lassen. Ja, man kann
in diesem Zusammenhang sogar die Frage stellen, ob hier Beweismittel vernichtet
wurden? Das wird sich allerdings kaum klären lassen, insofern ist
klar, daß das angeblich "Nicht-zur-Verfügung stellen können"
vollständig zu Lasten der betroffenen PsychoanalytikerIn gehen muß.
Für rund 85.000 DM noch nicht einmal einer elementaren Dokumentationspflicht
genügen wäre allerdings ein starkes Stück. Hier müßte
ja sofort eine Untersuchung und gegebenenfalls Abmahnung mit Suspensionsandrohung
und Entzug der Approbation erfolgen. Auf jeden Fall sollte dieser Vorgang
der PsychotherapeutInnen-Kammer vorgetragen werden.
___
Die Verbände-Praxis
der Entschleunigung [Identitäten anonymisiert]. Elena K. Degepete
stellte folgendes Posting zur Verfügung:
From: JustitiarIn XYZ
To: Elena K. Degepete
Sent: Wednesday, August 25, 2004 12:09 PM
Subject: Beschwerde über eine PsychoanalytikerIn
Sehr geehrte Frau Degepete,
in vorstehender Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre
Mail vom 01. Juli 2004 und teile Ihnen mit, dass der Geschäftsführende
Vorstand Ihren Antrag in seiner Sitzung am 13./14. August 2004 ausführlich
beraten hat. Eine abschließende Entscheidung in dieser Sache konnte
jedoch noch nicht getroffen werden. Auch im Hinblick auf die andauernde
Urlaubszeit möchten wir Sie noch bis Ende September um Geduld bitten.
Wir werden dann unverzüglich auf den Vorgang zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen:
JustitiarIn
Anmerkung RS: Das erinnert mich
doch sehr an: "Estragon: 'Komm, gehen wir.' Regieanweisung: Und sie rühren
sich nicht vom Fleck." So Samuel Beckett am Schluß im Warten auf
Godot. Es ist aber leider nicht nur absurdes Theater, es ist das Realtheater
der Abwiegelung-, Verschleppungs- und Postmobbing-Praxis.
An Abwiegelungs-, Verschleppungs- und Postmobbingmöglichkeiten
gibt es sehr viele. Ein ausdrucksvolles Beispiel liefert dieser Fall. Ich
werde ihn für eine ausführlichere Analyse zum Anlaß nehmen,
eine Checkliste zu den Möglichkeiten der Abwiegelung, Verschleppung
und Postmobbingvarianten zu erarbeiten.
___
Stellungnahme
der Psychoanalytischen Gesellschaft zur Dokumentationspflicht.
[Anonymisiert]
In einer kaum glaublichen Offenheit und Chuzpe stellt die Psychoanalytische
Gesellschaft, um deren Mitglied es hier geht, zu ihrem Rechts- und Ethikverständnis
bezüglich der Dokumentationspflicht in einem Schreiben vonm 25.6.2004
dar:
"Der von Ihnen erhobene Vorwurf, der Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß
nachgekommen zu sein, stellt allerdings keine Verletzung der ethischen
Grundsätze nach den Ethik-Leitlinien der PA-Gesellschaft dar. Die
Einleitung eines Schieds- und Ausschlussverfahren kommt daher nicht in
Betracht."
Sollte das etwas bedeuten, daß Psychoanalysen, obwohl die Dokumentationspflicht
allgemeines Arztrecht ist, bei dieser Gesellschaft nicht dokumentiert werden
müssen? Gilt die Dokumentationspflicht dort womöglich erst ab
250.000 Honorar pro Analyse? Rechnen sich diese Psychoanalysen sonst nicht?
Oder denkt man sich etwa listig, wo keine Dokumentation ist, da kann man
auch nichts prüfen? Da sind wir elegant für immer und alle Zeiten
aus dem Schneider?
Anmerkung: Sollten nicht Psychotherapeutische Gesellschaften,
die in ihren "Ethik"- Richtlinien geltendes Recht zu unterlaufen versuchen,
ihren sozialrechtliches Finanzierungs- Privileg verlieren?
___
Zur
allgemeinen Dokumentationspflicht: Horst Dieter Schirmer, Justitiar
der Bundesärztekammer (Quelle):
"Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der
Literatur ist heute unstreitig, daß der Arzt sowohl vertraglich wie
auch deliktisch verpflichtet ist, das Behandlungsgeschehen zu dokumentieren.
Vom Bundesgerichtshof wird diese Dokumentationspflicht in erster Linie
als notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung
gesehen (vgl. STEFFEN, "Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung
zum Arzthaftungsrecht", 5. Auflage 1992 mit weiteren Nachweisen)."
Ergebnis Hilburg
(2001): [mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger
Verlages vom 6.7.6]
___
Mehrfachfehler:
Falsche Belege falscher Dokumentationspflicht-Auffassung. Die Auseinandersetzung
zwischen Elena K. Degepete (Pseudonym) und ihrerAnalytikerIn nimmt inzwischen
juristische Formen an. So gab die AnwältIn, angeblich eine Psychotherapierechtskundige,
eine hanebüchene Rechtsaufassung zur Dokumentationspflicht in der
Psychotherapie zum besten. Ich zitiere aus dem mir in PDF-Faksimile vorliegenden
Schreiben vom 1.12.4 (Zeichen: 1313/04BR33/?):
"Der Bericht an den Gutachter dient
auch nicht ausschließlich der Absicherung der Honorierung. Vielmehr
werden in dem Bericht an den Gutachter umfangreichste Anforderungen zur
Dokumentation der Krankheitsgeschichte und der Behandlung gestellt, so
dass nach herrschender Meinung die Berichte an den Gutachter die wesentliche
Dokumentation der Krankheitsgeschichte und des Behandlungsverlaufes einer
Psychotherapie darstellen (vgl. hierzu Faber/ Haarstrick, Kommentar der
Psychotherapierichtlinien, 5. Auflage, Seite 54-55 sowie Seite 142-145)."
Diese Behauptungen sind mehrfach und vollkommen falsch.
Falls Faber & Haarstrick jemals eine solche Fehlleistung vertreten
würden, wäre das angesichts der Rechtsprechung und dem geltenden
Arztrecht überhaupt kein Argument (siehe bitte oben Schirmer).
Tatsächlich führen Faber & Haarstrick aber bereits in der
2. Auflage in ihrem Kommentar S. 54 unter dem Stichwort 'Dokumentationspflicht'
aus: "Für alle psychotherapeutischen Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht."
Die Dokumentationspflicht erscheint den Verfassern sogar so wichtig, daß
sie sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Sachregister eigens aufgeführt
wird. Der Bericht an den Gutachter ist in keiner Weise gedacht und geeignet,
eine Dokumentation der Therapieverlaufs zu repräsentieren. Er stellt
auch keineswegs "umfangsreichste Anforderungen zur Dokumentation", sondern
besteht aus wenigen Seiten (gewöhnlich 3) zur Darstellung der Notwendigkeit,
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Behandlungskonzeptes
nach vorgegebenen Kriterien. Die weiterhin zitierten Seiten 142-145
verdecken interessanterweise die eigentliche Quelle, nämlich die Psychotherapierichtlinien:
Dort wird im Allgemeinen Teil A, Ziffer 9 kurz und bündig ausgeführt:
"Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung erfordern
eine schriftliche Dokumentation der diagnostischen Erhebungen und der wesentlichen
Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen.".
Diese Bestimmung steht in glattem Widerspruch zur Behauptung der RechtsanwältIn
der PsychoanalytikerIn.
Angesichts
dieser Auseinandersetzung drängt sich die Frage auf, ob viele PsychoanalytikerInnen
dieser Gesellschaft möglicherweise nicht ausreichend von ihrer
Dokumentationspflicht wissen, eine solche geringschätzen, für
weitgehend überflüssig halten oder sogar nicht in der Lage sind,
ihre Psychoanalysen zu dokumentieren, weil womöglich gar keine ausgearbeiteten
Dokumentations-Standards der psychotherapeutischen Interaktionen und besonders
auch Interventionen vorliegen. Damit stellte sich dann natürlich weitergehend
auch die Frage, wie solche Psychoanalysen überhaupt
qualitätsgesichert und evaluiert werden können, wenn sie noch
nicht einmal dokumentiert werden?
___
Dokumentationspflicht
nach Faber & Haarstrick in der 5. (1999) und 6. Auflage (2002).
In der 5. Auflage (mit neuem Psychotherapiegesetz)
heißt es auf S. 41: "Für alle psychotherapeutischen
Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht."
Und auch in der 6. Auflage heißt es S. 44-45 unverändert: "Für
alle psychotherapeutischen Maßnahmen besteht Dokumentationspflicht."
Damit stellt sich die Frage
unverändert.
___
Die
psychoanalytische Gesellschaft erklärt sich außerstande, behauptete
Kunstfehler ihrer Mitglieder festzustellen und zu beurteilen. Diese
bändesprechende Aussage ergibt sich aus der Erklärung, die die
psychoanalytische Gesellschaft durch ihre JustitiarIn am 23.12.4 gegenüber
der RechtsanwältIn von E.K.Degepete abgibt:: " ... Der geschäftsführende
Vorstand der [Gesellschaft] hat den Vorgang [Degepete/ AnalytikerIn] erneut
in seiner Sitzung Ende Novemver 2004 beraten und beschlossen, ein Schieds-
und Ausschlußverfahren nicht einzuleiten. Die Schiedskommission ist
seinerzeit gegründet worden, um schwere Grenzverletzungen zu verfolgen.
Es gehört aber nicht zu deren Aufgaben, behauptete Kunstfehler zu
begutachten. Dies würde die Möglichkeiten eines psycho-analytischen
Berufsverbandes in Bezug auf die Feststellung und Beurteilung der Tatsachen
im übrigen übersteigen."
Kommentar RS: Man fragt sich natürlich,
wie eine psychoanalytische Gesellschaft PsychoanalytikerInnen überhaupt
ausbilden kann, wenn sie nicht in der Lage ist, Kunstfehler festzustellen
und zu beurteilen. Und man fragt sich weiter, wieso sie denn dann auf einmal
schwere Grenzverletzungen feststellen und beurteilen können will.
Und man fragt sich drittens, ob die schweren Grenzverletztungen keine Kunstfehler
wären, denn bei kriminellen Grenzverletztungen bräuchte sich
die Gesellschaft gar nicht zu kümmern, weil da ja die Staatsanwaltschaften
zuständig wären und tätig würden. Viertens stellt sich
daher die Frage, was denn die Gesellschaft unter "schweren Grenzverletzungen"
(Beispiele) versteht. Fünftens fragt man sich, wieso überhaupt
ein Schieds- und Ausschlußverfahren gefordert sein
sollte. Sinnvollerweise könnte das logisch betrachtet nur heißen:
Schieds-
oder Ausschlußverfahren. [zu den Wahrheitswertfunktionen
von UND bzw. ODER]. Es hat den Anschein, als ob in dieser Gesellschaft
die Bedeutung des PatientInnenschutzes und der Qualitätssicherung
- selbst elementarster Art wie z.B. ordentliche Dokumentation - unterentwickelt
sind, so daß man sich abschließend fragen mag, ob eine solche
Fehlhaltung nicht ein Fall für die Berufsaufsicht (Kammern) und die
Öffentlichkeit sein sollte.
Änderungen - wird unregelmäßig
überarbeitet, kleine Änderungen werden nicht extra dokumentiert.
07.07.06 Ergebnis
Dokumentationspflicht nach Hilburg (2001).
12.05.05 Hinweise zur Diskussion
* Speziell
diese Glosse.
14.01.05 Erklärung
der psychoanalytischen Gesellschaft, behauptete Kunstfehler nicht zu untersuchen.
Kommentar
RS.
21.12.04 Nachträge Dokumentationspflicht
nach Faber & Haarstrick 5. (1999) und 6. Auflage (2002).
12.12.04 Mehrfachfehler:
Falsche Belege falscher Dokumentationspflicht-Auffassung.
19.11.04 Link Überblick
zum Thema Behandlungsfehler in der IP-GIPT. * Nachtrag Stellungnahme
der Psychoanalytischen Gesellschaft zur Dokumentationspflicht nach ihren
"Ethik"-Richtlinien * Nachtrag Allgemeine
Dokumentationspflicht *
17.11.04 Link Abwehr
und Widerstand gegen PatientInnen-Kritik.
16.11.04 Beleg-Mail zur Verbände-Praxis
der Entschleunigung.
15.11.04 Nachtrag zur Dokumentationspflicht.
Querverweise
Überblick zum
Thema Behandlungsfehler in der IP-GIPT.
Editorial PatientInnen-Kritik
an ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien, Psychotherapieverläufen
und Ergebnissen.
Links zur Kunstfehler-Problematik.
Abwehr und Widerstand
von Kritik betroffener PsychotherapeutInnen, Schlichtungsstellen, "Ethik"-Kommissionen
und Verbände. Strategien und Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung
und Entmutigung.
_
Zitierung
Elena K. Degepete (DAS).
Ratschläge
für Therapiesuchende. Aus der IP-GIPT-Abteilung: Abteilung Kritik
von Psychotherapie- PatientInnen an ihren PsychotherapeutInnen, Psychotherapien,
Psychotherapieverläufen und Ergebnissen. IP-GIPT.
Erlangen: https://www.sgipt.org/th_schul/pkrit/degepet0.htm
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sind die Rechte bei/m ... zu erkunden oder eine Erlaubnis einzuholen.
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Hinweise zu Links und Empfehlungen